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| LG Bonn, 14.02.2002 - 4 T 801/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
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- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1, BeurkG § 53, BGB §§ 307 Abs. 2 Nr. 1, 320, BNotO § 15, GBO § 15
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 14.02.2002 - 4 T 801/01
- OLG Köln, 26.04.2002 - 2 Wx 6/02
- OLG Köln, 26.04.2002 - 2 Wx 63/02
Papierfundstellen
- MittBayNot 2002, 411
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.06.2001 - VII ZR 420/00
Formularmäßige Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Erwerbers in einem …
Auszug aus LG Bonn, 14.02.2002 - 4 T 801/01
Mit Schreiben ihres Verfahrensbevollmächtigten vom 5.12.2001 (Bl. 25f d.A.) hat sie sich an Notar Dr. L. gewandt und sich unter Berufung auf die Entscheidung des BGH vom 7.6.2001 (ZIP 2001, 2140) auf den Standpunkt gestellt, die in dem vorliegenden Vertrag verwandte zitierte Umschreibungs-Sperrklausel in Ziff. XII. des Vertrages sei wegen Verstoßes gegen das AGB - Gesetz unwirksam. - OLG Köln, 19.05.1999 - 2 Wx 18/99
Einwand der "Schwarzgeldzahlung" gegenüber dem mit dem Vollzug eines …
- OLG Köln, 20.02.2001 - 2 Wx 1/01
Auszug aus LG Bonn, 14.02.2002 - 4 T 801/01
Rn. 10 Die Beschwerde ist gem. §§ 15 Abs. 2 S. 1 Bundesnotarordnung (BNotO), 20 Abs. 2 FGG statthaft, da es hier um die Weigerung des Notars geht, den grundbuchlichen Vollzug seiner Kaufvertragsurkunde durchzuführen (vgl. OLG Köln 2 Wx 1/01).
- OLG Schleswig, 09.09.2011 - 17 U 8/11
Seniorenwohnanlage Dänischenhagen - OLG setzt jahrelangem Streit zwischen der …
2 Z 75/88">BayObLGZ 1989, 89, 93 f.; BayObLGZ 2000, 140 ff.; LG München II MittBayNot 2002, 411 f., aber auch BGH NJW-RR 2003, 733 ff.; für inzwischen gerade zu gewohnheitsrechtlichen Rang Herbst, Unterlassungsdienstbarkeiten, in: Bundesnotarkammer (Hrsg.), Festschrift für Helmut Schippel zum 65. Geburtstag (1996), 187, 194 ff.). - OLG Köln, 26.04.2002 - 2 Wx 6/02
Umschreibungssperre ist keine allgemeine Geschäftsbedingung
Die weitere Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 5. März 2002 gegen den Beschluß der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bonn vom 14. Februar 2002 - 4 T 801/01 - wird zurückgewiesen. - OLG Köln, 26.04.2002 - 2 Wx 63/02 - 4 T 801/01 - wird zurückgewiesen.
- LG München I, 31.03.2003 - 13 T 2418/03
Verhältnis von Umschreibungssperre und materiell-rechtlich möglicherweise …
Hinweis der Schriftleitung: Vgl. hierzu auch den Beschluss des LG Bonn vom 14.2.2002, 4 T 801/01 ( MittBayNot 2002, 411 ).
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