Rechtsprechung
| BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtscharakter einer Einberufungsanordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 27.01.1970 - 667 I 69
- BVerwG, 01.07.1970 - VIII C 66.70
- BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70
Papierfundstellen
- NJW 1972, 1483
- NJW 1972, 2012 (Ls.)
- DÖV 1973, 135
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 104.68
Verwaltungsvorschriften zur Einberufung wehrpflichtiger Söhne von Kriegerwitwen …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70
Eine derartige Selbstbindung scheitert in bezug auf die Einberufungsanordnungen nicht an deren Regelungsgegenstand: Sie enthalten nicht in der Art einer norminterpretierenden Verwaltungsvorschrift eine Weisung zur Auslegung von Rechtsvorschriften, sondern betreffen den Bereich, innerhalb dessen die Wehrbehörden bei der Einberufung der Wehrpflichtigen nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden haben (vgl. BVerwGE 36, 323).Indessen ist, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt hervorgehoben hat, selbstverständliche und aus dem Rechtsstaatserfordernis des Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitende Voraussetzung einer solchen Selbstbindung, daß Verwaltungsanordnung und die durch sie bestimmte Verwaltungspraxis mit dem objektiven Recht vereinbar sind (BVerwGE 14, 313 sowie die bereits erwähnten Urteile BVerwGE 34, 278 und 36, 323; Urteil vom 1. Juli 1971 - BVerwG VIII C 26.69 -).
Der vorliegende Zusammenhang erfordert keine abschließende Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Umständen die Wehrbehörden im Rahmen des Ermessens, das ihnen bei der Auswahl der Wehrpflichtigen im Hinblick auf deren Eignung und auf den Personalbedarf der Bundeswehr eingeräumt ist (BVerwGE 36, 323), auch das Alter der zum Grundwehrdienst heranstehenden Wehrpflichtigen berücksichtigen dürfen.
- BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69
Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70
Die Einberufungsanordnungen, für deren Erlaß dem Bundesminister der Verteidigung in § 21 Abs. 1 Satz 1 WpflG nicht eine den Anforderungen des Art. 80 Abs. 1 GG entsprechende Ermächtigung zur Rechtssetzung eingeräumt ist, sind demgemäß keine Rechtsverordnungen mit normativer Allgemeinverbindlichkeit, sondern Verwaltungsvorschriften mit unmittelbarer Verbindlichkeit allein im Innenverhältnis zwischen vorgesetzter und nachgeordneter Behörde, Außenwirkung im Verhältnis der Verwaltung zum Bürger vermögen sie nur im Wege der auf dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG beruhenden sogenannten Selbstbindung der Verwaltung zu entfalten, und zwar insoweit, als der einzelne einen Rechtsanspruch geltend machen kann, daß die Verwaltung in seinem Falle nicht ohne sachlichen Grund von der durch die Verwaltungsvorschriften gesteuerten Verwaltungsübung abweiche (vgl. BVerwGE 34, 278 [280/281]).Indessen ist, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt hervorgehoben hat, selbstverständliche und aus dem Rechtsstaatserfordernis des Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitende Voraussetzung einer solchen Selbstbindung, daß Verwaltungsanordnung und die durch sie bestimmte Verwaltungspraxis mit dem objektiven Recht vereinbar sind (BVerwGE 14, 313 sowie die bereits erwähnten Urteile BVerwGE 34, 278 und 36, 323; Urteil vom 1. Juli 1971 - BVerwG VIII C 26.69 -).
- BVerwG, 13.07.1967 - VIII C 13.67
Umstellung des Klageantrags als Klageänderung - Ärztliche Untersuchung und …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70
Zu den Anforderungen an eine nachgeholte Anhörung des mehr als zwei Jahre nach der Musterung einberufenen Wehrpflichtigen (im Anschluß an BVerwGE 27, 295 und 37, 307).Dabei hat das Gericht allerdings stets anerkannt, daß die unterbliebene vorherige Anhörung des Wehrpflichtigen mit heilender Wirkung nachgeholt werden kann, sofern die nachträgliche Anhörung jedenfalls spätestens bis zum Zeitpunkt des im Einberufungsbescheid festgesetzten Gestellungstermins stattgefunden hat (BVerwGE 27, 295).
- BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 210.67
Wirkungen einer Verlegung des ständigen Aufenthalts eines Wehrpflichtigen auf …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70
Zu den Anforderungen an eine nachgeholte Anhörung des mehr als zwei Jahre nach der Musterung einberufenen Wehrpflichtigen (im Anschluß an BVerwGE 27, 295 und 37, 307).Es wird der Aufklärung bedürfen, ob das Kreiswehrersatzamt daraus Folgerungen gezogen hat, die den Anforderungen der in BVerwGE 37, 307 entwickelten Grundsätze entsprechen.
- BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 207.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70
Dabei wird sich zwar die Frage stellen, ob der Kläger mit einem tatsächlich gegebenen Zurückstellungsgrund nicht deshalb ausgeschlossen ist, weil sich die Berufung auf das Zurückstellungsbegehren als rechtsmißbräuchlich erweist im Sinne der im Urteil BVerwGE 34, 273 entwickelten Grundsätze (vgl. ferner Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 76.69 -). - BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 76.69
Unentbehrlichkeit in einem Gewerbebetrieb - Geltendmachung eines …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70
Dabei wird sich zwar die Frage stellen, ob der Kläger mit einem tatsächlich gegebenen Zurückstellungsgrund nicht deshalb ausgeschlossen ist, weil sich die Berufung auf das Zurückstellungsbegehren als rechtsmißbräuchlich erweist im Sinne der im Urteil BVerwGE 34, 273 entwickelten Grundsätze (vgl. ferner Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 76.69 -). - BVerwG, 11.07.1962 - V C 75.62
Leistungen für die Ausbildung der Körperbehinderten durch die Fürsorgeträger - …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70
Indessen ist, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt hervorgehoben hat, selbstverständliche und aus dem Rechtsstaatserfordernis des Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitende Voraussetzung einer solchen Selbstbindung, daß Verwaltungsanordnung und die durch sie bestimmte Verwaltungspraxis mit dem objektiven Recht vereinbar sind (BVerwGE 14, 313 sowie die bereits erwähnten Urteile BVerwGE 34, 278 und 36, 323; Urteil vom 1. Juli 1971 - BVerwG VIII C 26.69 -). - BVerwG, 01.07.1971 - VIII C 26.69
Rechtmäßigkeit eines Musterungsbescheids - Abschluss des Musterungsverfahrens als …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70
Indessen ist, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt hervorgehoben hat, selbstverständliche und aus dem Rechtsstaatserfordernis des Art. 20 Abs. 3 GG herzuleitende Voraussetzung einer solchen Selbstbindung, daß Verwaltungsanordnung und die durch sie bestimmte Verwaltungspraxis mit dem objektiven Recht vereinbar sind (BVerwGE 14, 313 sowie die bereits erwähnten Urteile BVerwGE 34, 278 und 36, 323; Urteil vom 1. Juli 1971 - BVerwG VIII C 26.69 -).
- BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81
Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren
Hieran hat der 8. Senat in seinem Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG 8 C 66.70 - (NJW 1972, 1483) grundsätzlich festgehalten. - BVerwG, 19.06.1974 - VIII C 89.73
Anfechtung einer Einberufung durch einen verfügbaren Wehrpflichtigen
Im Anschluß an seine bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 34, 278; 36, 313 [BVerwG 26.11.1970 - III C 68/69]und 323; Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 66.70 - [Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 10 = DÖV 1973, 135 = NJW 1972, 1483]) hält es der Senat nicht für möglich, daß Wehrpflichtige Rechte aus Verwaltungsvorschriften herleiten können, bei deren Befolgung die Nichtheranziehung des Wehrpflichtigen auf Gründe gestützt würde, die nach der gesetzlichen Regelung die Nichtheranziehung gerade nicht rechtfertigen; Verwaltungsvorschriften, die gesetzliche Vorschriften abweichend von der Rechtslage auslegen, erzeugen keine Bindungswirkung nach außen, auch wenn sie in ständiger Verwaltungspraxis gleichmäßig angewendet werden (vgl. BVerwGE 32, 278 [BVerwG 02.07.1969 - V C 75/68] und 36, 313).Die Wehrdienstausnahmen sind im Wehrpflichtgesetz abschließend geregelt; Änderungen und Erweiterungen obliegen allein dem Gesetzgeber (BVerwGE 36, 323 und Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 66.70 - [a.a.O.]).
- OLG Hamm, 22.11.2012 - 6 U 90/12
Ansprüche der Eigentümerin einer Bundesautobahn wegen unfallbedingter Schäden
Vielmehr begründet Art. 3 GG wegen der Verwaltungsübung einen rechtlichen Anspruch des Bürgers auf ein bestimmtes Behördenhandeln (BVerwG NJW 1972, 1483).
- BVerwG, 15.01.1975 - VIII C 19.74
Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Vollziehbarer Musterungsbescheid …
Im Anschluß an seine bisherige Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 34, 278; 36, 313 [BVerwG 26.11.1970 - III C 68/69]und 323; Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 66, 70 - [Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 10 = DÖV 1973, 135 = NJW 1972, 1483]) hält es der Senat nicht für möglich, daß Wehrpflichtige Rechte aus Verwaltungsvorschriften herleiten können, bei deren Befolgung die Nichtheranziehung des Wehrpflichtigen auf Gründe gestützt würde, die nach der gesetzlichen Regelung die Nichtheranziehung gerade nicht rechtfertigen; Verwaltungsvorschriften, die gesetzliche Vorschriften abweichend von der Rechtslage auslegen, erzeugen keine Bindungswirkung nach außen, auch wenn sie in ständiger Verwaltungspraxis gleichmäßig angewendet werden (vgl. BVerwGE 32, 278 [BVerwG 02.07.1969 - V C 75/68] und 36, 313).Die Wehrdienstausnahmen sind im Wehrpflichtgesetz abschließend geregelt; Änderungen und Erweiterungen obliegen allein dem Gesetzgeber (BVerwGE 36, 323 und Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 66.70 - [a.a.O.]).
- BGH, 24.11.1987 - 5 AR Vollz 4/87
Bedeutung von Verwaltungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz - Angemessener …
Verwaltungsvorschriften, die die Justizverwaltungen der Länder aufgrund ihrer allgemeinen Exekutivgewalt erlassen, sind kein "objektives Recht" (BVerwGE 34, 278, 280, 281 = NJW 1970, 675) und haben regelmäßig unmittelbare Verbindlichkeit allein im Innenverhältnis zwischen vorgesetzter und nachgeordneter Behörde (BVerwG NJW 1972, 1483). - BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 155.71
Anfechtung eines Einberufungsbescheids wegen Stellung des Antrags auf Anerkennung …
Damit ist den Erfordernissen einer Anhörung genügt (BVerwGE 37, 307, vgl. auch Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 66.70). - BVerwG, 17.05.1977 - 8 B 57.76
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Widerspruch gegen die …
Zwar kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 27, 295; 37, 307, ferner außer den in der Beschwerdeschrift genannten Urteilen die weiteren vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 66.70 - und vom 10. April 1974 - BVerwG VIII C 68.72 -) die unterbliebene Anhörung noch während des Widerspruchsverfahrens bis zum Gestellungszeitpunkt nachgeholt werden. - BVerwG, 10.04.1974 - VIII C 68.72
Erfordernis einer Anhörung des Wehrpflichtigen vor Einberufung zum Wehrdienst - …
Zwar kann die unterbliebene Anhörung noch während des Widerspruchsverfahrens bis zum Gestellungszeitpunkt nachgeholt werden, jedoch nur durch eine selbständige Maßnahme des allein hierfür zuständigen Kreiswehrersatzamtes (ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, zuletzt in den Urteilen vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 66.70 - und vom 21. März 1973 - BVerwG VIII C 146.72 -). - BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 70.70
Belastung des Wehrpflichtigen in seinem beruflichen Fortkommen
Nach der Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 36, 323; Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 66.70 -) ist den Wehrbehörden allerdings bei der Auswahl der Wehrpflichtigen im Hinblick auf deren Eignung und auf den Personalbedarf der Bundeswehr Ermessen eingeräumt. - BVerwG, 23.03.1972 - VIII C 36.70
Zurückstellung eines Wehrpflichtigen wegen rechtsmißbräuchlicher Herbeiführung …
Zu einer in einem anderen Urteil des gleichen Verwaltungsgerichts näher gekennzeichneten Einberufungsanordnung und einer dem entsprechenden Einberufungspraxis hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 66.70 - grundsätzlich entschieden:. - VG Berlin, 05.10.1979 - 10 A 380.78
Anhörung vor Erlaß eines Verwaltungsaktes; Zwingender Charakter der …
- BVerwG, 19.06.1974 - VIII C 46.73
Bindung der Vorinstanz an die rechtliche Beurteilung im zurückverweisenden …
- BVerwG, 27.12.1972 - VIII C 110.71
Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Erledigung des Rechtsstreits in der …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.06.1976 - V A 1 16/74
Anspruch eines Soldaten auf Gewährung eines Verpflegungszuschusses; Erfordernis …
- VG Berlin, 26.06.1980 - 15 A 200.79
Ausweisung eines pakistanischen Staatsangehörigen ; Ausweisung wegen Organisation …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 155.71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anfechtung eines Einberufungsbescheids wegen Stellung des Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vor Erlass des Einberufungsbescheids - Stellung des Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach Vollziehbarkeit des Musterungsbescheides - Erlass ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 23.08.1971 - 11 K 1170/71
- BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 155.71
Papierfundstellen
- NJW 1972, 2012
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 27.04.1971 - VIII B 3.71
Ablehnung eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 155.71
Wie in dem Beschluß des erkennenden Senats BVerwGE 38, 83 ausgeführt ist, löst die aufschiebende Wirkung im Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (§ 33 Abs. 2 Satz 1 WPflG) insoweit die gleiche Rechtsfolge aus wie die aufschiebende Wirkung im Musterungsverfahren.Ihr gegenüber entfalten Rechtsbehelfe keine aufschiebende Wirkung (§ 35 Abs. 1 Satz 1 WPflG), solange das Gericht nicht wirksam (BVerwGE 38, 83 [86]) die aufschiebende Wirkung angeordnet hat (§ 35 Abs. 1 Satz 2 WPflG).
Ist der Musterungsbescheid durch Erlaß des Einberufungsbescheids vollzogen, kann er, ausgehend von dem Verfahren über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vorläufigen Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 und Abs. 5 VwGO erlangen (vgl. dazu allgemein BVerwGE 38, 83) oder ausgehend vom Einberufungsbescheid bereits beim Kreiswehrersatzamt nach § 20 Abs. 6 Satz 2 MustV die Aussetzung des Einberufungsbescheids bis zur Entscheidung des Prüfungsausschusses über den Anerkennungsantrag zu erreichen suchen.
- BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 210.67
Wirkungen einer Verlegung des ständigen Aufenthalts eines Wehrpflichtigen auf …
Auszug aus BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 155.71
Das hat der Senat in seinem Urteil BVerwGE 37, 307 [309] ausgesprochen.Damit ist den Erfordernissen einer Anhörung genügt (BVerwGE 37, 307, vgl. auch Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 66.70).
- BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69
Dienstpflichtverweigerung
Auszug aus BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 155.71
Das hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach ausgesprochen (BVerfGE 28, 243 [259], 32, 40 = DVBl. 1972, 176).(BVerfGE 28, 243 [261]).
- BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 66.70
Rechtscharakter einer Einberufungsanordnung
Auszug aus BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 155.71
Damit ist den Erfordernissen einer Anhörung genügt (BVerwGE 37, 307, vgl. auch Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG VIII C 66.70). - BVerwG, 14.01.1969 - I WB 93.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 155.71
Von dieser in § 33 Abs. 2 Satz 1 WPflG getroffenen Regelung geht der I. Wehrdienstsenat in seinem Beschluß vom 14. Januar 1969 - I WB 93/68 = NJW 1969, 674 - aus, wenn er ausführt, der Wehrpflichtige, der vor seiner Einberufung einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stelle, sei bis zur Entscheidung der Prüfungsgremien zunächst von der Wehrdienstleistung befreit.
- BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 29.71
Vornahme von rechtswirksamen Handlungen in der Musterungsverhandlung - Antrag auf …
Er wird es auch nicht dadurch, daß das Verwaltungsgericht Verfahrensfehlerhaft die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen den Ablehnungsbescheid nachträglich anordnet (vgl. BVerwG VIII C 155.71 und BVerwGE 38, 83).Mit der Frage der verwaltungsverfahrensrechtlichen Zulässigkeit eines Einberufungsbescheids in dem Fall, daß der Wehrpflichtige einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erst stellt, nachdem der Musterungsbescheid vollziehbar geworden ist, hat sich der erkennende Senat in dem am gleichen Tage entschiedenen Fall BVerwG VIII C 155.71 in grundsätzlicher Weise befaßt, und zwar nicht nur an Hand der Vorschriften des Wehrpflichtgesetzes und der Musterungsverordnung, sondern auch im Blick auf den Verfassungsrang des Gewissensschutzes nach Art. 4 Abs. 3 GG.
In den angeführten Gründen der Entscheidung BVerwG VIII C 155.71 hat der Senat - auch - bestätigt, was er schon in BVerwGE 38, 83 ausgesprochen hat, nämlich daß im Anerkennungsverfahren vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 4 und 5 VwGO nur in Betracht kommt, wenn noch kein auf Grund eines vollziehbaren Musterungsbescheids verfahrensfehlerfrei ergangener Einberufungsbescheid vorliegt.
Die Bedenken, die das Verwaltungsgericht gegen die dargelegte Beschränkung in der Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Rechtsbehelfe im Anerkennungsverfahren hegt, sind mit den oben angeführten Gründen der in der Sache BVerwG VIII C 155.71 ergangenen Entscheidung ausgeräumt.
- BVerwG, 04.11.1975 - 8 C 40.75
Einberufung von im Verwaltungsverfahren erfolglos gebliebenen …
Die vom Verwaltungsgericht angeführten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 1972 - BVerwG VIII C 29.71 und VIII C 155.71 - betreffen zwar eine andere Rechtsfrage, nämlich die, ob ein Wehrpflichtiger, der den Anerkennungsantrag erst nach der Musterung gestellt hat, schon vor der Entscheidung des Prüfungsausschusses bzw. nach Einlegung des Widerspruchs gegen dessen ablehnende Entscheidung einberufen werden darf.Der Einleitung eines solchen Verfahrens hätte aber - abgesehen von der Begründung der Urteile BVerwG VIII C 29.71 und VIII C 155.71 - die vom Verwaltungsgericht erwähnte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 28, 243 und 32, 40) entgegengestanden.
- BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 102.73
Anfechtung einer Diensteintrittsanordnung - Erledigung einer …
Das Bundesverwaltungsgericht wies die gegen den Einberufungsbescheid erhobene Klagemit Urteil vom 21. Juni 1972 - BVerwG VIII C 155.71 - ab.
- BVerwG, 17.01.1986 - 8 C 7.84
Erledigung eines gegen einen die Einberufung zum Wehrdienst betreffenden …
Der erst nach Eintritt der Bestandskraft des Musterungsbescheides vom 16. März 1981 gestellte Antrag des Klägers auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vom 3. September 1982 ließ die Vollziehbarkeit des Musterungsbescheides unberührt (vgl. §§ 33 Abs. 2 Satz 2 WPflG und 20 Abs. 6 Satz 2 MustV) und führte daher nicht zur Rechtswidrigkeit des Einberufungsbescheides (vgl.Urteile vom 21. Juni 1972 - BVerwG VIII C 155.71 - Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 9 S. 7 und BVerwG VIII C 29.71 - Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 10 S. 12 ). - BVerwG, 14.02.1975 - VI C 20.74
Schutzwürdiges Interesse an einer Sachentscheidung in einem Rechtsstreit um die …
In der konkreten Ausgestaltung durch das Wehrpflichtgesetz hat dies zur Folge, daß ein Wehrpflichtiger, der seinen Kriegsdienstverweigerungsantrag erst nach Vollziehbarkeit des Musterungsbescheides gestellt hat, einberufen werden kann, obwohl über seinen Anerkennungsantrag noch nicht entschieden ist; auch ein Kriegsdienstverweigerer, der noch vor Eintritt der Vollziehbarkeit seine Gewissensentscheidung geltend gemacht hat, kann jedenfalls nach ablehnender Entscheidung der Prüfungskammer zum Wehrdienst herangezogen werden (Urteil vom 21. Juni 1972 - BVerwG VIII C 155.71 - [Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 9]). - BVerwG, 10.12.1975 - 6 C 56.75
Rechtlich geschütztes Interesse an der Durchführung des …
In der konkreten Ausgestaltung durch das Wehrpflichtgesetz hat dies zur Folge, daß ein Wehrpflichtiger, der seinen Kriegsdienstverweigerungsantrag erst nach Vollziehbarkeit des Musterungsbescheides gestellt hat, einberufen werden kann, obwohl über seinen Anerkennungsantrag noch nicht entschieden ist; auch ein Kriegsdienstverweigerer, der noch vor Eintritt der Vollziehbarkeit eine Gewissensentscheidung geltend gemacht hat, kann jedenfalls nach ablehnender Entscheidung der Prüfungskammer zum Wehrdienst herangezogen werden (Urteil vom 21. Juni 1972 - BVerwG VIII C 155.71 - [Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 91]). - BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 56.74
Einberufung eines Wehrpflichtigen ohne vorherige Anhörung - Überschneidung von …
Darin liegt auch keine vorweggenommene Anhörung, wie sie in dem im Urteil vom 21. Juni 1972 - BVerwG VIII C 155.71 - entschiedenen Fall gegeben war. - BVerwG, 14.11.1980 - 8 C 60.79
Einberufung zum Grundwehrdienst - Verwaltungsverfahren - Anerkennung als …
Weiter ist in dem Urteil (S. 166 ff., unter Hinweis auf BVerfGE 28, 243 [259]) ausgesprochen, daß das im geltenden Wehrpflichtrecht für Kriegsdienstverweigerer vorgesehene mehrstufige Prüfungs- und Anerkennungsverfahren mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. dazu auch die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juni 1972 - BVerwG 8 C 155.71 und BVerwG 8 C 29.71 -). - BVerwG, 03.08.1973 - VIII CB 64.73
Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Wiedereinsetzung in den vorigen …
Das auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gerichtete Verfahren des Klägers hindert seine Einberufung nicht (Urteile vom 21. Juni 1972 - BVerwG VIII C 155.71 [Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 9 = NJW 1972, 2012] und BVerwG VIII C 29.71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 10 = NJW 1973, 211]). - BVerwG, 04.03.1986 - 8 C 117.83
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Widerruf des Einberufungsbescheides - …
Der erst nach Eintritt der Bestandskraft des Musterungsbescheides vom 22. Oktober 1973 gestellte Antrag des Klägers auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer vom 7. März 1980 ließ die Vollziehbarkeit des Musterungsbescheides unberührt (vgl. §§ 33 Abs. 2 Satz 2 WPflG und 20 Abs. 6 Satz 2 MustV) und führte daher nicht zur Rechtswidrigkeit des Einberufungsbescheides (vgl. Urteile vom 21. Juni 1972 - BVerwG VIII C 155.71 - Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 9 S. 7 [8 ff.] und BVerwG VIII C 29.71 - Buchholz 448.0 § 33 WPflG Nr. 10 S. 12 [13 f.]). - BVerwG, 11.02.1986 - 8 C 109.83
Erledigung des eingeleiteten Widerspruchsverfahrens durch die nachträgliche …
- BVerwG, 08.06.1979 - 8 B 12.79
Besondere Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision in Wehrpflichtsachen
- BVerwG, 30.04.1975 - 8 C 9.75
Anfechtung des Einberufungsbescheids eines Wehrpflichtigen zum Grundwehrdienst - …
- BVerwG, 16.05.1973 - VIII C 72.71
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