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Weitere Entscheidung unten: BGH, 23.01.2013

Rechtsprechung
   BGH, 23.01.2013 - XII ZB 541/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2632
BGH, 23.01.2013 - XII ZB 541/12 (https://dejure.org/2013,2632)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2013 - XII ZB 541/12 (https://dejure.org/2013,2632)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - XII ZB 541/12 (https://dejure.org/2013,2632)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    VersAusglG § 14; FamFG § 222

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Gerichtliche Entscheidung im Versorgungsausgleichsverfahren: Benennung der maßgeblichen Versorgungsordnung bei der externen Teilung eines Anrechts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 VersAusglG, § 222 FamFG
    Gerichtliche Entscheidung im Versorgungsausgleichsverfahren: Benennung der maßgeblichen Versorgungsordnung bei der externen Teilung eines Anrechts

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Benennung der maßgeblichen Versorgungsordnung in der Beschlussformel der gerichtlichen Entscheidung bei der externen Teilung eines Anrechts im Versorgungsausgleich

  • ra.de
  • Deutsche Rentenversicherung
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VersAusglG § 14; FamFG § 222
    Benennung der maßgeblichen Versorgungsordnung in der Beschlussformel der gerichtlichen Entscheidung bei der externen Teilung eines Anrechts im Versorgungsausgleich

  • datenbank.nwb.de

    Gerichtliche Entscheidung im Versorgungsausgleichsverfahren: Benennung der maßgeblichen Versorgungsordnung bei der externen Teilung eines Anrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht - Teilung eines Anrechts im Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschlussformel bei der externen Teilung im Versorgungsausgleich

Besprechungen u.ä.

  • rechtsportal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Versorgungsausgleich: Unterschiede zwischen der gerichtlichen Entscheidung bei interner und externer Teilung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 869
  • MDR 2013, 466
  • FamRZ 2013, 611
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.09.2011 - XII ZB 546/10

    Versorgungsausgleich: Verzinsung des Ausgleichswertes beim Vollzug der externen …

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - XII ZB 541/12
    Diese Teilhabe findet ihren Ausdruck jedoch nicht in einer Konkretisierung der Versorgungsordnung in der Beschlussformel, sondern im Ausspruch einer Verzinsung des nach § 14 Abs. 4 VersAusglG zu leistenden Zahlbetrages in Höhe des Rechnungszinses bis zur Rechtskraft der Entscheidung (Senatsbeschluss vom 7. September 2011 - XII ZB 546/10 - FamRZ 2011, 1785 Rn. 21, 24, 27).
  • BGH, 26.01.2011 - XII ZB 504/10

    Interne Teilung nach Versorgungsausgleichsgesetz: Angabe der Fassung oder des …

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - XII ZB 541/12
    Der Vollzug der internen Teilung im Einzelnen richtet sich dann nach den Regelungen über das auszugleichende und das zu übertragende Anrecht (§ 10 Abs. 3 VersAusglG), also nach den für das betreffende Versorgungssystem geltenden Vorschriften (Senatsbeschluss vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - FamRZ 2011, 547 Rn. 22 ff.).
  • OLG Oldenburg, 07.02.2012 - 3 UF 171/11

    Anforderungen an die Tenorierung der externen Teilung eines Versorgungsanrechts

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - XII ZB 541/12
    Durch die Festsetzung des Zahlbetrages wird die künftige Versorgung des Ausgleichsberechtigten von den bisherigen Rechtsgrundlagen entkoppelt und ein neues Rechtsverhältnis mit dem Zielversorgungsträger nach dessen Versorgungsordnung begründet (vgl. bereits OLG Oldenburg FamRZ 2012, 1804).
  • BGH, 07.03.2018 - XII ZB 408/14

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung der allgemeinen Lohnentwicklung bei …

    Rn. 42 bb) Bei der externen Teilung nach § 14 VersAusglG erschöpft sich die Wirkung der gerichtlichen Entscheidung - in Bezug auf das auszugleichende Anrecht - von vornherein in der Anordnung der Teilung und in der Festsetzung des Zahlbetrags, der an den Zielversorgungsträger zu zahlen ist (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Mai 2013 - XII ZB 663/11 - FamRZ 2013, 1546 Rn. 11 und vom 23. Januar 2013 - XII ZB 541/12 - FamRZ 2013, 611 Rn. 10).
  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 813/14

    Altersversorgung - Versorgungsausgleich - Bindung

    Rn. 26 cc) Soweit das Amtsgericht - anders als von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt (…vgl. BGH 25. Juni 2014 - XII ZB 568/10 - Rn. 18;… 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - Rn. 22 ff.; 23. Januar 2013 - XII ZB 541/12 - Rn. 9) - die für die interne Teilung maßgebliche Teilungs- und Versorgungsregelung in seiner Beschlussformel nicht konkret bezeichnet hat, führt dies ebenfalls zu keiner anderen Bewertung.
  • BGH, 25.06.2014 - XII ZB 568/10

    Betriebliche Anwartschaften im Versorgungsausgleich: Beschlussfassung bei …

    Aus diesem Grunde ist es nach ständiger Rechtsprechung des Senats bei der internen Teilung auch zwingend geboten, die maßgeblichen Teilungs- und Versorgungsregelungen in der gerichtlichen Entscheidung konkret zu bezeichnen, um damit den Inhalt des für den Ausgleichsberechtigten bei dem Versorgungsträger geschaffenen Anrechts klarzustellen (…Senatsbeschlüsse vom 26. Januar 2011 - XII ZB 504/10 - FamRZ 2011, 547 Rn. 22 ff. und vom 23. Januar 2013 - XII ZB 541/12 - FamRZ 2013, 611 Rn. 9).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.01.2013 - XII ZB 491/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2754
BGH, 23.01.2013 - XII ZB 491/11 (https://dejure.org/2013,2754)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2013 - XII ZB 491/11 (https://dejure.org/2013,2754)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2013 - XII ZB 491/11 (https://dejure.org/2013,2754)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    VersAusglG § 10; FamFG §§ 59 Abs. 1, 219 Nr. 2, 3

  • openjur.de

    §§ 59 Abs. 1, 219 Nr. 2, 219 Nr. 3 FamFG; § 10 VersAusglG

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung beider Versorgungsträger bei Übertragung von Entgeltpunkten von einem Versicherungskonto bei dem einen Versorgungsträger auf das Versicherungskonto bei dem anderen Versorgungsträger

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 10 VersAusglG, § 18 VersAusglG, § 59 Abs 1 FamFG, § 219 Nr 2 FamFG, § 219 Nr 3 FamFG
    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung beider Versorgungsträger bei Übertragung von Entgeltpunkten von einem Versicherungskonto bei dem einen Versorgungsträger auf das Versicherungskonto bei dem anderen Versorgungsträger

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerderecht der betroffenen Versorgungsträger gegen eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich bei Übertragung von Entgeltpunkten vom Versicherungskonto des einen Ehegatten auf das Versicherungskonto des anderen Ehegatten

  • Deutsche Rentenversicherung
  • rechtsportal.de

    Beschwerderecht der betroffenen Versorgungsträger gegen eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich bei Übertragung von Entgeltpunkten vom Versicherungskonto des einen Ehegatten auf das Versicherungskonto des anderen Ehegatten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beschwerderecht des Versorgungsträgers im Versorgungsausgleich

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Übertragung von Entgeltpunkten im Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versorgungsträger steht in Bezug auf Übertragung von Entgeltpunkten auf das Versicherungskonto des ausgleichsberechtigten Ehegatten Beschwerdeberechtigung zu

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 450
  • MDR 2013, 466
  • FamRZ 2013, 610
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.01.2013 - XII ZB 550/11

    Versorgungsausgleichsverfahren: Beschwerdeberechtigung des Versorgungsträgers bei …

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - XII ZB 491/11
    Gegen eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich, mit der das Familiengericht Entgeltpunkte vom Versicherungskonto des einen Ehegatten auf das bei einem anderen Rentenversicherungsträger geführte Versicherungskonto des anderen Ehegatten überträgt, steht beiden betroffenen Versorgungsträgern die Beschwerde zu, ohne dass es auf eine finanzielle Mehrbelastung ankommt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 9. Januar 2013, XII ZB 550/11).

    Rn. 12 Aus der dadurch begründeten Beteiligtenstellung der Beteiligten zu 1 auch in Bezug auf das von dem Ehemann bei der Beteiligten zu 2 erworbene Anrecht folgt die Beschwerdeberechtigung beider Versorgungsträger, ohne dass es auf eine finanzielle Mehrbelastung ankommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2013 - XII ZB 550/11 - zur Veröffentlichung bestimmt; vom 23. Mai 1990 - XII ZB 62/88 - FamRZ 1990, 1099 und vom 25. November 1981 - IVb ZB 616/80 - FamRZ 1982, 155, 156).

  • BGH, 30.11.2011 - XII ZB 344/10

    Versorgungsausgleichsverfahren: Behandlung von in den alten Bundesländern …

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - XII ZB 491/11
    Rn. 14 Auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats wird das Oberlandesgericht außerdem zu überprüfen haben, ob der Ausschluss des Ausgleichs der angleichsdynamischen Anrechte trotz der geringen Differenz dem Gesetzeszweck des § 18 VersAusglG entspricht (Senatsbeschluss vom 30. November 2011 - XII ZB 344/10 - FamRZ 2012, 192 Rn. 35 ff.).
  • BGH, 16.02.2011 - XII ZB 261/10

    Scheidungsverbund: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe …

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - XII ZB 491/11
    Rn. 7 Auf das Verfahren zum Versorgungsausgleich ist gemäß Art. 111 Abs. 4 FGG-RG, § 48 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG das seit dem 1. September 2009 geltende Verfahrensrecht und materielle Recht anzuwenden, weil das Verfahren vom Scheidungsverbund abgetrennt, als Folgesache ausgesetzt und erst nach dem 1. September 2009 wiederaufgenommen worden ist (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 567/10 - FamRZ 2012, 98 Rn. 7 ff. und vom 16. Februar 2011 - XII ZB 261/10 - FamRZ 2011, 635 Rn. 10 ff.).
  • BGH, 26.10.2011 - XII ZB 567/10

    Fortgesetztes Versorgungsausgleichsverfahren: Anzuwendendes Recht im …

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - XII ZB 491/11
    Rn. 7 Auf das Verfahren zum Versorgungsausgleich ist gemäß Art. 111 Abs. 4 FGG-RG, § 48 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG das seit dem 1. September 2009 geltende Verfahrensrecht und materielle Recht anzuwenden, weil das Verfahren vom Scheidungsverbund abgetrennt, als Folgesache ausgesetzt und erst nach dem 1. September 2009 wiederaufgenommen worden ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26. Oktober 2011 - XII ZB 567/10 - FamRZ 2012, 98 Rn. 7 ff. …und vom 16. Februar 2011 - XII ZB 261/10 - FamRZ 2011, 635 Rn. 10 ff.).
  • BGH, 23.05.1990 - XII ZB 62/88

    Beschwerdebefugnis des Sozialversicherungsträgers

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - XII ZB 491/11
    Rn. 12 Aus der dadurch begründeten Beteiligtenstellung der Beteiligten zu 1 auch in Bezug auf das von dem Ehemann bei der Beteiligten zu 2 erworbene Anrecht folgt die Beschwerdeberechtigung beider Versorgungsträger, ohne dass es auf eine finanzielle Mehrbelastung ankommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2013 - XII ZB 550/11 - zur Veröffentlichung bestimmt; vom 23. Mai 1990 - XII ZB 62/88 - FamRZ 1990, 1099 und vom 25. November 1981 - IVb ZB 616/80 - FamRZ 1982, 155, 156).
  • BGH, 25.11.1981 - IVb ZB 616/80

    Beschwerdebefugnis eines Rentenversicherungsträgers; Zulässigkeit einer weiteren …

    Auszug aus BGH, 23.01.2013 - XII ZB 491/11
    Rn. 12 Aus der dadurch begründeten Beteiligtenstellung der Beteiligten zu 1 auch in Bezug auf das von dem Ehemann bei der Beteiligten zu 2 erworbene Anrecht folgt die Beschwerdeberechtigung beider Versorgungsträger, ohne dass es auf eine finanzielle Mehrbelastung ankommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 9. Januar 2013 - XII ZB 550/11 - zur Veröffentlichung bestimmt; vom 23. Mai 1990 - XII ZB 62/88 - FamRZ 1990, 1099 und vom 25. November 1981 - IVb ZB 616/80 - FamRZ 1982, 155, 156).
  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 629/13

    Versorgungsausgleichssache: Teilanfechtung einer erstinstanzlichen Entscheidung …

    Dies muss folgerichtig auch dann gelten, wenn mit der Beschwerde eine Rechtsverletzung gerügt wird, die - wie etwa unzutreffende Feststellungen zur Ehezeit - auch die Anrechte betrifft, auf die sich das Hauptrechtsmittel nicht bezieht (OLG Stuttgart FamRZ 2014, 1047, 1050; OLG Bamberg FamRZ 2013, 1910, 1911; zum Umfang der Anfechtung vgl. aber Senatsbeschluss vom 23. Januar 2013 - XII ZB 491/11 - FamRZ 2013, 610 Rn. 10 ff.).
  • OLG Stuttgart, 30.12.2013 - 15 UF 306/13

    Teilanfechtung einer Versorgungsausgleichsentscheidung: Zulässigkeit der …

    Damit ist der Ausspruch zum Versorgungsausgleich insoweit angegriffen, als die Deutsche Rentenversicherung in ihrer Rechtsstellung betroffen und somit zur Beschwerde befugt ist (vgl. BGH FamRZ 2013, 610 Tz. 10).

    Wie sich aus § 219 Nr. 3 FamFG ergibt, ist die Beschwerdeführerin insoweit in ihren Rechten jedenfalls deshalb beeinträchtigt, weil das Amtsgericht bei ihr zu Ausgleichszwecken ein Anrecht begründet hat (BGH FamRZ 2013, 610 Tz. 11).

  • OLG Bremen, 01.11.2016 - 4 UF 95/16

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich beiderseitiger Anrechte …

    Diese vom BGH zu der den Ausgleich einzelner Anrechte mit geringen Ausgleichswerten betreffenden Regelung des § 18 Abs. 2 VersAusglG entwickelten Grundsätze sind auch auf den Ausgleich gleichartiger Anrechte mit geringer Ausgleichswertdifferenz gemäß § 18 Abs. 1 VersAusglG anzuwenden (vgl. BGH, FamRZ 2013, 610 Rn. 14; OLG Bremen, 5. ZS, Beschluss vom 17.10.2016, 5 UF 105/16 - juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.7.2016, 4 UF 77/16 - juris; OLG Düsseldorf, FamRZ 2014, 132; OLG Hamm, 2. ZS, Beschluss vom 16.05.2014, 2 UF 41/14 - juris;… Wick, a.a.O.; Weil, FamRB 2014, 326, 327; a.A.: OLG Celle, FamRZ 2016, 1372; OLG Köln, FamRZ 2015, 146; OLG Hamm, 4. ZS, FamRZ 2016, 1372).

    Zwar hat der BGH in seiner Entscheidung vom 23.1.2013 erkennen lassen, dass die von ihm zu § 18 Abs. 2 VersAusglG entwickelten Grundsätze auch auf § 18 Abs. 1 VersAusglG anzuwenden sind (BGH, FamRZ 2013, 610 Rn. 14).

  • OLG Brandenburg, 11.03.2015 - 9 UF 27/15

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich Lebensversicherungen auf das …

    Bei den übrigen Regelungen zum Versorgungsausgleich hat es dagegen schon deswegen zu verbleiben, da diese nicht angefochten worden sind und eine solche Beschränkung zulässig ist (vgl. BGH FamRZ 2013, 610 ).
  • OLG Karlsruhe, 30.12.2024 - 16 UF 144/24

    Anwaltszwang bei Vereinbarung zum Versorgungsausgleich

    Auf eine finanzielle Mehrbelastung kommt es nicht an (st. Rspr., u.a. BGH, Beschluss vom 23.01.2013 - XII ZB 491/11 -, juris Rn. 12).
  • OLG Köln, 11.02.2016 - 10 UF 77/14

    Durchführung des Versorgungsausgleichs hinsichtlich geringfügiger Anrechte

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof im Fall von Beschwerden mehrerer Versorgungsträger jeweils für jeden gesondert die Zulässigkeit der Beschwerden geprüft (etwa BGH, Beschl. v. 23.01.2013 - XII ZB 491/11, FamRZ 2013, 610).
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2013 - 6 UF 148/13

    Versorgungsausgleich: Gleichartigkeit der Anrechte aus der allgemeinen …

    Insbesondere ist auch die beschwerdebefugt, § 59 Abs. 1 FamFG (vgl. dazu BGH FamRZ 2013, 610).
  • OLG Bamberg, 23.08.2013 - 2 UF 34/81

    Öffentlich-rechtlicher Versorgungsausgleich: Ausschluss wegen wirtschaftlicher …

    Die Beschwerdeführerin ist insoweit auch beschwerdeberechtigt gemäß § 59 Abs. 1 FamFG (BGH, Beschluss vom 23.1.2013 - XII ZB 491/11 - FamRZ 2013, 610, Rdnr. 10, 11).
  • OLG Dresden, 18.04.2013 - 19 UF 1304/12

    Zulässigkeit der Beschränkuing der Beschwerde gegen den Versorgungsausgleich auf …

    Im Rahmen der Beschwerde kann deshalb der Verfahrensgegenstand auf ein einzelnes Anrecht beschränkt werden (BGH…, Beschluss vom 26.01.2011 - XII ZB 504/10 Rdn. 17); bei Versorgungsträgern ist ihr Rechtsmittel von vornherein nur insoweit zulässig, als sich die Entscheidung des Familiengerichts auf das bei ihnen begründete oder zu begründende Anrecht - auch wenn es auf finanzielle Mehrbelastungen insoweit nicht ankommt - auswirkt (BGH, Beschluss vom 23.01.2013 - XII ZB 491/11 Rdnr. 11).
  • OLG Koblenz, 26.07.2013 - 13 UF 700/08

    Versorgungsausgleich: Addition von Anrechten bei der Versorgungsanstalt des …

    Rn. 4 Auf das Verfahren zum Versorgungsausgleich ist gemäß Art. 111 Abs. 3 FGG-RG, § 48 Abs. 2 Nr. 1 VersAusglG das seit dem 01.09.2009 geltende Verfahrensrecht und materielle Recht anzuwenden, weil das aufgrund der Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 2) eingeleitete Rechtsmittelverfahren mit Beschluss des Senats vom 09.01.2009 ausgesetzt worden und erst nach dem 01.09.2009 wieder aufgenommen worden ist (vgl. BGH FamRZ 2013, 610).
  • OLG Hamburg, 05.06.2025 - 2 UF 16/25

    Korrektur des Versorgungsausgleichs bei Falschberechnung der Ehezeit

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2013 - 8 UF 89/12

    Kein Ausschluss des Ausgleichs von Bagatellanrechten bei vorhandenem …

  • OLG München, 02.08.2024 - 26 UF 591/24

    Hinterbliebenenversorgung, Versorgungsausgleichsverfahren, Betriebliche …

  • OLG Schleswig, 24.08.2020 - 15 UF 41/19

    Versorgungsausgleich bei Versterben eines Ehegatten vor Rechtskraft der …

  • OLG Nürnberg, 15.04.2021 - 9 UF 206/21

    Grund- und Ergänzungsbeihilfe einer Zusatzversorgung im Versorgungsausgleich

  • OLG Düsseldorf, 27.05.2013 - 8 UF 11/12

    Vorhandenes Versicherungskonto rechtfertigt auch bei Anrechten mit geringer …

  • OLG Schleswig, 24.08.2021 - 15 UF 41/19

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich; Fehlende …

  • OLG Nürnberg, 21.04.2021 - 9 UF 206/21

    Beschwerde gegen einen Beschluss zum Versorgungsausgleich Schuldrechtlicher …

  • OLG Bamberg, 30.08.2013 - 2 UF 34/81
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