Weitere Entscheidungen unten: OLG Saarbrücken, 31.10.2006 | OLG Hamm, 07.07.2006

Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.02.2007 - 16 Wx 256/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3324
OLG Köln, 02.02.2007 - 16 Wx 256/06 (https://dejure.org/2007,3324)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.02.2007 - 16 Wx 256/06 (https://dejure.org/2007,3324)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Februar 2007 - 16 Wx 256/06 (https://dejure.org/2007,3324)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Geschäftswerts bei einem Wohnungseigentumsverfahren; Bemessung des Streitwertes am Interesse der Parteien; Berücksichtigung des Interesses der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft; Vorweggreifende Berücksichtigung der Änderung des ...

  • Judicialis

    WEG § 48 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 48 Abs. 3
    Geschäftswert bei Anfechtung der Jahresabrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geschäftswert bei Anfechtung von Jahresabrechnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anwendung des neuen § 49a GKG bereits jetzt? (IMR 2007, 1070)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1759
  • NZM 2007, 216
  • FGPrax 2007, 213
  • ZMR 2007, 642
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus OLG Köln, 02.02.2007 - 16 Wx 256/06
    Wenngleich die Vorinstanzen zu Recht darauf hinweisen, dass bei der Geschäftswertfestsetzung auch das Interesse der gesamten Wohnungseigentümergemeinschaft berücksichtigt werden muss, so bedeutet andererseits eine Festsetzung auf 800.000,- EUR, dass für den Antragsteller faktisch der verfassungsrechtlich verbürgte Zugang zu den Gerichten nicht mehr gewährleistet ist (BVerfG, NJW 1992, 1673).
  • OLG Hamm, 19.05.2000 - 15 W 118/00

    Gegenstandswert für einen Beschlußanfechtungsantrag; Begrenzung des

    Auszug aus OLG Köln, 02.02.2007 - 16 Wx 256/06
    Dies wurde im Übrigen von einigen Obergerichten auch bisher schon so gesehen mit der Folge, dass sie bei sehr großen Wohnungseigentümergemeinschaften den Geschäftswert auf das Fünffache des Interesses des Antragstellers festgesetzt haben (vgl. OLG Hamm v. 19.05.2000, NZM 2001, 549; KG v. 18.02.2004, NZM 2004, 511 je m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 02.06.2009 - 3 W 34/09

    Wohnungseigentumsverfahren: Kostenstreitwert einer Klage auf Erstellung einer

    Eine Multiplikation des Interesses bis zum fünffachen ist von dieser Vorschrift weder geboten noch auch nur erlaubt (a. A. vor Inkrafttreten des § 49a GKG OLG Köln NJW 2007, 1759).

    Hier wird lediglich eine Höchstgrenze festgelegt, eine Multiplikation des Interessewerts aber weder erfordert noch auch nur erlaubt (a.A. vor Inkrafttreten des § 49a GKG OLG Köln NJW 2007, 1759).

  • OLG Saarbrücken, 14.07.2009 - 5 W 109/09

    Gegenstandswert im Verfahren nach dem WEG

    Etwas anderes mag etwa dann gelten, wenn die Anfechtung sich nicht gegen Einzelpositionen richtet, sondern der der Abrechnung insgesamt zugrunde liegende Verteilungsschlüssel in Frage gestellt wird (vgl. hierzu OLG Köln, NJW 2007, 1759 ).

    Ist somit der Streitwert nach oben mit 2.431,10 Euro (5 x 486, 22 Euro) auf das Einzelinteresse des Klägers begrenzt, braucht nicht mehr der weiteren Frage nachgegangen zu werden, ob bei der Bewertung des über diesen Wert hinausgehenden Interesses aller Beteiligten auf den Betrag der Abrechnungsposition "Heizung/Wasser/Abwasser" in Höhe von 51.884,96 Euro oder - mit Blick auf die ausdrückliche Anfechtung auch der Jahresgesamtabrechnung - auf das Gesamtvolumen der Abrechnung 2007 in Höhe von 123.904,65 Euro abzustellen wäre (zur Ermittlung des Gesamtinteresses i.S. des § 49a GKG bei der Anfechtung von Jahresabrechnungen vgl. OLG Köln, NJW 2007, 1759 ; LG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 30.10.2008 - 6 S 101/08, zitiert nach juris; Beschluss vom 19.9.2008 - 6 T 263/08, zitiert nach juris; LG Nürnberg-Fürth, ZMR 2008, 737; LG Karlsruhe, Beschluss vom 31.1.2008 - 11 T 53/08, zitiert nach juris; Suilmann in Jennißen, WEG , 2008, § 49a GKG Rdn. 16).

  • OLG Koblenz, 30.08.2010 - 1 W 54/10

    Streitwertfestsetzung in Wohnungseigentumsverfahren: Beschwerde eines

    Im gegenständlichen Einzelstreitwert findet sich das "volle" Interesse der Kläger an der Beseitigung jedweder Belastung aus der Jahresabrechnung 2007 berücksichtigt; eine darüber noch hinausgehende Wertfestsetzung erschiene gemessen am Gesetzeszweck (Begrenzung des Kostenrisikos; vgl. BT-Drs. 16/887 S. 208 ff.; s. auch OLG Köln NJW 2007, 1759) angreifbar.
  • OLG Celle, 30.03.2009 - 4 W 41/09

    Streitwert in Wohnungseigentumssachen

    Dies bedeutet, der Streitwert darf den danach gefundenen Höchstwert nicht überschreiten (vgl. OLG Köln, NJW 2007, 1759).
  • LG Koblenz, 23.12.2013 - 2 T 696/13

    Streitwert der Klage auf Erstellung der Jahresabrechnung?

    Dies legt das Oberlandesgericht Köln in seiner Entscheidung vom 2.2.2007 - 16 Wx 256/06 - zugrunde; denn Grundlage war ein dortiges Beschlussanfechtungsverfahren.
  • OLG Karlsruhe, 17.03.2009 - 14 Wx 17/07

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

    Besondere Umstände, die das OLG Köln (NJW 07, 1759) zu einer vorgezogenen Anwendung der Begrenzung auf das Fünffache des Wertes des Interesses des Antragstellers veranlaßt haben, liegen hier nicht vor.
  • LG Konstanz, 13.08.2007 - 62 T 66/07

    Festsetzung des Geschäftswertes

    Die Kammer folgt insbesondere nicht der Meinung des OLG Köln 16. Zivilsenat, WuM 2007, 345, dass "in Anbetracht der bevorstehenden Neuregelung des Wohnungseigentumsgesetzes einschließlich der Verfahrensvorschriften entsprechend dem mit dieser Novelle einzuführenden § 49a GKG als Geschäftswert für ein Beschlussanfechtungsverfahren, das eine Jahresabrechnung betrifft, das Fünffache des Wertes des Interesses des Antragstellers" zugrunde legt.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 31.10.2006 - 4 U 612/05 - 232   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2901
OLG Saarbrücken, 31.10.2006 - 4 U 612/05 - 232 (https://dejure.org/2006,2901)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 31.10.2006 - 4 U 612/05 - 232 (https://dejure.org/2006,2901)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 31. Oktober 2006 - 4 U 612/05 - 232 (https://dejure.org/2006,2901)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Stellvertretung: Handeln des Wohnungseigentumsverwalters im eigenen Namen beim Abschluss von Energieversorgungsverträgen

  • Wolters Kluwer

    Handeln des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft beim Abschluss von Versorgungsverträgen mit Energielieferern im eigenen Namen; Folgen des Fehlens eines Zusatzes bezüglich der Stellvertretung in der Unterschriftszeile; Herleitung eines Handelns im Namen der ...

  • Judicialis

    ZPO § 445 Abs. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Ziff. 1; ; BGB § 164 Abs. 1; ; BGB § 164 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 164 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 1. Alt.; ; WEG § 27

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 164 Abs. 1; WEG § 27
    Handeln des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft im eigenen oder fremden Namen bei Abschluss von Versorgungsverträgen mit Stadtwerken?

  • ibr-online

    Abschluss von Versorgungsverträgen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Vertragsschluss: Wann liegt ein Eigengeschäft des Verwalters vor? (IMR 2007, 1050)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Haftet der Verwalter bei Abschluss von Versorgungsverträgen im eigenen Namen? (IMR 2007, 1067)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1759 (Ls.)
  • NJW-RR 2007, 521
  • MDR 2007, 582
  • NZM 2007, 249
  • ZMR 2007, 309
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.01.2004 - VII ZR 12/03

    Vergabe von Bauleistungen durch den Hausverwalter

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 31.10.2006 - 4 U 612/05
    In der von der Klägerin zitierten Entscheidung (Urt. v. 8.1.2004 - VII ZR 12/03, NJW-RR 2004, 559) hat der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten, dass die Vergabe von Bauleistungen durch den Hausverwalter in der Regel für den Eigentümer vorgenommen wird, sofern sich aus den Umständen nichts anderes ergibt und dem Auftragnehmer der Werkleistung die Eigenschaft als Hausverwalter offen gelegt wird.
  • LG Nürnberg-Fürth, 02.09.2020 - 12 O 5227/19

    Vertretung der WEG durch den Verwalter bei Sanierungsauftrag

    Die beklagtenseits zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 31.10.2006, Az. 4 U 612/05, ist auf den hier gegenständlichen Sachverhalt nicht übertragbar.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.07.2006 - 11 UF 2/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4486
OLG Hamm, 07.07.2006 - 11 UF 2/06 (https://dejure.org/2006,4486)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.07.2006 - 11 UF 2/06 (https://dejure.org/2006,4486)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. Juli 2006 - 11 UF 2/06 (https://dejure.org/2006,4486)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Unterhaltsrechtliche Vorwerfbarkeit eines geringen Verdienstes aus selbstständiger Arbeit; Wiederaufleben eines wegen Bestehens einer verfestigten Lebensgemeinschaft verwirkten Unterhaltsanspruchs; Zeitliche Begrenzung des wiederaufgelebten Unterhaltsanspruchs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 1759 (Ls.)
  • NJW-RR 2007, 583
  • FamRZ 2007, 1106
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.03.1990 - XII ZR 64/89

    Zeitliche Begrenzung des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2006 - 11 UF 2/06
    Die Übergangsfrist der Dauer der Ehe anzunähern (so OLG Hamm, OLGR Hamm 2004, S. 340, 342) oder auf die Hälfte der Ehezeit zu begrenzen (so BGH, FamRZ 1990, S. 857), erscheint angesichts der hier maßgeblichen besonderen Umstände als nicht gerechtfertigt.
  • BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 61/86

    Zurechnung von Einkünften wegen der Versorgung eines neuen Partners;

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2006 - 11 UF 2/06
    Vielmehr ist bei einer Beendigung des Verhältnisses, auf Grund dessen der Anspruch verwirkt war, zu prüfen, ob die aus einer wieder auflebenden Unterhaltspflicht erwachsende Belastung für den Verpflichteten weiterhin die Zumutbarkeitsgrenze überschreitet (BGH FamRZ 87, S. 689, 690).
  • OLG Hamm, 21.03.2003 - 10 UF 168/02
    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2006 - 11 UF 2/06
    Vielmehr hält der Senat unter besonderer Berücksichtigung der bereits einmal eingetretenen Verwirkung für angemessen, wenn der Antragsteller ab Rechtskraft der Scheidung nur noch bis Ende 2008 und damit für 2 Jahre und 9 Monate Unterhalt zahlt (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2003, S. 1839: Begrenzung auf 3 Jahre bei einer Ehedauer von 7 Jahren und 8 Monaten).
  • OLG Hamm, 27.05.2004 - 6 UF 239/03

    Berufung mit Begehr der Abweisung einer Unterhaltsklage; Anspruch auf Zahlung von

    Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2006 - 11 UF 2/06
    Die Übergangsfrist der Dauer der Ehe anzunähern (so OLG Hamm, OLGR Hamm 2004, S. 340, 342) oder auf die Hälfte der Ehezeit zu begrenzen (so BGH, FamRZ 1990, S. 857), erscheint angesichts der hier maßgeblichen besonderen Umstände als nicht gerechtfertigt.
  • OLG Karlsruhe, 30.09.2008 - 2 UF 21/08

    Verfestigte Lebensgemeinschaft bedarf weder gemeinsamer Wohnung noch

    Der Vortrag, der Unterhaltsberechtigte lebe mit einem neuen Partner zusammen, wurde bis zum 01.01.2008 unter verschiedenen Gesichtspunkten im Rahmen der Versagung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 7 BGB a. F. geprüft (BGH, FamRZ 1989, 487 sowie FamRZ 2002, 23 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 706 ; OLG Hamm, FamRZ 2007, 1106 ).
  • OLG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 UF 219/06

    Verwirkung des nachehelichen Unterhaltsanspruchs wegen Eingehung einer neuen

    Der Vortrag, der Unterhaltsberechtigte lebe mit einem neuen Partner zusammen, wurde bis zum 01.01.2008 unter verschiedenen Gesichtspunkten im Rahmen der Versagung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 7 BGB a.F. geprüft (BGH, FamRZ 1989, 487 sowie FamRZ 2002, 23 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 706 ; OLG Hamm, FamRZ 2007, 1106 ).
  • OLG Celle, 14.02.2008 - 17 UF 128/07

    Zahlung eines rückständigen Geschiedenenunterhalts; Ermittlung der für den

    Vielmehr ist die Frage, ob dem Unterhaltspflichtigen nach der Beendigung einer eheersetzenden Lebensgemeinschaft des Unterhaltsberechtigten die Zahlung eines Ehegattenunterhaltes zugemutet werden kann, unter dem Gesichtspunkt des § 1579 Nr. 7 a.F. BGB in einen neuen und umfassenden Billigkeitsabwägung zu beurteilen (BGH Urteile vom 25. September 1985 - IVb ZR 49/84 - FamRZ 1986, 443, 444 und vom 6. Mai 1987 a.a.O.; OLG Hamm FamRZ 2007, 1106, 1107).
  • OLG Karlsruhe, 22.12.2010 - 16 UF 191/10

    Versagung des nachehelichen Unterhalts aus Billigkeitsgründen

    Der Vortrag, der Unterhaltsberechtigte lebe mit einem neuen Partner zusammen, wurde bis zum 01.01.2008 unter verschiedenen Gesichtspunkten im Rahmen der Versagung oder Befristung des Unterhaltsanspruchs nach § 1579 Nr. 7 BGB a. F. geprüft (BGH, FamRZ 1989, 487, sowie FamRZ 2002, 23 ; OLG Karlsruhe, FamRZ 2006, 706 ; OLG Hamm, FamRZ 2007, 1106 ).
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