Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 14.11.2023

Rechtsprechung
   BGH, 24.01.2024 - IV ZR 306/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,1941
BGH, 24.01.2024 - IV ZR 306/22 (https://dejure.org/2024,1941)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2024 - IV ZR 306/22 (https://dejure.org/2024,1941)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2024 - IV ZR 306/22 (https://dejure.org/2024,1941)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,1941) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Konkludente Zustimmung zu vorzeitigem Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 1 VVG
    Konkludente Zustimmung zu vorzeitigem Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist

  • IWW

    §§ 9, ... 152 VVG, § 9 Abs. 1, § 152 Abs. 2 VVG, § 357 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 346 BGB, § 9 Abs. 1 VVG, § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VVG, § 8 Abs. 3 Satz 2 VVG, § 9 VVG, § 48c Abs. 5 VVG, § 9 Abs. 1 Satz 1 VVG, Art. 7 Abs. 3 Satz 2 der Richtlinie 2002/65/EG, Richtlinie 90/619/EWG, Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG, § 9 Abs. 1 Satz 2, § 152 Abs. 2 Satz 2 VVG, § 169 VVG, § 242 BGB, § 152 VVG, §§ 346 ff. BGB, § 37 Abs. 2 VVG, § 562 Abs. 1, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Konkludenter Widerruf der Zustimmung zum Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist; Rückabwicklung eines Rentenversicherungsvertrages

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Versicherungsschutzbeginn vor Ende der Widerrufsfrist - konkludente Zustimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 9 Abs. 1 S. 1
    Konkludenter Widerruf der Zustimmung zum Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist; Rückabwicklung eines Rentenversicherungsvertrages

  • datenbank.nwb.de

    Konkludente Zustimmung zu vorzeitigem Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konkludente Zustimmung zum Versicherungsschutzbeginn vor Ende der Widerrufsfrist?

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerrufsbelehrung im Rentenversicherungsvertrag - und der vorläufige Versicherungsschutz

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorläufiger Versicherungsschutz - bereits vor Ende der Widerrufsfrist

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Verfristung des Widerrufsrechts bei der Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der konkludenten Zustimmungserklärung zum Versicherungsbeginn

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf einer Rentenversicherung auch Jahre nach Abschluss möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf von Basisrentenverträgen (Rürup-Renten)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 1189
  • MDR 2024, 372
  • WM 2024, 350
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.10.2023 - IV ZR 40/22

    Widerruf eines Rentenversicherungsvertrages: Belehrung in Versicherungsvertrag …

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - IV ZR 306/22
    Rn. 31 a) Wie der Senat nach Erlass der Berufungsentscheidung mit Urteil vom 11. Oktober 2023 (IV ZR 40/22, VersR 2023, 1512 Rn. 12 ff.) entschieden und im Einzelnen begründet hat, gehört zur ordnungsgemäßen Belehrung im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VVG für den Fall, dass der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt, neben dem Hinweis auf die Rückgewähr empfangener Leistungen auch der Hinweis auf die herauszugebenden gezogenen Nutzungen; daran fehlt es hier.

    Der Hinweis kann nur dann entbehrlich sein, wenn zum Zeitpunkt der Belehrungserteilung bereits alle Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von § 9 Abs. 1, § 152 VVG vorgelegen hätten und deshalb eine Herausgabe von Nutzungen nach §§ 346 ff. BGB nicht mehr hätte geschuldet werden können (Senatsurteil vom 11. Oktober 2023 aaO Rn. 16).

    Die Anwendung von § 9 Abs. 1, § 152 Abs. 2 VVG kommt nur in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer einem vorzeitigen Beginn des Versicherungsschutzes zugestimmt hat (Senatsurteil vom 11. Oktober 2023 aaO Rn. 17 m.w.N.).

    Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor Ende der Widerrufsfrist, so findet § 9 VVG keine Anwendung (Senatsurteil vom 11. Oktober 2023 aaO).

    Schließlich hat der Senat auch entschieden, dass die fehlende Belehrung über den möglichen Nutzungsherausgabeanspruch nicht nur ein geringfügiger Belehrungsfehler ist, der einer Ausübung des Widerrufsrechts nach § 242 BGB entgegenstünde (Senatsurteil vom 11. Oktober 2023 aaO Rn. 24).

  • BGH, 28.06.2017 - IV ZR 440/14

    Versicherungsvertrag: Wirksamkeit trotz unterlassener Pflichtmitteilungen des …

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - IV ZR 306/22
    Die Entscheidung des Gesetzgebers kann angesichts dessen nicht im Wege richtlinienkonformer Auslegung oder Rechtsfortbildung geändert werden (…vgl. zur Grenze auch Senatsurteile vom 24. Juni 2020 - IV ZR 275/19, VersR 2020, 1030 Rn. 24 f.; vom 28. Juni 2017 - IV ZR 440/14, BGHZ 215, 126 Rn. 24 f. m.w.N.).

    Selbst wenn das nationale Umsetzungsrecht hinter den Anforderungen der einschlägigen europäischen Richtlinien zurückbleiben sollte, ist der Gerichtshof nicht um Vorabentscheidung nach Art. 267 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu ersuchen, wenn das nationale Recht im Privatrechtsverkehr nicht richtlinienkonform ausgelegt oder fortgebildet werden kann; die Frage nach der Auslegung des Richtlinienrechts ist für das deutsche Gericht dann nicht entscheidungserheblich (vgl. Senatsurteil vom 28. Juni 2017 aaO Rn. 22).

  • BGH, 15.03.2023 - IV ZR 40/21

    Altvertrag über fondsgebundene Lebensversicherung: Widerspruchsbelehrung ohne …

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - IV ZR 306/22
    Das Berufungsgericht hat bisher dahinstehen lassen, ob besonders gravierende Umstände des Einzelfalls vorliegen, aufgrund derer die Geltendmachung des Widerspruchsrechts ausnahmsweise Treu und Glauben widersprechen könnte (vgl. Senatsurteil vom 15. März 2023 - IV ZR 40/21, VersR 2023, 631 Rn. 25).
  • BGH, 27.09.2023 - IV ZR 177/22

    Zum Auskunftsanspruch über frühere Prämienanpassungen in der privaten …

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - IV ZR 306/22
    Die Zubilligung des Auskunftsanspruchs hat unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen (vgl. Senatsurteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 Rn. 30 m.w.N.).
  • BGH, 11.10.2023 - IV ZR 41/22

    Rückabwicklung eines Rentenversicherungsvertrages nach Widerruf

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - IV ZR 306/22
    Der Rückkaufswert bestimmt sich gemäß § 152 Abs. 2 VVG nach § 169 VVG, jedoch nach dem ungezillmerten Deckungskapital ohne Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten (vgl. Senatsurteil vom 11. Oktober 2023 - IV ZR 41/22, VersR 2023, 1504 Rn. 54).
  • BGH, 13.09.2017 - IV ZR 445/14

    Private Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung im Altfall: …

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - IV ZR 306/22
    Andernfalls bringt der Versicherungsnehmer aus Sicht des Erklärungsempfängers nicht schlüssig zum Ausdruck, dass er mit dem Versicherungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist einverstanden ist (Senatsurteil vom 13. September 2017 - IV ZR 445/14, BGHZ 216, 1 Rn. 23).
  • BGH, 24.06.2020 - IV ZR 275/19

    Verpflichtung des Versicherers bei einer Zusatzversicherung zu einem gesonderten …

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - IV ZR 306/22
    Die Entscheidung des Gesetzgebers kann angesichts dessen nicht im Wege richtlinienkonformer Auslegung oder Rechtsfortbildung geändert werden (vgl. zur Grenze auch Senatsurteile vom 24. Juni 2020 - IV ZR 275/19, VersR 2020, 1030 Rn. 24 f.;… vom 28. Juni 2017 - IV ZR 440/14, BGHZ 215, 126 Rn. 24 f. m.w.N.).
  • BGH, 26.04.2006 - IV ZR 248/04

    Vereinbarung vorläufiger Deckung neben einer erweiterten Einlösungsklausel in …

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - IV ZR 306/22
    Die Angaben im Antrag zur Gewährung vorläufigen Versicherungsschutzes sind in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung, da es sich dabei um einen auf gesonderter vertraglicher Grundlage beruhenden Versicherungsschutz außerhalb des hier in Rede stehenden Hauptvertrages handelt (vgl. Senatsurteil vom 26. April 2006 - IV ZR 248/04, VersR 2006, 913 Rn. 20).
  • OLG Frankfurt, 14.12.2016 - 7 U 37/16

    Lebensversicherung: Beschränkung des Rückzahlungsanspruchs bei wirksamem Widerruf …

    Auszug aus BGH, 24.01.2024 - IV ZR 306/22
    Rn. 18 (2) Die ganz überwiegende Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht auch zu Recht davon aus, dass der Versicherungsnehmer seine Zustimmung zu einem vorzeitigen Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist im Ausgangspunkt - d.h. vorbehaltlich einer richtlinienkonformen Auslegung von § 9 Abs. 1 VVG - ebenfalls konkludent erklären kann (vgl. OLG Frankfurt a.M. VersR 2017, 1070 Rn. 27 f.;… Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 31. Aufl. § 9 Rn. 16;… Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG 7. Aufl. § 9 Rn. 8;… Heinig/Makowsky in Looschelders/Pohlmann, VVG 4. Aufl. § 9 Rn. 13;… MünchKomm-VVG/Eberhardt, 3. Aufl. § 9 Rn. 23;… HK-VVG/Schimikowski, 4. Aufl. § 9 Rn. 11 f.;… Marlow/Spuhl, Das Neue VVG kompakt 4. Aufl. § 9 Rn. 139; Wandt/Ganster, VersR 2008, 425, 432; Funck, VersR 2008, 163, 166;… BeckOK-VVG/Brand, § 9 Rn. 13 [Stand: 1. August 2023];… Schwintowski/Brömmelmeyer/Ebers, PK-VersR 4. Aufl. § 9 Rn. 13, 17; vgl. Dörner/Staudinger, WM 2006, 1710, 1714;… a.A. wohl Knops in Bruck/Möller, VVG 10. Aufl. § 9 Rn. 7, 15).
  • BGH, 09.07.2025 - IV ZR 161/23

    Rückabwicklung eines Basisrentenversicherungsvertrags (sog. Rürup-Rente) nach …

    Dabei kommt die Anwendung von § 9 Abs. 1, § 152 Abs. 2 VVG nur in Betracht, wenn die Klägerin einem vorzeitigen Beginn des Versicherungsschutzes zugestimmt hat (…vgl. Senatsurteile vom 11. Oktober 2023 - IV ZR 41/22, BGHZ 238, 282 Rn. 21;… vom 11. Oktober 2023 - IV ZR 40/22, VersR 2023, 1512 Rn. 17;… vom 13. September 2017 - IV ZR 445/14, BGHZ 216, 1 Rn. 21 f. m.w.N.), wobei die Zustimmung auch konkludent erklärt werden kann (Senatsurteil vom 24. Januar 2024 - IV ZR 306/22, VersR 2024, 347 Rn. 18 ff.).
  • OLG Köln, 07.03.2025 - 20 UKl 1/24

    Anspruch eines Verbraucherschutzvereins gegen eine Versicherung auf Unterlassung …

    Der Bundesgerichtshof hat mit Urteilen vom 11.10.2023 und 24.01.2024 die bis dahin bereits überwiegend in Rechtsprechung und Literatur, u.a. auch durch den erkennenden Senat (…vgl. Senatsurteil vom 04.12.2020 - 20 U 103/20, juris Rn. 29 ff.), vertretene Auffassung bestätigt, dass sich der Rückkaufswert gemäß § 152 Abs. 2 VVG nach § 169 VVG, jedoch nach dem ungezillmerten Deckungskapital ohne Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten bestimmt (vgl. BGH…, Urteil vom 11.10.2023 - IV ZR 40/22, juris Rn. 26;… Urteil vom 11.10.2023 - IV ZR 41/22, juris Rn. 54; Urteil vom 24.01.2024 - IV ZR 306/22, juris Rn. 26).

    Insbesondere ist die durch die Kläger in der Klageschrift auf Seite 23 unter II.2.g) formulierte Frage mit Blick auf die zitierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (IV ZR 40/22, IV ZR 41/22, IV ZR 306/22) weder klärungsbedürftig noch entscheidungserheblich, weil der Senat wie dargestellt in Einklang mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung im Sinne der Kläger annimmt, dass sich der Rückkaufswert gemäß § 152 Abs. 2 VVG nach § 169 VVG, jedoch nach dem ungezillmerten Deckungskapital ohne Verrechnung der Abschluss- und Vertriebskosten bestimmt.

  • OLG Hamm, 22.04.2024 - 20 U 198/23

    Streit um die Rückabwicklung eines geschlossenen fondsgebundenen …

    Rn. 63 Der Senat macht sich diese Ausführungen mit der Maßgabe zu eigen, dass die neueste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nahelegt, dass die Gewährung vorläufigen Versicherungsschutzes - weil es sich um einen auf gesonderter vertraglicher Grundlage beruhenden Versicherungsschutz außerhalb des in Rede stehenden Hauptvertrages handelt - für ein belehrungsrelevantes "Feststehen" vorzeitigen Versicherungsschutzes niemals ausreichen dürfte (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2024 - IV ZR 306/22 -, juris Rn. 14; dies zu 1. b) bb) des Berichterstatterhinweises).

    Rn. 66 aa) Entgegen der Auffassung des Klägers hat dieser dem vorzeitigen Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist konkludent - was ausreicht (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2024 - IV ZR 306/22 -, juris Rn. 14 ff.) - zugestimmt.

    Rn. 67 Eine Zustimmung zu einem vorzeitigen Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist ist konkludent erfolgt, wenn der Versicherungsnehmer über das grundsätzliche Bestehen eines fristgebundenen Widerrufsrechts informiert ist und der vereinbarte Versicherungsbeginn vor dem Ablauf der Widerrufsfrist liegt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2024 - IV ZR 306/22 -, juris Rn. 14 ff., wo der Zeitpunkt des Versicherungsbeginns sogar vor Antragstellung - und damit "erst Recht" vor Ablauf der Widerrufsfrist - lag;… vgl. ferner die - vom Bundesgerichtshof zustimmend zitierte - Kommentierung bei Langheid/Rixecker/Rixecker, 7. Aufl. 2022, VVG § 9 Rn. 8: konkludentes Einverständnis kann sich aus der Zahlung der Prämie oder auch aus der Erteilung einer sofort wirkenden Abbuchungsermächtigung ergeben).

    Es genügt die Kenntnis des Versicherungsnehmers vom Bestehen eines fristgebundenen Widerrufsrechts, um dem Verhalten des Versicherungsnehmers entnehmen zu können, dass er vor Ablauf dieser Frist mit dem Versicherungsschutz beginnen will (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2024 - IV ZR 306/22 -, juris Rn. 14 ff. m.w.N.).

    Sämtliche der dort abgefragten Umstände sind für die sich aus § 9 Abs. 1 Satz 2, § 152 Abs. 2 Satz 2 VVG ergebenden Rechtsfolgen gänzlich ohne Belang (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2024 - IV ZR 306/22 -, juris Rn. 26).

  • OLG Nürnberg, 01.06.2026 - 8 U 92/26

    Widerrufsbelehrung bei Abschluss einer Basisrentenversicherung

    Die Zubilligung des Auskunftsanspruchs hat unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2024 - IV ZR 306/22, NJW 2024, 1189 Rn. 28 m.w.N.).

    Zwar war die Klägerin infolge der Angaben im Antragsformular und des policierten Vertragsbeginns mit einem bereits vor Ende der Widerrufsfrist beginnenden Versicherungsschutz einverstanden (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24.01.2024 - IV ZR 306/22, NJW 2024, 1189 Rn. 14 ff.;… OLG Hamm, BeckRS 2024, 27355 Rn. 22;… OLG Karlsruhe, r+s 2019, 380 Rn. 36).

  • OLG Frankfurt, 04.02.2025 - 18 U 17/24

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Rentenversicherungsvertrags

    (1) Nach § 242 BGB trifft den Schuldner im Rahmen einer Rechtsbeziehung ausnahmsweise eine Auskunftspflicht, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (BGH, Urteil v. 24.1.2024 - IV ZR 306/22 -, Rn. 28), wenn also ein Zahlungsanspruch besteht, dessen Durchsetzung die Auskunft dienen soll (…BGH, Urteil v. 11.2.2015 - IV ZR 213/14 -, Rn. 26, juris).

    Die Zustimmung zu einem Beginn des Versicherungsschutzes bereits vor Ende der Widerrufsfrist kann auch konkludent erklärt werden (BGH, Urteil v. 24.01.2024 - IV ZR 306/22 -, Rn. 13 ff., juris).

    Dies setzt voraus, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer zuvor über sein Widerrufsrecht belehrt hat oder auf anderer Grundlage annehmen durfte, der Versicherungsnehmer kenne sein Widerrufsrecht (BGH, Urteil v. 24.1.2024 - IV ZR 306/22 -, Rn. 16, juris).

    Hierfür reicht es aus, dass der Versicherungsnehmer durch die in dem Antragsformular enthaltene Widerrufsbelehrung die Kenntnis vom Bestehen eines fristgebundenen Widerrufsrechts erlangt hat; unerheblich ist, ob sich der Versicherungsnehmer durch diese Belehrung auch aller Rechtsfolgen des Widerrufs bewusst war (BGH, Urteil vom 24.1.2024 - IV ZR 306/22 -, Rn. 17, juris).

  • OLG Köln, 07.02.2025 - 20 U 6/23

    Widerrufsrecht; Vertragsänderung

    Rn. 49 Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat und es der Rechtsprechung des Senats entspricht, kann eine Zustimmung zum Beginn des Versicherungsschutzes vor dem Ende der Widerrufsfrist auch konkludent erfolgen (BGH, Urteil vom 24.01.2024, IV ZR 306/22 - juris-Rz. 13 ff., 25; Teilurteil des Senats vom 05.05.2023, 20 U 320/22).

    Denn anderenfalls bringt der Versicherungsnehmer aus Sicht des Erklärungsempfängers nicht schlüssig zum Ausdruck, dass er mit dem Versicherungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist einverstanden ist (BGH, Urteil vom 24.01.2024, IV ZR 306/22 - juris-Rz. 16; vgl. BGH…, Urteil vom 13.09.2017, IV ZR 445/14 - juris-Rz. 23).

  • OLG Jena, 17.12.2025 - 4 U 904/23

    Rückabwicklungsanspruch nach Widerspruch gegen einen …

    Rn. 137 Voraussetzung hierfür wäre, dass der Kläger einem Beginn des Versicherungsschutzes vor Ablauf der Widerrufsfrist zugestimmt hätte und der Versicherungsschutz tatsächlich auch vor Ablauf der Widerspruchsfrist begonnen hätte; nur für diesen Fall würden sich die Rechtsfolgen des Widerrufs nach § 9 Abs. 1, § 152 VVG 2008 richten, so dass ein Anspruch auf Nutzungsherausgabe aus Rechtsgründen ausgeschlossen wäre, weshalb das Fehlen eines Hinweises auf die Pflicht zur Herausgabe auch der gezogenen Nutzungen nicht erforderlich gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2024 - IV ZR 306/22 -, Rn. 31, juris, unter Verweis auf BGH…, Urteil vom 11. Oktober 2023 - IV ZR 40/22 -, Rn. 15 ff., juris, m.w.N.).

    Dessen Anwendung kommt nur in Betracht, wenn der Versicherungsnehmer einem vorzeitigen Beginn des Versicherungsschutzes zugestimmt hat, was wiederum auch den tatsächlichen Beginn des Versicherungsschutzes vor dem Ende der Widerrufsfrist voraussetzt (vgl. BGH, Urteil vom 24. Januar 2024 - IV ZR 306/22 -, Rn. 31, juris, m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 14.04.2026 - 6 U 225/22

    Wertersatzanspruch in Verbundfällen nach erfolgreichem Widerruf von …

    Vielmehr kann die fragliche Zustimmung gerade nicht nur durch gesonderte Unterschrift, sondern auch konkludent erteilt werden, wenn der Versicherungsnehmer nur über sein Widerrufsrecht als solches informiert war (BGH, Urteil vom 24. Januar 2024 - IV ZR 306/22 -, Rn. 17 f., juris); das ist jedoch vorliegend nach dem Vortrag der Parteien nebst Anlage B 8 zugrundezulegen.
  • LG Nürnberg-Fürth, 29.05.2024 - 2 O 107/23

    Beginn des Versicherungsschutzes, Widerrufsrecht, Feststellungsinteresse, …

    Rn. 103 Diese Zustimmung kann indes zwar auch konkludent erteilt werden (grundlegend hierzu BGH, Urteil vom 24.01.2024, IV ZR 306/22, Rn. 14 ff. - juris).
  • LG Köln, 25.03.2026 - 12 O 12/25
    (BGH Urt. v. 24.01.2024 - IV ZR 306/22, NJW 2024, 1189).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.11.2023 - 7 U 114/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,38179
OLG Schleswig, 14.11.2023 - 7 U 114/23 (https://dejure.org/2023,38179)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.11.2023 - 7 U 114/23 (https://dejure.org/2023,38179)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. November 2023 - 7 U 114/23 (https://dejure.org/2023,38179)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,38179) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 254 BGB, § 839 Abs 1 S 1 BGB, Art 34 GG
    Verkehrssicherungspflichten in Schleswig-Holstein bei Schlaglöchern auf einer vielbefahrenen Bundesstraße

  • RA Kotz

    Schlaglochtiefen von 5 bis 8 cm auf Straßen in Schleswig-Holstein sind normal

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzanspruch eines Geschädigten wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung aufgrund Beschädigung des Motorrads durch ein Schlagloch auf der Bundesstraße; Unterhaltung und Überwachung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen in Schleswig-Holstein als ...

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzanspruch eines Geschädigten wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung aufgrund Beschädigung des Motorrads durch ein Schlagloch auf der Bundesstraße; Unterhaltung und Überwachung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen in Schleswig-Holstein als ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 372
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 05.08.2021 - 7 U 60/21

    Haftung einer Stadt beim Sturz eines Pedelec-Fahrers über die ca. 6 cm hohe …

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.11.2023 - 7 U 114/23
    Rn. 28 Zutreffend hat das Landgericht zugrunde gelegt, dass sich ein Anspruch aus § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG ergeben könnte und dass die Unterhaltung und Überwachung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen in Schleswig-Holstein gemäß § 10 Abs. 4 StrWG S-H als Amtspflichten in Ausübung hoheitlicher Tätigkeit i.S.d. § 839 BGB erfolgt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 05.08.2021, Az. 7 U 60/21 , Rn. 11 , Beck-Online).
  • LG Flensburg, 08.08.2025 - 2 O 147/24

    Schmerzensgeld aus Amtshaftung wegen der Verletzung einer öffentlich-rechtlichen …

    Ein unverzüglich abhilfebedürftiger Zustand bestehe jedenfalls nicht schon bei einer Schlaglochtiefe von 5 bis 8 cm, weil - jedenfalls in Schleswig-Holstein - mit derartigen Schlaglöchern auch auf vielbefahrenen und verkehrswichtigen Straßen gerechnet werden muss (vgl. OLG Schleswig (7. Zivilsenat), Hinweisbeschluss vom 14.11.2023 - 7 U 114/23 ).
  • OLG Brandenburg, 14.10.2024 - 2 U 10/24
    Verbreitet wird hier eine Grenze bei 15 cm gezogen (OLG Schleswig, Beschluss vom 14. November 2023 - 7 U 114/23 -, MDR 2024, 372; OLG Hamm…, Beschluss vom 8. Januar 2014 - 11 U 76/13 -, Rdnr. 17 m. u. N.).
  • OLG Frankfurt, 18.09.2025 - 1 U 22/24

    Schlaglöcher - Kontrollpflicht der Gemeinde

    Soweit in den Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm vom 13. April 2022 (…aaO) und vom 11. November 2020 (…Beschluss vom 11. November 2020 - I-11 U 126/20 -, Rn. 11, juris) oder des Oberlandesgerichts Schleswig vom 14. November 2023 (Beschluss vom 14. November 2023 - 7 U 114/23 -, Rn. 29, juris) der Eindruck erweckt wird, es gebe eine entsprechende Rechtsprechung, wird dabei übergangen, dass die Entscheidungen, in denen von einem solchen Maß gesprochen wird, jeweils noch tiefere Schlaglöcher oder Absätze behandeln.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Schleswig
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht