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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.09.2009 - 20 W 46/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,8305
OLG Köln, 04.09.2009 - 20 W 46/09 (https://dejure.org/2009,8305)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.09.2009 - 20 W 46/09 (https://dejure.org/2009,8305)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. September 2009 - 20 W 46/09 (https://dejure.org/2009,8305)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen der Sachbehandlung von Fristverlängerungs- und Terminverlegungsanträgen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Richterliche Befangenheit bei Ablehnung eines Antrags auf Terminsverlegung? (IBR 2010, 1076)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 283
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen …

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2009 - 20 W 46/09
    Maßgebend ist vielmehr, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (BGH NJW 1995, 1677; 2006, 2492).

    Anders ist dies aber, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzen würde oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH NJW 2006, 2492; OLG Naumburg NJW-RR 2002, 502; OLG Frankfurt OLGR 2006, 929; NJW 2009, 1007).

  • OLG Frankfurt, 24.10.2008 - 2 U 155/08

    Richterablehnung: Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags durch den …

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2009 - 20 W 46/09
    Anders ist dies aber, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzen würde oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH NJW 2006, 2492; OLG Naumburg NJW-RR 2002, 502; OLG Frankfurt OLGR 2006, 929; NJW 2009, 1007).

    Das ist etwa dann anzunehmen, wenn der Prozessbevollmächtigte durch Urlaubsabwesenheit an der Wahrnehmung des anberaumten Termins gehindert ist (OLG Frankfurt NJW 2008, 1328; 2009, 1007).

  • OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 13 W 92/05

    Richterablehnung: Befangenheit des Richters wegen verweigerter Terminsverlegung …

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2009 - 20 W 46/09
    Die sofortige Beschwerde ist zwar, weil das Ablehnungsgesuch durch den angefochtenen Beschluss als unzulässig verworfen worden ist und § 46 Abs. 2 ZPO nach seinem Wortlaut die Beschwerde nur gegen einen Beschluss eröffnet, mit welchem das Ablehnungsgesuch für unbegründet erklärt wird, nicht nach § 46 Abs. 2 ZPO statthaft, wohl aber gemäß § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO (OLG Frankfurt OLGR 2006, 929; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27.Aufl., § 46 Rn.14).

    Anders ist dies aber, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzen würde oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH NJW 2006, 2492; OLG Naumburg NJW-RR 2002, 502; OLG Frankfurt OLGR 2006, 929; NJW 2009, 1007).

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters …

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2009 - 20 W 46/09
    Eine Richterablehnung ist allerdings rechtsmissbräuchlich und deshalb unzulässig, wenn sie das Verfahren offensichtlich nur verschleppen oder verfahrensfremden Zwecken dienen soll (Zöller/Vollkommer § 42 Rn.6; vgl. auch BVerfG NJW 2007, 3771).
  • OLG Frankfurt, 14.01.2008 - 9 W 32/07

    Befangenheit wegen Ablehnung der Terminsverlegung: Erhebliche Gründe für eine …

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2009 - 20 W 46/09
    Das ist etwa dann anzunehmen, wenn der Prozessbevollmächtigte durch Urlaubsabwesenheit an der Wahrnehmung des anberaumten Termins gehindert ist (OLG Frankfurt NJW 2008, 1328; 2009, 1007).
  • BVerfG, 26.07.2007 - 1 BvR 602/07

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung einer Fristverlängerung im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2009 - 20 W 46/09
    Eine Verlängerung richterlicher Fristen setzt zwar voraus, dass erhebliche Gründe glaubhaft gemacht sind (§ 224 Abs. 2 ZPO), wobei die hierfür erforderlichen erheblichen Gründe ebenso zu verstehen sind wie in § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO (BVerfG NJW 2007, 3342).
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und …

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2009 - 20 W 46/09
    Maßgebend ist vielmehr, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (BGH NJW 1995, 1677; 2006, 2492).
  • BGH, 15.11.2007 - RiZ(R) 4/07

    Begriff der Maßnahme der Dienstaufsicht

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2009 - 20 W 46/09
    Liegt ein erheblicher Grund für die beantragte Terminsänderung vor, so eröffnet dies nicht nur die Möglichkeit, sondern begründet die Pflicht des Gerichts zur Änderung des Termins (BGH NJW 2008, 1448).
  • BGH, 11.11.1998 - VIII ZB 24/98

    Ablehnung des ersten Fristverlängerungsgesuchs

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2009 - 20 W 46/09
    Auch aus der Notwendigkeit einer weiteren Rücksprache mit der Partei kann sich ein erheblicher Grund ergeben (BGH NJW 1999, 430).
  • BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 464/00

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2009 - 20 W 46/09
    Ebenso wie der bloße Hinweis auf eine Arbeitsüberlastung des Rechtsanwalts (…BVerfG a.a.O.) genügt als erheblicher Grund die noch erforderliche Rücksprache oder Informationsbeschaffung bei der Partei, die nicht innerhalb der Frist erfolgen konnte (BVerfG NJW 2001, 812).
  • OLG Naumburg, 09.08.2001 - 10 W 31/01

    Richterablehnung - Befangenheit - Zurückweisung von Terminsverlegungsanträgen - …

  • OLG Köln, 05.08.2004 - 13 U 35/04

    Missbräuchliche Richterablehnung zur Erzwingung einer Terminsverlegung

  • OLG Hamm, 29.06.2010 - 1 W 51/10

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Ablehnung einer Terminsverlegung

    Rn. 8 Wie das Landgericht richtig ausgeführt hat, kann die Verweigerung einer beantragten Terminsverlegung ausnahmsweise nur dann ein Misstrauen in die Unparteilichkeit des Richters begründen, wenn erhebliche Gründe für die Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (vgl. z.B. BGH NJW 2006, 2492; OLG Köln MDR 2010, 283).
  • OLG Bremen, 25.05.2021 - 2 W 16/21

    Terminverlegungsantrag abgelehnt: Nur ausnahmsweise ein Befangenheitsgrund!

    Anders ist dies aber, wenn erhebliche Gründe für eine Terminsverlegung offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzen würde oder sich aus der Ablehnung der Terminsverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH NJW 2006, 2492; OLG Naumburg NJW-RR 2002, 502; OLG Frankfurt OLGR 2006, 929; NJW 2009, 1007; OLG Köln, MDR 2010, 283; OLG Brandenburg, Beschl. v. 27.07.2020 - 15 WF 158/20, BeckRS 2020, 18690 - beck-online).
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