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Weitere Entscheidung unten: BGH, 25.06.1980

Rechtsprechung
   BGH, 19.05.1980 - II ZR 169/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1461
BGH, 19.05.1980 - II ZR 169/79 (https://dejure.org/1980,1461)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1980 - II ZR 169/79 (https://dejure.org/1980,1461)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1980 - II ZR 169/79 (https://dejure.org/1980,1461)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung - Umdeutung einer außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung - Vorliegen eines wichtigen Grundes - Bewertung einer Verlängerungsklausel des Dienstvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 166
  • ZIP 1980, 896
  • MDR 1981, 28
  • WM 1980, 1139
  • BB 1980, 1716
  • DB 1980, 1984
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.11.1975 - II ZR 104/73

    Errichtung von Tankstellen - Abschluss von Verwaltungsverträgen und …

    Auszug aus BGH, 19.05.1980 - II ZR 169/79
    Ob damit die Frist schon angelaufen war, binnen deren nach § 626 BGB hätte gekündigt werden müssen, mag vielleicht zweifelhaft sein, weil sich mit der Revisionsbeantwortung die Ansicht vertreten läßt, bei einem so schwer zuverlässig zu beurteilenden Sachverhalt müsse dem Aufsichtsrat - auch im Interesse des Betroffenen - zunächst etwas Zeit zugebilligt werden, um die tatsächlichen Vorfälle wertend zu überprüfen und alsdann erneut zusammenzutreten (vgl. SenUrt. v. 24.11.75 - II ZR 104/73, LM BGB § 626 Nr. 18 = NJW 1976, 797).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers …

    Diese Ermittlungen dürfen zwar nicht hinausgezögert werden (BGH 19. Mai 1980 - II ZR 169/79 - BGHZ 80, 69;… KR-Fischermeier aaO § 626 BGB Rn. 319, 321).
  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 287/97

    Fristlose Kündigung gegenüber einer Prokuristin (Mitgesellschafterin) wegen …

    Ist über eine Kündigung nach dem Gesellschaftsvertrag von der Gesellschafterversammlung ein Beschluß zu fassen, so kommt es für den Beginn der Ausschlußfrist grundsätzlich auf den Zeitpunkt an, in dem die ordnungsgemäß einberufene und zusammengetretene Gesellschafterversammlung in Kenntnis gesetzt wird (vgl. Senatsurteil vom 25. Februar 1998 - 2 AZR 279/97 - zur Veröffentlichung bestimmt und BGH Urteil vom 19. Mai 1980 - II ZR 169/79 - NJW 1981, 166 für einen Aufsichtsrat;… Erman/Hanau, BGB, 9. Aufl., § 626 Rz 90;… KR-Hillebrecht, 4. Aufl., § 626 BGB Rz 246, m.w.N.;… MünchKomm-Schwerdtner, BGB, 3. Aufl., § 626 Rz 228).
  • LAG Niedersachsen, 16.09.2005 - 16 Sa 225/05

    Rechtswidrigkeit der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen …

    Es muss deutlich sein, ob der Arbeitgeber vom Kündigungsrecht Gebrauch macht, sodass auch Terminschwierigkeiten in Kauf genommen werden müssen, die sich generell aus der starken zeitlichen Inanspruchnahme von mit der Ermittlung beauftragten Personen oder des Geschäftsführers ergeben (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19.05.1980, Az. II ZR 169/79, in NJW 1981, 166 bis 167).
  • BGH, 02.06.1997 - II ZR 101/96

    Fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers einer GmbH …

    Wenn nämlich die Mitgesellschafterin SB des Kl., die aus eigenem Recht und als Vertreterin der dritten Gesellschafterin die Entschließungen in der Gesellschafterversammlung bei Angelegenheiten, bei denen der Kl. von der Stimmabgabe ausgeschlossen war (…vgl. dazu Nachw. bei Goette, a. a. O., § 8 Rdnr. 46) allein treffen konnte, hinreichende Kenntnis über das Verhalten des Kl. hatte, so begann die Frist zu laufen (vgl. BGH, Urt. v. 26.2. 1996, II ZR 114/95, DStR 1996, 676, 677 mit Hinweis auf Urt. v. 19.5. 1980, II ZR 169/79, ZIP 1980, 896 f.).
  • KG, 27.09.2004 - 2 U 191/02

    Aktiengesellschaft: Formerfordernisse bei der fristlosen Kündigung eines …

    Aber auch bei einem schwer zuverlässig zu beurteilenden Sachverhalt müssen erforderlich erscheinende Nachprüfungsmaßnahmen zügig durchgeführt werde, wenn die Kündigungsfrist gewahrt werden soll (vgl. BGH NJW 1981, 166).
  • BGH, 26.02.1996 - II ZR 114/95

    Beginn der Zwei-Wochen-Frist

    Denn der Vorsitzende hat angesichts seiner gemeinsam mit dem Kl. vorgenommenen Bemühungen um Aufklärung der Vorwürfe keine pflichtwidrige Verzögerung bei der Einberufung des Verwaltungsrates bewirkt, die allenfalls die Frist zu einem früheren Zeitpunkt hätte beginnen lassen können (Sen.Urt. v. 19.5. 1980, II ZR 169/79, ZIP 1980, 896 (897)).
  • BAG, 20.09.1984 - 2 AZR 73/83

    Fristbeginn nach § 626 BGB bei Gesamtvertretung

    Schließlich ergibt sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Mai 1980 - II ZR 169/79 - (DB 1980, 1984) nichts anderes, weil in diesem Fall nicht auf die Kenntnis eines einzelnen Mitglieds des Vorstandes, sondern auf die Kenntnis der für die außerordentliche Kündigung maßgeblichen Tatsachen durch den gesamten Aufsichtsrat eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit abzustellen war.
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2015 - 10 U 5/14

    Außerordentliche Kündigung des Dienstvertrages eines Vorstandes einer …

    Erforderlich erscheinende Nach prüfungen und Anhörungen Betroffener durch das kündigungsberechtigte Gremium müssen sehr zügig durchgeführt werden, damit die - durch die Ermittlungen bereits bereits hinausgeschobene - Kündigungsfrist gewahrt bleibt (vgl. BGH, NJW 1981, 166 unter I 1. a)).

    Dass mit Blick auf den Zweck der Zwei-Wochen-Frist (vorstehend 2.3.1.1.) überwiegend die Ansicht vertreten wird, bei schwer zu beurteilenden Sachverhalten müsse dem Aufsichtsrat bzw. hier dem Verwaltungsrat Zeit zugebilligt werden, um die in Rede stehenden Fragen wertend selbst zu prüfen oder auch sachverständig prüfen zu lassen (vgl. BGH NJW 1981, 166 unter I 1. a)), kann für die Beklagte (VR) nicht bedeuten, sich hinsichtlich des Beginns der Zweiwochenfrist quasi unbesehen damit begnügen zu dürfen, dass die beauftragte WP-Gesellschaft für ihre Tätigkeit eben fünf bis sechs Monate aufgewandt habe und erst der (schriftliche) Bericht dem Verwaltungsrat ein hinreichend klares Bild habe vermitteln können.

  • OLG Jena, 01.12.1998 - 5 U 1501/97

    Kenntnis des zur Kündigung befugten Organs ; Erfordernis des wichtigen Grundes; …

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  • BGH, 05.04.1990 - IX ZR 16/89

    Sparkasse - Vorstandsmitglied - Kündigung

    Die in BGH, Urt. v. 19. Mai 1980 - II ZR 169/79, LM AktG § 84 Nr. 4 geäußerten Zweifel, ob die Kenntnis eines Mitglieds des zur Kündigung berufenen Organs genüge, teilt der Senat nicht.
  • OLG Jena, 07.01.2015 - 2 U 317/14

    GmbH: Nichtigerklärung von den Ausschluss des klagenden Gesellschafters …

  • LAG Hamm, 12.12.1991 - 4 Sa 1239/91

    Weiterbeschäftigungsanspruch; Arbeitnehmer; Kündigung; Außerordentliche …

  • LAG Hamm, 01.10.1998 - 8 Sa 969/98

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch fristlose Kündigung; Fristlose …

  • BFH, 13.02.1987 - VI R 168/83

    Voraussetzungen für eine Versteuerung mit dem ermäßigten Steuersatz - …

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Rechtsprechung
   BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 169/79   

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https://dejure.org/1980,1280
BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 169/79 (https://dejure.org/1980,1280)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1980 - VIII ZR 169/79 (https://dejure.org/1980,1280)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1980 - VIII ZR 169/79 (https://dejure.org/1980,1280)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vermietung einer preisgebundenen Altbauwohnung - Streit um die Höhe der preisrechtlichen Zulässigkeit einer Miete - Einrede der Verjährung - Unterbrechung der Verjährung des auf Rückzahlung preisrechtswidriger Leistungen gerichteten Anspruchs - Zulässigkeit von ...

  • ibr-online

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 210
    Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines erforderlichen Vorverfahrens

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 166 (Ls.)
  • MDR 1981, 133
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.10.1975 - VIII ZR 115/74

    Nachträgliche Genehmigung eines unter Verstoß gegen das …

    Auszug aus BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 169/79
    Die Erfüllungsklage ist allerdings unbegründet, solange die Genehmigung nicht erteilt ist (RGZ 98, 244, 246; vgl. auch BGHZ 65, 123, 126).

    Seine Klage ist begründet, wenn die Genehmigung versagt wird; sie ist grundsätzlich auch begründet, solange noch nicht feststeht, ob die Genehmigung erteilt oder versagt wird (vgl. BGHZ 65, 123, 126); sie wird unbegründet, wenn die Genehmigung während des Rechtsstreits erteilt wird.

  • BVerwG, 15.06.1967 - VIII C 60.66

    Umstellung der Heizungsanlage auf ein neuzeitliches System - Verminderung der …

    Auszug aus BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 169/79
    Das Berufungsgericht hat § 11 Abs. 6 AMVOB, bei der es sich um eine nur in Berlin geltende Sondervorschrift, also um nicht revisibles Recht handelt (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 1966 - VIII ZR 78/64 = LM Berl. Altbaumieten VO Nr. 1 = WM 1967, 139, 141 = ZMR 1967, 146) unter Hinweis auf BVerwGE 27, 202, 203 [BVerwG 15.06.1967 - VIII C 60/66] dahingehend ausgelegt, daß die nach dieser Vorschrift ergehende Entscheidung der Preisbehörde feststellt, ob und in welcher Höhe eine Mietpreiserhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen preisrechtlich zulässig ist (…vgl. das Senatsurteil vom 14. Dezember 1966 a.a.O. zu Nr. 4 c).

    Betrifft demnach die Entscheidung der Preisbehörde nach der vom Berufungsgericht für richtig gehaltenen Auslegung des § 11 Abs. 6 AMVOB im Falle privatrechtlicher Auseinandersetzungen der Mietparteien hinsichtlich der Höhe des geschuldeten Mietzinses nur eine Vortrage (BVerwGE 27, 202, 204) [BVerwG 15.06.1967 - VIII C 60/66], welche für die materielle Begründetheit eines Anspruchs von Bedeutung sein kann, so handelt es sich entgegen der rechtsirrtümlichen Auffassung des Berufungsgerichts nicht um eine Voraussetzung der Zulässigkeit der Klage (Sachurteilsvoraussetzung), sei es des Vermieters auf erhöhten Mietzins, sei es des Mieters auf Erstattung überhöhten Mietzinses.

  • BGH, 14.12.1966 - VIII ZR 78/64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

    Auszug aus BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 169/79
    Das Berufungsgericht hat § 11 Abs. 6 AMVOB, bei der es sich um eine nur in Berlin geltende Sondervorschrift, also um nicht revisibles Recht handelt (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 1966 - VIII ZR 78/64 = LM Berl. Altbaumieten VO Nr. 1 = WM 1967, 139, 141 = ZMR 1967, 146) unter Hinweis auf BVerwGE 27, 202, 203 [BVerwG 15.06.1967 - VIII C 60/66] dahingehend ausgelegt, daß die nach dieser Vorschrift ergehende Entscheidung der Preisbehörde feststellt, ob und in welcher Höhe eine Mietpreiserhöhung wegen Modernisierungsmaßnahmen preisrechtlich zulässig ist (vgl. das Senatsurteil vom 14. Dezember 1966 a.a.O. zu Nr. 4 c).

    Vielmehr ist, wie in der zu dem nahezu gleichlautenden § 15 Abs. 2 AMVOB ergangenen Entscheidung des erkennenden Senats vom 14. Dezember 1966 (aaO) angenommen wurde, ohne den Bescheid der Preisbehörde die Zahlungs- oder Rückerstattungsklage nicht schlüssig begründet (vgl. Nr. 4 b und 8 des genannten Urteils).

  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 169/79
    Die Ausführungen des Berufungsgerichts, ein Antrag nach § 11 Abs. 6 AMVOB könne in entsprechender Anwendung des § 210 Satz 1 BGB eine Unterbrechung der Verjährung des auf Rückzahlung preisrechtswidriger Leistungen des Mieters gerichteten Anspruchs bewirken, lassen, obwohl wegen der Einzelheiten der Begründung auf ein früheres, nicht zwischen den Parteien ergangenes und nicht im Prozeß vorgetragenes Urteil des Berufungsgerichts verwiesen wird (vgl. Senatsurteil vom 28. Mai 1975 - VIII ZR 200/74 = WM 1975, 777, 778), die der Auffassung des Berufungsgerichts zugrunde liegenden maßgeblichen Erwägungen erkennen (vgl. BGHZ 39, 333, 338) [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62].
  • BGH, 20.10.1976 - VIII ZR 51/75

    Voraussetzungen für den Verzug mit einer Hauptleistungspflicht - Vertraglich …

    Auszug aus BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 169/79
    Die vertraglich übernommene Pflicht des Mieters zur Vornahme der Schönheitsreparaturen ist eine Verpflichtung zu einer Hauptleistung, die sich unter den Voraussetzungen des § 326 BGB in eine Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz umwandeln kann (Senatsurteil vom 20. Oktober 1976 - VIII ZR 51/75 = WM 1976, 1277, 1278).
  • BGH, 24.03.1977 - III ZR 19/75

    Verjährungsvorschriften für Amtshaftungsansprüche - Gründe für die Unterbrechung …

    Auszug aus BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 169/79
    Beispielhaft für Regelungen, die die Klage vor den ordentlichen Gerichten von einer vorausgegangenen Entscheidung einer Verwaltungsbehörde abhängig machen, sind zu nennen etwa §§ 10 ff des Gesetzes über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen vom 8. Februar 1971 (BGBl I 157), Art. 6 ff des Gesetzes zum Nato-Truppenstatut vom 18. August 1961 (BGBl II 1183), Art. 8 Abs. 10 Finanzvertrag in der Fassung vom 30. März 1955 (BGBl II 301, 381; vgl. dazu BGH Urteil vom 24. März 1977 - III ZR 19/75 = VersR 1977, 646, 647) und Art. 2 BayAGZPOKO (…vgl. auch den Überblick über weitere bundes- und landesrechtliche Regelungen bei Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 12. Aufl. S. 62).
  • BGH, 28.05.1975 - VIII ZR 200/74

    Vorliegen eines Vertragsverstoßes wegen Auskiesung eines Pachtgeländes - …

    Auszug aus BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 169/79
    Die Ausführungen des Berufungsgerichts, ein Antrag nach § 11 Abs. 6 AMVOB könne in entsprechender Anwendung des § 210 Satz 1 BGB eine Unterbrechung der Verjährung des auf Rückzahlung preisrechtswidriger Leistungen des Mieters gerichteten Anspruchs bewirken, lassen, obwohl wegen der Einzelheiten der Begründung auf ein früheres, nicht zwischen den Parteien ergangenes und nicht im Prozeß vorgetragenes Urteil des Berufungsgerichts verwiesen wird (vgl. Senatsurteil vom 28. Mai 1975 - VIII ZR 200/74 = WM 1975, 777, 778), die der Auffassung des Berufungsgerichts zugrunde liegenden maßgeblichen Erwägungen erkennen (vgl. BGHZ 39, 333, 338) [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62].
  • RG, 13.03.1920 - V 453/19

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke

    Auszug aus BGH, 25.06.1980 - VIII ZR 169/79
    Die Erfüllungsklage ist allerdings unbegründet, solange die Genehmigung nicht erteilt ist (RGZ 98, 244, 246; vgl. auch BGHZ 65, 123, 126).
  • BGH, 24.06.2021 - III ZR 151/20

    Staatshaftung in Brandenburg: Anwendbarkeit der zivilrechtlichen …

    Dadurch, dass der Behörde die Gelegenheit gegeben wird, dem Gesuch stattzugeben, werden unnötige Prozesse vermieden und die Gerichte entlastet (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 1980 - VIII ZR 169/79, WM 1980, 1173, 1174 unter Hinweis zB auf §§ 10 ff des Gesetzes über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen vom 8. März 1971 [StrEG], BGBl. I, 157, Art. 6 ff des Gesetzes zum NATO-Truppenstatut vom 18. August 1961, BGBl. II, 1183, 1185 und Art. 8 Abs. 10 Finanzvertrag in der Fassung vom 30. März 1955, BGBl. II, 301, 381, 389 ff;… Herbst aaO § 5 Abs. 1 StHG Tz. 6).

    Bei der in § 210 BGB a.F. bestimmten Dreimonatsfrist handelte es sich um eine Ausschlussfrist, deren Versäumung dazu führte, dass die Verjährungsunterbrechung rückwirkend und unabhängig von einer etwaigen Klagefrist wieder entfiel (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 1980 - VIII ZR 169/79 aaO S. 1175;… Peters aaO Rn. 5;… Grothe aaO Rn. 5).

    Die in § 204 Abs. 1 Nr. 12 BGB bestimmte Dreimonatsfrist ist, ebenso wie die des § 210 BGB a.F., eine materiell-rechtliche Ausschlussfrist (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 1980 aaO) und keine § 74 VwGO entsprechende prozessuale Klagefrist.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.01.2009 - L 3 KA 99/07

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs wegen unzulässiger …

    Hiernach wird die Verjährung durch die Einreichung des Gesuchs an die Behörde in gleicher Weise wie durch Klageerhebung unterbrochen, wenn die Zulässigkeit des Rechtswegs (bzw. der Klage, vgl. BGH MDR 1981, 133 f.) von der Vorentscheidung der Behörde abhängt und die Klage binnen drei Monaten nach der Erledigung des Gesuchs erhoben wird.
  • KG, 09.08.1982 - 8 W REMiet 4905/81

    Wohnraummietsache; Vorlage; Landgericht; Verfahren; Aussetzung; Mietrechtsstreit

    Jedenfalls hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß der an die Mietpreisstelle gerichtete Antrag des Mieters, über den aufgrund von Wertverbesserungs-/Modernisierungsmaßnahmen preisrechtlich zulässigen Mieterhöhungsbetrag zu entscheiden (§ 11 Abs. 6 AMVOB), nicht die Verjährung des Anspruchs auf Erstattung preisrechtswidriger Mietzahlungen unterbricht (BGH, LM Nr. 5 zu § 210 BGB = NJW 1981, 166 [nur Leitsatz] = MDR 1981, 133 = GE 1980, 853 = ZMR 1980, 373 ).
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