Rechtsprechung
| BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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ZPO § 233
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- verkehrslexikon.de
Zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unterlassenem Hinweis des Gerichts auf das Fehlen der Unterschrift unter der Berufungsschrift
- Judicialis
ZPO § 233 Fe
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Hinweises des Berufungsgerichts auf eine nicht unterzeichnete Berufungsschrift des Prozessbevollmächtigten zehn Tage vor Ablauf der Berufungsfrist beim Rechtsmittelgericht; Anspruch auf Schadensersatz aufgrund eines ...
- Anwaltsblatt
§ 233 ZPO
Hinweispflicht des Gerichts auf fehlende Unterzeichnung der Berufung - anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Hinweises des Berufungsgerichts auf eine nicht unterzeichnete Berufungsschrift des Prozessbevollmächtigten zehn Tage vor Ablauf der Berufungsfrist beim Rechtsmittelgericht; Anspruch auf Schadensersatz aufgrund eines ... - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Wiedereinsetzung bei fehlender Unterschrift?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die nicht unterschriebene Berufungsschrift
- brak-mitteilungen.de
, S. 39 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang
- brak-mitteilungen.de
, S. 39 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 17.01.2008 - 32 C 935/07
- LG Frankfurt/Main, 22.04.2008 - 15 S 30/08
- BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 564
- MDR 2009, 285
- NJ 2009, 120
- FamRZ 2009, 321
- VersR 2009, 699
- AnwBl 2009, 229
Wird zitiert von ... (44) Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01
Verfassungsmäßigkeit der Verwerfung einer Berufung mangels Unterzeichnung der …
Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08
Sie ist auch im Übrigen zulässig, weil nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (vgl. BVerfGE 79, 372, 376 f. = NJW 1989, 1147; BVerfG, NJW-RR 2002, 1004).Dieser verbietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen sie auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen musste (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Dezember 2003 - VI ZB 26/03 - VersR 2005, 138 und vom 14. Februar 2006 - VI ZB 44/05 - VersR 2006, 860; BVerfGE 79, 372, 376 f.; BVerfG, NJW-RR 2002, 1004, 1005).
Eine besondere Gefahrensituation, die einen technischen Vorgang aus der routinemäßigen Behandlung im büroorganisatorischen Ablauf heraushebt und deswegen ein Verschulden des Rechtsanwalts begründen könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 9. September 2008 - VI ZB 8/08 - z.V.b.; BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1984 - IVb ZB 103/84 - VersR 1985, 285; BVerfG, NJW-RR 2002, 1004), wird damit allein noch nicht geschaffen.
- BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von …
Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08
Sie ist auch im Übrigen zulässig, weil nach § 574 Abs. 2 Nr. 2 ZPO die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordert (vgl. BVerfGE 79, 372, 376 f. = NJW 1989, 1147; BVerfG, NJW-RR 2002, 1004).Dieser verbietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen sie auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen musste (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Dezember 2003 - VI ZB 26/03 - VersR 2005, 138 und vom 14. Februar 2006 - VI ZB 44/05 - VersR 2006, 860; BVerfGE 79, 372, 376 f.; BVerfG, NJW-RR 2002, 1004, 1005).
- BGH, 14.02.2006 - VI ZB 44/05
Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung eines fristgebundenen …
Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08
Dieser verbietet es, einer Partei die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund von Anforderungen an die Sorgfaltspflichten ihres Prozessbevollmächtigten zu versagen, die nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht verlangt werden und mit denen sie auch unter Berücksichtigung der Entscheidungspraxis des angerufenen Gerichts nicht rechnen musste (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Dezember 2003 - VI ZB 26/03 - VersR 2005, 138 und vom 14. Februar 2006 - VI ZB 44/05 - VersR 2006, 860; BVerfGE 79, 372, 376 f.; BVerfG, NJW-RR 2002, 1004, 1005).Dabei müssen Rechtsmittelschriften als bestimmende Schriftsätze im Anwaltsprozess grundsätzlich von einem beim Rechtsmittelgericht zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnet sein (BGHZ 97, 251, 254 f.; Senatsbeschluss vom 14. Februar 2006 - VI ZB 44/05 - VersR 2006, 860 m.w.N.; BVerwG, NJW 1991, 120).
- BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93
Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08
Für ein Gericht besteht, solange die Sache bei ihm anhängig ist, die aus dem Gebot eines fairen Verfahrens folgende Fürsorgepflicht gegenüber den Prozessparteien (BVerfGE 93, 99 = NJW 1995, 3173, 3175). - BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen …
Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08
Bei dieser Sachlage wirkt sich ein etwaiges Verschulden des Prozessbevollmächtigten des Klägers für die Fristversäumung nicht mehr aus (vgl. BVerfGE 75, 183, 188 ff. = NJW 1987, 2003; 81, 264, 273 f. = NJW 1990, 2373). - BGH, 04.11.2003 - VI ZB 50/03
Anforderungen an die Organisation des Rechtsanwaltsbüros; Eintragung mündlich …
Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08
a) Zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, dass es zu den Aufgaben des Prozessbevollmächtigten gehört, dafür Sorge zu tragen, dass ein fristgebundener Schriftsatz rechtzeitig erstellt wird und innerhalb der Frist bei dem zuständigen Gericht eingeht (Senatsbeschluss vom 4. November 2003 - VI ZB 50/03 - VersR 2005, 94; BGH, Beschluss vom 2. Dezember 1996 - II ZB 19/96 - NJW-RR 1997, 562). - BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89
Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer …
Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08
Bei dieser Sachlage wirkt sich ein etwaiges Verschulden des Prozessbevollmächtigten des Klägers für die Fristversäumung nicht mehr aus (vgl. BVerfGE 75, 183, 188 ff. = NJW 1987, 2003; 81, 264, 273 f. = NJW 1990, 2373). - BGH, 15.02.2006 - XII ZB 215/05
Zurechnung des Verschuldens einer Kanzleiangestellten des Prozessbevollmächtigten
Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08
Dies ist insbesondere in Fällen entschieden worden, in denen dem Prozessbevollmächtigten das Versehen unterlaufen war, den bestimmenden Schriftsatz nicht unterzeichnet zu haben (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1995 - VIII ZR 12/95 - VersR 1996, 910, 911; BGH, Beschluss vom 15. Februar 2006 - XII ZB 215/05 - VersR 2007, 375). - BGH, 09.09.2008 - VI ZB 8/08
Anforderungen an die Büroorganisation des Prozessbevollmächtigten in der …
Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08
Eine besondere Gefahrensituation, die einen technischen Vorgang aus der routinemäßigen Behandlung im büroorganisatorischen Ablauf heraushebt und deswegen ein Verschulden des Rechtsanwalts begründen könnte (vgl. Senatsbeschluss vom 9. September 2008 - VI ZB 8/08 - z.V.b.; BGH, Beschluss vom 12. Dezember 1984 - IVb ZB 103/84 - VersR 1985, 285; BVerfG, NJW-RR 2002, 1004), wird damit allein noch nicht geschaffen. - BGH, 03.07.2006 - II ZB 24/05
Verfahrensrecht - Berufung: Fristverlängerungsantrag bei falschem Gericht
Auszug aus BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08
Diese kann es z.B. gebieten, einen versehentlich bei einem unzuständigen Gericht eingereichten Schriftsatz zeitnah an das zuständige Gericht weiterzuleiten (BGH, Beschluss vom 3. Juli 2006 - II ZB 24/05 - NJW 2006, 3499). - BGH, 01.12.1997 - II ZR 85/97
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen verzögerter Weiterleitung eines …
- BGH, 09.12.2003 - VI ZB 26/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Handeln einer Büroangestellten entgegen …
- BGH, 06.12.1995 - VIII ZR 12/95
Wiedereinsetzung bei Versäumung der Rechtsmittelbegründungsfrist wegen fehlender …
- BGH, 20.03.1986 - VII ZB 21/85
Begleitschreiben zur Rechtsmittelbegründungsschrift
- BGH, 12.12.1984 - IVb ZB 103/84
Berufungsbegründung - Unterschrift - Prozeßbevollmächtigter - …
- BGH, 03.09.1998 - IX ZB 46/98
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Adressierung einer Rechtsmittelschrift …
- BGH, 24.09.1997 - XII ZB 144/96
Einlegung eines Rechtsmittels bei dem falschen Gericht; Weiterleitung im …
- BGH, 02.12.1996 - II ZB 19/96
Zurechnung eines Verschuldens hinsichtlich eines Fristversäumnisses - Fehler …
- BAG, 14.09.2020 - 5 AZB 23/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur
Hiervon ausgehend gebietet es die aus dem verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens folgende gerichtliche Fürsorgepflicht, eine Prozesspartei auf einen leicht erkennbaren Formmangel - wie die fehlende Unterschrift in einem bestimmenden Schriftsatz - hinzuweisen und ihr Gelegenheit zu geben, den Fehler fristgerecht zu beheben (dazu BGH 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08 - Rn. 10). - BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 43/20
Verhaltensbedingte Kündigung - Nachträgliche Klagezulassung
Unterbleibt der gebotene Hinweis, ist die Kündigungsschutzklage nachträglich zuzulassen, wenn der Hinweis bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang so rechtzeitig hätte erfolgen können, dass der Partei die Fristwahrung noch möglich gewesen wäre (…vgl. für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei nicht ausreichender Übermittlung einer Nichtzulassungsbeschwerde: BAG 15. August 2018 - 2 AZN 269/18 - aaO;… BSG 9. Mai 2018 - B 12 KR 26/18 B - Rn. 10 f.;… offengelassen BGH 15. Mai 2019 - XII ZB 573/18 - Rn. 28, BGHZ 222, 105;… vgl. zur fehlenden Unterschrift: BGH 25. Juni 2009 - III ZB 99/08 - Rn. 10; 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08 - Rn. 10 f.). - BGH, 19.01.2023 - V ZB 28/22
Anforderungen an die Signatur bei Übermittlung einer Berufungsschrift über das …
Allerdings gebietet es die gerichtliche Fürsorgepflicht, die Partei auf einen leicht erkennbaren Formmangel - wie das vollständige Fehlen einer zur Fristwahrung erforderlichen Unterschrift - hinzuweisen und ihr gegebenenfalls Gelegenheit zu geben, den Fehler fristgerecht zu beheben (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08, VersR 2009, 699 Rn. 10;… Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZB 18/11, NJW-RR 2012, 1269 Rn. 14 mwN).
- BGH, 20.08.2025 - VII ZB 16/24
Sicherer Übermittlungsweg: Postfachinhaber muss signieren!
Die Wiedereinsetzung ist unabhängig von einem Verschulden der Partei gemäß Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG zu gewähren, wenn sie geboten ist, weil das Gericht seine prozessuale Fürsorgepflicht verletzt hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Juli 2024 - V ZB 79/23 Rn. 8, juris;… Beschluss vom 29. August 2017 - VI ZB 49/16 Rn. 13, MDR 2017, 1381;… Beschluss vom 20. April 2011 - VII ZB 78/09 Rn. 13, MDR 2011, 747; Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08 Rn. 9 m.w.N., MDR 2009, 285; BAG…, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 Rn. 38, BAGE 171, 28; BSG…, Beschluss vom 9. Mai 2018 - B 12 KR 26/18 B Rn. 10, NJW 2018, 2222).Unterbleibt ein gebotener Hinweis, ist der Partei Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang so rechtzeitig hätte erfolgen müssen, dass es der Partei noch möglich gewesen wäre, die Frist zu wahren (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. April 2011 - VII ZB 78/09 Rn. 12 f., MDR 2011, 747; Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08 Rn. 10 f., MDR 2009, 285; BAG…, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 Rn. 39, BAGE 171, 28; BSG…, Beschluss vom 27. Juni 2024 - B 1 KR 58/23 BH Rn. 15, juris).
Es stellt keine nennenswerte Belastung für die Funktionsfähigkeit des angerufenen Gerichts dar, zeitnah nach Eingang eines elektronischen Dokuments zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Übermittlung erfüllt sind (vgl. BAG…, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 Rn. 40, BAGE 171, 28; vgl. BGH, Beschluss vom14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08 Rn. 10, MDR 2009, 285: nicht unterschriebene Berufungsschrift).
Rn. 25 Für die danach gebotene äußerliche Prüfung des Transfervermerks genügt in der Regel ein Zeitraum von zehn bis zwölf Kalendertagen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08 Rn. 11, MDR 2009, 285; BAG…, Beschluss vom 5. Juni 2020 - 10 AZN 53/20 Rn. 40, BAGE 171, 28), der nicht unterschritten ist.
- LAG Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 17 Sa 12/19
Einreichung einer Berufungsschrift über das besondere elektronische …
Die aus dem Gebot eines fairen Verfahrens (Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 19 Abs. 3, 20 Abs. 3 GG) folgende gerichtliche Fürsorgepflicht gebietet es auch, eine Prozesspartei auf einen - leicht erkennbaren - Formmangel in ihrem Schriftsatz hinzuweisen und ihr gegebenenfalls Gelegenheit zu geben, den Fehler fristgerecht zu beheben (BGH 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08 - Rn. 9 f.).Eine solche Hinweispflicht besteht, wenn zwischen dem Eingang einer nicht unterzeichneten Berufungsschrift bei Gericht und dem Ablauf der Berufungsfrist ein Zeitraum von zehn Tagen lag (vgl. BGH 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08 - Rn. 11).
- OLG Düsseldorf, 30.09.2015 - Kart 3/15
Kartellrechtswidrigkeit sogenannter Radiusklauseln
Rn. 73 (2) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist der Betroffenen auch nicht deshalb zu gewähren, weil sich das vorstehend festgestellte Verschulden des Rechtsanwalts N. - ausnahmsweise - nicht auf die Versäumung der Frist zur Beschwerdebegründung ausgewirkt hätte (vgl. hierzu BGH, Beschluss v. 14.10.2008 - VI ZB 37/08, NJW-RR 2009, 564 [565] Rz. 8).Eine Partei darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass ihre Schriftsätze alsbald nach ihrem Eingang bei Gericht im ordentlichen Geschäftsgang zur Kenntnis genommen werden und offensichtliche äußere formale Mängel dabei nicht unentdeckt bleiben (vgl. BGH, Beschluss v. 14.10.2008 - VI ZB 37/08, NJW-RR 2009, 564 [565] Rzn. 10 f.).
- BGH, 20.06.2012 - IV ZB 18/11
Berufungsbegründung: Unterzeichnung der Berufungsbegründungsschrift durch einen …
Allerdings gebietet es die gerichtliche Fürsorgepflicht, die Partei auf einen leicht erkennbaren Formmangel - wie das vollständige Fehlen einer zur Fristwahrung erforderlichen Unterschrift - hinzuweisen und ihr gegebenenfalls Gelegenheit zu geben, den Fehler fristgerecht zu beheben (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08, VersR 2009, 699 Rn. 10; BVerfG VersR 2004, 1585). - BGH, 02.08.2023 - XII ZB 96/23
Wiedereinsetzungsgesuch bei abgelehnter Fristverlängerung über den …
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist einem Beteiligten allerdings auch bei ihm zuzurechnendem Verschulden an der Fristversäumung zu gewähren, wenn sich das Verschulden wegen einer hierfür ursächlichen Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht nicht ausgewirkt hat (vgl. BGH Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08 - FamRZ 2009, 321 Rn. 8).Rn. 18 (b) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde war das Oberlandesgericht auch nicht aufgrund seiner aus dem Gebot eines fairen Verfahrens folgenden (BVerfGE 93, 99 = FamRZ 1995, 1559; BGH Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08 - FamRZ 2009, 321 Rn. 9) gerichtlichen Fürsorgepflicht gehalten, die Antragsgegnerin vor Ablauf des nach § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO ohne Einwilligung des Gegners bewilligungsfähigen Zeitraums auf die mangels Einwilligung fehlende Möglichkeit einer weitergehenden Fristverlängerung hinzuweisen.
Rn. 19 Aus dem Grundsatz, wonach ein Verfahrensbeteiligter darauf vertrauen darf, dass seine Schriftsätze alsbald nach ihrem Eingang bei Gericht zur Kenntnis genommen werden, offensichtliche äußere formale Mängel dabei nicht unentdeckt bleiben und er auf derartige behebbare Versäumnisse oder Fehler hingewiesen wird (vgl. BGH Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08 - FamRZ 2009, 321 Rn. 10), ergibt sich nichts Anderes.
- OLG Düsseldorf, 24.07.2013 - U (Kart) 48/12
Anforderungen an die Form der Berufungsbegründung; Anbringung in elektronischer …
Eine Partei darf dabei grundsätzlich darauf vertrauen, dass ihre Schriftsätze alsbald nach ihrem Eingang bei Gericht zur Kenntnis genommen werden und offensichtliche äußere formale Mängel dabei nicht unentdeckt bleiben (zu Allem: BGH, NJW-RR 2009, 564 m.w.N.).Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung darf eine Partei nur darauf vertrauen, dass ihre Schriftsätze alsbald nach ihrem Eingang bei Gericht zur Kenntnis genommen werden (vgl. BGH, NJW-RR 2009, 564 m.w.N.).
- BGH, 11.02.2025 - VIII ZB 65/23
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Rechtsanwaltsverschulden bei …
Rn. 29 Insoweit ist der vorliegende Sachverhalt nicht mit den - durch die Rechtsprechungszitate der Rechtsbeschwerde angesprochenen - Fallgestaltungen zu vergleichen, in denen ein Schriftsatz versehentlich bei einem unzuständigen Gericht eingeht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2011 - VII ZB 78/09, NJW 2011, 2053 Rn. 12-14;… vom 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17, NJW 2018, 165 Rn. 10; siehe auch BGH…, Beschluss vom 20. April 2023 - I ZB 83/22, ZIP 2023, 1614 Rn. 16; jeweils mwN) oder an einem offensichtlichen äußeren formalen - ohne Kenntnis der Akten und ohne inhaltliche Prüfung unschwer erkennbaren - Mangel, etwa einer fehlenden Unterschrift, leidet (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08, NJW-RR 2009, 564 Rn. 10 f.;… siehe auch BGH, Beschlüsse vom 2. August 2023 - XII ZB 96/23, NJW-RR 2024, 113 Rn. 19;… vom 18. Juli 2024 - V ZB 79/23, juris Rn. 10). - BGH, 15.07.2014 - VI ZB 15/14
Versäumung der Berufungsfrist durch Einreichung eines nicht unterzeichneten …
- OLG Bamberg, 02.05.2022 - 2 UF 16/22
Elektronische Einlegung der Beschwerde beim unzuständigen Gericht
- BGH, 21.03.2017 - X ZB 7/15
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Hinweispflicht des Gerichts bei Eingang …
- OLG Brandenburg, 07.10.2010 - 12 U 96/09
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Prozesskostenhilfeablehnung mangels …
- BGH, 18.06.2026 - V ZB 83/25
Verwerfung der Rechtsbeschwerde des Klägers gegen Beschluss des OLG als …
- OLG Zweibrücken, 04.12.2023 - 9 U 141/23
Die Tücken der Digitalisierung - unzulässige Berufungseinlegung durch ein …
- BGH, 22.03.2022 - VI ZB 27/20
Formunwirksame Berufungseinlegung: Heilung eines Unterschriftsmangels der …
- BGH, 25.06.2009 - III ZB 99/08
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der …
- OLG Köln, 10.07.2024 - 19 U 143/23
Anspruch eines ehemaligen Handelsvertreters gegen seinen Auftraggeber auf Zahlung …
- BGH, 18.07.2024 - V ZB 79/23
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur …
- BGH, 12.09.2023 - KVZ 64/21
Berücksichtigung von Verpflichtungszusage bei Zusammenschlusskontrolle und …
- FG Sachsen, 25.11.2019 - 1 K 1155/15
Feststellung der Wirkung des Gerichtsbescheids als Urteil
- BGH, 11.03.2025 - XI ZB 17/24
Verlassen auf Bestätigung des Dokumenteneingangs in Büroverwaltungssoftware
- LAG Hessen, 14.02.2020 - 10 Sa 1031/19
1. Wird ein bestimmender Schriftsatz auf elektronischem Weg über das EGVP nach …
- BFH, 24.02.2026 - VII R 34/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - sicherer Übermittlungsweg
- LAG Hessen, 23.03.2022 - 6 Sa 1248/20
Eingescannte Unterschrift auf Berufungsbegründungsschriftsatz nicht ausreichend; …
- OLG Hamm, 28.04.2022 - 30 U 32/22
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist …
- LAG Hessen, 09.02.2022 - 6 Sa 1249/20
Eingescannte Unterschrift bei Berufungsbegründung nicht ausreichend; …
- LAG Nürnberg, 17.12.2020 - 4 TaBV 11/20
Syndikusanwalt - Prozessbevollmächtigter - Betriebsratsmitglieder - Freistellung …
- OLG Frankfurt, 29.08.2018 - 14 U 52/18
Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei versäumter …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2022 - L 7 AS 326/21
Unzulässigkeit der Berufungseinlegung mittels einfacher E-Mail im …
- BGH, 20.05.2010 - IX ZB 202/08
Ablehnung eines Verfahrenskostenstundungsantrages im Insolvenzverfahren: …
- BGH, 08.06.2010 - IX ZB 201/08
Anrechnung des Verschuldens eines Verfahrensbevollmächtigten i.R.e. Antrages auf …
- AG Villingen-Schwenningen, 20.04.2011 - 6 C 49/11
- OLG Brandenburg, 22.02.2022 - 3 U 96/21
Deliktische Schadenersatzansprüche wegen des behaupteten Diebstahls eines …
- OLG Karlsruhe, 21.06.2024 - 16 UF 42/24
Verpflichtung eines Gerichts zur formwirksamen Weiterleitung eines …
- OLG Frankfurt, 15.01.2026 - 5 UF 146/25
Zeitraum für Weiterleitung der Rechtsmittelschrift durch unzuständiges Gericht …
- OLG Frankfurt, 13.11.2018 - 15 U 96/18
Wiedereinsetzung: Anforderungen an eine qualifizierte Container-Signatur ab …
- LAG Nürnberg, 17.12.2020 - 11 BV 66/19
Postulationsfähigkeit eines Syndikusanwalts
- VGH Bayern, 16.02.2018 - 11 CS 17.1780
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtvorlage eines ärztlichen Gutachtens zur, …
- LG Bielefeld, 09.02.2016 - 23 T 657/15
Gerichtliche Versagung der Bestätigung des Insolvenzplans
- VG Halle, 28.09.2021 - 4 A 143/20
Eritrea: Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung oder drohender …
- VG München, 24.08.2009 - M 23 K 09.1678
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- VG Bremen, 07.10.2025 - 7 K 837/24
Wiedereinsetzung in die Frist zur Beantragung von Altersgeld nach § 83 Abs. 2 …
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