Rechtsprechung
BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 2223/96 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Vorrang des Persönlichkeitsschutzes gegenüber Bildberichterstattung der Presse
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Veröffentlichung - Fotos - Bilder - Abbildung - Presse - Meinungsfreiheit - Pressefreiheit
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Flick-Tochter
- Judicialis
BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; KUG § 23 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 5 Abs. 1; KUG § 23 Abs. 2
Veröffentlichung eines Fotos - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zum Schutz von Prominenten gegen Bildberichterstattung, hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerde der "BUNTEN" gegen das Verbot, ein Foto von einer Flick-Tochter weiter zu veröffentlichen
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zum Schutz von Prominenten gegen Bildberichterstattung
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 24.09.1996 - 7 U 2/96
- BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 2223/96
Papierfundstellen
- NJW 2000, 2194
- FamRZ 2000, 942
- afp 2000, 348
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 06.02.2018 - VI ZR 76/17
Veröffentlichung von Bildern des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff bei …
Auch im Zusammenhang mit der zugehörigen Textberichterstattung beruhen die Beiträge ausschließlich auf Wahrnehmungen, die typischerweise durch die Öffentlichkeit des Orts ermöglicht wurden und keine indiskrete Beobachtung im Einzelnen voraussetzen (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2000, 2194, 2195). - BGH, 29.05.2018 - VI ZR 56/17
Anspruch auf Unterlassung einer Bild- und Wortberichterstattung bezogen auf ein …
Das Bild wurde zwar in einem öffentlichen Park in New York aufgenommen und beruht auf Wahrnehmungen, die durch die Öffentlichkeit des Ortes ermöglicht wurden und keine indiskrete Beobachtung im Einzelnen voraussetzten (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2000, 2194, 2195).Ein Text kann eine Dichte von Einzelinformationen aufweisen, die eine fotografische Darstellung nicht vermittelt, und das Persönlichkeitsrecht sogar stärker beeinträchtigen (…Senatsurteil vom 26. Oktober 2010 - VI ZR 230/08, BGHZ 187, 200 Rn. 12; vgl. BVerfG, NJW 2000, 2194, 2195).
- SG Dortmund, 28.02.2018 - S 36 U 131/17
Kein Unfallversicherungsschutz auf dem Weg vom Arzt zum Betrieb
Auch im Zusammenhang mit der zugehörigen Textberichterstattung beruhen die Beiträge ausschließlich auf Wahrnehmungen, die typischerweise durch die Öffentlichkeit des Orts ermöglicht wurden und keine indiskrete Beobachtung im Einzelnen voraussetzen (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2000, 2194, 2195).
- OLG Hamm, 30.07.2007 - 15 W 156/07
Einsichtsrecht auf Sammelakten eines Standesbeamten
Der grundrechtliche Schutz der Privatsphäre versteht sich nämlich nicht allein räumlich, sondern auch thematisch dergestalt, dass solche Angelegenheiten, die gemeinhin als "privat" gelten, einem Zugriff der Öffentlichkeit auch von Rechts wegen entzogen sind (vgl. BVerfG NJW 2000, 2194). - OLG Hamm, 01.10.2007 - 15 W 156/07
Anspruch auf Gewährung von Einsichtnahme in Personenstandsbücher zur Ermittlung …
Der grundrechtliche Schutz der Privatsphäre versteht sich nämlich nicht allein räumlich, sondern auch thematisch dergestalt, dass solche Angelegenheiten, die gemeinhin als "privat" gelten, einem Zugriff der Öffentlichkeit auch von Rechts wegen entzogen sind (vgl. BVerfG NJW 2000, 2194). - LG Hamburg, 01.12.2006 - 324 O 589/06 Im Rahmen der Abwägung darf aber berücksichtigt werden, ob es um eine Berichterstattung geht, in der Fragen, die die Öffentlichkeit wesentlich angehen, erörtert werden oder lediglich private Angelegenheiten, die nur die Neugier befriedigen, ausgebreitet werden (vgl. BVerfG, NJW 2000, 2194).
- LG Berlin, 06.12.2012 - 27 O 396/11 Das Vorliegen berechtigter Interessen wegen Sicherheitsgefährdung setzt in der Regel voraus, dass die betroffene Person ihr Verhalten entsprechend der Gefährdungssituation einrichtet, also im Allgemeinen bemüht ist, nicht im Bild öffentlich in Erscheinung zu treten (vgl. BVerfG NJW 2000, 2194; Wenzel/von Strobl-Albeg;… Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap 8 Rn. 83).
Rechtsprechung
BVerfG, 05.04.2000 - 1 BvR 2479/97, 1 BvR 158/98 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Reichweite des verfassungsrechtlichen Persönlichkeitsschutzes gegenüber der Berichterstattung der Presse
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Presse - Pressefreiheit - Veröffentlichung - Berichterstattung
- debier datenbank
- Judicialis
BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Weitere Kammerentscheidungen aus dem Bereich "Medienberichterstattung und Persönlichkeitsschutz"
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 11.11.1997 - 7 U 163/97
- OLG Hamburg, 02.12.1997 - 7 U 195/97
- BVerfG, 05.04.2000 - 1 BvR 2479/97, 1 BvR 158/98
Papierfundstellen
- NJW 2000, 2194
- afp 2000, 349
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 09.12.2003 - VI ZR 373/02
Luftbildaufnahmen ja, Wegbeschreibung nein
Umgekehrt wiegt aber auch der Schutz der Persönlichkeit des Betroffenen um so schwerer, je geringer der Informationswert für die Allgemeinheit ist (vgl. BVerfGE 101, 361, 391; BVerfG NJW 2000, 2194, 2195; Senat, BGHZ 131, 332, 342 m.w.N.). - BAG, 23.04.2009 - 6 AZR 189/08
Wartezeitkündigung - Beweisverwertungsverbot
Dabei ist die Ausstrahlungswirkung der Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG interpretationsleitend zu berücksichtigen, damit deren wertsetzender Gehalt auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfG 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 - BVerfGE 114, 339; 5. April 2000 - 1 BvR 2479/97, 1 BvR 158/98 - NJW 2000, 2194). - BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06
Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten
Es ist eine Frage der einzelfallbezogenen Beurteilung, ob eine Wortberichterstattung oder die sie begleitende Bildberichterstattung die schwerwiegenderen Beeinträchtigungen des Persönlichkeitsrechts mit sich bringt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. April 2000, - 1 BvR 2479/97 u.a. -, NJW 2000, S. 2194 ).
- BGH, 09.12.2003 - VI ZR 404/02
Luftaufnahmen von Prominentenvillen
Umgekehrt wiegt aber auch der Schutz der Persönlichkeit des Betroffenen um so schwerer, je geringer der Informationswert für die Allgemeinheit ist (vgl. BVerfGE 101, 361, 391; BVerfG, NJW 2000, 2194, 2195; Senat, BGHZ 131, 332, 342 m.w.N.). - OLG Köln, 26.03.2020 - 15 U 193/19 Auch im Zusammenhang mit der zugehörigen Textberichterstattung beruhen die Beiträge ausschließlich auf Wahrnehmungen, die typischerweise durch die Öffentlichkeit des Orts ermöglicht wurden und keine indiskrete Beobachtung im Einzelnen voraussetzen (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 5.4.2000 - 1 BvR 2479/97, NJW 2000, 2194).
- OLG Köln, 09.06.2015 - 15 U 217/14
Zulässigkeit der Presseberichterstattung über das äußere Erscheinungsbild eines …
Dies ist jedenfalls dann nicht der Fall, wenn ein Text eine Intensität von Detailinformationen aufweist, die derjenigen, die durch ein Bild vermittelt wird, gleich ist oder sie sogar überschreitet (BVerfG, Beschl. v. 5.4.2000 - 1 BvR 158/98, NJW 2000, 2194;… BGH, Urt. v. 26.10.2010 - VI ZR 230/08, NJW 2011, 744 - Party-Prinzessin). - OLG Jena, 16.08.2000 - 3 W 486/00
Untersagung eines Internetaufrufs
In diesem Zusammenhang kann auch das Interesse an der Verbreitung der Meinung bewertet und bemessen werden, um es sodann gegen die Intensität der dadurch hervorgerufenen Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechtes abzuwägen (vgl. BVerfG, NJW 2000, 2194).