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Weitere Entscheidung unten: BGH, 13.03.1952

Rechtsprechung
   BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,122
BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51 (https://dejure.org/1952,122)
BGH, Entscheidung vom 15.02.1952 - V ZR 54/51 (https://dejure.org/1952,122)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 1952 - V ZR 54/51 (https://dejure.org/1952,122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistung an alle Miterben - Eintragung des Eigentumsübergangs - Umstellung der rückständigen Kaufpreisraten im Verhältnis 10: 1 in Deutsche Mark - Genehmigung nach dem Wohnsiedlungsgesetz - Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung - Begutachtung durch Sachverständige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 5, 173
  • NJW 1952, 698
  • DNotZ 1952, 216
  • DB 1952, 327
  • DB 1952, 328
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 29.03.1951 - IV ZR 29/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
    Der Entscheidung des IV. Zivilsenats vom 29. März 1951 (NJW 51, 708) wird insoweit beigetreten.

    Solche Wertsicherungsklauseln sind gegenüber den zwingenden Vorschriften der Währungsgesetze unwirksam; es kann insoweit auf die Entscheidung des IV. Zivilsenats vom 29. März 1951 (IV ZR 29/50 = NJW 51, 708) verwiesen werden, der der Senat folgt.

    Die Ausführungen von T. Rötelmann in der Besprechung dieser Entscheidung (NJW 51, 708) geben keinen Anlass, von dieser in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung abzuweichen (vgl OLG Hamburg MDR 50, 231; Ranninger in DNotZ 1951, 396; Stepp in der Besprechung der abweichenden Entscheidung des LG Memmingen DDR 50, 232; OLG Düsseldorf RdL 51, 65).

  • RG, 18.05.1927 - V 354/26

    Unentgeltliche Verfügung; Aufwertung

    Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgericht liegt eine unentgeltliche Verfügung über einen Erbschaftsgegenstand vor, wenn der Vorerbe - objektiv - ohne gleichwertige Gegenleistung Opfer aus der Erbmasse bringt und - subjektiv - entweder weiß, daß den Opfer keine gleichwertige Gegenleistung an die Erbmasse gegenübersteht, oder doch bei ordnungsmäßiger Verwaltung der Masse unter Berücksichtigung seiner künftigen Pflicht, die Erbschaft an den Nacherben herauszugeben, das Fehlen oder die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen (RGZ 81, 364; 105, 284; 117, 97, 125, 242 [245]).

    Eine Verfügung wird aber nicht dadurch zu einer unentgeltlichen, dass die Parteien die künftige Rechtsentwicklung falsch beurteilt haben (RGZ 117, 97 [99]).

  • BGH, 08.01.1952 - I ZR 70/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
    Steht eine unwirksam gewordene Wertsicherungsklausel mit anderen Vereinbarungen in einem derart engen Zusammenhang dass der Vertrag ohne diese Wertsicherungsklausel nicht geschlossen worden wäre, so kommt § 139 BGB zur Anwendung (vgl auch die Entscheidung des I. Zivilsenats vom 8. Januar 1952 NJW 52, 299).
  • RG, 28.01.1935 - IV 306/34

    Hat das Unwirksamwerden eines Schiedsvertrags nach Art. 9 Nr. III 5 des Gesetzes …

    Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
    Ob dieser in RGZ 146, 366 für einen Sonderfall (Unwirksamwerden einer in einem Vertrag enthaltenen Schiedsklausel infolge einer Gesetzesänderung) ausgesprochene Satz in dieser Allgemeinheit aufrechterhalten werden kann, mag dahinstehen.
  • BGH, 12.04.1951 - IV ZR 22/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
    Die Anschlußrevision verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des IV. Zivilsenats vom 12. April 1951 (IV ZR 22/50).
  • RG, 17.02.1913 - IV 556/12

    Nacherbschaft; Unentgeltliche Verfügung des Vorerben

    Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgericht liegt eine unentgeltliche Verfügung über einen Erbschaftsgegenstand vor, wenn der Vorerbe - objektiv - ohne gleichwertige Gegenleistung Opfer aus der Erbmasse bringt und - subjektiv - entweder weiß, daß den Opfer keine gleichwertige Gegenleistung an die Erbmasse gegenübersteht, oder doch bei ordnungsmäßiger Verwaltung der Masse unter Berücksichtigung seiner künftigen Pflicht, die Erbschaft an den Nacherben herauszugeben, das Fehlen oder die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen (RGZ 81, 364; 105, 284; 117, 97, 125, 242 [245]).
  • RG, 26.09.1927 - VI 19/27

    Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
    Anders liegt der Fall, wenn nicht der Käufer, sondern der Verkäufer die Grunderwerbssteuer tragen soll, oder wenn beide Teile diese Steuer je zur Hälfte übernehmen wie im vorliegenden Fall (RGZ 118, 100 [102, 104]).
  • BGH, 26.06.1951 - V ZR 35/50

    Grundstückskauf. Bewirkung der Leistung

    Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
    Mit Urteil vom 26. Juni 1951 hat der erkennende Senat ausgesprochen, daß die Umstellung der Restforderung aus einem Grundstückskauf nicht von dem mehr oder minder zufälligen Zeitpunkt abhängig gemacht werden dürfe, an dem das Grundbuchamt den Übergang des Eigentums im Grundbuch eintrage, daß es vielmehr nur darauf ankomme, ob der Verkäufer am Währungsstichtag bereits alles getan habe, was erforderlich sei, um den Eigentumsübergang an den Grundstückskäufer herbeizuführen (BGHZ 2, 369 = NJW 51, 760 mit Anm. von Uhlemayr NJW 51, 962).
  • RG, 07.07.1930 - VI 646/29

    1. Zum Begriff, zur Auslegung und zur Wirksamkeit des Rentengutsvertrags. 2. Zur …

    Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
    Dach ständiger Rechtsprechung sind die Parteien während eines solchen Schwebezustandes durch ein gegenseitiges Treuverhältnis gebunden, alles zu tun, um den zwischen ihnen geschlossenen Vertrag vollwirksam zu machen; dazu gehört auch die Mitwirkung bei der Herbeiführung der notwendigen Genehmigungen (RGZ 115, 38; 119, 334; 129, 357 [376]).
  • BGH, 06.10.2004 - XII ZR 323/01

    Wirksamkeit der durch einen Miterben mit einer in den Nachlass fallenden …

    Diese Gegenseitigkeitsvoraussetzung wird jedoch beim Zurückbehaltungsrecht weniger streng als bei der Aufrechnung verstanden und auch dann bejaht, wenn die Gegenforderung dem Zurückhaltenden (hier: dem Kläger) nur gemeinschaftlich mit anderen (hier: gesamthänderisch mit seinem Bruder) zusteht (BGHZ 5, 173, 176; 38, 122, 125 f.).
  • BGH, 10.10.1984 - IVa ZR 75/83

    Rückabwicklung einer Grundstücksschenkung nach Eintritt des Nacherbfalles

    Dem hat sich der Bundesgerichtshof angeschlossen (BGHZ 5, 173, 182; Urteil vom 13.3.1952 - IV ZR 101/51 - LM BGB § 2113 Nr. 1; Urteil vom 15.5.1963 - V ZR 141/61 - LM BGB § 2205 Nr. 10).
  • BGH, 24.09.1971 - V ZB 6/71

    Schenkungen des Testamentsvollstreckers

    Unentgeltlich verfügt der Testamentsvollstrecker nämlich nur dann, wenn er entweder weiß, daß dem Opfer keine gleichwertige Leistung gegenübersteht, oder doch bei ordnungsmäßiger Verwaltung der Masse unter Berücksichtigung seiner künftigen Pflicht, die Erbschaft an den Erben (Nacherben) herauszugeben, das Fehlen oder die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen (vgl. RGZ 105, 246, 248; BGHZ 5, 173, 182 [BGH 15.02.1952 - V ZR 54/51]; 7, 274, 278, 279 [BGH 02.10.1952 - IV ZR 24/52]; Urteil vom 15. Mai 1963 V ZR 141/61, NJW 1963, 1613, 1614).
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Rechtsprechung
   BGH, 13.03.1952 - III ZR 212/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,448
BGH, 13.03.1952 - III ZR 212/51 (https://dejure.org/1952,448)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1952 - III ZR 212/51 (https://dejure.org/1952,448)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1952 - III ZR 212/51 (https://dejure.org/1952,448)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1952, 698
  • VersR 1952, 207
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.01.1951 - III ZR 28/50

    Einsturzschaden bei Trümmergrundstück

    Auszug aus BGH, 13.03.1952 - III ZR 212/51
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 23. Januar 1951 (BGHZ 1, 103) unter Hinweis auf die fast einhellige Rechtsprechung ausgeführt, dass auch ein Trümmergrundstück als Gebäude oder Teil eines Gebäudes anzusehen ist.

    Das Berufungsgericht hat zur Frage des Verschuldens ausgeführt, es dürften an die Sorgfaltspflicht bezüglich kriegsbeschädigter Grundstücke keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden (BGHZ 1, 103).

    Es bestand auch für den Beklagten kein Anlass, einem solchen Gutachten zu misstrauen, so dass es auf die objektive Richtigkeit nicht ankommt (BGHZ 1, 103).

  • BGH, 28.02.1952 - IV ZR 59/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.03.1952 - III ZR 212/51
    Ein Verstoss gegen § 139 ZPO liegt somit nicht vor (vgl. BGH-Urteil, vom 28.2.1952 - IV ZR 59/51).
  • BGH, 13.07.1956 - VI ZR 32/55

    Parteiänderung in der Berufungsinstanz

    (Urteil vom 13. März 1952 - III ZR 212/51 - IM § 836 BGB Nr. 2) ein Verwalter regelmäßig dann nicht als unterhaltungspflichtig im Sinne des § 838 BGB anzusehen, wenn er selbständig keine den Bau, den Abbruch oder die Erhaltung einer Ruine betreffenden Maßnahmen treffen kann und ihm keine Verfügung über irgend welche Mittel für das verwaltete Anwesen zusteht.
  • BGH, 19.06.1990 - VI ZR 197/89

    Voraussetzungen einer Gebäudeunterhaltungspflicht

    Zwar genügt die Übernahme lediglich einzelner das Bauwerk betreffender Verpflichtungen nicht (s. RG JW 1916, 1019 r.Sp. unten;… Erman/Schiemann BGB 8. Aufl. § 838 Rn. 2;… MK/Mertens 2. Aufl. § 838 BGB Rn. 3;… BGB-RGRK Kreft 12. Aufl. § 838 Rn. 4; vgl. auch BGH Urteil vom 13. März 1952 - III ZR 212/51 - LM BGB § 836 Nr. 2).
  • BGH, 16.06.1952 - III ZR 215/51

    Grundstücksverwalter. Kriegsbeschädigtes Gebäude

    Diese Auffassung, so meint die Revision, werde gestützt durch das Urteil des erkennenden Senats vom 13. März 1952 - III ZR 212/51 - ( VersR 1952, 207), in dem auch auf die Möglichkeit eines Fehlens der Unterhaltungspflicht beim Verwalter hingewiesen worden sei.

    Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob in solchen Fällen, die zwischen demjenigen der Entscheidung vom 13. März 1952 (III ZR 212/51 ) und dem hier streitigen liegen, die Beschränkungen der Handlungsfreiheit des Verwalters im Einzelfall so weit gehen, daß seine Haftung aus § 838 BGB entfallen müßte.

  • BGH, 30.05.1961 - VI ZR 310/56
    b) Für die Ruinen kriegszerstörter Bauwerke gilt nach gefestigter Rechtsprechung nichts Abweichendes (BGHZ 1, 103; BGH Urteil vom 13. März 1952 - III ZR 212/51 LM Nr. 2 zu § 836 BGB; Urteil vom 23 September 1953 - VI ZR 152/52 = LM Nr. 5 zu § 836 BGB und ständig).
  • BGH, 15.10.1953 - III ZR 1/52

    Rechtsmittel

    Welche Maßnahmen der Grundstücksbesitzer zur Erfüllung seiner Sicherungspflicht ergreifen muss, hängt, wie der Senat mehrfach (BGHZ 1, 103 [105] und Urt vom 13.3.1952 - III ZR 212/51, insoweit in LM § 836 Nr. 2 nicht abgedruckt) ausgesprochen hat, von den Umständen des Einzelfalles ab.

    Das Herabfallen eines Mauerbrockens wäre nur dann keine adäquate Folge der mangelhaften Abbruchsarbeiten, wenn der Sturm nach seinem Auftreten und seiner Stärke ein außergewöhnliches, außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit gelegenes Naturereignis gewesen wäre (BGH Urt. vom 13. März 1952 - III ZR 212/51).

  • BGH, 16.06.1952 - III ZR 142/50

    Rechtsmittel

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 1, 103 [105]; Urteil vom 13. März 1952 - III ZR 212/51 - VersR 1952, 207) geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, daß auch die auf dem Grundstück der Beklagten stehen gebliebenen Gebäudereste als Gebäude oder Teile eines Gebäudes im Sinne des § 836 BGB anzusehen sind und daß danach auch die Beklagte als Besitzerin des Trümmergrundstücks für den durch Einsturz einer Trüminermauer entstehenden Schaden grundsätzlich zum Ersatz verpflichtet ist, sofern sie nicht den Entlastungsbeweis führen kann, daß sie die zum Zwecke der Abwendung der Gefahr im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat.
  • BGH, 03.06.1958 - VI ZR 136/57

    Rechtsmittel

    Erstens handelt es sich um eine rein objektive Voraussetzung, ohne daß es erforderlich wäre, den Gefahrenzustand auf ein Verschulden irgendwelcher Personen zurückzuführen (BGH III ZR 142/50, LM § 836 Nr. 4 = VersR 1952, 207).
  • BGH, 24.10.1952 - V ZR 88/51

    Rechtsmittel

    Allerdings dürfen nach der auch vom Bundesgerichtshof gebilligten Rechtsprechung (BGHZ 1, 103 und Urteil vom 13. März 1952 III ZR 212/51), an die Sorgfaltspflicht der Eigentümer von kriegszerstörten oder beschädigten Häusern keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden.
  • BGH, 13.06.1958 - VI ZR 135/57

    Rechtsmittel

    Erstens handelt es sich um eine rein objektive Voraussetzung, ohne daß es erforderlich wäre, den Gefahrenzustend auf ein Verschulden irgendwelcher Personen zurückzuführen (BGH III ZR 142/50, LM § 836 Nr. 4 = VersR 1952, 207).
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