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   BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 756/07   

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https://dejure.org/2007,3262
BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 756/07 (https://dejure.org/2007,3262)
BVerfG, Entscheidung vom 30.05.2007 - 1 BvR 756/07 (https://dejure.org/2007,3262)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 756/07 (https://dejure.org/2007,3262)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax durch den Rechtsanwalt

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 Abs. 2; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93
    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde wegen Nichteinhaltung der Beschwerdefrist; Anforderungen an die Büroorganisation bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • datenbank.nwb.de

    Keine Wiedereinsetzung bei unvollständiger Telefaxübersendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2839
  • NVwZ 2007, 1421 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 756/07
    Zwar darf ein Rechtsanwalt einfache Tätigkeiten, die keine juristischen Schulungen verlangen, seinem geschulten und zuverlässigen Büropersonal zur selbständigen Erledigung übertragen (BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 1 BvR 1009/01 -, zitiert nach Juris, Ziff. 19), wobei es sich beim Absenden eines Telefaxes um eine solche einfache Tätigkeit handelt (BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, zitiert nach Juris, Ziff. 16).
  • BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01

    Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Versagung der

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 756/07
    Zwar darf ein Rechtsanwalt einfache Tätigkeiten, die keine juristischen Schulungen verlangen, seinem geschulten und zuverlässigen Büropersonal zur selbständigen Erledigung übertragen (BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 1 BvR 1009/01 -, zitiert nach Juris, Ziff. 19), wobei es sich beim Absenden eines Telefaxes um eine solche einfache Tätigkeit handelt (BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 2 BvR 1249/01 -, zitiert nach Juris, Ziff. 16).
  • BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00

    Zur fristgerechten Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde und zu den

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 756/07
    Allerdings muss im Fall der Übertragung durch eine wirksame Ausgangskontrolle sichergestellt werden, dass Fehler beim Versenden der fristwahrenden Schriftstücke möglichst vermieden werden (BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, zitiert nach Juris, Ziff. 5; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - XI ZB 5/06 - zitiert nach Juris, Ziff. 6).
  • BGH, 29.04.1994 - V ZR 62/93

    Rechtsfolgen der unrichtigen Bezeichnung des Rechtsmittelklägers in der

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 756/07
    Für die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax erfordert eine wirksame Ausgangskontrolle, dafür Sorge zu tragen, dass Fristen aus dem Fristenkalender erst gelöscht werden, wenn durch Überprüfung des Sendeprotokolls feststeht, dass der Schriftsatz vollständig gesendet worden ist (vgl. BFH, Beschluss 20. Dezember 2006 - I B 70/06 - zitiert nach Juris Ziff. 8; BGH, Urteil vom 29. April 1994 - V ZR 62/93 -, zitiert nach Juris).
  • BGH, 30.01.2007 - XI ZB 5/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 756/07
    Allerdings muss im Fall der Übertragung durch eine wirksame Ausgangskontrolle sichergestellt werden, dass Fehler beim Versenden der fristwahrenden Schriftstücke möglichst vermieden werden (BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, zitiert nach Juris, Ziff. 5; BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - XI ZB 5/06 - zitiert nach Juris, Ziff. 6).
  • BFH, 20.12.2006 - I B 70/06

    Fristgebundener Schriftsatz; Übermittlung per Telefax

    Auszug aus BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 756/07
    Für die Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax erfordert eine wirksame Ausgangskontrolle, dafür Sorge zu tragen, dass Fristen aus dem Fristenkalender erst gelöscht werden, wenn durch Überprüfung des Sendeprotokolls feststeht, dass der Schriftsatz vollständig gesendet worden ist (vgl. BFH, Beschluss 20. Dezember 2006 - I B 70/06 - zitiert nach Juris Ziff. 8; BGH, Urteil vom 29. April 1994 - V ZR 62/93 -, zitiert nach Juris).
  • VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 140-IV-17
    Zwar darf ein Rechtsanwalt einfache Tätigkeiten, die keine juristischen Schulungen verlangen, seinem geschulten und zuverlässigen Büropersonal zur selbständigen Erledigung übertragen (BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 756/07), wobei es sich beim Absenden eines Telefaxes um eine solche einfache Tätigkeit handelt (BVerfG, a.a.O.).
  • BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08

    Fristgemäße Einlegung der Anhörungsrüge und Zurechnung von Verteidigerverschulden

    An die Voraussetzungen fehlenden Verschuldens (§ 44 Satz 1 StPO) an der verspäteten Einlegung des Rechtsbehelfs sind aber hohe Anforderungen zu stellen (zu den strengen Anforderungen bei einer Verfassungsbeschwerde vgl. BVerfG, Beschl. vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 756/07).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2008 - 13 S 2066/07

    Anforderungen an den Vortrag eines Wiedereinsetzungsgrundes - Zusendung von

    Dem früheren Prozessbevollmächtigten der Klägerin ist bereits am Tag des Eingangs des Berufungsbegründungsschriftsatzes per Telefax mitgeteilt worden, dass dieser Schriftsatz beim Verwaltungsgerichtshof verspätet eingegangen ist; gleichzeitig wurde er um Vorlage des Fax-Sendeberichts betreffend die Schriftsätze vom 8.10.2007 gebeten (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26.4.2002 - 3 B 31/02 -, juris; VGH München, Beschluss vom 24.2.2005 - 1 Cs 04.3045 -, NJW 2006, 169; BVerfG, Beschluss vom 30.5.2007 - 1 BvR 756/07 -, NVwZ 2007, 1421 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.02.2023 - 1 BvR 2349/22

    Verfristete Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss des

    Bei Übermittlung der Verfassungsbeschwerde per Telefax umfassen die Sorgfaltspflichten die Überprüfung der ordnungsgemäßen und vollständigen Versendung des Telefaxes anhand des ausgedruckten Sendeprotokolls des Faxgerätes (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 756/07 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 21.10.2021 - 1 BvR 838/19

    Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde

    Indem die Beschwerdeführerin es unterlassen hat, das Sendeprotokoll auch auf die richtige Empfängernummer zu kontrollieren, handelte sie sorgfaltswidrig, da sie so die zu diesem Zeitpunkt noch innerhalb der Frist mögliche Wiederholung der Übermittlung vereitelt hat (vgl. zur fehlenden Ausgangskontrolle bei Erhebung der Verfassungsbeschwerde per Fax: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2007 - 1 BvR 756/07 -, Rn. 3; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 2008 - 1 BvR 2147/08 -, Rn. 3).
  • LAG Hamm, 13.04.2012 - 10 TaBV 109/11

    Rechtsfolgen der verspäteten Einladung zur Betriebsversammlung zwecks Wahl eines

    Der Anwalt muss durch entsprechende organisatorische Maßnahmen Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristsachen in größtmöglichem Umfang ausschließen (BGH 13.06.1996 - VII ZB 13/96 - NJW 1996, 2513; BGH 19.12.2000 - X ZR 128/2000 - NJW-RR 2001, 1502; BVerfG 30.05.2007 - 1 BvR 756/07 - NJW 2007, 2839; BAG 07.07.2011 - 2 AZR 38/10 - NJW 2012, 1021 = DB 2012, 928).
  • BFH, 28.10.2008 - VI B 53/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Sorgfaltsanforderungen an die

    Beim Absenden eines Telefaxes handelt es sich um eine solche einfache Tätigkeit (Bundesgerichtshof --BGH--, Beschlüsse vom 9. April 2008 I ZB 101/06, Anwaltsblatt 2008, 544; vom 28. Oktober 1993 VII ZB 22/93, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1994, 329; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 30. Mai 2007 1 BvR 756/07, NJW 2007, 2839; Söhn in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 110 AO Rz 432, m.w.N.).
  • LAG Hamm, 09.10.2009 - 10 TaBV 43/09

    Eingruppierung von Maschinenführern an Heißfolien- oder Stanzmaschinen der

    Der Anwalt muss durch entsprechende organisatorische Maßnahmen Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristsachen in größtmöglichem Umfang ausschließen (BGH, 13.06.1996 - NJW 1996, 2513; BGH, 19.12.2000 - NJW-RR 2001, 1502; BVerfG, 30.05.2007 - NJW 2007, 2839).
  • LAG Hamm, 16.12.2011 - 10 Sa 960/11

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses; Wirksamkeit einer personenbedingten

    Der Anwalt muss durch entsprechende organisatorische Maßnahmen Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristsachen in größtmöglichen Umfang ausschließen (BGH 13.06.1996 - VII ZB 13/96 - NJW 1996, 2513; BVerfG 30.05.2007 - 1 BvR 756/07 - NJW 2007, 2839).
  • OLG Koblenz, 13.09.2010 - 10 U 511/10

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Anforderungen an die wirksame

    Dabei erfordert eine wirksame Ausgangskontrolle für die Übermittlung Frist wahrender Schriftsätze per Telefax, dass dafür Sorge getragen wird, dass Fristen aus dem Fristenkalender erst gelöscht werden, wenn durch Überprüfung des Sendeprotokolls fest steht, dass der Schriftsatz vollständig an das richtige Gericht versandt wurde (BVerfG 1 BvR 756/07, BAG 6 AZR 432/06).
  • VG Trier, 03.12.2007 - 5 K 840/07

    Fristenkontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze -

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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.04.2007 - 1 BvR 3174/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4333
BVerfG, 13.04.2007 - 1 BvR 3174/06 (https://dejure.org/2007,4333)
BVerfG, Entscheidung vom 13.04.2007 - 1 BvR 3174/06 (https://dejure.org/2007,4333)
BVerfG, Entscheidung vom 13. April 2007 - 1 BvR 3174/06 (https://dejure.org/2007,4333)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ahndung von ungebührlichem Verhalten (§ 178 GVG) in Gerichtsverhandlung ohne vorherige Ermahnung und ohne Berücksichtigung weiterer Umstände verletzt Betroffene in Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) - Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro

  • Wolters Kluwer

    Ahndung einer Äußerung eines Prozessbeteiligten gegenüber dem Gericht als Eingriff in die Meinungsfreiheit; Möglichkeit einer Vornahme der zur Behauptung im Prozess erforderlichen Handlungen gegenüber dem Gericht als Anforderung an einen effektiven Rechtsschutz; Nicht ...

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b

  • rechtsportal.de

    GVG § 178; GG Art. 5 Abs. 1 S. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen eine Partei wegen ungebührlichen Verhaltens während einer familiengerichtlichen Verhandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 11, 29
  • NJW 2007, 2839
  • NVwZ 2008, 552 (Ls.)
  • FamRZ 2007, 1961
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2007 - 1 BvR 3174/06
    Nicht entscheidend ist, ob der Betreffende seine Kritik anders hätte formulieren können (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).

    Ehrverletzende Äußerungen, die in keinem inneren Zusammenhang zur Ausführung oder Verteidigung der geltend gemachten Rechte stehen oder deren Unhaltbarkeit ohne weiteres auf der Hand liegt, sind allerdings nicht privilegiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. April 1991, a.a.O.).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2007 - 1 BvR 3174/06
    Allerdings sind bei der Auslegung und Anwendung der allgemeinen Gesetze verfassungsrechtliche Anforderungen zu beachten, die sich aus der wertsetzenden Bedeutung des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ergeben (vgl. BVerfGE 93, 266 ).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2007 - 1 BvR 3174/06
    Im "Kampf um das Recht" darf ein Verfahrensbeteiligter auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen, um seine Rechtsposition zu unterstreichen (vgl. BVerfGE 76, 171 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 16. März 1999 - 1 BvR 734/98 -, NJW 2000, S. 199 ).
  • BVerfG, 16.03.1999 - 1 BvR 734/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch strafgerichtliche Verurteilung eines

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2007 - 1 BvR 3174/06
    Im "Kampf um das Recht" darf ein Verfahrensbeteiligter auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen, um seine Rechtsposition zu unterstreichen (vgl. BVerfGE 76, 171 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 16. März 1999 - 1 BvR 734/98 -, NJW 2000, S. 199 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2007 - 1 BvR 3174/06
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. auch BVerfGE 79, 357 ; 79, 365 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1046/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2007 - 1 BvR 3174/06
    Die Entscheidung über die Auslagenerstattung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. auch BVerfGE 79, 357 ; 79, 365 ).
  • VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 56 A/99

    Festsetzung von Ordnungsmitteln wegen Ungebühr vor Gericht gem GVG § 178 als

    Auszug aus BVerfG, 13.04.2007 - 1 BvR 3174/06
    Schutzgut von § 178 Abs. 1 GVG ist ein geordneter, die Sachlichkeit der gerichtlichen Verhandlung gewährleistender Verfahrensablauf (vgl. BerlVerfGH, Beschluss vom 20. Dezember 1999 - VerfGH 56 A/99, 56/99 -, NJW-RR 2000, S. 1512 ; Kissel/Mayer, GVG, § 178 Rn. 6 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 03.08.2016 - 11 W 75/16

    Ordnungsmittelbeschluss: Ungebühr bei Bezeichnung der Gegenseite in der

    Schutzgut des § 178 Absatz 1 GVG ist ein geordneter, die Sachlichkeit der gerichtlichen Verhandlung gewährleistender Verfahrensablauf (BVerfG, FamRZ 2007, 1961 Rn. 13).

    Hierzu gehören etwa ehrverletzende Äußerungen, die in keinem inneren Zusammenhang zur Ausführung oder Verteidigung der geltend gemachten Rechte stehen oder deren Unhaltbarkeit ohne weiteres auf der Hand liegt (BVerfG, FamRZ 2007, 1961 Rn. 14).

    Ferner sind unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte des Betroffenen alle wesentlichen Umstände in eine umfassende Abwägung einzubeziehen (BVerfG, FamRZ 2007, 1961 Rn. 18).

    dd) Im Hinblick auf das Rechtsstaatsprinzip ist zu berücksichtigen, dass ein Verfahrensbeteiligter "im Kampf um das Recht" auch starke, eindringliche Ausdrücke und sinnfällige Schlagworte benutzen darf, um seine Rechtsposition zu unterstreichen (BVerfG, FamRZ 2007, 1961 Rn. 14).

    Solchermaßen getätigte ehrverletzende Äußerungen sind nicht durch das Rechtsstaatsprinzip legitimiert (vgl. BVerfG, FamRZ 2007, 1961 Rn. 14).

    ee) Es gibt auch keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Störung der mündlichen Verhandlung durch den Kläger als Spontanreaktion auf ein zumindest aus Sicht des Betroffenen beanstandungswürdiges Fehlverhalten der prozessualen Gegenseite oder des Gerichts (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2007, 1961 Rn. 15) eingeordnet werden könnte.

  • VerfGH Thüringen, 23.06.2021 - VerfGH 25/18

    Verfassungsbeschwerde

    Nicht entscheidend ist, ob der Betreffende seine Kritik anders hätte formulieren können (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. April 2007 - 1 BvR 3174/06 -, juris Rn. 14).

    Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit setzt die Sanktionierung einer Äußerung wegen Ungebühr voraus, dass die Äußerung nach Zeitpunkt, Inhalt oder Form den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf in nicht unerheblichem Ausmaß gestört hat und die Sanktion dem Anlass angemessen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. April 2007 - 1 BvR 3174/06 -, juris Rn. 15).

    - 1 BvR 3174/06 -, juris Rn. 13).

    Äußerungen in einem gerichtlichen Verfahren - auch nonverbale - sind grundsätzlich nicht privilegiert, wenn sie in keinem inneren Zusammenhang mit der Verteidigung eigener Rechte stehen und bei denen folglich auch nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Missachtung des Verfahrens und der dieses leitenden Personen im Vordergrund stehen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, juris Rn. 29 und Kammerbeschluss vom 13. April 2007 - 1 BvR 3174/06 -, juris Rn. 14 sowie VerfGH Berlin, Beschluss vom 20. Dezember 1999 - 56 A/99 und 56/99 -, juris Rn. 18).

  • LSG Sachsen, 20.12.2016 - L 3 AS 1111/14

    Ordnungsgeld; Verstöße gegen die Protokollierungspflicht; Zeitpunkt eines

    Ehrverletzende Äußerungen, die in keinem inneren Zusammenhang zur Ausführung oder Verteidigung der geltend gemachten Rechte stünden oder deren Unhaltbarkeit ohne weiteres auf der Hand liege, seien allerdings nicht privilegiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. April 2007 - 1 BvR 3174/06 [ungebührliches Verhalten vor Gericht] - NJW 2007, 2839 f. = juris Rdnr. 14, m. w. N.; ob vor diesem Hintergrund alle bei Kissel/Mayer, a. a. O., § 178 Rdnr. 23 zitierten Äußerungen die Verhängung eines Ordnungsgeldes rechtfertigen vermögen erscheint fraglich).
  • OLG Hamburg, 02.12.2019 - 2 Ws 137/19

    Ordnungsgeld gegen einen Angeklagten wegen Ungebühr: Ordnungsmittelbeschluss ohne

    Nicht gestattet bzw. im vorgenannten Sinne privilegiert sind demgegenüber ehrverletzende Äußerungen, die in keinem inneren Zusammenhang zur Ausführung oder Verteidigung der geltend gemachten Rechte stehen oder deren Unhaltbarkeit ohne weiteres auf der Hand liegt (BVerfG Beschl. v. 13. April 2007, Az.: 1 BvR 3174/06; Schmitt aaO. m.w.N.).

    In einer solchen Situation kann es jedenfalls dann unverhältnismäßig sein, eine Ordnungsmaßnahme nach § 178 Abs. 1 GVG zu ergreifen, wenn der Betroffene vorher nicht ermahnt worden ist (BVerfG NJW 2007, 2839).

  • OLG Nürnberg, 08.04.2024 - Ws 248/24

    Ordnungshaft, Ordnungsmitteln, Ordnungsmittel wegen Ungebühr, Rechtliches Gehör,

    Einer Sanktion kann entgegenstehen, dass die Verfahrensstörung eine Spontanreaktion auf ein zumindest aus Sicht des Betroffenen beanstandungswürdiges Fehlverhalten der prozessualen Gegenseite oder des Gerichts war; in einer solchen Situation kann es jedenfalls dann unverhältnismäßig sein, eine Ordungsmaßnahme zu ergreifen, wenn der Betroffene vorher nicht ermahnt worden ist (BVerfG NJW 2007, 2839).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 27.01.2011 - LVerfG 4/09

    Erfolgloser Antrag im Organstreitverfahren - Ordnungsruf wegen Ignorierung

    Eine nochmalige, der förmlichen Ordnungsmaßnahme vorgeschaltete schlichte Ermahnung wäre demgegenüber allenfalls geboten gewesen, wenn etwa eine Spontanreaktion des Antragstellers auf ein zumindest aus seiner Sicht beanstandungswürdiges Fehlverhalten anderer Teilnehmer der Landtagssitzung vorgelegen hätte (vgl. BVerfG NJW 2007, 2839 zu dem Verhältnis von Art. 5 GG und § 178 GVG).
  • OLG Brandenburg, 30.11.2016 - 10 WF 145/16

    Familiensache: Verhängung eines Ordnungsgeldes bei Erscheinen eines

    Ungebührlich ist ein Verhalten, das geeignet ist, die Rechtspflegeaufgabe des Gerichts zu verletzen und die Ordnung der Gerichtsverhandlung zu stören (BVerfG, NJW 2007, 2839, 2840).

    Eine Ordnungsstörung kann sich aus Äußerungen wie auch aus anderen Verhaltensweisen ergeben (BVerfG, NJW 2007, 2839, 2840).

  • OLG Rostock, 16.10.2018 - 20 Ws 174/18

    Mängel des Ordnungsgeldbeschlusses; Anhörung des Betroffenen vor der Festsetzung

    Dabei handelt es sich um keinen unwesentlichen oder geringfügigen Verstoß (vgl. dazu OLG Hamburg, a.a.O., Rn. 74, juris, BVerfG, Beschluss vom 13.04.2007, Az.: 1 BvR 3174/06, Rn. 15, juris).
  • OLG Koblenz, 11.12.2009 - 4 W 784/09

    Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses über die Verhängung eines

    Die Sanktionierung einer Äußerung wegen Ungebühr setzt unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit voraus, dass die Äußerung nach Zeitpunkt, Inhalt oder Form den ordnungsgemäßen Verfahrensablauf in nicht unerheblichem Ausmaß gestört hat und die Sanktion dem Anlass angemessen ist (BVerfG, Beschluss vom 13. April 2007 - 1 BvR 3174/06, NJW 2007, 2839, Tz. 14, 15).
  • LSG Sachsen, 20.12.2016 - 3 AS 1111/14
    Ehrverletzende Äußerungen, die in keinem inneren Zusammenhang zur Ausführung oder Verteidigung der geltend gemachten Rechte stünden oder deren Unhaltbarkeit ohne weiteres auf der Hand liege, seien allerdings nicht privilegiert (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. April 2007 - 1 BvR 3174/06 [ungebührliches Verhalten vor Gericht] - NJW 2007, 2839 f. = Rdnr. 14, m. w. N.; ob vor diesem Hintergrund alle bei Kissel/Mayer, a. a. O., § 178 Rdnr. 23 zitierten Äußerungen die Verhängung eines Ordnungsgeldes rechtfertigen vermögen erscheint fraglich).
  • OLG Dresden, 15.04.2020 - 5 W 246/20
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