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Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.01.2023

Rechtsprechung
   BGH, 27.04.2023 - V ZR 118/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,12604
BGH, 27.04.2023 - V ZR 118/22 (https://dejure.org/2023,12604)
BGH, Entscheidung vom 27.04.2023 - V ZR 118/22 (https://dejure.org/2023,12604)
BGH, Entscheidung vom 27. April 2023 - V ZR 118/22 (https://dejure.org/2023,12604)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Glaubhaftmachung der erforderlichen Rechtsmittelbeschwer durch beklagte Partei

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 511 Abs 2 Nr 1 ZPO, § 544 Abs 2 Nr 1 ZPO
    Glaubhaftmachung der erforderlichen Rechtsmittelbeschwer durch beklagte Partei

  • IWW

    § 522 Abs. 2 ZPO, § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 253 Abs. 3 Nr. 2 ZPO, § 12 Abs. 1 Satz 1 GKG, § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, § 543 Abs. 2 ZPO, § 544 Abs. 6 Satz 2 Hs. 2 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Stützung der beklagten Partei auf neues Vorbringen zur Glaubhaftmachung ihrer nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO erforderlichen Rechtsmittelbeschwer

  • Betriebs-Berater

    Nichtzulassungsbeschwerde - Glaubhaftmachung der erforderlichen Rechtsmittelbeschwer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544 Abs. 2 Nr. 1
    Stützung der beklagten Partei auf neues Vorbringen zur Glaubhaftmachung ihrer nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO erforderlichen Rechtsmittelbeschwer

  • datenbank.nwb.de

    Glaubhaftmachung der erforderlichen Rechtsmittelbeschwer durch beklagte Partei

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Glaubhaftmachung der Rechtsmittelbeschwer kann auf neues Vorbringen gestützt werden!

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die erforderliche Rechtsmittelbeschwer - und ihre Glaubhaftmachung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 2206
  • NJW-RR 2023, 839
  • MDR 2023, 1160
  • MDR 2023, 857
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.02.2020 - V ZR 167/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Berücksichtigungsfähigkeit neuer Angaben zum Erreichen …

    Auszug aus BGH, 27.04.2023 - V ZR 118/22
    Rn. 6 aa) Richtig ist allerdings, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer Partei verwehrt ist, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (Senat…, Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, juris Rn. 7;… Beschluss vom 18. März 2021 - V ZR 156/20, juris Rn. 10; Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, WuM 2020, 308 Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - LwZR 7/21, juris Rn. 4; jeweils mwN).

    Bemessen sich Streitwert und Beschwer etwa nach der Wertsteigerung, die ein herrschendes Grundstück durch eine Dienstbarkeit erfährt, muss sich deshalb die klagende Partei im Grundsatz an der von ihr als Streitwert angegebenen Wertsteigerung festhalten lassen (vgl. Senat…, Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, aaO; Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, aaO zu dem Wert eines Grundstücks bzw. einer Eigentumswohnung).

  • BGH, 20.01.2022 - V ZR 78/21

    Bemessung der Beschwer nach dem Streitwert des abgewiesenen Klageantrags auf …

    Auszug aus BGH, 27.04.2023 - V ZR 118/22
    Rn. 6 aa) Richtig ist allerdings, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer Partei verwehrt ist, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (Senat, Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, juris Rn. 7;… Beschluss vom 18. März 2021 - V ZR 156/20, juris Rn. 10;… Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, WuM 2020, 308 Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - LwZR 7/21, juris Rn. 4; jeweils mwN).

    Bemessen sich Streitwert und Beschwer etwa nach der Wertsteigerung, die ein herrschendes Grundstück durch eine Dienstbarkeit erfährt, muss sich deshalb die klagende Partei im Grundsatz an der von ihr als Streitwert angegebenen Wertsteigerung festhalten lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, aaO;… Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, aaO zu dem Wert eines Grundstücks bzw. einer Eigentumswohnung).

  • BGH, 10.06.2011 - V ZR 233/10

    Rechtliche Einordnung von Versorgungsleitungen für ein Nachbargrundstück; …

    Auszug aus BGH, 27.04.2023 - V ZR 118/22
    Dass die Widerbeklagte den Weg auch ohne dingliche Berechtigung möglicherweise auf der Grundlage einer schuldrechtlichen Gestattung des Widerklägers nutzen könnte, ändert an ihrer Beschwer nichts, weil eine solche Gestattung jederzeit kündbar wäre (vgl. Senat, Urteil vom 10. Juni 2011 - V ZR 233/10, NJW-RR 2011, 1458 Rn. 16 mwN).
  • BGH, 16.05.2013 - VII ZR 253/12

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Neuer Vortrag zur Streitwertbemessung

    Auszug aus BGH, 27.04.2023 - V ZR 118/22
    Hat der Kläger insoweit keine verlässlichen oder vollständigen Angaben gemacht und hat das Berufungsgericht den Streitwert deshalb vom Kläger unangefochten unter Zugrundelegung seiner unvollständigen Angaben geschätzt, so ist er gehindert, die diesem Streitwertbeschluss zugrunde gelegten Annahmen mit neuem Vortrag in Frage zu stellen, um den Wert der Beschwer zu erhöhen (vgl. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 16. Mai 2013 - VII ZR 253/12, juris Rn. 3).
  • BGH, 27.02.2018 - VIII ZR 147/17

    Abstrakte AGB-Kontrollklage einer Verbraucherzentrale: Streitwertbemessung und …

    Auszug aus BGH, 27.04.2023 - V ZR 118/22
    Rn. 8 (1) Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig auch der beklagten Partei, die weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass für die Festlegung des Streitwerts maßgebliche Umstände, die bereits dort vorgebracht worden sind, nicht hinreichend berücksichtigt worden sind, versagt, sich im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde noch auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erstmals erreichenden Wert zu berufen (vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 1. Juni 2016 - I ZR 112/15, juris Rn. 8 f.; Beschluss vom 27. Februar 2018 - VIII ZR 147/17, juris Rn. 13;… Beschluss vom 19. Dezember 2019 - I ZR 94/19, juris Rn. 11;… Beschluss vom 30. April 2020 - VII ZR 151/19, NJW-RR 2020, 1258 Rn. 9;… Beschluss vom 7. April 2022 - I ZR 73/21, juris Rn. 16).
  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 73/21

    Gewährleistung des rechtlichen Gehörs: Überraschungsentscheidung im …

    Auszug aus BGH, 27.04.2023 - V ZR 118/22
    Rn. 8 (1) Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig auch der beklagten Partei, die weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass für die Festlegung des Streitwerts maßgebliche Umstände, die bereits dort vorgebracht worden sind, nicht hinreichend berücksichtigt worden sind, versagt, sich im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde noch auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erstmals erreichenden Wert zu berufen (vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 1. Juni 2016 - I ZR 112/15, juris Rn. 8 f.;… Beschluss vom 27. Februar 2018 - VIII ZR 147/17, juris Rn. 13;… Beschluss vom 19. Dezember 2019 - I ZR 94/19, juris Rn. 11;… Beschluss vom 30. April 2020 - VII ZR 151/19, NJW-RR 2020, 1258 Rn. 9; Beschluss vom 7. April 2022 - I ZR 73/21, juris Rn. 16).
  • BGH, 01.06.2016 - I ZR 112/15

    Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an eine ausreichende Begründung beim …

    Auszug aus BGH, 27.04.2023 - V ZR 118/22
    Rn. 8 (1) Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig auch der beklagten Partei, die weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass für die Festlegung des Streitwerts maßgebliche Umstände, die bereits dort vorgebracht worden sind, nicht hinreichend berücksichtigt worden sind, versagt, sich im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde noch auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erstmals erreichenden Wert zu berufen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Juni 2016 - I ZR 112/15, juris Rn. 8 f.;… Beschluss vom 27. Februar 2018 - VIII ZR 147/17, juris Rn. 13;… Beschluss vom 19. Dezember 2019 - I ZR 94/19, juris Rn. 11;… Beschluss vom 30. April 2020 - VII ZR 151/19, NJW-RR 2020, 1258 Rn. 9;… Beschluss vom 7. April 2022 - I ZR 73/21, juris Rn. 16).
  • BGH, 30.04.2020 - VII ZR 151/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Nachträgliche Änderung der Beschwer

    Auszug aus BGH, 27.04.2023 - V ZR 118/22
    Rn. 8 (1) Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig auch der beklagten Partei, die weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass für die Festlegung des Streitwerts maßgebliche Umstände, die bereits dort vorgebracht worden sind, nicht hinreichend berücksichtigt worden sind, versagt, sich im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde noch auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erstmals erreichenden Wert zu berufen (vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 1. Juni 2016 - I ZR 112/15, juris Rn. 8 f.;… Beschluss vom 27. Februar 2018 - VIII ZR 147/17, juris Rn. 13;… Beschluss vom 19. Dezember 2019 - I ZR 94/19, juris Rn. 11; Beschluss vom 30. April 2020 - VII ZR 151/19, NJW-RR 2020, 1258 Rn. 9;… Beschluss vom 7. April 2022 - I ZR 73/21, juris Rn. 16).
  • BGH, 19.12.2019 - I ZR 94/19

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer bei wettbewerbswidriger Autowerbung in …

    Auszug aus BGH, 27.04.2023 - V ZR 118/22
    Rn. 8 (1) Zwar ist es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig auch der beklagten Partei, die weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass für die Festlegung des Streitwerts maßgebliche Umstände, die bereits dort vorgebracht worden sind, nicht hinreichend berücksichtigt worden sind, versagt, sich im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde noch auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erstmals erreichenden Wert zu berufen (vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 1. Juni 2016 - I ZR 112/15, juris Rn. 8 f.;… Beschluss vom 27. Februar 2018 - VIII ZR 147/17, juris Rn. 13; Beschluss vom 19. Dezember 2019 - I ZR 94/19, juris Rn. 11;… Beschluss vom 30. April 2020 - VII ZR 151/19, NJW-RR 2020, 1258 Rn. 9;… Beschluss vom 7. April 2022 - I ZR 73/21, juris Rn. 16).
  • BGH, 18.03.2021 - V ZR 156/20

    Geltendmachung des Anspruchs einer Grundstückseigentümerin auf Unterlassung ohne …

    Auszug aus BGH, 27.04.2023 - V ZR 118/22
    Rn. 6 aa) Richtig ist allerdings, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einer Partei verwehrt ist, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (Senat…, Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, juris Rn. 7; Beschluss vom 18. März 2021 - V ZR 156/20, juris Rn. 10;… Beschluss vom 20. Februar 2020 - V ZR 167/19, WuM 2020, 308 Rn. 6; BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2022 - LwZR 7/21, juris Rn. 4; jeweils mwN).
  • BGH, 20.10.2022 - LwZR 7/21

    Schätzung der Beschwer des unterlegenen Klägers nach dem Interesse an der …

  • BGH, 17.09.2024 - II ZR 223/22

    Bestimmung der Beschwer des Rechtsmittelführers

    Rn. 17 Maßgeblich für die Bewertung des Interesses des Rechtsmittelklägers an der Abänderung der Berufungsentscheidung ist, jedenfalls wenn die Beschwer aus der Verurteilung dem Streitwert der Klage entspricht, der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht, und zwar nach Maßgabe der bis dahin von den Parteien zum Wert vorgebrachten Anknüpfungstatsachen (vgl. BGH…, Beschluss vom 16. Mai 2013 - VII ZR 253/12,NJW-RR 2013, 1402 Rn. 3;… Beschluss vom 21. Juni 2017 - VII ZR 41/17,NJW 2017, 3164 Rn. 11, 14 f.;… Beschluss vom 18. Dezember 2019- VII ZR 151/19, IHR 2020, 114 = juris Rn. 7 [anders bei nicht dem Streitwert der Klage entsprechender Beschwer BGH, Beschluss vom 27. April 2023- V ZR 118/22, MDR 2023, 857 Rn. 9 ff.]).

    Einer beklagten Partei, die weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass für die Festlegung des Streitwerts maßgebliche Umstände, die bereits dort vorgebracht worden sind, nicht hinreichend berücksichtigt worden sind, ist es jedenfalls dann, wenn ihre Beschwer aus der Verurteilung dem Streitwert der Klage entspricht, regelmäßig versagt, sich erstmals im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Wert zu berufen (vgl. nur BGH…, Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, GRUR-RR 2012, 496 Rn. 4;… Beschluss vom 20. Januar 2022 - V ZR 78/21, juris Rn. 7;… Beschluss vom 20. Oktober 2022- LwZR 7/21, juris Rn. 4;… Beschluss vom 24. November 2022 - I ZR 25/22,MDR 2023, 593 Rn. 8; Beschluss vom 27. April 2023 - V ZR 118/22,MDR 2023, 857 Rn. 8 ff.; jeweils mwN).

  • BGH, 25.01.2024 - III ZR 150/22

    Festsetzung des Werts der mit der beabsichtigten Revision geltend zu machenden …

    Maßgebend für die Bewertung der Beschwer der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht (…stRspr, vgl. zB Senat, Beschlüsse vom 26. November 2020 - III ZR 124/20, juris Rn. 8 …und vom 27. Mai 2021 aaO;… BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2013 - VII ZR 253/12, NJW-RR 2013, 1402 Rn. 3; vom 27. April 2023 - V ZR 118/22, NJW-RR 2023, 839 Rn. 10 …und vom 2. August 2023 - VII ZR 21/23, BauR 2023, 2127 Rn. 7).

    Entscheidend für die Wertermittlung sind hierbei die dem Klageantrag zugrunde liegenden tatsächlichen Angaben des Klägers zum Wert (…stRspr, vgl. zB Senat, Beschlüsse vom 21. November 2019 - III ZR 14/19, juris Rn. 5 …und vom 2. Dezember 2021 - III ZR 62/21, juris Rn. 5;… BGH, Beschlüsse vom 16. Mai 2013 aaO;… vom 1. März 2016 - VIII ZR 129/15, juris Rn. 2 …und vom 21. Juni 2017 - VII ZR 41/17, NJW 2017, 3164 Rn. 11); der Kläger ist gehalten, zum Streitwert der Klage vorzutragen, der sich nach seinem Interesse an der Verurteilung bemisst (vgl. BGH, Beschluss vom 27. April 2023 aaO Rn. 12).

  • BGH, 19.05.2026 - VIII ZR 256/25

    Bemessung des Werts der Beschwer bei einem Streit über das Bestehen eines …

    Einem Kläger, der weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind, ist es dementsprechend nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig auch verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen (…vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 19. März 2024 - EnZR 62/23, juris Rn. 2; vom 27. April 2023 - V ZR 118/22, NJW-RR 2023, 839 Rn. 6;… vom 18. März 2021 - V ZR 156/20, juris Rn. 10;… vom 30. April 2020 - VII ZR 151/19, NJW-RR 2020, 1258 Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 19.05.2026 - VIII ZR 312/25

    Verwerfung der unzulässigen Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gegen …

    Einem Kläger, der weder die Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen beanstandet noch sonst glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind, ist es dementsprechend nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig auch verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen (…vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 19. März 2024 - EnZR 62/23, juris Rn. 2; vom 27. April 2023 - V ZR 118/22, NJW-RR 2023, 839 Rn. 6;… vom 18. März 2021 - V ZR 156/20, juris Rn. 10;… vom 30. April 2020 - VII ZR 151/19, NJW-RR 2020, 1258 Rn. 9; jeweils mwN).
  • BGH, 07.03.2024 - V ZR 113/23

    Maßgeblichkeit des Werts des Beschwerdegegenstands aus dem beabsichtigten …

    Zwar ist die beklagte Partei - wie hier die Klägerin als Widerbeklagte -, deren Beschwer aus einer Verurteilung nicht dem Streitwert der Klage entspricht, im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehindert, sich zur Glaubhaftmachung ihrer nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO erforderlichen Rechtsmittelbeschwer auf neues Vorbringen zu stützen (vgl. Senat, Beschluss vom 27. April 2023 - V ZR 118/22, NJW-RR 2023, 839 Rn. 7).
  • BGH, 04.06.2025 - IV ZR 111/24

    Auskunftsbegehren des Sohnes über Schenkungen und sonstige Zuwendungen der …

    Rn. 9 Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist es einer Partei verwehrt, sich auf der Grundlage neuen Vorbringens auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert der Klage zu berufen, wenn sie eine Streitwertfestsetzung in den Vorinstanzen nicht beanstandet und auch nicht glaubhaft gemacht hat, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, welche die Festsetzung eines höheren Streitwerts - und einer damit einhergehenden entsprechenden Beschwer - rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (…Senatsbeschluss vom 3. Mai 2023 - IV ZR 264/22, ZEV 2023, 462 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 27. April 2023 - V ZR 118/22, NJW-RR 2023, 839 Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 11.04.2024 - V ZR 206/23

    Nichtzulassungsbeschwerde: Glaubhaftmachung des Beschwerdewertes im Fall der …

    Die beklagte Partei, deren Beschwer aus einer Verurteilung - wie hier - nicht notwendigerweise dem Streitwert der Klage entspricht, ist im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nicht gehindert, sich zur Glaubhaftmachung ihrer nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO erforderlichen Beschwer auf neues Vorbringen zu stützen (vgl. ausführlich Senat, Beschluss vom 27. April 2023 - V ZR 118/22, NJW-RR 2023, 839 Rn. 5 ff.).
  • BGH, 11.12.2025 - V ZR 39/25

    Wertgrenze der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

    Bemessen sich Streitwert und Beschwer - wie hier - nach der Wertsteigerung, die ein Grundstück durch ein Recht zur Nutzung des Nachbargrundstücks erfährt, muss sich deshalb die klagende Partei im Grundsatz an der von ihr als Streitwert angegebenen Wertsteigerung festhalten lassen (vgl. zur Dienstbarkeit Senat, Beschluss vom 27. April 2023 - V ZR 118/22, MDR 2023, 857 Rn. 6;… Beschluss vom 6. November 2025 - V ZR 211/24, juris Rn. 9, jeweils mwN).
  • BGH, 10.04.2025 - V ZR 130/24

    Wertgrenze der NZB ist Beschwerdewert aus beabsichtigter Revision!

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es der klagenden Partei verwehrt, sich im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren auf einen höheren, die erforderliche Rechtsmittelbeschwer erreichenden Streitwert zu berufen, wenn sie nicht glaubhaft macht, dass bereits in den Vorinstanzen vorgebrachte Umstände, die die Festsetzung eines höheren Streitwerts rechtfertigen, nicht ausreichend berücksichtigt worden sind (vgl. Senat, Beschluss vom 27. April 2023 - V ZR 118/22, MDR 2023, 857 Rn. 6).
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Rechtsprechung
   BGH, 31.01.2023 - X ZR 19/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,9895
BGH, 31.01.2023 - X ZR 19/21 (https://dejure.org/2023,9895)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2023 - X ZR 19/21 (https://dejure.org/2023,9895)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2023 - X ZR 19/21 (https://dejure.org/2023,9895)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen der Annahme einer sog. einstückigen Ausgestaltung von Bauteilen im Rahmen eines Patentanspruchs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 857
  • GRUR 2023, 877
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG München, 12.10.2023 - 6 U 2570/23

    Fehlender Verfügungsgrund für einstweilige Verfügung

    Rn. 58 Auch soweit die Antragstellervertreterin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat auf die Entscheidung BGH, GRUR 2023, 877 - Staubsauger verwiesen hat, lässt sich damit im Streitfall ein Naheliegen einer zylindrischen Ausgestaltung nicht ohne Weiteres verneinen.
  • LG Düsseldorf, 25.07.2024 - 4c O 26/23

    Druckwellenmassagegerät

    Rn. 119 Die von den Beklagten herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 31. Januar 2023 - X ZR 19/21, GRUR 2023, 877) ist für die hier maßgeblichen Fragen ohne Erkenntnisgewinn.
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