Rechtsprechung
| BayObLG, 16.12.1997 - 2Z BR 10/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
WEG §§ 4, 5 Abs. 2; GBO § 19; BGB §§ 877, 876 S. 1
Auslegung einer Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG a.F. § 4, § 5 Abs. 2; GBO § 1; BGB § 877, § 876 Satz 1
Wohnungseigentum; Kaufvertragsvollmacht zur Abänderung der Teilungserklärung; Umgestaltung einer Sondereigentumsfläche zum gemeinschaftlichen Treppenvorplatz - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vollmacht zur Abänderung der Teilungserklärung bei Kaufvertrag über Wohnungseigentum - Stellung der Grundpfandgläubiger bei Umgestaltung von Sondereigentum in Gemeinschaftsfläche - Treppenvorplatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)
WEG §§ 4, 5 Abs. 2; GBO § 19; BGB §§ 877, 876S. 1
Auslegung einer Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung - Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Änderungsvollmacht in Teilungserklärung
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth - 13 T 8349/96
- BayObLG, 16.12.1997 - 2Z BR 10/97
Papierfundstellen
- DNotZ 1999, 665
- MittBayNot 1998, 180
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- BayObLG, 19.10.1995 - 2Z BR 99/95
Vollmacht zur Änderung einer Teilungserklärung gegenüber dem Grundbuchamt
Auszug aus BayObLG, 16.12.1997 - 2Z BR 10/97
Der Umstand, daß die in Nr. 4 a und b enthaltenen Grundbuchvollmachten mit den Regelungen gemäß Nrn. 1 bis 3 im selben Abschnitt des Kaufvertrags zusammengefaßt sind, kann zwar dafür sprechen, daß der Veräußerer im Innenverhältnis gegenüber dem Erwerber schuldrechtlich verpflichtet sein soll, von den Vollmachten nur im Zusammenhang mit den nach Nrn. 1 bis 3 zulässigen Baumaßnahmen Gebrauch zu machen (vgl. BayObLG DNotZ 1996, 297/300 = WE 1996, 155/157).(3) Die von den Erwerbern in den Kaufverträgen erteilten Vollmachten betreffen nur das Verhältnis der Erwerber zum Veräußerer und machen daher die Bewilligung der dinglich Berechtigten nicht entbehrlich (vgl. BayObLG DNotZ 1996, 297/301).
In einem solchen Fall ist die Zustimmung der dinglich Berechtigten nicht erforderlich (vgl. BayObLG DNotZ 1996, 297/301 m.w.N.: Streblow S.154).
- BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 56/93
Teilungserklärung, Änderung, Vollmacht
Auszug aus BayObLG, 16.12.1997 - 2Z BR 10/97
(2) Die in der Urkunde vom 10.11.1995 von den Beteiligten als den (späteren) Eigentümern des Teileigentums Nr. 19 abgegebenen Erklärungen hat der Veräußerer, der noch als Eigentümer mehrerer Wohnungseigentumsrechte im Grundbuch eingetragen ist, im eigenen Namen sowie im Namen der im Grundbuch bereits eingetragenen Erwerber von Wohnungseigentumsrechten in der Form des § 29 GBO nachträglich genehmigt (§ 177 Abs. 1 BGB, vgl. BayObLGZ 1993, 259/263).Die Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung ist vielmehr nur in Nr. 4 a und b enthalten; allein diese Regelungen sind nach den für die Auslegung von Grundbucherklärungen maßgebenden Grundsätzen (vgl. BayObLGZ 1994, 302/307 und 1993, 259/263) auszulegen.
- BGH, 14.06.1984 - V ZB 32/82
Zur Frage, ob die Zustimmung dinglich Berechtigter zur Vereinbarung einer …
Auszug aus BayObLG, 16.12.1997 - 2Z BR 10/97
(1) Zu dieser Umwandlung von Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum, die allein noch Gegenstand des Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahrens ist, bedarf es sachenrechtlich gemäß § 4 Abs. 1 und 2 WEG der Einigung aller Wohnungseigentümer in der Form der Auflassung (§ 925 Abs. 1 BGB) und der Zustimmung der an dem Teileigentum Nr. 19 dinglich Berechtigten (§§ 876, 877 BGB; vgl. BGHZ 91, 343/346; BayObLGZ 1989, 28/31).
- BayObLG, 24.07.1997 - 2Z BR 49/97
Mitwirkende bei Umwandlung von Teileigentums in Wohnungseigentum - Rechtsstellung …
Auszug aus BayObLG, 16.12.1997 - 2Z BR 10/97
Rechtsgeschäfte, die Änderungen am gemeinschaftlichen und am Sondereigentum betreffen, können nämlich nicht im Weg der Vereinbarung oder der einseitigen Erklärung mit Vereinbarungscharakter zum Inhalt des Sondereigentums im Sinn von § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 WEG gemacht werden (vgl. BayObLGZ 1997, 233/238 f.). - BayObLG, 10.11.1987 - BReg. 2 Z 75/86
Rechtsfolgen einer nichtigen Unterteilung von Wohnungseigentum
Auszug aus BayObLG, 16.12.1997 - 2Z BR 10/97
Gemeinschaftliches Eigentum kann niemanden aufgedrängt werden (vgl. BayObLGZ 1987, 390~394 und 1997, 233/238). - OLG Hamm, 11.06.1986 - 15 W 452/85
Wesentliche Abweichung der tatsächlichen Bau- und Nutzungsverhältnisse vom …
Auszug aus BayObLG, 16.12.1997 - 2Z BR 10/97
Die Vorplatzfläche wird aus dem Sondereigentumsbereich herausgenommen und mit der Einbeziehung in das Treppenhaus zwingend zu Gemeinschaftseigentum, weil der Vorplatz den einzigen Zugang zu den beiden Wohnungen bildet (vgl. § 5 Abs. 2 WEG; BayObLGZ 1981, 407/411 und 1995, 399/402 f.; OLG Hamm OLGZ 1986, 415/417 f.; Streblow MittRhNotK 1987, 141/148 f.). - BayObLG, 13.03.1986 - BReg. 2 Z 7/86
Auszug aus BayObLG, 16.12.1997 - 2Z BR 10/97
Die Zwischenverfügung ist deshalb vom Grundbuchamt wegen fehlender Rechtsgrundlage aufzuheben, wenn die weitere Beschwerde Erfolg hat (vgl. BayObLGZ 1986, 54/55 m.w.N.;… Demharter GBO 22. Aufl. § 78 Rn. 6). - BayObLG, 25.08.1994 - 2Z BR 80/94
Vollmacht zur Änderung einer Teilungserklärung im Kaufvertrag über eine …
Auszug aus BayObLG, 16.12.1997 - 2Z BR 10/97
Das Grundbuchamt kann die erforderlichen Feststellungen anhand des Grundbuchinhalts und der urkundlichen Eintragungsunterlagen selbständig vornehmen (vgl. BayObLGZ 1994, 244/246 f. und 302/307 f.). - BayObLG, 26.07.1990 - BReg. 2 Z 77/90
Auszug aus BayObLG, 16.12.1997 - 2Z BR 10/97
Über den Eintragungsantrag selbst hat nicht das Rechtsbeschwerdegericht, sondern das Grundbuchamt zu entscheiden, denn Gegenstand des Rechtsbeschwerdeverfahrens ist nur das durch die Zwischenverfügung beanstandete Eintragungshindernis (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 465;… Demharter § 77 Rn. 15). - BayObLG, 07.12.1995 - 2Z BR 90/95
Verbindung der im Sondereigentum stehenden Räume bei der Unterteilung eines …
Auszug aus BayObLG, 16.12.1997 - 2Z BR 10/97
Die Vorplatzfläche wird aus dem Sondereigentumsbereich herausgenommen und mit der Einbeziehung in das Treppenhaus zwingend zu Gemeinschaftseigentum, weil der Vorplatz den einzigen Zugang zu den beiden Wohnungen bildet (vgl. § 5 Abs. 2 WEG; BayObLGZ 1981, 407/411 und 1995, 399/402 f.; OLG Hamm OLGZ 1986, 415/417 f.; Streblow MittRhNotK 1987, 141/148 f.). - BayObLG, 18.10.1994 - 2Z BR 55/94
Geltungserhaltende Reduktion einer Grundbuchvollmacht, die dem …
- BayObLG, 15.02.1989 - BReg. 2 Z 129/88
Umwandlung von Teil- in Wohnungseigentum
- BayObLG, 15.12.1981 - BReg. 2 Z 89/81
Zur Zulässigkeit von Mitsondereigentum
- OLG München, 21.10.2016 - 34 Wx 277/16
Teilvollzug einer Teilungserklärungsänderung mit mehreren Regelungsgegenständen
Rn. 28 aa) Die Mitglieder der Eigentümergemeinschaft vermag die Bauträgerin insoweit wirksam zu vertreten, als Teile des Sondereigentums der Wohnung Nr. 1.5 zu Gemeinschaftseigentum umgewandelt werden sollen (vgl. BayObLG DNotZ 1999, 665/666;… Schöner/Stöber Rn. 2967); die hierfür allein erforderliche Zustimmung des Vormerkungsberechtigten an der Einheit Nr. 1.5 liegt - ebenso wie die nach §§ 877, 876 Satz 1 BGB notwendige Zustimmung der Grundpfandgläubigerin - vor. - OLG Stuttgart, 31.08.2011 - 3 U 44/11
Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch eines Eigentümers auf Zustimmung zur …
Rn. 36 Nach § 4 Abs. 1 und 2 WEG bedarf es im Rahmen einer Umwandlung von Sondereigentum in Gemeinschaftseigentum der Auflassung nach § 925 Abs. 1 BGB und der Eintragung ins Grundbuch (BGH NJW 1998, 3711 ff.; BayObLG DNotZ 1999, 665 ff.). - BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BR 75/02
Auslegung der Vollmacht zur Änderung der Teilungserklärung samt …
Desgleichen hat der Senat die Rechtsfrage zu beurteilen, ob die Vollmachten dem das Grundbuchverfahren beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz (BayObLGZ 1993, 259/264; MittBayNot 1998, 180) genügen. - LG Köln, 30.03.2009 - 11 T 267/08
Unterteilung eines Wohnungseigentums ohne Zustimmung?
Dementsprechend wird von der Rechtsprechung in derartigen Fällen eine Zustimmungspflicht der übrigen Eigentümer und dinglich Berchtigten im Sinne des § 19 GBO verneint (vgl BayObLG DNotZ 1999, 210 für den Fall eines Deckendurchbruchs der im Gemeinschaftseigentum stehenden Decke zur Verbindung zweier Wohnungen; BayObLG DNotZ 1999, 665 für den Fall einer Veränderung am Gemeinschaftseigentum im Bereich eines Treppenhauses; LG Augsburg Rpfl 1999, 72 für den Fall eines Durchbruches einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Außenmauer zur Schaffung eines Einganges für eine durch Teilung neu entstandene Teileigentumseinheit;… so auch Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Auflage 2008, Rdn 2977 a (a.E.)). - BayObLG, 12.09.2002 - 2Z BA 75/02 Desgleichen hat der Senat die Rechtsfrage zu beurteilen, ob die Vollmachten dem das Grundbuchverfahren beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz (BayObLGZ 1993, 259/264; MittBayNot 1998, 180) genügen.
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