Rechtsprechung
| BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Leistung an alle Miterben - Eintragung des Eigentumsübergangs - Umstellung der rückständigen Kaufpreisraten im Verhältnis 10: 1 in Deutsche Mark - Genehmigung nach dem Wohnsiedlungsgesetz - Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung - Begutachtung durch Sachverständige ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 5, 173
- NJW 1952, 698
- DNotZ 1952, 216
- DB 1952, 327
- DB 1952, 328
Wird zitiert von ... (41) Zitiert selbst (9)
- BGH, 29.03.1951 - IV ZR 29/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
Der Entscheidung des IV. Zivilsenats vom 29. März 1951 (NJW 51, 708) wird insoweit beigetreten.Solche Wertsicherungsklauseln sind gegenüber den zwingenden Vorschriften der Währungsgesetze unwirksam; es kann insoweit auf die Entscheidung des IV. Zivilsenats vom 29. März 1951 (IV ZR 29/50 = NJW 51, 708) verwiesen werden, der der Senat folgt.
Die Ausführungen von T. Rötelmann in der Besprechung dieser Entscheidung (NJW 51, 708) geben keinen Anlass, von dieser in Rechtsprechung und Schrifttum herrschenden Auffassung abzuweichen (vgl OLG Hamburg MDR 50, 231; Ranninger in DNotZ 1951, 396; Stepp in der Besprechung der abweichenden Entscheidung des LG Memmingen DDR 50, 232; OLG Düsseldorf RdL 51, 65).
- RG, 18.05.1927 - V 354/26
Unentgeltliche Verfügung; Aufwertung
Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgericht liegt eine unentgeltliche Verfügung über einen Erbschaftsgegenstand vor, wenn der Vorerbe - objektiv - ohne gleichwertige Gegenleistung Opfer aus der Erbmasse bringt und - subjektiv - entweder weiß, daß den Opfer keine gleichwertige Gegenleistung an die Erbmasse gegenübersteht, oder doch bei ordnungsmäßiger Verwaltung der Masse unter Berücksichtigung seiner künftigen Pflicht, die Erbschaft an den Nacherben herauszugeben, das Fehlen oder die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen (RGZ 81, 364; 105, 284; 117, 97, 125, 242 [245]).Eine Verfügung wird aber nicht dadurch zu einer unentgeltlichen, dass die Parteien die künftige Rechtsentwicklung falsch beurteilt haben (RGZ 117, 97 [99]).
- BGH, 08.01.1952 - I ZR 70/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
Steht eine unwirksam gewordene Wertsicherungsklausel mit anderen Vereinbarungen in einem derart engen Zusammenhang dass der Vertrag ohne diese Wertsicherungsklausel nicht geschlossen worden wäre, so kommt § 139 BGB zur Anwendung (vgl auch die Entscheidung des I. Zivilsenats vom 8. Januar 1952 NJW 52, 299).
- RG, 28.01.1935 - IV 306/34
Hat das Unwirksamwerden eines Schiedsvertrags nach Art. 9 Nr. III 5 des Gesetzes …
Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
Ob dieser in RGZ 146, 366 für einen Sonderfall (Unwirksamwerden einer in einem Vertrag enthaltenen Schiedsklausel infolge einer Gesetzesänderung) ausgesprochene Satz in dieser Allgemeinheit aufrechterhalten werden kann, mag dahinstehen. - BGH, 12.04.1951 - IV ZR 22/50
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
Die Anschlußrevision verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des IV. Zivilsenats vom 12. April 1951 (IV ZR 22/50). - RG, 17.02.1913 - IV 556/12
Nacherbschaft; Unentgeltliche Verfügung des Vorerben
Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgericht liegt eine unentgeltliche Verfügung über einen Erbschaftsgegenstand vor, wenn der Vorerbe - objektiv - ohne gleichwertige Gegenleistung Opfer aus der Erbmasse bringt und - subjektiv - entweder weiß, daß den Opfer keine gleichwertige Gegenleistung an die Erbmasse gegenübersteht, oder doch bei ordnungsmäßiger Verwaltung der Masse unter Berücksichtigung seiner künftigen Pflicht, die Erbschaft an den Nacherben herauszugeben, das Fehlen oder die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen (RGZ 81, 364; 105, 284; 117, 97, 125, 242 [245]). - RG, 26.09.1927 - VI 19/27
Grundstückskaufvertrag
Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
Anders liegt der Fall, wenn nicht der Käufer, sondern der Verkäufer die Grunderwerbssteuer tragen soll, oder wenn beide Teile diese Steuer je zur Hälfte übernehmen wie im vorliegenden Fall (RGZ 118, 100 [102, 104]). - BGH, 26.06.1951 - V ZR 35/50
Grundstückskauf. Bewirkung der Leistung
Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
Mit Urteil vom 26. Juni 1951 hat der erkennende Senat ausgesprochen, daß die Umstellung der Restforderung aus einem Grundstückskauf nicht von dem mehr oder minder zufälligen Zeitpunkt abhängig gemacht werden dürfe, an dem das Grundbuchamt den Übergang des Eigentums im Grundbuch eintrage, daß es vielmehr nur darauf ankomme, ob der Verkäufer am Währungsstichtag bereits alles getan habe, was erforderlich sei, um den Eigentumsübergang an den Grundstückskäufer herbeizuführen (BGHZ 2, 369 = NJW 51, 760 mit Anm. von Uhlemayr NJW 51, 962). - RG, 07.07.1930 - VI 646/29
1. Zum Begriff, zur Auslegung und zur Wirksamkeit des Rentengutsvertrags. 2. Zur …
Auszug aus BGH, 15.02.1952 - V ZR 54/51
Dach ständiger Rechtsprechung sind die Parteien während eines solchen Schwebezustandes durch ein gegenseitiges Treuverhältnis gebunden, alles zu tun, um den zwischen ihnen geschlossenen Vertrag vollwirksam zu machen; dazu gehört auch die Mitwirkung bei der Herbeiführung der notwendigen Genehmigungen (RGZ 115, 38; 119, 334; 129, 357 [376]).
- BGH, 06.10.2004 - XII ZR 323/01
Wirksamkeit der durch einen Miterben mit einer in den Nachlass fallenden …
Diese Gegenseitigkeitsvoraussetzung wird jedoch beim Zurückbehaltungsrecht weniger streng als bei der Aufrechnung verstanden und auch dann bejaht, wenn die Gegenforderung dem Zurückhaltenden (hier: dem Kläger) nur gemeinschaftlich mit anderen (hier: gesamthänderisch mit seinem Bruder) zusteht (BGHZ 5, 173, 176; 38, 122, 125 f.). - BGH, 10.10.1984 - IVa ZR 75/83
Rückabwicklung einer Grundstücksschenkung nach Eintritt des Nacherbfalles
Dem hat sich der Bundesgerichtshof angeschlossen (BGHZ 5, 173, 182; Urteil vom 13.3.1952 - IV ZR 101/51 - LM BGB § 2113 Nr. 1; Urteil vom 15.5.1963 - V ZR 141/61 - LM BGB § 2205 Nr. 10). - BGH, 24.09.1971 - V ZB 6/71
Schenkungen des Testamentsvollstreckers
Unentgeltlich verfügt der Testamentsvollstrecker nämlich nur dann, wenn er entweder weiß, daß dem Opfer keine gleichwertige Leistung gegenübersteht, oder doch bei ordnungsmäßiger Verwaltung der Masse unter Berücksichtigung seiner künftigen Pflicht, die Erbschaft an den Erben (Nacherben) herauszugeben, das Fehlen oder die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen (vgl. RGZ 105, 246, 248; BGHZ 5, 173, 182 [BGH 15.02.1952 - V ZR 54/51]; 7, 274, 278, 279 [BGH 02.10.1952 - IV ZR 24/52]; Urteil vom 15. Mai 1963 V ZR 141/61, NJW 1963, 1613, 1614).
- BGH, 17.05.1988 - IX ZR 5/87
Rechtsfolgen der Verzichtserklärung des Erstehers und eines weiteren Gläubigers
- KG, 19.11.2012 - 8 U 144/09
Wohnsitzanspruch eines Mitglieds einer Adelsfamilie: Herausgabeanspruch bei …
Rn. 103 c) Ein Zurückbehaltungsrecht setzt nicht voraus, dass der Gegenanspruch dem Schuldner allein zusteht (s. BGH NJW-RR 1988, 1146, 1150; BGHZ 38, 122 = NJW 1963, 244; BGHZ 5, 173 = NJW 1952, 698;… Grüneberg in: Palandt, a.a.O., § 273 Rn 6). - BGH, 17.09.1954 - V ZR 32/53
Grundstückskauf. Bewirkung der Leistung
Nach der Entscheidung BGHZ 5, 173 soll es darauf ankommen, ob der Verkäufer am Währungsstichtag bereits alles getan habe, was erforderlich sei, um den Eigentumsübergang an den Grundstückskaufer herbeizuführen. - BGH, 24.10.1962 - V ZR 1/61
Gesamtschuldnerische Haftung der testamentarischen Erben gegenüber einem aus …
An der hier geforderten Gegenseitigkeit würde es allerdings nicht fehlen; denn diese Bestimmung setzt zwar nach ihrem Wortlaut ebenfalls voraus, daß der zurückhaltende Schuldner selbst zugleich Gläubiger des Gegenanspruchs ist; die Gegenseitigkeitsvoraussetzung wird jedoch beim Zurückbehaltungsrecht weniger streng als bei der Aufrechnung verstanden und auch dann bejaht, wenn die Gegenforderung dem Zurückhaltenden (hier dem Beklagten) nur gemeinschaftlich mit anderen (hier gesamthänderisch mit dem anderen Miterben) zusteht (die Zurückhaltung führt in diesen Fällen zu einer Verurteilung des Beklagten zur Leistung an den Kläger Zug um Zug gegen Leistung des Klägers an einen Dritten, hier die Erbengemeinschaft; so Senatsurteil BGHZ 5, 173, 176 [BGH 15.02.1952 - V ZR 54/51] im Anschluß an RG Recht 1917 Nr. 1021;… Staudinger/Werner, BGB 10./11. Aufl. § 273 Rdn. 4;… Erman/Goerke, BGB 3. Aufl. § 273 Anm. 5;… BGB RGRK 11. Aufl. § 273 Anm. 20;… vgl. auch Planck/Siber, BGB 4. Aufl. § 273 Anm. 2 a Beta). - BGH, 16.03.1977 - IV ZR 182/75
Gewährung eines lebenslänglichen Wohnrechts - Anspruch auf Schadensersatz - …
Deshalb beeinträchtigt die Grundstücksveräußerung im Umfang des Wertes der Leibrente auch dann nicht die Rechte des Nacherben, wenn die Leibrente keine gleichwertige Gegenleistung darstellen sollte und die Veräußerung deshalb, wie in BGHZ 5, 173, 182 ausgesprochen ist, einer unentgeltlichen gleichzusetzen ist (…vgl. BGB-RGRK 12. Aufl. § 2113 Rn. 33 sowie auch BGHZ 7, 274, 279). - BGH, 09.10.1953 - V ZR 51/52
Umrechnung von Geldwertansprüchen von Reichsmark in Deutsche Mark auf Grund der …
Reinicke, Wertsicherungsklauseln MDR 1953, 385 [386 linke Spalte] (vgl auch Schubert, Wertsicherungsklauseln in NJW 1950, 285) allein schon dazu führen würde, das Schuldverhältnis der Währungsumstellung zu unterwerfen, vom IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs aber nicht in diesem Sinne gewertet wird (vgl IV ZB 47/52 vom 26. Juni 1952 in NJW 1952, 1172 und BGHZ 9, 56 [60/63]; vgl aber auch BGHZ 5, 173 [181]).Die vom erkennenden Senat in BGHZ 5, 173 [181] vertretene Auffassung betrifft den Fall einer Vereinbarung, etwaige Folgen einer Währungsreform auszuschalten.
Zur Frage des "Bewirkens" der Leistung des Grundstücksverkäufers hat der Senat verschiedentlich Stellung genommen (BGHZ 2, 369 [375]; 5, 173 [177]; 214 [217]; Lindenmaier-Möhring, Nr. 17 zu UmstG § 18 Abs. 1 Nr. 2).
- OLG Hamm, 11.06.2002 - 15 W 170/02
Grundbuchberichtigung auf den Nacherben nach Eintritt des Nacherbfalls
Wird unterstellt, daß die Vorschrift des § 2113 Abs. 2 BGB hier eingreift, wäre die Übertragung des Miteigentumsanteils an dem Grundstück in Niederzissen mit dem Eintritt des Nacherbfalls insgesamt unwirksam geworden (BGHZ 5, 173, 182 = NJW 1952, 698; NJW 1985, 382). - BGH, 28.01.1959 - V ZR 153/57
Rechtsmittel
- BGH, 15.02.1971 - III ZR 217/67
Geltendmachung der die Unwirksamkeit beeinträchtigenden Verfügungen des Vorerben …
- BGH, 12.03.1999 - V ZR 243/97
Wirksamkeit des Verzichts des befreiten Vorerben auf Grundstückseigentum
- BGH, 14.06.2005 - X ZR 36/03
Zum Schadensersatzanspruch gem. § 635 BGB a.F.
- BGH, 15.05.1963 - V ZR 141/61
- BGH, 04.06.1954 - V ZR 89/53
Rechtsmittel
- OLG Frankfurt, 12.01.2023 - 20 W 196/22
Beschwerdeberechtigung bei abgelehnter Löschung Nacherbenvermerk
- BGH, 14.11.1952 - V ZR 95/51
Rechtsmittel
- BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 147/81
Bewertung der Abtretung eines Kaufpreisanspruches - Vorliegen einer gegenüber den …
- BGH, 23.03.1960 - V ZR 41/59
Unentgeltliche Verfügung eines Vorerben im Sinne des § 2113 Abs. 2 BGB durch …
- BGH, 24.05.1965 - III ZR 36/64
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments - Einsetzung zum Vorerben - …
- BGH, 12.03.1954 - V ZR 188/52
Rechtsmittel
- BGH, 20.04.1953 - IV ZR 155/52
Haftung des Amtsvormunds
- OLG Düsseldorf, 28.12.1989 - 6 U 119/89
Übertragung von Geschäftsanteilen an einer GmbH durch den Testamentsvollstrekker …
- OLG Stuttgart, 02.04.1998 - 19 U 124/96
- OLG Düsseldorf, 15.06.1989 - 6 U 271/88
Vorauszahlungen auf Stammeinlagen
- BGH, 24.11.1967 - V ZR 4/67
Anspruch auf Einwilligung in die Löschung einer eingetragenen …
- BGH, 07.03.1956 - V ZR 113/54
Umstellung der Eigenmittel des Siedlungsträgers
- BGH, 28.01.1972 - V ZR 5/70
Unterscheidung von genehmigungsbedürftigen Gleitklauseln und genehmigungsfreien …
- BGH, 25.09.1970 - V ZR 171/67
Anspruch auf Löschung einer Hypothek wegen Verstoß gegen den Umfang der …
- BGH, 05.03.1956 - II ZR 252/54
Rechtsmittel
- BGH, 25.03.1965 - VII ZR 178/63
Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Aufrechnung - Gleichartigkeit zweier …
- BFH, 04.12.1964 - III 328/60 U
Bedeutung einer vor dem Währungsstichtag getroffenen Vereinbarung über eine …
- BGH, 04.12.1963 - V ZR 189/61
Rechtsmittel
- BGH, 29.10.1954 - V ZR 101/53
Rechtsmittel
- BGH, 08.10.1954 - V ZR 63/53
Rechtsmittel
- BGH, 03.03.1954 - VI ZR 255/52
Rechtsmittel
- BGH, 11.07.1952 - V ZR 26/51
Rechtsmittel
- BGH, 27.11.1958 - VII ZR 156/57
- BGH, 27.06.1956 - IV ZR 81/56
Rechtsmittel
- BGH, 26.02.1953 - IV ZB 9/53
Rechtsmittel
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Rechtsprechung
| BGH, 13.03.1952 - III ZR 212/51 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
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Rechtsmittel
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- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1952, 698
- VersR 1952, 207
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.01.1951 - III ZR 28/50
Einsturzschaden bei Trümmergrundstück
Auszug aus BGH, 13.03.1952 - III ZR 212/51
Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 23. Januar 1951 (BGHZ 1, 103) unter Hinweis auf die fast einhellige Rechtsprechung ausgeführt, dass auch ein Trümmergrundstück als Gebäude oder Teil eines Gebäudes anzusehen ist.Das Berufungsgericht hat zur Frage des Verschuldens ausgeführt, es dürften an die Sorgfaltspflicht bezüglich kriegsbeschädigter Grundstücke keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden (BGHZ 1, 103).
Es bestand auch für den Beklagten kein Anlass, einem solchen Gutachten zu misstrauen, so dass es auf die objektive Richtigkeit nicht ankommt (BGHZ 1, 103).
- BGH, 28.02.1952 - IV ZR 59/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.03.1952 - III ZR 212/51
Ein Verstoss gegen § 139 ZPO liegt somit nicht vor (vgl. BGH-Urteil, vom 28.2.1952 - IV ZR 59/51).
- BGH, 13.07.1956 - VI ZR 32/55
Parteiänderung in der Berufungsinstanz
(Urteil vom 13. März 1952 - III ZR 212/51 - IM § 836 BGB Nr. 2) ein Verwalter regelmäßig dann nicht als unterhaltungspflichtig im Sinne des § 838 BGB anzusehen, wenn er selbständig keine den Bau, den Abbruch oder die Erhaltung einer Ruine betreffenden Maßnahmen treffen kann und ihm keine Verfügung über irgend welche Mittel für das verwaltete Anwesen zusteht. - BGH, 19.06.1990 - VI ZR 197/89
Voraussetzungen einer Gebäudeunterhaltungspflicht
Zwar genügt die Übernahme lediglich einzelner das Bauwerk betreffender Verpflichtungen nicht (s. RG JW 1916, 1019 r.Sp. unten;… Erman/Schiemann BGB 8. Aufl. § 838 Rn. 2;… MK/Mertens 2. Aufl. § 838 BGB Rn. 3;… BGB-RGRK Kreft 12. Aufl. § 838 Rn. 4; vgl. auch BGH Urteil vom 13. März 1952 - III ZR 212/51 - LM BGB § 836 Nr. 2). - BGH, 16.06.1952 - III ZR 215/51
Grundstücksverwalter. Kriegsbeschädigtes Gebäude
Diese Auffassung, so meint die Revision, werde gestützt durch das Urteil des erkennenden Senats vom 13. März 1952 - III ZR 212/51 - ( VersR 1952, 207), in dem auch auf die Möglichkeit eines Fehlens der Unterhaltungspflicht beim Verwalter hingewiesen worden sei.Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob in solchen Fällen, die zwischen demjenigen der Entscheidung vom 13. März 1952 (III ZR 212/51 ) und dem hier streitigen liegen, die Beschränkungen der Handlungsfreiheit des Verwalters im Einzelfall so weit gehen, daß seine Haftung aus § 838 BGB entfallen müßte.
- BGH, 30.05.1961 - VI ZR 310/56 b) Für die Ruinen kriegszerstörter Bauwerke gilt nach gefestigter Rechtsprechung nichts Abweichendes (BGHZ 1, 103; BGH Urteil vom 13. März 1952 - III ZR 212/51 LM Nr. 2 zu § 836 BGB; Urteil vom 23 September 1953 - VI ZR 152/52 = LM Nr. 5 zu § 836 BGB und ständig).
- BGH, 15.10.1953 - III ZR 1/52
Rechtsmittel
Welche Maßnahmen der Grundstücksbesitzer zur Erfüllung seiner Sicherungspflicht ergreifen muss, hängt, wie der Senat mehrfach (BGHZ 1, 103 [105] und Urt vom 13.3.1952 - III ZR 212/51, insoweit in LM § 836 Nr. 2 nicht abgedruckt) ausgesprochen hat, von den Umständen des Einzelfalles ab.Das Herabfallen eines Mauerbrockens wäre nur dann keine adäquate Folge der mangelhaften Abbruchsarbeiten, wenn der Sturm nach seinem Auftreten und seiner Stärke ein außergewöhnliches, außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit gelegenes Naturereignis gewesen wäre (BGH Urt. vom 13. März 1952 - III ZR 212/51).
- BGH, 16.06.1952 - III ZR 142/50
Rechtsmittel
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 1, 103 [105]; Urteil vom 13. März 1952 - III ZR 212/51 - VersR 1952, 207) geht das Berufungsgericht zutreffend davon aus, daß auch die auf dem Grundstück der Beklagten stehen gebliebenen Gebäudereste als Gebäude oder Teile eines Gebäudes im Sinne des § 836 BGB anzusehen sind und daß danach auch die Beklagte als Besitzerin des Trümmergrundstücks für den durch Einsturz einer Trüminermauer entstehenden Schaden grundsätzlich zum Ersatz verpflichtet ist, sofern sie nicht den Entlastungsbeweis führen kann, daß sie die zum Zwecke der Abwendung der Gefahr im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat. - BGH, 03.06.1958 - VI ZR 136/57
Rechtsmittel
Erstens handelt es sich um eine rein objektive Voraussetzung, ohne daß es erforderlich wäre, den Gefahrenzustand auf ein Verschulden irgendwelcher Personen zurückzuführen (BGH III ZR 142/50, LM § 836 Nr. 4 = VersR 1952, 207). - BGH, 24.10.1952 - V ZR 88/51
Rechtsmittel
Allerdings dürfen nach der auch vom Bundesgerichtshof gebilligten Rechtsprechung (BGHZ 1, 103 und Urteil vom 13. März 1952 III ZR 212/51), an die Sorgfaltspflicht der Eigentümer von kriegszerstörten oder beschädigten Häusern keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. - BGH, 13.06.1958 - VI ZR 135/57
Rechtsmittel
Erstens handelt es sich um eine rein objektive Voraussetzung, ohne daß es erforderlich wäre, den Gefahrenzustend auf ein Verschulden irgendwelcher Personen zurückzuführen (BGH III ZR 142/50, LM § 836 Nr. 4 = VersR 1952, 207).
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