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Weitere Entscheidung unten: BGH, 08.08.2018

Rechtsprechung
   BGH, 15.08.2018 - XII ZB 32/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,29385
BGH, 15.08.2018 - XII ZB 32/18 (https://dejure.org/2018,29385)
BGH, Entscheidung vom 15.08.2018 - XII ZB 32/18 (https://dejure.org/2018,29385)
BGH, Entscheidung vom 15. August 2018 - XII ZB 32/18 (https://dejure.org/2018,29385)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zulassung der Rechtsbeschwerde in einer Familiensache: Grundsätzliche Bedeutung einer Sache; Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 70 Abs 2 S 1 Nr 1 FamFG, § 113 Abs 1 FamFG, § 114 ZPO
    Zulassung der Rechtsbeschwerde in einer Familiensache: Grundsätzliche Bedeutung einer Sache; Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

  • IWW

    § 113 Abs. 1 FamFG, § 114 ZPO, § 70 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 FamFG, § 32 Abs. 6 EStG

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Sache und Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; Antrag auf Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe

  • ra.de
  • Deutsche Rentenversicherung
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 113 Abs. 1 ; ZPO § 114
    Grundsätzliche Bedeutung einer Sache und Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; Antrag auf Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de

    Zulassung der Rechtsbeschwerde in einer Familiensache: Grundsätzliche Bedeutung einer Sache; Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann hat eine Sache grundsätzliche Bedeutung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Abgaben an eine Freikirche bei der Unterhaltsberechnung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung der Abgaben an eine Freikirche

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung? (IBR 2018, 721)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2019, 55
  • FamRZ 2018, 1766
 
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Wird zitiert von ... (56)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.04.2013 - XII ZR 159/12

    Mitverpflichtung des Ehegatten: Enthaftung des Ehegatten aus einem …

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - XII ZB 32/18
    Ergeben sich aufgrund der zugelassenen Rechtsbeschwerde keine entscheidungserheblichen Rechtsfragen, die einer Klärung durch höchstrichterliche Entscheidung bedürften, kommt es für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe allein auf die Erfolgsaussichten in der Sache an (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 24. April 2013, XII ZR 159/12, FamRZ 2013, 1199).

    Rn. 5 2. Ergeben sich somit keine entscheidungserheblichen Rechtsfragen, die einer Klärung durch höchstrichterliche Entscheidung und einer Erörterung in der mündlichen Verhandlung bedürften, kommt es für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe allein auf die Erfolgsaussichten in der Sache an (vgl. Senatsbeschluss vom 24. April 2013 - XII ZR 159/12 - FamRZ 2013, 1199 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung …

    Auszug aus BGH, 15.08.2018 - XII ZB 32/18
    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage insbesondere dann, wenn sie vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden worden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird, oder wenn dazu in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (im Anschluss an BGH Beschluss vom 8. Februar 2010, II ZR 54/09, NJW-RR 2010, 1047).

    Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage insbesondere dann, wenn sie vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden worden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird, oder wenn dazu in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (vgl. BGH Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 - NJW-RR 2010, 1047 Rn. 3).

  • KG, 21.01.2019 - 22 U 67/17

    Dingliches Vorkaufsrecht: Bindung des Grundstückseigentümers an eine bestimmte …

    Die Sache hat keine grundsätzliche Bedeutung, weil nicht erkennbar ist, dass die entscheidungserhebliche Rechtsfrage der dinglichen Wirkung einer Vereinbarung über die Form der Mitteilung des Vorkaufsfalls sich über den Einzelfall hinaus in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellt und deshalb für die Allgemeinheit von besonderer Bedeutung ist (…vgl. zu den Kriterien des § 543 Abs. 2 etwa Kessal-Wulf, BeckOK ZPO, 31. Ed. 1.12.2018, ZPO § 543 Rn. 19 ff.; s. in dem Zusammenhang auch BGH, Beschluss vom 15. August 2018 - XII ZB 32/18 -, juris Rn. 3f).
  • BGH, 18.10.2018 - V ZA 22/18

    Zwangsversteigerung aus einer Vollstreckungsunterwerfungsklausel in einer …

    Derartige Unklarheiten bestehen u.a. dann, wenn die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird, oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09 - NJW-RR 2010, 1047 Rn. 3; Beschluss vom 15. August 2018 - XII ZB 32/18, juris Rn. 3).

    Rn. 8 2. Ergeben sich somit keine entscheidungserheblichen Rechtsfragen, die einer Klärung durch höchstrichterliche Entscheidung bedürften, kommt es für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe allein auf die Erfolgsaussichten in der Sache an (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 2002 - V ZB 40/02, NJW 2003, 1126 unter II. 1.; BGH…, Beschluss vom 25. Juni 2003 - IV ZR 366/02, juris Rn. 7;… Beschluss vom 24. April 2013 - XII ZR 159/12, FamRZ 2013, 1199 Rn. 9; Beschluss vom 15. August 2018 - XII ZB 32/18, juris Rn. 5).

  • BGH, 05.02.2019 - II ZB 8/18

    Prozesskostenhilfe nur für einen Streitgenossen: Rechtsanwaltsgebühren des …

    Rn. 17 a) Dies wäre nur der Fall, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhinge (BGH…, Beschluss vom 14. Juli 2016 - IX ZA 9/16, ZIP 2016, 1684 Rn. 16; Beschluss vom 15. August 2018 - XII ZB 32/18, MDR 2019, 55 Rn. 5; ferner für den Fall einer zugelassenen Revision BGH…, Beschluss vom 11. September 2002 - VIII ZR 235/02, NJW-RR 2003, 130 Rn. 1;… Beschluss vom 27. November 2014 - III ZA 19/14, NJW 2015, 1020 Rn. 4 mwN).
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Rechtsprechung
   BGH, 08.08.2018 - XII ZB 139/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,29183
BGH, 08.08.2018 - XII ZB 139/18 (https://dejure.org/2018,29183)
BGH, Entscheidung vom 08.08.2018 - XII ZB 139/18 (https://dejure.org/2018,29183)
BGH, Entscheidung vom 08. August 2018 - XII ZB 139/18 (https://dejure.org/2018,29183)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Betreuungsverfahren: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen persönlich; Erforderlichkeit einer Betreuung bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1896 Abs 2 BGB, § 37 Abs 2 FamFG, § 278 Abs 1 FamFG
    Betreuungsverfahren: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Betroffenen persönlich; Erforderlichkeit einer Betreuung bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht

  • IWW

    § 37 Abs. 2 FamFG, § 275 FamFG, § 288 Abs. 1 FamFG, § 1896 Abs. 2 Satz 1 BGB, § 1896 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage einer Entscheidung in der Hauptsache; Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Verfahrenspfleger oder an den Betreuer in einem Betreuungsverfahren; Notwendige Bekanntgabe an den Betroffenen persönlich

  • rabüro.de

    Zur Erforderlichkeit einer Betreuung bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachverständigengutachten, Bekanntgabe an den Betroffenen, Erforderlichkeit der Betreuung, Vorsorgevollmacht

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verwertung eines Sachverständigengutachtens als Grundlage einer Entscheidung in der Hauptsache; Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Verfahrenspfleger oder an den Betreuer in einem Betreuungsverfahren; Notwendige Bekanntgabe an den Betroffenen persönlich

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gutachtenbekanntgabe - immer an den Betroffenen persönlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1282
  • MDR 2019, 55
  • FamRZ 2018, 1769
  • Rpfleger 2019, 82
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.02.2018 - XII ZB 334/17

    Unterbringungssache: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des …

    Auszug aus BGH, 08.08.2018 - XII ZB 139/18
    In einem Betreuungsverfahren ersetzt die Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Verfahrenspfleger oder an den Betreuer grundsätzlich nicht die notwendige Bekanntgabe an den Betroffenen persönlich (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 7. Februar 2018, XII ZB 334/17, FamRZ 2018, 707).

    Durch eine Bekanntgabe an den Verfahrenspfleger kann allenfalls dann ein notwendiges Mindestmaß rechtlichen Gehörs sichergestellt werden, wenn das Betreuungsgericht von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen entsprechend § 288 Abs. 1 FamFG absieht, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden werde, und die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 12 mwN …und vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 7 mwN).

    Selbst wenn der Betreuer mit dem Betroffenen über das Gutachten gesprochen hätte, wofür jedoch Feststellungen fehlen, genügte dies allein nicht, um dem Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör gerecht zu werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 13 …und vom 19. Juli 2017 - XII ZB 183/17 - FamRZ 2017, 1715 Rn. 6).

  • BGH, 03.02.2016 - XII ZB 425/14

    Erforderlichkeit einer Betreuung trotz erteilter Vorsorgevollmacht: Feststellung …

    Auszug aus BGH, 08.08.2018 - XII ZB 139/18
    Das gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit der Vorsorgevollmacht nicht positiv festgestellt werden kann (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 2016 - XII ZB 289/16 - FamRZ 2017, 141 Rn. 8 und vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701 Rn. 11).

    Rn. 16 Anders kann es zum einen liegen, wenn Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachterteilung oder am Fortbestand der Vollmacht bestehen, die geeignet sind, die Akzeptanz der Vollmacht im Rechtsverkehr und damit die Wahrnehmung von Rechten des Betroffenen durch den Bevollmächtigten zu beeinträchtigen (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701 Rn. 12).

  • BGH, 19.10.2016 - XII ZB 289/16

    Betreuungssache: Erforderlichkeit einer Betreuung trotz erteilter …

    Auszug aus BGH, 08.08.2018 - XII ZB 139/18
    Das gilt auch dann, wenn die Unwirksamkeit der Vorsorgevollmacht nicht positiv festgestellt werden kann (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 2016 - XII ZB 289/16 - FamRZ 2017, 141 Rn. 8 …und vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14 - FamRZ 2016, 701 Rn. 11).

    Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2016 - XII ZB 289/16 - FamRZ 2017, 141 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 08.03.2017 - XII ZB 516/16

    Unterbringungssache: Erforderlichkeit der Bekanntgabe des Gutachtens an den …

    Auszug aus BGH, 08.08.2018 - XII ZB 139/18
    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschluss vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 5 mwN).

    Durch eine Bekanntgabe an den Verfahrenspfleger kann allenfalls dann ein notwendiges Mindestmaß rechtlichen Gehörs sichergestellt werden, wenn das Betreuungsgericht von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen entsprechend § 288 Abs. 1 FamFG absieht, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden werde, und die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 12 mwN und vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 19.07.2017 - XII ZB 183/17

    Unterbringungsverfahren: Anspruch des Betroffenen auf persönliche Überlassung …

    Auszug aus BGH, 08.08.2018 - XII ZB 139/18
    Selbst wenn der Betreuer mit dem Betroffenen über das Gutachten gesprochen hätte, wofür jedoch Feststellungen fehlen, genügte dies allein nicht, um dem Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör gerecht zu werden (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Februar 2018 - XII ZB 334/17 - FamRZ 2018, 707 Rn. 13 und vom 19. Juli 2017 - XII ZB 183/17 - FamRZ 2017, 1715 Rn. 6).
  • BGH, 23.10.2019 - I ZB 60/18

    Vertretung eines nicht prozessfähigen Schuldners durch einen …

    Ein bloßer Verdacht, der Vollmachtgeber könnte bei der Errichtung der Vollmacht krankheitsbedingt geschäftsunfähig gewesen sein, genügt daher nicht (BGH…, Beschluss vom 3. Februar 2016 - XII ZB 425/14, NJW 2016, 1514 Rn. 11;… Beschluss vom 19. Oktober 2016 - XII ZB 289/16, NJW-RR 2017, 66 Rn. 8; Beschluss vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18, NJW-RR 2018, 1282 Rn. 15;… BeckOK.BGB/Müller-Engels, 50. Edition [Stand: 1. Mai 2019], § 1896 Rn. 29).
  • BGH, 02.10.2019 - XII ZB 118/19

    Ersetzung der notwendigen Bekanntgabe eines Sachverständigengutachtens an einen …

    In einem Betreuungsverfahren ersetzt die Bekanntgabe des Sachverständigengutachtens an den Verfahrenspfleger oder an den Betreuer grundsätzlich nicht die notwendige Bekanntgabe an den Betroffenen persönlich (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18, FamRZ 2018, 1769).

    Durch eine Bekanntgabe an den Verfahrenspfleger kann allenfalls dann ein notwendiges Mindestmaß rechtlichen Gehörs sichergestellt werden, wenn das Gericht von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen entsprechend § 288 Abs. 1 FamFG absieht, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden werde, und die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (vgl. Senatsbeschluss vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18 - FamRZ 2018, 1769 Rn. 11 mwN).

    Selbst wenn der Betreuer mit der Betroffenen über das Gutachten gesprochen hätte, wofür jedoch Feststellungen fehlen, genügte dies allein nicht, um dem Anspruch der Betroffenen auf rechtliches Gehör gerecht zu werden (vgl. Senatsbeschluss vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18 - FamRZ 2018, 1769 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 12.02.2020 - XII ZB 179/19

    Pflicht zur Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen; Verletzung des …

    Letzteres setzt in der Regel einen entsprechenden Hinweis des Betreuungsgerichts an den Verfahrenspfleger voraus (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 8. August 2018 , XII ZB 139/18, FamRZ 2018, 1769).

    Durch eine Bekanntgabe an den Verfahrenspfleger kann allenfalls dann ein notwendiges Mindestmaß rechtlichen Gehörs sichergestellt werden, wenn das Betreuungsgericht von der vollständigen schriftlichen Bekanntgabe eines Gutachtens an den Betroffenen entsprechend § 288 Abs. 1 FamFG absieht, weil zu besorgen ist, dass die Bekanntgabe die Gesundheit des Betroffenen schädigen oder zumindest ernsthaft gefährden werde, und zusätzlich die Erwartung gerechtfertigt ist, dass der Verfahrenspfleger mit dem Betroffenen über das Gutachten spricht (vgl. Senatsbeschluss vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18 - FamRZ 2018, 1769 Rn. 11 mwN).

  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 506/18

    Persönliche Anhörung eines Betroffenen vor der Bestellung eines Betreuers oder …

    Letzteres ist der Fall, wenn der Bevollmächtigte wegen erheblicher Bedenken an seiner Geeignetheit oder Redlichkeit als ungeeignet erscheint (Senatsbeschluss vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18 - FamRZ 2018, 1769 Rn. 15 f. mwN).
  • BGH, 08.05.2019 - XII ZB 2/19

    Ersetzung der notwendigen persönlichen Bekanntgabe an den Betroffenen in einem …

    Selbst wenn der Betreuer mit der Betroffenen über das Gutachten gesprochen hätte, wofür jedoch Feststellungen fehlen, genügte dies allein nicht, um dem Anspruch der Betroffenen auf rechtliches Gehör gerecht zu werden (vgl. Senatsbeschluss vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18 - FamRZ 2018, 1769 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 11.03.2020 - XII ZB 496/19

    Notwendigkeit der Bekanntgabe eines Sachverständigengutachtens an den Betroffenen …

    Zur Notwendigkeit der Bekanntgabe eines Sachverständigengutachtens an den Betroffenen im Betreuungsverfahren (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 12. Februar 2020 - XII ZB 179/19 und vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18, FamRZ 2018, 1769).

    Davon kann nur unter den Voraussetzungen des § 288 Abs. 1 FamFG abgesehen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18 - FamRZ 2018, 1769 Rn. 9 …und vom 8. März 2017 - XII ZB 516/16 - FamRZ 2017, 911 Rn. 5 mwN).

  • BGH, 10.10.2018 - XII ZB 222/18

    Verwertbarkeit eines eingeholten Sachverständigengutachtens hinsichtlich …

    Es ist ihr nämlich durch aktenkundige Übersendung an ihren Verfahrensbevollmächtigten zur Kenntnis gegeben worden (…GA 726, 726a; vgl. Senatsbeschluss vom 8. August 2018 - XII ZB 139/18 juris Rn. 11).
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