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Rechtsprechung
   BGH, 12.05.2016 - IX ZB 75/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,13753
BGH, 12.05.2016 - IX ZB 75/15 (https://dejure.org/2016,13753)
BGH, Entscheidung vom 12.05.2016 - IX ZB 75/15 (https://dejure.org/2016,13753)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15 (https://dejure.org/2016,13753)
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    Zurechenbares Verschulden der Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der Berufungsfrist; Sorgfältige Überprüfung der Anfertigung einer Rechtsmittelschrift durch den Rechtsanwalt; Unterzeichnung einer unrichtig adressierten Berufungsschrift; Übliche Sorgfalt eines ...

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    Zurechenbares Verschulden der Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der Berufungsfrist; Sorgfältige Überprüfung der Anfertigung einer Rechtsmittelschrift durch den Rechtsanwalt; Unterzeichnung einer unrichtig adressierten Berufungsschrift; Übliche Sorgfalt eines ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 85 Abs. 2 ; ZPO § 574 Abs. 2
    Zurechenbares Verschulden der Prozessbevollmächtigten an der Nichteinhaltung der Berufungsfrist; Sorgfältige Überprüfung der Anfertigung einer Rechtsmittelschrift durch den Rechtsanwalt; Unterzeichnung einer unrichtig adressierten Berufungsschrift; Übliche Sorgfalt eines ...

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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungseinlegung - versehentlich beim Ausgangsgericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungseinlegung beim Ausgangsgericht - und die Weiterleitung erst nach Fristablauf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJOZ 2016, 1582
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 22.07.2015 - XII ZB 583/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist in einer …

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - IX ZB 75/15
    Der Prozessbevollmächtigte einer Partei muss die Rechtsmittelschrift daher vor der Unterzeichnung auf Vollständigkeit, darunter auch die richtige Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts, überprüfen (BGH…, Beschluss vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10, NJW-RR 2013, 1393 Rn. 11; vom 22. Juli 2015 - XII ZB 583/14, WM 2016, 142 Rn. 12;… vom 16. September 2015 - V ZB 54/15, NJW-RR 2016, 126 Rn. 9; jeweils mwN).

    Grundsätzlich darf der Rechtsanwalt auch bei einem so wichtigen Vorgang wie der Anfertigung einer Rechtsmittelschrift einer zuverlässigen Büroangestellten eine konkrete Weisung erteilen, deren Ausführung er nicht mehr persönlich überprüfen muss (BGH…, Beschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11, NJW 2012, 1591 Rn. 31;… vom 5. Juni 2013, aaO Rn. 12;… vom 12. November 2013 - VI ZB 4/13, NJW 2014, 700 Rn. 11; vom 22. Juli 2015, aaO Rn. 13;… vom 16. September 2015, aaO Rn. 11; jeweils mwN).

    In den letztgenannten Fällen muss der Rechtsanwalt, sofern er die selbständige Korrektur und Absendung des Schriftsatzes durch seine Büroangestellten anordnet, die geeigneten Maßnahmen treffen, um eine Befolgung seiner Weisung abzusichern (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2015, aaO Rn. 14f mwN); soweit dem Rechtsanwalt der berichtigte Schriftsatz erneut zur Unterschrift vorgelegt wird, sind weitere Vorkehrungen, die geeignet sind, eine versehentliche Versendung des fehlerhaften Schriftstückes zu verhindern, gegenüber einer als zuverlässig erprobten Büroangestellten regelmäßig nicht erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 2015, aaO Rn. 14, 16 mwN).

  • BGH, 12.06.2013 - XII ZB 394/12

    Wiedereinsetzung in Familienstreitsache: Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift …

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - IX ZB 75/15
    Insbesondere verletzt der angefochtene Beschluss den Beklagten weder in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) noch in seinem verfassungsrechtlich gewährten Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip), der es den Gerichten verbietet, den Parteien den Zugang zu einer in der Verfahrensordnung eingeräumten Instanz in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigenden Weise zu erschweren (BVerfG, NJW-RR 2002, 1004; BGH, Beschluss vom 12. Juni 2013 - XII ZB 394/12, FamRZ 2013, 1384 Rn. 8; jeweils mwN).

    Im Fall einer Vorlage an den zuständigen Richter am 26. Mai 2015 wäre mit einem Eingang der Berufungsschrift beim zuständigen Oberlandesgericht am 27. Mai 2015 nur dann zu rechnen gewesen, wenn die richterliche Verfügung noch am selben Tag zur Geschäftsstelle gelangt, dort ausgeführt und zur Post gegeben worden wäre (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 12. Juni 2013 - XII ZB 394/12, FamRZ 2013, 1384 Rn. 23).

    (2) Über das übliche Maß hinausgehende Anstrengungen des unzuständigen Gerichts wie eine sofortige Prüfung der Zuständigkeit oder eine beschleunigte Weiterleitung unrichtig adressierter Schriftsätze sind auch von Verfassungs wegen nicht geboten (BGH…, Beschluss vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, WuM 2010, 592 Rn. 10; vom 12. Juni 2013, aaO Rn. 20 mwN).

  • BGH, 05.06.2013 - XII ZB 47/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Einzelanweisung bezüglich Korrektur der …

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - IX ZB 75/15
    Der Prozessbevollmächtigte einer Partei muss die Rechtsmittelschrift daher vor der Unterzeichnung auf Vollständigkeit, darunter auch die richtige Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts, überprüfen (BGH, Beschluss vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10, NJW-RR 2013, 1393 Rn. 11;… vom 22. Juli 2015 - XII ZB 583/14, WM 2016, 142 Rn. 12;… vom 16. September 2015 - V ZB 54/15, NJW-RR 2016, 126 Rn. 9; jeweils mwN).

    Grundsätzlich darf der Rechtsanwalt auch bei einem so wichtigen Vorgang wie der Anfertigung einer Rechtsmittelschrift einer zuverlässigen Büroangestellten eine konkrete Weisung erteilen, deren Ausführung er nicht mehr persönlich überprüfen muss (BGH…, Beschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11, NJW 2012, 1591 Rn. 31; vom 5. Juni 2013, aaO Rn. 12;… vom 12. November 2013 - VI ZB 4/13, NJW 2014, 700 Rn. 11;… vom 22. Juli 2015, aaO Rn. 13;… vom 16. September 2015, aaO Rn. 11; jeweils mwN).

  • BGH, 06.11.2008 - IX ZB 208/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - IX ZB 75/15
    Geschieht dies tatsächlich nicht, wirkt sich das Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr aus, so dass ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (BGH, Beschluss vom 6. November 2008 - IX ZB 208/06, FamRZ 2009, 320 Rn. 7;… vom 23. Mai 2012 - XII ZB 375/11, NJW 2012, 2814 Rn. 26; jeweils mwN).

    bb) Die Wiedereinsetzung begehrende Partei hat darzulegen und glaubhaft zu machen, dass der eingereichte Schriftsatz im ordnungsgemäßen Geschäftsgang fristgemäß an das zuständige Berufungsgericht weitergeleitet werden konnte (BGH, Beschluss vom 6. November 2008, aaO Rn. 7;… vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10, NJW 2011, 2887 Rn. 12).

  • BGH, 16.09.2015 - V ZB 54/15

    Wiedereinsetzung: Verschuldensvorwurf bei Fristversäumung wegen fehlerhafter …

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - IX ZB 75/15
    Der Prozessbevollmächtigte einer Partei muss die Rechtsmittelschrift daher vor der Unterzeichnung auf Vollständigkeit, darunter auch die richtige Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts, überprüfen (BGH…, Beschluss vom 5. Juni 2013 - XII ZB 47/10, NJW-RR 2013, 1393 Rn. 11;… vom 22. Juli 2015 - XII ZB 583/14, WM 2016, 142 Rn. 12; vom 16. September 2015 - V ZB 54/15, NJW-RR 2016, 126 Rn. 9; jeweils mwN).

    Grundsätzlich darf der Rechtsanwalt auch bei einem so wichtigen Vorgang wie der Anfertigung einer Rechtsmittelschrift einer zuverlässigen Büroangestellten eine konkrete Weisung erteilen, deren Ausführung er nicht mehr persönlich überprüfen muss (BGH…, Beschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11, NJW 2012, 1591 Rn. 31;… vom 5. Juni 2013, aaO Rn. 12;… vom 12. November 2013 - VI ZB 4/13, NJW 2014, 700 Rn. 11;… vom 22. Juli 2015, aaO Rn. 13; vom 16. September 2015, aaO Rn. 11; jeweils mwN).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - IX ZB 75/15
    Das im Rahmen einer fairen Verfahrensgestaltung an richterlicher Fürsorge Gebotene darf sich nicht nur an dem Interesse der Rechtssuchenden an einer möglichst weitgehenden Verfahrenserleichterung orientieren, sondern muss auch berücksichtigen, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss, weshalb der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die zutreffende Adressierung eines Schriftsatzes nicht allgemein abgenommen und auf das unzuständige Gericht verlagert werden kann (BVerfGE 93, 99, 114;… BVerfG, NJW 2006, 1579 Rn. 10).
  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 165/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Mindestanforderungen an die förmliche …

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - IX ZB 75/15
    Grundsätzlich darf der Rechtsanwalt auch bei einem so wichtigen Vorgang wie der Anfertigung einer Rechtsmittelschrift einer zuverlässigen Büroangestellten eine konkrete Weisung erteilen, deren Ausführung er nicht mehr persönlich überprüfen muss (BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11, NJW 2012, 1591 Rn. 31;… vom 5. Juni 2013, aaO Rn. 12;… vom 12. November 2013 - VI ZB 4/13, NJW 2014, 700 Rn. 11;… vom 22. Juli 2015, aaO Rn. 13;… vom 16. September 2015, aaO Rn. 11; jeweils mwN).
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05

    Fürsorgepflicht eines funktionell unzuständigen Gerichts im Falle einer …

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - IX ZB 75/15
    Das im Rahmen einer fairen Verfahrensgestaltung an richterlicher Fürsorge Gebotene darf sich nicht nur an dem Interesse der Rechtssuchenden an einer möglichst weitgehenden Verfahrenserleichterung orientieren, sondern muss auch berücksichtigen, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss, weshalb der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die zutreffende Adressierung eines Schriftsatzes nicht allgemein abgenommen und auf das unzuständige Gericht verlagert werden kann (BVerfGE 93, 99, 114; BVerfG, NJW 2006, 1579 Rn. 10).
  • BGH, 15.06.2011 - XII ZB 468/10

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Beschwerdefrist in einer Familienstreitsache: …

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - IX ZB 75/15
    bb) Die Wiedereinsetzung begehrende Partei hat darzulegen und glaubhaft zu machen, dass der eingereichte Schriftsatz im ordnungsgemäßen Geschäftsgang fristgemäß an das zuständige Berufungsgericht weitergeleitet werden konnte (BGH…, Beschluss vom 6. November 2008, aaO Rn. 7; vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10, NJW 2011, 2887 Rn. 12).
  • BGH, 12.11.2013 - VI ZB 4/13

    Wiedereinsetzung: Sorgfaltsmaßstab bei falsch adressiertem und sodann …

    Auszug aus BGH, 12.05.2016 - IX ZB 75/15
    Grundsätzlich darf der Rechtsanwalt auch bei einem so wichtigen Vorgang wie der Anfertigung einer Rechtsmittelschrift einer zuverlässigen Büroangestellten eine konkrete Weisung erteilen, deren Ausführung er nicht mehr persönlich überprüfen muss (BGH…, Beschluss vom 8. Februar 2012 - XII ZB 165/11, NJW 2012, 1591 Rn. 31;… vom 5. Juni 2013, aaO Rn. 12; vom 12. November 2013 - VI ZB 4/13, NJW 2014, 700 Rn. 11;… vom 22. Juli 2015, aaO Rn. 13;… vom 16. September 2015, aaO Rn. 11; jeweils mwN).
  • BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01

    Verfassungsmäßigkeit der Verwerfung einer Berufung mangels Unterzeichnung der …

  • BGH, 23.05.2012 - XII ZB 375/11

    Familienstreitsache: Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der …

  • BGH, 01.02.2012 - XII ZB 298/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Rechtsanwalts zur Überprüfung …

  • BGH, 24.06.2010 - V ZB 170/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Verschulden des Prozessbevollmächtigten an …

  • BGH, 10.01.1990 - XII ZB 141/89

    Rechtsmittelschrift - Berufung - Telefax - Gemeinsame Einlaufstelle

  • BGH, 08.12.1992 - VI ZB 33/92

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Unterlassene Kontrolle der richtigen …

  • BGH, 29.10.1987 - III ZB 33/87

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist zur Einlegung der …

  • BGH, 04.03.1980 - VI ZB 28/79

    Anfechtung eines Urteils mit dem Antrag auf Abänderung - Anforderungen an eine …

  • BGH, 11.04.2019 - IX ZR 79/18

    Insolvenzverfahren: Rücknahme einer Forderungsanmeldung; Wirksamwerden der …

    Rn. 26 Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehen eine Rechtsmittelschrift und die Begründung eines Rechtsmittels trotz Adressierung an ein unzuständiges Gericht beim zuständigen Gericht ein, wenn der Schriftsatz nach der gebotenen Weiterleitung durch das zunächst angegangene Gericht in die Verfügungsgewalt des zuständigen Gerichts gelangt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1995 - VII ZR 8/95, NJW-RR 1996, 443;… Beschluss vom 2. März 2010 - IV ZB 15/09, juris Rn. 6;… vom 20. April 2011 - VII ZB 78/09, NJW 2011, 2053 Rn. 12 ff; vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, juris Rn. 12;… vom 21. Februar 2018 - IV ZB 18/17, juris Rn. 11).
  • BGH, 29.08.2017 - VI ZB 49/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Überprüfungspflicht des …

    Rn. 7 a) Der Prozessbevollmächtigte trägt die Verantwortung dafür, dass eine fristwahrende Prozesshandlung vor dem zuständigen Gericht vorgenommen wird (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. Mai 2017 - VI ZB 54/16, MDR 2017, 837 Rn. 16; vom 8. Dezember 1992 - VI ZB 33/92, VersR 1993, 1381; BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, juris Rn. 7;… vom 5. Februar 2014 - IV ZB 32/13, juris Rn. 7).

    Die Aufgabe darf in einem so gewichtigen Teil wie der Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts auch gut geschultem und erfahrenem Büropersonal eines Rechtsanwalts nicht eigenverantwortlich überlassen werden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juli 2015 - XII ZB 583/14, FamRZ 2015, 1878 Rn. 12;… vom 5. Februar 2014 - IV ZB 32/13, juris Rn. 11; vgl. zur Anfertigung einer Rechtsmittelschrift Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1992 - VI ZB 33/92, VersR 1993, 1381, 1382; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, juris Rn. 7).

    Zwar darf der Rechtsanwalt auch bei einem so wichtigen Vorgang wie der Anfertigung einer Rechtsmittelschrift oder eines Antrags auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist einer zuverlässigen Büroangestellten eine konkrete Einzelanweisung erteilen, deren Ausführung er grundsätzlich nicht mehr persönlich überprüfen muss (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2016 - VII ZB 7/15, NJW-RR 2016, 1262 Rn. 14; vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, juris Rn. 8;… vom 22. Juli 2015 - XII ZB 583/14, FamRZ 2015, 1878 Rn. 13).

    Rn. 10 Erteilt der Rechtsanwalt allerdings eine den Inhalt der Rechtsmittelschrift bzw. des Antrags auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist betreffende Weisung im Vorfeld der Erstellung des Schriftsatzes, so entbindet ihn diese Anordnung regelmäßig nicht von seiner Pflicht, das ihm in der Folge vorgelegte Arbeitsergebnis vor der Unterzeichnung sorgfältig auf die richtige und vollständige Umsetzung der anwaltlichen Vorgaben zu überprüfen (…vgl. BGH, Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1992 - VI ZB 33/92, VersR 1993, 1381 Rn. 7; Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, aaO;… Beschluss vom 29. Oktober 1987 - III ZB 33/87, BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelschrift 5).

    Der Sorgfalt eines ordentlichen Rechtsanwalts entspricht es, ein ihm erstmals vorgelegtes Arbeitsergebnis vor der Unterzeichnung gründlich auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen (BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, aaO Rn. 9).

    Geschieht dies tatsächlich nicht, so wirkt sich das Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr aus, so dass ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (vgl. Senatsbeschluss vom 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03, VersR 2005, 247; BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, juris Rn. 12;… vom 23. Mai 2012 - XII ZB 375/11, NJW 2012, 2814 Rn. 26;… BVerfGE 93, 99, juris Rn. 45 ff., 48).

    Die Bearbeitung der richterlichen Verfügung durch die Geschäftsstelle und die Versendung der Akten an das Berufungsgericht wären demnach im üblichen Geschäftsgang erst am folgenden Werktag, d.h. am Dienstag, dem 5. April 2016, zu erwarten gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, juris Rn. 14).

    Da über den ordnungsgemäßen Geschäftsgang hinausgehende Anstrengungen des Ausgangsgerichts auch von Verfassung wegen nicht geboten sind (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, juris Rn. 16 mwN), hätte das Landgericht im Streitfall entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde weder wegen einer angeblich erkennbaren Eilbedürftigkeit der Weiterleitung die Angelegenheit beschleunigt bearbeiten noch der Prozessbevollmächtigten der Beklagten einen telefonischen Hinweis erteilen müssen.

    Soweit sich die Beschwerde insoweit auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 2011 (…IV ZB 17/10, NJW 2012, 78 Rn. 14) bezieht, übersieht sie, dass auch hier die Weiterleitung der Rechtsmittelschrift an das zuständige Gericht nur im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs gefordert wird (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, juris Rn. 16;… vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11, FamRZ 2011, 1649 Rn. 20; BVerfGE 93, 99, 114;… BVerfG, NJW 2006, 1579 Rn. 10).

  • BGH, 20.04.2023 - I ZB 83/22

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand bei Einreichung der Berufungsschrift beim …

    22 Die Partei hat darzulegen und glaubhaft zu machen, dass sie wegen eines davon abweichenden üblichen Geschäftsgangs am Ausgangsgericht darauf vertrauen durfte, die richterliche Verfügung werde noch am selben Tag umgesetzt (Fortführung von BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, NJOZ 2016, 1582 [juris Rn. 15]).

    Es besteht deshalb keine generelle Fürsorgepflicht des für die Rechtsmitteleinlegung unzuständigen Gerichts, durch Hinweise oder andere geeignete Maßnahmen eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern und auf diese Weise der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die zutreffende Adressierung eines Schriftsatzes allgemein abzunehmen (…BVerfG, NJW 2006, 1579 [juris Rn. 8];… BGH, NJW 2011, 2887 [juris Rn. 12]; BGH…, Beschluss vom 13. September 2012 - IX ZB 251/11, NJW 2013, 236 [juris Rn. 10]; Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, NJOZ 2016, 1582 [juris Rn. 16];… Beschluss vom 19. September 2017 - VI ZB 37/16, NJW-RR 2018, 314 [juris Rn. 6]).

    Im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs ist üblicherweise damit zu rechnen, dass ein an eine zentrale gerichtliche Annahmestelle gesandter Schriftsatz am nächsten Werktag auf der zuständigen Geschäftsstelle eingeht und dem zuständigen Richter an dem darauf folgenden Werktag vorgelegt wird (…vgl. BGH, NJW-RR 2014, 2 [juris Rn. 23]; NJOZ 2016, 1582 [juris Rn. 14]; BGH…, Beschluss vom 21. Februar 2018 - IV ZB 18/17, juris Rn. 17).

    Rn. 22 (a) Ein ordentlicher Geschäftsgang erfordert nicht, dass das unzuständige Gericht die Weiterleitung einer fristgebundenen Rechtsmittelschrift an das zuständige Rechtsmittelgericht beschleunigt veranlasst (…vgl. BVerfG, NJW 2006, 1579 [juris Rn. 10];… BGH, NJW 2011, 2887 [juris Rn. 13]; NJOZ 2016, 1582 [juris Rn. 16];… NJW-RR 2016, 1340 [juris Rn. 13]; BGH…, Beschluss vom 25. Januar 2017 - XII ZB 504/15, NJW-RR 2017, 386 [juris Rn. 18];… BGH, NJW-RR 2018, 56 [juris Rn. 14]; BGH…, Beschluss vom 26. Januar 2023 - I ZB 42/22, juris Rn. 21).

    Im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs kann deshalb nicht erwartet werden, dass die richterliche Verfügung einer Weiterleitung noch am selben Tag zur Geschäftsstelle gelangt, dort bearbeitet und der Schriftsatz zur Post gegeben wird (…BGH, NJW-RR 2014, 2 [juris Rn. 23]; NJOZ 2016, 1582 [juris Rn. 15]).

    Es entspricht dem ordentlichen Geschäftsgang, dass die Geschäftsstelle die richterlich verfügte Weiterleitung einer Rechtsmittelschrift am folgenden Werktag umsetzt (…vgl. BGH, NJW-RR 2009, 408 [juris Rn. 8]; NJOZ 2016, 1582 [juris Rn. 14];… NJW-RR 2018, 56 [juris Rn. 15]; BGH…, Beschluss vom 21. Februar 2018 - IV ZB 18/17, juris Rn. 17).

    Über den üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsgang hinausgehende Anstrengungen des Ausgangsgerichts sind auch von Verfassungs wegen nicht geboten (vgl. BGH, NJOZ 2016, 1582 [juris Rn. 16];… NJW-RR 2018, 56 [juris Rn. 15];… NJW-RR 2018, 314 [juris Rn. 6]).

  • BAG, 14.09.2026 - 6 AZB 10/26

    Fristwahrung - Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang

    Das im Rahmen einer fairen Verfahrensgestaltung an richterlicher Fürsorge Gebotene darf sich nicht nur an dem Interesse der Rechtsuchenden an einer möglichst weitgehenden Verfahrenserleichterung orientieren, sondern muss auch berücksichtigen, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss, weshalb der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die zutreffende Adressierung eines Schriftsatzes nicht allgemein abgenommen und auf das Gericht verlagert werden kann (vgl. BVerfG 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 - zu C II 2 a der Gründe, BVerfGE 93, 99; vgl. auch BGH 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15 - Rn. 16).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2024 - 10 L 2/24

    Einreichung eines Rechtsmittels bei einem unzuständigen Gericht

    Der Prozessbevollmächtigte eines Beteiligten muss die Rechtsmittelschrift daher vor der Unterzeichnung auf Vollständigkeit, darunter auch die richtige Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts, überprüfen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15 -, juris, Rn. 7; BSG…, Beschluss vom 5. Oktober 2023 - B 5 R 61/23 B -, juris, Rn. 9).

    Geschieht dies tatsächlich nicht, wirkt sich das Verschulden des Beteiligten oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr aus, so dass ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15 -, juris, Rn. 12).

    Rn. 34 Der Wiedereinsetzung begehrende Beteiligte hat darzulegen und glaubhaft zu machen, dass der eingereichte Schriftsatz im ordnungsgemäßen Geschäftsgang fristgemäß an das für die Einreichung der Berufung zuständige Berufungsgericht weitergeleitet werden konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15 -, juris, Rn. 13).

    Dieser beschleunigte Verfahrensablauf ist jedoch für einen ordentlichen Geschäftsgang nicht gefordert (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15 -, juris, Rn. 15).

    Das im Rahmen einer fairen Verfahrensgestaltung an richterlicher Fürsorge Gebotene darf sich nicht nur an dem Interesse der Rechtssuchenden an einer möglichst weitgehenden Verfahrenserleichterung orientieren, sondern muss auch berücksichtigen, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss, weshalb dem Beteiligten und seinem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die zutreffende Adressierung eines Schriftsatzes nicht allgemein abgenommen und auf das unzuständige Gericht verlagert werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15 -, juris, Rn. 16 m. w. N.).

  • BGH, 19.09.2017 - VI ZB 37/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflichten des unzuständigen Gerichts bei …

    Rn. 3 1. Das Berufungsgericht ist ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, dass die Einlegung der Berufung bei dem hierfür unzuständigen (§ 519 Abs. 1 ZPO) Landgericht und die dadurch bedingte Versäumung der Berufungsfrist auf einem Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Kläger beruhen, welches diesen gemäß § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, NJOZ 2016, 1582 Rn. 6 ff.;… vom 20. April 2011 - VII ZB 78/09, NJW 2011, 2053 Rn. 9 ff. jeweils mwN).

    Mit dem Übergang des Schriftsatzes in die Verantwortungssphäre des zur Weiterleitung verpflichteten Gerichts wirkt sich ein etwaiges Verschulden der Partei oder ihres Prozessbevollmächtigten nicht mehr aus (st. Rspr. seit BVerfGE 93, 99; vgl. etwa Senatsbeschluss vom 22. November 2005 - VI ZB 15/05, AnwBl. 2006, 212;… BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2016 - XII ZB 203/15, NJW-RR 2016, 1340 Rn. 12; vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, NJOZ 2016, 1582 Rn. 12; vom 28. Juni 2007 - V ZB 187/06, MDR 2007, 1276, 1277; vom 3. Juli 2006 - II ZB 24/05, AnwBl. 2006, 767 jeweils mwN).

    Dies setzt aber voraus, dass die fristgerechte Weiterleitung des Schriftsatzes im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs des angegangenen Gerichts möglich und damit zu erwarten gewesen wäre (…BGH, Beschlüsse vom 17. August 2011 - XII ZB 50/11, NJW 2011, 3240 Rn. 27; vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 138/05, AnwBl. 2006, 213 mwN), was die Partei in ihrem Wiedereinsetzungsgesuch darzulegen und glaubhaft zu machen hat (BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, NJOZ 2016, 1582 Rn. 13;… vom 16. Januar 2014 - XII ZB 571/12, NJW-RR 2014, 699 Rn. 16 jeweils mwN).

  • BGH, 15.03.2022 - VI ZB 20/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Bezeichnung von Berufungskläger und …

    Erteilt der Rechtsanwalt allerdings die den Inhalt der Rechtsmittelschrift betreffende Weisung im Vorfeld der Erstellung des Schriftsatzes, entbindet ihn diese Anordnung regelmäßig nicht von seiner Pflicht, das ihm in der Folge vorgelegte Arbeitsergebnis vor Unterzeichnung sorgfältig auf die richtige und vollständige Umsetzung der anwaltlichen Vorgaben zu überprüfen (Festhalten an BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, juris, Rn. 8;… Senatsbeschluss vom 29. August 2017 - VI ZB 49/16, NJW-RR 2018, 56 Rn. 10).

    Erteilt der Rechtsanwalt allerdings eine den Inhalt der Rechtsmittelschrift betreffende Weisung im Vorfeld der Erstellung des Schriftsatzes, so entbindet ihn diese Anordnung regelmäßig nicht von seiner Pflicht, sich das Arbeitsergebnis vorlegen zu lassen und vor der Unterzeichnung sorgfältig auf die richtige und vollständige Umsetzung der Vorgaben zu überprüfen (…vgl. Senatsbeschluss vom 8. Dezember 1992 - VI ZB 33/92, VersR 1993, 1381, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, juris Rn. 8 f.).

  • BGH, 24.09.2025 - VIII ZB 34/24

    Gerichtliche Weiterleitung muss nicht aufs Äußerste beschleunigt werden!

    Es besteht deshalb keine generelle Fürsorgepflicht des für die Rechtsmitteleinlegung unzuständigen Gerichts, durch Hinweise oder andere geeignete Maßnahmen eine Fristversäumung des Rechtsmittelführers zu verhindern und auf diese Weise der Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten die Verantwortung für die zutreffende Adressierung eines Schriftsatzes allgemein abzunehmen (…BVerfG, NJW 2006, 1579 Rn. 8;… BGH, Beschlüsse vom 14. Dezember 2010 - VIII ZB 20/09, NJW 2011, 683 Rn. 18;… vom 15. Juni 2011 - XII ZB 468/10, NJW 2011, 2887 Rn. 12;… vom 13. September 2012 - IX ZB 251/11, NJW 2013, 236 Rn. 10; vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, juris Rn. 16;… vom 19. September 2017 - VI ZB 37/16, NJW-RR 2018, 314 Rn. 6;… vom 20. April 2023 - I ZB 83/22, ZIP 2023, 1614 Rn. 16).
  • BGH, 18.10.2017 - LwZB 1/17

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsfrist in einer Landwirtschaftssache: …

    Rn. 11 b) Wie das Berufungsgericht weiter zutreffend sieht, sind über das übliche Maß hinausgehende Anstrengungen des unzuständigen Gerichts - außerhalb des ordentlichen Geschäftsgangs - wie eine sofortige Prüfung der Zuständigkeit oder eine beschleunigte Weiterleitung unrichtig adressierter Schriftsätze auch von Verfassungs wegen nicht geboten (vgl. BVerfG, NJW 2001, 1343; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, juris Rn. 16).
  • BGH, 18.06.2026 - V ZB 83/25

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde des Klägers gegen Beschluss des OLG als …

    Selbst wenn im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsganges anzunehmen ist, dass die Akte dem zuständigen Richter an dem auf die Verfügung der Geschäftsstelle folgenden Werktag vorgelegt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Mai 2016 - IX ZB 75/15, juris Rn. 14), lagen hier zwischen dem Eingang der Berufungsschrift bei Gericht und dem Ablauf der Berufungsfrist nur vier Werktage.
  • OLG Brandenburg, 30.08.2016 - 12 U 100/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

  • LAG Schleswig-Holstein, 16.06.2026 - 1 Sa 28/26

    Berufung, Berufungsbegründungsfrist, Fristablauf, Unzulässigkeit, Eingang im …

  • BGH, 09.12.2021 - V ZB 12/21

    Anspruch der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen die ehemalige Verwalterin auf …

  • BGH, 06.05.2020 - IV ZB 18/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; …

  • BVerwG, 16.09.2024 - 6 B 6.24

    Keine Umdeutung einer Zulassungsantragsbegründung in Berufungsbegründung; keine …

  • BGH, 21.02.2018 - IV ZB 18/17

    Wiedereinsetzungsantrag bei Adressierung der Berufungsbegründung an unzuständiges …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2018 - 21 Sa 387/18

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungseinlegungsfrist durch an das …

  • OVG Sachsen, 07.04.2025 - 12 A 558/24

    Berufungsbegründung im Disziplinarrecht; Fristverlängerungsantrag; …

  • OLG Brandenburg, 23.12.2019 - 9 UF 104/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2017 - 2 Sa 56/17

    Schadensersatzanspruch im Arbeitsverhältnis

  • LG Ellwangen/Jagst, 15.11.2024 - 1 S 72/24

    Zulässigkeit einer Berufung bei Nichtnennung des Amtsgerichts, dessen Urteil …

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