Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 83/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Aufhebung einer Verbotsverfügung wegen einer Unterlassungsverpflichtungserklärung; Vorliegen einer Begehungsgefahr; Bestätigung einer Unterlassungsverfügung mit erweitertem Inhalt; Widerspruchsverfahren; Vollziehungsmangel; Zustellung im Parteibetrieb; Bestellung zum ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 18.11.1998 - 312 O 562/98
- OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 83/01
Papierfundstellen
- NJOZ 2002, 1994
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92
Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung …
- OLG Hamburg, 24.10.1996 - 3 U 106/96
Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 83/01
Auch Urteilsverfügungen auf Unterlassung werden nach h. M., der sich der Senat seit längerem angeschlossen hat, durch Zustellung im Parteibetrieb vollzogen (…BGH, a. a. O. - Straßenverengung; OLG Hamburg WRP 1997, 53). - OLG Hamburg, 28.12.2000 - 3 U 171/00
Vollziehung einer einstweiligen Verfügung durch Zustellung an die Partei …
Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 83/01
Der Senat hat bereits in zwei gleich gelagerten Fällen ebenso entschieden (OLG Hamburg, Urteil vom 16. November 2000 - 3 U 150/00; Beschluss vom 28. Dezember 2000 - 3 U 171/00).
- OLG Hamburg, 16.11.2000 - 3 U 150/00
Erklärung einer Prozessvollmacht gegenüber dem abmahnenden Rechtsanwalt
Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 83/01
Der Senat hat bereits in zwei gleich gelagerten Fällen ebenso entschieden (OLG Hamburg, Urteil vom 16. November 2000 - 3 U 150/00; Beschluss vom 28. Dezember 2000 - 3 U 171/00). - BGH, 31.05.1990 - I ZR 285/88
Vertragsstrafe ohne Obergrenze - Vertragsstrafevereinbarung
Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 83/01
Denn nicht erst durch die Annahme einer solchen Unterlassungserklärung wird die Wiederholungsgefahr beseitigt und demgemäß der Unterlassungsanspruch unbegründet, sondern das gilt nach ständiger Rechtsprechung auch in dem Fall, in dem die Annahme der Unterlassungserklärung unterbleiben sollte (BGH GRUR 1990, 1051 - Vertragsstrafe ohne Obergrenze;… Köhler/Piper, UWG, vor § 13 UWG Rz. 158). - OLG Köln, 03.08.2001 - 3 W 43/01
Vollstreckung eines Befreiungsanspruchs
Auszug aus OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 83/01
Auf die Entscheidungen im Erlassverfahren einschließlich der Ordnungsmittelverfahren HansOLG Hamburg 3 W 43/01, 3 W 190/01 bis 3 W 194/01 wird Bezug genommen.
- OLG Hamburg, 31.01.2002 - 3 U 72/01
Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit der …
Zwischen den Parteien ist es wegen der Frage, ob den Beklagten verboten ist, Einzelteile der Feuerlöschpistole IXXX 3001 und der Intruder selbst herzustellen oder von Drittunternehmen zu beziehen, zu gerichtlichen Auseinandersetzungen gekommen (vgl. das einstweilige Verfügungsverfahren Landgericht Hamburg 312 O 562/98 = HansOLG Hamburg 3 U 18/99 nebst Aufhebungsverfahren HansOLG Hamburg 3 U 83/01 sowie die Hauptsacheklage Landgericht Hamburg 312 O 619/99).Zur Ergänzung des Sachverhalts wird auf die vorbereitenden Schriftsätze der Parteien nebst Anlagen sowie auf die Beiakten Landgericht Hamburg 312 O 619/99 und 312 O 562/98 (= HansOLG 3 U 18/99 und 3 U 83/01) nebst den dortigen Beiakten Bezug genommen.
- OLG Frankfurt, 07.02.2003 - 25 U 107/02
Unlauterer Wettbewerb: Zulässigkeit der Vollmachtsrüge vor Beginn des …
Das ist z.B. dann anzunehmen, wenn sich auf eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung hin vorprozessual ein Rechtsanwalt für den Abgemahnten meldet und anzeigt, dass ihm für ein etwa nachfolgendes Gerichtsverfahren Prozessvollmacht erteilt sei (vgl. z.B. OLG Hamburg, OLGR 2002, 407ff). - LG Hamburg, 07.02.2013 - 327 O 426/12
Auslandszustellung einer einstweiligen Verfügung eines deutschen Gerichts
Dies erfolgt bei Unterlassungs-Beschlussverfügungen durch die Zustellung an den Schuldner im Parteibetrieb, §§ 922 Abs. 2, 936 ZPO; damit werden sie wirksam und zugleich so vollzogen (…HansOLG, Urt. v. 12.01.2006 - 3 U 93/05 - zitiert nach juris, Tz. 66; HansOLG, Urt. v. 31.01.2002 - 3 U 83/01 = OLGR Hamburg 2002, 407 - zitiert nach juris, Tz. 54;… BGH, Urt. v. 22.10.1992 - IX ZR 36/92 = GRUR 1993, 415 - Straßenverengung, zitiert nach juris, Tz. 21). - OLG Hamburg, 05.06.2008 - 3 U 248/07
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