Rechtsprechung
| KG, 27.01.2011 - 8 U 145/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 122 ZPO, § 522 Abs 2 ZPO, § 529 ZPO, § 11 RVG
Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch eines Rechtsanwalts gegen seinen Mandanten bei Aufhebung eines Prozesskostenhilfebeschlusses - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 122; RVG § 11
Rechtsfolgen der Aufhebung der Prozesskostenhilfe hinsichtlich der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bei Aufhebung eines Prozesskostenhilfebeschlusses entfallen die Wirkungen des § 122 ZPO in vollem Umfang; Rechtsfolgen der Aufhebung von Prozesskostenhilfe hinsichtlich der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts
Verfahrensgang
- LG Berlin, 13.05.2009 - 9 O 471/09
- KG, 27.01.2011 - 8 U 145/10
Papierfundstellen
- MDR 2011, 627
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 16.02.2011 - 10 WF 18/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Verfahrenskostenhilfe: Berücksichtigung von auf eine Geldbuße zu leistende Ratenzahlungen bei der Einkommensermittlung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Berücksichtigungsfähigkeit von Ratenzahlungen auf eine Geldbuße bei der Ermittlung des Einkommens im Rahmen eines Antrags auf Prozesskostenhilfe
- rechtsportal.de
ZPO § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 4
Berücksichtigung von Ratenzahlungen auf eine Geldbuße bei der Ermittlung des berücksichtigungsfähigen Einkommens im Rahmen der Prozesskostenhilfe - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berücksichtigungsfähigkeit von Ratenzahlungen auf eine Geldbuße bei der Ermittlung des Einkommens im Rahmen eines Antrags auf Prozesskostenhilfe
Verfahrensgang
- AG Hannover, 04.11.2010 - 602 F 4947/10
- OLG Celle, 16.02.2011 - 10 WF 18/11
Papierfundstellen
- MDR 2011, 627
- FamRZ 2011, 1159
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.01.2011 - XII ZB 181/10
Prozesskostenhilfebewilligung: Berücksichtigung der auf eine Geldstrafe zu …
Auszug aus OLG Celle, 16.02.2011 - 10 WF 18/11
Die vom Bundesgerichtshof (Beschl. v. 12. Januar 2011 - XII ZB 181/10 - zur Veröffentlichung vorgesehen) aufgestellten Grundsätze zur fehlenden Berücksichtigungsfähigkeit von auf eine Geldstrafe zu zahlenden Raten bei der Einkommensermittlung gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO gelten entsprechend für Raten auf eine Geldbuße.Rn. 6 a. Die in Rechtsprechung wie Literatur bislang nicht einheitlich beurteilte Frage einer derartigen Berücksichtigungsfähigkeit von Geldstrafen ist durch eine zwischenzeitlich ergangene Leitsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (Beschluß vom 12. Januar 2011 - XII ZB 181/10 - veröffentlicht bislang nur auf der Internetseite des Bundesgerichtshofes; vgl. dort zum bisherigen Meinungsstand TZ 10 f.) geklärt; der BGH hat dahin erkannt, daß es grundsätzlich nicht angemessen ist, die auf eine Geldstrafe zu zahlende Rate bei der Einkommensermittlung gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO zu berücksichtigen (…aaO, Leitsatz 1); er hat zugleich festgestellt, daß insofern durch die in § 42 StGB i.V.m. § 459a StPO eröffnete Möglichkeit von Zahlungserleichterungen sichergestellt ist, daß dem Bedürftigen nicht der Zugang zu den Gerichten versperrt wird (…aaO, Leitsatz 2).
- OLG Brandenburg, 03.09.2003 - 9 WF 153/03
Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts; Wirksamkeit einer …
Auszug aus OLG Celle, 16.02.2011 - 10 WF 18/11
Rn. 7 b. Nichts anderes kann aber für eine - wie vorliegend in Rede stehende - Geldbuße gelten, die bereits in der bisherigen Rechtsprechung (soweit ersichtlich) durchgehend als nicht berücksichtigungsfähig angesehen wurde (vgl. Beschluß des OLG Brandenburg vom 3. September 2003 - 9 WF 153/03 - FamRZ 2004, 646 und Beschluß des OLG Koblenz vom 10. Juli 1996 - 13 WF 567/96 - JurBüro 1997, 30); die gegen die Berücksichtigungsfähigkeit einer Geldstrafe maßgeblichen Erwägungen in der aktuellen Entscheidung des BGH gelten insofern gleichermaßen. - OLG Koblenz, 10.07.1996 - 13 WF 576/96
Auszug aus OLG Celle, 16.02.2011 - 10 WF 18/11
Rn. 7 b. Nichts anderes kann aber für eine - wie vorliegend in Rede stehende - Geldbuße gelten, die bereits in der bisherigen Rechtsprechung (soweit ersichtlich) durchgehend als nicht berücksichtigungsfähig angesehen wurde (vgl. Beschluß des OLG Brandenburg vom 3. September 2003 - 9 WF 153/03 - FamRZ 2004, 646 und Beschluß des OLG Koblenz vom 10. Juli 1996 - 13 WF 567/96 - JurBüro 1997, 30); die gegen die Berücksichtigungsfähigkeit einer Geldstrafe maßgeblichen Erwägungen in der aktuellen Entscheidung des BGH gelten insofern gleichermaßen.
- LAG Bremen, 09.04.2025 - 1 Ta 1/25
Berücksichtigung von Ratenzahlungen auf Rechtsanwaltskosten für Strafverfahren …
Rn. 26 Dieselben Erwägungen gelten im Falle einer Geldbuße, da hier die im Vergleich zu den §§ 42 StGB, 459a StPO fast wortgleichen §§ 18, 93 OWiG dem Betroffenen ebenfalls Zahlungserleichterungen im Hinblick auf die Geldbuße ermöglichen und so der Zugang zu den Gerichten gesichert ist (OLG Celle, Beschluss vom 16.02.2011 - 10 WF 18/11 - Rn. 8). - OLG Stuttgart, 05.01.2024 - 8 F 1007/21
Verfahrenskostenhilfe: Abänderung der Bewilligungsentscheidung aufgrund …
Rn. 24 Kosten, die dadurch entstanden sind, dass die Antragstellerin aufgrund ihres eigenen Verhaltens mit einer Geldbuße belegt worden ist, sind generell nicht berücksichtigungsfähig, denn dies würde Sinn und Zweck einer solchen Geldbuße zuwiderlaufen, weil die Sanktion, die eigentlich die Antragstellerin treffen soll, letztlich von der Allgemeinheit abgefangen würde (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2011 - XII ZB 181/10, juris; - Geldstrafe; OLG Celle, Beschluss vom 16. Februar 2011 - 10 WF 18/11, juris - Geldbußen; OLG Brandenburg, Beschluss vom 4. Oktober 2022 - 13 WF 160/22 -, juris Geldstrafen und Geldbußen). - OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 13 WF 160/22
Verfahrenskostenhilfe für ein Umgangsverfahren Berücksichtigung von …
Die auf Geldstrafen und -bußen zu zahlenden Raten stellen grundsätzlich keine nach § 115 Abs. 1 Nr. 5 ZPO berücksichtigungsfähigen besonderen Belastungen dar (BGH FamRZ 2011, 554; OLG Celle MDR 2011, 627;… Wieczorek/Schütze/Smid/Hartmann ZPO § 115 Rn. 17;… BeckOK ZPO/Reichling, 45. Ed. 1.7.2022 ZPO § 115 Rn. 43.1).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 07.02.2011 - II-4 WF 20/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
ZPO § 118
Zulässigkeit einer Kostenentscheidung im Verfahrenskostenhilfeverfahren - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Statthaftigkeit einer Kostenentscheidung im Verfahrenskostenhilfeverfahren
Verfahrensgang
- AG Brühl, 27.12.2010 - 31 F 311/10
- OLG Köln, 07.02.2011 - II-4 WF 20/11
Papierfundstellen
- MDR 2011, 627
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