Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.03.2000

Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97   

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https://dejure.org/2000,257
BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97 (https://dejure.org/2000,257)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2000 - XII ZR 332/97 (https://dejure.org/2000,257)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2000 - XII ZR 332/97 (https://dejure.org/2000,257)
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Mietvertrag bei verzögertem Baubeginn

§ 256 ZPO, "Rechtsverhältnis", Unzulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Verzuges, § 284 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 286 BGB <Fassung seit 1.1.02>)

Volltextveröffentlichungen (15)

  • Prof. Dr. Lorenz

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage auf Vorliegen/Nichtvorliegen von Schuldnerverzug

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Feststellungsklage - Schuldnerverzug - Unzulässigkeit der Klage

  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Zur Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Vorliegens oder Nichtvorliegens des Schuldnerverzuges

  • Judicialis

    ZPO § 256

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256
    Unzulässigkeit einer Klage auf Feststellung des Schuldnerverzugs

  • RA Kotz

    § 256 ZPO
    Klage auf Feststellung des Schuldnerverzuges

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Keine Klage auf Feststellung des Schuldnerverzuges

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256
    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zivilverfahrensrecht - Klage auf Feststellung des Schuldnerverzugs unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 47 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 256 ZPO
    Feststellungsklage/Schuldnerverzug/Gewerberaummietvertrag über noch nicht errichtete Räumlichkeiten

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF, S. 47 (Zusammenfassung und Entscheidungsanmerkung)

    § 256 ZPO
    Feststellungsklage/Schuldnerverzug/Gewerberaummietvertrag über noch nicht errichtete Räumlichkeiten

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schuldrecht AT, Zivilprozessrecht, Verzug kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2280
  • NJW 2000, 2281
  • MDR 2000, 897
  • NJ 2000, 602
  • VersR 2001, 1003
  • WM 2000, 1558
  • BB 2000, 1267
  • DB 2000, 1461 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (143)

  • BGH, 27.03.2015 - V ZR 296/13

    Grundschuld zur Kreditsicherung: Einigung der Parteien über den Fortbestand der

    Dagegen können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bloße Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, reine Tatsachen oder etwa die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder die Rechtswidrigkeit eines Verhaltens nicht Gegenstand einer Feststellungsklage sein (BGH, Urteil vom 3. Mai 1977 - VI ZR 36/74, BGHZ 68, 331, 332; Urteil vom 19. April 2000 - XII ZR 332/97, NJW 2000, 2280, 2281; Urteil vom 7. Juni 2001 - I ZR 21/99, NJW 2001, 3789 ff.; Urteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 139/07, NZM 2008, 277 Rn. 9; jeweils mwN).
  • LG Regensburg, 04.01.2017 - 7 O 967/16

    Anspruch auf Nachlieferung bei Schadstoff-Software

    Ein gegenüber dem ursprünglichen Schuldverhältnis eigenständiges "Verzugsverhältnis" kennt das Gesetz nicht (BGH NJW 2000, 2280).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Die Unbestimmtheit des Klageantrags zu 1 hat nicht zur Folge, daß die Sache insoweit - unter teilweiser Aufhebung des Berufungsurteils - an das Berufungsgericht zurückzuverweisen ist, um der Klägerin Gelegenheit zu geben, das mit ihrer Klage verfolgte Begehren in Anträge zu fassen, die dem Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO entsprechen (vgl. dazu auch BGHZ 135, 1, 8 - Betreibervergütung; BGH, Urt. v. 19.4.2000 - XII ZR 332/97, NJW 2000, 2280, 2281; Urt. v. 12.7.2001 - I ZR 261/98, GRUR 2002, 77, 78 = WRP 2002, 85 - Rechenzentrum, jeweils m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.03.2000 - VII ZB 36/99   

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https://dejure.org/2000,1651
BGH, 16.03.2000 - VII ZB 36/99 (https://dejure.org/2000,1651)
BGH, Entscheidung vom 16.03.2000 - VII ZB 36/99 (https://dejure.org/2000,1651)
BGH, Entscheidung vom 16. März 2000 - VII ZB 36/99 (https://dejure.org/2000,1651)
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Volltextveröffentlichungen (11)

Kurzfassungen/Presse

  • BRAK-Mitteilungen (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung bei behaupteter Einhaltung der Frist

    Direkte Verlinkung nicht möglich.
    Eingabe in der Suchmaske auf der nächsten Seite: BRAK-Mitt. 2000, 179

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2280
  • MDR 2000, 844
  • VersR 2001, 84
  • BB 2000, 1268
  • BauR 2000, 1226
  • ZfBR 2000, 412
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 03.07.2008 - IX ZB 169/07

    Anforderungen an die Darlegung von Wiedereinsetzungsgründen

    Das Berufungsgericht war deshalb verpflichtet, dienstliche Äußerungen der für die Leerung des Nachtbriefkastens zuständigen Beamten über seine Funktionstüchtigkeit im fraglichen Zeitraum einzuholen (BGH, Urt. v. 30. März 2000 aaO; v. 14. Oktober 2004 aaO; v. 8. Mai 2007 aaO; vgl. auch BGH, Beschl. v. 16. März 2000 - VII ZB 36/99, NJW 2000, 2280).

    Es steht der Partei frei, die rechtzeitige Einlegung zu behaupten und zugleich für den Fall, dass das Gericht den Gegenbeweis des § 418 Abs. 2 ZPO nicht als geführt ansieht, Wiedereinsetzung gegen die dann anzunehmende Fristversäumnis zu beantragen (BGH, Beschl. v. 27. November 1996 aaO S. 1313; v. 16. März 2000 aaO; Urt. v. 2. November 2006 - III ZR 10/06, NJW 2007, 603 Rn. 6).

  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZB 39/19

    Beweis des rechtzeitigen Eingangs des Rechtsmittels durch die Partei; Beweis

    Denn es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass eine Partei die Rechtzeitigkeit ihrer Prozesshandlung behaupten und zugleich für den Fall, dass sie zur Beweisführung nicht in der Lage ist, Wiedereinsetzung beantragen kann (vgl. BGH, Urteil vom 2. November 2006 - III ZR 10/06, aaO Rn. 6; Beschlüsse vom 27. November 1996 - XII ZB 177/96, aaO unter II 2 a; vom 16. März 2000 - VII ZB 36/99, NJW 2000, 2280 unter II 2).
  • BGH, 02.11.2006 - III ZR 10/06

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Einwurf eines fristwahrenden

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass eine Partei die Rechtzeitigkeit ihrer Prozesshandlung behaupten und zugleich für den Fall, dass sie zur Beweisführung nicht in der Lage ist, hilfsweise Wiedereinsetzung beantragen kann (Beschluss vom 27. November 1996 - XII ZB 117/96 - NJW 1997, 1312, 1313; Beschluss vom 16. März 2000 - VII ZB 36/99 - NJW 2000, 2280; Urteil vom 30. März 2000 - IX ZR 251/99 - NJW 2000, 1872, 1873; Beschluss vom 27. Februar 2002 - I ZB 23/01 - NJW-RR 2002, 1070 f.).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 235/01

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Unfähigkeit eines Rechtsanwalts zur

    Ein solcher Antrag kann auch hilfsweise gestellt werden (BGH, Beschl. v. 27. November 1996, aaO; v. 16. März 2000 - VII ZB 36/99, NJW 2000, 2280).
  • BGH, 12.12.2006 - VI ZB 46/06

    Lauf der Rechtsmittelfristen bei Tatbestandsberichtigung

    Soweit das Berufungsgericht meint, für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sei kein Raum, da der rechtzeitige Eingang der Berufungsbegründung behauptet werde, lässt es unberücksichtigt, dass der Kläger in seinem Schriftsatz vom 30. Januar 2004 den Wiedereinsetzungsantrag hilfsweise für den Fall gestellt hatte, dass das Gericht den Beweis des rechtzeitigen Eingangs nicht als geführt ansehe (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 2000 - VII ZB 36/99 - NJW 2000, 2280).
  • OLG Hamm, 25.01.2002 - 9 U 62/01

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers über eine über einen Radweg

    Der Anspruch des Klägers auf Feststellung einer Ersatzpflicht der Beklagten für zukünftige materielle Schäden ist zulässig, denn nach seinem Vortrag sind die unfallbedingten schweren Kopfverletzungen nicht ausgeheilt, so daß die Möglichkeit weiterer Schäden besteht, vgl. zuletzt BGH VersR 2001, 84.
  • OLG Köln, 18.09.2008 - 11 U 147/08

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts hinsichtlich der

    Der Wiedereinsetzungsantrag ist zwar zulässig, weil es der Partei freisteht, in erster Linie die rechtzeitige Einlegung des Rechtsmittels zu behaupten und für den Fall, dass das Gericht den Nachweis der Rechtzeitigkeit nicht als geführt ansieht, die hilfsweise Wiedereinsetzung gegen die dann anzunehmende Fristversäumnis zu beantragen (BGH NSW ZPO § 236 B - Beschluss vom 3.7.2008, recherchiert in IURIS; NJW 2000, 2280 jeweils mwN).
  • LG Münster, 18.01.2005 - 16 O 637/04

    Rückzahlung eines Vorschusses nach dem Nichtzustandekommen eines Pachtvertrages

    Ein Fall, in dem der Beklagte gleichzeitig die Zulässigkeit des Rechtsmittels behauptet und Wiedereinsetzungsantrag stellt, vgl. hierzu BGH vom 16.03.2000 in NJW 2000, Seite 2280, 1iegt damit nicht vor.
  • BPatG, 05.02.2001 - 10 W (pat) 3/00
    Der durch die Eintragung in der Scheckliste behördlich bezeugte Eingangstag des Schecks kann gemäß § 418 Abs. 2 ZPO zulässigerweise durch Gegenbeweis entkräftet werden, der allerdings die volle Überzeugung des Senats von der rechtzeitigen Zahlung der 3. Jahresgebühr mit dem Zuschlag erfordert (vgl zum Gegenbeweis bei Eingangsstempeln BGH VersR 1991, 896; 1995, 1467; NJW 2000, 2280).
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