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Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.03.2014

Rechtsprechung
   BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 19/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5602
BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 19/13 (https://dejure.org/2014,5602)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2014 - VIII ZR 19/13 (https://dejure.org/2014,5602)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2014 - VIII ZR 19/13 (https://dejure.org/2014,5602)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 256 Abs. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wohnraummiete: Zulässigkeit einer Feststellungsklage des Mieters auf Ersatz künftigen Schadens wegen des Risikos einer tödlichen Tumorerkrankung durch das Einatmen von mit Asbestfasern angereichertem Staub

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 256 Abs 1 ZPO, § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 535 Abs 1 BGB
    Wohnraummiete: Zulässigkeit einer Feststellungsklage des Mieters auf Ersatz künftigen Schadens wegen des Risikos einer tödlichen Tumorerkrankung durch das Einatmen von mit Asbestfasern angereichertem Staub

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 256 Abs. 1
    Feststellungsklage auf Ersatz künftigen Schadens; Zulässigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer auf Ersatz künftigen Schadens gerichteten Feststellungsklage bei minimal erhöhtem Schadensrisiko

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 256 Abs. 1; BGB §§ 280, 241
    Feststellungsklage auf künftigen Schadensersatz bei asbesthaltigen Fußbodenfliesen; Asbestgefahr

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unzulässige Feststellungsklage des Mieters auf Schadensersatzanspruch wegen möglicher künftiger Gesundheitsschäden durch fehlerhaften Austausch von asbesthaltigen Vinylplatten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1
    Zulässigkeit einer auf Ersatz künftigen Schadens gerichteten Feststellungsklage bei minimal erhöhtem Schadensrisiko

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Feststellungsinteresse bei der "sehr geringen" Möglichkeit eines künftigen Schadenseintritts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Zum Feststellungsinteresse bei der "sehr geringen" Möglichkeit eines künftigen Schadenseintritts

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Feststellungsinteresse bei einer nur minimalen Möglichkeit eines künftigen Schadenseintritts - Asbesthaltige Vinylplatten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Feststellungsinteresse - Klage bei unwahrscheinlichem Schadenseintritt unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Risiko einer Tumorerkrankung als Beurteilungskriterium eines Feststellungsinteresses

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die nur "sehr geringe" Möglichkeit eines künftigen Schadenseintritts - und das Feststellungsinteresse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Feststellungsinteresse bei der "sehr geringen" Möglichkeit eines künftigen Schadenseintritts

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Feststellungsklage kann bei "sehr, sehr geringer" Möglichkeit eines Schadenseintritts unzulässig sein

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässige Feststellungsklage bei geringfügiger Asbestbelastung einer Mietwohnung

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Leichtes Asbestrisiko: kein Regress gegen Vermieter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Feststellungsklage kann bei "sehr, sehr geringer" Möglichkeit eines Schadenseintritts unzulässig sein

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Kein Feststellungsinteresse bei Asbest in Fußbodenbelag

  • anwaltverein.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Feststellungsinteresse bei nur sehr geringer Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts

  • dreher-partner.de (Kurzinformation)

    Mietrecht: Feststellungsinteresse für künftigen Schadenseintritt

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Zum Feststellungsinteresse bei geringer Möglichkeit künftigen Schadenseintritts

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Zum Feststellungsinteresse wenn die Möglichkeit eines künftigen Schadenseintritts "sehr gering" ist

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Asbest in der Wohnung?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Asbest in der Mietwohnung: Vermieter haftet nur bei konkreter Gesundheitsgefährdung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Asbest - Leicht erhöhtes Krankheitsrisiko rechtfertigt keine Feststellungsklage

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Asbest - Leicht erhöhtes Krankheitsrisiko rechtfertigt keine Feststellungsklage

  • haufe.de (Kurzinformation)

    ZPO § 256 Abs. 1 Feststellungsklage auf Ersatz künftigen Schadens

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Asbest in der Wohnung?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zum Feststellungsinteresse bei der "sehr geringen" Möglichkeit eines künftigen Schadenseintritts

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Gesundheitsschäden durch Mietwohnung

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Feststellungsklage bei asbesthaltigen Bodenplatten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Feststellungsinteresse bei der "sehr geringen" Möglichkeit eines Schadenseintritts! (IBR 2014, 1332)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 840
  • MDR 2014, 796
  • NZM 2014, 511
  • ZMR 2014, 863
  • VersR 2015, 770
  • WM 2014, 1785
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.01.2007 - VI ZR 133/06

    Zulässigkeit einer Klage auf Festsetzung der deliktischen Verpflichtung eines …

    Auszug aus BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 19/13
    Rn. 18 Selbst wenn man für die Zulässigkeit der Feststellungsklage die bloße Möglichkeit eines durch die Pflichtverletzungen verursachten Schadenseintritts genügen lassen wollte (vgl. BGH, Urteile vom 16. Januar 2001- VI ZR 381/99, NJW 2001, 1431 unter II 2; vom 20. Januar 2001 - VI ZR 325/99, NJW 2001, 3414 unter II 3; Beschluss vom 9. Januar 2007 - VI ZR 133/06, NJW-RR 2007, 601 Rn. 5), ist die Zulässigkeit der Klage im Streitfall zu verneinen.

    Denn bei verständiger Würdigung besteht aus der Sicht der Kläger auf der Grundlage der vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen und des diesen Feststellungen zugrundeliegenden Sachverständigengutachtens kein Grund, mit einem Schaden "wenigstens zu rechnen" (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2007 - VI ZR 133/06, aaO mwN).

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 19/13
    Rn. 18 Selbst wenn man für die Zulässigkeit der Feststellungsklage die bloße Möglichkeit eines durch die Pflichtverletzungen verursachten Schadenseintritts genügen lassen wollte (vgl. BGH, Urteile vom 16. Januar 2001- VI ZR 381/99, NJW 2001, 1431 unter II 2; vom 20. Januar 2001 - VI ZR 325/99, NJW 2001, 3414 unter II 3;… Beschluss vom 9. Januar 2007 - VI ZR 133/06, NJW-RR 2007, 601 Rn. 5), ist die Zulässigkeit der Klage im Streitfall zu verneinen.
  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 19/13
    Rn. 18 Selbst wenn man für die Zulässigkeit der Feststellungsklage die bloße Möglichkeit eines durch die Pflichtverletzungen verursachten Schadenseintritts genügen lassen wollte (vgl. BGH, Urteile vom 16. Januar 2001- VI ZR 381/99, NJW 2001, 1431 unter II 2; vom 20. Januar 2001 - VI ZR 325/99, NJW 2001, 3414 unter II 3;… Beschluss vom 9. Januar 2007 - VI ZR 133/06, NJW-RR 2007, 601 Rn. 5), ist die Zulässigkeit der Klage im Streitfall zu verneinen.
  • BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09

    Schadensersatz - Asbestbelastung

    Auszug aus BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 19/13
    Rn. 22 c) Soweit sich das Berufungsgericht zur Stützung seiner Auffassung auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 2011 (8 AZR 769/09, NZA-RR 2012, 290) beruft, ist der dort entschiedene Sachverhalt mit dem hier zu entscheidenden Sachverhalt nicht vergleichbar.
  • LG Berlin, 21.12.2012 - 65 S 200/12

    Asbestplatten nicht fachgerecht entfernt: Vermieter haftet!

    Auszug aus BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 19/13
    Rn. 7 Das Berufungsgericht hat seine Entscheidung (LG Berlin, ZMR 2013, 715) im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • OLG Frankfurt, 18.10.2018 - 22 U 97/16

    Zur Berechnung von Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld

    Der Bundesgerichtshof unterscheidet bei zukünftigen Schäden zwischen der Zulässigkeit der Feststellungsklage, für die lediglich die Möglichkeit eines weiteren Schadenseintritts ausreicht, also der Geschädigte bei verständiger Würdigung damit rechnen kann (BGH 2.4.14 - VIII ZR 19/13 -), und der Begründetheit.
  • BAG, 26.01.2017 - 8 AZR 848/13

    Benachteiligung iSd. AGG - Alter - Geschlecht - Auswahlverfahren - Entschädigung …

    Es muss lediglich eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bestehen (…BAG 17. März 2016 - 8 AZR 677/14 - Rn. 20;… 12. April 2011 - 9 AZR 229/10 - Rn. 36;… 19. August 2010 - 8 AZR 315/09 - Rn. 29; offenlassend, ob "die bloße Möglichkeit" genügt BGH 2. April 2014 - VIII ZR 19/13 - Rn. 18).
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz - …

    Es muss lediglich eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts bestehen (…BAG 17. März 2016 - 8 AZR 677/14 - Rn. 20;… 12. April 2011 - 9 AZR 229/10 - Rn. 36;… 19. August 2010 - 8 AZR 315/09 - Rn. 29; offenlassend, ob "die bloße Möglichkeit" genügt: BGH 2. April 2014 - VIII ZR 19/13 - Rn. 18).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.03.2014 - IX ZR 2/12   

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https://dejure.org/2014,11115
BGH, 27.03.2014 - IX ZR 2/12 (https://dejure.org/2014,11115)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2014 - IX ZR 2/12 (https://dejure.org/2014,11115)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2014 - IX ZR 2/12 (https://dejure.org/2014,11115)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Internationale Zuständigkeit für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Anfechtungsgegner in einem Drittstaat

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 EGV 1346/2000, § 3 InsO, Art 102 § 1 EGInsO, § 19a ZPO
    Internationale Zuständigkeit für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Anfechtungsgegner in einem Drittstaat

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Insolvenzgerichtes für Insolvenzanfechtungsklagen gegen einen im Ausland ansässigen Anfechtungsgegner

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zuständigkeit der Gerichte des Eröffnungsstaats für Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Anfechtungsgegner in EU-Drittstaat ("Schmid")

  • zvi-online.de

    EuInsVO Art. 3 Abs. 1
    Zuständigkeit der Gerichte des Eröffnungsstaats für Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Anfechtungsgegner in EU-Drittstaat ("Schmid")

  • Betriebs-Berater

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Anfechtungsklage gegen einen in einem Drittstaat ansässigen

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Insolvenzanfechtungsklage gegen Anfechtungsgegner mit Wohnsitz in Drittstaat

  • rechtsportal.de

    EUInsVO Art. 3 Abs. 1
    Zuständigkeit des Insolvenzgerichtes für Insolvenzanfechtungsklagen gegen einen im Ausland ansässigen Anfechtungsgegner

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Zuständigkeit deutscher Gerichte für Insolvenzanfechtungsklage gegen im Ausland wohnenden Anfechtungsgegner möglich

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Anfechtungsklage gegen einen in einem Drittstaat ansässigen Anfechtungsgegner

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    AEUV Art. 267; EGInso Art. 102; EuInsVO 1346/2000 Art. 3; GVG § 23; GVG § 71; InsO § 3; ZPO § 19a
    Insolvenz- und Anfechtungsrecht

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Gerichtliche Zuständigkeit bei Anfechtungsklage gegen einen in einem Drittstaat ansässigen Anfechtungsgegner

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1137
  • ZIP 2014, 1132
  • MDR 2014, 796
  • NZI 2014, 672
  • WM 2014, 1094
  • BB 2014, 1409
  • DB 2014, 1315
  • NZG 2014, 1111
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.06.2012 - IX ZR 2/12

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften: …

    Auszug aus BGH, 27.03.2014 - IX ZR 2/12
    Der Senat hat gemäß Art. 267 AEUV eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu der Frage eingeholt, ob die Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet worden ist, für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Anfechtungsgegner zuständig ist, der seinen Wohnsitz oder satzungsmäßigen Sitz nicht im Gebiet eines Mitgliedstaats hat (BGH, Beschluss vom 21. Juni 2012 - IX ZR 2/12, WM 2012, 1449).

    Eine Insolvenzanfechtungsklage gehört zu denjenigen Klagen, die unmittelbar aus dem Insolvenzverfahren hervorgehen und mit ihm in einem engen Zusammenhang stehen; sie fällt deshalb als Annexverfahren ebenfalls in den Anwendungsbereich des Art. 3 Abs. 1 EuInsVO (EuGH, Urteil vom 12. Februar 2009 - Rs C-339/07, NZI 2009, 199; BGH…, Urteil vom 19. Mai 2009 - IX ZR 39/06, NZI 2009, 532 Rn. 6 f; Beschluss vom 21. Juni 2012 - IX ZR 2/12, WM 2012, 1449 Rn. 3).

    Auf die Vorlage des Senats gemäß Beschluss vom 21. Juni 2012 (aaO) hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 16. Januar 2014 (Rs C-328/12, NZI 2014, 134) entschieden, dass Art. 3 Abs. 1 EuInsVO dahin auszulegen ist, dass die Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, auch für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Anfechtungsgegner zuständig sind, der seinen Wohnsitz nicht im Gebiet eines Mitgliedstaates hat.

  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 39/06

    Insolvenzanfechtungsklage - europarechtliche internationale Zuständigkeit …

    Auszug aus BGH, 27.03.2014 - IX ZR 2/12
    Eine Insolvenzanfechtungsklage gehört zu denjenigen Klagen, die unmittelbar aus dem Insolvenzverfahren hervorgehen und mit ihm in einem engen Zusammenhang stehen; sie fällt deshalb als Annexverfahren ebenfalls in den Anwendungsbereich des Art. 3 Abs. 1 EuInsVO (EuGH, Urteil vom 12. Februar 2009 - Rs C-339/07, NZI 2009, 199; BGH, Urteil vom 19. Mai 2009 - IX ZR 39/06, NZI 2009, 532 Rn. 6 f;… Beschluss vom 21. Juni 2012 - IX ZR 2/12, WM 2012, 1449 Rn. 3).

    Rn. 8 3. Örtlich zuständig ist entsprechend § 19a ZPO, § 3 InsO, Art. 102 § 1 EGInsO das Gericht am Sitz des Insolvenzgerichts (vgl. BGH, Urteil vom 19. Mai 2009, aaO Rn. 21 ff).

  • EuGH, 12.02.2009 - C-339/07

    Seagon - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Insolvenzverfahren - …

    Auszug aus BGH, 27.03.2014 - IX ZR 2/12
    Eine Insolvenzanfechtungsklage gehört zu denjenigen Klagen, die unmittelbar aus dem Insolvenzverfahren hervorgehen und mit ihm in einem engen Zusammenhang stehen; sie fällt deshalb als Annexverfahren ebenfalls in den Anwendungsbereich des Art. 3 Abs. 1 EuInsVO (EuGH, Urteil vom 12. Februar 2009 - Rs C-339/07, NZI 2009, 199; BGH…, Urteil vom 19. Mai 2009 - IX ZR 39/06, NZI 2009, 532 Rn. 6 f;… Beschluss vom 21. Juni 2012 - IX ZR 2/12, WM 2012, 1449 Rn. 3).
  • EuGH, 16.01.2014 - C-328/12

    Schmid - Vorabentscheidungsersuchen - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …

    Auszug aus BGH, 27.03.2014 - IX ZR 2/12
    Auf die Vorlage des Senats gemäß Beschluss vom 21. Juni 2012 (…aaO) hat der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 16. Januar 2014 (Rs C-328/12, NZI 2014, 134) entschieden, dass Art. 3 Abs. 1 EuInsVO dahin auszulegen ist, dass die Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, auch für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Anfechtungsgegner zuständig sind, der seinen Wohnsitz nicht im Gebiet eines Mitgliedstaates hat.
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …

    Auszug aus BGH, 27.03.2014 - IX ZR 2/12
    Das Urteil beruht jedoch nicht auf der Säumnis, sondern auf einer sachlichen Prüfung des Antrags (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 1962 - V ZR 110/60, BGHZ 37, 79, 81).
  • BGH, 12.12.2019 - IX ZR 328/18

    Maßgeblichkeit des Rechts eines anderen Staats für die Rechtshandlung …

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist Art. 3 Abs. 1 EuInsVO 2000 dahin auszulegen, dass die Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Anfechtungsgegner zuständig sind, der seinen Wohnsitz nicht im Gebiet eines Mitgliedstaats, sondern etwa in der Schweiz hat (EuGH…, Urteil vom 16. Januar 2014 - C-328/12, NJW 2014, 610 Rn. 39;… vom 4. Dezember 2014 - C-295/13, ZIP 2015, 196 Rn. 33; BGH, Urteil vom 27. März 2014 - IX ZR 2/12, WM 2014, 1094 Rn. 7).
  • BGH, 20.11.2014 - IX ZR 13/14

    Grenzüberschreitende Insolvenz eines deutschen Bauunternehmers: Geltendmachung …

    Diese Bestimmung ist dahingehend auszulegen, dass die Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, auch für Klagen zuständig sind, die unmittelbar aus dem Insolvenzverfahren hervorgehen und mit ihm in einem engen Zusammenhang stehen; hierzu zählen auch Insolvenzanfechtungsklagen (EuGH…, Urteil vom 12. Februar 2009 - Rs. C-339/07, Seagon/Deko Marty Belgium, ZIP 2009, 427 Rn. 28;… vom 16. Januar 2014 - Rs. C-328/12, Schmid, DZWiR 2014, 175 Rn. 39; BGH, Urteil vom 27. März 2014 - IX ZR 2/12, WM 2014, 1094 Rn. 6).
  • BGH, 08.12.2022 - IX ZB 72/19

    Insolvenzverfahren: Internationale Zuständigkeit deutscher Insolvenzgerichte bei …

    Unter diesen Voraussetzungen gilt das Zuständigkeitsregime der EuInsVO 2000 nach der noch zu Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren (fortan: EuInsVO 2000) ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH…, Urteil vom 16. Januar 2014 - C-328/12, Schmid, NJW 2014, 610 Rn. 17 ff, 29) selbst dann, wenn der Sachverhalt ausschließlich einen grenzüberschreitenden Bezug zu einem Drittstaat aufweist (vgl. auch BGH, Urteil vom 27. März 2014 - IX ZR 2/12, WM 2014, 1094 Rn. 7;… MünchKomm-InsO/Reinhart, 4. Aufl., Art. 1 EuInsVO Rn. 29;… Madaus in Kübler/Prütting/Bork, aaO Rn. 41; Freitag/Korch, ZIP 2016, 1849, 1850).
  • OLG Brandenburg, 24.04.2019 - 7 U 1/18

    Begriff der unentgeltlichen Leistung i.S. von § 134 Abs. 1 InsO

    Diese Bestimmung ist dahingehend auszulegen, dass die Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Anfechtungsgegner zuständig sind, der seinen Wohnsitz oder satzungsmäßigen Sitz in einem anderen Mitgliedstaat oder nicht im Gebiet eines Mitgliedsstaates hat (vgl. EuGH, Urteil v. 12.02.2009 - C-339/07, NZI 2009, 199; EuGH Urteil v. 16.01.2014 - C-328/12, ZIP 2014, 181; BGH, Urteil v. 27.03.2014 - IX ZR 2/12, ZIP 2014, 1132).
  • OLG Hamburg, 16.02.2022 - 12 U 12/18

    Insolvenzanfechtung: Inkongruente Zahlungen eines Insolvenzschuldners aufgrund …

    Aus der internationalen Zuständigkeit für das in Deutschland anhängige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin gemäß Art. 3 Abs. 1 S. 1 EUInsVO (Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29.05.2000 über Insolvenzverfahren) folgt als Annexkompetenz die Zuständigkeit für Insolvenzanfechtungsklagen, auch wenn der Anfechtungsgegner - hier die Beklagte - seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat hat (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 27.03.2014, IX ZR 2/12 - juris; BGH Beschluss vom 03.06.2014, II ZR 34/13 - juris; EuGH, Urteil vom 12.02.2009, C-339/07 - juris).
  • LG Bielefeld, 22.04.2021 - 5 O 134/18
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist Art. 3 Abs. 1 EuInsVO dahin auszulegen, dass die Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Anfechtungsgegner zuständig sind, der seinen Wohnsitz nicht im Gebiet eines Mitgliedstaats hat (EuGH, Urteil vom 16.1.2014, Az. C-328/12; vgl. auch: BGH, Versäumnisurteil vom 27.3.2014, Az. IX ZR 2/12 - jeweils bei Juris).
  • LG Hamburg, 27.04.2018 - 322 O 601/16

    Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Internationale und örtliche …

    Danach sind die Gerichte des Mitgliedstaats, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, für eine Insolvenzanfechtungsklage gegen einen Anfechtungsgegner zuständig, und zwar auch dann, wenn dessen Wohnsitz nicht im Gebiet eines Mitgliedstaates liegt (BGH, Versäumnisurteil vom 27.03.2014, IX ZR 2/12 = NJW-RR 2014, 1137; EuGH, Urteil vom 16. Januar 2014 - C-328/12 -, jurisBGH, Versäumnisurteil vom 27. März 2014 - IX ZR 2/12 -, juris).
  • OLG Hamm, 04.12.2014 - 2 U 29/14

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus einem …

    Rn. 37 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung, EuGH ZIP 2009, 427, BGH ZIP 2009, 1287, BGH ZIP 2014, 1132, ist die Vorschrift dahin auszulegen, dass sie dem Mitgliedsstaat, in dessen Gebiet das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist, für Klagen, die unmittelbar aus diesem Verfahren hervorgehen und in engem Zusammenhang damit stehen, auch eine internationale Zuständigkeit zuweisen.
  • LG Dessau-Roßlau, 24.07.2015 - 2 O 480/14

    Insolvenzanfechtung einer ohne konkreten Bezug zur Gegenleistung festgesetzten …

    Rn. 26 Das Landgericht Dessau-Roßlau ist als Gericht am Sitz des Insolvenzgerichts örtlich zuständig (vgl. eingehend BGH Urteil vom 27.03.2014, IX ZR 2/12 S. 4, 5/Rz. 5 - 8).
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