Rechtsprechung
| OLG München, 01.12.2003 - 13 U 3707/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 242; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 2. Alt.; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; EGZPO § 26 Nr. 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 242; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 2. Alt.
Berufung auf eine in einem Vergleich vereinbarte Verfallklausel - Verstoß gegen Treu und Glauben? - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Druckvergleich: Folgen bei Nichtzahlung eines geringen Restbetrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Tippfehler bei der Rückzahlung von Schulden - Wegen einer geringfügig verspäteten Restzahlung darf ein Gläubiger nicht vollstrecken
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verstoß der Berufung auf einer Verfallklausel gegen den Grundsatz von Treu und Glauben ; Nicht fristgemäße schuldhafte Zahlung eines kleinen Teils einer Vergleichssumme durch den Schuldner; Verspätung der Zahlung wegen eines vom Gläubiger erkennbaren und nicht richtig ...
Verfahrensgang
- LG Ingolstadt, 13.06.2003 - 4 O 1694/02
- OLG München, 01.12.2003 - 13 U 3707/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1140
- MDR 2004, 623
- BauR 2004, 1336
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.12.1979 - VIII ZR 46/79
Vorliegen einer treuwidrigen Wahrnehmung einer formalen Rechtsposition - …
Auszug aus OLG München, 01.12.2003 - 13 U 3707/03
Eine Ausnahme hat der BGH für den Fall bejaht, dass die Verspätung auf einem vom Gläubiger erkennbaren und nicht richtig gestellten Irrtum des Schuldners beruht, NJW 1980, 1043. - BGH, 08.07.1981 - VIII ZR 247/80
Verstoß gegen Treu und Glauben - Verschulden - Vergleichssumme - Berufung auf …
Auszug aus OLG München, 01.12.2003 - 13 U 3707/03
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) verstößt ein Gläubiger zwar nicht schon dann gegen Treu und Glauben, wenn er sich auf die in einem Vergleich vereinbarte Verfallklausel beruft, weil der Schuldner schuldhaft einen kleinen Teil der Vergleichssumme nicht fristgemäß zahlt, s. NJW 1981, 2686.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3; ; BGB § 653; ; BGB § 653 Abs. 1; ; BGB §§ 812 ff.; ; HGB § 354
- zimmermann-notar-rostock.de
Kein Maklervertrag, sofern Interessent klar macht, er wolle keine Provision zahlen; Voraussetzungen für stillschweigenden (konkludenten) Vertragsabschluss oder Maklerprovisionsvereinbarung
- rechtsportal.de
BGB § 653
Zustandekommen eines Maklervertrags, wenn der Interessent keine Provision zahlen will - ibr-online
Beweislast beim Zustandekommen eines Maklervertrags
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Zustandekommen eines Maklervertrages, Einigung über den Abschluss, Provision, Einwand des Interessenten, Darlegungs- und Beweislast
Verfahrensgang
- LG Bonn, 09.04.2003 - 13 O 313/02
- OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03
- OLG Köln, 03.11.2003 - 24 U 117/03
Papierfundstellen
- MDR 2004, 623
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 27/80
Anspruch aus einem Maklervertrag - Vereinbarung einer Verkäuferprovision in einem …
Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03
Dabei muss es sich um eine vertragliche Übertragung handeln (BGH NJW 1981, 279; NJW 1981, 1444).Die Beweislast für den Abschluss eines Maklervertrages trägt nach allgemeinen Grundsätzen aber der Makler (BGH NJW 1981, 279, 280;… Baumgärtel-Laumen, § 653 Rn. 1 und § 652 Rn. 1;… Münchener Kommentar-Roth, BGB, 3. Aufl., § 652 Rdn. 85;… Palandt-Sprau, § 652 Rn. 55;… Soergel-Lorentz, BGB, 12. Aufl., § 652 Rdn. 109).
Dies gilt jedoch nicht, wenn der Interessent zu erkennen gibt, dass er keine Provision zahlen wolle (BGHZ 95, 393, 396; NJW 1981, 279, 280; NJW-RR 1986, 1496, 1497; NJW-RR 1996, 114 und 1496; NJW 2002, 817 und 1945;… Staudinger-Reuter a.aO.).
Der Beweis des Gegenteils, insbesondere die Widerlegung des Einwandes des Beklagten, er habe darauf hingewiesen, dass er keine Provision zahlen werde, ist Sache des für das Zustandekommen eines Maklervertrages beweispflichtigen Klägers (vgl. BGH NJW 1981, 279, 280; abw. OLG Hamburg AIZ A 110 Bl. 85 = IBR 2000, 342;… wohl auch Staudinger-Reuter a.a.O. unter Hinweis auf BGH NJW 1981, 1444 und § 653 Abs. 1 BGB, der einen Maklervertrag indessen gerade voraussetzt).
- BGH, 12.02.1981 - IVa ZR 94/80
Beweislast für die Vereinbarung der Unentgeltlichkeit bei einem Maklervertrag - …
Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03
Das Landgericht verkenne, dass nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1981, 1444) der Maklerkunde gemäß § 653 Abs. 1 BGB die Beweislast für die Vereinbarung der Unentgeltlichkeit habe, wenn die dem Makler übertragene Leistung den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten sei.Dabei muss es sich um eine vertragliche Übertragung handeln (BGH NJW 1981, 279; NJW 1981, 1444).
Erst wenn der Abschluss des Maklervertrages (Übertragung der Maklerleistung) feststeht, hat der Maklerkunde, sofern die dem Makler übertragene Leistung den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten war, die Unentgeltlichkeit zu beweisen (BGH NJW 1981, 1444).
Der Beweis des Gegenteils, insbesondere die Widerlegung des Einwandes des Beklagten, er habe darauf hingewiesen, dass er keine Provision zahlen werde, ist Sache des für das Zustandekommen eines Maklervertrages beweispflichtigen Klägers (vgl. BGH NJW 1981, 279, 280; abw. OLG Hamburg AIZ A 110 Bl. 85 = IBR 2000, 342; wohl auch Staudinger-Reuter a.a.O. unter Hinweis auf BGH NJW 1981, 1444 und § 653 Abs. 1 BGB, der einen Maklervertrag indessen gerade voraussetzt).
- BGH, 06.12.2001 - III ZR 296/00
Voraussetzungen des Anspruchs auf Maklerprovision
Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03
Der Abschluss eines Maklervertrages ist dann anzunehmen, wenn der Interessent in Kenntnis eines eindeutigen Provisionsverlangens Maklerdienste entgegennimmt (BGH NJW 2002, 817 und 1945;… Palandt-Sprau § 652 Rn. 4 jew. m. w. N.).Darf der Interessent davon ausgehen, dass der Makler von der anderen Seite beauftragt worden ist, so rechtfertigt allein der Umstand, dass es sich um einen gewerbsmäßigen Makler handelt, nicht die Annahme eines Maklervertrages mit dem Interessenten (vgl. BGHZ 95, 393, 395; NJW-RR 1996, 114 und 1945; NJW 2002, 817 und 1945).
Dies gilt jedoch nicht, wenn der Interessent zu erkennen gibt, dass er keine Provision zahlen wolle (BGHZ 95, 393, 396; NJW 1981, 279, 280; NJW-RR 1986, 1496, 1497; NJW-RR 1996, 114 und 1496; NJW 2002, 817 und 1945;… Staudinger-Reuter a.aO.).
- BGH, 04.10.1995 - IV ZR 163/94
Provisionszahlunganspruch eines Immobilienmaklers wegen Mitwirkung am Verkauf …
Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03
Sache des Maklers ist es, klare Verhältnisse zu schaffen; jede Unklarheit über einen Vertragsschluss geht zu seinen Lasten (BGH NJW-RR 1996, 114;… Palandt-Sprau, § 652 Rn. 3;… Soergel-Lorentz § 652 Rdn. 7 f. m. w. N.).Darf der Interessent davon ausgehen, dass der Makler von der anderen Seite beauftragt worden ist, so rechtfertigt allein der Umstand, dass es sich um einen gewerbsmäßigen Makler handelt, nicht die Annahme eines Maklervertrages mit dem Interessenten (vgl. BGHZ 95, 393, 395; NJW-RR 1996, 114 und 1945; NJW 2002, 817 und 1945).
Dies gilt jedoch nicht, wenn der Interessent zu erkennen gibt, dass er keine Provision zahlen wolle (BGHZ 95, 393, 396; NJW 1981, 279, 280; NJW-RR 1986, 1496, 1497; NJW-RR 1996, 114 und 1496; NJW 2002, 817 und 1945;… Staudinger-Reuter a.aO.).
- BGH, 02.07.1986 - IVa ZR 246/84
Zustandekommen eines Maklervertrages
Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03
Dies gilt jedoch nicht, wenn der Interessent zu erkennen gibt, dass er keine Provision zahlen wolle (BGHZ 95, 393, 396; NJW 1981, 279, 280; NJW-RR 1986, 1496, 1497; NJW-RR 1996, 114 und 1496; NJW 2002, 817 und 1945;… Staudinger-Reuter a.aO.).Sie ist nur dann wirkungslos, wenn aus dem Verhalten des Erklärenden notwendigerweise auf einen bestimmten rechtsgeschäftlichen Willen geschlossen werden muss, seine Handlungsweise also eine andere Deutung nicht zulässt (BGH NJW-RR 1986, 1496, 1497).
- BGH, 25.09.1985 - IVa ZR 22/84
Maklertätigkeit ohne Provisionsversprechen
Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03
Darf der Interessent davon ausgehen, dass der Makler von der anderen Seite beauftragt worden ist, so rechtfertigt allein der Umstand, dass es sich um einen gewerbsmäßigen Makler handelt, nicht die Annahme eines Maklervertrages mit dem Interessenten (vgl. BGHZ 95, 393, 395; NJW-RR 1996, 114 und 1945; NJW 2002, 817 und 1945).Dies gilt jedoch nicht, wenn der Interessent zu erkennen gibt, dass er keine Provision zahlen wolle (BGHZ 95, 393, 396; NJW 1981, 279, 280; NJW-RR 1986, 1496, 1497; NJW-RR 1996, 114 und 1496; NJW 2002, 817 und 1945;… Staudinger-Reuter a.aO.).
- OLG Köln, 27.08.1987 - 10 U 11/87
Entgegennahme des Maklernachweises als stillschweigende Annahme eines Angebotes …
Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03
Tritt der Interessent von sich aus an einen gewerblichen Makler mit der Bitte heran, einen geeigneten Vertragsschluss nachzuweisen oder zu vermitteln, ohne dass der Makler von der Gegenseite beauftragt worden ist, so kann ein Maklervertrag selbst ohne ausdrückliches Provisionsverlangen zustande kommen (OLG Köln NJW-RR 1987, 1529; WM 1989, 693;… Münchener Kommentar-Roth § 652 Rdn. 47; Palandt-Sprau § 652 Rdn.4;… Soergel-Lorentz § 652 Rdn. 8;… Staudinger-Reuter, BGB, Neubearbeitung 2003, §§ 652, 653 Rdn. 6). - OLG Hamburg, 10.06.1999 - 13 U 78/98
Vorrausetzungen für Provisionsanspruch des Nachweismaklers (hier: Einwand der …
Auszug aus OLG Köln, 07.10.2003 - 24 U 117/03
Der Beweis des Gegenteils, insbesondere die Widerlegung des Einwandes des Beklagten, er habe darauf hingewiesen, dass er keine Provision zahlen werde, ist Sache des für das Zustandekommen eines Maklervertrages beweispflichtigen Klägers (vgl. BGH NJW 1981, 279, 280; abw. OLG Hamburg AIZ A 110 Bl. 85 = IBR 2000, 342;… wohl auch Staudinger-Reuter a.a.O. unter Hinweis auf BGH NJW 1981, 1444 und § 653 Abs. 1 BGB, der einen Maklervertrag indessen gerade voraussetzt).
- OLG Düsseldorf, 20.02.2009 - 7 U 51/08
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Anspruchs auf Zahlung einer …
Soweit sich aus der Rechtsprechung des BGH zu ergeben scheint, dass in den Fällen, in denen nur eine konkludente Annahme des Angebots auf Abschluss eines provisionspflichtigen Maklervertrages durch die Inanspruchnahme (weiterer) Maklerdienste im Raum steht, der Makler zu beweisen habe, dass der Interessent nicht gleichzeitig - wie von ihm behauptet - der Provisionspflichtigkeit widersprochen hat (…BGH NJW 1986, 177, vgl. auch MüKo/Roth, § 652 Rdnr. 92; OLG Köln MDR 2004, 623, 624), erscheint diese Verteilung der Beweislast im Rahmen der dargelegten Fälle, in denen der Interessent den Kontakt zum Makler mit einem Suchauftrag initiiert, unter der Geltung des Rechtssatzes, dass jeder im Prozess die ihm günstigen Tatsachen darzulegen und zu beweisen hat, nicht sachgerecht.
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