Rechtsprechung
| OLG Celle, 05.01.2018 - 2 U 94/17 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BGB § 194; BGB § 541
Verjährung des Anspruchs auf Unterlassung mietvertragswidriger Nutzung von Gewerberaum zu Wohnzwecken - IWW
§ 541 BGB
Verjährung
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB §§ 194, 541 1004
Unverjährbarkeit des mietrechtlichen Unterlassungsanspruchs bei durch abredewidrige Nutzung der gewerblichen Mieträume begründetem Dauerverstoß - mietrechtsiegen.de
Verjährung des Unterlassungsanspruchs der abredewidrigen Nutzung eines Mietobjekts
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 154 Abs. 2, 195, 199, 242, 541, 1004
Vertragswidrige Nutzung der Mieträume, keine Verjährung des Unterlassungsanspruchs - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 194 ; BGB § 541
Verjährung des Anspruchs auf Unterlassung mietvertragswidriger Nutzung von Gewerberaum zu Wohnzwecken - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anspruch auf Unterlassung abredewidriger Nutzung verjährt nicht!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Unterlassungsanspruch auf Wohnnutzung eines Gewerberaums unterliegt während Mietzeit nicht der Verjährung - Unterlassungsanspruch entsteht während Mietzeit aufgrund des dauerhaften vertragswidrigen Verhaltens ständig neu
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verjährung des Anspruchs auf Unterlassung mietvertragswidriger Nutzung von Gewerberaum zu Wohnzwecken
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verjährungsbeginn bei Dauerverstößen? (IMR 2018, 104)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 18.07.2017 - 9 O 213/16
- OLG Celle, 05.01.2018 - 2 U 94/17
- BGH, 19.12.2018 - XII ZR 5/18
Papierfundstellen
- MDR 2018, 334
- ZMR 2018, 499
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (9)
- BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04
Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung
Auszug aus OLG Celle, 05.01.2018 - 2 U 94/17
Der Bundesgerichtshof habe in seinem Urteil vom 21. Oktober 2005 zum Az. V ZR 169/04 zu § 1004 BGB entschieden, dass die Verjährung mit jeder erneuten Störung von neuem zu laufen beginne.Rn. 50 Der Bundesgerichtshof hat - soweit es die Problematik der Verwirkung betrifft - in Bezug auf Unterlassungsansprüche aus § 1004 BGB die Auffassung vertreten, dass bei gleichartigen Störungen, die zeitlich unterbrochen auftreten, jede neue Einwirkung einen neuen Unterlassungsanspruch auslöst, so dass die maßgebliche Frist jeweils neu zu laufen beginne und offen gelassen, ob dies auch für die Abwehr ununterbrochen andauernder Einwirkungen gelte (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2005, Az.: V ZR 169/04, zitiert nach juris Rn. 11; vgl. auch BGH…, Urteil vom 8. Mai 2015, Az.: V ZR 178/14, zitiert nach juris Rn. 13).
- BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14
Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung
Auszug aus OLG Celle, 05.01.2018 - 2 U 94/17
Rn. 50 Der Bundesgerichtshof hat - soweit es die Problematik der Verwirkung betrifft - in Bezug auf Unterlassungsansprüche aus § 1004 BGB die Auffassung vertreten, dass bei gleichartigen Störungen, die zeitlich unterbrochen auftreten, jede neue Einwirkung einen neuen Unterlassungsanspruch auslöst, so dass die maßgebliche Frist jeweils neu zu laufen beginne und offen gelassen, ob dies auch für die Abwehr ununterbrochen andauernder Einwirkungen gelte (BGH…, Urteil vom 21. Oktober 2005, Az.: V ZR 169/04, zitiert nach juris Rn. 11; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Mai 2015, Az.: V ZR 178/14, zitiert nach juris Rn. 13). - BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 104/09
Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung während der Mietzeit unverjährbar
Auszug aus OLG Celle, 05.01.2018 - 2 U 94/17
Rn. 53 Insoweit ist nach Auffassung des Senats insbesondere das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 17. Februar 2010 (Az.: VIII ZR 104/09) zu berücksichtigen, wonach der Bundesgerichtshof in Bezug auf die Ansprüche des Mieters auf Beseitigung eines Mangels als Teil der Gebrauchserhaltungspflicht von einem unverjährbaren Anspruch während der Mietzeit ausgeht (…a.a.O., zitiert nach juris Rn. 16 ff.).
- BGH, 21.10.2014 - VIII ZR 34/14
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör: Nichtberücksichtigung eines …
Auszug aus OLG Celle, 05.01.2018 - 2 U 94/17
Demgegenüber sind die Erwägungen des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 21. Oktober 2014 (VIII ZR 34/14; NJW-RR 2015, 910) nicht einschlägig, weil diese eine mündliche Vereinbarung über die spätere Umwandlung eines Mietverhältnisses neben einem schriftlichen Mietvertrag betrafen. - BGH, 22.04.2016 - V ZR 189/15
Auslegung der vertraglichen Verpflichtung zur Gewährung von Durchfahrt für …
Auszug aus OLG Celle, 05.01.2018 - 2 U 94/17
Rn. 54 Auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 22. April 2016 (Az.: V ZR 189/15) spricht nach Auffassung des Senats dafür, im vorliegenden Fall von einem unverjährbaren Anspruch auszugehen. - BGH, 11.11.2014 - VIII ZR 302/13
Beweisaufnahme: Absehen von einer Beweiserhebung durch Zeugenvernehmung bei …
Auszug aus OLG Celle, 05.01.2018 - 2 U 94/17
Gleiches gilt für die Ausführungen in seinem Beschluss vom 11. November 2014 (VIII ZR 302/13; NJW 2015, 409) betreffend die Unvollständigkeit eines Kaufvertrages. - BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 300/04
Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei der …
Auszug aus OLG Celle, 05.01.2018 - 2 U 94/17
Es reicht nicht aus, dass während der Vorverhandlungen über einen Punkt Einigkeit bestand, sondern es muss nachgewiesen werden, dass diese Einigkeit auch noch zum Zeitpunkt der Errichtung der Vertragsurkunde bestand (vgl. Palandt/Ellenberger, BOB, 75, Auflage 2016, BGB § 125 Rn., 21; BAG NZA 2005, 1298, 1301; KG MDR 2003, 79). - KG, 27.05.2002 - 8 U 2074/00
Keine Mitvermietung der Zugänge zu den Mietobjekten zur alleinigen Nutzung, …
Auszug aus OLG Celle, 05.01.2018 - 2 U 94/17
Es reicht nicht aus, dass während der Vorverhandlungen über einen Punkt Einigkeit bestand, sondern es muss nachgewiesen werden, dass diese Einigkeit auch noch zum Zeitpunkt der Errichtung der Vertragsurkunde bestand (vgl. Palandt/Ellenberger, BOB, 75, Auflage 2016, BGB § 125 Rn., 21; BAG NZA 2005, 1298, 1301; KG MDR 2003, 79). - LG München I, 19.02.2014 - 15 S 4624/13
Anspruch auf Beseitigung einer Parabolantenne verjährt in 3 Jahren!
Auszug aus OLG Celle, 05.01.2018 - 2 U 94/17
und das Landgericht München (NJOZ 2014, 1847), welche aber für den Fall der Anbringung einer Parabolantenne nicht von einem Dauerverhalten ausgehen, sondern auf die Anbringung der Parabolantenne abstellen.
- BGH, 19.12.2018 - XII ZR 5/18
Gewerberaummiete: Verjährung des Anspruchs des Vermieters gegen den Mieter auf …
Rn. 6 Das Oberlandesgericht hat seine in ZMR 2018, 499 veröffentlichte Entscheidung wie folgt begründet:. - LG Berlin, 30.03.2022 - 42 O 324/21
Fälligkeit eines Anspruchs auf Reparaturkostenersatz bei einer fiktiven …
Die Verjährung besteht auch zum Schutz des Schuldners, der davor bewahrt werden soll, wegen länger zurückliegender Vorgänge in Anspruch genommen zu werden, die er nicht mehr aufklären kann, weil ihm begründete Beweismittel für etwa begründete Einwendungen abhandengekommen oder Zeugen nicht mehr auffindbar sind (OLG Celle, Urteil vom 5. Januar 2018 - 2 U 94/17 -). - AG Hamburg, 21.05.2021 - 49 C 564/20
Verjährung des Kautionsrückzahlungsanspruchs eines Mieters
Angenommen wird dies beispielsweise bei einem Anspruch auf Duldung der Beseitigung einer Parabolantenne (vgl. etwa AG Hamburg, Urteil vom 14. Mai 2014 zum Az. 49 C 48/13 bei juris), dem Mängelbeseitigungsanspruch des Mieters bei einem Mangel des Mietobjekts oder auch einem Anspruch auf Unterlassung einer vertragswidrigen Nutzung (vgl. etwa OLG Celle MDR 2018, 334; BGH NJW 2019, 1062 = NZM 2019, 143 = WuM 2019, 141).
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