Rechtsprechung
| BGH, 13.03.1980 - II ZR 54/78 |
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- Wolters Kluwer
Satzungsänderung - Erfordernis einer 2/3 Mehrheit der Stimmen bei Wahlen zum Aufsichtsrat - Feststellungsklage neben der Anfechtung eines unrichtig verkündeten Beschlusses
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Feststellung des Beschlussergebnisses, Positive Beschlussfeststellungsklage, Verbindung von Anfechtungs- und positiver Beschlussfeststellungsklage
Papierfundstellen
- BGHZ 76, 191
- NJW 1980, 1465
- MDR 1980, 558
- WM 1980, 459
- DB 1980, 920
Wird zitiert von ... (56) Zitiert selbst (5)
- RG, 24.10.1933 - II 100/33
1. Wie ist die Rechtslage, wenn der Vorsitzende der Generalversammlung einer …
Auszug aus BGH, 13.03.1980 - II ZR 54/78
Da sie gleichwohl verkündet und protokolliert worden ist, gilt die Ablehnung des Antrags als beschlossen, solange der so verkündete Beschluß nicht wirksam angefochten worden ist (RGZ 142, 123, 128; vgl. auch BGHZ 14, 25, 36 f).Es hat sich damit der unter anderem vom Reichsgericht (RGZ 142, 123, 128 f) zuletzt vertretenen Auffassung angeschlossen, das Gesetz eröffne bei unrichtiger Beschlußfeststellung ausschließlich den Weg einer Anfechtungsklage, aber nicht zugleich den einer Klage auf Feststellung des wirklich Beschlossenen.
Damit ist der Besorgnis des Reichsgerichts, eine zeitlich unbeschränkte Zulassung der Feststellungsklage könnte zu größter Rechtsunsicherheit führen (RGZ 142, 123, 128), insoweit genügend Rechnung getragen.
Das vielleicht stärkste Bedenken gegen die Verbindung von Anfechtungs- und positiver Feststellungsklage geht schließlich dahin, der gerichtlich festzustellende "richtige" Beschluß könnte selbst wieder an einem Gesetzes- oder Satzungsverstoß leiden oder mißbräuchlich sein; dann müßten die Anfechtungsbefugten, insbesondere die Aktionäre (§ 245 AktG), Gelegenheit haben, diesen Mangel ihrerseits im Wege der Anfechtungsklage - mit entgegengesetztem Ziel geltend zu machen (RGZ 142, 123, 129).
- BGH, 28.11.1974 - II ZR 176/72
Verhältnis von Satzungsbestimmungen und dem gesetzlichen Erfordernis erhöhter …
Auszug aus BGH, 13.03.1980 - II ZR 54/78
Darauf weist (anders als im Fall des Senatsurteils v. 28.11.74 - II ZR 176/72, LM AktG 1965 § 179 Nr. 1) deutlich Satz 2 dieser Bestimmung hin, der bei einer gesetzlich vorgeschriebenen Kapitalmehrheit im Rahmen des Zulässigen die einfache Kapitalmehrheit ausreichend sein läßt und damit unverkennbar auf Satzungsänderungen zugeschnitten ist, zu denen auch die Kapitalerhöhung (§ 182 Abs. 1, § 207 Abs. 2 AktG) zu rechnen ist (…vgl. Barz a.a.O. § 133 Anm. 10).Diese dient nach ihrem objektiven, für jedermann aus sich heraus erkennbaren und damit maßgeblichen Gehalt (Urt.d. Sen. v. 28.11.74 a.a.O. zu 2 c a. E.) eindeutig dem Schutz der Minderheit.
Es erübrigt sich hiernach, auf die zusätzlichen Erwägungen des Berufungsgerichts zum besonderen Charakter der Beklagten als Familiengesellschaft einzugehen, gegen die mit Rücksicht darauf, daß dies in der Satzung keinen klaren Ausdruck gefunden hat, die Revision mit Recht Bedenken anmeldet (vgl. Urt. v. 28.11.74 aaO; v. 24.1.74 II ZR 65/72, LM GmHG § 47 Nr. 21 zu 2).
- BGH, 09.06.1954 - II ZR 70/53
GmbH - Recht
Auszug aus BGH, 13.03.1980 - II ZR 54/78
Da sie gleichwohl verkündet und protokolliert worden ist, gilt die Ablehnung des Antrags als beschlossen, solange der so verkündete Beschluß nicht wirksam angefochten worden ist (RGZ 142, 123, 128; vgl. auch BGHZ 14, 25, 36 f). - BGH, 23.02.1978 - II ZR 37/77
Nichtigkeitsklage gegen Genossenschaftsbeschlüsse
Auszug aus BGH, 13.03.1980 - II ZR 54/78
Die Zulässigkeit einer solchen Klage ergibt sich grundsätzlich aus § 256 ZPO und ist für den Fall der Nichtigkeit eines Beschlusses - ein Rechtsschutz-Interesse vorausgesetzt (BGHZ 70, 384, 388) - neben der aktienrechtlichen Nichtigkeitsklage nach § 249 AktG allgemein anerkannt. - BGH, 24.01.1974 - II ZR 65/72
Voraussetzung des Stimmrechts eines für einen Gesellschafter eingesetzten …
Auszug aus BGH, 13.03.1980 - II ZR 54/78
Es erübrigt sich hiernach, auf die zusätzlichen Erwägungen des Berufungsgerichts zum besonderen Charakter der Beklagten als Familiengesellschaft einzugehen, gegen die mit Rücksicht darauf, daß dies in der Satzung keinen klaren Ausdruck gefunden hat, die Revision mit Recht Bedenken anmeldet (…vgl. Urt. v. 28.11.74 aaO; v. 24.1.74 II ZR 65/72, LM GmHG § 47 Nr. 21 zu 2).
- BGH, 25.02.1982 - II ZR 174/80
Begriff des festzustellenden Rechtsverhältnisses; Feststellung der Nichtigkeit …
Die Nichtigkeits- und Anfechtungsvorschriften der §§ 241 ff AktG schließen gewöhnliche Feststellungsklagen, auch von Aktionären, bei Vorliegen eines rechtlichen Interesses (vgl. BGHZ 76, 191, 198 f) zumal dann nicht aus, wenn es an einem nach jenen Vorschriften angreifbaren Beschluß überhaupt fehlt. - BGH, 23.08.2001 - V ZB 10/01
Veräußerung des Wohnungseigentums während eines rechtshängigen …
Wegen der Frist von lediglich einem Monat müssen die Anfechtungsberechtigten von einem bestimmten Beschlußergebnis als maßgebend ausgehen können (…BGH, Urt. v. 26. Mai 1975, II ZR 34/74, NJW 1975, 2101; vgl. auch BGHZ 76, 191, 197).Der Bundesgerichtshof geht in neuerer, inzwischen ständiger Rechtsprechung davon aus, daß auch die formal einwandfrei zustande gekommene Ablehnung eines Beschlußantrags mit Mehrheit oder infolge Stimmengleichheit ein Beschluß ist, der aus sachlichen Gründen nichtig oder anfechtbar sein kann, weil nur so für den antragstellenden Gesellschafter ein in allen Fällen ausreichender Rechtsschutz gewährleistet ist (BGHZ 76, 191, 198; 88, 320, 328; 97, 28, 30; 104, 66, 69 m.w.N.).
- BGH, 19.09.2002 - V ZB 30/02
Abstimmung über die Abberufung eines zum Verwalter bestellten Wohnungseigentümers
Er bleibt vielmehr neben der Anfechtung des Negativbeschlusses - deren Erfolg auf eine nur kassatorische Wirkung beschränkt bleibt - von Bedeutung, damit verbindlich geklärt werden kann, mit welchem Inhalt der angefochtene Beschluß tatsächlich ergangen ist (vgl. BGHZ 76, 191, 197 f für Hauptversammlungsbeschlüsse bei einer Aktiengesellschaft).aa) Die Zulässigkeit der hier vorliegenden Verbindung eines Anfechtungsantrages mit einem Antrag auf positive Beschlußfeststellung ist für das Gesellschaftsrecht allgemein anerkannt (BGHZ 76, 191, 197 f; 88, 320, 329 f; 97, 28, 30; vgl. auch K. Schmidt, NJW 1986, 2018, 2020).
Auf diese Weise wird der notwendige Ausgleich für die dem Versammlungsleiter eingeräumte Kompetenz geschaffen, das Beschlußergebnis mit vorläufiger Bestandskraft festzulegen (BGHZ 76, 191, 198).
- BGH, 31.05.2011 - II ZR 109/10
GmbH: Stimmrecht des herrschenden Gesellschafters bei Beschlussfassung über die …
Die Anfechtungsklage ist begründet, wenn der gefasste Beschluss gesetzes- oder satzungswidrig ist; der an seiner Stelle festzustellende Beschluss muss seinerseits gesetzes- und satzungskonform sein (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1980 - II ZR 54/78, BGHZ 76, 191, 200 f.; Urteil vom20. Januar 1986 - II ZR 73/85, BGHZ 97, 28, 31). - OLG Köln, 09.03.2017 - 18 U 19/16
Rechtstellung des mit der Verfolgung von Ersatzansprüchen beauftragten besonderen …
Hat die Klage Erfolg, so wird die fehlende konstitutive Feststellung des tatsächlich gefassten zustimmenden Beschlusses durch die entsprechende gerichtliche Feststellung ersetzt (BGH, Urteil vom 13.03.1980 - II ZR 54/78, zitiert nach juris, dort Rdnr. 30 f.; BGH, Urteil vom 20.01.1986 - II ZR 73/85; Schatz, AG 2015, 696, 701).Rn. 403 Für den Fall, dass der Versammlungsleiter zu Unrecht die Ablehnung eines tatsächlich angenommenen Beschlussantrags festgestellt (und damit das Zustandekommen eines zustimmenden Beschlusses vereitelt) hat, wird ein unabweisbares Bedürfnis für die Zulassung der positiven Beschlussfeststellungsklage bejaht (vgl. BGH, Urteil vom 13.03.1980, a. a. O. Rdnr. 29;… Schatz a. a. O.).
Rn. 407 Dem auf - reine - Feststellung rechtswidrigen Verhaltens bzw. einer daraus resultierenden Schadensersatzpflicht gerichteten Begehren der Klägerin T. AG fehlt es aber an einem schützenswerten Feststellungsinteresse, denn mit Feststellung der falschen Ergebnisfeststellung allein ist ihr nicht geholfen (vgl. BGH, Urteil vom 13.03.1980, a. a. O., Rdnr. 29;… vgl. auch Grunewald a. a. O., S. 691, wonach der Beschluss, einen Tagesordnungspunkt nicht zur Abstimmung zu bringen, "kaum sinnvoll angegriffen werden" könne).
- BGH, 25.10.2016 - II ZR 230/15
Publikumskommanditgesellschaft: Befugnis einer zu Unrecht im Handelsregister …
Als Beschlussmangel kommt auch in Betracht, dass der Versammlungsleiter eine qualifizierte Mehrheit irrig für notwendig oder nicht notwendig erachtet hat (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1980 - II ZR 54/78, BGHZ 76, 191, 197). - BGH, 20.01.1986 - II ZR 73/85
Ablehnung eines Antrags in der Gesellschafterversammlung aufgrund des …
Für den Fall, daß mit der Anfechtungsklage die unrichtige Feststellung eines so nicht zustande gekommenen Beschlusses beseitigt wird, kann mit der gleichzeitig erhobenen Feststellungsklage verbindlich geklärt werden, was in Wahrheit beschlossen worden ist (vgl. BGHZ 76, 191 [BGH 13.03.1980 - II ZR 54/78]; 88, 320).In der Aktiengesellschaft erlangen die Gesellschafter die Kenntnis dadurch, daß entsprechend § 246 Abs. 4 AktG, die Erhebung der Feststellungs- ebenso wie die der Anfechtungsklage unverzüglich in den Gesellschaftsblättern bekannt zu machen ist (vgl. BGHZ 76, 191, 200) [BGH 13.03.1980 - II ZR 54/78].
- BGH, 10.11.2023 - V ZR 51/23
Beschlussfeststellungsklage: Klärung und Prüfung des Inhalts eines …
Das entspricht im Übrigen der Handhabung gesellschaftsrechtlicher Beschlussfeststellungsklagen (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1980 - II ZR 54/78, BGHZ 76, 191, 201).Rn. 29 (d) Entgegen der Ansicht der Revision folgt anderes schließlich auch nicht aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung, nach der Anfechtungsgründe im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Beschlussfeststellungsklage nur von anfechtungsberechtigten Personen geltend gemacht werden können (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 1980 - II ZR 84/79, BGHZ 76, 154, 159 f.; Urteil vom 13. März 1980 - II ZR 54/78, BGHZ 76, 191, 200 f.).
- OLG München, 18.05.2026 - 23 U 3938/23
Nebenintervention, Aktionärsrechte, Hauptversammlung, Beschlussanfechtung, …
Diese ist deshalb sogar streitgenössische Nebenintervenientin gemäß § 69 ZPO (vgl. BGH NJW 1980, 1465, 1468).Vielmehr brauchte die Nebenintervenientin, die sich gegen die von den Klägern begehrte positive Beschlussfeststellung wendet, nicht aktiv zu werden, solange der in der Hauptversammlung verkündete negative Beschluss in der Welt war (BGH NJW 1980, 1465, 1468), jedenfalls also, solange er noch nicht vom Landgericht für ungültig erklärt worden war.
Handelt es sich nicht um einen Nichtigkeitsgrund, sondern nur um einen Anfechtungsgrund, müssen die Anfechtungsbefugten, vor allem die Aktionäre, Gelegenheit haben, den Mangel ihrerseits klageweise (mit einem den Klägern entgegengesetzten Ziel) geltend zu machen (BGH NJW 1980, 1465, 1468).
Dazu können sie als streitgenössische Nebenintervenienten auf Seiten der verklagten Gesellschaft beitreten und den Mangel des Beschlusses, dessen Feststellung die Kläger wünschen, im laufenden Prozess einredeweise geltend machen (BGH NJW 1980, 1465, 1468).
Rn. 39 Die Nebenintervenientin ist befugt, den Fehler geltend zu machen, denn sie ist als Aktionärin grundsätzlich anfechtungsbefugt (BGH NJW 1980, 1465, 1468).
Denn solange der verkündete ablehnende Beschluss in der Welt ist, kann von einem mit diesem Beschluss im Ergebnis einverstandenen Aktionär nicht erwartet werden, dass er sich gegen einen seiner Ansicht nach vielleicht gar nicht vorhandenen zustimmenden Beschluss, dessen verbindliche Feststellung, wenn überhaupt, dann erst in Zukunft zu erwarten ist, vorsorglich wehrt (BGH NJW 1980, 1465, 1468).
Rn. 41 Aus dem gleichen Grund war entgegen der Ansicht der Kläger in den Gegenerklärungen die Wahrung der Anfechtungsfrist durch die Nebenintervenientin gemäß § 246 Abs. 1 AktG nicht nötig; es genügte die Erhebung der Einrede im laufenden Prozess (BGH NJW 1980, 1465, 1468).
Dabei hat der BGH in der zitierten Entscheidung aus dem Jahr 1980 insbesondere auch den zeitlichen Rahmen für die Geltendmachung des Beschlussmangels durch eine Nebenintervenientin der Gesellschaft festgelegt: "in demselben Prozeß" (BGH NJW 1980, 1465, 1468).
- BGH, 26.10.1983 - II ZR 87/83
Ruhen des Stimmrechts nach Kündigung
Ferner hat er in einer Aktiengesellschaft die Verbindung einer Anfechtungs- mit einer positiven Feststellungsklage für zulässig erachtet, wenn in der Hauptversammlung der Vorsitzende zu Unrecht verkündet hat, ein Antrag sei wegen Fehlens der notwendigen Stimmenmehrheit abgelehnt (BGHZ 76, 191, 197 ff) [BGH 13.03.1980 - II ZR 54/78].Damit hatte sie auch die Möglichkeit, etwa bestehende sonstige Gründe, die gegen die Wirksamkeit eines positiven Beschlusses sprechen könnten, schon in diesem Verfahren vorzubringen (vgl. BGHZ 76, 191, 200 f) [BGH 13.03.1980 - II ZR 54/78].
Mit der Beseitigung der ablehnenden Stimme durch eine erfolgreiche Anfechtung ist der Weg dafür frei, den wirkungslos abgelehnten Antrag aufgrund der dann vorliegenden mehrheitlichen Zustimmung zur Geltung zu bringen (vgl. BGHZ 76, 191, 197 f) [BGH 13.03.1980 - II ZR 54/78].
- BGH, 16.10.2012 - II ZR 251/10
Beschlussanfechtungsverfahren bei einer Publikumspersonengesellschaft: …
- OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 20 U 2/14
Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Isolierte Anfechtung der Ablehnung …
- BGH, 12.12.2005 - II ZR 253/03
Bestätigung eines fehlerhaft in der Hauptversammlung gefaßten Beschlusses
- BGH, 16.10.2012 - II ZR 239/11
Beschlussanfechtungsverfahren bei einer Publikumspersonengesellschaft: …
- OLG Hamm, 21.12.2015 - 8 U 67/15
Auslegung des Zustimmungsvorbehalts aller Gesellschafter zum Abschluss einzelner …
- LG München I, 31.01.2008 - 5 HKO 19782/06
Aktiengesellschaft: Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen wegen …
- OLG Köln, 06.06.2012 - 18 U 240/11
Voraussetzungen der Meldepflicht gem. § 21 Abs. 1 WpHG
- BGH, 23.09.1996 - II ZR 126/95
Vertretung einer Genossenschaft in einem Rechtsstreit mit Mitgliedern; Wirkung …
- BGH, 16.10.2012 - II ZR 70/11
Wirksamkeit eines Aufhebungsbeschlusses hinsichtlich einer Klausel im …
- OLG Düsseldorf, 16.12.2021 - 6 U 87/20
Wirksamkeit von in einer ordentlichen Hauptversammlung einer AG gefassten …
- OLG Köln, 14.06.2018 - 18 U 36/17
Entscheidung des Gerichts bei einer positiven Beschlussfeststellungsklage
- OLG Stuttgart, 21.12.2012 - 20 AktG 1/12
Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Bareinlagen: …
- BGH, 25.10.2016 - II ZR 232/15
Einberufung der Gesellschafterversammlung durch eine zu Unrecht im …
- LG Kassel, 25.08.2016 - 11 O 4232/15
GmbH-Geschäftsanteile - Einziehung aus wichtigem Grund
- OLG Düsseldorf, 23.02.2012 - 6 U 135/10
Nichtigerklärung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung einer GmbH
- BGH, 03.06.1985 - II ZR 248/84
Anerkennung der Kostentragungspflicht nach Erledigung der Hauptsache; Kosten der …
- BGH, 25.02.1982 - II ZR 145/80
Zur Unzulässigkeit einer AG-Satzungsbestimmung bei Ungleichbehandlung der …
- BGH, 07.11.1997 - LwZR 1/97
Kein unbeschränkter Bestandsschutz für fehlerhaft umgewandeltes LPG-Unternehmen
- OLG Köln, 24.05.2018 - 18 U 36/17
Wirksamkeit eines Beschlusses in der Gesellschafterversammlung einer GmbH
- BGH, 15.07.1997 - KVR 21/96
"Stadtwerke Garbsen"; Begriff des Zusammenschlusses bei Erwerb einer …
- OLG Stuttgart, 25.05.2022 - 20 U 38/21
Rechtschutzbedürfnisses bei Anfechtung eines Beschlusses der Hauptversammlung …
- OLG Hamburg, 06.03.1992 - 11 U 134/91
Rechtmäßigkeit der Beschlüsse zur Besetzung des Vorstandsausschusses einer …
- LG München I, 07.09.2023 - 5 HKO 3385/22
Fragerecht der Aktionäre, Virtuelle Hauptversammlung, Anfechtungsklage, …
- BGH, 25.10.2016 - II ZR 231/15
Einberufung der Gesellschafterversammlung durch eine zu Unrecht im …
- BGH, 31.05.2011 - II ZR 116/10
GmbH: Stimmrecht des herrschenden Gesellschafters bei Beschlussfassung über die …
- OLG Stuttgart, 06.05.2004 - 20 U 16/03
Anfechtung eines AG-Hauptversammlungsbeschlusses zu einer Aufsichtsratswahl: …
- OLG Düsseldorf, 12.07.2012 - 6 U 220/11
- LG Köln, 05.10.2007 - 82 O 114/06
Meldepflichten nach WphG bei Umfirmierung bzw. Namensänderung des Aktionärs
- BGH, 10.11.1987 - KVR 7/86
"Singener Wochenblatt"; Rechtsstellung des Erwerbers bei einem Zusammenschluß; …
- LG Düsseldorf, 26.11.2009 - 32 O 65/09
Anfechtungsklage gegen eine zu Unrecht erfolgte Verkündung des Vorsitzenden in …
- OLG Brandenburg, 30.11.2022 - 7 U 193/21
Anfechtung der Beschlüsse der Generalversammlung einer Genossenschaft
- BGH, 16.02.1981 - II ZR 89/79
Anspruch eines Gesellschafters auf gleichberechtigte Geschäftsführung - Vorliegen …
- OLG München, 27.03.1996 - 7 U 6037/95
Rechtswirkungen eines Feststellungsurteils bezüglich eines unklaren und nicht …
- BGH, 27.05.1982 - III ZR 157/80
Bergrechtliche Gewerkschaft
- OLG Schleswig, 28.02.2024 - 9 U 124/22
Aktiengesellschaft: Wirksamkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen
- LG Dortmund, 25.06.2009 - 18 O 14/09
Stimmverbot für Vorstände und Aufsichtsräte nur bei Stimmabgabe gegen …
- LG München I, 31.03.2008 - 5 HKO 20117/07
Bestellung eines Sonderprüfers: Bestimmtheit des Klageantrags hinsichtlich des …
- BGH, 12.10.1992 - II ZR 41/92
Streitwert für Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines …
- OLG Karlsruhe, 30.12.1997 - 19 U 205/96
Missbrauch von Beiratsmitgliederbefugnissen und Überschreitung von Kompetenzen; …
- LG München I, 26.02.2010 - 5 HKO 14083/09
Hauptversammlung der Aktiengesellschaft: Wirkungen einer Amtsniederlegung durch …
- LG Stuttgart, 23.02.2021 - 31 O 48/20
- OLG Hamburg, 17.08.2001 - 11 U 60/01
Voraussetzungen der Beschlussfeststellungsklage im Aktienrecht
- LG Hagen, 17.09.2019 - 21 O 83/18
- OLG Jena, 10.10.2012 - 2 U 168/12
- OLG Schleswig, 07.02.2024 - 9 U 124/22
Anfechtungsklage wegen der Wirksamkeit von Beschlüssen einer Hauptversammlung …
- OLG Karlsruhe, 15.12.1986 - 11 W 71/86
Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage; Stimmrechtsverteilung in einer …
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