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   BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16   

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BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16 (https://dejure.org/2018,34270)
BAG, Entscheidung vom 24.10.2018 - 10 AZR 285/16 (https://dejure.org/2018,34270)
BAG, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 (https://dejure.org/2018,34270)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Variable Bonuszahlungen - und ihre Überprüfung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Streit um die variablen Bonuszahlungen - und die Prozesszinsen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Klageerweiterungen in der Revisionsinstanz vor dem Bundesarbeitsgericht

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Sonderzahlung: Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Sonderzahlung - Festsetzung von Bonuszahlungen nach billigem Ermessen - Bestimmung durch Urteil nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bestimmung einer Sonderzahlung nach billigem Ermessen

  • Jurion (Kurzinformation)

    Bestimmung einer Sonderzahlung nach billigem Ermessen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 164, 82
  • MDR 2019, 357
  • NZA 2019, 387
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (48)

  • BAG, 19.03.2014 - 10 AZR 622/13

    Leistungsbonus - Bezugnahme auf Dienstvereinbarung

    Auszug aus BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16
    Die Regelung in § 4 Abs. 2 Arbeitsvertrag hat das Landesarbeitsgericht mit umfangreichen Erwägungen und in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats dahin ausgelegt, dass sich die streitgegenständlichen Ansprüche nur in Verbindung mit der jeweils geltenden DV AT-Vergütung zu deren Bedingungen ergeben könnten und insoweit eine Leistungsbestimmung durch die Beklagte nach billigem Ermessen iSv. § 315 Abs. 1 BGB erforderlich sei (vgl. zu einer wortgleichen Regelung BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 31, BAGE 147, 322) .

    Dieser Hinweis macht für den Arbeitnehmer erkennbar, dass § 4 Abs. 2 Satz 1 und Satz 3 Arbeitsvertrag das Bonussystem nicht abschließend regelt und sich erst aus dem gesamten Inhalt des § 4 Abs. 2 Arbeitsvertrag und den Bestimmungen der jeweils anwendbaren Dienstvereinbarung ergibt, nach welchen Bedingungen sich im jeweiligen Geschäftsjahr die variable Vergütungskomponente für außertarifliche Angestellte bestimmt (vgl. zu einer wortgleichen Regelung BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 31, BAGE 147, 322) .

    Ein derartiger Vorbehalt verstieße gegen die Grundsätze der unmittelbaren und zwingenden Wirkung von Dienstvereinbarungen (vgl. BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 39, aaO) .

    Die Entscheidung des Vorstands hat nach billigem Ermessen iSv. § 315 BGB zu erfolgen (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 35, BAGE 147, 322) .

    Sie können ihre vertraglichen Absprachen auch dahin gestalten, dass sie der dynamischen Abänderung durch betriebliche Normen unterliegen (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 37, BAGE 147, 322) .

    Eine Kürzung des Bonus auf Null kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, wenn der Arbeitnehmer die vereinbarten Ziele erreicht hat (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 62, BAGE 147, 322) .

    Es hat ebenfalls erkannt, dass die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig dafür ist, von welchem Richtwert und welchem Prozentsatz in der Bandbreite des vom Kläger erreichten Ergebnisses sie ausgegangen ist (vgl. BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 59, BAGE 147, 322) .

    (1) Das Landesarbeitsgericht hat in Übereinstimmung mit dem Urteil des Senats vom 19. März 2014 (- 10 AZR 622/13 - Rn. 43, BAGE 147, 322) angenommen, die Festsetzung des Bonus auf Null im Geschäftsjahr 2011 hätte eine Ausnahmesituation vorausgesetzt, angesichts derer diese Entscheidung trotz der hundertprozentigen Zielerreichung des Klägers nicht unangemessen erschienen wäre.

    Das von ihr nach der DV AT-Vergütung 2011 zu bestimmende Bonusbudget musste daher in Abhängigkeit von der Ertragslage eine Größenordnung erreichen, die diesen Leistungsbezug beachtet und ausreicht, die durch Abschluss von Zielvereinbarungen angestrebten und tatsächlich erbrachten Leistungen angemessen zu honorieren (vgl. BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 59, BAGE 147, 322) .

    Es wäre Sache der Beklagten gewesen vorzutragen, aus welchen Gründen vereinbarte und erreichte persönliche Ziele im Fall des Klägers ihren angemessenen Ausdruck in dem auf Null festgelegten Leistungsbonus fanden (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 62, aaO) .

    Abs. 2 DV AT-Vergütung 2010 könne für eine Fälligkeit Ende Juni des Folgejahres sprechen (BAG 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 60, BAGE 147, 322) , handelt es sich bei den dort genannten Daten um Stichtage, bis zu denen das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers, der einen Anspruch auf variable Vergütung geltend macht, mindestens bestanden haben muss.

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16
    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Nachprüfung (st. Rspr., BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 26, BAGE 160, 296) .

    Innerhalb des Spielraums können dem Bestimmungsberechtigten mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 39; 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 45, BAGE 160, 296; 14. November 2012 - 10 AZR 783/11 - Rn. 45, BAGE 143, 292) .

    (1) Der Senat hat bereits am 18. Oktober 2017 entschieden, dass die Überprüfung des Berufungsurteils im Hinblick auf die Ausübung des Weisungsrechts nach § 106 Satz 1 GewO, § 315 BGB nur einer eingeschränkten revisionsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (- 10 AZR 47/17 - Rn. 20, BAGE 160, 325; - 10 AZR 330/16 - Rn. 46, BAGE 160, 296) .

    Das billige Ermessen, auf dessen Wahrung es nach § 315 Abs. 1 BGB bei der einseitigen Leistungsbestimmung ankommt, weist gegenüber dem billigen Ermessen im Rahmen des § 106 Satz 1 GewO keine prinzipiellen Besonderheiten auf (vgl. BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 71, BAGE 160, 296) .

    Innerhalb dieses Spielraums können ihm mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (BAG 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 45, BAGE 160, 296) .

  • BAG, 29.08.2012 - 10 AZR 385/11

    Bonuszahlung im Bankgewerbe - Zielvereinbarung - Bonusvolumen - Berücksichtigung

    Auszug aus BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16
    Schließlich hat es zutreffend angenommen, dass eine Festsetzung des Bonus auf Null nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommt (vgl. BAG 20. März 2013 - 10 AZR 8/12 - Rn. 37; 29. August 2012 - 10 AZR 385/11 - Rn. 50) .

    Anders als in dem der Entscheidung des Senats vom 29. August 2012 (- 10 AZR 385/11 - Rn. 51) zugrunde liegenden Sachverhalt sind dem Kläger im Geschäftsjahr 2011 keine zusätzlichen Mittel als "finanzielle Anerkennung für die von ihm zur Erreichung der Vorgaben in der Zielvereinbarung unternommenen Anstrengungen" zugeflossen.

    Anders als in der Entscheidung des Senats vom 29. August 2012 (- 10 AZR 385/11 - Rn. 51) diente diese Zahlung auch nach dem Vortrag der Beklagten nicht als "finanzielle Anerkennung für die von ihm [dem Kläger] zur Erreichung der Vorgaben in der Zielvereinbarung unternommenen Anstrengungen".

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

    Deshalb fehlt die für eine Anrufung des Großen Senats erforderliche Identität der Rechtslage (BAG 28. Juni 2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 81 mwN, BAGE 142, 202; vgl. außerhalb des Unionsrechts auch BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 56) .
  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 233/18

    Einrede der Verjährung in der Revisionsinstanz

    So können Klageerweiterungen, die nach § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO grundsätzlich in der Revisionsinstanz ausgeschlossen sind, ausnahmsweise zugelassen werden, wenn sich der neue Antrag auf einen vom Landesarbeitsgericht festgestellten Sachverhalt oder unstreitigen Parteivortrag stützt (BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 34; 14. Juli 2015 - 3 AZR 252/14 - Rn. 38) .
  • BAG, 13.10.2021 - 10 AZR 729/19

    Erfolgsabhängige Vergütung - Zielvereinbarung - billiges Ermessen

    Innerhalb des Spielraums können dem Bestimmungsberechtigten mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 50 mwN, BAGE 164, 82) .

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Ausübungskontrolle ist der Zeitpunkt, zu dem er die Ermessensentscheidung zu treffen hat (BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 51 mwN, BAGE 164, 82) .

    Es hat zu kontrollieren, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 52, BAGE 164, 82) .

    b) Besteht jedoch - wie im Streitfall - ein Spielraum bei der Beurteilung, welcher Prozentsatz in der Bandbreite des vom Arbeitnehmer erreichten Ergebnisses Eingang in die Berechnung einer variablen Vergütung findet, ist billiges Ermessen eröffnet (vgl. BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 58, BAGE 164, 82; 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 59, BAGE 147, 322) .

    Geht es darum, von welchem konkreten Prozentsatz in der Bandbreite des vom Arbeitnehmer erreichten Ergebnisses er ausgegangen ist bzw. welche sonstigen Ermessenserwägungen er angestellt hat, ist der Arbeitgeber darlegungs- und ggf. beweisbelastet (BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 58, BAGE 164, 82; 19. März 2014 - 10 AZR 622/13 - Rn. 59, BAGE 147, 322) .

    Dementsprechend kann der Schuldner vorher grundsätzlich nicht in Verzug geraten (BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 110 mwN, BAGE 164, 82) .

  • BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 109/22

    Urlaubs- und Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - vertraglicher

    Die Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung dieser Grenzen obliegt dem Bestimmungsberechtigten (BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 51 mwN, BAGE 164, 82) .

    Es hat zu kontrollieren, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff der Billigkeit selbst verkannt hat, ob es die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschritten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat und ob es von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgegangen ist, der ihm den Zugang zu einer fehlerfreien Ermessensausübung versperrt hat (vgl. die st. Rspr. des BGH, zuletzt zB 8. November 2011 - EnZR 32/10 - Rn. 24 mwN; vgl. zur eingeschränkten Überprüfung bei der Anwendung von § 315 Abs. 1 BGB durch die Tatsachengerichte umfassend BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 52 ff., BAGE 164, 82) .

  • BAG, 08.09.2021 - 10 AZR 11/19

    Auskunftsanspruch für die gerichtliche Leistungsbestimmung - Stufenklage - Bonus

    Die Bezeichnung als "freiwillige Zusatzleistung" in Nr. 5 Satz 2 des Arbeitsvertrags schließt den Rechtsanspruch auf den Bonus daher ebenso wenig aus wie die Formulierung "eventueller Bonus" im folgenden Satz 3 (vgl. BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 40, BAGE 164, 82; 3. August 2016 - 10 AZR 710/14 - Rn. 18 ff., BAGE 156, 38) .

    Innerhalb des Spielraums können dem Bestimmungsberechtigten mehrere Entscheidungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (BAG 10. Dezember 2019 - 3 AZR 478/17 - Rn. 72; 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 50, BAGE 164, 82; zum billigen Ermessen bei der Ausübung des Weisungsrechts BAG 27. April 2021 - 9 AZR 340/19 - Rn. 68 mwN) .

    Es hat zu kontrollieren, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 51 f., BAGE 164, 82; zum Kontrollmaßstab bei der Ausübung des Weisungsrechts aus § 106 Satz 1 GewO BAG 27. April 2021 - 9 AZR 340/19 - Rn. 67 mwN) .

    Geht es um die Verbindlichkeit einer einseitigen Leistungsbestimmung, trägt der Bestimmungsberechtigte die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sie billigem Ermessen entspricht (BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 50, BAGE 164, 82; BGH 24. Februar 2016 - VIII ZR 216/12 - Rn. 74) .

    Leistungen, die der insoweit Berechtigte - hier die Beklagte - nicht der Billigkeit entsprechend bestimmt hat, werden erst aufgrund eines rechtskräftigen Gestaltungsurteils nach § 315 Abs. 3 BGB fällig (vgl. BAG 23. Februar 2021 - 3 AZR 15/20 - Rn. 149; 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 110, BAGE 164, 82; BGH 4. April 2006 - X ZR 122/05 - Rn. 22, BGHZ 167, 139) .

  • BAG, 23.02.2021 - 1 ABR 12/20

    Leistungsbestimmung - billiges Ermessen - Durchführungsanspruch

    Mit der rechtskräftigen gerichtlichen Leistungsbestimmung wird der bis dahin "schwebende" Anspruch auf die unbestimmte Leistung erstmals rechtsgestaltend konkretisiert (BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 110, BAGE 164, 82; vgl. auch BAG 17. August 2004 - 3 AZR 367/03 - Rn. 41).
  • BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 116/22

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Auslegung von Allgemeinen

    Das Arbeitsgericht durfte nach dem Vortrag der Beklagten davon ausgehen, dass eine Leistungsbestimmung nach billigem Ermessen für die streitgegenständlichen Kalenderjahre durch die Beklagte nicht erfolgt war (vgl. zu den Grundsätzen zB BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 50 f. mwN, BAGE 164, 82) .
  • BGH, 27.10.2022 - I ZR 141/21

    Vertragsstrafeanspruch nach "Hamburger Brauch": Beginn der regelmäßigen

    (a) Ein Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe nach "Hamburger Brauch" wird - anders als ein Anspruch auf Zahlung einer festen Vertragsstrafe (vgl. BGH, Urteil vom 11. März 1971 - VII ZR 112/69, NJW 1971, 883 [juris Rn. 17]; Urteil vom 19. Mai 2022 - VII ZR 149/21, BauR 2022, 1342 [Rn. 33 f.]; BAGE 22, 205 [juris Rn. 17]; BeckOGK.BGB/Ulrici aaO § 339 Rn. 239) - nicht schon mit der Zuwiderhandlung fällig, sondern erst, wenn der Gläubiger nach § 315 Abs. 1 und 2 BGB sein Leistungsbestimmungsrecht gegenüber dem Schuldner verbindlich ausgeübt und die Höhe der verwirkten Vertragsstrafe wirksam konkretisiert hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. April 2006 - X ZR 122/05, BGHZ 167, 139 [juris Rn. 21]; BeckOGK.BGB/Netzer aaO § 315 Rn. 79; Staudinger/Rieble aaO § 315 Rn. 489; zur Leistungsbestimmung durch Urteil vgl. BGH, Urteil vom 4. Juli 2013 - III ZR 52/12, NJW-RR 2014, 492 [juris Rn. 32]; BAGE 164, 82 [juris Rn. 110]).
  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20

    Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber

    Dazu gehören auch die aufgrund einer Anpassungsentscheidung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG zu gewährenden Leistungen (vgl. BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 109 ff., BAGE 164, 82; 10. Dezember 2013 - 3 AZR 595/12 - Rn. 9) .
  • BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 341/18

    Sonderzuwendungen - Anwendungsbereich von § 315 BGB

    Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch das Berufungsgericht unterliegt der vollen revisionsrechtlichen Überprüfung durch das Bundesarbeitsgericht (st. Rspr., zB BAG 24. Oktober 2018 - 10 AZR 285/16 - Rn. 39; 24. Mai 2018 - 6 AZR 116/17 - Rn. 15) .
  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 251/17

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers

  • BAG, 14.05.2019 - 3 AZR 150/17

    Verrentung eines Versorgungsguthabens - billiges Ermessen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2020 - 8 Sa 95/20

    Änderungsvertrag zum Bezug von Urlaubsgeld - Auslegung von Willenserklärungen -

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2021 - 5 Sa 101/21

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - erneute Arbeitsunfähigkeit - Kürzung von

  • BAG, 12.10.2022 - 10 AZR 496/21

    Leistungsentgelt - Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltanspruch - Auslegung einer

  • BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 319/20

    Bonus - Zielvereinbarung - Ersatzleistungsbestimmung

  • BAG, 18.09.2019 - 7 ABR 15/18

    Einigungsstelle - Vergütung des außerbetrieblichen Beisitzers - Umsatzsteuer -

  • BAG, 20.03.2019 - 4 AZR 595/17

    Zulässigkeit der Revision - Anforderungen an eine Revisionsbegründung

  • LAG Köln, 13.09.2018 - 4 Sa 964/17

    Einzelfallentscheidung; verhaltens-/personenbedingte Kündigung; Auflösungsantrag

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 561/17

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers

  • LAG Baden-Württemberg, 18.10.2019 - 9 Sa 25/19

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Bonus - einseitige Leistungsbestimmung -

  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 260/17

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2021 - 1 Sa 130/19

    Gleichbehandlungsgrundsatz - Entgeltanpassung - Gesamtbetriebsvereinbarung -

  • LAG Hamm, 01.06.2022 - 2 Sa 1258/21

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich eines Anspruchs auf Zahlung

  • LAG Hamm, 01.06.2022 - 2 Sa 5/22

    Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich eines Anspruchs auf Zahlung

  • LAG Köln, 14.05.2020 - 8 Sa 382/19

    Bonusansprüche

  • ArbG Hamburg, 10.02.2022 - 29 Ca 236/21

    Ordnungsgemäßheit einer Zielvorgabe - Schadensersatz

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