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Rechtsprechung
   BGH, 09.12.1976 - 4 StR 582/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1895
BGH, 09.12.1976 - 4 StR 582/76 (https://dejure.org/1976,1895)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1976 - 4 StR 582/76 (https://dejure.org/1976,1895)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1976 - 4 StR 582/76 (https://dejure.org/1976,1895)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Konkurrenzverhältnis zwischen einer Verletzung des Briefgeheimnisse und nachfolgender Unterschlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 590
  • MDR 1977, 328
  • JR 1978, 423
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 09.04.1920 - IV 1111/19

    1. Zum Begriff des "Behältnisses" und des "Erbrechens" im Sinn des § 243 Abs. 1

    Auszug aus BGH, 09.12.1976 - 4 StR 582/76
    Zu Unrecht beruft sich die Gegenmeinung (LK 9. Aufl. § 299 StGB a.F. Rn. 9; Frank, StGB 17. Aufl. § 299 Anm. VII; Olshausen, StGB 11. Aufl. § 299 Anm. 9; Dreher StGB 36. Aufl. § 202 Rn. 10; Lackner, StGB 10. Aufl. § 202 Anm. 6; Gerhard, Der strafrechtliche Schutz des Briefes S. 48) auf RGSt 54, 295, 296. Dort wurde das Aufbrechen eines Briefumschlages und die Entnahme von Schecks als schwerer Diebstahl nach § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB a.F. angesehen.
  • BGH, 21.08.2019 - 3 StR 7/19

    Konkurrenzverhältnis zwischen Urkundenunterdrückung durch Beschädigen und

    Konsumtion kommt insoweit zum Tragen, wenn der Unrechts- und Schuldgehalt eines Delikts bereits durch die Bestrafung wegen eines anderen Delikts ausgeglichen wird, sofern sich der Täter im Regeltatbild der typischen Begleittat hält und das Begleitdelikt keinen eigenständigen, über die Haupttat hinausgreifenden Unrechtsgehalt aufweist (vgl. BGH, Urteile vom 7. August 2001 - 1 StR 470/00, NStZ 2001, 642, 643 f.; vom 9. Dezember 1976 - 4 StR 582/76, NJW 1977, 590; für den unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln als regelmäßige Begleittat zu deren unerlaubtem Besitz vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Juni 1997 - 2 Ss 180/97 - 54/97 11, 0LGSt BtMG § 29a Nr. 2; Schönke/ Schröder/Sternberg-Lieben/Bosch, StGB, 30. Aufl., Vor §§ 52 ff. Rn. 126).
  • OLG Karlsruhe, 13.04.2007 - 14 U 11/07

    Betroffenheit des Einzelnen durch herabsetzende Äußerung über ein Kollektiv

    Je größer aber der Kreis des herabgesetzten Kollektivs ist, desto mehr "verliert sich die Beleidigung in der Unbestimmtheit" (KG, JR 1978, S. 423 f., bezogen auf die Verunglimpfung der mehr als 200 bei einem Gericht tätigen Richter) und desto mehr geht die "Individuumsbezogenheit" (Lenckner, in: Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., 2001, Rdn. 7 vor §§ 185 ff.) verloren (vgl. auch BVerfGE 93, S.266 ff., 301).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.11.1976 - 4 Ss 263/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,598
OLG Hamm, 24.11.1976 - 4 Ss 263/76 (https://dejure.org/1976,598)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.11.1976 - 4 Ss 263/76 (https://dejure.org/1976,598)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. November 1976 - 4 Ss 263/76 (https://dejure.org/1976,598)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung einer eingeschränkten Notwehrlage; Notwehrlage durch einen gegenwärtigen Angriff auf die Freiheit der Fortbewegung; Festnahmerecht Privater nach Beauftragung durch den Arbeitgeber; Notwehrlage bei rechtswidriger Festnahme; Duldung von Torkontrollen und ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 590
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 01.08.1972 - 3 Ss 224/72
    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.1976 - 4 Ss 263/76
    Die Tat, deren Aufklärung das Festnahmerecht dient, muß hierbei zumindest ihren objektiven Voraussetzungen nach wirklich begangen oder versucht worden sein (Kleinknecht, StPO, 32. Aufl. (1975, § 127 Anm. 4); der erkennende Senat schließt sich dieser, bereits vom 3. Strafsenat des OLG Hamm (NJW 1972, 1826 f.) vertretenen Ansicht an.

    Bei einem solchen krassen Nüßverhältnis zwischen der Ranghöhe des angegriffenen Rechtsgutes und der durch die Verteidigung herbeigeführten Gefährdung ist die Verteidigung rechtsmißbräuchlich (vgl. OLG Hamm, NJW 1972, 1826, 1827 für einen vergleichbaren Fall); der Angekl. hätte daher auf die Ausübung seines Notwehrrechtes verzichten müssen.

  • BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71

    Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation,

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.1976 - 4 Ss 263/76
    In Rechtsprechung und Literatur wird zwar angenommen, daß dieses Recht auch außerhalb der sog. Absichtsprovokation eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann, wenn der Angegriffene den Angriff rechtswidrig (Lenckner GA 1961, 311; ders., JZ 1973, 254f.; Schröder JuS 1973, 160; Dreher, StGB, 36. Aufl. 1976, § 32 Rdnr. 24; Lenckner, in: Schönke-Schröder, StGB, 18. Aufl. 1976, § 32 Rdnr. 59 m. w. Einschr.), fahrlässig (Baldus, LK 1, 9. Aufl. 1974, § 53 Rdnrn. 36, 38; Jescheck, AT, 2. Aufl. 1972, S. 57; Roxin, ZStW 75 1963, 577 f.) oder vorwerfbar schuldhaft (BGH NJW 1962, 308; 1972, 1821 ff.; 1975, 1423; 1976, 634; BGH bei Dallinger MDR 1975, 366) provoziert hat.
  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75

    'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.1976 - 4 Ss 263/76
    In Rechtsprechung und Literatur wird zwar angenommen, daß dieses Recht auch außerhalb der sog. Absichtsprovokation eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann, wenn der Angegriffene den Angriff rechtswidrig (Lenckner GA 1961, 311; ders., JZ 1973, 254f.; Schröder JuS 1973, 160; Dreher, StGB, 36. Aufl. 1976, § 32 Rdnr. 24; Lenckner, in: Schönke-Schröder, StGB, 18. Aufl. 1976, § 32 Rdnr. 59 m. w. Einschr.), fahrlässig (Baldus, LK 1, 9. Aufl. 1974, § 53 Rdnrn. 36, 38; Jescheck, AT, 2. Aufl. 1972, S. 57; Roxin, ZStW 75 1963, 577 f.) oder vorwerfbar schuldhaft (BGH NJW 1962, 308; 1972, 1821 ff.; 1975, 1423; 1976, 634; BGH bei Dallinger MDR 1975, 366) provoziert hat.
  • BGH, 12.12.1975 - 2 StR 451/75

    Tödlicher Boxerschlag - § 32 StGB, Notwehrprovokation

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.1976 - 4 Ss 263/76
    In Rechtsprechung und Literatur wird zwar angenommen, daß dieses Recht auch außerhalb der sog. Absichtsprovokation eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann, wenn der Angegriffene den Angriff rechtswidrig (Lenckner GA 1961, 311; ders., JZ 1973, 254f.; Schröder JuS 1973, 160; Dreher, StGB, 36. Aufl. 1976, § 32 Rdnr. 24; Lenckner, in: Schönke-Schröder, StGB, 18. Aufl. 1976, § 32 Rdnr. 59 m. w. Einschr.), fahrlässig (Baldus, LK 1, 9. Aufl. 1974, § 53 Rdnrn. 36, 38; Jescheck, AT, 2. Aufl. 1972, S. 57; Roxin, ZStW 75 1963, 577 f.) oder vorwerfbar schuldhaft (BGH NJW 1962, 308; 1972, 1821 ff.; 1975, 1423; 1976, 634; BGH bei Dallinger MDR 1975, 366) provoziert hat.
  • BGH, 26.02.1969 - 3 StR 322/68

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge von Verfahrensfehlern

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.1976 - 4 Ss 263/76
    - Da der Schuldspruch somit nicht zu beanstanden ist, braucht nicht entschieden zu werden, ob auch das Arbeitsverhältnis, das den Angekl. und den Zeugen C als Arbeitnehmer desselben Arbeitgebers miteinander verbindet, zu einer Einschränkung des Notwehrrechtes führt, wie dies in Rechtsprechung und Literatur bei engen persönlichen Beziehungen angenommen wird (vgl. BGH, bei Dallinger, MDR 1958, 12f.; BGH NJW 1969, 802; 1975, 62f.; Lenckner, in: Schönke-Schröder, § 32 Rdnr. 53; Blei, S. 134; abl.
  • BGH, 01.08.1961 - 1 StR 197/61

    Rechtsmissbrauch als Grenze für die Ausübung des Notwehrrechts - Strafbefreiung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.1976 - 4 Ss 263/76
    In Rechtsprechung und Literatur wird zwar angenommen, daß dieses Recht auch außerhalb der sog. Absichtsprovokation eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann, wenn der Angegriffene den Angriff rechtswidrig (Lenckner GA 1961, 311; ders., JZ 1973, 254f.; Schröder JuS 1973, 160; Dreher, StGB, 36. Aufl. 1976, § 32 Rdnr. 24; Lenckner, in: Schönke-Schröder, StGB, 18. Aufl. 1976, § 32 Rdnr. 59 m. w. Einschr.), fahrlässig (Baldus, LK 1, 9. Aufl. 1974, § 53 Rdnrn. 36, 38; Jescheck, AT, 2. Aufl. 1972, S. 57; Roxin, ZStW 75 1963, 577 f.) oder vorwerfbar schuldhaft (BGH NJW 1962, 308; 1972, 1821 ff.; 1975, 1423; 1976, 634; BGH bei Dallinger MDR 1975, 366) provoziert hat.
  • BGH, 07.01.1975 - 1 StR 497/74

    Geldstrafe neben Freiheitsstrafe in Fällen der Untreue

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.1976 - 4 Ss 263/76
    In Rechtsprechung und Literatur wird zwar angenommen, daß dieses Recht auch außerhalb der sog. Absichtsprovokation eingeschränkt oder ausgeschlossen sein kann, wenn der Angegriffene den Angriff rechtswidrig (Lenckner GA 1961, 311; ders., JZ 1973, 254f.; Schröder JuS 1973, 160; Dreher, StGB, 36. Aufl. 1976, § 32 Rdnr. 24; Lenckner, in: Schönke-Schröder, StGB, 18. Aufl. 1976, § 32 Rdnr. 59 m. w. Einschr.), fahrlässig (Baldus, LK 1, 9. Aufl. 1974, § 53 Rdnrn. 36, 38; Jescheck, AT, 2. Aufl. 1972, S. 57; Roxin, ZStW 75 1963, 577 f.) oder vorwerfbar schuldhaft (BGH NJW 1962, 308; 1972, 1821 ff.; 1975, 1423; 1976, 634; BGH bei Dallinger MDR 1975, 366) provoziert hat.
  • OLG Celle, 26.11.2014 - 32 Ss 176/14

    Ausübung des Festnahmerechts bei nur leichtem Tatverdacht nicht gerechtfertigt

    1.a) Es ist umstritten, ob das Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 StPO eine tatsächlich vom Festgehaltenen begangene Tat voraussetzt (so KG Berlin, VRS 45, 35; OLG Hamm NJW 1972, 1826 [OLG Hamm 01.08.1972 - 3 Ss 224/72] ; NJW 1977, 590, 591; Meyer-Goßner / Schmitt § 127 Rn. 4) oder ob es bereits ausreicht, dass die erkennbaren äußeren Umstände nach der Lebenserfahrung ohne vernünftigen Zweifel den Schluss auf eine rechtswidrige Tat zulassen (so BGH, 6. Zivilsenat, NJW 1981, 745 ff. [BGH 18.11.1980 - VI ZR 151/78] ; BayObLG …
  • BSG, 25.03.1999 - B 9 VG 1/98 R

    Gewaltopferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - vorsätzlicher

    Sozialethisch begründete Einschränkungen des Notwehrrechts kommen im Hinblick auf dessen Zweckbestimmung bei Personen mit familiären Bindungen in Betracht (vgl BGHR StGB § 33 Furcht 3; Lenckner in Schönke/Schröder, aaO, § 32 RdNr 53) und bei provozierten Angriffen (BGHSt 26, 143, 146; BGHR StGB § 32 Abs. 2 Verteidigung 10, 11; Lenckner in Schönke/Schröder, aaO, § 32 RdNr 54) sowie - zumindest im Rahmen des OEG - bei schuldlos Handelnden, etwa bei Angriffen von Kindern, Geisteskranken, sinnlos Betrunkenen und unvermeidbar Irrenden (vgl hierzu Bay ObLG, MDR 1986, 956, 957; OLG Frankfurt, VRS 40, 424, 426; OLG Hamm, NJW 1977, 590, 592; Kunz/Zellner, OEG, 3. Aufl, § 1 RdNr 18; Roxin, aaO, § 15 RdNr 57; Lenckner in Schönke/Schröder, aaO, § 32 RdNr 52).

    Ausgehend von diesen in erster Linie von der Strafrechtslehre entwickelten (vgl Roxin, aaO, § 15 RdNrn 53 ff; Lenckner in Schönke/Schröder, aaO, § 32 RdNrn 45 ff), aber auch in der Rechtsprechung zum Ausdruck gekommenen Grundsätzen (vgl Bay ObLG, MDR 1986, 956, 957; OLG Hamm, NJW 1977, 590, 592) war das Notwehrrecht des P. gegenüber L. eingeschränkt, der irrtümlich eine Nothilfesituation annahm und dem insoweit, weil dieser Irrtum unvermeidbar war, kein Schuldvorwurf gemacht werden kann.

  • BayObLG, 30.05.1986 - RReg. 5 St 43/86

    Auf frischer Tat betroffen

    Entgegen OLG Hamm und KG (VRS 43, 35; NJW 1972, 1826; 1977, 590 f.) ist daher nicht den Interessen des (unschuldig) Betroffenen in jedem Fall der absolute Vorrang vor dem rechtspolitischen Ziel der Vorschrift einzuräumen.
  • OLG Hamm, 08.01.1998 - 2 Ss 1526/97

    vermeintliche Ladendiebin - § 127 StPO, 'Schluß auf rechtswidrige Tat ohne

    Während zum einen die Auffassung vertreten wird, nur wenn wirklich eine Straftat begangen worden sei, sei die Festnahme nach § 127 Abs. 1 StPO zulässig (vgl. KG VRS 45, 35; OLG Hamm NJW 1972, 1826 und NJW 1977, 590; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 127 Rdnr. 4 m. w. N.), geht die wohl überwiegend vertretene Meinung davon aus, daß ein dringender Tatverdacht bzw. ein anderer hoher Verdachtsgrad genügen (vgl. BGH NJW 1981, 745; BayObLG MDR 1986, 956; OLG Zweibrücken NJW 1981, 2016; KK-Boujong § 127 StPO Rdnr. 9; LR-Wendisch § 127 StPO Rdnr. 10).
  • OLG Düsseldorf, 24.07.1991 - 2 Ss 223/91
    Der Wortlaut des Gesetzes läßt nicht eindeutig erkennen, ob ein Festnahmerecht nur dann besteht, wenn eine Straftat wirklich begangen ist (vergleiche OLG Hamm, 1976-11-24, 4 Ss 263/76, NJW 1977, 590) oder ob es ausreicht, daß die erkennbaren äußeren Umstände im Urteil des Festnehmenden ohne vernünftigen Zweifel den Schluß auf eine rechtswidrige Tat zulassen (vergleiche BayObLG München, 1986-05-30, RReg …

    Der Wortlaut der Vorschrift läßt nicht eindeutig erkennen, ob ein Festnahmerecht nur dann besteht, wenn eine Straftat wirklich begangen ist (so KG VRS 45 Nr. 12; KM, 39. Aufl. § 127 StPO Rdn. 8; etwas einschränkend OLG Hamm NJW 77, 590) oder ob es ausreicht, daß die erkennbaren äußeren Umstände im Urteil des Festnehmenden ohne vernünftigen Zweifel den Schluß auf eine rechtswidrige Tat zulassen (BayObLG MDR 86, 956, BGH VI. ZS NJW 81, 745) oder ob gar ein dringender Tatverdacht ausreicht (OLG Zweibrücken NJW 81, 2016).

  • LSG Hessen, 05.03.1998 - L 5 VG 151/94

    Opferentschädigung - Tötungsdelikt - Strafverfahren - Notwehrsituation

    Einschränkungen des Notwehrrechts ergeben sich unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmißbrauchs als auch gegenüber Angriffen von schuldlos Handelnden (z.B. schuldloser Irrtum des Angreifers), d.h. in den Fällen, in denen die Prinzipien der Notwehr - Schutz des angegriffenen Rechtsguts, Bewährung der Rechtsordnung im ganzen - an Bedeutung verlieren (Kunz a.a.O., mit weiteren Nachweisen; Schumann, "Zum Notwehrrecht und seinen Schranken - OLG Hamm, NJW 1977, 590" in JUS 1979, Heft 8, S. 559, 564; Lenckner in Schönke-Schröder, Strafgesetzbuch, 25. Aufl., München 1997, § 32 Rdnr. 52).
  • BGH, 03.05.2005 - VI ZR 320/04

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. Dezember 2004 wird zurückgewiesen, weil sie nicht aufzeigt, daß die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO; vgl. zur Leibesvisitation OLG Hamm, NJW 1977, 590 f; LAG Nürnberg, LAGE § 611 BGB - Arbeitnehmerhaftung Nr. 25; LAG Hamm, Juris Nr. KARE 60001539; vgl. § 414 ZPO sowie Senatsurteile VersR 1983, 581; VersR 2000, 610 - jeweils m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 19.02.1990 - 1 Ws 30/90
    Daher ist eine Festnahme aufgrund von StPO § 127 Abs. 1 S 1 bereits gerechtfertigt, wenn die erkennbaren äußeren Umstände einen dringen Tatverdacht vermitteln (so auch BGH, 1980-11-18, VI ZR 151/78, NJW 1981, 745; entgegen OLG Hamm, 1976-11-24, 4 Ss 263/76, NJW 1977, 590).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.10.1976 - 3 StR 329/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1850
BGH, 20.10.1976 - 3 StR 329/76 (https://dejure.org/1976,1850)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1976 - 3 StR 329/76 (https://dejure.org/1976,1850)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1976 - 3 StR 329/76 (https://dejure.org/1976,1850)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Urkundenfälschung und Raub - Vorliegen einer actio libera in causa - Beschaffung von Rauschmitteln aus einer Apotheke

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 590
  • MDR 1977, 150
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 24.11.1967 - 4 StR 500/67

    Trinkexzeß vor Einbruch - §§ 20, 21 StGB, actio libera in causa bei Ausführung

    Auszug aus BGH, 20.10.1976 - 3 StR 329/76
    Planung und Ausführung müssen übereinstimmen (BGHSt 21, 381 = JR 1968, 304).
  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51

    schlafender Schöffe - § 338 Nr. 1 StPO; § 330a StGB aF (§ 323a StGB nF), zum

    Auszug aus BGH, 20.10.1976 - 3 StR 329/76
    Zwar ist auch ein zur Tatzeit schuldunfähiger oder nur beschränkt schuldfähiger Täter (§§ 20, 21 StGB) für einen strafrechtlichen Erfolg unter dem Gesichtspunkt der vorsätzlichen actio libera in causa dann voll verantwortlich, wenn er den Zustand fehlender oder verminderter Schuldfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt und gewußt hat oder damit einverstanden war, daß er diesen Erfolg in dem erwarteten Zustand verursachen werde (BGHSt 2, 14, 17; BGH NJW 1955, 1037 Nr. 15; BGHSt 10, 247, 251; 17, 259; 17, 333, 335).
  • BGH, 01.06.1962 - 4 StR 88/62

    Tateinheit mehrerer mit Strafe bedrohter Handlungen eines Täters im Zustand der

    Auszug aus BGH, 20.10.1976 - 3 StR 329/76
    Zwar ist auch ein zur Tatzeit schuldunfähiger oder nur beschränkt schuldfähiger Täter (§§ 20, 21 StGB) für einen strafrechtlichen Erfolg unter dem Gesichtspunkt der vorsätzlichen actio libera in causa dann voll verantwortlich, wenn er den Zustand fehlender oder verminderter Schuldfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt und gewußt hat oder damit einverstanden war, daß er diesen Erfolg in dem erwarteten Zustand verursachen werde (BGHSt 2, 14, 17; BGH NJW 1955, 1037 Nr. 15; BGHSt 10, 247, 251; 17, 259; 17, 333, 335).
  • BGH, 04.05.1962 - 4 StR 79/62

    Voraussetzungen des verantwortlichen Ingangsetzens des Geschehensablaufs (actio

    Auszug aus BGH, 20.10.1976 - 3 StR 329/76
    Zwar ist auch ein zur Tatzeit schuldunfähiger oder nur beschränkt schuldfähiger Täter (§§ 20, 21 StGB) für einen strafrechtlichen Erfolg unter dem Gesichtspunkt der vorsätzlichen actio libera in causa dann voll verantwortlich, wenn er den Zustand fehlender oder verminderter Schuldfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt und gewußt hat oder damit einverstanden war, daß er diesen Erfolg in dem erwarteten Zustand verursachen werde (BGHSt 2, 14, 17; BGH NJW 1955, 1037 Nr. 15; BGHSt 10, 247, 251; 17, 259; 17, 333, 335).
  • BGH, 21.02.1974 - 1 StR 588/73

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bei

    Auszug aus BGH, 20.10.1976 - 3 StR 329/76
    Zum Zusammentreffen mehrerer Verhaltensformen des § 11 Abs. 1 Nr. 1 BetMG untereinander oder mit dem Besitz nach Abs. 1 Nr. 4 wird auf BGHSt 25, 290 und 385 verwiesen.
  • BGH, 07.05.1957 - 5 StR 127/57
    Auszug aus BGH, 20.10.1976 - 3 StR 329/76
    Zwar ist auch ein zur Tatzeit schuldunfähiger oder nur beschränkt schuldfähiger Täter (§§ 20, 21 StGB) für einen strafrechtlichen Erfolg unter dem Gesichtspunkt der vorsätzlichen actio libera in causa dann voll verantwortlich, wenn er den Zustand fehlender oder verminderter Schuldfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt und gewußt hat oder damit einverstanden war, daß er diesen Erfolg in dem erwarteten Zustand verursachen werde (BGHSt 2, 14, 17; BGH NJW 1955, 1037 Nr. 15; BGHSt 10, 247, 251; 17, 259; 17, 333, 335).
  • BGH, 12.02.1974 - 1 StR 502/73

    Betäubungsmittel: Abgrenzung Veräußerung - Verbrauchsüberlassung -

    Auszug aus BGH, 20.10.1976 - 3 StR 329/76
    Ob diese Gesamtmenge - nicht der Einzelerwerb von 3 oder 4 g (so UA S. 14; vgl. dazu BGH, Urt. vom 12. Februar 1973 - 1 StR 502/73 und vom 25. August 1976 - 2 StR 505/76) - den Umfang der nicht geringen Menge im Sinne des § 11 Abs. 4 Nr. 5 und 6 BetMG erreicht, wird gegebenenfalls zu entscheiden sein.
  • BGH, 21.04.1955 - 4 StR 75/55
    Auszug aus BGH, 20.10.1976 - 3 StR 329/76
    Zwar ist auch ein zur Tatzeit schuldunfähiger oder nur beschränkt schuldfähiger Täter (§§ 20, 21 StGB) für einen strafrechtlichen Erfolg unter dem Gesichtspunkt der vorsätzlichen actio libera in causa dann voll verantwortlich, wenn er den Zustand fehlender oder verminderter Schuldfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt und gewußt hat oder damit einverstanden war, daß er diesen Erfolg in dem erwarteten Zustand verursachen werde (BGHSt 2, 14, 17; BGH NJW 1955, 1037 Nr. 15; BGHSt 10, 247, 251; 17, 259; 17, 333, 335).
  • BGH, 08.02.1955 - 5 StR 591/54
    Auszug aus BGH, 20.10.1976 - 3 StR 329/76
    Zur Strafzumessung sei bemerkt, daß auch beim Angeklagten M. die förmlichen Rückfallvoraussetzungen jedenfalls dann vorlägen, wenn er die Tat Nr. 7 der Vorstrafenliste (UA S. 4-6) nicht vor der Verurteilung Nr. 4 begangen haben sollte (vgl. außer BGHSt 7, 300 auch OLG Hamm NJW 1971, 1664).
  • BGH, 13.09.2001 - 3 StR 331/01

    Vorsätzliche actio libera in causa; Beschaffenheit des Doppelvorsatzes

    Der Bundesgerichtshof hat zu einem Fall alkoholbedingter Schuldunfähigkeit ausgeführt, daß es für die actio libera in causa nicht begriffswesentlich ist, daß sich der Täter "Mut antrinkt", um die beabsichtigte Tat nach Entfallen der Hemmungen im Rauschzustand zu vollführen; es genügt vielmehr, daß er, zur Tat entschlossen, Alkohol zu sich nimmt, obwohl er unter Billigung des Erfolges damit rechnet, daß er im Zustand alkoholbedingter - Schuldunfähigkeit die geplante Tat begehen werde (BGH in LM Nr. 7 zu § 51 Abs. 1 StGB; vgl. ferner BGH NJW 1977, 590).
  • BayObLG, 28.04.1988 - RReg. 4 St 42/88

    Revisionsgericht; Beschwer; Revisionsführer; Berufungsgericht; Beschränkung;

    Dies gilt sogar für das Verhältnis zwischen Besitz und Handeltreiben, wenn das Handeltreiben auf der Grundlage eines Vorrats durchgeführt wird, der allmählich durch Eigenverbrauch und Handeltreiben vermindert wird (BGH Urteil v. 20.10.1976 - 3 StR 329/76; Beschluß v. 19.8.1982 - 1 StR 749/81 zitiert bei Schoreit NStZ 1983, 18 ; Beschluß v. 29.8.1984 2 StR 173/84; Körner, Betäubungsmittelgesetz 2.Aufl. § 29 Rdnr.464).
  • OLG Köln, 07.06.1984 - 3 Ss 295/84

    Erreichen des Zustandes der Schuldunfähigkeit; actio libera in causa

    Der Vorsatz muß sich dabei auf die Begehung eines bestimmten, nicht notwendig schon in allen Einzelheiten konkretisierten, Delikts beziehen (vgl. BGHSt 17, 259; 21, 381; BGH NJW 1977, 590; Lenckner in Schönke/Schröder, 21. Aufl., § 20 Rn. 36).
  • OLG Köln, 01.02.1977 - Ss 698/76

    Gesamtvorsatz; Einzeltaten; Schuldfähigkeit; Actio libera in causa; Besonders

    Stets muß es sich um eine der Art nach bestimmte Straftat handeln, die sich der Täter vorgestellt hat, um eine solche nämlich, die alle Merkmale eines bestimmten gesetzlichen Tatbestandes erfüllt (vgl. BGH in EBE-Eildienst: Bundesgerichtliche Entscheidungen Heft 2/1977, S. 19, Urteil v. 20.10.1976 - 3 StR 329/76 zu § 11 BetMG m.w.N.).
  • BGH, 08.06.1977 - 2 StR 190/77

    Besondere Verwerflichkeit beim Handen von Rauschgift - Verbot der Strafschärfung

    Diese sind jedoch neu gefaßt worden, weil die Verlautbarung der Merkmale des Fortsetzungszusammenhangs sowie der Angaben der einzelnen Regelbeispiele des § 11 Abs. 4 BetMG in der Entscheidungsformel nicht erforderlich ist (BGH bei Holtz MIR 1977, 108; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1976 - 3 StR 329/76 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.10.1976 - 2 StR 329/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1442
BGH, 20.10.1976 - 2 StR 329/76 (https://dejure.org/1976,1442)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1976 - 2 StR 329/76 (https://dejure.org/1976,1442)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1976 - 2 StR 329/76 (https://dejure.org/1976,1442)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Actio libera in causa - Entzugserscheinungen - Beschaffung von Betäubungsmitteln - Erwerb von Betäubungsmitteln

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 590
  • MDR 1977, 150
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.11.1967 - 4 StR 500/67

    Trinkexzeß vor Einbruch - §§ 20, 21 StGB, actio libera in causa bei Ausführung

    Auszug aus BGH, 20.10.1976 - 2 StR 329/76
    Planung und Ausführung müssen übereinstimmen (BGHSt 21, 381 ).
  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51

    schlafender Schöffe - § 338 Nr. 1 StPO; § 330a StGB aF (§ 323a StGB nF), zum

    Auszug aus BGH, 20.10.1976 - 2 StR 329/76
    Zwar ist auch ein zur Tatzeit schuldunfähiger oder nur beschränkt schuldfähiger Täter (§§ 20, 21 StGB ) für einen strafrechtlichen Erfolg unter dem Gesichtspunkt der vorsätzlichen actio libera in causa dann voll verantwortlich, wenn er den Zustand fehlender oder verminderter Schuldfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt und gewußt hat oder damit einverstanden war, daß er diesen Erfolg in dem erwarteten Zustand verursachen werde (BGHSt 2, 14 [17]; BGH, NJW 1955, 1037; BGHSt 10, 247 [251]; BGHSt 17, 259 ; BGHSt 17, 333 [335]).
  • BGH, 01.06.1962 - 4 StR 88/62

    Tateinheit mehrerer mit Strafe bedrohter Handlungen eines Täters im Zustand der

    Auszug aus BGH, 20.10.1976 - 2 StR 329/76
    Zwar ist auch ein zur Tatzeit schuldunfähiger oder nur beschränkt schuldfähiger Täter (§§ 20, 21 StGB ) für einen strafrechtlichen Erfolg unter dem Gesichtspunkt der vorsätzlichen actio libera in causa dann voll verantwortlich, wenn er den Zustand fehlender oder verminderter Schuldfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt und gewußt hat oder damit einverstanden war, daß er diesen Erfolg in dem erwarteten Zustand verursachen werde (BGHSt 2, 14 [17]; BGH, NJW 1955, 1037; BGHSt 10, 247 [251]; BGHSt 17, 259 ; BGHSt 17, 333 [335]).
  • BGH, 04.05.1962 - 4 StR 79/62

    Voraussetzungen des verantwortlichen Ingangsetzens des Geschehensablaufs (actio

    Auszug aus BGH, 20.10.1976 - 2 StR 329/76
    Zwar ist auch ein zur Tatzeit schuldunfähiger oder nur beschränkt schuldfähiger Täter (§§ 20, 21 StGB ) für einen strafrechtlichen Erfolg unter dem Gesichtspunkt der vorsätzlichen actio libera in causa dann voll verantwortlich, wenn er den Zustand fehlender oder verminderter Schuldfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt und gewußt hat oder damit einverstanden war, daß er diesen Erfolg in dem erwarteten Zustand verursachen werde (BGHSt 2, 14 [17]; BGH, NJW 1955, 1037; BGHSt 10, 247 [251]; BGHSt 17, 259 ; BGHSt 17, 333 [335]).
  • BGH, 07.05.1957 - 5 StR 127/57
    Auszug aus BGH, 20.10.1976 - 2 StR 329/76
    Zwar ist auch ein zur Tatzeit schuldunfähiger oder nur beschränkt schuldfähiger Täter (§§ 20, 21 StGB ) für einen strafrechtlichen Erfolg unter dem Gesichtspunkt der vorsätzlichen actio libera in causa dann voll verantwortlich, wenn er den Zustand fehlender oder verminderter Schuldfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt und gewußt hat oder damit einverstanden war, daß er diesen Erfolg in dem erwarteten Zustand verursachen werde (BGHSt 2, 14 [17]; BGH, NJW 1955, 1037; BGHSt 10, 247 [251]; BGHSt 17, 259 ; BGHSt 17, 333 [335]).
  • BGH, 21.04.1955 - 4 StR 75/55
    Auszug aus BGH, 20.10.1976 - 2 StR 329/76
    Zwar ist auch ein zur Tatzeit schuldunfähiger oder nur beschränkt schuldfähiger Täter (§§ 20, 21 StGB ) für einen strafrechtlichen Erfolg unter dem Gesichtspunkt der vorsätzlichen actio libera in causa dann voll verantwortlich, wenn er den Zustand fehlender oder verminderter Schuldfähigkeit vorsätzlich herbeigeführt und gewußt hat oder damit einverstanden war, daß er diesen Erfolg in dem erwarteten Zustand verursachen werde (BGHSt 2, 14 [17]; BGH, NJW 1955, 1037; BGHSt 10, 247 [251]; BGHSt 17, 259 ; BGHSt 17, 333 [335]).
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