Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.06.1960

Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1960 - VI ZR 38/60   

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https://dejure.org/1960,242
BGH, 20.12.1960 - VI ZR 38/60 (https://dejure.org/1960,242)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1960 - VI ZR 38/60 (https://dejure.org/1960,242)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1960 - VI ZR 38/60 (https://dejure.org/1960,242)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensrechtliche Qualifizierung des Hodensverlusts sowie der Versteifung eines Knies infolge eines Verkehrsunfalls - Anforderungen an das Vorliegen des Feststellungsinteresses - Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Abänderungsklage - Zulässigkeitsvoraussetzungen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 34, 110
  • NJW 1961, 871
  • MDR 1961, 310
  • DB 1961, 804
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.04.1952 - III ZA 20/52

    Feststellungsinteresse bei Rentenansprüchen

    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - VI ZR 38/60
    Er kann diesen rechtskräftig zuerkannten Anspruch nicht auch noch durch eine Feststellungsklage sichern (BGHZ 5, 314).
  • BGH, 12.07.1960 - VI ZR 73/59

    Verjährung des Anspruchs auf Erhöhung einer Schadenrente

    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - VI ZR 38/60
    Nach seinem Urteil BGHZ 33, 112 zwingt die bloße Befürchtung, daß die geforderte Rente später einmal wegen Steigerung der Löhne oder sinkender Kaufkraft des Geldes nicht mehr ausreichend sein wird, den Gläubiger noch nicht, die Feststellungsklage zu erheben.
  • BGH, 22.10.1957 - VI ZR 222/56
    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - VI ZR 38/60
    Allerdings hat der erkennende Senat in seinemUrteil vom 22. Oktober 1957 (VI ZR 222/56 - LM BGB § 852 Nr. 8 = VRS 14, 10 = VersR 1957, 802) angenommen, der Geschädigte oder sein Rechtsnachfolger (Sozialversicherungsträger) müsse in ähnlichen Fällen, um der Verjährungsfolge zu entgehen, rechtzeitig eine Feststellungsklage erheben, weil er eine Änderung der Löhne und Preise und eine Erhöhung der Sozialversicherungsrenten vorausschauend in Betracht ziehen müsse.
  • BGH, 18.10.1957 - VI ZR 239/56
    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - VI ZR 38/60
    Allerdings hat der erkennende Senat in seinemUrteil vom 22. Oktober 1957 (VI ZR 222/56 - LM BGB § 852 Nr. 8 = VRS 14, 10 = VersR 1957, 802) angenommen, der Geschädigte oder sein Rechtsnachfolger (Sozialversicherungsträger) müsse in ähnlichen Fällen, um der Verjährungsfolge zu entgehen, rechtzeitig eine Feststellungsklage erheben, weil er eine Änderung der Löhne und Preise und eine Erhöhung der Sozialversicherungsrenten vorausschauend in Betracht ziehen müsse.
  • BGH, 10.11.1959 - VI ZR 197/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - VI ZR 38/60
    Die Revision der Elisabeth P. und der Beklagten ist durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. November 1959 - VI ZR 197/58 - zurückgewiesen worden.
  • RG, 29.04.1915 - VI 668/14

    Mehrheit von Klagegründen; Zu § 323 ZPO

    Auszug aus BGH, 20.12.1960 - VI ZR 38/60
    Dagegen ist weder gesagt noch ohne weiteres aus der Stellung der Vorschrift hinter § 322 ZPO zu folgern, daß die Abänderungsklage auf die Fälle beschränkt sei, in denen eine Rechtskraftwirkung beseitigt werden muß (so schon zutreffend RGZ 86, 377 [383]).
  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85

    Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen

    Seit der Entscheidung BGHZ 34, 110 vertritt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt, daß die Klage nach § 323 BGB nicht auf Fälle beschränkt ist, in denen eine Rechtskraftwirkung beseitigt werden muß; vielmehr ist jedes Verlangen nach Änderung eines Rentenurteils im Sinne einer Anpassung an veränderte Verhältnisse ohne Rücksicht darauf, ob im Einzelfall eine Rechtskraftwirkung besteht, nach § 323 ZPO zu beurteilen.
  • BGH, 19.11.2014 - XII ZB 478/13

    Trennungsunterhalt: Nachforderung "vergessenen" Altersvorsorgeunterhalts

    Eine solche Teilklage im Vorprozess ist jedoch nur dann anzunehmen, wenn dort ausdrücklich erklärt oder aus den Umständen eindeutig zu entnehmen war, dass die in bestimmter Höhe begehrten wiederkehrenden Leistungen nur einen Teil einer an sich höheren Forderung darstellen (BGH Urteil vom 10. Juli 1986 - IX ZR 138/85 - NJW 1986, 3142 f. und grundlegend BGHZ 34, 110, 113 ff. = NJW 1961, 871, 872 f.).
  • BGH, 08.01.1981 - VI ZR 128/79

    Abänderung einer Kapitalabfindung

    Diese Dynamisierung wird in der gerichtlichen Praxis nicht schon durch Berücksichtigung künftiger Veränderungen des Preis- und Lohngefüges bei der Errechnung der Renten im für die Urteilsfindung maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorgenommen, sondern im wesentlichen der späteren Anpassung der künftigen Rentenhöhe an die Veränderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse unter den Voraussetzungen des § 323 ZPO überlassen (vgl. dazu grundlegend das Senatsurteil BGHZ 34, 110 ff).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.06.1960 - VII ZR 114/59   

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https://dejure.org/1960,4096
BGH, 13.06.1960 - VII ZR 114/59 (https://dejure.org/1960,4096)
BGH, Entscheidung vom 13.06.1960 - VII ZR 114/59 (https://dejure.org/1960,4096)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 1960 - VII ZR 114/59 (https://dejure.org/1960,4096)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1961, 871 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.06.1959 - VII ZR 217/58

    Erstattung von Versorgungsrenten

    Auszug aus BGH, 13.06.1960 - VII ZR 114/59
    Nach den von dem Senat in dem Urteil BGHZ 30, 162 dargelegten Grundsätzen wurde der hier im Streit befindliche Anspruch, wenn er begründet wäre, nicht der B. D., sondern dem Lande Baden-Württemberg zustehen.

    Der Senat ist einer solchen Ansicht in seinem zeitlich nach der Entscheidung des Berufungsgerichte ergangenen Urteil BGHZ 30, 162 entgegengetreten und hat die Anwendbarkeit der §§ 683 und 679 BGB in Fällen dieser Art verneint.

    Dabei hat er insbesondere zu berücksichtigen, daß der zuständige Bundestagsausschuß in seinem Bericht der Neuregelung nur "deklaratorischen Charakter" beigemessen und zum Ausdruck gebracht hat, der Senat habe in seinem Urteil vom 4. Juni 1959 (= BGHZ 30, 162) den Willen des Gesetzgebers unrichtig aufgefaßt (BT-Drucks. Nr. 1825 S. 9).

    Der Senat hat bereits in dem Urteil BGHZ 30, 162 ausgeführt, daß diese Bestimmung im wesentlichen formelle Bedeutung hat.

  • BGH, 20.11.1958 - VII ZR 47/58

    Geschäftsführung ohne Auftrag (Versorgungsrente)

    Auszug aus BGH, 13.06.1960 - VII ZR 114/59
    Zu einer ausdrücklichen Regelung dieses Falles hatte der Gesetzgeber des Bundesversorgungsgesetzes aber keinen Anlaß; denn die Behörde ist dann durch die Bestimmungen in § 823 Abs. 2 BGB i.V. mit dem § 170 b StGB und in § 826 BGB hinreichend geschützt (Urteil des Sen. BGHZ 28, 359, 365 ff).

    Nach den in dem Urteil BGHZ 28, 359, 365 ff aufgestellten Grundsätzen kann der Versorgungsträger von dem Unterhaltsverpflichteten, der in Wirklichkeit nicht verschollen ist, Ersatz seiner Aufwendungen gemäß dem § 823 Abs. 2 BGB i.V. mit dem § 170 b StGB und nach § 826 BGB verlangen.

  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

    Auszug aus BGH, 13.06.1960 - VII ZR 114/59
    Denn das Gericht darf bei der Auslegung des Gesetzes jenen Willen nur dann berücksichtigen, wenn er darin irgendwie zum Ausdruck gebracht worden ist (u.a. BGH LM § 133 BGB - D Nr. 3; BVerfGE 1, 299, 312).
  • BSG, 16.12.1958 - 10 RV 25/54

    Voraussetzungen der Gewährung einer Witwerrente als Kriegsopferversorgung -

    Auszug aus BGH, 13.06.1960 - VII ZR 114/59
    Schließlich ist auch die Entscheidung des Bundessozialgerichts NJW 1959, 741 mit der hier vertretenen Ansicht nicht unvereinbar.
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BGH, 13.06.1960 - VII ZR 114/59
    Sie kann, wie überhaupt die ganze Kriegsopferversorgung, nicht mit dem Ausgleich eines zivilrechtlichen Schadens verglichen werden (BVerfGE 1, 97, 106).
  • BGH, 10.12.1951 - GSZ 3/51

    Unfallrentenansprüche - § 400 BGB, teleologische Reduktion des Abtretungsverbots

    Auszug aus BGH, 13.06.1960 - VII ZR 114/59
    Der von der Revisionsbeklagten angeführte Beschluß des Groß Senats für Zivilsachen BGHZ 4, 153 ergibt zu der hier interessierenden Frage nichts Wesentliches.
  • BGH, 19.03.1963 - VI ZR 66/62

    Rechtsmittel

    Gleichwohl hat das Versorgungsamt kein Geschäft für den Beklagten besorgt, als es die Waisenrenten für seine Kinder zahlte; die Gewährung der Renten hatte eine selbständige, von dem Bestehen und der Höhe eines Unterhaltsanspruchs der Kinder gegen den Beklagten gelöste Versorgungsfunktion (vgl. BGHZ 30, 162, 167 [BGH 04.06.1959 - VII ZR 217/58]; BGH Urteil vom 13. Juni 1960 - VII ZR 114/59 - LM Nr. 11 zu § 683 BGB).

    In Wirklichkeit hat die Änderung, die hier vorgenommen worden ist, nicht rechtsbestätigende, sondern rechtsbegründende Wirkung gehabt (BGH Urteil vom 13. Juni 1960 a.a.O.; vom 8. März 1962 - VII ZR 225/60 - LM Nr. 3 zu § 52 BVG = FamRZ 1962, 250 = MDR 1962, 472).

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