Rechtsprechung
| BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89 |
Verurteilter Prozeßkostenhilfe-Empfänger
Art. 3 Abs. 1 GG, Tragung der Gerichtskosten durch Beklagten, § 123 ZPO, § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- RA Kotz
Prozesskostenhilfe
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungskonforme Auslegung von § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG bei Verpflichtung zur Tragung der Gerichtskosten nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt worden ist, hier: Keine Inanspruchnahme für vom Kläger verauslagte Gerichtskosten
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Prozeßrecht; keine Kostenerstattungspflicht hinsichtlich verauslagter Gerichtskosten bei Gewährung von Prozeßkostenhilfe
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 25.04.1989 - 2 O 514/88
- OLG Stuttgart, 22.06.1989 - 8 W 279/89
- BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89
Papierfundstellen
- NJW 1999, 3186
- MDR 1999, 1089
- MDR 1999, 1405
- FamRZ 2000, 474
- VersR 1999, 1433
- AnwBl 2000, 761
- Rpfleger 1999, 495
Wird zitiert von ... (91) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78
Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im …
Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hinsichtlich der Bedeutung des Art. 3 Abs. 1 GG für die Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Regelungen auch des Prozeßkostenhilferechts sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 84, 197 ; Beschluß des Ersten Senats vom 28. Oktober 1998 - 1 BvR 2349/96 -, BVerfGE 51, 295 ; 63, 380 ; 78, 104 ).Die Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes kann allerdings dabei keine vollständige sein (BVerfGE 51, 295 ; 63, 380 ).
Die Beendigung des Rechtsstreits durch gerichtlichen Vergleich, der auch von anderen Erwägungen als denen der Anspruchsberechtigung getragen werden kann, mag die Gefahr einer Manipulation der Prozeßparteien hinsichtlich der Gerichtskosten zu Lasten der Staatskasse in sich bergen, so daß es sachlich begründet ist, den Schutz des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG nicht auf diese Fälle des gerichtlichen Vergleichs zu erstrecken (vgl. BVerfGE 51, 295 ).
Rn. 24 Ebensowenig vermag die unterschiedliche Prozeßstellung von Kläger und Beklagtem dessen Benachteiligung zu rechtfertigen, steht diese doch im Widerspruch zu der ansonsten im Kostenrecht stärkeren Heranziehung der Klägerseite zu den Gerichtskosten, die sich darauf gründet, daß der Kläger und gerade nicht der Beklagte Anlaß dafür gibt, daß Gerichtskosten überhaupt entstehen (vgl. BVerfGE 51, 295 ).
- BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90
Kündigungsschutz Zwischenvermieter
Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hinsichtlich der Bedeutung des Art. 3 Abs. 1 GG für die Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Regelungen auch des Prozeßkostenhilferechts sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 84, 197 ; Beschluß des Ersten Senats vom 28. Oktober 1998 - 1 BvR 2349/96 -, BVerfGE 51, 295 ; 63, 380 ; 78, 104 ).Rn. 13 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden keine Unterschiede solcher Art und solchen Gewichts bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72 ; 81, 228 ; 84, 197 ).
Das Bundesverfassungsgericht prüft und beanstandet deshalb die fachgerichtliche Auslegung nur insoweit, als sie auf einer unrichtigen Anschauung der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruht, etwa dann, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (vgl. BVerfGE 84, 197 ; 58, 369 ).
- BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im …
Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hinsichtlich der Bedeutung des Art. 3 Abs. 1 GG für die Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Regelungen auch des Prozeßkostenhilferechts sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 84, 197 ; Beschluß des Ersten Senats vom 28. Oktober 1998 - 1 BvR 2349/96 -, BVerfGE 51, 295 ; 63, 380 ; 78, 104 ).Die Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten im Bereich des Rechtsschutzes kann allerdings dabei keine vollständige sein (BVerfGE 51, 295 ; 63, 380 ).
- BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86
Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hinsichtlich der Bedeutung des Art. 3 Abs. 1 GG für die Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Regelungen auch des Prozeßkostenhilferechts sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 84, 197 ; Beschluß des Ersten Senats vom 28. Oktober 1998 - 1 BvR 2349/96 -, BVerfGE 51, 295 ; 63, 380 ; 78, 104 ).Ihr Ausmaß liegt vielmehr in der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers, der damit auch bestimmen kann, inwieweit er eine Entlastung oder gar vollständige Befreiung der unbemittelten Partei von Gerichtskosten vornehmen will, solange dadurch der armen Partei die Prozeßführung nicht unmöglich gemacht wird (BVerfGE 78, 104 ).
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89
Rn. 25 Es ist deshalb geboten und möglich, § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG so auszulegen, daß der in ihm enthaltene Haftungsausschluß sämtliche Gerichtskosten, damit auch schon gezahlte Gerichtskostenvorschüsse umfaßt und so eine grundrechtsverletzende Ungleichbehandlung nicht eintritt (vgl. BVerfGE 86, 288 ; 49, 148 ; 54, 277 ). - BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89
Rn. 25 Es ist deshalb geboten und möglich, § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG so auszulegen, daß der in ihm enthaltene Haftungsausschluß sämtliche Gerichtskosten, damit auch schon gezahlte Gerichtskostenvorschüsse umfaßt und so eine grundrechtsverletzende Ungleichbehandlung nicht eintritt (vgl. BVerfGE 86, 288 ; 49, 148 ; 54, 277 ). - BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76
Ermessen bei Revisionsannahme
Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89
Rn. 25 Es ist deshalb geboten und möglich, § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG so auszulegen, daß der in ihm enthaltene Haftungsausschluß sämtliche Gerichtskosten, damit auch schon gezahlte Gerichtskostenvorschüsse umfaßt und so eine grundrechtsverletzende Ungleichbehandlung nicht eintritt (vgl. BVerfGE 86, 288 ; 49, 148 ; 54, 277 ). - BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89
Rn. 13 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden keine Unterschiede solcher Art und solchen Gewichts bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72 ; 81, 228 ; 84, 197 ). - BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 4/87
Verfassungsgemäße Besteuerung im Zusammenhang mit der Verhängung von Bußgeldern
Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89
Rn. 13 a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt eine Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu einer anderen Gruppe anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden keine Unterschiede solcher Art und solchen Gewichts bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72 ; 81, 228 ; 84, 197 ). - BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96
DDR-Erbbaurecht
Auszug aus BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89
Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hinsichtlich der Bedeutung des Art. 3 Abs. 1 GG für die Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Regelungen auch des Prozeßkostenhilferechts sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 84, 197 ; Beschluß des Ersten Senats vom 28. Oktober 1998 - 1 BvR 2349/96 -, BVerfGE 51, 295 ; 63, 380 ; 78, 104 ). - BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69
Armenrecht juristischer Personen
- BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79
Berufskrankheiten
- BGH, 23.05.1989 - VI ZR 6/87
Anspruch auf Rückzahlung gezahlter Gerichtskosten
- BGH, 07.10.1981 - IVb ZB 97/78
Geltendmachung der Haftung des Zweitschuldners bei Bewilligung des Armenrechts …
- BGH, 26.10.2011 - XII ZB 247/11
Sorgerechtsverfahren: Frist zur Nachholung der Begründung der Rechtsbeschwerde; …
Denn anderenfalls wäre die nach Art. 3 Abs. 1 GG gebotene Gleichbehandlung bemittelter und unbemittelter Verfahrensbeteiligter nicht mehr gewährleistet (vgl. BVerfG NJW 1987, 1191; FamRZ 2000, 474, 475). - BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 3/19 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung von Vorverfahrenskosten - …
Rn. 30 Dass für das gerichtliche Verfahren Mechanismen vorgesehen sind, die aus Gründen der Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 1 und 3 GG (vgl BVerfG vom 23.6.1999 - 1 BvR 984/89 - NJW 1999, 3186; BVerfG vom 3.3.2014 - 1 BvR 1671/13 - NZS 2014, 336) den Ausgleich von Aufwendungen finanziell bedürftiger Rechtsschutzsuchender wegen ihrer Vertretung ohne Abschläge gegenüber den Aufwendungen von Bemittelten sichern, ist auch für den Kostenerstattungsanspruch aus § 63 SGB X zu würdigen (vgl zum Gleichlauf von Rechtsschutzgleichheit und Rechtswahrnehmungsgleichheit BVerfG vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NZS 2010, 88, 89). - OLG Naumburg, 16.02.2015 - 2 W 25/14
Wirkung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe: Inanspruchnahme der armen Partei …
Auch die Entstehungsgeschichte des § 31 Abs. 3 S. 1 GKG spricht gegen eine erweiternde Auslegung: Der Gesetzgeber hat mit dieser Norm auf eine (im Übrigen umstrittene) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss v. 23.06.1999, 1 BvR 984/89, MDR 1999, 1089; krit. u.a.: Schneider MDR 1999, 1405; Wedel JurBüro 2000, 124; Landmann RPfl 2002, 62) zu der Vorgängervorschrift des § 58 Abs. 2 S. 2 GKG reagiert und wollte ausdrücklich nur die vom Bundesverfassungsgericht beanstandete Ungleichbehandlung beseitigen (…vgl. dazu Fischer in: Musielak, ZPO, 11. Aufl. 2014, § 123 Rn. 2 m.w.N.;… BT-Drs. 15/1971, S. 153), und zwar die sachlich nicht gerechtfertigte kostenrechtliche Ungleichbehandlung des im Rechtsstreit durch Urteil unterliegenden Beklagten, dem Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, gegenüber dem Kläger in vergleichbarer prozessualer Lage, weil der Kläger nach § 122 ZPO von der Vorschusspflicht und danach von der Zahlungspflicht befreit war, während der Beklagte die vom Kläger verauslagten Gerichtskosten nach § 123 ZPO zu erstatten hatte.
- BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 17/19 R
Keine wirksame Aufrechnung des Jobcenters von Kostenerstattungsansprüchen nach § …
Rn. 24 Dass für das gerichtliche Verfahren Mechanismen vorgesehen sind, die aus Gründen der Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 1 und 3 GG (vgl BVerfG vom 23.6.1999 - 1 BvR 984/89 - NJW 1999, 3186; BVerfG vom 3.3.2014 - 1 BvR 1671/13 - NZS 2014, 336) den Ausgleich von Aufwendungen finanziell bedürftiger Rechtsschutzsuchender wegen ihrer Vertretung ohne Abschläge gegenüber den Aufwendungen von Bemittelten sichern, ist auch für den Kostenerstattungsanspruch aus § 63 SGB X zu würdigen (vgl zum Gleichlauf von Rechtsschutzgleichheit und Rechtswahrnehmungsgleichheit BVerfG vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NZS 2010, 88, 89). - BGH, 23.10.2003 - III ZB 11/03
Festsetzung von Gerichtskosten aufgrund eines Vergleichs bei Bewilligung von PKH …
Durch Beschluß vom 23. Juni 1999 (NJW 1999, 3186 f) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG sei so auszulegen, daß der gesetzliche Haftungsausschluß sämtliche Gerichtskosten einschließlich schon gezahlter Vorschüsse erfasse; nur so sei eine grundrechtsverletzende Ungleichbehandlung der bedürftigen Partei je nach Parteirolle zu vermeiden: Während nämlich der unbemittelte unterlegene Kläger wegen der durch § 122 Abs. 2 ZPO (auch) für den Gegner angeordneten einstweiligen Befreiung von den Gerichtskosten insoweit keinem Erstattungsanspruch nach § 123 ZPO ausgesetzt sei, hätte bei wörtlicher Anwendung der Vorschrift ein mittelloser unterlegener Beklagter - ohne ersichtlichen sachlichen Grund - dem obsiegenden Kläger die von diesem verauslagten Gerichtskosten voll zu erstatten. - AG Bad Segeberg, 24.11.2014 - 17 C 22/13
Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss: Vorrangige Entscheidung über die …
Soweit das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass die vom Gesetzgeber eingeräumte Prozesskostenfreiheit der unbemittelten Partei ungeachtet ihrer prozessualen Stellung als Kläger oder Beklagter zugutekommen müsse (BVerfG, Beschl. v. 23.06.1999 - 1 BvR 984/89, NJW 1999, 3186), folgt hieraus nichts Abweichendes. - OLG Düsseldorf, 10.10.2000 - 10 WF 18/00
Kostenfestsetzung trotz Prozeßkostenhilfebewilligung - Prozeßvergleich im …
Sie vertritt die Auffassung, die Festsetzung der Gerichtskosten gegen sie verstoße gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juli 1999 (richtig: 23. Juni 1999, Az. 1 BvR 984/89), aufgrund der die Parteien im Falle der Mittellosigkeit nicht unterschiedlich behandelt werden dürften.b) Dieser Rechtsprechung steht der durch den Beschwerdeführer zitierte Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1999 (veröffentlicht in MDR 1999, 1089 sowie VersR 1999, 1433) nicht entgegen.
c) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist aber - ebenso wie der bezeichnete Senatsbeschluß - entsprechend dem Wortlaut des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG auf die Fälle beschränkt, in welchem der Kostenschuldner nach § 54 Nr. 1 GKG haftet, also wenn ihm durch eine gerichtliche Entscheidung die Kosten des Verfahrens auferlegt sind (BVerfG MDR 1999, 1089, 1090;… Senat a.a.O.).
Diese Differenzierung rechtfertigt sich aus dem Bestreben, eine Manipulation der Prozeßparteien hinsichtlich der Gerichtskosten zu verhindern, etwa wenn die beklagte PKH-Partei sich unabhängig von der Rechtslage vergleichsweise zur Übernahme sämtlicher Kosten mit der Zielsetzung bereit erklärt, diese letztlich der Landeskasse zur Last fallen zu lassen (vgl. BVerfG MDR 1999, 1089, 1090).
- BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 4/19 R
Keine Aufrechnung des Jobcenters von Kostenerstattungsansprüchen nach § 63 SGB X …
Rn. 29 Dass für das gerichtliche Verfahren Mechanismen vorgesehen sind, die aus Gründen der Rechtsschutzgleichheit aus Art. 3 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 1 und 3 GG (vgl BVerfG vom 23.6.1999 - 1 BvR 984/89 - NJW 1999, 3186; BVerfG vom 3.3.2014 - 1 BvR 1671/13 - NZS 2014, 336) den Ausgleich von Aufwendungen finanziell bedürftiger Rechtsschutzsuchender wegen ihrer Vertretung ohne Abschläge gegenüber den Aufwendungen von Bemittelten sichern, ist auch für den Kostenerstattungsanspruch aus § 63 SGB X zu würdigen (vgl zum Gleichlauf von Rechtsschutzgleichheit und Rechtswahrnehmungsgleichheit BVerfG vom 11.5.2009 - 1 BvR 1517/08 - NZS 2010, 88, 89). - LG Bamberg, 28.08.2018 - 4 T 23/18
Kostenerstattungsanspruch für verauslagte Gerichtskosten gegen PKH-Partei
Unerheblich ist dabei, ob einer Partei von Anfang an oder erst im Laufe des Verfahrens PKH bewilligt wurde; gleichermaßen ist unerheblich, ob der unterlegenen Partei PKH mit oder ohne Zahlungsanordnung bewilligt wurde (…allgemeine Ansicht, vgl. Fischer, in: Musielak/Voit, ZPO, 15. Auflage 2018, § 123 Rn. 2 m.w.N.;… Kratz, in: BeckOK, ZPO, 29. Edition Stand: 01.07.2018, § 123 Rn. 2 m.w.N.;… Wache, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 123 Rn. 4 m.w.N.;… Geimer, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 122 Rn. 23-25 m.w.N., § 123 Rn. 4;… Kießling, in Saenger, ZPO, 7. Auflage 2017, § 123 Rn. 3 m.w.N.; zur verfassungsrechtlichen Dimension der dargestellten Handhabung vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23.6. 1999 - 1 BvR 984-89 -, NJW 1999, 3186 ff., wonach es gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, wenn bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe ein unbemittelter unterlegener Kläger besser behandelt wird als ein mittelloser Beklagter. Muss der Kläger in keinem Fall Gerichtskosten zahlen - weder an die Staatskasse (§ ZPO § 122 ZPO) noch an den Prozessgegner, weil dieser wegen der einstweiligen Befreiung von Gerichtskosten bis zur gerichtlichen Kostenentscheidung (§ ZPO § 122 ZPO§ 122 Abs. 2 ZPO) keinen Erstattungsanspruch nach § ZPO § 123 ZPO gegen ihn hat -, während ein mittelloser unterlegener Beklagter dem obsiegenden Kläger gegenüber zur Erstattung der bis zur Kostenentscheidung von diesem verauslagten Gerichtskosten verpflichtet ist, so liegt darin eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung.). - BGH, 09.07.2003 - XII ZB 147/02
Nachholung der Berufungsbegründung nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
Um die verfassungsrechtlich gebotene Angleichung der Situation bemittelter und unbemittelter Rechtsmittelführer (vgl. BVerfG aaO und FamRZ 2000, 474, 475) zu gewährleisten, bedarf es daher angesichts der seit dem 1. Januar 2002 geltenden Neuregelung der Berufungsbegründungsfrist einer verfassungskonformen Auslegung des § 236 Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz ZPO (vgl. auch Sächsisches OVG SächsVBl. - BVerfG, 28.06.2000 - 1 BvR 741/00
Umfang der Kostentragungspflicht einer bedürftigen Partei
- OLG Hamm, 25.09.2020 - 25 W 155/20
Notwendigkeit der ausdrücklichen Feststellung des Gerichts vor Abschluss des …
- OLG Celle, 20.05.2014 - 2 W 106/14
Grundsätze zur Geltendmachung der auf die Staatskasse übergegangenen …
- KG, 05.09.2000 - 1 AR 19/00
Auswirkung der Gewährung von Prozesskostenhilfe auf die Haftung eines anderen …
- BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 2048/96
Ungleichbehandlung von mittellosen Klägern und Beklagten, denen …
- BVerfG, 14.09.1999 - 1 BvR 1497/98
Ungleichbehandlung von mittellosen Klägern und Beklagten, denen …
- OLG Koblenz, 28.01.2004 - 14 W 62/04
Inanspruchnahme des Gegners der beklagten PKH-Partei als Zweitschuldner
- BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 2055/97
Ungleichbehandlung von mittellosen Klägern und Beklagten, denen …
- OLG Bamberg, 07.06.2000 - 2 WF 68/00
Zur Anwendung des § 58 Abs. 2 S. 2 GKG nach vergleichsweiser Kostenaufhebung
- OLG Jena, 25.09.2013 - 7 U 180/13
Keine Verzinsung von Gerichtskostenvorschüssen vor Kostenfestsetzung!
- BPatG, 29.10.2002 - 9 W (pat) 39/02
- OLG Koblenz, 18.10.1999 - 14 W 683/99
"Arme" Partei übernimmt Gerichtskosten im Prozessvergleich, Erstattungsanspruch …
- OLG Nürnberg, 13.08.2001 - 10 WF 2663/01
Prozesskostenhilfe - Erstattungsansprüche des Gegners
- OLG Rostock, 06.06.2011 - 10 UF 118/09
Verfassungrechtliche Bedenken bei Übernahme von Prozesskosten in einem Vergleich …
- OLG Schleswig, 01.07.2009 - 15 WF 116/09
Geltendmachung von übergegangenen Ansprüchen des beigeordneten Rechtsanwalts …
- OLG Celle, 29.08.2003 - 8 W 326/03
Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Im Wege des Vergleichs vereinbarte …
- OLG Zweibrücken, 22.08.2001 - 2 WF 67/01
Prozesskostenhilfe - Kostenregelung durch Vergleich - vergleichswidrige …
- OLG Düsseldorf, 31.08.1999 - 10 WF 26/99
Erstattung gezahlter Gerichtskosten bei Obsiegen gegen eine …
- OLG Dresden, 11.10.2012 - 23 WF 124/12
Inanspruchnahme als Gesamtschuldner haftender Kostenschuldner bei Bewilligung der …
- OLG Dresden, 05.06.2000 - 5 W 161/00
Erstattungsanspruch des Klägers hinsichtlich von Gerichtskosten gegen den …
- OLG Koblenz, 28.03.2000 - 14 W 245/00
Sozialschwache Partei Übernahmeschuldner - Entscheidung des BVerfG nicht …
- OLG Nürnberg, 29.05.2000 - 13 W 1385/00
Kostenhaftung der Prozesskostenhilfe erhaltenden Partei bei freiwilliger …
- OLG Koblenz, 10.05.2012 - 13 UF 792/10
Verfahrenskostenhilfe: Verfassungsmäßigkeit der Haftung des …
- OLG Frankfurt, 24.11.2011 - 3 U 298/10
Auswirkung der Kostenübernahme im Vergleich auf die Verpflichtung zur Tragung von …
- OLG Naumburg, 21.09.2001 - 13 W 230/01
Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung - Auslagenvorschuss - Kostenfestsetzung
- OLG Frankfurt, 05.07.2001 - 5 UF 223/99
Prozeßkostenhilfe, Kostenübernahme durch Vergleich; Erstschuldner, mittelloser, …
- OLG München, 29.09.2000 - 11 W 2200/00
Kostenerstattungsanspruch des obsiegenden Klägers für verauslagte …
- BPatG, 26.09.2002 - 9 W (pat) 30/02
Gebührenfreiheit der Beschwerde bei Verfahrenskostenhilfe in Patentsachen
- OLG Koblenz, 27.11.2007 - 13 WF 955/07
Erstattungspflicht hinsichtlich Prozesskosten nach Bewilligung von …
- OLG Stuttgart, 27.12.2002 - 8 WF 80/02
Wirkungen der Prozesskostenhilfebewilligung: Rückzahlung vor der Bewilligung …
- OLG Düsseldorf, 02.04.2009 - 10 W 23/09
Inanspruchnahme gesamtschuldnerisch haftender Erstschuldner bei Bewilligung von …
- BVerfG, 02.02.2001 - 2 BvR 1294/99
Verfassungsbeschwerde gegen die Inanspruchnahme des Beschwerdeführers als …
- OLG Celle, 23.01.2013 - 2 W 11/13
Umfang der Inanspruchnahme eines vermögenden Streitgenossen für Gerichtskosten …
- OLG Saarbrücken, 29.10.2009 - 6 WF 105/09
Kostenfestsetzung bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Erledigung des …
- BFH, 12.12.2008 - IV E 1/08
(Keine Einzelrichterentscheidung des BFH über Erinnerung - Zurechnung der …
- OLG Karlsruhe, 14.12.2021 - 10 U 9/21
Prozessführungskosten im Sinne der Prozesskostenhilfe bei vergangenen und …
- OLG Düsseldorf, 02.03.2006 - 24 W 10/06
Kosterstattungspflicht der bedürftigen PKH-Partei bei teilweiser oder …
- OLG Köln, 05.05.2003 - 14 WF 64/03
Aufrechnung und Einrede durch die Staatskasse bei beigeordnetem Rechtsanwalt
- OLG München, 24.01.2001 - 11 WF 523/01
Geltendmachung von übergegangenen Ansprüche wegen Prozesskostenhilfe-Vergütung; …
- OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 34/03
Zur Erstattung von verauslagten Gerichtskosten, wenn sich der Anspruch gegen …
- OLG Nürnberg, 06.09.1999 - 10 WF 2671/99
Prozesskostenhilfe und Kostenerstattung
- OLG Karlsruhe, 15.02.2001 - 11 W 9/01
Kostenberechnung bei Haftung nach Bruchteilen - fehlerhafte Verrechnung des …
- OLG München, 16.10.2000 - 11 WF 1131/00
Antragstellerhaftung im Antragsverfahren des FGG bei Prozesskostenhilfe für den …
- OLG Koblenz, 18.04.2007 - 14 W 272/07
Erstattung von Gerichtskostenvorschüsse nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- OLG Frankfurt, 01.10.2002 - 25 W 70/02
Kostenschuldnerschaft für Gerichtskosten: Haftung der mittellosen Partei als …
- OLG Stuttgart, 19.12.2000 - 8 WF 25/00
Prozesskostenhilfe für Beklagten - Kostenübernahme durch Vergleich
- OLG Schleswig, 21.01.2004 - 7 U 30/03
Umfang der Begründungspflicht bei Prozesskostenhilfegesuch
- OLG Brandenburg, 09.11.2006 - 6 W 182/06
Festsetzung von Gerichtskosten gegen Prozesskostenhilfeberechtigten bei …
- OLG Schleswig, 13.05.2003 - 9 W 21/03
Zur fehlenden Privilegierung des § 58 Abs. 2 Satz 2 GKG in Fällen einer durch …
- OLG Hamm, 26.07.2001 - 23 W 232/01
Festsetzung verauslagter Gerichtskosten gegen eine durch Prozeßkostenhilfe …
- LG Fulda, 03.04.2009 - 1 S 29/09
Zulässigkeit und Begründetheit einer Gegenvorstellung gegen die Versagung von …
- OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 37/03
Zur Erstattung von verauslagten Gerichtskosten, wenn sich der Anspruch gegen …
- OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 35/03
Zur Erstattung von verauslagten Gerichtskosten, wenn sich der Anspruch gegen …
- OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 38/03
Zur Erstattung von verauslagten Gerichtskosten, wenn sich der Anspruch gegen …
- OLG Karlsruhe, 04.12.2001 - 20 WF 140/00
Berechtigtes Interesse im Sinn des § 2 Abs. 2 KostOZum Status eines Elternteils …
- OLG Dresden, 05.10.2001 - 11 AR 196/01
- OLG München, 26.07.2001 - 11 W 1597/01
Einfluss einer Bewilligung von Prozesskostenhilfe auf die Verpflichtung die dem …
- OLG Köln, 16.06.2000 - 27 WF 86/00
Erstattungspflicht der mittellosen Partei für verauslagte Gerichtskosten des …
- OLG München, 23.01.2001 - 11 W 3216/00
Anforderungen an die Entschädigung eines Sachverständigen; Voraussetzungen für …
- OLG Nürnberg, 16.09.1999 - 11 WF 3064/99
Erstattung eingezahlter Gerichtskosten durch die beklagte Partei bei Bewilligung …
- OLG Dresden, 22.05.2001 - 22 WF 197/01
Zur Anwendung des § 58 Abs. 2 S. 2 GKG in Fällen mit Prozesskostenhilfe
- FG Hamburg, 20.12.2014 - 3 KO 242/14
Gerichtskostengesetz/Finanzgerichtsordnung: Zusammenveranlagte Ehegatten als …
- AG Koblenz, 11.03.2011 - 134 C 2216/10
Festsetzung der Gerichtskosten bei Beendigung des Rechtsstreits durch …
- LG Leipzig, 22.03.2007 - 12 T 234/07
- OLG Koblenz, 29.01.2007 - 14 W 37/07
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung über den Kostenansatz für …
- OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 36/03
Zur Erstattung von verauslagten Gerichtskosten, wenn sich der Anspruch gegen …
- OLG Hamm, 13.03.2003 - 23 W 18/03
Festsetzung von Gerichtskosten bei Verauslagung durch die Klägerin i.R.d. …
- OLG Hamm, 17.03.2000 - 23 W 83/00
Kostenerstattung bei echter Streitgenossenschaft - gemeinsamer …
- OLG Karlsruhe, 13.01.1998 - 14 W 79/97
- OLG Saarbrücken, 06.08.2001 - 9 WF 77/01
Keine Inanspruchnahme der teilweise unterlegenen Partei für die verauslagten …
- OLG Köln, 14.09.2000 - 17 W 192/00
- OLG Hamburg, 15.08.2000 - 8 W 154/00
Keine weitere Beschwerde für den Prozesskostenhilfe erhaltenden Beklagten bei …
- OLG Düsseldorf, 10.02.2000 - 5 W 67/99
Erstattung von Gerichtskosten bei teilweiser Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- OLG Dresden, 21.01.2000 - 19 W 1841/99
Haftungsausschlusses für Gerichtskosten bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- BPatG, 28.05.2003 - 9 W (pat) 19/03
- OLG Bamberg, 11.10.2000 - 2 WF 115/00
Zur Frage der Behandlung der Kosten nach Kostenentscheidung gemäß § 20 S. 1 …
- VerfGH Sachsen, 30.03.2012 - 155-IV-11
- LG Wuppertal, 14.02.2000 - 6 T 75/00
Keine Festsetzung von Gerichtskosten gegen den Prozesskostenhife erhaltenden …
- OLG Düsseldorf, 10.01.2000 - 5 W 67/99
Gerichtskostenerstattung durch die unterlegene Partei bei teilweiser Bewilligung …
- OLG Frankfurt, 15.02.2000 - 6 WF 18/00
- OLG Frankfurt, 01.02.2000 - 6 UF 184/99
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