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   OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 8 U 10/09   

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https://dejure.org/2009,8609
OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 8 U 10/09 (https://dejure.org/2009,8609)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.05.2009 - 8 U 10/09 (https://dejure.org/2009,8609)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Mai 2009 - 8 U 10/09 (https://dejure.org/2009,8609)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 631 BGB, § 648 BGB, § 685 BGB, § 885 Abs 1 S 2 BGB, § 929 ZPO
    Zulässigkeit eines erneuten Eilantrags trotz materieller Rechtskraft der ersten einstweiligen Verfügung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Rechtskraft einer einstweiligen Verfügung

  • Judicialis

    BGB § 631; ; BGB § 648; ; BGB § 685; ; BGB § 885 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 929

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Rechtskraft einer einstweiligen Verfügung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Trotz früherer eV: Erneuter Eilantrag zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Trotz früherer einstweiliger Verfügung: Erneuter Eilantrag zulässig? (IBR 2009, 492)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2009, 4291
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08

    Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 8 U 10/09
    Der Senat hat bereits in dem Hinweisbeschluss klargestellt, dass die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4.12.2008 (NJW 2009, 594) zur Grundbuchfähigkeit der GbR keine Auswirkung auf das hiesige Verfahren hat.

    Insoweit berufen sich die Verfügungsbeklagten auch auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 4. Dezember 2008, in der die Rechtsprechung zur sog. Grundbuchfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts fortgeschrieben worden ist (Az.: V ZB 74/08 = NJW 2009, 594).

  • OLG Frankfurt, 04.01.2008 - 8 U 138/07

    Bauhandwerkersicherungshypothek: Einstweilige Verfügung auf Eintragung einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 8 U 10/09
    Diese wurde auf Widerspruch der Verfügungsbeklagten vom Landgericht aufgehoben und durch die Senatsentscheidung vom 4. Januar 2008 neu erlassen (Az.: 8 U 138/07).

    Der Senat hat sich bereits in dem Urteil vom 4.1.2008 (8 U 138/07) ausführlich mit dem Einwand der Verfügungsbeklagten beschäftigt, ihre Inanspruchnahme würde dem Grundsatz der Akzessorietät der Gesellschafterhaftung widersprechen.

  • BGH, 25.09.2006 - II ZR 218/05

    Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück bei Eintragung der Anleger an einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 8 U 10/09
    Der Bundesgerichtshof hatte schon in einer früheren Entscheidung die Grundbuchfähigkeit der GbR grundsätzlich anerkannt (BGH MDR 2007, 284).
  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 8 U 10/09
    Die rechtspolitischen Überlegungen des Prozessbevollmächtigten der Verfügungsbeklagten zu § 522 Abs. 2 ZPO und sein Verweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4.11.2008 (IBR 2009, 57) gehen an der Sache vorbei.
  • KG, 21.05.1991 - 9 U 1164/90

    Vorliegen eines Verfügungsgrund in einem wiederholten Verfahren der einstweiligen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 8 U 10/09
    Wenn sich der Prozessbevollmächtigte der Verfügungsbeklagten auf ein Urteil des Kammergerichts vom 21.5.1991 (Az.: 9 U 1164/90 = NJW-RR 1992, 318) beruft, dem er Abweichendes entnehmen will, so ist dazu folgendes zu sagen: .
  • OLG Celle, 18.06.2009 - 8 U 188/08
    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2009 - 8 U 10/09
    Da die einstweilige Verfügung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist vollzogen worden ist, hat sie der Senat durch das am 12. September 2008 verkündete Urteil aufgehoben (Az.: 8 U 188/08).
  • OLG Hamburg, 22.02.2023 - 5 U 28/22

    BOSS - Unionsmarkenrechtverletzung: Verletzung der Unionsmarke "HUGO BOSS" durch

    Maßgeblich sind aber immer die Umstände des Einzelfalls (OLG Frankfurt a.M. NJOZ 2009, 4291, 4293).
  • OLG Brandenburg, 10.11.2021 - 4 U 97/21

    Vorläufige Untersagung einer Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH Hohe

    Nach allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (OLG Hamburg, Urt. v. 04.05.2012- 8 U 5/12 - Rn. 13; OLG Frankfurt, Beschl. v. 05.05.2009 - 8 U 10/09 - Rn. 3; Vollkommer in Zöller, a.a.O., § 929 ZPO, Rn. 26; Thümmel in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2020, § 929, Rn. 18), der sich der Senat anschließt, ist der Neuerlass einer aufgehobenen einstweiligen Verfügung grundsätzlich möglich, wenn Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund (weiterhin) glaubhaft gemacht werden.
  • OLG Hamburg, 04.05.2012 - 8 U 5/12

    Einstweilige Verfügung: Wiederholter Verfügungsantrag trotz materieller

    a) Nach zutreffender Auffassung kann nach Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen Versäumung der Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO der Erlass einer neuen einstweiligen Verfügung beantragt werden (OLG Frankfurt, Urteil v. 05.05.2009 zum Az.: 8 U 10/09, Rn. 3, 4, zit. nach juris; Zöller-Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 929 Rn. 23).
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