Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 13.02.1997

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97   

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BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97 (https://dejure.org/1997,113)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.1997 - 7 B 261.97 (https://dejure.org/1997,113)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 (https://dejure.org/1997,113)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - Bezeichnung der Divergenz - Divergenz und deren Bezeichnung der - Verfahrensmangel und deren Bezeichnung - Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Aufklärungsmangel - Rechtliches Gehör - ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nichtzulassungsbeschwerde; Begründungsanforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3328
  • NJ 1998, 46
  • DÖV 1998, 117
 
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Wird zitiert von ... (4158)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
    Soweit die Beschwerde einen Verstoß gegen Denkgesetze in der Beweiswürdigung bemängelt, woraus sie offenbar einen Verfahrensmangel ableiten will, übersieht sie, daß regelmäßig Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 m.w.N.); soweit hiervon Ausnahmen zuzulassen sind (vgl. BVerwGE 84, 271; BVerwG, Beschluß vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269), verlangt auch die Behauptung eines Verstoßes gegen Denkgesetze im Tatsachenbereich die Darlegung, daß das Gericht einen Schluß gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. Mai 1996 - BVerwG 8 B 98.96 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 270).
  • BVerwG, 03.04.1996 - 4 B 253.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Tatrichterlicher Verstoß gegen Denkgesetze;

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
    Soweit die Beschwerde einen Verstoß gegen Denkgesetze in der Beweiswürdigung bemängelt, woraus sie offenbar einen Verfahrensmangel ableiten will, übersieht sie, daß regelmäßig Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 m.w.N.); soweit hiervon Ausnahmen zuzulassen sind (vgl. BVerwGE 84, 271; BVerwG, Beschluß vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269), verlangt auch die Behauptung eines Verstoßes gegen Denkgesetze im Tatsachenbereich die Darlegung, daß das Gericht einen Schluß gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. Mai 1996 - BVerwG 8 B 98.96 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 270).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
    a) Eine solche Darlegung setzt im Hinblick auf den Zulassungsgrund der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) die Formulierung einer bestimmten, höchstrichterlichen noch ungeklärten und für die Revisionsentscheidung erheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts und außerdem die Angabe voraus, worin die allgemeine, über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung bestehen soll (vgl. BVerwGE 13, 90 (91 f.) [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94

    Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
    Soweit die Beschwerde einen Verstoß gegen Denkgesetze in der Beweiswürdigung bemängelt, woraus sie offenbar einen Verfahrensmangel ableiten will, übersieht sie, daß regelmäßig Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung revisionsrechtlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen sind (vgl. BVerwG, Beschluß vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 m.w.N.); soweit hiervon Ausnahmen zuzulassen sind (vgl. BVerwGE 84, 271; BVerwG, Beschluß vom 3. April 1996 - BVerwG 4 B 253.95 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 269), verlangt auch die Behauptung eines Verstoßes gegen Denkgesetze im Tatsachenbereich die Darlegung, daß das Gericht einen Schluß gezogen hat, der schlechterdings nicht gezogen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluß vom 24. Mai 1996 - BVerwG 8 B 98.96 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 270).
  • BVerwG, 21.01.1994 - 11 B 116.93

    Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
    b) Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 18); für die behauptete Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes) gilt Entsprechendes (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Januar 1994 - BVerwG 11 B 116.93 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 22).
  • BVerwG, 17.01.1995 - 6 B 39.94

    Kriterien einer ordnungsgemäßen Bewertung von Prüfungsleistungen durch die Prüfer

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
    Das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Januar 1995 - BVerwG 6 B 39.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 342 (S. 55)).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
    Hinsichtlich des von der Beschwerde behaupteten Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 Abs. 1 VwGO) muß dementsprechend substantiiert dargelegt werden, hinsichtlich welcher tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Sachverhaltsaufklärung voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muß entweder dargelegt werden, daß bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder daß sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerwG, 21.06.1995 - 8 B 61.95

    Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
    b) Eine die Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend bezeichnet, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Juni 1995 - BVerwG 8 B 61.95 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 18); für die behauptete Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (oder des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes) gilt Entsprechendes (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Januar 1994 - BVerwG 11 B 116.93 - Buchholz 442.16 § 15 b StVZO Nr. 22).
  • BVerwG, 23.11.1995 - 9 B 362.95

    Revision - Beschwerdebegründung - Verständlichkeit - Überschaubarkeit

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
    Sie muß gewissen Mindestanforderungen hinsichtlich ihrer Klarheit, Verständlichkeit und Überschaubarkeit genügen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 23. November 1995 - BVerwG 9 B 362.95 - Buchholz 310 § 133 (n.F.) VwGO Nr. 20).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
    c) Ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO schließlich ist nur dann bezeichnet, wenn er sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5; Weyreuther, Revisionszulassung und Nichtzulassungsbeschwerde in der Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte, 1971, Rn. 222 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 19.03.1991 - 9 B 56.91

    Sachverhaltsaufklärungspflicht - Verletzung der Mitwirkungspflicht -

  • BVerwG, 19.08.1993 - 6 B 42.93

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Sichtung und

  • BVerwG, 24.05.1996 - 8 B 98.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Rüge des Verstoßes gegen Denkgesetze

  • BVerwG, 19.11.1993 - 1 B 179.93
  • BVerwG, 06.09.1965 - VI C 57.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
  • BVerwG, 13.05.2014 - 4 B 38.13

    Eigenart der näheren Umgebung; Grundstücksfläche, die überbaut werden soll.

    Sie wären in einem Revisionsverfahren nicht klärungsfähig, weil sie nicht entscheidungserheblich sind (vgl. Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

    Die damit erhobene Rüge einer fehlerhaften Subsumtion führt indes nicht zur Annahme einer Divergenz (Beschluss vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14).

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Der Kläger hat die nunmehr vermisste Sachverhaltsaufklärung ausweislich der Niederschrift über die mündliche Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht (§ 105 VwGO i.V.m. § 160 Abs. 2 und § 165 ZPO) weder im Verfahren vor dem Tatsachengericht beantragt noch ist dargelegt, dass sich dem Oberverwaltungsgericht weitere Ermittlungen zu der bezeichneten Frage auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. zum Darlegungserfordernis Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 f. sowie zuletzt vom 31. Januar 2014 - BVerwG 2 B 88.13 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 15.09.2005 - 4 BN 37.05

    Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung bei der Frage der Zugehörigkeit eines

    Hierfür ist es erforderlich, einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu benennen, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat; das Aufzeigen einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung von Rechtssätzen, die das Bundesverwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung aufgestellt hat, genügt weder den Zulässigkeitsanforderungen einer Divergenz- noch denen einer Grundsatzrüge (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 BVerwG 7 B 261.97 NJW 1997, 3328).

    Sie legt jedoch nicht wie dies für eine substantiierte Darlegung eines Aufklärungsmangels erforderlich wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997, a.a.O.) dar, aufgrund welcher Umstände sich dem Gericht die Erforderlichkeit eines Ortstermins hätte aufdrängen müssen.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 47.95   

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https://dejure.org/1997,2157
BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 47.95 (https://dejure.org/1997,2157)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.1997 - 7 C 47.95 (https://dejure.org/1997,2157)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 1997 - 7 C 47.95 (https://dejure.org/1997,2157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Emissionsdaten - Kontinuierliche Messungen - Meßbericht - Überwachung - Betreiberpflicht - Emissionsrechner - Datenfernübertragung - Informationelle Selbstbestimmung - Auskunftsverweigerungsrecht - Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Fernüberwachung von Schadstoffemissionen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 3328 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 998
  • DVBl 1997, 726
  • DÖV 1997, 736
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 47.95
    Es kann offenbleiben, ob das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie seine grundrechtliche Ableitung aus dem Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) erkennen läßt (vgl. BVerfGE 65, 1 (41 ff.)), wesentlich durch einen besonderen personalen Bezug geprägt ist und schon aus diesem Grund auf die Klägerin als erwerbswirtschaftlich tätige juristische Person nicht anwendbar ist (vgl. Art. 19 Abs. 3 GG).
  • Drs-Bund, 14.02.1973 - BT-Drs 7/179
    Auszug aus BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 47.95
    Da die genannten Überwachungsvorschriften auf eine Erweiterung der nach § 29 i.V.m. § 31 BImSchG bestehenden Ermittlungs- und Mitteilungspflichten zielen, wäre es bereits sinnwidrig, der Pflicht zur alljährlichen Vorlage eines Meßberichts eine Ausschließlichkeit beizumessen, die für ein weitergehendes "Verlangen" nach behördlicher Unterrichtung über die Meßergebnisse keinen Raum ließe und damit hinter den gesetzlich eröffneten Kontrollmöglichkeiten zurückbliebe; es widerspräche dem Zweck der mit dem Einsatz fortlaufend aufzeichnender Meßgeräte angestrebten Kontrolle, ein "lückenloses Bild der jeweiligen Emissions- und Immissionssituation" (vgl. BTDrucks 7/179 S. 41) zu bieten, wenn sich die Behörde gerade bei den potentiell besonders luftverunreinigenden Großfeuerungs- und Abfallverbrennungsanlagen mit der nachträglichen Unterrichtung durch den jährlichen Meßbericht zu begnügen hätte.
  • BVerwG, 27.05.1983 - 7 C 41.80

    Rechtmäßigkeit einer auf § 26 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gestützten

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 47.95
    Die gesetzlichen Ermächtigungen, anlagenbezogene Emissions- und Immissionsmessungen zu verlangen (vgl. §§ 26, 28, 29; § 7 Abs. 1 BImSchG), konkretisieren nicht nur die Pflicht des Betreibers zur Eigenüberwachung als Bestandteil seiner immissionsschutzrechtlichen Grundpflichten (§ 5 Abs. 1 BImSchG), sondern geben der Behörde zugleich auch Mittel in die Hand, ihn zu solcher Eigenüberwachung anzuhalten (vgl. Urteil des Senats vom 27. Mai 1983 - BVerwG 7 C 41.80 -, NVwZ 1984, 724); Betreiberpflichten und behördliche Anordnungsrechte greifen im Bereich der Emissionsüberwachung also ineinander.
  • Drs-Bund, 14.01.1974 - BT-Drs 7/1513
    Auszug aus BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 47.95
    Die Regelung wurde bereits im Jahre 1974 dem § 29 des Regierungsentwurfs eines Bundes-Immissionsschutzgesetzes, der dem Gesetz gewordenen § 31 Satz 1 BImSchG entspricht, auf Vorschlag des Innenausschusses des Bundestages angefügt, um eine "computergerechte Auswertung" der Meßergebnisse zu ermöglichen (Bericht des Innenausschusses zu § 29, BTDrucks 7/1513 S. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2001 - 21 A 1022/97

    Rechtmäßigkeit einer Nebenbestimmung zu einer immissionsschutzrechtlichen

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997 - 7 C 47.95 -, NVwZ 1997, 998.

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist Rechtsgrundlage für die Anordnung der telemetrischen Übertragung kontinuierlich ermittelter Messergebnisse § 31 Satz 2 BImSchG; dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 13. Februar 1997 - 7 C 47.95 -, a.a.O. - rechtsgrundsätzlich geklärt.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997, a.a.O., S. 999.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997, a.a.O., S. 999.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997, a.a.O., S. 999.

    Sie hat sich damit von dem das Bundes-Immissionsschutzgesetz beherrschenden Grundsatz schutzzweckorientierter Vollzugseffektivität - vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997, a.a.O., S. 1000; Hansmann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, vor § 26 BImSchG Rdn. 1 - leiten lassen.

    Zur Erreichung des Zwecks einer möglichst zeitnahen und effektiven Anlagenkontrolle ist der geforderte Anschluss an das EFÜ als "Maßnahme bestmöglicher Emissionsüberwachung" - vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997, a.a.O., S. 1000 - geeignet und - wegen des Fehlens eines die Klägerin weniger belastenden Mittels von gleicher Effektivität - auch erforderlich.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997, a.a.O., S. 1000.

    Die streitentscheidenden Fragen von grundsätzlicher Bedeutung i.S.d. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 13. Februar 1997, a.a.O., entschieden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2003 - 21 A 819/01

    Anschluss einer Klärschlammverbrennungsanlage an Emissionsüberwachungssystem;

    Für die insofern zu treffende Ermessensentscheidung sind im Grundsatz dieselben Erwägungen einschlägig, die nach der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 13.2.1997 - 7 C 47.95 -, NVwZ 1997, 998) für eine Großfeuerungsanlage nach der 13. BImSchV gelten.

    a) Die Klägerin beanstandet es als fehlerhaft, dass sich das VG zur Untermauerung seiner Auffassung, die Anordnung des Anschlusses der Klärschlammverbrennungsanlage an das Emissionsfernüberwachungssystem des Landes Nordrhein-Westfalen sei ermessensfehlerfrei, tragend auf Erwägungen des BVerwG in seinem Urteil vom 13.2.1997 - 7 C 47.95 -, NVwZ 1997, 998, gestützt hat.

    Die dort enthaltenen rechtlichen Ausführungen beziehen sich nämlich nicht allein auf Großfeuerungsanlagen im Sinne der 13. BImSchV als den eigentlichen Verfahrensgegenstand; vielmehr bezieht das BVerwG in seine Erörterungen sowohl zur Anwendbarkeit des § 31 Satz 2 BImSchG als auch zur Ermessensrichtigkeit und Verhältnismäßigkeit eines EFÜ-Anschlusses die Abfallverbrennungsanlagen und die hierauf bezogenen Bestimmungen der 17. BImSchV durchgängig mit ein, wobei es Abfallverbrennungsanlagen ebenso wie Großfeuerungsanlagen als "potentiell besonders luftverunreinigend[ ]" und als "vergleichbare[ ] 'Großemittenten'" einstuft, vgl. Urteil vom 13.2.1997, a.a.O., S. 11 und 16 des amtlichen Umdrucks = NVwZ 1997, 998 (999 und 1000).

    BVerwG, Urteil vom 13.2.1997, a.a.O., UA S. 17 = NVwZ 1997, 998 (1000).

    BVerwG, Urteil vom 13.2.1997, a.a.O., UA S. 16 = NVwZ 1997, 998 (1000).

    BVerwG, Urteil vom 13.2.1997, a.a.O., UA S. 17 = NVwZ 1997, 998 (1000).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2022 - 22 D 263/21

    Klagefrist; Rechtsmittelbelehrung; Genehmigung; Nebenbestimmung; Auflage;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997 - 7 C 47.95 -, NVwZ 1997, 998 = juris, vorhergehend: Nds. OVG, Urteil vom 15. März 1995 - 7 K 1182/93 -, UPR 1996, 34 = juris Rn. 45; OVG NRW, Urteil vom 25. Oktober 2001 - 21 A 1022/97 -, NWVBl. 2002, 229 = juris; OVG M.-V., Beschluss vom 2. Juli 2012 - 3 M 95/12 -, NordÖR 2013, 43 = juris Rn. 18; Mann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 12 BImSchG Rn. 140 (Stand der Kommentierung: Januar 2014); Jarass, BImSchG, 13. Aufl. 2020, § 12 Rn. 18; Giesberts, in: BeckOK Umweltrecht, 63. Edition, § 12 BImSchG Rn. 18; anders Scheidler, UPR 2022, 50.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997 - 7 C 47.95 -, NVwZ 1997, 998 = juris, vorhergehend: Nds. OVG, Urteil vom 15. März 1995 - 7 K 1182/93 -, UPR 1996, 34 = juris Rn. 45; OVG NRW, Urteil vom 25. Oktober 2001 - 21 A 1022/97 -, NWVBl. 2002, 229 = juris.

  • VG Berlin, 03.04.2018 - 22 K 21.16

    Rechtschutz gegen die Aufforderung der Wirtschaftsprüferkammer, ihr im Rahmen

    Die Verpflichtung zur Übersendung der Arbeitspapiere ist außerdem auch deshalb angemessen, weil sie als ihrerseits milderes Mittel lediglich an die Stelle der nach § 62 Abs. 4 S. 2 WPO bestehenden Verpflichtung des Wirtschaftsprüfers zur Duldung der Einsichtnahme der Beklagten in die Arbeitspapiere in seinen Geschäftsräumen nach § 62 Abs. 4 S. 1 WPO tritt (vgl. insoweit neben BVerfG, Beschluss vom 07. September 1984, a.a.O., auch BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997, 7 C 47/95, zitiert n. Juris, Rn. 15: mit der dort streitigen automatischen Übermittlung kontinuierlich zu messender und aufzuzeichnender Emissionsdaten im Wege der Fernübertragung an die Überwachungsbehörde sei keine verfassungswidrige Pflicht zur Selbstbelastung verbunden, weil sie das Recht des Anlagenbetreibers aus § 52 Abs. 5 BImSchG, die Auskunft auf bestimmte Fragen zu verweigern, nicht berühre, sondern lediglich die diesem gemäß § 52 Abs. 2 BImSchG obliegende Pflicht vorwegnehme, die Ermittlung von Emissionen durch die Behörde zu dulden.
  • VG Berlin, 24.11.2011 - 16 K 313.10

    Verpflichtung zur Vorlage von Arbeitspapieren eines Wirtschaftsprüfers im Rahmen

    Die Verpflichtung zur Übersendung der Arbeitspapiere ist außerdem auch deshalb angemessen, weil sie als ihrerseits milderes Mittel lediglich an die Stelle der nach § 62 Abs. 4 S. 2 WPO bestehenden Verpflichtung des Wirtschaftsprüfers zur Duldung der Einsichtnahme der Beklagten in die Arbeitspapiere in seinen Geschäftsräumen nach § 62 Abs. 4 S. 1 WPO tritt (vgl. insoweit neben BVerfG, Beschluss vom 07. September 1984, a.a.O., auch BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997, 7 C 47/95, zitiert n. Juris, Rn. 15: mit der dort streitigen automatischen Übermittlung kontinuierlich zu messender und aufzuzeichnender Emissionsdaten im Wege der Fernübertragung an die Überwachungsbehörde sei keine verfassungswidrige Pflicht zur Selbstbelastung verbunden, weil sie das Recht des Anlagenbetreibers aus § 52 Abs. 5 BImSchG, die Auskunft auf bestimmte Fragen zu verweigern, nicht berühre, sondern lediglich die diesem gemäß § 52 Abs. 2 BImSchG obliegende Pflicht vorwegnehme, die Ermittlung von Emissionen durch die Behörde zu dulden).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2001 - 21 A 671/99

    Rechtmäßige Anordnung einer Ermittlung von Emissionswerten durch die zuständige

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997 - 7 C 47.95 -, NVwZ 1997, 998 (999); Jarass, a.a.O., § 26 Rn. 3; Feldhaus, a.a.O., § 26 Anm. 8; Hansmann, a.a.O., § 26 Rn. 32; Dolde/Vetter, Überwachung immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen - Möglichkeiten der Länder bei Gesetzgebung und Vollzug im Hinblick auf die Umwelt-Audit-Verordnung, NVwZ 1995, 943 (946 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2022 - 22 D 80/22

    Genehmigung; Nebenbestimmung; Auflage; Hilfspflichten; Erforderlich; Überwachung;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997 - 7 C 47.95 -, NVwZ 1997, 998 = juris, vorhergehend: Nds. OVG, Urteil vom 15. März 1995 - 7 K 1182/93 -, UPR 1996, 34 = juris Rn. 45; OVG NRW, Urteil vom 25. Oktober 2001 - 21 A 1022/97 -, NWVBl 2002, 229 = juris; OVG M.-V., Beschluss vom 2. Juli 2012 - 3 M 95/12 -, NordÖR 2013, 43 = juris Rn. 18; Mann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, § 12 BImSchG Rn. 140 (Stand der Kommentierung: Januar 2014); Jarass, BImSchG, 13. Aufl. 2020, § 12 Rn. 18; Giesberts, in: Giesberts/Reinhardt, BeckOK Umweltrecht, 63. Edition, § 12 BImSchG Rn. 18; anders Scheidler, UPR 2022, 50.
  • VG Minden, 24.09.2003 - 11 K 2518/02

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Aufhebung von

    vgl. BVerwG, Urteil vom 13.2.1997 - 7 C 47.95 -, NVwZ 1997, 998; OVG NRW, Urteil vom 25.10.2001, 21 A 1022/97 -, NWVBl. 2002, 229, und Beschluss vom 15.7.2003 - 21 A 819/01 - (jeweils zur Anordnung der telemetrischen Übertragung von Messergebnissen); ferner BVerwG, Beschluss vom 16.2.1998 - 11 B 5.98 -, NVwZ 1998, 631 = DVBl. 1998, 596, wonach zwischen der Anlagengenehmigung und der Anlagenaufsicht im insoweit vergleichbaren Atomrecht zu unterscheiden ist.
  • VG Oldenburg, 10.04.2003 - 5 A 1652/00

    Geruchsemission; Nebenbestimmung: Anfechtung; Nebenbestimmung: Umfang;

    Dies ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens, sofern nicht eine isolierte Aufhebbarkeit offenkundig von vornherein ausscheidet, d.h. logisch ausgeschlossen ist (vgl.: BVerwG, Urteil vom 22. November 2000 - 11 C 2/00 -, NVwZ 2001, 429 m.w.N.; Urteil vom 13. Februar 1997 - 7 C 47/95 -, NVwZ 1997, 998).
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