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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 11.10.2010

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.10.2010 - 3 W 89/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13704
OLG Hamburg, 19.10.2010 - 3 W 89/10 (https://dejure.org/2010,13704)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.10.2010 - 3 W 89/10 (https://dejure.org/2010,13704)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2010 - 3 W 89/10 (https://dejure.org/2010,13704)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    §§ 68, 63 Abs. 3 GKG
    Im Eilverfahren beginnt die Frist zur Änderung des Streitwerts nicht vor Rechtskraft der Hauptsache zu laufen

  • Justiz Hamburg

    Streitwertänderung

    Streitwertfestsetzung: Beginn der Frist zur Änderung des Streitwerts bei einstweiligem Verfügungs- und Hauptsacheverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 63 Abs. 3 S. 2
    Frist für die gerichtliche Streitwertänderung bei Geltendmachung von Ansprüchen im Wege der Hauptsacheklage im Anschluss an ein einstweiliges Verfügungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitwertbeschwerde nach einstweiliger Verfügung und Hauptsacheverfahren

  • vsw.info PDF, S. 5 (Leitsatz)

    § 63 III S. 2 GKG
    Gerichtliche Streitwertänderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Frist für die gerichtliche Streitwertänderung bei Geltendmachung von Ansprüchen im Wege der Hauptsacheklage im Anschluss an ein einstweiliges Verfügungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 258
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 06.09.2016 - W (Kart) 3/15

    Zulässigkeit der Gegenvorstellung gegen die Streitwertfestsetzung im …

    Richtigerweise beginnt die Zeitschranke der §§ 68 Abs. 1 S. 3, 63 Abs. 3 S. 2 GKG für die Einlegung einer Streitwertbeschwerde bzw. -gegenvorstellung im Verfügungsverfahren daher mit der rechtskräftigen Entscheidung eben dieses Verfahrens und nicht erst mit der Rechtskraft des Urteils im Hauptsacheprozess (so zu Recht auch OLG Stuttgart, Beschluss v. 9. Mai 2000 - 2 W 25/00, OLGR Stuttgart 2000, 333, Rzn. 10 ff. bei juris [zu § 25 Abs. 3 S. 3 GKG a.F.]; a.A. - freilich jeweils ohne jedwede Begründung - etwa: OLG Hamburg, Beschluss v. 19. Oktober 2010 - 3 W 89/10, MDR 2011, 258, Rz. 4 bei juris - Streitwertänderung;… OLG Zweibrücken, Beschluss v. 24. Januar 2011 - 4 W 123/10, MDR 2011, 562, Rz. 3 bei juris;… Bayerischer VGH, Beschluss v. 7. Oktober 2013 - 9 C 13.1246, NVwZ-RR 2014, 119, Rz. 2).
  • VGH Bayern, 07.10.2013 - 9 C 13.1246

    Beginn der Frist für die Einlegung der Streitwertbeschwerde

    Hauptsacheentscheidung im Sinne dieser Vorschrift ist nicht der im vorläufigen Rechtsschutzverfahren ergangene Beschluss vom 28. Juli 2011, sondern das im Hauptsacheverfahren, also im Klageverfahren, ergangene Urteil vom 6. Dezember 2012 (…vgl. Hartmann, Kostengesetze, 43. Aufl. 2013, § 63 GKG Rn. 53;… Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann, GKG/FamGKG/JEVG, 2. Aufl. 2009, § 63 Rn. 11; OLG Hamburg, B.v. 19.10.2010 - 3 W 89/10 - juris; OLG Zweibrücken, B.v. 24.1.2011 - 4 W 123/10 - juris).
  • OLG Köln, 25.04.2019 - 15 W 11/19

    Zulässigkeit einer Streitwertbeschwerde im einstweiligen Verfügungsverfahren

    Ungeachtet der gegen diese Lesart bereits geäußerten grundsätzlichen Bedenken (generell nur für Abstellen auf Rechtskraft oder anderweitige Erledigung im Hauptsacheverfahren etwa VGH München v. 07.10.2013 - 9 C 13.1246, NVwZ-RR 2014, 119; OLG Hamburg, v. 19.10.2010 - 3 W 89/10, BeckRS 2010, 30323; OLG Zweibrücken v. 24.01.2011 -4 W 123/10, BeckRS 2011, 02655; KG v. 27.06.78 - 1 W 2171/78, JurBüro 1978, 1700;… Dörndorfer, in: Binz u.a., GKG u.a., 4. Aufl. 2019, § 63 Rn. 11;… Laube, in: BeckOK KostR, Ed. 24, § 68 Rn. 108) - die hier nicht zu vertiefen sind - hält der Senat ein Abstellen allein auf die Beschlussverfügung jedenfalls dort nicht für überzeugend, wo es - wie hier - innerhalb der Fristen zu einer gerichtlichen Anordnung nach § 926 ZPO und einer entsprechenden Klageerhebung in der Hauptsache kommt und somit allen Beteiligten klar sein muss, dass über den endgültigen Bestand der einstweiligen Verfügung noch zu entscheiden ist und diese eben ersichtlich zunächst nur vorläufig sichernden Charakter hat.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.08.2018 - 2 L 23.18

    Streitwertbeschwerde; Beschwerdefrist; Frist zur Änderung der Wertfestsetzung; …

    Das Verwaltungsgericht hat insoweit zugrunde gelegt, in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes komme es, wenn ein Anspruch daneben auch im Wege der Hauptsacheklage geltend gemacht werde, maßgeblich auf den Eintritt der Rechtskraft im Verfahren der Hauptsache an (im Anschluss an BayVGH, Beschluss vom 7. Oktober 2013 - 9 C 13.12.46 -, juris LS 1.; OLG Hamburg, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 3 W 89/10 -, juris Ls.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24. Januar 2011 - 4 W 123/10 -, juris Ls. 2;… Hartmann, Kostengesetze, 48. Aufl. 2018, § 63 Rn. 35; vgl. ebenso OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 19. April 2018 - OVG 11 L 9.18 -, juris Rn. 1).
  • OLG Zweibrücken, 24.01.2011 - 4 W 123/10

    Streitwertbeschwerde: Beginn der Beschwerdefrist im Verfahren der einstweiligen …

    In Eilverfahren wie dem vorliegenden einstweiligen Verfügungsverfahren beginnt die Frist nicht vor Rechtskraft der Hauptsache zu laufen (Hanseatisches OLG Hamburg Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 3 W 89/10 - bei juris m.w.N.;… Hartmann Kostengesetze 40. Aufl. § 63 GKG Rdnr. 53 m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.07.2020 - 3 O 61/20

    Streitwert in vorläufigen Rechtsschutzverfahren ohne gleichzeitig anhängiges …

    Rn. 8 Wird ein Anspruch nicht nur im vorläufigen Rechtsschutzverfahren, sondern auch im Wege der Hauptsacheklage geltend gemacht, wird allerdings teilweise angenommen, dass die Frist gemäß § 63 Abs. 3 Satz 2 GKG erst dann zu laufen beginnt, wenn beide Verfahren beendet sind (…vgl. VGH München, Beschl. v. 07.10.2013 - 9 C 13.1246 -, juris, Rn. 2;… OLG Zweibrücken, Beschl. v. 24.01.2011 - 4 W 123/10 -, juris, Rn. 3; OLG Hamburg, Beschl. v. 19.10.2010 - 3 W 89/10 -, juris, Rn. 5;… wohl auch Hartmann, Kostengesetze, 48. Aufl., § 63 GKG, Rn. 53).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.10.2010 - I-17 W 141/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,12299
OLG Köln, 11.10.2010 - I-17 W 141/10 (https://dejure.org/2010,12299)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.10.2010 - I-17 W 141/10 (https://dejure.org/2010,12299)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Oktober 2010 - I-17 W 141/10 (https://dejure.org/2010,12299)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beratungshilfe, Kostenfestsetzung, Beschwerdegericht, Zuständigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    GVG § 72 Abs. 1, § 119 Abs. 1 Nr. 1 b
    Beratungshilfe, Kostenfestsetzung, Beschwerdegericht, Zuständigkeit

  • rechtsportal.de

    GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1b
    Zuständigkeit des Landgerichts als Beschwerdegericht in Kostenfestsetzung der Beratungshilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zuständigkeit des Landgerichts als Beschwerdegericht in Kostenfestsetzung der Beratungshilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 258
  • FamRZ 2011, 919
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 09.02.2009 - 16 Wx 252/08

    Begriff derselben Angelegenheit im Anwaltsgebührenrecht

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2010 - 17 W 141/10
    Rn. 4 Unter dem 17.12.2009 beantragte er nachträglich - unter Berufung auf die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (AGS 2009, 79) und des OLG Köln (AGS 2009, 422), wonach die Beratung in Trennungs-, Scheidungs- und Folgesachen nicht nur eine Angelegenheit im Sinne der §§ 2, 6 BerHG, 15 RVG sei - für die Angelegenheiten "Ehegattenunterhalt", "Sorge- und Umgangsrecht" sowie "Vermögensauseinandersetzung bzw. Schuldentilgung" jeweils eine weitere Vergütung in Höhe von jeweils 42, 84 EUR.
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2008 - 10 W 85/08

    Zum Begriff der Angelegenheit im Sinn des Beratungshilfegesetzes

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2010 - 17 W 141/10
    Rn. 4 Unter dem 17.12.2009 beantragte er nachträglich - unter Berufung auf die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (AGS 2009, 79) und des OLG Köln (AGS 2009, 422), wonach die Beratung in Trennungs-, Scheidungs- und Folgesachen nicht nur eine Angelegenheit im Sinne der §§ 2, 6 BerHG, 15 RVG sei - für die Angelegenheiten "Ehegattenunterhalt", "Sorge- und Umgangsrecht" sowie "Vermögensauseinandersetzung bzw. Schuldentilgung" jeweils eine weitere Vergütung in Höhe von jeweils 42, 84 EUR.
  • BGH, 16.05.1984 - IVb ARZ 20/84

    Funktionelle Zuständigkeit für Beschwerden gegen die Festsetzung einer Vergütung …

    Auszug aus OLG Köln, 11.10.2010 - 17 W 141/10
    Rn. 9 Dies betrifft jedoch nicht die Kostenfestsetzung für die Beratungshilfe, denn dieser liegt kein gerichtliches Verfahren zugrunde, welches Gegenstand eines Rechtsmittelverfahrens in der Hauptsache werden könnte (vgl. BGH NJW 1985, 2537).
  • OLG Frankfurt, 06.03.2012 - 20 W 37/12

    Beratungshilfe: Zuständigkeit des Landgerichts als Beschwerdegericht

    Für die Beschwerde gegen den im Rahmen bewilligter Beratungshilfe ergangenen Kostenerstattungsbeschluss des Amtsgerichts ist das Landgericht auch nach dem FGG-RG zuständiges Beschwerdegericht (Anschluss an OLG Köln, Beschluss vom 11.10.2010, Az.: 17 W 141/10, MDR 2011, 258 ff).

    Mit dem OLG Köln (MDR 2011, 258 ff) ist der Senat daher der Ansicht, dass die Kostenfestsetzung für die Beratungshilfe keine Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist und daher die ab dem 01.09.2009 geltende Neufassung des § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b GVG in Verbindung mit § 33 Abs. 4 Satz 2 RVG auch keine Änderung der Rechtsmittelzuständigkeit herbeigeführt hat (so im Ergebnis auch OLG Koblenz, Beschluss vom 28.11.2011, 14 W 694/11, Jurisdok.).

  • OLG Naumburg, 11.03.2013 - 2 Wx 51/12

    Beratungshilfe: Zuständiges Gericht in Beschwerdesachen

    Rn. 14 3. Die hier vertretene Auffassung entspricht - soweit ersichtlich - der inzwischen einhelligen Auffassung der Oberlandesgerichte (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 11.10.2010, I-17 W 141/10; OLG Celle, Beschluss v. 28.02.2011, 2 W 45/11; OLG Hamm, Beschluss v. 31.05.2011, I-32 Sbd 39/11; OLG Koblenz, Beschluss v. 28.11.2011, 14 W 694/11; OLG Frankfurt, Beschluss v. 06.03.2012, 20 W 37/12 - alle zitiert nach juris).
  • AG Bonn, 12.10.2020 - 94 II 707/20

    Funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers

    Rn. 13 Dem steht nicht entgegen, dass statt des Rechtspflegers der Richter entscheiden kann (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 11.10.2010 - 17 W 141/10, juris).
  • OLG Koblenz, 28.11.2011 - 14 W 694/11

    Gebührenfestsetzung für Beratungshilfe in einer Familiensache

    Auch aus der über § 56 Abs. 2 Satz 1 RVG anzuwendenden Regelung in §§ 33 Abs. 4 Satz 2 RVG, 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG lässt sich nicht ableiten, dass die Vergütungsfestsetzung für die Beratungshilfe als Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit oder Familiensache anzusehen ist (vgl. OLG Köln MDR 2011, 258).
  • OLG Hamm, 31.05.2011 - 32 Sbd 39/11

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über Beschwerden gegen die …

    Auch aus der über § 56 Abs. 2 Satz 1 RVG anzuwendenden Regelung in § 33 Abs. 4 Satz 2 RVG lässt sich nicht ableiten, dass die Kostenfestsetzung für die Beratungshilfe als Angelegenheit der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzusehen ist (OLG Köln, MDR 2011, S. 258 f. Rn. 4, 5, zitiert nach JURIS).
  • OLG Celle, 28.02.2011 - 2 W 45/11

    Zuständigkeit des Landgerichts im Beschwerdeverfahren gegen die Kostenfestsetzung …

    Beschwerdegericht ist vielmehr das nächsthöhere Landgericht (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juli 2010, Az.: 2 W 215/10; OLG Köln MDR 2011, 258f.; Hansens RVG-Report 2010, 382).
  • LG Marburg, 09.08.2011 - 3 T 134/11

    Die Beratungsgegenstände - "Unterhaltsrecht" und "Umgangsrecht" - stellen im …

    Das Landgericht Marburg ist - auch nach der ab dem 01.09.2009 geltenden Neufassung des § 119 Abs. 1 Nr. 1 lit. b GVG (vgl. OLG Köln MDR 2011, 258 m.w.N.) - in Kostenfestsetzungssachen der Beratungshilfe als Beschwerdegericht zuständig.
  • LG Aachen, 29.09.2014 - 3 T 250/14

    Insolvenzantrag; Schuldenbereinigungsplan; Einigung; Schuldenbereinigung; Plan; …

    Rn. 3 Über die Beschwerde hat eine Kammer des Landgerichts zu entscheiden (vgl. OLG Köln, Beschlüsse vom 11.10.2010 - 17 W 141/10 und 17 W 142/10 -), wobei grundsätzlich der Einzelrichter zur Entscheidung berufen ist, § 33 Abs. 8 RVG.
  • LG Magdeburg, 08.04.2013 - 5 T 107/13

    Gerichtszuständigkeit für die Entscheidung über eine Gebührenfestsetzung im …

    - OLG Köln, B.v.11.10.2010, 17 W 141/10,.
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