Rechtsprechung
| OLG München, 15.04.2010 - 33 WF 399/10 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- blogspot.com (Kurzinformation)
Keine Aufrechnung gegen Anspruch auf Nachteilsausgleich wegen steuerlichem Realsplitting
Papierfundstellen
- NJOZ 2011, 633
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- OLG Naumburg, 15.07.1998 - 9 W 81/97
Zur Rechtmäßigkeit einer Aufrechnung gegen Unterhaltsansprüche; Rechtswidrigkeit …
Auszug aus OLG München, 15.04.2010 - 33 WF 399/10
Rn. 25 cc) Die bisher h. M. hat eine Ausweitung der Ausnahme vom Aufrechnungsverbot des § 394 Satz 1 BGB - entsprechend den Grundsätzen zum Arglisteinwand - auf Rückforderungsansprüche nach § 812 Abs. 1 BGB zu Recht abgelehnt (…Staudinger/Gursky BGB Neubearb. 2006 § 394 Rn. 33;… Erman/Wagner BGB 12. Aufl. § 394 Rn. 13;… Wohlfahrt a.a.O. S. 1189 m.w.N..; Schiebel NJW-Spezial 2004, 199; Ludwig FamRZ 1999, 1659).26 dd) Zwei Entscheidungen, des OLG Hamm (FamRZ 1999, 436/437) und des OLG Naumburg (FamRZ 1999, 437/438), haben sich jedoch ausdrücklich gegen diese Auffassung gestellt.
Sie sind jedoch im Übrigen in der Literatur auf z.T. nachdrückliche Ablehnung gestoßen (…vgl. z.B. Bamberger/Roth/Dennhardt § 394 BGB Rn. 13;… Staudinger/Gurksy a.a.O. Rn. 33;… Wohlfahrt a.a.O. S.1190; Büttner/Niepmann NJW 2000, 2547/2553; Ludwig FamRZ 1999, 1659; Schiebel NJW-Spezial 2004, 199/200; G. Vollkommer FamRZ 1999, 1423 [zu OLG Naumburg]).
- BGH, 16.06.1993 - XII ZR 6/92
Aufrechnung gegen Unterhaltsforderung
Auszug aus OLG München, 15.04.2010 - 33 WF 399/10
Rn. 24 Hat etwa der Unterhaltsverpflichtete eine Gegenforderung aus einer unterhaltsbezogenen vorsätzlichen unerlaubten Handlung des Gläubigers insbesondere aus § 826 BGB, steht der Geltendmachung des generellen Aufrechnungsverbots nach § 394 BGB durch den Unterhaltsberechtigten der Arglisteinwand entgegen (BGHZ 30, 46 = FamRZ 1959, 288; FamRZ 1969, 211/213; BGHZ 123, 49 = FamRZ 1993, 1186;… Wohlfahrt a.a.O. S. 1189).Zu beachten ist aber, dass dem Unterhaltsberechtigten auch in diesem Fall das Existenzminimum zu belassen ist (BGH FamRZ 1993, 1186/1188).
- BGH, 29.01.1997 - XII ZR 221/95
Zulässigkeit der Aufrechnung gegen den Anspruch des unterhaltsberechtigten …
Auszug aus OLG München, 15.04.2010 - 33 WF 399/10
Unterhaltsforderungen fallen nach § 850b Abs. 1 Nr. 2 ZPO unter die bedingt pfändbaren Forderungen, wobei die Vorschrift neben dem laufenden Unterhalt u. a. auch Rückstände und Sonderbedarf erfasst (vgl. BGH FamRZ 1997, 544; Wohlfahrt FamRZ 2001, 1185/1186 m. w. N.).Rn. 22 aa) Nach überzeugender Auffassung des BGH (FamRZ 1997, 544) darf deshalb auch nicht gegen eine Forderung auf Ausgleich der aus dem Realsplitting erwachsenden Nachteile aufgerechnet werden.
- BGH, 23.03.1983 - IVb ZR 369/81
Pflicht des unterhaltsberechtigten Ehegatten zur Mitwirkung beim begrenzten …
Auszug aus OLG München, 15.04.2010 - 33 WF 399/10
Denn eine solche Forderung dient dem Zweck, dem Unterhaltsberechtigten durch die Ausgleichung der mit dem begrenzten Realsplitting für ihn verbundenen steuerlichen Belastungen den ihm zustehenden Nettounterhalt im Ergebnis ungeschmälert zukommen zu lassen (BGH FamRZ 1983, 576/577). - OLG Hamm, 09.01.2004 - 11 WF 195/03
Keine Berufung auf das Aufrechnungsverbot nach § 394 BGB bei nachträglicher …
Auszug aus OLG München, 15.04.2010 - 33 WF 399/10
So hat lediglich das OLG Hamm (FamRZ 2004, 1668) in einem Sonderfall nochmals in ähnlicher Richtung entschieden: "Der Unterhaltsgläubiger kann sich nach Treu und Glauben dann nicht auf das Aufrechnungsverbot gem. § 394 BGB berufen, wenn die zur Verrechnung gestellten Überzahlungen darauf beruhen, dass er selbst rückwirkend eine Änderung der Steuerklassen beantragt und damit die Grundlagen für die vom Schuldner bereits geleisteten Unterhaltszahlungen nachträglich verändert hat.". - OLG Hamm, 19.12.1997 - 5 UF 111/97
Auswirkungen des Realsplittings auf Unterhalt
Auszug aus OLG München, 15.04.2010 - 33 WF 399/10
26 dd) Zwei Entscheidungen, des OLG Hamm (FamRZ 1999, 436/437) und des OLG Naumburg (FamRZ 1999, 437/438), haben sich jedoch ausdrücklich gegen diese Auffassung gestellt. - OLG Karlsruhe, 27.02.2002 - 18 UF 239/01
Keine Aufrechnung gegen Unterhaltsanspruch bei Rückforderung überzahlter Leistung
Auszug aus OLG München, 15.04.2010 - 33 WF 399/10
Rn. 32 Hingegen hat etwa das OLG Karlsruhe (FamRZ 2003, 33 und Urteil vom 14.4.2005 - 16 [2] 228/04, zit. nach Juris) wiederholt die strikte Geltung des Aufrechnungsverbots gegenüber Unterhaltsansprüchen betont. - OLG Schleswig, 10.02.1986 - 15 UF 226/85
Auszug aus OLG München, 15.04.2010 - 33 WF 399/10
Es hat sich in der erstgenannten Entscheidung auch zutreffend gegen die Meinung des OLG Schleswig (FamRZ 1986, 707) gewandt, wonach bei der Aufrechnung gegen Unterhaltsrückstände der Schutzweck des § 394 BGB zurücktrete.
- OLG Düsseldorf, 04.04.2019 - 3 UF 197/18 Dagegen spricht, dass der Unterhaltsgläubiger Schutz und Privileg des Aufrechnungsverbots nicht dadurch verlieren kann, dass der Schuldner in Verzug gerät und deshalb größere Rückstände auflaufen (so zutreffend OLG Hamm…, Urteil vom 02.07.2004, 11 UF 19/04, zit. nach juris, Rn. 41 unter Hinweis auf BGH, FamRZ 1960, 113 sowie OLG München, Beschluss vom 15.04.2010, 33 WF 399/10, zit. nach juris Rn. 34).
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Rechtsprechung
| KG, 12.07.2010 - 16 UF 79/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 11 Abs 2 RPflG, § 25 Nr 2 Buchst a RPflG, § 58 Abs 1 FamFG, § 231 Abs 2 FamFG, § 64 Abs 2 S 3 EStG
Rechtsbehelf gegen Entscheidungen des Rechtspflegers in Unterhaltssachen zur Bestimmung des Berechtigten für das Kindergeld - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen des Rechtspflegers des Familiengerichts
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen des Rechtspflegers des Familiengerichts
Verfahrensgang
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 25.03.2010 - 15 F 736/10
- KG, 12.07.2010 - 16 UF 79/10
Papierfundstellen
- FamRZ 2011, 494
- Rpfleger 2010, 664
- NJOZ 2011, 633
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Celle, 14.05.2012 - 10 UF 94/11
Bestimmen des Empfangsberechtigten des Kindergeldes analog § 64 Abs. 2 S. 2 bis 4 …
Rn. 10 a. Die Beschwerde ist allerdings gemäß § 58 FamFG statthaft, da sie sich gegen eine im erstinstanzlichen Verfahren ergangene Endentscheidung des Amtsgerichts richtet (vgl. KG - Beschluß vom 12. Juli 2010 - 16 UF 79/10 - FamRZ 2011, 494 = Rpfleger 2010, 664 = juris; OLG Nürnberg - Beschluß vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243 f. = MDR 2011, 731 f. = AGS 2011, 198 f, = juris).Auch soweit das KG (Beschluß vom 12. Juli 2010 - 16 UF 79/10 - FamRZ 2011, 494 = Rpfleger 2010, 664 = juris) eine Erinnerung gegen die Entscheidung des Rechtspflegers des Familiengerichts verworfen hat, weil es von einer eröffneten Beschwerde gemäß § 58 Abs. 1 FamFG ausging, ist dabei der Frage des dafür erforderlichen Wertes des Beschwerdegegenstandes in keiner Weise angesprochen worden.
- OLG Jena, 14.02.2013 - 2 WF 642/12
Beschwerde im Verfahren auf Bestimmung des Kindergeldberechtigten: Mindestwert …
Rn. 11 Die vom Antragsteller eingelegte Beschwerde ist zwar gemäß § 58 FamFG statthaft, da sie sich gegen eine im erstinstanzlichen Verfahren ergangene Endentscheidung des Amtsgerichts richtet (vgl. KG - Beschluss vom 12. Juli 2010 - 16 UF 79/10 - FamRZ 2011, 494; OLG Nürnberg - Beschluss vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11 - FamRZ 2011, 1243 f.).Da durch die Entscheidung des Rechtspflegers der Verfahrensgegenstand erledigt wird, handelt es sich bei dieser Entscheidung um eine Endentscheidung (§ 38 Abs. 1 FamFG), sodass gegen diese gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, § 58 Abs. 1 FamFG das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben ist (KG RPfleger 2010, 664).
- OLG Nürnberg, 16.02.2011 - 7 WF 161/11
Familiengerichtliche Bestimmung der Kindergeldbezugsberechtigung: Rechtsbehelf …
Da durch die Entscheidung des Rechtspflegers der Verfahrensgegenstand erledigt wird, handelt es sich bei dieser Entscheidung um eine Endentscheidung (§ 38 Abs. 1 FamFG), sodass gegen diese gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, § 58 Abs. 1 FamFG das Rechtsmittel der Beschwerde gegeben ist (KG RPfleger 2010, 664).
- OLG Frankfurt, 02.04.2026 - 6 UF 69/26
Bestimmung der Bezugsberechtigung für Kindergeld
Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung vereinzelt die Zulässigkeit der Beschwerde angenommen wurde (OLG München, Beschluss vom 7. Juni 2011 - 33 UF 21/11 -, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 16. Februar 2011 - 7 WF 161/11 -, juris; KG, Beschluss vom 12. Juli 2010 - 16 UF 79/10 -, NJOZ 2011, 633; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Januar 2010 - 15 UF 225/09 -, juris), erfolgte dies jeweils ohne jede Begründung oder wurde fehlerhaft auf die Gebührenvorschrift des § 51 Abs. 3 FamGKG gestützt und der Wert mit der Anzahl der Kinder multipliziert (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30.07.2025 - 18 WF 151/23 -, NZFam 2026, 188) oder bei wechselseitigem Verzicht auf Kindesunterhalt ein Ausnahmefall angenommen (OLG Brandenburg, BeckRS 2023, 14093). - OLG Frankfurt, 06.06.2025 - 6 UF 108/25
Beschwer bei Entscheidung über Kindergeldbezugsberechtigung
Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Zulässigkeit der Beschwerde angenommen wurde (OLG München NJW-RR 2011, 1082; OLG Nürnberg BeckRS 2011, 04168; KG NJOZ 2011, 633; OLG Stuttgart NJW-RR 2010, 1014), erfolgte dies ohne jede Begründung. - OLG Frankfurt, 23.08.2013 - 6 UF 215/13
Verfahrenswert § 51 Abs. 3 FamGKG - Höhe der Beschwer
Soweit in der Rechtsprechung von der Zulässigkeit bzw. der Erreichung des Beschwerdewertes von 600, 00 EUR ausgegangen wird (z.B. OLG München, NJW-RR 2011; KG, FamRZ 2011, 494; OLG Nürnberg, FamRZ 2011, 1243), so erfolgt dies jeweils ohne Begründung.
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