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Rechtsprechung
   AG Karlsruhe, 12.10.2007 - 12 C 169/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,24103
AG Karlsruhe, 12.10.2007 - 12 C 169/07 (https://dejure.org/2007,24103)
AG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.10.2007 - 12 C 169/07 (https://dejure.org/2007,24103)
AG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. Oktober 2007 - 12 C 169/07 (https://dejure.org/2007,24103)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • shopbetreiber-blog.de (Zusammenfassung und Auszüge)

    Widerrufsrecht bei Mobilfunkvertrag trotz Freischaltung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Widerruf des Mobilfunkvertrages bei gleichzeitigen Erwerb eines subventionierten Handys

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 859 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - Übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus AG Karlsruhe, 12.10.2007 - 12 C 169/07
    Da dem Publikum geläufig ist, dass Mobiltelefone einen nicht unerheblichen Wert haben und ein Kaufmann ein solches Gerät nicht ohne weiteres verschenkt, erkennt es auch, dass der Erwerb des Mobiltelefons letztlich mit den Gegenleistungen finanziert werden muss, die im Rahmen des Netzkartenvertrags zu erbringen sind ( BGHZ 139, 368; Steinhöfel GRUR 1998, 27/29).
  • AG Düsseldorf, 12.11.1999 - 235 C 8761/99

    Verlust eines Handys ist kein Widerrufsgrund

    Auszug aus AG Karlsruhe, 12.10.2007 - 12 C 169/07
    Jedoch erstreckt sich in Vertragsgestaltungen wie der vorliegenden das auf den Kaufvertragsteil bezogene Teil-Widerrufsrecht nach dem Rechtsgedanken des § 139 BGB auch auf den Mobilfunk-Teil (…vgl. Münchner Kommentar zum BGB/Wendehorst, 5. Aufl., § 312d Rdnr. 102;… Palandt, 66. Aufl., § 139 BGB Rdnr. 6; Schöpflin BB 1997, 106/111 f.;… im Ergebnis ebenso: Graf von Westphalen/Grote/Pohle, aaO. Seite 252 mwN.; AG Staufen CR 1999, 234; AG Osnabrück MMR 1998, 520; anders AG Düsseldorf MMR 2000, 177).
  • AG Staufen, 14.12.1998 - 2 C 193/98

    Wandelung eines Handy-Vertrages

    Auszug aus AG Karlsruhe, 12.10.2007 - 12 C 169/07
    Jedoch erstreckt sich in Vertragsgestaltungen wie der vorliegenden das auf den Kaufvertragsteil bezogene Teil-Widerrufsrecht nach dem Rechtsgedanken des § 139 BGB auch auf den Mobilfunk-Teil (…vgl. Münchner Kommentar zum BGB/Wendehorst, 5. Aufl., § 312d Rdnr. 102;… Palandt, 66. Aufl., § 139 BGB Rdnr. 6; Schöpflin BB 1997, 106/111 f.;… im Ergebnis ebenso: Graf von Westphalen/Grote/Pohle, aaO. Seite 252 mwN.; AG Staufen CR 1999, 234; AG Osnabrück MMR 1998, 520; anders AG Düsseldorf MMR 2000, 177).
  • BFH, 15.05.2013 - I R 77/08

    Rechnungsabgrenzung bei Handy-Subventionen

    Rn. 12 Wie bereits in dem Senatsbeschluss in BFHE 228, 533, BStBl II 2010, 739 ausgeführt, gilt diese Beurteilung unabhängig davon, ob der Mobilfunkkunde im Falle einer vorzeitigen Beendigung des MFD-Vertrags verpflichtet wäre, der Klägerin die Subvention zeitanteilig zurückzuerstatten (vgl. aber zur Diskussion um eine zivilrechtliche Verknüpfung beider Verträge im Zusammenhang mit Leistungsstörungen, Widerrufsrechten oder Nichtigkeitsfolgen z.B. Urteil des Amtsgerichts Karlsruhe vom 12. Oktober 2007 12 C 169/07, juris; Limbach, Zeitschrift für das gesamte Schuldrecht 2009, 206 ff.; Hermann/Potthast, CR 2012, 10 ff.).
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Rechtsprechung
   AG Hagen, 02.07.2008 - 16 C 68/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5135
AG Hagen, 02.07.2008 - 16 C 68/08 (https://dejure.org/2008,5135)
AG Hagen, Entscheidung vom 02.07.2008 - 16 C 68/08 (https://dejure.org/2008,5135)
AG Hagen, Entscheidung vom 02. Juli 2008 - 16 C 68/08 (https://dejure.org/2008,5135)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • LawCommunity.de

    Beweiswirkung einer Telefax-Sendebestätigung

  • JurPC

    Beweiswirkung einer Telefax-Sendebestätigung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Autokaufvertrag - Beweiswirkung einer Telefax-Sendebestätigung

  • kanzlei.biz

    Beweiswirkung einer Telefax-Sendebestätigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 130 BGB
    OK-Vermerk auf Fax-Sendeprotokoll spricht für Empfang des gefaxten Dokuments

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beweiswert einer Telefax-Sendebestätigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beweiswert Telefax Sendebericht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 859 (Ls.)
  • MIR 2008, Dok. 265
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

    Auszug aus AG Hagen, 02.07.2008 - 16 C 68/08
    Eine fehlerfreie Telefax-Sendebestätigung erbringt entgegen BGH NJW 1995, 665 ff. den Beweis, dass eine entsprechende Datentransferverbindung zwischen Sendegerät und Empfangsgerät hergestellt und die die übermittelten Daten beim Empfanagsgerät angekommen sind.
  • LG Hamburg, 12.11.1999 - 317 S 23/99

    Sendebericht reicht als Zugangsnachweis für ein Telefax nicht aus!

    Auszug aus AG Hagen, 02.07.2008 - 16 C 68/08
    Inzwischen wurde in eingeholten Sachverständigengutachten z. B. Landgericht Hamburg, Aktenzeichen 317 S 23/99 die Verlässlichkeit des Netzes hinsichtlich der Bestätigung des elektronischen Datenflusses attestiert.
  • OLG Düsseldorf, 01.12.1995 - 14 U 16/95
    Auszug aus AG Hagen, 02.07.2008 - 16 C 68/08
    Entgegen der Ansicht des Beklagten und entgegen einigen obergerichtlichen Entscheidungen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.1995, Aktenzeichen: 14 U 16/95 und OLG Celle, Urteil vom 05.04.1995, Aktenzeichen: 11 U 145/94) ist der Schadensersatz aus dem Bruttokaufpreis zu bestimmen und nicht aus dem Nettokaufpreis.
  • OLG Celle, 05.04.1995 - 11 U 145/94
    Auszug aus AG Hagen, 02.07.2008 - 16 C 68/08
    Entgegen der Ansicht des Beklagten und entgegen einigen obergerichtlichen Entscheidungen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.12.1995, Aktenzeichen: 14 U 16/95 und OLG Celle, Urteil vom 05.04.1995, Aktenzeichen: 11 U 145/94) ist der Schadensersatz aus dem Bruttokaufpreis zu bestimmen und nicht aus dem Nettokaufpreis.
  • AG Bremen, 15.04.2009 - 23 C 496/06
    Aufgrund der Entscheidung des BGH vom 25.04.2006 zur Rechtszeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes, in welcher der BGH für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit allein darauf abstellte, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) wurden, und der Ausdruck des Empfangenen bei Gericht erst nach Fristablauf als nicht mehr erheblich angesehen wurde (BGH NJW 2006, 2263), wird die Übertragung dieser Grundsätze auf die Zugangsproblematik im Privatrechtsverkehr unter Berücksichtigung der rasanten Entwicklung der Kommunikationstechnik diskutiert(zuletzt bejahend: OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.09.2008 - 12 U 65/08 = r + s 2008, 505; OLG Celle, Urteil vom 19.06.2008 - 8 U 80/07 = NJOZ 2008, 3072; AG Hagen, Urteil vom 02.07.2008 - 16 C 68/08 = MMR 2008, 859; verneinend: OLG Schleswig, Beschluss vom 25.04.2007 - 6 W 10/07 = GRUR-RR 2008, 138).
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 14.02.2008 - 315 O 869/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17336
LG Hamburg, 14.02.2008 - 315 O 869/07 (https://dejure.org/2008,17336)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14.02.2008 - 315 O 869/07 (https://dejure.org/2008,17336)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 315 O 869/07 (https://dejure.org/2008,17336)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Erschleichung des Einverständnisses zur Telefonwerbung durch vorformulierte Einwilligungserklärung auf einem Gewinnspielcoupon

  • adresshandel-und-recht.de

    Einwilligungserklärung auf Gewinnspielkarten

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Einwilligungserklärung auf Gewinnspielkarten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Einwilligungserklärung auf Gewinnspielkarten

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 859 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97

    Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung

    Auszug aus LG Hamburg, 14.02.2008 - 315 O 869/07
    Es kann eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers und damit einen Verstoß gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB darstellen, wenn eine vorformulierte Einverständniserklärung verwendet wird (BGH GRUR 2000, 818, 819 f. - Telefonwerbung VI ).

    Eine Einwilligungsklausel stellt dann eine unangemessene Benachteiligung des Kunden dar, wenn sie sich nicht auf Werbung im Rahmen des angebahnten konkreten Vertragsverhältnisses beschränkt, sondern auch die Werbung für sonstige Vertragsschlüsse ermöglichen soll (so der I. Senat des BGH; vgl. BGH GRUR 2000, 818, 820 - Telefonwerbung VI ).

  • OLG München, 28.09.2006 - 29 U 2769/06

    Zulässiger Inhalt datenschutzrelevanter Vertragsbedingungen

    Auszug aus LG Hamburg, 14.02.2008 - 315 O 869/07
    So habe das OLG München (MMR 2007, 47) in einem vergleichbaren Fall nicht darauf abgestellt, dass die beanstandete Klausel leicht überlesen werden konnte, sondern habe ausdrücklich auf einen situationsadäquat aufmerksamen Verbraucher abgestellt.

    Nach Auffassung der Kammer lässt sich der Entscheidung des OLG München (MMR 2007, 47 ff.) nicht entnehmen, dass eine Einwilligungserklärung, welche den Anforderungen des § 4a BDSG entspricht, nicht wettbewerbswidrig ist.

  • BGH, 16.03.1999 - XI ZR 76/98

    Telefon-Werbung

    Auszug aus LG Hamburg, 14.02.2008 - 315 O 869/07
    Er verweist auf eine einen vergleichbaren Fall betreffende Entscheidung der Kammer vom 23.11.2006 - 315 O 365/06 sowie auf die Entscheidung des BGH "Telefonwerbung VI" (NJW 1999, 1864).

    Dabei kann offen bleiben, ob eine Einwilligung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG in Allgemeinen Geschäftsbedingungen schon grundsätzlich unwirksam ist (so der IV. und XI. Senats des BGH - BGHZ 141, 124, 128; BGHZ 141, 137, 149 - Private Vorsorge bei Arbeitslosigkeit ).

  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten …

    Auszug aus LG Hamburg, 14.02.2008 - 315 O 869/07
    Dabei kann offen bleiben, ob eine Einwilligung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG in Allgemeinen Geschäftsbedingungen schon grundsätzlich unwirksam ist (so der IV. und XI. Senats des BGH - BGHZ 141, 124, 128; BGHZ 141, 137, 149 - Private Vorsorge bei Arbeitslosigkeit ).
  • BGH, 03.03.2005 - I ZR 117/02

    Verbindung von Bestellschein und Gewinnspiel-Coupon

    Auszug aus LG Hamburg, 14.02.2008 - 315 O 869/07
    Der vorliegende Sachverhalt weicht damit von dem der Entscheidung Traumcabrio (BGH GRUR 2005, 599) zugrunde liegenden Fallkonstellation ab.
  • LG Hamburg, 23.11.2006 - 315 O 365/06

    Einwilligungserklärung auf Gewinnspielkarten muss hinreichend deutlich sein

    Auszug aus LG Hamburg, 14.02.2008 - 315 O 869/07
    Er verweist auf eine einen vergleichbaren Fall betreffende Entscheidung der Kammer vom 23.11.2006 - 315 O 365/06 sowie auf die Entscheidung des BGH "Telefonwerbung VI" (NJW 1999, 1864).
  • OLG Hamburg, 04.03.2009 - 5 U 260/08

    Telefonwerbung: Verwendung vorformulierter Klauseln für die Einwilligung des …

    Dem vorliegenden Verfahren ist ein einstweiliges Verfügungsverfahren vorangegangen ( LG Hamburg 315 O 869/07, HansOLG 5 U 63/08 ).
  • LG Hamburg, 16.12.2008 - 312 O 436/08

    Wettbewerbsrecht: Wirksamkeit der bei der Teilnahme an einem Gewinnspiel …

    Die Einwilligung bezieht sich auf Anrufe von "Partnerunternehmen der L...expert GmbH & Co. KG aus der Lotto- oder Gewinnspieldienstleistungsbranche", die auch nicht weiter spezifiziert sind (vgl. auch LG Hamburg, Urteil vom 14.02.2008 - 315 O 869/07 - BeckRS 2008 06600;… OLG Köln, Urt. v. 23.11.2007 - 6 U 95/07 - zur Unwirksamkeit einer Einwilligung wenn diese nicht nur im Hinblick auf den Vertragspartner, sondern auch auf die übrigen Unternehmen des (großen) Konzerns erteilt wird, dem der Verwender angehört).
  • LG Hamburg, 13.11.2008 - 315 O 287/08
    Es handelt sich um das Hauptsachverfahren zum einstweiligen Verfügungsverfahren 315 O 869/07.
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Rechtsprechung
   AG Offenbach, 17.07.2008 - 30 C 116/07   

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https://dejure.org/2008,21847
AG Offenbach, 17.07.2008 - 30 C 116/07 (https://dejure.org/2008,21847)
AG Offenbach, Entscheidung vom 17.07.2008 - 30 C 116/07 (https://dejure.org/2008,21847)
AG Offenbach, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - 30 C 116/07 (https://dejure.org/2008,21847)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 859 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 3/05

    Entgeltanspruch von Verbindungsnetz- und Plattformbetreibern gegenüber …

    Auszug aus AG Offenbach, 17.07.2008 - 30 C 116/07
    Eine Vertragsbeziehung zu einem weiteren dazwischen geschalteten Verbindungshersteller mit der Folge eines eigenen Anspruchs des Verbindungsherstellers entsteht hingegen nicht (Bundesgerichtshof NJW 2005, 3636, NJW 2006, 286).
  • BGH, 20.10.2005 - III ZR 37/05

    Rechte eines Telefonkunden bei Ansprüchen auf Zahlung von Entgelt für …

    Auszug aus AG Offenbach, 17.07.2008 - 30 C 116/07
    Eine Vertragsbeziehung zu einem weiteren dazwischen geschalteten Verbindungshersteller mit der Folge eines eigenen Anspruchs des Verbindungsherstellers entsteht hingegen nicht (Bundesgerichtshof NJW 2005, 3636, NJW 2006, 286).
  • BGH, 16.11.2006 - III ZR 58/06

    Geltendmachung von Vergütungen für die Nutzung von Mehrwertdienstangeboten durch …

    Auszug aus AG Offenbach, 17.07.2008 - 30 C 116/07
    Dies wäre ihr zwar nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes möglich gewesen, selbst durch AGB (BGH NJW 2007, S. 438).
  • BSG, 13.11.2012 - B 1 KR 13/12 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Versicherter - Krankenkasse - Klage auf …

    Eine unzulässige Verarbeitung kann einen Schadensersatzanspruch nach § 82 SGB X (iVm § 7 bzw § 8 BDSG) auslösen und eine gegen die Anforderungen nach § 78a SGB X verstoßende Datenverarbeitung sein (zum Beispiel des Fehlens einer nach Nr. 2 der Anlage zu § 78a SGB X einzurichtenden Zugangskontrolle vgl Rombach in Hauck/Noftz, SGB X, Online-Ausgabe, § 82 RdNr 21, Stand März 2002; derselbe ebenda, § 78a RdNr 35, Stand Mai 2011; so auch bzgl § 7 BDSG Wagner, MittLVA Württ 1991, 268, 270; Gabel in Taeger/Gabel, BDSG, 2010, § 7 RdNr 7; vgl auch Schultze-Melling, CR 2005, 73, 77; Klett/Lee, CR 2008, 644, 647). Dafür sprechen auch Art. 23 und Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Richtlinie 95/46/EG, ABl EG Nr L 281/31 vom 23.11.1995; vgl auch Art. 5 Richtlinie 95/46/EG)..
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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 18.04.2008 - 4 O 120/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,39654
LG Karlsruhe, 18.04.2008 - 4 O 120/08 (https://dejure.org/2008,39654)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.04.2008 - 4 O 120/08 (https://dejure.org/2008,39654)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. April 2008 - 4 O 120/08 (https://dejure.org/2008,39654)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 859 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Berlin, 20.04.2016 - 65 S 424/15

    Unterlassungsverfügungsanspruch eines Wohnungsmieters gegen die Errichtung eines …

    Dazu können insbesondere Drohungen gehören, wenn sie sich auf konkrete Besitzhandlungen beziehen oder eine tatsächliche Verhinderung der Besitzausübung in Aussicht stellen (…vgl. Joost in MünchKomm/BGB, a.a.O.;… Gutzeit in Staudinger, a.a.O., Rn. 15; Aspekte des Besitzschutzes im Wohnraummietrecht, MietRB 2013, 343), etwa Vorbereitungen zu einem Bau auf dem Grundstück, an dem der Besitz besteht oder Nutzungsuntersagungen ("Besitzentziehung in psychischer Form": vgl. LG Karlsruhe, Urt. v. 18.04.2008 - 4 O 120/08, MMR 2008, 859, juris Rn. 22;… vgl. m. w. N.: Gutzeit in Staudinger, a.a.O.).
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