Rechtsprechung
| BGH, 19.07.2007 - I ZR 191/04 |
Volltextveröffentlichungen (23)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
SMS-Werbung UKlaG § 13a
- MIR - Medien Internet und Recht
SMS-Werbung - Der Auskunftsanspruch des individuell berechtigten Anspruchsinhabers nach§ 13a Satz 1 UKlaG gegen den Diensteerbringer scheidet nicht schon dann aus, wenn einentsprechender Auskunftsanspruch von einem Verband geltend gemacht werden könnte.
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- Anwaltskanzlei von Olnhausen
SMS-Werbung
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
SMS-Werbung
- LawCommunity.de
SMS-Werbung - Individueller Auskunftsanspruch
- Judicialis
UKlaG § 13a
- IWW
- Kanzlei Prof. Schweizer
Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegen Telefongesellschaft bei unverlangt zugesendeten Werbe-Kurznachrichten (SMS)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Individualanspruch über die Identität des Inhabers einer Rufnummer aufgrund des Empfangs einer unverlangten Werbe-SMS-Nachricht; Auskunftsanspruch gegenüber einem Telekommunikationsunternehmen
- adresshandel-und-recht.de
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Werbe-SMS - Auskunftsanspruch gegen Mobilfunkunternehmen
- kanzlei.biz
Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegen Telefongesellschaft bei unverlangt zugesendeten Werbe-Kurznachrichten (SMS)
- datenschutz.eu
SMS-Werbung
- rabüro.de
Verbraucher haben Auskunftsanspruch gegen Telefongesellschaften bei unverlangt zugesendeten Werbe-SMS
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UKlaG § 13a
"SMS-Werbung"; Auskunftsanspruch gegenüber einem Mobilfunkunternehmen über den Absender einer Werbe-SMS - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SMS-Werbung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
SMS-Werbung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (23)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegen Telefongesellschaft bei unverlangt zugesendeten Werbe-Kurznachrichten (SMS)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
§ 13a UKlaG
Werbe-SMS: Ausschluss des Auskunftsanspruchs - MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
SMS-Werbung
Unverlangte Handy-Werbung - Dem Verbraucher steht im Falle ungewollt zugesendeter Werbe-Kurznachrichten (SMS) grundsätzlich ein Auskunftsanspruch gegen die Telefongesellschaft betreffend Namen und Anschrift des fraglichen Anschlussinhabers zu
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)
Auskunftsanspruch bei unverlangt zugesandter Werbe-SMS
- heise.de (Pressebericht, 19.07.2007)
Bei unerwünschten Werbe-SMS: Bloß nicht antworten
- heise.de (Pressebericht, 14.11.2007)
BGH bejaht Auskunftsanspruch bei SMS-Spam
- heise.de (Pressebericht, 14.11.2007)
Auskunftsanspruch bei SMS-Spam
- heise.de (Pressebericht, 19.07.2007)
Anspruch auf Auskunft über den Absender von unerwünschten Werbenachrichten durch Telekommunikations-Unternehmen
- advogarant.de (Kurzinformation)
Unverlangt zugesendete SMS-Werbung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unerwünschte Werbe-SMS - Telefongesellschaft muss über den Absender Auskunft geben
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegen Telefongesellschaft bei unverlangt zugesendeten Werbe-Kurznachrichten (SMS)
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Verbraucher hat Auskunftsanspruch bei Spam-SMS
- streifler.de (Kurzinformation)
Werbe-SMS: Verbraucher hat Auskunftsanspruch gegen Telefongesellschaft bei unverlangt zugesendeter Werbung per SMS
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Verbraucher können von Telefongesellschaften Auskunft über Versender von unverlangten Werbe-SMS verlangen
- kanzlei-klumpe.de
, S. 11 (Kurzinformation)
Verbraucherauskunftsanspruch gegen Telefongesellschaft bei unverlangter SMSWerbung
- diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegen Telefongesellschaft bei unverlangt zugesendeten Werbe-Kurznachrichten (SMS)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Auskunftsanspruch bei unverlangter Werbe-SMS
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegenüber der Telefongesellschaft bei unerwünschten Werbe-SMS
- it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)
Unverlangte SMS-Werbung: BGH beschert Verbraucher wichtigen Sieg
- beck.de (Kurzinformation)
Auskunftsanspruch bei unverlangter SMS-Werbung
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Auskunftsanspruch gegen Telefongesellschaft bei unerlaubt zugesandter SMS Werbung durch einen Dritten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verbraucher hat Auskunftsanspruch bei Spam-SMS
- juraforum.de (Kurzinformation)
Verbraucher hat Auskunftsanspruch gegen Telefongesellschaft bei unverlangter WerbeSMS
Verfahrensgang
- AG Bonn, 25.03.2004 - 14 C 591/03
- LG Bonn, 19.07.2004 - 6 S 77/04
- BGH, 19.07.2007 - I ZR 191/04
Papierfundstellen
- NJW 2008, 1236
- MDR 2008, 517
- GRUR 2008, 263
- MMR 2008, 166
- MIR 2008, Dok. 034
- K&R 2008, 180
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- LG Bonn, 19.07.2004 - 6 S 77/04
Rechtsw. v. Werbe-SMS; Auskunftsanspruch hinsichtl. Daten v. Anschlußinhabern (§ …
Auszug aus BGH, 19.07.2007 - I ZR 191/04
Die hiergegen gerichtete Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (LG Bonn MMR 2004, 767 = ZUM 2004, 931 = CR 2005, 198).Der Wortlaut des § 13a Satz 2 UKlaG lässt es, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, offen, ob der Individualanspruch nach § 13a Satz 1 UKlaG - wie die Beklagte geltend macht - bereits dann ausscheidet, wenn überhaupt ein Auskunftsanspruch aus § 13 Abs. 1 UKlaG oder aus § 8 Abs. 5 Satz 1 UWG i.V. mit § 13 Abs. 1 UKlaG gegen den Auskunftspflichtigen besteht (…so Frank, Zur strafrechtlichen Bewältigung des Spamming, 2004, S. 73 f.), oder ob der Anspruch nach § 13a Satz 1 UKlaG nur dann zurücktreten soll, wenn der Auskunftsanspruch bereits von einer anspruchsberechtigten Stelle oder Einrichtung (§ 3 Abs. 1 UKlaG, § 8 Abs. 5 Satz 1 UWG) geltend gemacht worden ist (so Mews, MMR 2004, 768, 769; Antoine, ITRB 2005, 33;… Altermann, Die Zulässigkeit unverlangter E-Mail-Werbung nach der UWG-Novelle, 2006, S. 211;… MünchKomm.UWG/Ottofülling, § 8 Rdn. 486).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 22.01.2008 - 6 W 10/08 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- MIR - Medien Internet und Recht
Haftung des Access-Providers - Der Access-Provider ist für rechtswidrige Inhalte auf Webseiten zu denen er seinen Kunden über denbereitgestellten Internetanschluss den Zugang vermittelt, - auch nach den Grundsätzen der wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht ...
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr 11 UWG
Access-Provider: Verantwortlichkeit für den Inhalt der zugänglich gemachten Webseiten
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation und Volltext)
Access-Provider ist nicht für Inhalte von Webseiten verantwortlich zu denen er nur den Zugang vermittelt - Keine Google-Sperrung
- Judicialis
- JurPC
- aufrecht.de
Keine Verantwortlichkeit des Access-Providers für fremde Inhalte
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Internet-Provider haftet nicht für wettbewerbswidrigen Inhalt von Webseiten
- kanzlei.biz
Keine grundsätzliche Haftung eines Access-Providers
- webhosting-und-recht.de
Haftung des Access-Providers für rechtswidrige Webseiten
- rechtsportal.de
UWG § 2 § 3 § 4
Zur wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht von Access-Providern - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)
Haftung des Access-Providers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit des Vermittlers eines Zugangs zum Internet (Access-Provider) für den Inhalt der vermittelten Webseiten; Wettbewerbsrechtliche Haftung eines Access-Providers nach den Grundsätzen über die wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht wegen ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Access-Provider ist "bloßer Vermittler" und für den Inhalt der Webseiten im Internet, zu denen er seinen Kunden den Zugang vermittelt nicht verantwortlich.
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Keine Verantwortlichkeit von Access-Provider für Inhalte von Webseiten im Internet
- heise.de (Pressebericht, 23.01.2008)
Provider nicht für Netzinhalte verantwortlich
- heise.de (Pressebericht, 23.01.2008)
Provider nicht für Netzinhalte verantwortlich
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
Keine Haftung des Access-Providers für rechtswidrige Webseiten
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Keine Haftung des Access-Providers für rechtswidrige Webseiten
- anwaltzentrale.de (Kurzinformation)
Keine Haftung des Internet-Providers bei Zugang zu rechtswidrigen Inhalten
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Haftung für Internetanschlüsse und Internetinhalte
- it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)
Keine Verantwortlichkeit des Access-Providers für den Inhalt der Webseiten im Internet, zu denen er seinen Kunden den Zugang vermittelt
- beck.de (Kurzinformation)
Verantwortlichkeit des Access-Providers
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine Haftung des Access-Providers für rechtswidrige Webseiten
- dr-bahr.com (Auszüge)
Keine Haftung des Access-Providers für rechtswidrige Webseiten
- juraforum.de (Kurzinformation)
Access-Provider nicht für Inhalt der Webseiten verantwortlich
Besprechungen u.ä.
- compliancemagazin.de (Kurzanmerkung)
Verantwortlichkeit des Access-Providers
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 05.12.2007 - 3 O 526/07
- OLG Frankfurt, 22.01.2008 - 6 W 10/08
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 93
- MMR 2008, 166
- MIR 2008, Dok. 027
- K&R 2008, 185
- ZUM 2008, 230
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.07.2007 - I ZR 18/04
Jugendgefährdende Inhalte auf Internet-Auktionsplattformen
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2008 - 6 W 10/08
Eine Haftung der Antragsgegnerin kommt daher allenfalls nach den vom Bundesgerichtshof (WRP 07, 1173 - Jugendgefährdende Schriften bei eBay) entwickelten Grundsätzen über die wettbewerbsrechtliche Verkehrspflicht in Betracht.
- OLG Köln, 18.07.2014 - 6 U 192/11
Access-Provider nicht zu Netzsperren verpflichtet
Eine Auslegung des deutschen Rechts, die zu einer generellen Freistellung der Zugangsvermittler von Ansprüchen wegen Rechtsverletzungen im Internet führt (so OLG Frankfurt, MMR 2008, 166, 167 mit zust. Anm. Spindler, MMR 2008, 167, 168; im Ergebnis auch OLG Hamburg, GRUR-RR 2014, 140 - 3dl.am), ist damit nicht mehr möglich.Andernfalls wäre der Eingriff des Anbieters in die Informationsfreiheit dieser Nutzer gemessen am verfolgten Ziel nicht gerechtfertigt (EuGH, GRUR 2014, 468 Tz. 56 - kino.to; vgl. in diesem Sinn auch OLG Frankfurt, MMR 2008, 166, 167 m. Anm. Spindler, MMR 2008, 167, 169; OLG Hamburg, GRUR-RR 2014, 140, 145 - 3dl.am;… Gesmann-Nuissl/Wünsche, GRUR Int. 2012, 225, 228 f.; Hoeren/Neubauer, WRP 2012, 508, 514).
- LG Köln, 31.08.2011 - 28 O 362/10
ISP haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen seiner Kunden
Dies bedeutet jedoch nicht, dass damit auch die erforderlichen Maßnahmen wie DNS- und IP-Sperren, die mit einem Eingriff in das Fernmeldegeheimnis verbunden sind, von vornherein umfasst sind, und die Vorschriften der §§ 97 UrhG, 1004 BGB hierfür eine hinreichend bestimmte Grundlage sein könnten (i. E. ebenso LG Hamburg MMR 2010, 488, 489;… OLG Hamburg, Urt. v. 22.12.2010, 5 U 36/09; Spindler MMR 2008, 166, 169 Anm. zu OLG Frankfurt MMR 2008, 166). - OLG Hamburg, 02.07.2008 - 5 U 73/07
Verantwortlichkeit von Rapidshare für Rechtsverletzungen Dritter
Das OLG Frankfurt hat kürzlich die Verantwortlichkeit eines (reinen) Access-Providers für den Inhalt von Websites im Internet abgelehnt, zu denen er seinen Kunden Zugang vermittelt (OLG Frankfurt, Beschluss vom 22.01.08, 6 W 10/08).
- LG Hamburg, 12.11.2008 - 308 O 548/08
Keine Pflicht zur DNS-Sperre bei Filesharing
Ihr passiv neutraler automatischer Beitrag ist nicht vergleichbar mit dem eines Plattformbetreibers, wie er den BGH-Entscheidungen zu den Internetauktionshäusern zugrunde lag (so auch OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2008, 93, 94 - Access-Provider, dort zu wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen), und dem eines Forenbetreibers. - OLG Stuttgart, 14.03.2013 - 2 U 161/12
Wettbewerbsverstoß im Internet: Haftung für die Platzierung einer Werbung auf der …
Rn. 46 So könne ein Access-Provider, der bloß den Zugang zum Internet vermittelt, nicht aus wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflicht in die Haftung genommen werden, wenn von ihm für Dritte ins Internet zugänglich gemachte Beiträge verbotene pornographische Inhalte ohne Minderjährigenschutzsperre enthalten, da er nicht im eigenen Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle für Wettbewerbsverstöße insoweit eröffnet habe (OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 93 [juris Tz. 11], ergänzend Zumutbarkeit der Verhinderung der weiteren Verbreitung verneint [juris Tz. 12];… zust. Ullmann a.a.O. § 3, 25;… Köhler in Köhler/Bornkamm a.a.O. § 8, 2.29; Spindler MMR 2008, 167;… Ohly in Piper/Ohly/Sosnitza, UWG, 5. Aufl. [2010], § 8, 136;… vgl. auch Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. [2010], nach § 15, 222). - LG Frankfurt/Main, 08.02.2008 - 12 O 171/07
Wettbewerbsverstoß im Internet: Verantwortlichkeit eines Access-Zugangsproviders …
Das OLG Frankfurt am Main ist im Beschluss vom 22.1.2008 - 6 W 10/08 - von einem "untergeordneten Beitrag" der Antragsgegnerin zu 1 ausgegangen, was begrifflich die Annahme einer Gehilfenstellung der Antragsgegnerin zu 1 ausschließt. - LG München I, 14.05.2009 - 7 O 5535/09
Urheberrechtsverletzungen im Internet: Verpflichtung des Access-Providers zur …
Unabhängig davon, dass die zur Stützung dieser Argumentation herangezogene Rechtsprechung zur Verantwortlichkeit von Hostprovidern (insbesondere das Urteil des OLG Hamburg zu dem Dienst "Rapidshare" ZUM-RD 2008, 527 ff) auf die Verantwortlichkeit von reinen Zugangsvermittlern nicht ohne weiteres übertragbar ist (vgl. zum Wettbewerbsrecht OLG Frankfurt GRUR-RR 2008, 93), vermag das Gericht in dem ständig zunehmenden Angebot von Flatrate-Tarifen und der damit unterbleibenden Erhebung entsprechender Abrechnungsdaten nicht zu beurteilen, inwiefern hierdurch eine relevante Gefahrerhöhung für die Verletzung von Immaterialgüterrechten gesehen werden kann.
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