Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 16.10.2007 - 3 Ws 308/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer Beihilfe oder Mittäterschaft an einer Steuerhinterziehung durch das Unterschreiben einer gemeinsamen Einkommensteuererklärung zusammen veranlagter Ehegatten trotz Kenntnis von der Unrichtigkeit der Angaben; Erfordernis eines wirtschaftlichen ...
- Betriebs-Berater
Strafrechtliches Risiko für Ehegatten bei Zusammenveranlagung
- Judicialis
AO § 101 Abs. 1; ; AO § ... 370 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 25 Abs. 3; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 27 Abs. 1; ; StGB § 73 Abs. 1; ; StGB § 73 Abs. 3; ; StGB § 73 a; ; StPO § 111 b Abs. 2; ; StPO § 111 b Abs. 5; ; StPO § 111 d; ; StPO § 111 e; ; StPO § 431 Abs. 1; ; StPO § 442 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zusammen veranlagter Ehegatte als Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben des anderen Ehegatten in der gemeinsamen Steuererklärung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Keine ehegemeinschaftliche Steuerhinterziehung
- rechtsanwalt-cordes.de (Leitsatz)
Steuerhinterziehung des Ehegatten
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Keine ehegemeinschaftliche Steuerhinterziehung
- taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)
Keine ehegemeinschaftliche Steuerhinterziehung
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Steuerhinterziehung - Kein dinglicher Arrest gegen einen Ehegatten
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 20.06.2007 - 4 Qs 62/07
- OLG Karlsruhe, 16.10.2007 - 3 Ws 308/07
Papierfundstellen
- NJW 2008, 162
- NStZ 2008, 413
- StV 2008, 255
- BB 2008, 1496
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 24.11.2016 - III ZR 209/15
Amtshaftung: Absehen von Maßnahmen der Rückgewinnungshilfe durch die …
In die gebotene Prüfung des Sicherstellungsbedürfnisses des Geschädigten sind insbesondere einzustellen die Belange des Opferschutzes, die tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten des Verletzten, seine Rechte selbst durchzusetzen, die Schwere des Eingriffs in das Eigentumsrechts des Betroffenen, der Verdachtsgrad, die Schadenshöhe und der die Strafverfolgungsbehörden treffende Aufwand (BVerfG…, Beschluss vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04, StraFo 2005, 338 = juris Rn. 45 f, 51, 55; OLG Karlsruhe, NJW 2008, 162, 164; BeckRS 2004, 09009;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 111d Rn. 4;… KK-StPO/Spillecke, 7. Aufl., § 111b Rn. 18).Da die Rückgewinnungshilfe im Interesse des Geschädigten vorgenommen wird, begründet die Untätigkeit des über Anspruch und Gegner informierten Verletzten regelmäßig keine Handlungspflicht der Staatsanwaltschaft (…vgl. BVerfG aaO Rn. 59; OLG Karlsruhe, NJW 2008, 162, 164).
- OLG Düsseldorf, 02.04.2009 - 1 Ws 119/09
Arrestanordnung bei Vorenthalten von Arbeitsentgelt
Nach dem vorstehend zu a) geschilderten Ergebnis der Ermittlungen hat der Beschuldigte seine eigenen Einkünfte - inklusive der durch seinen Verstoß gegen § 266a StGB erzielten Beitragsersparnis (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2008, 162, 163 zur grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 73 Abs. 3 StGB auf einen ähnlich gelagerten Fall der Verschiebung von Vermögen inklusive deliktisch ersparter Steuervorteile) - unentgeltlich auf die Konten des Arrestbeteiligten weitergeleitet, mithin in dessen Vermögen überführt.Da eine Verfallsanordnung gegen Dritte auf das gemäß § 73 Abs. 3 StGB Erlangte oder dessen Wert beschränkt ist, kommt auch ein dinglicher Arrest nur insoweit in Betracht, als konkrete Anhaltspunkte für eine tatsächlich erfolgte Vermögensverschiebung vom Täter an den Dritten vorliegen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2008, 162, 163).
Hierbei sind nicht nur die Belange des Opferschutzes und die Höhe des entstandenen Schadens zu berücksichtigen, sondern auch die tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten des Verletzten, seine Rechte selbst durchzusetzen, sowie die Schwere des Eingriffs in das Eigentumsrecht des Arrestbeteiligten und der Verdachtsgrad, wobei auch § 111b Abs. 3 StPO mittelbare Anknüpfungspunkte für die Beurteilung der Verhältnismäßigkeit bietet (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2008, 162, 163 f; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2002, 173).
- OLG Saarbrücken, 29.07.2009 - 1 Ws 118/09
Dinglicher Arrest zur Rückgewinnungshilfe bei Betrugshandlung zu Lasten der …
Die Fortdauer des dinglichen Arrests, dessen Anordnung nach herrschender, vom Senat geteilter Auffassung im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts steht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 3 Ws 308/07, NJW 2008, 162 ;… Meyer-Goßner, aaO., § 111 b Rdn. 6;… Nack, aaO., § 111 b Rdn. 10, 12; Schmidt/Winter, NStZ 2002, 8, 13; Greinzer, ZinsO 2007, 953, 956;… kritisch Schäfer, aaO., § 111b Rdn. 18; Mainzer, DRiZ 2002, 97, 102), erweist sich auch als verhältnismäßig.Dabei sind die Belange des Opferschutzes, die tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten des Verletzten, seine Rechte selbst durchzusetzen, die Schwere des Eingriffs in das Eigentumsrecht des Betroffenen, der Verdachtsgrad, die Schadens-höhe und der mit dem Arrest verbundene Aufwand abzuwägen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Juni 2005 - 2 BvR 1822/04, StraFo 205, 338-341; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16. Oktober 2007 - 3 Ws 308/07, NJW 2008, 162 -164), wobei mit zunehmender Dauer der Arrestanordnung sowie mit der Höhe der Arrestsumme die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme steigen.
- KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09
Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der …
Der dingliche Arrest gegen einen Dritten gemäß § 73 Abs. 3 StGB darf ausdrücklich auch zur Sicherung des Anspruchs eines Verletzten angeordnet werden (vgl. OLG Karlsruhe NJW 2008, 162). - OLG Celle, 16.09.2008 - 1 Ws 439/08 Deshalb kommt angesichts des bestehenden Tatverdachts auch die Anordnung des dinglichen Arrestes zur Sicherung der Steueransprüche gemäß §§ 111d Abs. 1, 111b Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 StPO in Betracht (vgl. OLG Celle [2. Strafsenat] Nds. RPfl. 2008, 285; OLG Oldenburg StV 2008, 241; OLG Karlsruhe NStZ 2008, 413; OLG Schleswig SchlHA 2003, 187).
Überwiegend nimmt die Rechtsprechung an, dass im Rahmen der Gesamtabwägung wegen § 324 AO eine erhebliche Reduzierung des Sicherungsbedürfnisses besteht, die einer strafprozessualen Anordnung entgegenstehen kann (vgl. OLG Oldenburg, StV 2008, 241; OLG Karlsruhe, NStZ 2008, 413; wohl auch LG Berlin, Wistra 2006, 358; Kunz BB 2006, 1198).
- OLG Köln, 13.09.2012 - 2 Ws 524/12
Anforderungen an eine Arrestanordnung zur Sicherung der Rückgewinnhilfe
Das OLG Karlsruhe hat dazu ergänzend bemerkt (vgl. 3 Ws 308/07, NJW 2008, 162):. - OLG Saarbrücken, 03.03.2010 - 1 Ws 23/10
Kein strafprozessualer Arrest bei möglichen vollstreckbaren Verwaltungsakten
Die Arrestanordnung gebietet - auch von Verfassungs wegen - eine Verhältnismäßigkeitsprüfung unter Abwägung der auch nach Anklageerhebung auf der Grundlage eines bloßen Tatverdachts betroffenen Eigentumsposition des Betroffenen mit dem Sicherungsinteresse des Staates bzw. - wie hier - im Fall der Rückgewinnungshilfe mit dem Rückerlangungsinteresse des Gläubigers (vgl. BverfG, Beschluss vom 29.05.2006 -2 BvR 820/06-, StV 2006, 449 ff.; BverfG, Beschluss vom 14.06.2004 -2 BvR 1136/03-, StV 2004, 409 ff.; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.04.2007 -2 Ws 41/07-, wistra 2007, 276 ff.; Senatsbeschlüsse vom 15.09.2008 -1 Ws 166/08- und vom 29.07.2009 -1 Ws 118/09-) Dabei sind die Belange des Opferschutzes, die tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten des Verletzten, seine Rechte selbst durchzusetzen, die Schwere des Eingriffs in das Eigentumsrecht des Betroffenen, der Verdachtsgrad, die Schadenshöhe und der mit dem Arrest verbundene Aufwand abzuwägen (vgl. BverfG, Beschluss vom 07.06.2005 -2 BvR 1822/04, StraFo 2005, 338 ff.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.10.2007 -3 Ws 308/07-, NJW 2008, 162 ff.), wobei mit zunehmender Dauer der Arrestanordnung sowie mit der Höhe der Arrestsumme die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme steigen.