Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 22 U 89/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 84a AMG, § 2 AMG, § 810 BGB, § 1 Abs 1 S 1 Produkthaftungsgesetz, § 8 S 2 Produkhaftungsgesetz
Anwendung des § 84 a AMG zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ansprüche des Patienten wegen Mängeln eines implantierbaren Cardioverter-Defibrillators
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendung des § 84 a AMG zur Vorbereitung eines Schadensersatzanspruchs.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 23.03.2010 - 1 O 184/08
- OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 22 U 89/10
- BGH, 23.04.2013 - VI ZR 349/12
Papierfundstellen
- MPR 2012, 169
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.11.1989 - III ZR 112/88
Ansprüche des Konkursverwalters gegen den Rechtsanwalt des Gemeinschuldners
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 22 U 89/10
Daher fehlt das rechtliche Interesse, wenn die Vorlegung ohne genügend konkrete Angaben lediglich dazu dienen soll, erst Unterlagen für die Rechtsverfolgung gegen den Besitzer der Urkunde oder Sache zu beschaffen (vgl. Palandt/Sprau a. a. O. unter Hinweis auf BGHZ 109, 260, 267).Das Vorlegungsverlangen darf nicht zu einer unzulässigen Ausforschung führen; daher greift § 810 BGB nicht ein, wenn jemand, der für einen Schadensersatzanspruch gegen den Urkundenbesitzer an sich darlegungs- und beweispflichtig ist, sich durch die Urkundeneinsicht zusätzliche Kenntnisse verschaffen und erst auf diese Weise Anhaltspunkte für ein pflichtwidriges Verhalten des Beklagten ermitteln will (vgl. BGHZ 109, 260, 267).
- OLG Köln, 06.04.2006 - 3 U 184/05
Keine Produkthaftung für Verzehreigenschaften eines gängigen Naturprodukts
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 22 U 89/10
Das Produkt muss den berechtigten Sicherheitserwartungen im Zeitpunkt des Inverkehrbringens und damit insbesondere den zu diesem Zeitpunkt geltenden Sicherheitsstandards entsprechen (vgl. OLG Köln NJW 2006, 2272). - OLG Frankfurt, 20.05.2010 - 1 U 99/09
Produkthaftung für potenziell funktionsuntüchtige Herzschrittmacher
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 22 U 89/10
Rn. 34 Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt hat sich in seiner Entscheidung vom 20. Mai 2010 (Aktenzeichen: 1 U 99/09, zitiert nach Juris) mit der Frage eines Konstruktionsfehlers bei einem Herzschrittmacher befasst. - RG, 30.04.1908 - I 213/08
Was versteht das Reichsstempelgesetz vom 3. Juni 1906 (R.G.Bl. S. 695) in § 11 …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.06.2012 - 22 U 89/10
Rn. 49 Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in seinem Urteil vom 26. Juni 2009 (Az.: 1 U 213/08, Bl. 267-277 d. A.), die Ansicht vertreten, dass die dortigen Klägerinnen in hinreichender Weise geltend gemacht hätten, dass es auch betroffene Versicherte in Hamburg gebe, bei denen es zu einem Bruch der Hüftendoprothese gekommen sei.
- OLG Köln, 10.12.2024 - 5 U 78/24 Maßstab der Beurteilung sind vielmehr die berechtigten Sicherheitserwartungen, die der Verkehr an das Produkt stellt (…vgl. BGH NJW 2015, 2507 Rn. 22;… BGH NJW 2015, 3096 Rn. 13;… Grüneberg-Sprau, a.a.O., § 3 ProdHaftG Rn. 2 m.w.N.) und zwar zu dem Zeitpunkt, in dem das Produkt in den Verkehr gebracht wird (vgl. OLG Frankfurt a.M. MPR 2012, 169).
Nach diesem Zeitpunkt gewonnene Erkenntnisse vermögen eine Fehlerhaftigkeit bereits in den Verkehr gebrachter Produkte nicht rückwirkend zu begründen (vgl. OLG Frankfurt a.M. MPR 2012, 169 m.w.N.).
Gemessen an diesem Maßstab kann zunächst ein - von der Klägerin bereits nicht behaupteter - Fabrikationsfehler der streitgegenständlichen Implantate nicht festgestellt werden (vgl. zum Fabrikationsfehler OLG Frankfurt a.M. MPR 2012, 169).
Ein solcher setzte voraus, dass die in Rede stehenden Implantate wegen ihrer Oberflächengestaltung für eine gefahrlose Benutzung ungeeignet sind (vgl. zum Begriff des Konstruktionsfehlers OLG Frankfurt a.M. MPR 2012, 169).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - 13 A 1326/17
Klage der gesetzlichen Krankenkassen gegen eine Vertriebsgesellschaft eines …
Rn. 104 Vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 21. Juni 2012 - 22 U 89/10 -, juris, Rn. 44 ff.; Koyuncu/Müller, MPR 2012, 158 (158, 162); Spickhoff, Medizinrecht, 3. Aufl. 2018, AMG § 84a Rn. 1. - OLG Köln, 18.08.2010 - 22 U 90/10
Auskunftspflichten des Mieters über Untervermietung bzw. andere Nutzungsrechte
Wie die zwischenzeitlich erteilte Auskunft ergibt, besteht über die (schon dem Senat aus dem Verfahren 22 U 89/10 bekannten) Untermietverhältnisse (N., W. als Nachfolgerin der I. Handel + Beratung Schiffbauer und des Mieters H.) hinaus jedenfalls ein weiteres Mietverhältnis (JurTax Rechtsanwalts GmbH), was die Berechtigung des Auskunftsbegehrens gegen die Beklagten belegt und der Argumentation der Beklagten den Boden entzieht, der Auskunftsanspruch werde "ins Blaue hinein" gestellt.Wie der Senat im Verfahren 22 U 89/10 entschieden hat, haben etwa die W., H. und die Dr. C. Grundstücks-verwaltungs-GbR Rechte aus Untermietverträgen abgeleitet, die von der Beklagten zu 2) abgeschlossen worden sind.
- OLG Hamm, 27.06.2011 - 18 W 11/11
Finanzierungsrisiken falsch eingeschätzt: Makler haftet !
Nach dessen Urteil vom 11.11.2010, 22 U 89/10, hatten die Antragstellerinnen im Verhältnis zu den Verkäufern das Risiko zu tragen, den Kaufpreis aus dem Vertrag vom 24.07.2006 (nicht) finanzieren zu können. - LG Köln, 29.04.2026 - 3 O 11/23 Ein Fabrikationsfehler betrifft die Herstellung konkreter einzelner Stücke und liegt vor, wenn ein an sich richtig konzipiertes Produkt infolge eines Fehlers im Produktionsprozess oder der Qualitätskontrolle fehlerhaft in den Verkehr gelangt (sog. Ausreißer, OLG Frankfurt a.M., MPR 2012, 169 [171]).
Bei Konstruktionsfehlern ist die technische Konzeption oder Planung fehlerhaft, sodass das Produkt für eine gefahrlose Benutzung ungeeignet ist; sie beziehen sich auf eine ganze Serie und folgen aus einem Verstoß gegen technische Erkenntnisse bei der Herstellung (OLG Frankfurt a.M., MPR 2012, 169 [171]).
- OLG Dresden, 31.03.2026 - 4 U 769/25
Brustimplantate trotz 10 Jahren: Einzelstudien reichen für Beweisaufnahme
Maßstab der Beurteilung sind die berechtigten Sicherheitserwartungen, die der Verkehr an das Produkt stellt (…vgl. BGH, NJW 2015, 2507 Rn. 22;… BGH NJW 2015, 3096 Rn. 13;… Grüneberg-Sprau, a.a.O., § 3 ProdHaftG Rn. 2 m.w.N.) und zwar zu dem Zeitpunkt, in dem das Produkt in den Verkehr gebracht wird (vgl. OLG Frankfurt a.M. MPR 2012, 169).Nach diesem Zeitpunkt gewonnene Erkenntnisse können eine Fehlerhaftigkeit bereits in den Verkehr gebrachter Produkte nicht rückwirkend begründen (vgl. OLG Frankfurt a. M. MPR 2012, 169 m.w.N.).
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