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| BGH, 13.02.1981 - V ZR 25/80 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsmangel - Überbau - Bebauung - Grundstückskauf - Sachmangel
Papierfundstellen
- NJW 1981, 1362
- MDR 1981, 659
- BauR 1981, 499
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.11.1971 - V ZR 11/70
Überbaurente
Auszug aus BGH, 13.02.1981 - V ZR 25/80
Ein etwaiger Anspruch auf Überbaurente (§§ 912 Abs. 2, 913 Abs. 1 BGB) würde zwar Schadensersatzansprüchen im Verhältnis der an dem Überbau beteiligten Grundstückseigentümer entgegenstehen (vgl. Senatsurteil BGHZ 57, 304, 308/309).Die Überbaurente soll dagegen nur den Nutzungsverlust ausgleichen, den der Eigentümer des überbauten Grundstücks erleidet, wobei der Verkehrswert der überbauten Fläche zur Zeit der Grenzüberschreitung maßgebend ist (vgl. BGHZ 57, 304, 306 ff; 65, 395, 397/398).
- BGH, 18.11.1977 - V ZR 172/76
§ 419 BGB im Verhältnis des Übergebers zum Übernehmer
Auszug aus BGH, 13.02.1981 - V ZR 25/80
Ein solcher kann sich auch aus rechtlichen Beziehungen der Sache zur Umwelt ergeben (vgl. Senatsurteile BGHZ 67, 134 und 70, 47, 49/50 m.w.N.). - BGH, 19.12.1975 - V ZR 25/74
Bemessung einer Überbaurente
Auszug aus BGH, 13.02.1981 - V ZR 25/80
Die Überbaurente soll dagegen nur den Nutzungsverlust ausgleichen, den der Eigentümer des überbauten Grundstücks erleidet, wobei der Verkehrswert der überbauten Fläche zur Zeit der Grenzüberschreitung maßgebend ist (vgl. BGHZ 57, 304, 306 ff; 65, 395, 397/398). - BGH, 09.07.1976 - V ZR 256/75
Wohnungsbindung als Rechtsmangel
Auszug aus BGH, 13.02.1981 - V ZR 25/80
Ein solcher kann sich auch aus rechtlichen Beziehungen der Sache zur Umwelt ergeben (vgl. Senatsurteile BGHZ 67, 134 und 70, 47, 49/50 m.w.N.). - RG, 30.03.1939 - V 121/38
Wie sind die Rechtsverhältnisse an einem Gebäude zu beurteilen, wenn der …
- BGH, 26.06.2026 - V ZR 78/25
Entschuldigter Überbau ist Sachmangel!
Der entschuldigte Überbau stellt für den Käufer des Stammgrundstücks keinen Rechtsmangel dar, sondern kann nur einen Sachmangel begründen (Fortführung von Senat, Urteil vom 13. Februar 1981 - V ZR 25/80, NJW 1981, 1362).Er kann nicht nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB seine Beseitigung verlangen, weil dieser Anspruch kraft Gesetzes (§ 912 Abs. 1 BGB) ausgeschlossen ist (§§ 903, 1004 Abs. 2 BGB); insoweit ist sein Eigentum beschränkt (zum Ganzen Senat, Urteil vom 13. Februar 1981 - V ZR 25/80, NJW 1981, 1362 zu § 463 Satz 2 aF).
Rn. 26 (a) Es ist allgemein anerkannt, dass nachbarrechtliche Beschränkungen des Eigentums an einem gekauften Grundstück trotz ihrer privatrechtlichen Natur nicht zu den Rechtsmängeln gehören, für die der Verkäufer nach §§ 435 ff. BGB haftet (vgl. Senat, Urteil vom 13. Februar 1981 - V ZR 25/80, NJW 1981, 1362 mwN).
Geklärt ist, dass das Notwegrecht einen Sachmangel des in Anspruch genommenen Grundstücks darstellt (so RG WarnRspr 1916 Nr. 161; vgl. auch Senat, Urteil vom 13. Februar 1981 - V ZR 25/80, NJW 1981, 1362).
- OLG Koblenz, 14.06.2007 - 5 U 37/07
Gewährleistungsansprüche gegen den Grundstücksverkäufer wegen eines auf das …
In der Belastung der Kläger mit der Überbau-Rente liegt nämlich ein Rechtsmangel (OLG-R Hamm 2001, 135; zur Abgrenzung von einem Sachmangel vgl. BGH MDR 1981, 659). - BGH, 20.12.1996 - V ZR 277/95
Geltendmachung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Falle anfänglichen …
Die Fallgestaltung läßt sich auch nicht mit der des Senatsurteils vom 13. Februar 1981 (V ZR 25/80, NJW 1981, 1362) vergleichen, denn es geht nicht um nachbarrechtliche Beschränkungen des Grabengrundstücks, so~dern um das fehlende Eigentum der Beklagten.
- LG Lübeck, 15.05.2023 - 10 O 315/21
Maklervertrag: Haftung eines Immobilienmakler bei Unkenntlichmachung eines …
Die Überbaurente soll dagegen nur den Nutzungsverlust ausgleichen, den der Eigentümer des überbauten Grundstücks erleidet, wobei der Verkehrswert der überbauten Fläche zur Zeit der Grenzüberschreitung maßgebend ist (BGH, Urteil vom 13. Februar 1981 - V ZR 25/80 -, NJW 1981, 1362 f., juris Rn. 12). - OLG Koblenz, 12.11.2014 - 1 W 517/14
Nachbar verlangt Überbaubeseitigung: Bis wann haftet der Grundstücksverkäufer?
Einer Auseinandersetzung mit diesen Erwägungen bedarf es indessen nicht; im Besonderen gewinnt auch die Frage nach dem Vorliegen eines Rechtsmangels i. S. d. § 435 Satz 1 BGB beim - gleichsam aktiv - "überbauenden" Kaufgrundstück (bejahend für den Fall der Belastung mit einer Überbaurente OLG Hamm OLGR 2001, 135 f.; OLG Koblenz MDR 2008, 69 Tz. 8; demgegenüber verneinend für den Fall des - gleichsam passiv - "überbauten" Kaufgrundstücks BGH NJW 1981, 1362 f.;… Faust in: Bamberger/Roth, BGB, 3. Auflage 2012, § 435 Rn. 16; zur Abgrenzung Rechts-/Sachmangel vgl. BGH NJW 2000, 803 Tz. 6) vorliegend keine Entscheidungsrelevanz. - OLG Hamm, 17.08.2000 - 22 U 199/99
Rechtsmangel bei Grundstücksbelastung - Überbaurente
Aus der Entscheidung des BGH (NJW 1981, 1362) folgt nichts anderes.
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