Rechtsprechung
| BGH, 12.03.2014 - VIII ZR 147/13 |
Volltextveröffentlichungen (18)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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BGB § 554 Abs. 2 aF, § 557b Abs. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wohnraummiete: Duldungspflicht für eine Modernisierung der Heizungs- und Warmwasserversorgung bei Vereinbarung einer Indexmiete
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 554 Abs 2 BGB vom 02.01.2002, § 557b Abs 2 BGB, § 557b Abs 1 BGB, § 559 BGB
Wohnraummiete: Duldungspflicht für eine Modernisierung der Heizungs- und Warmwasserversorgung bei Vereinbarung einer Indexmiete - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 554 Abs. 2 a. F., 557b Abs. 2
Duldung einer Modernisierungsmaßnahme bei Indexmiete - Kanzlei Prof. Schweizer
Ein Mieter muss auch bei Vereinbarung einer Indexmiete eine Modernisierungsmaßnahme dulden.
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Duldung einer Modernisierungsmaßnahme bei Vereinbarung einer Indexmiete
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 554 Abs. 2 a.F., § 557 b Abs. 2
Modernisierung; Duldungsanspruch; Indexmiete - ra.de
- gaius.legal
Ein Mieter muss auch bei Vereinbarung einer Indexmiete eine Modernisierungsmaßnahme dulden.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 554; BGB § 557b
Duldung einer Modernisierungsmaßnahme bei Vereinbarung einer Indexmiete - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Indexmiete: Duldung einer Modernisierungsmaßnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wohnraummodernisierung und Indexmiete
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Duldung einer Modernisierungsmaßnahme auch bei Vereinbarung einer Indexmiete möglich
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Duldung einer Modernisierungsmaßnahme auch bei Vereinbarung einer Indexmiete möglich
- haufe.de (Kurzinformation)
BGB §§ 554 a.F., §557b Indexmiete und Duldung der Modernisierung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Duldung der Modernisierung bei Indexmiete nach dem bis 30.04.2013 geltenden Recht (IMR 2014, 192)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Neukölln, 10.07.2012 - 4 C 157/11
- LG Berlin, 12.04.2013 - 65 S 378/12
- BGH, 12.03.2014 - VIII ZR 147/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 650
- MDR 2014, 581
- NZM 2014, 304
- ZMR 2014, 626
Wird zitiert von ... (2)
- LG Berlin II, 22.01.2025 - 64 S 21/23
Abrechnung von Heizungs- und Warmwasserkosten bei Wohnraummiete: Kostenumlage auf …
Der Bundesgerichtshof hat bisher nicht entschieden, ob und auf welcher Grundlage die durch eine Umstellung von Einzelöfen auf Zentralbeheizung entstehenden Betriebskosten überhaupt auf die Mieter umgelegt werden können (BGH, Urteil vom 12. März 2014 - VIII ZR 147/13 -, GE 2014, 665, Rn. 15, zitiert nach juris). - LG Berlin, 25.02.2016 - 67 S 145/15
Energieeinsparmaßnahmen sind keine "Luxusmodernisierung"!
Vorliegend ergibt zudem bereits der Umstand des Austauschs der überwiegend vorhandenen, mit Holzpellets beheizten Öfen sowie die damit hergestellte einheitliche Beheizung der gesamten Wohnung abgesehen von der Energieersparnis eine nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts der Mietsache sowie eine Wohnwertverbesserung, die gem. § 555 b Nr. 4 und 5 BGB zu dulden ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 12.03.2014 - VIII ZR 147/13; Kammer, Beschluss vom 17.11.2015 - 67 S 319/15).
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Rechtsprechung
| BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 201/13 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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BGB § 556
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wohnraummiete: Betriebskostenabrechnung aus kalenderübergreifenden Rechnungen des Energieversorgers
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 556 BGB
Wohnraummiete: Betriebskostenabrechnung aus kalenderübergreifenden Rechnungen des Energieversorgers - IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Ermittelt ein Vermieter die abzurechnenden Betriebskosten aus kalenderübergreifenden Rechnungen des Versorgers, ist die Abrechnung nicht deshalb aus formellen Gründen wirksam, weil der Vermieter die insoweit erforderlichen Zwischenschritte nicht offen gelegt hat.
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine Betriebskostenrechnung bei Ermittlung der auf das abzurechnende Kalenderjahr entfallenden Betriebskosten aus kalenderübergreifenden Rechnungen des Versorgers; Kürzung einer Betriebskostennachforderung wegen eines falschem Umlageschlüssels
- grundeigentum-verlag.de
BGB § 556
Formelle und materielle Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung; kalenderübergreifende Rechnungen des (Heizkosten-) Versorgers; unterbliebene Offenlegung der Zwischen-Rechenschritte; Vorwegabzug - ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 556
Anforderungen an eine Betriebskostenrechnung bei Ermittlung der auf das abzurechnende Kalenderjahr entfallenden Betriebskosten aus kalenderübergreifenden Rechnungen des Versorgers; Kürzung einer Betriebskostennachforderung wegen eines falschem Umlageschlüssels - datenbank.nwb.de
- ibr-online
Ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung aus kalenderübergreifenden Rechnungen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die jährliche Betriebskostenabrechnung - und die kalenderjahresübergreifenden Abrechnungen der Versorgungsunternehmen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung und kalenderjahresübergreifende Rechnungen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Wirksame Betriebskostenabrechnung auch bei unterbliebener Offenlegung von Zwischenschritten möglich
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wirksame Betriebskostenabrechnung auch bei unterbliebener Offenlegung von Zwischenschritten möglich
- haufe.de (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung muss nicht alle Rechenschritte enthalten
- haufe.de (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung muss nicht alle Rechenschritte enthalten
- gevestor.de (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung: Nicht alle Rechenschritte müssen ausgewiesen sein
- anwalt.de (Kurzinformation)
Betriebskostenabrechnung: Vermieter muss Rechenschritte nicht offenlegen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Formelle Anforderungen an Betriebskostenabrechnung: Gesamtkosten bei jahresübergreifenden Rechnungen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Angabe der Gesamtkosten bei jahresübergreifenden Rechnungen nicht erforderlich! (IMR 2014, 228)
Verfahrensgang
- AG Köln, 23.11.2012 - 221 C 107/12
- LG Köln, 21.06.2013 - 10 S 1/13
- BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 201/13
- BGH, 28.04.2014 - VIII ZR 201/13
Papierfundstellen
- NJW 2014, 1732
- MDR 2014, 581
- NZM 2014, 384
- ZMR 2014, 624
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (5)
- BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 261/06
Rechtsfolgen der Unmöglichkeit einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten …
Auszug aus BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 201/13
Rn. 9 Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Senats zur Bereinigung der Gesamtkosten um nicht umlagefähige Kostenbestandteile, etwa bei den Hauswartkosten (…vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 2011 - VIII ZR 118/11, WuM 2012, 22 Rn. 22 f.;… vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 261/07, NJW 2008, 2260 Rn. 12; vom 31. Oktober 2007 - VIII ZR 261/06, NJW 2008, 142 Rn. 24;… vom 14. Februar 2007 - VIII ZR 1/06, NJW 2007, 1059 Rn. 10). - BGH, 14.02.2007 - VIII ZR 1/06
Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung; Mitteilung der Gesamtkosten einer …
Auszug aus BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 201/13
Rn. 9 Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Senats zur Bereinigung der Gesamtkosten um nicht umlagefähige Kostenbestandteile, etwa bei den Hauswartkosten (…vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 2011 - VIII ZR 118/11, WuM 2012, 22 Rn. 22 f.;… vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 261/07, NJW 2008, 2260 Rn. 12;… vom 31. Oktober 2007 - VIII ZR 261/06, NJW 2008, 142 Rn. 24; vom 14. Februar 2007 - VIII ZR 1/06, NJW 2007, 1059 Rn. 10). - BGH, 28.05.2008 - VIII ZR 261/07
Abgrenzung zwischen formeller und materieller Ordnungsmäßigkeit der …
Auszug aus BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 201/13
Rn. 9 Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Senats zur Bereinigung der Gesamtkosten um nicht umlagefähige Kostenbestandteile, etwa bei den Hauswartkosten (…vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 2011 - VIII ZR 118/11, WuM 2012, 22 Rn. 22 f.; vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 261/07, NJW 2008, 2260 Rn. 12;… vom 31. Oktober 2007 - VIII ZR 261/06, NJW 2008, 142 Rn. 24;… vom 14. Februar 2007 - VIII ZR 1/06, NJW 2007, 1059 Rn. 10). - BGH, 09.10.2013 - VIII ZR 22/13
Wohnraummiete: Wirksamkeit einer Betriebskostenabrechnung
Auszug aus BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 201/13
Im Übrigen hat der Senat bereits angedeutet, dass an der genannten Rechtsprechung zur Erforderlichkeit auch der Angabe nicht umlagefähiger Kosten möglicherweise nicht festzuhalten sein wird (vgl. Senatsurteil vom 9. Oktober 2013 - VIII ZR 22/13, WuM 2013, 734 Rn. 15 f.). - BGH, 07.12.2011 - VIII ZR 118/11
Betriebskostenabrechnung für eine preisgebundene Wohnung in einer gemischt …
Auszug aus BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 201/13
Rn. 9 Etwas anderes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Senats zur Bereinigung der Gesamtkosten um nicht umlagefähige Kostenbestandteile, etwa bei den Hauswartkosten (vgl. Senatsurteile vom 7. Dezember 2011 - VIII ZR 118/11, WuM 2012, 22 Rn. 22 f.;… vom 28. Mai 2008 - VIII ZR 261/07, NJW 2008, 2260 Rn. 12;… vom 31. Oktober 2007 - VIII ZR 261/06, NJW 2008, 142 Rn. 24;… vom 14. Februar 2007 - VIII ZR 1/06, NJW 2007, 1059 Rn. 10).
- BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 93/15
Wohnraummiete in einer Mehrhausanlage: Formelle Ordnungsgemäßheit der …
Rn. 15 Ebenso gehört es nach der Rechtsprechung des Senats nicht zu den Voraussetzungen einer formell ordnungsgemäßen Betriebskostenabrechnung, diejenigen Zwischenschritte offen zu legen, mit denen der Vermieter aus kalenderjahresübergreifenden Abrechnungen eines Versorgers die auf das abzurechnende Kalenderjahr entfallenden Betriebskosten ermittelt (Senatsurteil vom 2. April 2014 - VIII ZR 201/13, NJW 2014, 1732 Rn. 8). - OLG Düsseldorf, 09.07.2015 - 10 U 126/14
Anforderungen an die Abrechnung der Betriebskosten in einem …
Dabei kann dahinstehen, ob eine nicht offenbarte Bereinigung in der Wohnraummiete einen formellen Mangel der Abrechnung darstellt (zweifelnd BGH, Urt. v. 9.10.2013, aaO., Rn. 15 f. und v. 2.4.2014, VIII ZR 201/13, Rn. 9; verneinend Schmid, MDR 2012, 746, 747; NZM 2014, 572, 576; NZM 2014, 850, 851 und 852; Börstinghaus, NZM 2014, 217, 222 mwN.). - BGH, 22.10.2014 - VIII ZR 97/14
Wohnraummiete: Nachvollziehbarkeit einer Betriebskostenabrechnung bei Verwendung …
Rn. 13 2. Der Senat hat bereits mehrfach deutlich gemacht, dass an die Anforderungen in formeller Hinsicht keine zu hohen Anforderungen zu stellen sind (…Senatsurteil vom 15. Februar 2012 - VIII ZR 197/11, WuM 2012, 278 Rn. 24; vgl. auch Senatsurteil vom 2. April 2014 - VIII ZR 201/13, MDR 2014, 581 Rn. 9).
- AG Köln, 31.05.2015 - 213 C 116/14
Betriebskostenabrechnung bei gemischt genutzten Gebäuden
Rn. 8 Zum anderen stellt sich die Frage, ob eine Abrechnung formell unwirksam ist, wenn aus der Abrechnung ein Vorwegabzug zwar erkennbar ist, aber nicht (nachvollziehbar) erläutert wird (vgl. hierzu insbesondere: BGH Urteil vom 23.06.2010 - VIII ZR 227/09 - zitiert bei juris; BGH Urteil vom 11.08.2010 - VIII ZR 45/10 - zitiert bei juris; BGH Urteil vom 08.12.2010 - VIII ZR 27/10 - zitiert bei juris; BGH Urteil vom 09.10.2013 - VIII ZR 22/13 - zitiert bei juris; BGH Urteil vom 02.04.2014 - VIII ZR 201/13 - zitiert bei juris).Rn. 9 Nach Auffassung des Gerichts ist dies zu bejahen: Denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die bislang (noch) nicht aufgegeben wurde (BGH a.a.O.: im Urteil vom 02.04.2014 - BGH VIII ZR 201/13 - wurde lediglich angedeutet, dass die bisherige Rechtsprechung möglicherweise zu ändern ist), ist Voraussetzung für die formelle Wirksamkeit, dass in der Abrechnung immer die Gesamtkosten angegeben werden, auch wenn sie nicht vollständig auf den Mieter umgelegt werden.
Rn. 12 Nach Auffassung des Gerichts steht dies auch nicht in Widerspruch zu den neuesten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 09.10.2013 - VIII ZR 22/13 - und 02.04.2014 - VIII ZR 201/13 - (jeweils zitiert bei juris), da es in den dort zur Entscheidung gestellten Lebenssachverhalten nicht um nicht nachvollziehbare Abzüge in unterschiedlicher Höhe ging und auch nicht ersichtlich ist, ob in den dortigen Verfahren Dividend und Divisor aus der Abrechnung ersichtlich waren, so dass der Mieter wusste, wie sich der Wert des Quotienten errechnet.
- LG Itzehoe, 27.02.2015 - 9 S 89/13
Bereinigte Gesamtkosten können in Betriebskostenabrechnung eingestellt werden!
Die Einstellung bereinigter und damit unvollständiger Gesamtkosten in die Betriebskostenabrechnung stellt keinen formellen Abrechnungsmangel dar (Abweichung von BGH, IMR 2007, 105; Anlehnung an BGH, IMR 2014, 228).*).Die Einstellung bereinigter und damit unvollständiger Gesamtkosten in die Betriebskostenabrechnung stellt keinen formellen Abrechnungsmangel dar (Abweichung von BGH, IMR 2007, 105; Anlehnung an BGH, IMR 2014, 228).*).
Allerdings hat der BGH in dem Urteil vom 09.10.- (VIII ZR 22/13, WuM -, 734, Tz. 15 f) und insbesondere in dem Urteil vom 02.04.2014 (VIII ZR 201/13, WuM 2014, 420, Tz. 9) angedeutet, dass an dieser Rechtsprechung künftig möglicherweise nicht mehr festzuhalten sei.
- LG Berlin, 03.03.2015 - 63 S 288/14
Betriebskostenabrechnung bei der Wohnraummiete: Umlage der Kosten der …
Dies führte zudem zu einem Vorteil für den Vermieter, der von vornherein einen gebotenen Abzug nicht vornimmt, gegenüber dem, der den Abzug zutreffend vornimmt, aber lediglich nicht angibt (BGH, Urteil vom 2. April 2014 - VIII ZR 201/13, GE 2014, 384; Urteil vom 9. Oktober 2013 - VIII ZR 22/13, GE 2013, 1651). - LG Bochum, 03.03.2015 - 9 S 181/14
Anspruch auf Zahlung eines Nebenkostenabrechnungssaldos bei Geltendmachung einer …
Diese Frage ist nach den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 09.10.2013, Az. VIII ZR 22/13, und vom 02.04.2014, Az. VIII ZR 201/13, in denen der Bundesgerichtshof angekündigt hat, seine bisherige Rechtsprechung überprüfen zu wollen, offen. - AG Hanau, 03.05.2019 - 32 C 209/17
Leitungsverlust kein Verbrauch im Sinne der BetrKV
Das hat der BGH bereits mit Urteil vom 2.4.2014 (VIII ZR 201/13; NJW 2014, 1732) anerkannt, mit der Entscheidung vom 20.1.2016 - VIII ZR 93/15 (NJW 2016, 866) sind derartige Erfordernisse vollständig weggefallen (…insg. hierzu Schmid/Zehelein in Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage 2016, § 556 Rn. 71). - AG Hamburg-Blankenese, 05.07.2017 - 539 C 44/16
Unbestimmter Beschluss ist nichtig!
sowie auf BGH, Urteil vom 02.04.2014, VIII ZR 201/13, ZMR 2014, 624:.
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