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Weitere Entscheidung unten: BGH, 14.06.1963

Rechtsprechung
   BVerwG, 06.12.1963 - VII C 18.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,99
BVerwG, 06.12.1963 - VII C 18.63 (https://dejure.org/1963,99)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1963 - VII C 18.63 (https://dejure.org/1963,99)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1963 - VII C 18.63 (https://dejure.org/1963,99)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    HGB § 1 Abs. 2 Nr. 2

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 17, 230
  • NJW 1964, 152
  • NJW 1964, 512
  • MDR 1964, 263
  • DVBl 1964, 233
  • BB 1964, 284
 
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Wird zitiert von ... (39)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1963 - VII C 18.63
    Die Handwerksordnung macht zwar - in einer verfassungsrechtlich bedenkenfreien Regelung (BVerfGE 13, 97 [115/118]) - die Eintragung in die Handwerksrolle, also den Zugang zum Beruf des selbständigen Handwerkers, von einer umfassenden Beherrschung des von ihm gewählten Arbeitsgebietes abhängig (vgl. hierzu die Entscheidung des erkennenden Senats vom 9. Oktober 1959 - BVerwGE 9, 207).
  • BVerwG, 09.10.1959 - VII C 87.59

    Anforderungen an die für eine Ausnahmebewilligung im Handwerksrecht …

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1963 - VII C 18.63
    Die Handwerksordnung macht zwar - in einer verfassungsrechtlich bedenkenfreien Regelung (BVerfGE 13, 97 [115/118]) - die Eintragung in die Handwerksrolle, also den Zugang zum Beruf des selbständigen Handwerkers, von einer umfassenden Beherrschung des von ihm gewählten Arbeitsgebietes abhängig (vgl. hierzu die Entscheidung des erkennenden Senats vom 9. Oktober 1959 - BVerwGE 9, 207).
  • BVerwG, 15.07.1960 - VII C 89.60
    Auszug aus BVerwG, 06.12.1963 - VII C 18.63
    Diese Vorschrift ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwGE 11, 87) auch dann anwendbar, wenn ein Handwerk im Widerspruch zu § 1 Abs. 1 der Handwerks Ordnung vom 17. September 1953 (BGBl. I S. 1411) - HandwO - als stehendes Gewerbe von einem Unternehmer betrieben wird, der - wie das für den Kläger zutrifft - nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist und auch nicht die Voraussetzungen für eine solche Eintragung erfüllt.
  • Drs-Bund, 10.09.1963 - BT-Drs IV/1475
    Auszug aus BVerwG, 06.12.1963 - VII C 18.63
    Dementsprechend haben, wie auch der vom Bundesminister für Wirtschaft kürzlich dem Bundestag vorgelegte Bericht über die Lage der Mittelschichten (Bundestags-Drucksache IV/1475; dort insbesondere S. 10) erkennen läßt, auch in den Handwerksbetrieben die Investitionen für Maschinen in den letzten.
  • BVerwG, 16.09.1966 - I C 53.65

    Bestimmtheit einer Ordnungsverfügung über die Schließung eines Handwerksbetriebes …

    Typische "Expreß-Schuhbars" werden nicht handwerksmäßig betrieben (Bestätigung von BVerwGE 17, 230).

    Das Berufungsgericht hat die Revision wegen Abweichung von der Entscheidung des VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Dezember 1963 (BVerwGE 17, 230) zugelassen.

    Die materiellrechtliche Prüfung ergibt, daß im Grundsätzlichen an der Entscheidung des VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 17, 230) darüber festzuhalten ist, wann ein Gewerbe handwerksmäßig betrieben wird.

    Wie schon BVerwGE 17, 230 [231/232] erkennen läßt, hängt die Eintragungspflicht des § 1 Abs. 1 HandwO davon ab, daß zwei Voraussetzungen nebeneinander erfüllt sind: die handwerksmäßige Betriebsart und die fachliche Zugehörigkeit zu einem handwerksfähigen, d.h. in Anlage A HandwO, der sogenannten Positivliste, aufgeführten Gewerbe.

    Daß die Schuhbars als Schuhreparaturbetriebe fachlich zum Schuhmachergewerbe (Nr. 58 alt/77 neu der Positivliste) gehören, steht außer Zweifel (s. BVerwGE 17, 230 [231 und 232]).

    Dagegen ist aus den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zu folgern, daß es Art. 12 Abs. 1 GG verletzen würde, den Großen Befähigungsnachweis auch dann zu verlangen, wenn ein Betrieb sich ausschließlich auf Arbeiten beschränkt, für deren einwandfreie Ausführung statt der sechs- bis neunjährigen handwerksmäßigen Ausbildung eine in wenigen Anlerntagen erreichbare Vertrautheit mit einigen in dem Betrieb vorhandenen technischen Hilfsmitteln voll ausreicht (BVerwGE 17, 230 [233]).

    Entsprechend ändern sich auch Bedeutung und Gewicht der mannigfachen Merkmale, die sich zur Abgrenzung des Handwerksbegriffs heranziehen lassen, so u.a. die Bedeutung der hier interessierenden, zunehmenden Verwendung von Maschinen für die Zuordnung der Betriebe zum Handwerk oder zur Industrie (BVerwGE 17, 230 [233 f.]).

    Insoweit findet übrigens die Entscheidung des VII. Senats (BVerwGE 17, 230) eine Bestätigung in der allgemein bekannten Erfahrung, daß seit dem Aufkommen der Schuhbars keine Klagen der Öffentlichkeit über minderwertige Leistungen laut geworden sind.

  • BVerwG, 26.10.2021 - 8 C 34.20

    Zuordnung zu zulassungsfreiem Handwerk; handwerksmäßige Betriebsform

    Auch Betriebe, die sich auf bestimmte Arbeiten im Tätigkeitsbereich eines Handwerks spezialisieren, können deshalb diesem Handwerk zuzuordnen sein (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1963 - 7 C 18.63 - BVerwGE 17, 230 ).

    Rn. 25 Unter welchen Voraussetzungen ein Betrieb handwerksmäßig ist (vgl. auch § 1 Abs. 2 Satz 1 HwO), wird in der Handwerksordnung nicht definiert und richtet sich nach dem Gesamtbild des einzelnen Betriebes (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1963 - 7 C 18.63 - BVerwGE 17, 230 ).

    Für sie ist kennzeichnend, dass die Arbeitsleistung im Betrieb durch - ggf. mit Hilfsmitteln unterstützte - qualifizierte Handarbeit erzielt wird und fachgerecht und einwandfrei nur bei Beherrschung der in handwerklicher Schulung erworbenen Kenntnisse und Handfertigkeit erzielt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1963 - 7 C 18.63 - BVerwGE 17, 230 ; dazu BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 1971 - 1 BvR 280/66 - BVerfGE 32, 54 ; BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1979 - 5 C 10.79 - BVerwGE 58, 217 ; vgl. Stork, in: Schwannecke, Die deutsche Handwerksordnung, § 18 Rn. 7; Schreiner, in: Schwannecke, ebd.

  • OVG Sachsen, 16.07.2024 - 6 A 245/23

    Handwerksordnung; Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke; Eintragung; Abgrenzung …

    Auch Betriebe, die sich auf bestimmte Arbeiten im Tätigkeitsbereich eines Handwerks spezialisieren, können deshalb diesem Handwerk zuzuordnen sein (…BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2021 a. a. O.; v. 6. Dezember 1963 - 7 C 18.63 -, BVerwGE 17, 230, 232).

    Rn. 14 Unter welchen Voraussetzungen ein Betrieb handwerksmäßig ist (vgl. auch § 1 Abs. 2 Satz 1 HwO), wird in der Handwerksordnung nicht definiert und richtet sich nach dem Gesamtbild des einzelnen Betriebes (…BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2021 - 8 C 34.20 -, BVerwGE 174, 58 Rn. 25; v. 6. Dezember 1963 - 7 C 18.63 -, BVerwGE 17, 230, 232).

    Für sie ist kennzeichnend, dass die Arbeitsleistung im Betrieb durch - ggf. mit Hilfsmitteln unterstützte - qualifizierte Handarbeit erzielt wird und fachgerecht und einwandfrei nur bei Beherrschung der in handwerklicher Schulung erworbenen Kenntnisse und Handfertigkeit erzielt werden kann (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2021 a. a. O. m. w. N.; v. 6. Dezember 1963 a. a. O., 233).

  • BVerwG, 19.08.1986 - 1 C 5.84

    Handwerksordnung - Schuhreparaturen - Schuhmacher

    Das entspricht der Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 17, 230 [231] = NJW 1964, 512; BVerwGE 25, 66 [67] - "Express-Schuhbar").

    Das BerGer. weicht auch nicht von der zu den "ExpressSchuhbars" ergangenen Rechtsprechung des BVerwG (BVerwGE 17, 230 = NJW 1964, 512; BVerwGE 25, 66) ab, wenn es die Art des Betriebes und der Schuhreparaturen des Beigel.

    Während die früheren Entscheidungen des BVerwG nur einfache Reparaturen -Befestigung neuer Absatzstücke auf sog. Pfennigabsätzen, Erneuerung von Sohlen, Spitzen und Absätzen in BVerwGE 17, 230 = NJW 1964, 512; Reparieren und Ersetzen von Absätzen, im Klebeverfahren Anbringen neuer Sohlen aus Leder, Gummi oder anderen Werkstoffen sowie kleine Stepparbeiten in BVerwGE 25, 66 -betrafen, hat das BerGer. hier in bindender Weise weitergehende Reparaturarbeiten wie das Durchnähen oder Doppeln einer vorhandenen Zwischensohle, die auf der Laufsohle befestigt ist, Stepparbeiten zur Reparatur aufgerissener Stellen im Oberleder, die Erneuerung des Fersenfutters sowie von Reißverschlüssen, Durchnähund Doppelarbeiten zum Ersatz früher vorhandener Nähte sowie das Weiten festgestellt, die die Entscheidung des BerGer. tragen.

  • BVerwG, 22.05.1964 - VII C 86.60

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 6. Dezember 1963 - BVerwG VII C 18.63 - (BB 1964 S. 284 = DVBl. 1964 S. 233 = NJW 1964 S. 512 = MDR 1964 S. 263 = Wertpapiermitteilungen 1964 IV S. 392 = Handwerk und Gewerbe Nr. 2 vom 11. Januar 1964) ausgeführt, daß sich allgemeingültige Merkmale, die in jedem Fall ohne weiteres eine eindeutige Klärung der Frage, ob ein Gewerbe handwerksmäßig betrieben wird, ermöglichen könnten, kaum festlegen lassen.

    Daß aus der Tatsache, ob in einem Gewerbebetrieb Lehrlinge ausgebildet werden oder auch nur ausgebildet worden können, für die Lösung der Frage, ob es sich um einen Handwerksbetrieb handelt oder nicht, nichts Entscheidendes gewonnen werden kann, hat der erkennende Senat bereits in der schon an früherer Stelle erwähnten Entscheidung vom 6. Dezember 1963 - BVerwG VII C 18.63 - dargelegt.

    Der erkennende Senat hat bereits in der schon mehrfach erwähnten Entscheidung vom 6. Dezember 1963 - BVerwG VII C 18.63 - ausgeführt, daß auch Handwerksbetriebe, um wettbewerbsfähig bleiben zu können, in Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung und im Hinblick auf die angespannte Lage am Arbeitsmarkt in zunehmendem Maße auf die Verwendung von Maschinen und vorgefertigtem Material angewiesen sein können.

  • VG Berlin, 25.06.2024 - 4 K 81.23

    Ordnungsgemäße Durchführung des Vorverfahrens vor Erhebung der …

    Auch Betriebe, die sich auf bestimmte Arbeiten im Tätigkeitsbereich eines Handwerks spezialisieren, können diesem Handwerk zuzuordnen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1963 - BVerwG 7 C 18.63 - BVerwGE 17, 230, 232).

    Eine handwerksmäßige Betriebsform zeichnet sich dadurch aus, dass die Arbeitsleistung im Betrieb durch - ggf. mit Hilfsmitteln unterstützte - qualifizierte Handarbeit erzielt wird und fachgerecht und einwandfrei nur bei Beherrschung der in handwerklicher Schulung erworbenen Kenntnisse und Handfertigkeiten erzielt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1963 - BVerwG 7 C 18.63 - BVerwGE 17, 230, 233;… Leisner, in: BeckOK HwO, 24. Edition, Stand: 01.03.2024, § 1 Rn. 23, 25;… Thiel, in: Honig/Knörr/Thiel, Handwerkordnung, 5. Auflage 2017, § 1 Rn. 39).

  • BVerwG, 06.04.1990 - 7 B 44.90

    Schulaufsichtliche Genehmigung für

    Mit diesem Inhalt bilden die Genehmigungsvoraussetzungen des Art. 7 Abs. 4 GG zugleich den Rahmen für die Schulaufsicht, die dem Staat gegenüber den Ersatzschulen obliegt (BVerwGE 12, 349 [BVerwG 14.07.1961 - VII C 23/60]; 17, 236 [BVerwG 06.12.1963 - VII C 18/63]).
  • VG Saarlouis, 12.09.2006 - 3 F 38/06

    Antrag auf Schließung einer Filialapotheke durch die Konkurrenz; Nichtigkeit …

    Dem deutschen Apothekenrecht liegt ausgehend von der Erkenntnis, dass Arzneimittel keine gewöhnlichen Waren, sondern die wichtigsten Hilfsmittel der ärztlichen Kunst zur Heilung und Vorbeugung von Krankheiten sind und zur Linderung von Schmerzen dienen, und dass dem Apotheker, dem vorrangig die geordnete Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln zukommt, als besonderem, qualifizierten Beruf des Gesundheitswesen eine große Verantwortung im Rahmen der öffentlichen Aufgabe der Arzneimittelversorgung obliegt, das Leitbild des "Apothekers in seiner Apotheke" zugrunde (vgl. BVerfG, Urt. v. 13. Febr. 1964 -1 BvL 17/61-, -1 BvR 494/60, 128/61- BVerwGE 17, 233 [BVerwG 06.12.1963 - VII C 18/63] ;… BVerwG, Urt. v. 11. März 1993 -3 C 90/90 - Buchholz 418.20 Nr. 27).
  • VG Berlin, 19.02.2025 - 4 L 847.24

    Nutzung von Wanddrucker kein zulassungspflichtiges Handwerk

    Eine handwerksmäßige Betriebsform zeichnet sich dadurch aus, dass die Arbeitsleistung im Betrieb durch - ggf. mit Hilfsmitteln unterstützte - qualifizierte Handarbeit erzielt wird und fachgerecht und einwandfrei nur bei Beherrschung der in handwerklicher Schulung erworbenen Kenntnisse und Handfertigkeiten erzielt werden kann (BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1963 - BVerwG 7 C 18.63 - NJW 1964, 512, 513;… vgl. Leisner, in: Leisner, BeckOK HwO, 24. Edition, Stand: 01.03.2024, § 1 Rn. 23, 25;… Thiel, in: Honig/Knörr/Thiel, Handwerkordnung, 5. Auflage 2017, § 1 Rn. 39).
  • VG Saarlouis, 20.03.2007 - 3 K 361/06

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger …

    Dem deutschen Apothekenrecht liegt ausgehend von der Erkenntnis, dass Arzneimittel keine gewöhnlichen Waren, sondern die wichtigsten Hilfsmittel der ärztlichen Kunst zur Heilung und Vorbeugung von Krankheiten sind und zur Linderung von Schmerzen dienen, und dass dem Apotheker, dem vorrangig die geordnete Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln zukommt, als besonderem, qualifiziertem Beruf des Gesundheitswesen eine große Verantwortung im Rahmen der öffentlichen Aufgabe der Arzneimittelversorgung obliegt, das Leitbild des "Apothekers in seiner Apotheke" zugrunde (vgl. BVerfG, Urt. v. 13. Febr. 1964 -1 BvL 17/61 -, -1 BvR 494/60, 128/61- BVerwGE 17, 233 [BVerwG 06.12.1963 - VII C 18/63] ;… BVerwG, Urt. v. 11. März 1993 -3 C 90/90 - Buchholz 418.20 Nr. 27 ).
  • BVerwG, 12.02.1965 - VII C 30.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.12.1965 - I B 57.65

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

  • BVerwG, 18.06.1965 - VII C 15.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.03.1964 - VII C 20.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.03.1964 - VII C 134.63

    Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache - Festlegung des Wertes des …

  • BVerwG, 17.03.1964 - VII C 17.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.03.1964 - VII C 140.63

    Untersagung einer selbständigen Ausübung des Schuhmacherhandwerks in Form einer …

  • BVerwG, 17.03.1964 - VII C 135.63

    Untersagung des Betriebs eines Schuhreparaturdienstes und eines Einzelhandels mit …

  • BVerwG, 11.03.1964 - VII C 132.63

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache - Entscheidung über die Kosten des …

  • VGH Bayern, 25.05.2000 - 2 B 96.4300

    Nachbarstreit; Pizza-Heim-Service; allgemeines Wohngebiet; Ausnahme; …

  • VG Saarlouis, 18.09.2006 - 3 F 39/06

    Anspruch auf Schließung einer Filialapotheke; Statthaftigkeit eines Antrags auf …

  • BAG, 11.03.1981 - 4 AZR 1022/78

    Tarifauslegung - Handwerklicher Charakter - Industrieller Charakter - …

  • VG Saarlouis, 21.03.2007 - 3 K 364/06

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Erlaubnis zum Versand apothekenpflichtiger …

  • BAG, 27.06.1984 - 5 AZR 25/83
  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 60.65

    Verfahrensmangel durch Nichteinholung eines weiteren Sachverständigengutachtens …

  • BVerwG, 06.12.1963 - VII C 129.60

    Verpflichtung einer Handwerkskammer zur Löschung eines Eintrags aus der …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.1994 - 11 B 12415/94

    Herstellung von Fladenbrot; Minderhandwerk

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.1980 - 2 A 94/78

    Untersagung der Fortführung eines Handwerkbetriebes; Selbständige Anfechtung …

  • VG Würzburg, 16.08.1990 - W 3 K 89.304

    Errichtung und Betrieb einer "Privaten Volksschule (Grundschule) im Universellen …

  • BVerwG, 28.11.1969 - VII CB 63.68

    Unterrichtsgenehmigung nach nordrhein-westfälischem Recht - Persönliche …

  • VG Berlin, 09.11.1982 - 4 A 331.82

    Untersagung der Fortsetzung des Betriebes des Fotografen-Handwerks; Anforderungen …

  • BayObLG, 19.09.1994 - 3 ObOWi 62/94
  • OVG Berlin, 24.09.1971 - II B 12.71

    Zulässigkeit eines Abenteuerspielplatzes im allgemeinen Wohngebiet

  • BVerwG, 10.03.1964 - VII C 19.63

    Rechtsmittel

  • OLG Karlsruhe, 19.10.1995 - 4 U 254/94

    Zur Auslegung eines Urteilsausspruchs in Hinblick auf die Anforderungen für die …

  • OLG München, 19.09.1994 - 3 ObOWi 62/94

    Vorliegen eines mit einem Unternehmen der Landwirtschaft verbundenen …

  • BVerwG, 18.06.1965 - VII C 22.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.03.1964 - VII C 65.63

    Kosten - Verfahren - Partei

  • OLG Köln, 04.03.1980 - 3 Ss 42/80

    Kriterien für das handwerksmäßige Betreiben einer Gebäudereinigertätigkeit; …

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Rechtsprechung
   BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,158
BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62 (https://dejure.org/1963,158)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1963 - KZR 5/62 (https://dejure.org/1963,158)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1963 - KZR 5/62 (https://dejure.org/1963,158)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Klageänderung - Anforderungen an den Begriff der "Sachdienlichkeit" einer Klageänderung - Auslegung von Hauptanträgen und Hilfsanträgen - Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche - Preisbindung von Markenwaren im Sinne des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 40, 135
  • NJW 1964, 152
  • MDR 1964, 28
  • GRUR 1964, 154
  • DB 1963, 1671
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (14)

  • RG, 15.05.1936 - II 196/35

    1. Über das Erfordernis der Lückenlosigkeit des Preisbindungssystems für …

    Auszug aus BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62
    Die sachlichrechtliche Bedeutung liegt darin, daß Ansprüche gegen Außenseiter wegen Mißachtung eines zulässigen vertikalen Preis- und/oder Vertriebsbindungssystems aus § 1 UWG und § 826 BGB zur Voraussetzung haben, daß die lückenlose Durchführung des Systems - von vereinzelten unvermeidlichen Fehlschlägen abgesehen - sichergestellt ist (RGZ 136, 65, 72/73; BGH GRUR 1958, 240, 245 - Waldbauer - unter weiterem Hinweis auf RGZ 133, 330, 336/37; 151, 239, 243, 252).

    Die beweisrechtliche Bedeutung der Lückenlosigkeit liegt darin, daß sie dem bindenden Unternehmer im Prozeß gegen den Außenseiter eine Beweiserleichterung verschafft: ist die Lückenlosigkeit des Bindungssystems im gedanklichen Aufbau und in der praktischen Durchführung dargetan, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß der Außenseiter die Waren nur vermittels fremden Vertragsbruchs oder auf Schleichwegen erlangt haben kann, und es obliegt dann dem Außenseiter, diesen "Beweis des ersten Anscheins" zu entkräften (RGZ 151, 239, 255; BGHZ 36, 370, 376 [BGH 15.02.1962 - KVR 1/61] ;… Baumbach/Hefermehl a.a.O. Rdn. 318 zu § 1 UWG).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (z.B. RGZ 133, 330, 336; 151, 239, 255; BGH GRUR 1958, 240, 245) hat im Rechtsstreit gegen einen Außenseiter das bindende Unternehmen zu beweisen, daß es sein vertikales Bindungssystem gedanklich lückenlos errichtet hat und praktisch lückenlos durchführt.

    Da es nach dem Vortrag beider Parteien in diesem Rechtsstreit - anders als in dem Fall RGZ 151, 239 (245 bis 247) - jedenfalls für den Unterlassungsanspruch der Klägerin darauf ankam, ob das ausländische Bindungssystem der Klägerin "jetzt", also im Zeitpunkt des Urteils des Berufungsgerichts, lückenlos war, wäre also darauf abzustellen gewesen, ob das System der Klägerin seit Vornahme der von den Zeugen geschilderten Änderungen den Anforderungen an die gedankliche Lückenlosigkeit genügte.

  • BGH, 17.01.1951 - II ZR 16/50

    Prozeßführungsrecht des Ehemannes. Klagänderung

    Auszug aus BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62
    Der maßgebliche Gesichtspunkt für die Beurteilung einer Klageänderung als sachdienlich oder als nicht sachdienlich ist der Gesichtspunkt der Prozeßwirtschaftlichkeit (BGHZ 1, 65, 72) [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50] .

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und vordem des Reichsgerichts kommt es nicht auf die subjektiven Interessen der Partei, sondern allein auf die objektive Beurteilung an, ob und inwieweit die Zulassung der Klageänderung der Ausräumung des sachlichen Streitstoffs im Rahmen des anhängigen Rechtsstreite dient und einem anderenfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BGHZ 1, 65, 71 [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50] ; BGH LM Nr. 1 zu § 648 BGB bei III; RG JW 1935, 2896 Nr. 19).

    Danach ist zwar an sich nicht darauf abzustellen, ob die Zulassung der Klageänderung weitere Erklärungen der Parteien und neue Beweiserhebungen notwendig machen und ob durch Zulassung einer Klageänderung in der Berufungsinstanz der Beklagte für die Verhandlung über die geänderte Klage eine Tatsacheninstanz verlieren würde (BGHZ 1, 65, 71 ff) [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50] .

  • BGH, 10.12.1957 - I ZR 175/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62
    Die sachlichrechtliche Bedeutung liegt darin, daß Ansprüche gegen Außenseiter wegen Mißachtung eines zulässigen vertikalen Preis- und/oder Vertriebsbindungssystems aus § 1 UWG und § 826 BGB zur Voraussetzung haben, daß die lückenlose Durchführung des Systems - von vereinzelten unvermeidlichen Fehlschlägen abgesehen - sichergestellt ist (RGZ 136, 65, 72/73; BGH GRUR 1958, 240, 245 - Waldbauer - unter weiterem Hinweis auf RGZ 133, 330, 336/37; 151, 239, 243, 252).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (z.B. RGZ 133, 330, 336; 151, 239, 255; BGH GRUR 1958, 240, 245) hat im Rechtsstreit gegen einen Außenseiter das bindende Unternehmen zu beweisen, daß es sein vertikales Bindungssystem gedanklich lückenlos errichtet hat und praktisch lückenlos durchführt.

  • RG, 06.10.1931 - II 76/31

    1. Zur Auslegung des § 1 Abs. 3 des fünften Abschnitts der Verordnung des …

    Auszug aus BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62
    Die sachlichrechtliche Bedeutung liegt darin, daß Ansprüche gegen Außenseiter wegen Mißachtung eines zulässigen vertikalen Preis- und/oder Vertriebsbindungssystems aus § 1 UWG und § 826 BGB zur Voraussetzung haben, daß die lückenlose Durchführung des Systems - von vereinzelten unvermeidlichen Fehlschlägen abgesehen - sichergestellt ist (RGZ 136, 65, 72/73; BGH GRUR 1958, 240, 245 - Waldbauer - unter weiterem Hinweis auf RGZ 133, 330, 336/37; 151, 239, 243, 252).

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (z.B. RGZ 133, 330, 336; 151, 239, 255; BGH GRUR 1958, 240, 245) hat im Rechtsstreit gegen einen Außenseiter das bindende Unternehmen zu beweisen, daß es sein vertikales Bindungssystem gedanklich lückenlos errichtet hat und praktisch lückenlos durchführt.

  • BGH, 15.02.1962 - KVR 1/61

    Barrabatte und Preisbindung

    Auszug aus BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62
    Ist nämlich das System lückenhaft, sei es in seinem gedanklichen Aufbau, sei es in der praktischen Durchführung, und führen die Lücken dazu, daß Konkurrenten der gebundenen Händler ohne eine gleiche rechtliche und tatsächliche Bindung Wettbewerb treiben können, dann ist im allgemeinen sogar schon den gebundenen Händlern selbst die Einhaltung der sich aus der Bindung ergebenden Verpflichtungen nicht mehr zuzumuten (BGHZ 36, 370, 375 [BGH 15.02.1962 - KVR 1/61] /76 - Rollfilme).

    Die beweisrechtliche Bedeutung der Lückenlosigkeit liegt darin, daß sie dem bindenden Unternehmer im Prozeß gegen den Außenseiter eine Beweiserleichterung verschafft: ist die Lückenlosigkeit des Bindungssystems im gedanklichen Aufbau und in der praktischen Durchführung dargetan, so spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß der Außenseiter die Waren nur vermittels fremden Vertragsbruchs oder auf Schleichwegen erlangt haben kann, und es obliegt dann dem Außenseiter, diesen "Beweis des ersten Anscheins" zu entkräften (RGZ 151, 239, 255; BGHZ 36, 370, 376 [BGH 15.02.1962 - KVR 1/61] ;… Baumbach/Hefermehl a.a.O. Rdn. 318 zu § 1 UWG).

  • RG, 05.04.1932 - II 192/31

    1. Zur Frage der Rechtsgültigkeit der Verordnung über Preisbindungen für …

    Auszug aus BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62
    Nun ist der Revision allerdings zuzugeben, daß es im letzteren Fall auf die Lückenlosigkeit des Preis- und/oder Vertriebsbindungssystems nicht ankommt, der Tatbestand des Schleichbezugs einen Unterlassungsanspruch aus § 1 UWG entgegen der Meinung des Berufungsgerichts vielmehr auch dann zu begründen vermag, wenn das Bindungssystem nicht lückenlos ist (RGZ 136, 65, 73; 148, 364, 366/67;… Baumbach/Hefermehl a.a.O. Rdn. 312 zu § 1 UWG).

    Die sachlichrechtliche Bedeutung liegt darin, daß Ansprüche gegen Außenseiter wegen Mißachtung eines zulässigen vertikalen Preis- und/oder Vertriebsbindungssystems aus § 1 UWG und § 826 BGB zur Voraussetzung haben, daß die lückenlose Durchführung des Systems - von vereinzelten unvermeidlichen Fehlschlägen abgesehen - sichergestellt ist (RGZ 136, 65, 72/73; BGH GRUR 1958, 240, 245 - Waldbauer - unter weiterem Hinweis auf RGZ 133, 330, 336/37; 151, 239, 243, 252).

  • BGH, 17.02.1955 - II ZR 316/53

    Parteiauswechslung

    Auszug aus BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62
    Die Entscheidung darüber, ob eine Klageänderung sachdienlich ist oder nicht , ist der Nachprüfung in der Revisionsinstanz nur daraufhin unterworfen, ob der Tatsachenrichter den Rechtsbegriff der Sachdienlichkeit verkannt und damit die Grenzen seines Ermessens überschritten hat (BGHZ 16, 317, 322 [BGH 17.02.1955 - II ZR 316/53] ; BGH LM Nr. 11 zu § 264 ZPO bei 4).
  • BGH, 05.11.1962 - I ZR 39/61

    Kindernähmaschinen

    Auszug aus BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62
    Daß diese Ansprüche nicht noch außerdem - unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Klägerin - aus § 823 Abs. 1 BGB hergeleitet werden können, nimmt das Berufungsgericht lediglich deshalb an, weil es nach läge des Falles hier einen solchen Eingriff nicht als gegeben ansieht; eine Anwendung von § 823 Abs. 1 BGB aus dem Gesichtspunkt des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb scheidet aber schon aus Rechtsgründen wegen des nur subsidiären, lückenausfüllenden Charakters dieser Haftungsgrundlage aus (vgl. BGHZ 36, 252, 256 [BGH 22.12.1961 - I ZR 152/59] /57; 38, 200, 204).
  • BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59

    Gründerbildnis

    Auszug aus BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62
    Daß diese Ansprüche nicht noch außerdem - unter dem Gesichtspunkt eines rechtswidrigen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Klägerin - aus § 823 Abs. 1 BGB hergeleitet werden können, nimmt das Berufungsgericht lediglich deshalb an, weil es nach läge des Falles hier einen solchen Eingriff nicht als gegeben ansieht; eine Anwendung von § 823 Abs. 1 BGB aus dem Gesichtspunkt des Eingriffs in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb scheidet aber schon aus Rechtsgründen wegen des nur subsidiären, lückenausfüllenden Charakters dieser Haftungsgrundlage aus (vgl. BGHZ 36, 252, 256 [BGH 22.12.1961 - I ZR 152/59] /57; 38, 200, 204).
  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 214/59
    Auszug aus BGH, 14.06.1963 - KZR 5/62
    Gleichwohl besteht Veranlassung, folgendes klarzustellen (…vgl. dazu auch Baumbach/Hefermehl a.a.O. Rdn. 280-282 zu § 1 UWG; Königs NJW 1961, 1041 ff, 1046 [BGH 21.12.1960 - VIII ZR 214/59] /47; Lieberknecht NJW 1963, 609 ff, 610 [OLG Frankfurt am Main 02.08.1962 - 6 U 65/62] /11, je mit weiteren Nachw. aus Rechtsprechung und Schrifttum):.
  • BGH, 08.03.1962 - KZR 8/61

    Ausnutzung fremden Vertragsbruchs

  • BGH, 13.11.1953 - I ZR 79/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.10.1956 - I ZR 2/55

    Rechtsmittel

  • RG, 11.10.1935 - II 198/35

    1. Bedarf es zur Annahme der Sittenwidrigkeit einer zu Wettbewerbszwecken …

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 74/06

    bundesligakarten.de - Wettbewerbswidrigkeit des Schleichbezugs: Ausnutzung …

    cc) Der Unlauterkeitstatbestand des Schleichbezugs ist zwar zum Schutz (seinerzeit zulässiger) Preisbindungssysteme und selektiver Vertriebssysteme entwickelt worden (vgl. RGZ 136, 65, 73; 148, 364, 366 f.; BGHZ 40, 135, 137 - Trockenrasierer).
  • OLG Düsseldorf, 12.09.2019 - 15 U 48/19

    Wettbewerbsverstoß einer Werbung im Internet

    Rn. 42 Die Sachdienlichkeit bestimmt sich maßgeblich nach der Prozesswirtschaftlichkeit (BGH GRUR 1964, 154 (156) - Trockenrasierer II).

    Es kommt in erster Linie darauf an, ob und inwieweit die Zulassung der Klageänderung der Ausräumung des sachlichen Streitstoffs im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits dient und einem andernfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BGH GRUR 1964, 154 (156) - Trockenrasierer II).

  • BGH, 07.02.2006 - KZR 33/04

    Probeabonnement

    Denn auch in diesem Fall darf der preisbindende Verleger nichts tun, was die Bindung der Endverkaufspreise untergräbt und dem vertragstreuen gebundenen Händler Schwierigkeiten bereiten kann (vgl. BGHZ 38, 90, 94 - Grote Revers; 40, 135, 139 - Trockenrasierer; 53, 76, 86 - Schallplatten II).
  • OLG Hamburg, 24.10.2012 - 5 U 38/10

    Internet-Reiseportal darf nicht zur kommerziellen Flugvermittlung auf …

    Rn. 207 aa Der "Schleichbezug" bildet nach ständiger Rechtsprechung eine Fallgruppe der unlauteren Wettbewerberbehinderung (BGH GRUR 1964, 154 - Trockenrasierer II).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 130/96

    BGH überdenkt Rechtsprechung zum Schutz selektiver Vertriebssysteme - …

    Denn in diesen Fällen handelt der Außenseiter stets wettbewerbswidrig, ohne daß es insofern auf die lückenlose Einhaltung des Systems ankäme (vgl. BGHZ 40, 135, 138 - Trockenrasierer II [KartellS];… BGH, Urt. v. 14.7.1988 - I ZR 184/86, GRUR 1988, 916, 917 = WRP 1988, 734 - PKW-Schleichbezug;… Urt. v. 5.12.1991 - I ZR 63/90, GRUR 1992, 171, 173 = WRP 1992, 165 - Vorgetäuschter Vermittlungsauftrag;… Urt. v. 30.6.1994 - I ZR 56/92, GRUR 1994, 827 = WRP 1994, 730 - Tageszulassungen).

    Auch in den - seltenen - Fällen, in denen dem Außenseiter nachgewiesen werden kann, daß er den gebundenen Händler zum Vertragsbruch verleitet hat, bedarf es allein einer Feststellung, daß die vertragliche Verpflichtung des gebundenen Händlers (noch) besteht, nicht dagegen weiterer Feststellungen zur Lückenlosigkeit (insofern allerdings mißverständlich BGHZ 40, 135, 139 - Trockenrasierer II).

    Ist die Lückenlosigkeit in diesem Sinne im Prozeß gegen den Außenseiter dargetan, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß dieser die Waren nur durch fremden Vertragsbruch oder auf Schleichwegen erlangt haben kann (RGZ 151, 239, 255; BGHZ 36, 370, 376 - Rollfilme [KartellS]; 40, 135, 140 - Trockenrasierer II [KartellS];… BGH, Urt. v. 10.12.1957 - I ZR 175/56, GRUR 1958, 240, 245 = WRP 1958, 88 - Markenschokolade;… Urt. v. 9.11.1967 - KZR 9/65, GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III;… Urt. v. 9.5.1985 - I ZR 99/83, GRUR 1985, 1059 = WRP 1985, 555 - Vertriebsbindung;… Urt. v. 22.6.1989 - I ZR 126/87, GRUR 1989, 832, 833 = WRP 1990, 321 - Schweizer Außenseiter).

    Sie beruht auf der Erwägung, daß dem gebundenen Händler die Einhaltung der ihm obliegenden Verpflichtung dann nicht mehr zugemutet werden kann, wenn seine Mitbewerber ohne eine entsprechende rechtliche oder tatsächliche Bindung Wettbewerb treiben können (BGHZ 36, 370, 375 f. - Rollfilme; 40, 135, 139 - Trockenrasierer II; BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III).

    In der Vergangenheit sind diese Grundsätze sowohl vom Kartellsenat als auch vom I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes uneingeschränkt auch auf Vertriebsbindungssysteme angewandt worden (Kartellsenat: BGHZ 40, 135, 137 f. - Trockenrasierer II; BGH GRUR 1968, 272, 274 f. - Trockenrasierer III;… I. Zivilsenat: BGH, Urt. v. 21.2.1968 - Ib ZR 11/66, GRUR 1969, 222, 223 - Le Galion; GRUR 1985, 1059 - Vertriebsbindung; GRUR 1991, 614, 616 - Eigenvertriebssystem;… Urt. v. 19.3.1992 - I ZR 122/90, GRUR 1992, 627, 629 = WRP 1992, 553 - Pajero;… vgl. ferner v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 34 Rdn. 38;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 20. Aufl., § 1 UWG Rdn. 796 ff.;… Piper in Köhler/Piper, UWG, § 1 Rdn. 391 ff.).

  • BGH, 21.02.1975 - V ZR 148/73

    Begriff der rügelosen Einlassung

    Dafür, ob eine Änderung im Sinn von § 264 ZPO sachdienlich ist, kommt es nicht auf die subjektiven Interessen der Partei, sondern allein auf die objektive Beurteilung an, ob und inwieweit die Zulassung der Änderung zur Ausräumung des sachlichen Streitstoffs im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits dient und einem andernfalls zu gewärtigenden weiteren Rechtsstreit vorbeugt (BGHZ 1, 65, 71 ff [BGH 17.01.1951 - II ZR 16/50]; Urteil vom 14. Juni 1963, KZR 5/62, MDR 1964, 28).
  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 130/96

    Außenseiteranspruch II; Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines …

    Ist die Lückenlosigkeit in diesem Sinne im Prozeß gegen den Außenseiter dargetan, spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, daß dieser die Waren nur durch fremden Vertragsbruch oder auf Schleichwegen erlangt haben kann (RGZ 151, 239, 255; BGHZ 36, 370, 376 - Rollfilme; 40, 135, 140 - Trockenrasierer II;… BGH, Urt. v. 10.12.1957 - I ZR 175/56, GRUR 1958, 240, 245 = WRP 1958, 88 - Markenschokolade;… Urt. v. 9.11.1967 - KZR 9/65, GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III;… Urt. v. 9.5.1985 - I ZR 99/83, GRUR 1985, 1059 = WRP 1985, 555 - Vertriebsbindung;… Urt. v. 22.6.1989 - I ZR 126/87, GRUR 1989, 832, 833 = WRP 1990, 321 - Schweizer Außenseiter).

    Sie beruht auf der Erwägung, daß dem gebundenen Händler die Einhaltung der ihm obliegenden Verpflichtung dann nicht mehr zugemutet werden kann, wenn seine Mitbewerber ohne eine entsprechende rechtliche oder tatsächliche Bindung Wettbewerb treiben können (BGHZ 36, 370, 375 f. - Rollfilme; 40, 135, 139 - Trockenrasierer II; BGH GRUR 1968, 272, 275 - Trockenrasierer III).

    In der Vergangenheit sind diese Grundsätze vom Bundesgerichtshof uneingeschränkt auch auf Vertriebsbindungssysteme angewandt worden (BGHZ 40, 135, 137 f. - Trockenrasierer II; BGH GRUR 1968, 272, 274 f. - Trockenrasierer III;… BGH, Urt. v. 21.2.1968 - Ib ZR 11/66, GRUR 1969, 222, 223 - Le Galion; GRUR 1985, 1059 - Vertriebsbindung; GRUR 1991, 614, 616 - Eigenvertriebssystem;… Urt. v. 19.3.1992 - I ZR 122/90, GRUR 1992, 627, 629 = WRP 1992, 553 - Pajero).

  • BGH, 13.07.1979 - I ZR 138/77

    Hausverbot II

    Im "Hausverbot"-Urteil (GRUR 1966, 564) hatte ein Einzelhändler gegen den Hersteller eines Markenartikels und dessen Angestellte, Vertreter und Beauftragte ein Hausverbot ausgesprochen, nachdem der Hersteller durch Testkäufe überprüft hatte, ob Kunden des Einzelhändlers statt der verlangten Markenware andere Waren (ohne Aufklärung) unterschoben wurden (wegen der Zulässigkeit solcher Kontrollmaßnahmen vgl. auch BGHZ 40, 135, 141 - Trockenrasierer II;… BGH, Urt. v. 29. März 1960 - I ZR 21/59 - Rabattverstöße; BGH GRUR 1965, 607 - Funkmietwagen).
  • BGH, 09.11.1967 - KZR 9/65

    Sittenwidrige Verletzung eines Vertriebsbindungssystems - Entsprechende Anwendung …

    In der ersten Revisionsinstanz (KZR 5/62) haben die Parteien, nachdem die Klägerin Herstellung und Vertrieb des Trockenrasierers Braun-Combi eingestellt und die Preisbindung dafür aufgehoben hatte, übereinstimmend die Hauptsache für erledigt erklärt, soweit nach dem in der ersten Berufungsinstanz zuletzt gestellten Klageantrag 1 a) von der Klägerin Unterlassungsansprüche wegen dieses Geräts geltend gemacht worden waren.

    Der Bundesgerichtshof hat durch das erste Revisionsurteil vom 14. Juni 1963 - KZR 5/62 - (BGHZ 40, 135 = GRUR 1964, 154) die Revision der Klägerin zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Abweisung der auf Braun-Küchenmaschinen, Braun-Heißlüfter, Braun-Mixquirle und Braun-Tischventilatoren bezüglichen Klaganträge richtete.

    Dabei ist das Berufungsgericht ohne Rechtsverstoß davon ausgegangen, daß die von der Rechtsprechung bezüglich eines Preis bindungssystems entwickelten Rechtsgrundsätze zu den Fragen, unter welchen Umständen die Preisunterbietung durch einen Außenseiter als sittenwidrig im Sinne der §§ 1 UWG, 826 BGB anzusehen ist und welche Bedeutung in diesem Zusammenhang der Lückenlosigkeit des Systems zukommt, regelmäßig entsprechend auf die Verletzung einer Vertriebsbindung anzuwenden sind (vgl. hierzu BGHZ 40, 135, 137 [BGH 14.06.1963 - KZR 5/62] - "Trockenrasierer I"; 37, 30, 32 "Selbstbedienungsgroßhandel";… Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht 9. Aufl. § 1 UWG Anm. 441 ff).

    Der Schleichbezug vermag, wie der Senat im ersten Revisionsurteil in Anlehnung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts dargelegt hat (BGHZ 40, 138 [BGH 14.06.1963 - KZR 5/62] ), den Unterlassungsanspruch auch dann zu begründen, wenn das Bindungssystem nicht lückenlos ist.

    Wie der Senat in seinem Urteil weiter dargelegt hat (BGHZ 40, 139 f [BGH 14.06.1963 - KZR 5/62] ), liegt die sachlichrechtliche Bedeutung der Lückenlosigkeit eines Bindungssystems darin, daß dann, wenn dieses in seinem gedanklichen Aufbau oder in seiner praktischen Durchführung lückenhaft ist und diese Lücken dazu führen, daß Konkurrenten der gebundenen Händler ohne eine gleiche rechtliche und tatsächliche Bindung Wettbewerb treiben können, im allgemeinen schon den gebundenen Händlern die Einhaltung ihrer sich aus der Bindung ergebenden Verpflichtungen nicht mehr zuzumuten ist, und daß dann erst recht dem nicht gebundenen Außenseiter die Mißachtung des Bindungssystems nicht als eine sittenwidrige Handlungsweise zur Last gelegt werden kann.

  • BGH, 26.02.1992 - VIII ZR 89/91

    Nur begrenzte Aufklärungspflichten des Kraftfahrzeugkäufers; keine Pflicht zur …

    Auch an diesen Bestrebungen ist - solange sie nicht mit unredlichen Mitteln, wie z.B. der Verleitung des gebundenen Vertragshändlers zum Vertragsbruch, der Ausnutzung eines solchen Vertragsbruches oder des Schleichbezuges mittels Täuschung durchgesetzt werden (vgl. dazu - im Rahmen von § 1 UWG - z.B. BGHZ 40, 135, 137 [BGH 14.06.1963 - KZR 5/62]; BGH, Urteile vom 9. November 1967 - KZR 9/65 = GRUR 1968, 272, 274 unter II 2 a; 14. Juli 1988 - I ZR 184/86 = LM UWG § 1 Nr. 496; 7. Februar 1991 - I ZR 104/89 = GRUR 1991, 614, 615 unter II 1 undvom 5. Dezember 1991 - I ZR 63/90 unter II 2 b - zur Veröffentlichung bestimmt -) - rechtlich grundsätzlich nichts zu beanstanden.
  • BGH, 04.10.1976 - VIII ZR 139/75

    Alleinvertrieb von Markenerzeugnissen - Rechtsverhältnis zwischen einem …

  • BGH, 14.04.1965 - Ib ZR 72/63

    Warnschild

  • BGH, 07.02.2006 - KZR 27/05

    Günstige Probeabonnements für Zeitschriften zulässig -BGH schränkt die Bedeutung …

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 138/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 139/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 170/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 169/96

    Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines selektiven Vertriebssystems

  • OLG Koblenz, 12.11.2009 - 5 U 1256/05

    Fälligkeit eines Nutzungsvergütungsanspruchs

  • BGH, 16.10.1975 - VII ZR 38/73

    Vertragliches Aufrechnungsverbot für den Bauherrn - Unangemessene Beschneidung …

  • BGH, 19.03.1992 - I ZR 122/90

    Pajero - Verleiten zum Vertragsbruch; Erstbegehungsgefahr

  • OLG Celle, 03.11.1976 - 13 U 69/76

    Auskunftsanspruch eines Vertriebsbinders gegen einen Außenseiter auf Benennung …

  • BGH, 16.04.1969 - VIII ZR 64/67

    Beweislast bei einem Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung - Vorgehen des …

  • BGH, 07.02.2006 - KZR 39/03

    Günstige Probeabonnements für Zeitschriften zulässig -BGH schränkt die Bedeutung …

  • BGH, 10.01.1964 - Ib ZR 78/62

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer wettbewerbswidrigen Handlung durch eine …

  • BGH, 05.12.1991 - I ZR 63/90

    Vorgetäuschter Vermittlungsauftrag - Täuschung; Irreführung/Beschaffenheit

  • BGH, 09.02.1984 - I ZR 226/81

    Ansprüche des alleinvertretungsberechtigten Eigenhändlers wegen Verletzung des …

  • BGH, 21.02.1968 - Ib ZR 11/66

    Kartellrechtliche Wirksamkeit einer Vereinbarung - Verpflichtung des …

  • BGH, 20.11.1964 - Ib ZR 116/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 22/65
  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 99/83

    "Vertriebsbindung"; Beweisanforderungen bei Behauptung einer lückenlosen …

  • BGH, 15.03.1973 - KZR 11/72

    Wettbewerbsbeschränkende Abreden in Patentlizenzverträgen

  • BGH, 20.11.1969 - KZR 1/69

    Preisbindung für Schallplatten

  • BGH, 31.01.1964 - V ZR 191/61
  • BGH, 12.06.1969 - VII ZR 13/67
  • BGH, 20.11.1964 - KZR 3/64

    Diskriminierungsverbot

  • OLG Köln, 12.05.2000 - 6 U 60/99

    Unterlassungsanspruch des Herstellers bei lückenhaftem Vertriebsbindungsystem - …

  • OLG Dresden, 16.06.1998 - 14 U 2073/96

    Anforderungen an die Darlegung der theoretischen und praktischen Lückenlosigkeit …

  • BGH, 03.06.1964 - Ib ZR 49/63

    Ausnahme eines Preisbindungsvertrags vom Verbot vertikaler Bindungen - …

  • BGH, 07.10.1964 - IV ZR 246/63

    Eheverfehlungen bei Alkohol- und Medikamentenmißbrauch

  • BGH, 07.04.1983 - III ZR 72/81

    Schadensersatz wegen erlittener Strafverfolgungsmaßnahmen - Amtspflichtverletzung …

  • BGH, 18.09.1978 - KZR 21/77

    Schadensersatz aus der Lieferverweigerung von Möbeln - Einwand der unzulässigen …

  • BGH, 24.09.1973 - KZR 1/73

    Anspruch auf Zahlung rückständiger Lizenzgebühren - Verstoß der Lizenzierung des …

  • OLG Düsseldorf, 14.04.1975 - 1 U 102/74
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