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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 17.12.2002 - 9 S 2738/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4072
VGH Baden-Württemberg, 17.12.2002 - 9 S 2738/01 (https://dejure.org/2002,4072)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.12.2002 - 9 S 2738/01 (https://dejure.org/2002,4072)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - 9 S 2738/01 (https://dejure.org/2002,4072)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Antragsbefugnis für Normenkontrollverfahren; Zusatzbezeichnung nach Weiterbildung oder Tätigkeitsschwerpunktangabe - Oralchirurg

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; VwGO § 47 Abs. 2 Satz 1; ; HeilbKG § 30 Abs. 1; ; HeilbKG § 31 Abs. 2 Nr. 9; ; HeilbKG § 32; ; UWG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1/1 Bundesverfassungsrecht, 2/11 Antragsbefugnis, Klagebefugnis, Rechtsschutzbedürfnis, richtiger Beklagter, 7/3 Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Tierarzt, Fleischbeschauer: Normenkontrolle, Antragsbefugnis, Schutznorm, Zahnarzt, Oralchirurg, Berufsrecht, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antragsbefugnis bei Normenkontrollverfahren; Weiterbildung eines Zahnarztes als wehrfähiges Abwehrrecht zum Schutz einer besonderen Rechtsstellung; Zulässigkeit einer Werbung eines Zahnarztes mit Tätigkeitsschwerpunkten; Voraussetzung für die Werbung mit ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MedR 2003, 236
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00

    Zum Praxisschild des Zahnarztes

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2002 - 9 S 2738/01
    Das ergibt sich schon aus dem Wortsinn (vgl. BVerfG-Kammer, Beschluss vom 23.07.2001 - 1 BvR 873/00 u.a. -, NJW 2001, 2788 = MedR 2001, 569 m.Anm. Rieger).

    Dementsprechend bestimmt die Berufsordnung, dass der Zahnarzt mit der Angabe eines Tätigkeitsschwerpunktes nur werben darf, wenn er in dem betreffenden Bereich seit wenigstens zwei Jahren "nachhaltig" tätig war (Ziff. 7 der Richtlinien für das Ausweisen von Tätigkeitsschwerpunkten, ZBW 2001, 60; vgl. hierzu BVerfG-Kammer, Beschluss vom 23.07.2001 a.a.O.).

    Namentlich Zahnärzte selbst werden, wenn sie an einen Spezialisten überweisen, ihre Patienten auf den Unterschied in der beruflichen Qualifikation aufmerksam machen (wie hier BVerfG-Kammer, Beschluss vom 23.07.2001 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2001 - 9 S 2320/00

    Zusatzbezeichnung eines Zahnarztes nach Weiterbildung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2002 - 9 S 2738/01
    Die Weiterbildung vermittelt dem Zahnarzt damit ein wehrfähiges Abwehrrecht zum Schutz dieser besonderen Rechtsstellung (Fortführung der Rechtsprechung, vgl. Senat, Urteil vom 10.07.2001 - 9 S 2320/00 -).

    a) Allerdings hat der Senat entschieden, dass der Zahnarzt im Wege der Weiterbildung eine Rechtsstellung erlangt, die seinen Beruf prägt und dem Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG unterfällt, und dass es diese Rechtsstellung beeinträchtigt, wenn anderen Zahnärzten die Möglichkeit eröffnet wird, im werbenden Verkehr nach außen auf besondere Kenntnisse und Fähigkeiten in demselben Gebiet hinzuweisen, ohne dass sie die Weiterbildung absolviert haben (Senat, Urt. vom 10.07.2001 - 9 S 2320/00 -, MedR 2001, 583 = NVwZ-RR 2002, 42).

    Dabei berechtigt die erfolgreich absolvierte allgemeine Ausbildung zu der allgemeinen Berufsbezeichnung "Zahnarzt", die Weiterbildung zu einer besonderen Berufsbezeichnung - etwa "Oralchirurg" -, während eine bloße Fortbildung nach dem Heilberufe-Kammergesetz nicht ankündigungsfähig ist (Senat, Urt. vom 10.07.2001 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2002 - 9 S 2738/01
    Hierzu bedarf es der hinreichend substantiierten Darlegung von Tatsachen, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass der Antragsteller in einem subjektiv-öffentlichen Recht verletzt wird (BVerwG…, Urt. vom 10.03.1998 - 4 CN 6.97 -, NVwZ 1998, 732 ; Urt. vom 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings ausgesprochen, dass an die Geltendmachung einer Rechtsverletzung in § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO keine höheren Anforderungen gestellt werden können, als sie auch für die Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO gelten (BVerwG, Urteile vom 10.03.1998 und vom 24.09.1998 a.a.O.).

    Auch für die Neufassung des Gesetzes hat das Gericht - unter Bezugnahme auf die soeben zitierte ältere Rechtsprechung - hervorgehoben, dass ein Antragsteller, der eine Verletzung des Abwägungsgebots geltend machen will, einen eigenen Belang als verletzt benennen muss (BVerwG, Urt. vom 24.09.1998, a.a.O. ).

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2002 - 9 S 2738/01
    Der Senat verkennt nicht, dass Art. 12 Abs. 1 GG im Grundsatz keinen Schutz gegen Konkurrenz bietet (vgl. jüngst BVerfG, Urt. vom 26.06.2002 - 1 BvR 558/91 u.a. -, "Glykol", NJW 2002, 2621 m.w.N.).

    Dabei mag dahinstehen, ob ein derartiges Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG oder aber aus Art. 2 Abs. 1 GG herzuleiten wäre (dazu BVerwG…, Urt. vom 18.04.1985 - 3 C 34.84 -, BVerwGE 71, 183 sowie jüngst BVerfG, Urt. vom 26.06.2002 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2002 - 9 S 2738/01
    Dabei mag dahinstehen, ob ein derartiges Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG oder aber aus Art. 2 Abs. 1 GG herzuleiten wäre (dazu BVerwG, Urt. vom 18.04.1985 - 3 C 34.84 -, BVerwGE 71, 183 sowie jüngst BVerfG…, Urt. vom 26.06.2002 a.a.O.).

    Eine Beeinträchtigung durch Bevorzugung von Konkurrenten im Wettbewerb käme daher nur ausnahmsweise in Betracht, wenn dies die Wettbewerbsfreiheit des Betroffenen in unerträglichem Maße einschränkte oder ihn unzumutbar schädigte (BVerwG, Beschluss vom 20.07.1983 - 5 B 237/81 -, NVwZ 1984, 306 ; Urt. vom 18.04.1985 - 3 C 34.84 -, BVerwGE 71, 183 ; jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 20.07.1983 - 5 B 237.81

    Selbständig tätiger Handwerksmeister - Ausnahmebewilligung an einen Dritten - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2002 - 9 S 2738/01
    Derartige Regelungen über die Zulassung zu einem Beruf bestehen regelmäßig allein im öffentlichen Interesse; sie vermitteln den Berufsangehörigen daher keinen Abwehranspruch gegen rechtswidrige Konzessionierungen Dritter (vgl. etwa BVerwG…, Urt. vom 28.01.1960 - I A 17.57 -, BVerwGE 10, 122; Beschluss vom 20.07.1983 - 5 B 237.81 -, NVwZ 1984, 306).

    Eine Beeinträchtigung durch Bevorzugung von Konkurrenten im Wettbewerb käme daher nur ausnahmsweise in Betracht, wenn dies die Wettbewerbsfreiheit des Betroffenen in unerträglichem Maße einschränkte oder ihn unzumutbar schädigte (BVerwG, Beschluss vom 20.07.1983 - 5 B 237/81 -, NVwZ 1984, 306 ;… Urt. vom 18.04.1985 - 3 C 34.84 -, BVerwGE 71, 183 ; jeweils m.w.N.).

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2002 - 9 S 2738/01
    Sie verleihen dem weitergebildeten Zahnarzt jedoch zugleich eine besondere Stellung im Wettbewerb mit anderen Zahnärzten, die ihm besondere wirtschaftliche Chancen eröffnet und durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützt ist (vgl. BVerfGE 33, 125 ; BVerfG-Kammer, Beschluss vom 09.03.2000 - 1 BvR 1662/97 -, NJW 2000, 3057).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2002 - 9 S 2738/01
    Ähnliches gilt für die meisten Berufsausübungsregelungen, auch wenn diese faktische Auswirkungen für den Wettbewerb haben (vgl. BVerwG, Urt. vom 23.03.1982 - 1 C 157.79 -, BVerwGE 65, 167 ).
  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2002 - 9 S 2738/01
    Die bloßen Wettbewerbschancen der Antragsteller werden durch Art. 14 GG nicht geschützt (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 17, 232 ; 28, 119 ).
  • BGH, 27.04.1995 - I ZR 116/93

    Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie - HWG - Irreführung/Hersteller; HWG - Werbung mit …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.12.2002 - 9 S 2738/01
    Eine Angabe ist irreführend im Sinne von § 3 UWG - und verstößt damit zugleich gegen die guten Sitten im Sinne von § 1 UWG -, wenn sie den von ihr angesprochenen Verkehrskreisen einen unrichtigen Eindruck vermittelt (st. Rspr.; vgl. BGHZ 13, 244 - Cupresa; GRUR 1995, 612 - Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie).
  • BVerfG, 13.02.1964 - 1 BvL 17/61

    Mehrbetrieb Apotheken

  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

  • BVerfG, 09.03.2000 - 1 BvR 1662/97

    Berechtigung zum Führen einer in der DDR erworbenen Facharztbezeichnung

  • BGH, 20.11.1986 - I ZR 156/84

    Arztinterview; Pflichten des Arztes zur Verhinderung einer werbenden …

  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2000 - 9 S 1195/99

    Untersagung der Führung der Berufsbezeichnung "Apotheker" im Rahmen der Ausübung …

  • BVerwG, 28.01.1960 - I A 17.57

    Anforderungen an die Klagebefugnis - Schutz gegen die Zulassung von …

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00

    Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit; …

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; …

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2002 - 9 S 2739/01

    Fünferbesetzung bei einstweiliger Anordnung im Normenkontrollverfahren; Angabe …

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2002 - 9 S 2740/01
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2004 - 9 S 1751/02

    Normenkontrollantrag von Radiologen gegen die Einführung der Fachkunden …

    Ferner muss nach der Darlegung des Antragstellers eine Rechtswidrigkeit der Norm und damit eine Rechtsverletzung des Antragstellers immerhin in Betracht kommen (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 17.12.2002 - 9 S 2738/01 -, MedR 2003, 236).

    Die Weiterbildung vermittelt dem Arzt damit ein wehrfähiges Abwehrrecht zum Schutz dieser besonderen Rechtsstellung (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 17.12.2002 - 9 S 2738/01 -).

    Es muss also feststehen, dass ein eigener Belang des Antragstellers betroffen ist, der für die Abwägung erheblich ist (vgl. Normenkontrollurteile des Senats vom 17.12.2002 - 9 S 2738/01 -, MedR 2003, 236, und - 9 S 2740/01 - und dazu BVerwG, Beschlüsse vom 04.09.2003 - BVerwG 3 BN 3.03 - und - BVerwG 3 BN 1.03 -).

    Allerdings hat der Senat zur zahnärztlichen Weiterbildung bereits mehrfach entschieden, dass ein Zahnarzt im Wege der Weiterbildung eine Rechtsstellung erlangt, die seinen Beruf prägt und dem Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG unterfällt, und dass es diese Rechtsstellung beeinträchtigt, wenn anderen Zahnärzten die Möglichkeit eröffnet wird, im werbenden Verkehr nach außen auf besondere Kenntnisse und Fähigkeiten in demselben Gebiet hinzuweisen, ohne dass sie die Weiterbildung absolviert haben (vgl. Urteile vom 10.07.2001 und vom 17.12.2002, a.a.O.).

    Auch dies hat der Senat in seinen bereits genannten Urteilen vom 10.07.2001 und vom 17.12.2002 (a.a.O.) entschieden; auch hieran ist festzuhalten.

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2003 - 3 KN 1/02

    Berufsrecht, Zahnarzt, Satzung, Normenkontrollverfahren, Werbung, …

    Dabei kann an dieser Stelle dahin stehen, ob die hier angegriffenen Normen diese Möglichkeit tatsächlich eröffnen und ob - bejahendenfalls - tatsächlich eine Verwechslungsgefahr besteht, da die Möglichkeit genügt und es nicht zweifelhaft sein kann, dass ein entsprechender Hinweis auf einen Tätigkeitsschwerpunkt "Kieferorthopädie" oder eine andere ähnliche Information Einfluss auf die Arztwahl des Patienten nehmen kann, da hierin der Sinn der Regelung liegt (aA: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 9 S 2738/01 -, Juris).

    Eine Verwechslung mit Fach(zahn)arztbezeichnungen wird bereits dadurch vermieden, dass den Patienten geläufig ist, dass Fach(zahn)arztbezeichnungen auf den Praxisschildern nicht mit dem Begriff "Tätigkeitsschwerpunkt" verbunden sind (ähnlich: BVerfG, NJW 2001, 2788 ; OLG-Schleswig, GRUR-RR 2001, 185 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 9 S 2738/01 -, Juris).

    Aus diesem Grunde sind solche Angaben nicht, auch nicht in den Bereichen, in denen es die geregelten Gebietsbezeichnungen gibt, schlechthin unzulässig (im Ergebnis ebenso: BVerfG, NJW 2002, 1864 ; OLG Schleswig, Urteil vom 24. September 2002 - 6 U 20/02 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 9 S 2738/01 -, Juris).

    In seinem Urteil vom 17. Dezember 2002 - 9 S 2738/01 (Juris) hat der VGH dann ausgeführt, dass mit der Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten keine besondere berufliche Qualifikation behauptet werde und die Zulassung der Werbung mit Tätigkeitsschwerpunkten daher die besondere Rechtsstellung weitergebildeter Zahnärzte unberührt lasse.

    (ebenso: OLG Schleswig, Urteil vom 24. September 2002 - 6 U 20/02 - und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 2002, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 25.05.2016 - 4 KN 154/13

    Aarhus Übereinkommen; Antragsbefugnis; Behörde; Mitwirkungsrecht; …

    Es muss also feststehen, dass ein eigener Belang des Antragstellers betroffen ist, der für die Abwägung erheblich ist (vgl. Normenkontrollurteile des Senats vom 17.12.2002 - 9 S 2738/01 -, MedR 2003, 236, und - 9 S 2740/01 - und dazu BVerwG, Beschlüsse vom 04.09.2003 - BVerwG 3 BN 3.03 - und - BVerwG 3 BN 1.03 -).".
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