Rechtsprechung
| OLG Rostock, 09.07.2004 - 3 U 91/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
ZPO § 522 Abs. 2; ; ZVG § 152; ; BGB § 546a; ; BGB § 288 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; EGBGB Art. 229 § 5 Abs. 1 Satz 2
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 546a; BGB § 387
Zur Frage der Aufrechnung eines Erstattungsanspruches des Mieters und eines Anspruches auf Nutzungsentschädigung des Vermieters - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zwangsversteigerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufrechnung von Mieteransprüchen gegen Anspruch auf Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache nach Vertragsende; Zurückbehaltungsrecht gegenüber Rückgabeverlangen; Fortfall der Aufrechnungslage; Zurückweisung einer teilweise aussichtslosen Berufung durch ...
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- LG Rostock, 11.03.2004 - 4 O 411/03
- OLG Rostock, 09.07.2004 - 3 U 91/04
Papierfundstellen
- MDR 2005, 139
- NJ 2005, 82
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (7)
- OLG Rostock, 11.03.2003 - 3 U 28/03
Zurückweisung der Berufung mangels Aussicht auf Erfolg
Auszug aus OLG Rostock, 09.07.2004 - 3 U 91/04
Sie fehlt, wenn sich das angefochtene Urteil mit anderer Begründung aufrechterhalten lässt (OLG Rostock NJW 2003, 1676 = MDR 2003, 1073).In dem Rahmen, in dem die ZPO ein Teilurteil zulässt (§ 301 ZPO), ist eine teilweise Zurückweisung der Berufung durch Beschluss zulässig und angezeigt (OLG Rostock NJW 2003, 1676 = MDR 2003, 1673).
- BGH, 25.04.2001 - XII ZR 43/99
Vertragspartner eines Mietvertrages bei Fortführung eines Einzelunternehmens …
Auszug aus OLG Rostock, 09.07.2004 - 3 U 91/04
Er ist jedoch nicht mit ihr identisch, weil er durch ein weiteres Geschehen, das Vertragsende und die anschließende Rückgabeverweigerung, ausgelöst wird (BGH ZIP 2001, 1007 = NZM 2001, 621). - BGH, 23.07.2003 - XII ZR 16/00
Geltendmachung von Ansprüchen durch den Zwangsverwalter
Auszug aus OLG Rostock, 09.07.2004 - 3 U 91/04
Hierunter fällt auch die Geltendmachung der Nutzungsentschädigung, die die Beklagte als Mieterin gem. § 546a BGB wegen Vorenthaltung des Mietobjekts nach Vertragsende schuldet (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1308 = NZM 2003, 871).
- BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 1108/02
Zurückweisung einer Berufung im Beschlußverfahren
Auszug aus OLG Rostock, 09.07.2004 - 3 U 91/04
Entgegen der Auffassung der Beklagten ist § 522 Abs. 2 ZPO nicht nur bei "offenbarer" - dieses Wort findet sich nicht im Gesetz -, ins Auge springender Aussichtslosigkeit der Berufung anzuwenden; vielmehr kann das Berufungsgericht auch komplexe Sachverhalte und Rechtsfragen im Beschlusswege abhandeln (BVerfG NJW 2003, 281; OLG Celle NJW 2002, 2800). - BGH, 22.03.1989 - VIII ZR 155/88
Anspruch des Leasinggebers auf Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe des …
Auszug aus OLG Rostock, 09.07.2004 - 3 U 91/04
Darüberhinaus hat der Anspruch gem. § 546a BGB den maßgeblichen Zweck, Druck auf den rückgabepflichtigen Mieter auszuüben, um ihn zur Rückgabe der Mietsache zu veranlassen (BGHZ 107, 123 = NJW 1989, 1730). - OLG Celle, 06.06.2002 - 2 U 31/02
Keine Erforderlichkeit offensichtlicher Unbegründetheit für die Zurückweisung der …
Auszug aus OLG Rostock, 09.07.2004 - 3 U 91/04
Entgegen der Auffassung der Beklagten ist § 522 Abs. 2 ZPO nicht nur bei "offenbarer" - dieses Wort findet sich nicht im Gesetz -, ins Auge springender Aussichtslosigkeit der Berufung anzuwenden; vielmehr kann das Berufungsgericht auch komplexe Sachverhalte und Rechtsfragen im Beschlusswege abhandeln (BVerfG NJW 2003, 281; OLG Celle NJW 2002, 2800). - LSG Bayern, 14.10.2003 - L 3 U 165/03
Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen der Folgen …
Auszug aus OLG Rostock, 09.07.2004 - 3 U 91/04
Das Urteil ist rechtskräftig (Az. des OLG Rostock: 3 U 165/03).
- BGH, 21.04.2010 - XII ZR 10/08
Verzugszinsen bei Nichtbeteiligung eines Verbrauchers: Vorliegen einer …
Rn. 24 In der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte sind als Entgeltforderungen gemäß § 288 Abs. 2 BGB angesehen worden: Mietzinsansprüche (OLG Rostock MDR 2005, 139), Ansprüche auf Nutzungsentschädigung nach § 546 a BGB (OLG Köln ZMR 2006, 772, 773) und der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters nach § 89 b HGB (OLG München MDR 2009, 339; a.A. KG Urteil vom 27. August 2009 - 23 U 52/09 - juris). - OLG Celle, 17.11.2014 - 2 U 133/14
Eigenständige Verjährung des Anspruchs aus einer Nachberechnung von …
Rn. 30 Danach sind auch mietvertragliche Ansprüche wie vorliegend der Anspruch auf Zahlung der Betriebskosten von dem Begriff der Entgeltforderung im Sinne des § 288 Abs. 2 BGB umfasst (BGH NJW 2010, 1872; OLG Rostock MDR 2005, 139). - OLG Köln, 23.05.2006 - 3 U 203/05
Nutzungsrecht bei gemeinsamer Giebelwand - Entschädigungsanspruch des Vermieters …
Auch die Beklagte, die eine Rechnung gemäß § 14 UStG verlangt, sieht die Nutzungsentschädigung als Gegenleistung für erbrachte Leistungen und damit als Entgeltforderung an (vgl. auch OLG Rostock MDR 2005, 139). - OLG Naumburg, 28.07.2022 - 2 U 4/22
Splitterflächen - Landpachtvertrag: Rechtsfähigkeit einer Evangelischen …
Die Nutzungsentschädigung bei verspäteter Rückgabe der Pachtsache ist eine Entgeltforderung i.S.v. §§ 286 Abs. 3, 288 Abs. 2 BGB (vgl. OLG Rostock, Beschluss v. 09.07.2004, 3 U 91/04, MDR 2005, 139, in juris Rz. 13;… OLG Köln, Urteil v. 23.05.2006, 3 U 203/05, ZMR 2006, 772, in juris Rz. 13). - OLG Brandenburg, 20.06.2007 - 3 U 135/06
Gewerbemietvertrag: Anspruch auf Mietzins und Betriebskostennachzahlung gegen …
Der Zinssatz beschränkt sich auf 5 %-Punkte über dem Basiszinssatz, da der erhöhte Zinssatz von 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz gem. § 288 Abs. 2 BGB in der Fassung des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes nach Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB erst auf Mietzinsansprüche anwendbar ist, die ab dem 1.1.2003 fällig werden (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 9.7.2004, Az. 3 U 91/04, MDR 2005, 139).
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 07.07.2004 - 2 W 78/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Judicialis
WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 20 a Abs. 1 Satz 1; ; WEG § 47 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de
Zulässige Rechtsmittel und Bemessung des Beschwerdewertes im Wohnungseigentumverfahren
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
- ibr-online
Zum Beschwerdewert im Wohnungseigentumsverfahren
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bemessung des Beschwerdewertes im Wohnungseigentumsverfahren; Zulässigkeit eines Rechtsmittels
Verfahrensgang
- AG Neumünster - 36 II 7/01
- LG Kiel, 08.03.2004 - 3 T 364/03
- OLG Schleswig, 07.07.2004 - 2 W 78/04
Papierfundstellen
- MDR 2005, 139
- FGPrax 2005, 17
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BGH, 26.10.1990 - V ZR 122/89
Ausdehnung der Klage auf den Konkursverwalter persönlich im Wege der …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.07.2004 - 2 W 78/04
Ausschlaggebend ist, dass gegen die in der Hauptsache ergangene Entscheidung ein Rechtsmittel statthaft ist, denn dann erfasst deren Anfechtung auch den Kostenpunkt (insoweit gleichliegend in Bezug auf § 99 Abs. 1 ZPO BGH ZIP 1991, 42).Diese Entscheidung behandelt die Frage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels, wenn der Rechtsmittelführer die an sich hinreichende Beschwer in der Hauptsache ausnutzt, um sein eigentliches wirtschaftliches Ziel zu erreichen, dass die ihn belastende Kostenentscheidung abgeändert wird (vgl. auch BGHZ 57, 224, 225; BGH ZIP 1991, 42;… Zöller/Gummer/Heßler, § 511 Rn. 15).
- BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90
Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer; …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.07.2004 - 2 W 78/04
Es entspricht im Regelfall billigem Ermessen, dass der unterlegene Beteiligte die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen hat (vgl. BGHZ 111, 148, 153).Es entspricht als Regelfall billigem Ermessen, dass die Beteiligten zu 1. als Unterlegene die gerichtliche Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens tragen (§ 47 Satz 1 WEG; BGHZ 111, 148, 153).
- BGH, 03.11.1971 - IV ZR 26/70
Erledigung der Hauptsache und Berufung
Auszug aus OLG Schleswig, 07.07.2004 - 2 W 78/04
Diese Entscheidung behandelt die Frage der Zulässigkeit eines Rechtsmittels, wenn der Rechtsmittelführer die an sich hinreichende Beschwer in der Hauptsache ausnutzt, um sein eigentliches wirtschaftliches Ziel zu erreichen, dass die ihn belastende Kostenentscheidung abgeändert wird (vgl. auch BGHZ 57, 224, 225; BGH ZIP 1991, 42;… Zöller/Gummer/Heßler, § 511 Rn. 15).
- BGH, 15.01.1992 - XII ZB 135/91
Berücksichtigung des Kosteninteresses bei der Beschwer
Auszug aus OLG Schleswig, 07.07.2004 - 2 W 78/04
Das von den Beteiligten zu 1. zitierte Urteil des Bundesgerichtshofes vom 15.01.1992 NJW 1992, 1513 steht dem nicht entgegen. - BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92
Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen
Auszug aus OLG Schleswig, 07.07.2004 - 2 W 78/04
Dieses Rechtsmittel ist in Wohnungseigentumssachen unabhängig vom Beschwerdewert stets zulässig, wenn die sofortige Beschwerde - wie hier - verworfen wurde (BGH NJW 1992, 3305). - BGH, 04.07.1988 - II ZR 334/87
Teilrechtskraft durch Forderungsverzicht in der Berufungsinstanz
Auszug aus OLG Schleswig, 07.07.2004 - 2 W 78/04
Jedenfalls führt auch das von den Beteiligten zu 1. in diesem Zusammenhang angezogene Urteil des Bundesgerichtshofes vom 4.07.1988 NJW 1989, 170 aus, dass die Erweiterung des Rechtsmittels auf den vollen Umfang der Beschwer ein zulässiges Rechtsmittel voraussetzt, woran es vorliegend - wie dargelegt - fehlte. - BayObLG, 07.02.2002 - 2Z BR 12/02
Rechtsmittelbeschwer in Eigentümersache - Eigentümerbeschluss zu Teilnahme am …
Auszug aus OLG Schleswig, 07.07.2004 - 2 W 78/04
Der Beschwerdewert bemisst sich allein nach dem vermögenswerten Interesse des Beschwerdeführers an der Änderung der angefochtenen Entscheidung (BGH NJW 1992, 3505; BayObLG ZMR 2002, 535). - BayObLG, 06.03.2003 - 2Z BR 15/03
Beschwerde: Berechnung des Werts der Beschwer
Auszug aus OLG Schleswig, 07.07.2004 - 2 W 78/04
Die Kosten bleiben bei der Berechnung des Beschwerdewertes außer Ansatz (BayObLG WuM 2003, 533;… Palandt-Bassenge, WEG, 63. Aufl., § 45 Rn. 3). - BFH, 26.05.1965 - II 188/63 U
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Rechtsbeschwerde
Auszug aus OLG Schleswig, 07.07.2004 - 2 W 78/04
Weiter trifft die Auffassung des Landgerichts zu, dass die nach Ablauf der Beschwerdefrist erfolgte Erweiterung des Antrags keinen Einfluss auf die Höhe des Beschwerdewertes hat (BFH NJW 1965, 2424).
- OLG München, 15.03.2005 - Verg 2/05
Ausschluss vom Wettbewerb bei unzureichender Eigenerklärung des Bewerbers - keine …
Zwar überprüft das Beschwerdegericht die Kostenentscheidung unabhängig von einem hierauf gerichteten Rechtsmittel schon von Amts wegen (vgl. OLG Schleswig vom 7.7.2004 MDR 2005, 139/140), doch verliert die Anschlussbeschwerde dadurch nicht ihr Rechtsschutzbedürfnis; sie ist lediglich unnötig (…Reichold in Thomas/Putzo 26. Aufl. § 524 Rn. 2).Der Geschäftswert wird durch die auf die Kostenentscheidung der Vergabekammer beschränkte Anschlussbeschwerde nicht erhöht (BayObLG WuM 2003, 533; OLG Schleswig MDR 2005, 139), da die Kostenentscheidung ohnehin von Amts wegen zu überprüfen war (vgl. BGH ZIP 1991, 42).
- LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07
Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in …
(OLG Schleswig - 2 W 78/04 - 07.07.04 - unter Hinweis auf BGHZ 111, 148, 153).
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