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Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 18.03.2010

Rechtsprechung
   BGH, 22.06.2010 - VI ZR 337/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,495
BGH, 22.06.2010 - VI ZR 337/09 (https://dejure.org/2010,495)
BGH, Entscheidung vom 22.06.2010 - VI ZR 337/09 (https://dejure.org/2010,495)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - VI ZR 337/09 (https://dejure.org/2010,495)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    BGB §§ 249 Abs. 2 Satz 1, 254 Abs. 2 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis unter Zugrundelegung der üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt; Voraussetzungen einer Verweisung des Geschädigten auf eine kostengünstigere Reparaturmöglichkeit in ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 249 Abs 2 S 1 BGB, § 254 Abs 2 S 1 BGB
    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis unter Zugrundelegung der üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt; Voraussetzungen einer Verweisung des Geschädigten auf eine kostengünstigere Reparaturmöglichkeit in ...

  • verkehrslexikon.de

    Kein Verweis des Geschädigten auf eine günstigere Werkstatt bei Sonderkonditionen zwischen Werkstatt und Haftpflichtversicherung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensabrechnung eines Geschädigten eines Verkehrsunfalls unter Zugrundelegung der von einem Sachverständigen auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelten üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt; Voraussetzungen für eine Zumutbarkeit ...

  • captain-huk.de

    Zur fiktiven Schadensabrechnung - Stundenverrechnungssätze der markengebundenen Fachwerkstatt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Abs. 2 S. 1; BGB § 254 Abs. 2 S. 1
    Schadensabrechnung eines Geschädigten eines Verkehrsunfalls unter Zugrundelegung der von einem Sachverständigen auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelten üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt; Voraussetzungen für eine Zumutbarkeit ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensrecht - Zur Abrechnung üblicher Stundensätze markengebundener Werkstatt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Reparatur nach dem Verkehrsunfall - Freie oder Marken-Werkstatt?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Freie Werkstatt muss nicht immer zu Schadensbehebung akzeptiert werden!

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Unzumutbare Verweisung bei Sondervereinbarungen der Versicherer

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Geschädigter muss "Billigwerkstatt" nicht immer akzeptieren

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfallschadensregulierung (3) Versicherer verweist den Geschädigten auf eine freie Werkstatt, mit der er Sonderkonditionen vereinbart hat

  • RA Kotz (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall - Schadensminderungspflicht bei Fahrzeugreparatur

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Stundenverrechnungssätze Markenwerkstatt oder Freie Werkstatt

  • captain-huk.de (Kurzinformation)

    Sog. "Mercedes-Urteil"

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schadensminderungspflicht bei Verkehrsunfällen und Reparatur in der Fachwerkstatt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2725
  • MDR 2010, 919
  • NZV 2010, 555
  • VersR 2010, 1097
 
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Wird zitiert von ... (99)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem …

    Auszug aus BGH, 22.06.2010 - VI ZR 337/09
    Rn. 6 1. Der erkennende Senat hat in seinen Entscheidungen vom 20. Oktober 2009 (- VI ZR 53/09 - VersR 2010, 225, z.V.b. in BGHZ) und vom 23. Februar 2010 (- VI ZR 91/09 - z.V.b.) grundsätzlich Stellung dazu bezogen, unter welchen Voraussetzungen ein Geschädigter, der den Ersatz fiktiver Reparaturkosten begehrt, gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB die Erstattung der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt verlangen kann.

    Danach leistet der Geschädigte dem Gebot der Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (Senatsurteile vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - aaO, Rn. 8 m.w.N.;… vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09 - Rn. 8).

    Rn. 7 Der Schädiger kann den Geschädigten aber unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (Senatsurteile vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - aaO, Rn. 9, 13;… vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09 - Rn. 9).

    Andernfalls würde die dem Geschädigten nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehende Ersetzungsbefugnis unterlaufen, die ihm die Möglichkeit der Schadensbehebung in eigener Regie eröffnet und ihn davon befreit, die beschädigte Sache dem Schädiger oder einer von ihm ausgewählten Person zur Reparatur anvertrauen zu müssen (vgl. Senatsurteile BGHZ 63, 182, 184; vom 20. September 2009 - VI ZR 53/09 - aaO, Rn. 9 f., 12 ff., m.w.N.).

    Dies entspricht dem Grundsatz, dass der Schädiger die Tatsachen zu beweisen hat, aus denen sich ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB ergibt (Senatsurteil vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - aaO, Rn. 9).

    Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Geschädigte sein Kraftfahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen (vgl. Senatsurteil vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - aaO, Rn. 15).

    Da es sich insoweit um ein zum Wahrnehmungsbereich des Geschädigten gehörendes Geschehen handelt, setzt die Prüfung der Unzumutbarkeit unter diesem Gesichtspunkt im Falle des Bestreitens durch die Gegenseite aber konkreten - beispielsweise durch Vorlage des Scheckheftes, der Rechnungen oder durch Mitteilung der Reparatur- bzw. Wartungstermine substantiierten und vom Schädiger widerlegbaren - Tatsachenvortrag des Geschädigten voraus (vgl. Senatsurteile vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - aaO, Rn. 15;… vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09 - Rn. 15), an dem es bislang fehlt.

  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere …

    Auszug aus BGH, 22.06.2010 - VI ZR 337/09
    Rn. 6 1. Der erkennende Senat hat in seinen Entscheidungen vom 20. Oktober 2009 (- VI ZR 53/09 - VersR 2010, 225, z.V.b. in BGHZ) und vom 23. Februar 2010 (- VI ZR 91/09 - z.V.b.) grundsätzlich Stellung dazu bezogen, unter welchen Voraussetzungen ein Geschädigter, der den Ersatz fiktiver Reparaturkosten begehrt, gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB die Erstattung der Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt verlangen kann.

    Danach leistet der Geschädigte dem Gebot der Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen Genüge und bewegt sich in den für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er der Schadensabrechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (…Senatsurteile vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - aaO, Rn. 8 m.w.N.; vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09 - Rn. 8).

    Rn. 7 Der Schädiger kann den Geschädigten aber unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (…Senatsurteile vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - aaO, Rn. 9, 13; vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09 - Rn. 9).

    Da es sich insoweit um ein zum Wahrnehmungsbereich des Geschädigten gehörendes Geschehen handelt, setzt die Prüfung der Unzumutbarkeit unter diesem Gesichtspunkt im Falle des Bestreitens durch die Gegenseite aber konkreten - beispielsweise durch Vorlage des Scheckheftes, der Rechnungen oder durch Mitteilung der Reparatur- bzw. Wartungstermine substantiierten und vom Schädiger widerlegbaren - Tatsachenvortrag des Geschädigten voraus (…vgl. Senatsurteile vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09 - aaO, Rn. 15; vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09 - Rn. 15), an dem es bislang fehlt.

  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Haftung des Schädigers für ohne Schuld des Geschädigten entstandenen höheren …

    Auszug aus BGH, 22.06.2010 - VI ZR 337/09
    Andernfalls würde die dem Geschädigten nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehende Ersetzungsbefugnis unterlaufen, die ihm die Möglichkeit der Schadensbehebung in eigener Regie eröffnet und ihn davon befreit, die beschädigte Sache dem Schädiger oder einer von ihm ausgewählten Person zur Reparatur anvertrauen zu müssen (vgl. Senatsurteile BGHZ 63, 182, 184;… vom 20. September 2009 - VI ZR 53/09 - aaO, Rn. 9 f., 12 ff., m.w.N.).
  • BGH, 07.02.2017 - VI ZR 182/16

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Voraussetzungen für eine Verweisung des …

    Bei Fahrzeugen, die älter sind als drei Jahre, kann der Verweis auf eine technisch gleichwertige Reparaturmöglichkeit in einer "freien" Fachwerkstatt insbesondere dann unzumutbar sein, wenn der Geschädigte konkret darlegt, dass er sein Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen und dies vom Schädiger nicht widerlegt wird (…Senatsurteile vom 28. April 2015, VI ZR 267/14, VersR 2015, 861 Rn. 10;… vom 13. Juli 2010, VI ZR 259/09, DAR 2010, 577 Rn. 8; vom 22. Juni 2010, VI ZR 302/08, NJW 2010, 2727 Rn. 7 und 22. Juni 2010, VI ZR 337/09, NJW 2010, 2725 Rn. 10).

    In diesem Zusammenhang kann es dem Geschädigten unzumutbar sein, sich auf eine günstigere gleichwertige und ohne Weiteres zugängliche Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt verweisen zu lassen, wenn er - zum Beispiel unter Vorlage des "Scheckheftes", der Rechnungen oder durch Mitteilung der Reparatur- bzw. Wartungstermine - konkret darlegt, dass er sein Fahrzeug bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen und dies vom Schädiger nicht widerlegt wird (…Senatsurteile vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 14 f.;… vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09, VersR 2010, 923 Rn. 15; vom 22. Juni 2010 - VI ZR 337/09, NJW 2010, 2725 Rn. 10).

    Wie der Senat in einigen Entscheidungen formuliert hat, kann insbesondere in diesem Fall der Verweis auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit unzumutbar sein (…Senatsurteile vom 28. April 2015 - VI ZR 267/14, VersR 2015, 861 Rn. 10;… vom 13. Juli 2010 - VI ZR 259/09, DAR 2010, 577 Rn. 8; vom 22. Juni 2010 - VI ZR 302/08, NJW 2010, 2727 Rn. 7 und - VI ZR 337/09, NJW 2010, 2725 Rn. 10).

  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 426/14

    Zur fiktiven Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung auf …

    Dass der Umfang ihres Anspruchs gegen den Versicherer insoweit generell hinter dem zurückbleiben soll, was im Schadenfall von einem haftpflichtigen Unfallgegner verlangt werden kann (vgl. dazu BGH, Urteile vom 29. April 2003 - VI ZR 398/02, BGHZ 155, 1 unter II 2;… vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 7 f.; vom 22. Juni 2010 - VI ZR 302/08, VersR 2010, 1096 Rn. 6 und VI ZR 337/09, VersR 2010, 1097 Rn. 5 f.;… vom 13. Juli 2010 - VI ZR 259/09, VersR 2010, 1380 Rn. 6;… vom 15. Juli 2014 - VI ZR 313/13, NJW 2014, 3236 Rn. 8;… vom 28. April 2015 - VI ZR 267/14, VersR 2015, 861 Rn. 9 ff.), wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer dem Begriff der erforderlichen Kosten jedenfalls nicht entnehmen.
  • BGH, 28.04.2015 - VI ZR 267/14

    Abrechnung fiktiver Reparaturkosten nach Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer …

    Unzumutbar ist eine Reparatur in einer "freien Fachwerkstatt" für den Geschädigten insbesondere dann, wenn sie nur deshalb kostengünstiger ist, weil ihr nicht die (markt-)üblichen Preise dieser Werkstatt, sondern auf vertraglichen Vereinbarungen mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers beruhende Sonderkonditionen zugrunde liegen (Bestätigung Senatsurteil vom 22. Juni 2010, VI ZR 337/09, VersR 2010, 1097 Rn. 7).

    Der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer hat darzulegen und zu beweisen, dass die von ihm benannte "freie Fachwerkstatt" für die Reparaturen am Fahrzeug des Geschädigten ihre (markt-)üblichen, das heißt allen Kunden zugänglichen Preise zugrunde legt (Bestätigung Senatsurteil vom 22. Juni 2010, VI ZR 337/09, VersR 2010, 1097 Rn. 9).

    Rn. 9 Der Geschädigte darf, sofern die Voraussetzungen für eine fiktive Schadensberechnung vorliegen, dieser grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (Senatsurteile vom 29. April 2003 - VI ZR 398/02, BGHZ 155, 1, 3 f.;… vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 7 f.; vom 22. Juni 2010 - VI ZR 302/08, VersR 2010, 1096 Rn. 6 und - VI ZR 337/09, VersR 2010, 1097 Rn. 6;… vom 15. Juli 2014 - VI ZR 313/13, NJW 2014, 3236 Rn. 8).

    Allerdings ist unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB ein Verweis des Schädigers auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" möglich, wenn der Schädiger darlegt und ggf. beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen (…Senatsurteile vom 20. Oktober 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 13;… vom 23. Februar 2010 - VI ZR 91/09, VersR 2010, 923 Rn. 9, 11; vom 22. Juni 2010 - VI ZR 302/08, VersR 2010, 1096 Rn. 7 und - VI ZR 337/09, VersR 2010, 1097 Rn. 7;… vom 13. Juli 2010 - VI ZR 259/09, VersR 2010, 1380 Rn. 7;… vom 14. Mai 2013 - VI ZR 320/12, VersR 2013, 876 Rn. 8;… vom 15. Juli 2014 - VI ZR 313/13, NJW 2014, 3236 Rn. 8).

    Andernfalls würde die dem Geschädigten nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zustehende Ersetzungsbefugnis unterlaufen, die ihm die Möglichkeit der Schadensbehebung in eigener Regie eröffnet und ihn davon befreit, die beschädigte Sache dem Schädiger oder einer von ihm ausgewählten Person zur Reparatur anvertrauen zu müssen (…vgl. Senatsurteile vom 20. September 2009 - VI ZR 53/09, BGHZ 183, 21 Rn. 13; vom 22. Juni 2010 - VI ZR 337/09, VersR 2010, 1097 Rn. 7;… vom 18. März 2014 - VI ZR 10/13, VersR 2014, 849 Rn. 29).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist eine Reparatur in einer "freien Fachwerkstatt" dann unzumutbar, wenn sie nur deshalb kostengünstiger ist, weil ihr nicht die (markt-)üblichen Preise dieser Werkstatt, sondern auf vertraglichen Vereinbarungen mit dem Haftpflichtversicherer beruhende Sonderkonditionen zugrunde liegen (Senatsurteil vom 22. Juni 2010 - VI ZR 337/09, VersR 2010, 1097 Rn. 7).

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist dem Geschädigten die Reparatur in einer "freien Fachwerkstatt" nur dann zuzumuten, wenn diese mühelos und ohne Weiteres zugänglich ist (vgl. Senatsurteile vom 22. Juni 2010 - VI ZR 302/08, VersR 2010, 1096 Rn. 7 und - VI ZR 337/09, VersR 2010, 1097 Rn. 7;… vom 13. Juli 2010 - VI ZR 259/09, VersR 2010, 1380 Rn. 16;… vom 14. Mai 2013 - VI ZR 320/12, VersR 2013, 876 Rn. 8;… vom 3. Dezember 2013 - VI ZR 24/13, VersR 2014, 214 Rn. 9;… vom 15. Juli 2014 - VI ZR 313/13, NJW 2014, 3236 Rn. 8).

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 18.03.2010 - 8 U 3/09 - 1, 8 U 3/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4380
OLG Saarbrücken, 18.03.2010 - 8 U 3/09 - 1, 8 U 3/09 (https://dejure.org/2010,4380)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.03.2010 - 8 U 3/09 - 1, 8 U 3/09 (https://dejure.org/2010,4380)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. März 2010 - 8 U 3/09 - 1, 8 U 3/09 (https://dejure.org/2010,4380)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 253 Abs 2 BGB, § 278 BGB, § 280 BGB, § 328 BGB, § 618 BGB
    Schadenersatz und Schmerzensgeld: Anspruch gegenüber einem Generalunternehmer und einem Subunternehmer wegen eines Sturzes im Rahmen von Rohbauarbeiten an einem zu errichtenden Gebäude

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Auftraggebers gegenüber Arbeitnehmern eines beauftragten Werkunternehmers

  • ibr-online

    Subunternehmer sind keine Verrichtungsgehilfen ihres Auftraggebers!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Auftraggebers gegenüber Arbeitnehmern eines beauftragten Werkunternehmers

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Generalunternehmer muss Arbeitnehmern seiner Subunternehmer sichere Arbeitsräume stellen! (IBR 2010, 1365)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Selbstständige Subunternehmer sind keine Verrichtungsgehilfen ihres Auftraggebers! (IBR 2010, 1366)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 919
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 20.02.1958 - VII ZR 76/57

    Übergang vertraglicher Schadensersatzansprüche nach § 1542 RVO

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2010 - 8 U 3/09
    Insofern ist anerkannt, dass die für Dienstverträge geltende Vorschrift des § 618 BGB auf Werkverträge sinngemäß Anwendung findet (BGHZ 5, 62; BGH NJW 1958, 710 Rn. 14 m. w. N., zitiert nach juris).

    Voraussetzung ist, dass es sich dabei, wie hier, um einen abgrenzbaren bestimmbaren Personenkreis handelt (BGH NJW 1958, 710 Rn. 18, zitiert nach juris;… Staudinger/Rainer Jagmann (2009) § 328 BGB Rn. 255).

    Unter Räumen im Sinne dieser Vorschrift sind auch die den Arbeitern zugewiesenen Arbeitsplätze, die sich nicht in einem geschlossenen und gedeckten Gebäude befinden, zu verstehen (BGHZ 26, 365 ff. Rn. 17, zitiert nach juris).

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn es um den Schutz des abhängigen Arbeitnehmers geht, der für den Werkunternehmer tätig geworden war (…BGH aaO.; BGHZ 26, 365 ff. Rn. 21).

  • BGH, 31.10.2006 - VI ZR 223/05

    Einzelhändler haftet nicht für explodierte Limonadenflasche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2010 - 8 U 3/09
    Er hat daher diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die erforderlich und ihm zumutbar sind, um die Schädigung Dritter möglichst zu verhindern (BGH NJW 2007, 762 Rn. 11 m. w. N., zitiert nach juris;… Palandt-Sprau, BGB, 68. Aufl. 2009, § 823 Rn. 46;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn. 1845).
  • BGH, 15.06.1971 - VI ZR 262/69

    Abbedingung der Fürsorgepflicht des Bestellers im Rahmen eines Werkvertrages

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2010 - 8 U 3/09
    Dies ist gegenüber einem selbstständigen Unternehmer auch zulässig (BGHZ 56, 269 ff. Rn. 24, zitiert nach juris).
  • BGH, 14.06.2005 - VI ZR 25/04

    Haftung des nicht privilegierten Unternehmers neben einem haftungsprivilegierten …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2010 - 8 U 3/09
    Rn. 66 Ohne Rechtsfehler hat das Landgericht auch eine Einstandspflicht der Beklagten zu 2) und 3) aus § 823 Abs. 1 BGB mit der Begründung verneint, dass schon nicht dargetan sei, dass diese innerhalb des Unternehmens der Beklagten zu 1) überhaupt für den sicherheitsrelevanten Bereich zuständig gewesen seien (vgl. auch BGH VersR 2005, 1397 ff. Rn. 26, zitiert nach juris).
  • BGH, 28.06.2005 - XI ZR 3/04

    Beweiskraft des Tatbestandes; Darlegungs- und Beweislast bei bedingtem …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2010 - 8 U 3/09
    Dieser liefert gemäß § 314 ZPO Beweis für das erstinstanzliche mündliche Parteivorbringen, der nur durch das Sitzungsprotokoll, nicht jedoch durch den Inhalt der vorbereitenden Schriftsätze entkräftet werden kann (vgl. BGH BGHReport 2005, 1618).
  • OLG Hamm, 29.09.1995 - 9 U 48/95

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bezüglich einer Baustelle

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2010 - 8 U 3/09
    Damit hat die Beklagte zu 1) den ihr obliegenden Sicherungs- und Kontrollpflichten genügt (vgl. OLG Hamm VersR 1997, 124), was auch der Sachverständige Dr. F. als ausreichend angesehen hat.
  • LG Kleve, 20.05.2005 - 1 O 522/03
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2010 - 8 U 3/09
    Unter Berücksichtigung all dieser Umstände ist ein Schmerzensgeld in Höhe von 60.000,00 EUR auch nach Auffassung des Senats angemessen aber auch ausreichend (vgl. Landgericht Kleve, Urteil vom 20.05.2005 - 1 O 522/03, Slyzik, Schmerzensgeldtabelle, IMMDAT Nr. 3508: Oberschenkeltrümmerfraktur / Kniegelenkfraktur; Hüftfraktur [hier: verschobene Hüftpfannenfraktur links]; o.Unterschenkelfraktur.
  • OLG Düsseldorf, 21.10.1994 - 22 U 33/94

    Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2010 - 8 U 3/09
    Mithin gehört auch der Rohbau des zu errichtenden Gebäudes, in dem der Kläger als Arbeitnehmer der Firma W. vertragsgemäß Arbeiten auszuführen hatte, zu den Räumen im Sinne des § 618 BGB (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 403 unter 1.).
  • BGH, 26.06.2001 - X ZR 231/99

    Zur Sachverständigenhaftung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2010 - 8 U 3/09
    Voraussetzung ist ferner, dass der Dritte bestimmungsgemäß mit der vom Schuldner zu erbringenden Leistung in Berührung kommt und ihn Verletzungen von Schutzpflichten durch den Schuldner ebenso treffen können wie den Gläubiger selbst (BGH NJW 2001, 3115 ff. Rn. 16 m. w. N., zitiert nach juris).
  • BGH, 05.02.1952 - GSZ 4/51

    Schutz des Unternehmers vor Schädigung in den Räumen des Bestellers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.03.2010 - 8 U 3/09
    Insofern ist anerkannt, dass die für Dienstverträge geltende Vorschrift des § 618 BGB auf Werkverträge sinngemäß Anwendung findet (BGHZ 5, 62;… BGH NJW 1958, 710 Rn. 14 m. w. N., zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2017 - 21 U 223/14

    Bauherr muss für sichere Arbeitsräume sorgen!

    Voraussetzung ist ferner, dass der Dritte bestimmungsgemäß mit der vom Schuldner zu erbringenden Leistung in Berührung kommt und ihn Verletzungen von Schutzpflichten durch den Schuldner ebenso treffen können wie den Gläubiger selbst (…vgl. BGH, X ZR 231/99, NJW 2001, 3115 ff. Rn. 16 m.w.N., zit. nach juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 18.03.2010 - 8 U 3/09 - MDR 2010, 919 zit. nach juris Rn. 55,.

    Voraussetzung ist, dass es sich dabei, wie hier, um einen abgrenzbaren, bestimmbaren Personenkreis handelt (vgl. BGH…, Urteil vom 20.02.1958, VII ZR 76/57, NJW 1958, 710 zit. nach juris Rn. 18; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 18. März 2010 - 8 U 3/09 - MDR 2010, 919 zit. nach juris Rn. 56; Schleswig-Holsteinisches OLG…, Urteil vom 13.04.2000, 11 U129/98 - zit. nach juris Rz. 81;… Staudinger/Rainer Jagmann (2009) § 328 BGB Rn. 255).

    Zu den Schutzpflichten gehörte in entsprechender Anwendung der §§ 618, 619 BGB konkret auch die Pflicht des Bestellers, die Arbeitsräume, in denen der Werkunternehmer bzw. dessen Arbeitnehmer tätig sein soll, in einem sicheren Zustand zur Verfügung zu stellen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 18. März 2010 - 8 U 3/09 - MDR 2010, 919, zit. nach juris Rn. 57) .

  • OLG Frankfurt, 27.10.2021 - 12 U 293/20

    Haftung für Sturz eines Bauhelfers in ungesicherte Treppenöffnung

    Voraussetzung ist ferner, dass der Dritte bestimmungsgemäß mit der vom Schuldner zu erbringenden Leistung in Berührung kommt und ihn Verletzungen von Schutzpflichten durch den Schuldner ebenso treffen können wie den Gläubiger selbst (vgl. BGH…, Urteil vom 26.06.2001, Az.: X ZR 231/99, Rdnr. 16 m.w.N., zitiert nach juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 18.03.2010, Az.: 8 U 3/09, zitiert nach juris Rdnr. 55).

    Voraussetzung ist, dass es sich dabei, wie hier, um einen abgrenzbaren, bestimmbaren Personenkreis handelt (vgl. BGH…, Urteil vom 20.02.1958, VII ZR 76/57, zitiert nach juris Rn. 18; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 18. März 2010, Az.: 8 U 3/09, zitiert nach juris Rdnr. 56).

    Deswegen gehört auch der Rohbau des Einfamilienhauses, in dem der Zeuge E als Arbeitnehmer der Firma G vertragsgemäß Arbeiten auszuführen hatte, zu den Räumen im Sinne des § 618 BGB (vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 18. März 2010, Az.: 8 U 3/09, zitiert nach juris Rdnr. 57).

  • OLG Zweibrücken, 12.07.2011 - 4 W 28/11

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Sturz eines Arbeitnehmers von einem …

    Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 18. März 2010 (8 U 3/09, MDR 2010, 919), wonach der Arbeitnehmer eines Subunternehmens in die Schutzpflichten des zwischen seiner Arbeitgeberin und der Generalunternehmerin geschlossenen Werkvertrages einbezogen sein kann.
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2017 - 21 U 229/14

    Bauarbeiter stürzt in ungesicherten Schacht: Wer haftet alles auf Schadensersatz?

    Voraussetzung ist ferner, dass der Dritte bestimmungsgemäß mit der vom Schuldner zu erbringenden Leistung in Berührung kommt und ihn Verletzungen von Schutzpflichten durch den Schuldner ebenso treffen können wie den Gläubiger selbst (…vgl. BGH, X ZR 231/99, NJW 2001, 3115 ff. Rn. 16 m.w.N., zit. nach juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 18.03.2010 - 8 U 3/09 - MDR 2010, 919 zit. nach juris Rn. 55,.

    Voraussetzung ist, dass es sich dabei, wie hier, um einen abgrenzbaren, bestimmbaren Personenkreis handelt (vgl. BGH…, Urteil vom 20.02.1958, VII ZR 76/57, NJW 1958, 710 zit. nach juris Rn. 18; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 18. März 2010 - 8 U 3/09 - MDR 2010, 919 zit. nach juris Rn. 56; Schleswig-Holsteinisches OLG…, Urteil vom 13.04.2000, 11 U129/98 - zit. nach juris Rz. 81;… Staudinger/Rainer Jagmann (2009) § 328 BGB Rn. 255).

    Zu den Schutzpflichten gehörte in entsprechender Anwendung der §§ 618, 619 BGB konkret auch die Pflicht des Bestellers, die Arbeitsräume, in denen der Werkunternehmer bzw. dessen Arbeitnehmer tätig sein soll, in einem sicheren Zustand zur Verfügung zu stellen (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 18. März 2010 - 8 U 3/09 - MDR 2010, 919, zit. nach juris Rn. 57) .

  • OLG Hamm, 07.09.2018 - 7 U 12/17

    OLG Hamm verkündet Urteil zum "Dachdeckerunfall" in Netphen

    Rn. 250 Das OLG Saarbrücken (Urteil vom 18.3.2010, 8 U 3/09, Rn 68, MDR 2010, 919) hat bei einer Rippenserienfraktur, einer Wirbelfraktur des 12. BWK, einer Beckenringfraktur, einem Hüftpfannenbruch sowie einer Handgelenksfraktur, operativer Versorgung und Reha-Maßnahmen sowie nach wie vor bestehenden Bewegungseinschränkungen, unfallbedingten Durchblutungsstörungen im verunfallten rechten Bein und sensorischen/ neurologischen Beschwerden ein Schmerzensgeld in Höhe von 60.000,- EUR (indexangepasst ca. 65.200,- EUR) für ausreichend, aber auch erforderlich gehalten.
  • LG Frankenthal, 27.01.2011 - 7 O 668/09

    Schadensersatz gegen eine Bank wegen der Beteiligung an einer vorsätzlichen …

    Die Kammer ist davon überzeugt, dass die Fondsanleger im Rahmen ihres Fondsbeitritts von den Fondsinitiatoren, Gründungsgesellschaftern und den sonstigen Personen, die hinter der Gesellschaft standen und ihr Geschäftsgebaren und die Gestaltung des Anlagemodells mitverantworteten, arglistig getäuscht wurden (vgl. hierzu auch das gerade den hier in Rede stehenden Fonds Hettstedt betreffende Urteil des OLG Zweibrücken vom 11.02.2010, 4 U 130/08, und im Übrigen auch z.B. die Urteile des OLG Zweibrücken vom 25.06.2009, 4 U 124/08 ; vom 16.03.2010, 8 U 149/08; vom 01.06.2010, 8 U 3/09).
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