Rechtsprechung
| OLG Hamm, 16.07.1981 - 15 W 42/81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 119, 1942 ff., 1950, 1954, 2306
Rechtsirrtum bei der Erbschaftausschlagung im Falle des § 2306 Abs. 1 Satz 1 BGB - familienrecht-deutschland.de
BGB §§ 1942 ff, 1950, 1954, 2306
Erbrecht; Erbausschlagung durch den Pflichtteilsberechtigten; Irrtumsanfechtung. - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausschlagung einer Erbschaft und Anfechtung der Ausschlagungserklärung mit der Folge der Nichtigkeit ; Testamenterstellung abweichend von einem früheren gemeinschaftlichen Testament; Keine Bindung an die Verfügungen im gemeinschaftlichen Testament; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 21.01.1981 - 13 T 86/80
- OLG Hamm, 16.07.1981 - 15 W 42/81
Papierfundstellen
- NJW 1981, 2585 (Ls.)
- MDR 1981, 1017
- FamRZ 1981, 1202 (Ls.)
- Rpfleger 1981, 402
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (8)
- RG, 25.04.1918 - IV 76/18
Ermittlung des erbrechtlichen Plichtteils bei Bestehen von Anrechnungspflichten …
Auszug aus OLG Hamm, 16.07.1981 - 15 W 42/81
Das ist seit der Entscheidung des Reichsgerichts vom 25. April 1918 (RGZ 93, 3, 9) die einhellige Rechtsauffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (BGH NJW 1958, 1964, 1966;… Schlüter, aaO § 2306 Rdn. 2;… BGB-RGRK/Kregel, 11. Aufl. § 2306 Rdn. 12 und § 2305 Rdn. 5;… Keidel, aaO § 2306 Anm. 3 b;… Dieckmann in Soergel, BGB 10. Aufl. § 2306 Rdn. 7;… Ferid in Staudinger, BGB 11. Aufl. § 2306 Rdn. 54).Die Vertreter dieser Meinung begründen ihre Ansicht nicht, sondern berufen sich ausnahmslos auf die bereits erwähnte Entscheidung des Reichsgerichts vom 25. April 1918 (RGZ 93, 3, 9).
Das Reichsgericht selbst hat in seiner wiederholt erwähnten Entscheidung (RGZ 93, 3, 8) die Möglichkeit der Anfechtung dann, wenn der pflichtteilsberechtigte Erbe die Erbschaft von dem Standpunkt des § 2306 BGB aus zu Unrecht ausgeschlagen hat, nicht ausgeschlossen, sondern angedeutet und nur deshalb ungeprüft gelassen, weil es der von ihm zu beurteilende Fall nicht erforderte.
- RG, 03.06.1916 - V 70/16
Irrtum über Rechtsfolgen. Bereicherungsanspruch.
Auszug aus OLG Hamm, 16.07.1981 - 15 W 42/81
Im Anschluß an kritische Stimmen im Schrifttum hat auch die Rechtsprechung seit einem Urteil des Reichsgerichts vom 3. Juni 1916 (RGZ 88, 278) einen Inhaltsirrtum dann bejaht, wenn infolge Rechtsirrtums das Rechtsgeschäft nicht die erstrebten, sondern davon wesentlich verschiedene Rechtswirkungen, die nicht gewollt sind, erzeugt; dagegen ist der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher Rechtswirkungen, die zu den gewollten Folgen hinzutreten, nicht als Inhaltsirrtum, sondern weiterhin als unbeachtlicher Motivirrtum bewertet worden (RGZ 89, 29, 33; 134, 195, 198; OGH NJW 1949, 221; OLG Zweibrücken VersR 1977, 806).Bereits bei der Arbeit an dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist die Wertung betont worden, nicht zwischen Tatsachen- und Rechtsirrtum unterscheiden zu wollen; darauf hat sich auch das Reichsgericht (RGZ 88, 278, 285) berufen, als es seine Rechtsprechung von der Anfechtbarkeit wegen eines beachtlichen Rechtsfolgenirrtums begründet hat (Mayer-Maly, AcP 133, 165, 167).
- BGH, 01.10.1958 - V ZR 53/58
Pflichtteilsrecht und Auskunftsanspruch
Auszug aus OLG Hamm, 16.07.1981 - 15 W 42/81
Das ist seit der Entscheidung des Reichsgerichts vom 25. April 1918 (RGZ 93, 3, 9) die einhellige Rechtsauffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (BGH NJW 1958, 1964, 1966;… Schlüter, aaO § 2306 Rdn. 2;… BGB-RGRK/Kregel, 11. Aufl. § 2306 Rdn. 12 und § 2305 Rdn. 5;… Keidel, aaO § 2306 Anm. 3 b;… Dieckmann in Soergel, BGB 10. Aufl. § 2306 Rdn. 7;… Ferid in Staudinger, BGB 11. Aufl. § 2306 Rdn. 54).An die Stelle der unmittelbaren Rechtsnachfolge in den Nachlaß soll lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch gegen die Miterben, eine gewöhnliche Geldforderung (BGH NJW 1958, 1964), treten.
- BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56
Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG
Auszug aus OLG Hamm, 16.07.1981 - 15 W 42/81
Gegen Vorbescheide dieser Art findet aus praktischen Gründen die Beschwerde statt, wenn es sich dabei auch nicht um Endentscheidungen des Nachlaßgerichts handelt, die die Instanz abschließen (BGHZ 20, 255 = NJW 1956, 987; ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschlüsse vom 29. August 1969 - OLGZ 1970, 117, und vom 12. November 1980 - 15 W 161/80 - n.v.). - RG, 21.10.1916 - V 204/16
Einigung über Hypothekbestellung; Irrtum
Auszug aus OLG Hamm, 16.07.1981 - 15 W 42/81
Im Anschluß an kritische Stimmen im Schrifttum hat auch die Rechtsprechung seit einem Urteil des Reichsgerichts vom 3. Juni 1916 (RGZ 88, 278) einen Inhaltsirrtum dann bejaht, wenn infolge Rechtsirrtums das Rechtsgeschäft nicht die erstrebten, sondern davon wesentlich verschiedene Rechtswirkungen, die nicht gewollt sind, erzeugt; dagegen ist der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher Rechtswirkungen, die zu den gewollten Folgen hinzutreten, nicht als Inhaltsirrtum, sondern weiterhin als unbeachtlicher Motivirrtum bewertet worden (RGZ 89, 29, 33; 134, 195, 198; OGH NJW 1949, 221; OLG Zweibrücken VersR 1977, 806). - RG, 05.11.1931 - VIII 344/31
Zur Anfechtung stillschweigend abgegebener Erklärungen wegen Irrtums.
Auszug aus OLG Hamm, 16.07.1981 - 15 W 42/81
Im Anschluß an kritische Stimmen im Schrifttum hat auch die Rechtsprechung seit einem Urteil des Reichsgerichts vom 3. Juni 1916 (RGZ 88, 278) einen Inhaltsirrtum dann bejaht, wenn infolge Rechtsirrtums das Rechtsgeschäft nicht die erstrebten, sondern davon wesentlich verschiedene Rechtswirkungen, die nicht gewollt sind, erzeugt; dagegen ist der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher Rechtswirkungen, die zu den gewollten Folgen hinzutreten, nicht als Inhaltsirrtum, sondern weiterhin als unbeachtlicher Motivirrtum bewertet worden (RGZ 89, 29, 33; 134, 195, 198; OGH NJW 1949, 221; OLG Zweibrücken VersR 1977, 806). - OLG Zweibrücken, 14.07.1976 - 1 U 238/75
Auszug aus OLG Hamm, 16.07.1981 - 15 W 42/81
Im Anschluß an kritische Stimmen im Schrifttum hat auch die Rechtsprechung seit einem Urteil des Reichsgerichts vom 3. Juni 1916 (RGZ 88, 278) einen Inhaltsirrtum dann bejaht, wenn infolge Rechtsirrtums das Rechtsgeschäft nicht die erstrebten, sondern davon wesentlich verschiedene Rechtswirkungen, die nicht gewollt sind, erzeugt; dagegen ist der nicht erkannte Eintritt zusätzlicher Rechtswirkungen, die zu den gewollten Folgen hinzutreten, nicht als Inhaltsirrtum, sondern weiterhin als unbeachtlicher Motivirrtum bewertet worden (RGZ 89, 29, 33; 134, 195, 198; OGH NJW 1949, 221; OLG Zweibrücken VersR 1977, 806). - RG, 09.05.1902 - VII 85/02
Irrtum
Auszug aus OLG Hamm, 16.07.1981 - 15 W 42/81
Unzutreffende Vorstellungen des Erklärenden über die Rechtsfolgen seines erklärten Willens waren nach früherem Meinungsstand in der Rechtsprechung als unbeachtlicher Motivirrtum anzusehen (RGZ 51, 281, 283; 57, 273; 76, 440; vgl. zu der Entwicklung der Rechtsprechung Mayer-Maly, AcP 170, 133, 165 ff).
- BGH, 05.07.2006 - IV ZB 39/05
Anfechtung der Ausschlagung der Annahme der Erbschaft durch den …
Dagegen hat das Oberlandesgericht Hamm bei einer Ausschlagungserklärung, die in der Vorstellung erfolgt war, dadurch werde die (unter Beschränkungen und Beschwerungen angeordnete, den Pflichtteil nicht übersteigende) Erbschaft in Pflichtteilsansprüche umgewandelt, diese Umwandlung als die primär erstrebte Rechtsfolge und nicht etwa nur als Nebenfolge der Ausschlagung angesehen (OLGZ 1982, 41, 49 f.). - OLG Hamm, 20.09.2005 - 15 W 188/05
Anfechtbarkeit der Versäumung der Ausschlagungsfrist
Der Senat (OLGZ 1982, 41, 49 f.) hat in einem Fall, in dem der dem Erben hinterlassene, durch Beschränkungen bzw. Beschwerungen belastete Erbteil nicht größer als sein Pflichtteil war (Fallkonstellation des § 2306 Abs. 1 S. 1 BGB), die zu der Ausschlagungserklärung führende Fehlvorstellung, nur auf diesem Weg dem Erben den unbeschwerten Pflichtteil sichern zu können, zu den Hauptwirkungen des Rechtsgeschäfts gerechnet. - BayObLG, 16.03.1995 - 1Z BR 82/94
Anfechtung einer Erbschaftsannahme
Der nicht erkannte Eintritt einer zusätzlichen Rechtswirkung, hier der pflichtteilsrechtlichen Folgen der Erbschaftsannahme, ist jedoch als Motivirrtum anzusehen und daher unbeachtlich (vgl. OLG Hamm OLGZ 1982, 41/49;… Staudinger/Dilcher Rn. 35, 36, BGB -RGRK/Krüger-Nieland Rn. 28, Palandt/Heinrichs Rn. 15, jeweils zu § 119;… Palandt/Edenhofer Rn. 3, Soergel/Stein Rn. 2, jeweils zu § 1954; von Lübtow Erbrecht 2. Halbband S. 708/709; Kraiß BWNotZ 1992, 31/33; Schwab JuS 1965, 432/437).
- OLG Düsseldorf, 17.09.1997 - 3 Wx 287/97
Anfechtung bei irrtümlicher Ausschlagung eines Testaments
Ein solcher Irrtum wäre den höchstrichterlich entschiedenen Fällen gleichzustellen, in denen zu Recht ein beachtlicher Inhaltsirrtum bejaht wurde, weil der Ausschlagende glaubte, die Ausschlagung sei das Rechtsgeschäft, mit dem er unmittelbar seinen Erbteil auf eine andere Person übertragen bzw. mit Auflagen beschränkte Erbteile in Pflichtteilsansprüche umwandeln könne (…vgl. KG, Beschluß v. 30.01.1938, JW 1938, S. 858 f.; OLG Hamm, Beschluß v. 16.07.1981, OLGZ 1982, S. 41 (49 f.);… grundsätzlich zur Abgrenzung zum bloßen Motivirrtum: RG, Urteil v. 03.06.1916, RGZ Bd. 88, S. 278 (284 f.)). - LG Paderborn, 15.11.1999 - 5 T 177/99
Testamentserrichtung durch schreib- und sprechunfähige Person
Vorbescheide dieser Art sind nach allgemeiner Ansicht zulässig, wenn die Vorklärung einer zweifelhaften Sach- und Rechtslage geboten erscheint, um mit Rücksicht auf die Vermutungsfolge gemäß §§ 2365, 2366 BGB die Erteilung eines später möglicherweise als unrichtig wieder einzuziehenden Erbscheins zu vermeiden ( BGHZ 20, 155 ; OLG Hamm, Rpfleger 1981, 402 ). - OLG Brandenburg, 29.03.2001 - 10 Wx 3/00
Erbschaft; Ausschlagen der Erbschaft; Volljährigkeit; Erbausschlagung; Frist; …
1 Z 41/84">Rpfleger 1984, 403; OLG Hamburg, MDR 1984, 54; OLG Hamm, OLGZ 1982, 41, 45; MünchKomm/ Leipold, BGB, 3. Aufl., § 1944, Rz. 14). - BayObLG, 28.04.1998 - 1Z BR 26/98
Voraussetzungen für eine weitere Beschwerde gegen die Aufhebung eines …
Voraussetzung ist jedoch, daß die angefochtene Willenserklärung nicht die erstrebten, sondern davon wesentlich verschiedene Rechtsfolgen erzeugt; dagegen genügt es nicht, wenn sie außer der erstrebten Wirkung zusätzlich weitere, nicht erkannte und nicht gewollte Nebenwirkungen hat (…Palandt/Heinrichs § 119 Rn. 15 m.w.N.; OLG Hamm Rpfleger 1981, 402/403).Die in der Rechtsbeschwerde erwähnte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Rpfleger 1981, 402) betrifft einen anders gelagerten Sachverhalt.
- OLG Düsseldorf, 18.09.2000 - 3 Wx 229/00
Beachtlicher Rechtsirrtum bei Annahme der Erbschaft - Pflichtteilsanspruch des …
Es ist seit der grundlegenden Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 88, 278, 284) in der Rechtsprechung anerkannt, daß der Rechtsfolgeirrtum dann als Inhaltsirrtum zu qualifizieren ist, wenn "infolge Verkennung oder Unkenntnis seiner rechtlichen Bedeutung ein Rechtsgeschäft erklärt ist, das nicht die mit seiner Vornahme erstrebte, sondern eine davon wesentlich verschiedene Rechtswirkung, die nicht gewollt ist, hervorbringt" (…RG a.a.O.; ebenso RGZ 89, 29, 33; 98, 136, 139; 134, 195, 197 sowie in neuerer Zeit Hamm OLGZ 82, 41, 49; BayObLGZ 83, 153 und Düsseldorf DNotZ 98, 839). - LG Essen, 08.01.2010 - 7 T 606/09
Anfechtung einer Erbschaftsausschlagung wegen irrtümlicher Annahme des …
Rn. 21 Die Kammer verkennt bei dieser Bewertung nicht, dass in der Rechtsprechung die Anfechtung einer Erbausschlagung auch bei einem Sachverhalt zugelassen worden ist, bei dem der Ausschlagende davon ausging, durch die Ausschlagung werde sein Erbrecht auf eine bestimmte andere Person übertragen (vgl. Hinweis im Beschluss des OLG Hamm vom 16.07.1981, 15 W 42/81, Rdnr. 45 am Ende nach Juris). - OLG Oldenburg, 26.03.1991 - 5 W 30/91
Anfechtungsgrund, Rechtsfolgeirrtum, Irrtum, Nebenfolge, Kostenansatz, Register, …
Ein solcher Irrtum ist aber von dem Landgericht zu Recht als unbeachtlich behandelt worden (…vgl. insoweit nur BGB-RGRK-Krüger-Nieland, 12. Aufl., § 119 Rdn. 28;… Palandt/Heinrichs, BGB, 50. Aufl., § 119 Rdn. 15; OLG Hamm, OLGZ 82, 41, 49 jew. m.w.N.), weil die Antragstellung die erstrebte zeitliche Verlängerung des bestehenden Schutzumfanges und keine davon wesentlich abweichende Rechtsfolge nach sich zog (vgl. bereits RGZ 88, 284; 89, 33).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Hamm, 31.03.1981 - 4 Re Miet 3/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
3. MietRÄndG
Vorlagevoraussetzungen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 721 Abs. 6 Nr. 1
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1981, 2585
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.11.1979 - I ZR 30/79
Korrektur zur Annahme einer Revision durch das zuständige Gericht - Anforderungen …
Auszug aus OLG Hamm, 31.03.1981 - 4 REMiet 3/81
Er wollte damit aber die einem Obergericht grundsätzlich zukommende Korrekturmöglichkeit (vergl. dazu BGH, NJW 1980, 786) nicht einengen.
- BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 6/83
Voraussetzungen für BGH-Rechtsentscheid - Ausschließliche AG-Zuständigkeit bei …
Zwar dürfen rein verfahrensrechtliche Fragen grundsätzlich nicht vorgelegt werden (…Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 41. Aufl. Anhang nach § 544 Anm. 2.; OLG Hamm NJW 1981, 2585, 2586). - OLG Hamburg, 17.12.1981 - 4 U 130/81 Landfermann kritisiert (1.c. Seite 219) den Rechtsentscheid des Oberlandesgerichts Hamm vom 27. Februar 1981 (ZMR 1981, Seite 179 ff.), von welchem nach seiner Auffassung dieses Gericht im Rechtsentscheid vom 31. März 1981 (WuM 1981, Seite 124 f) bereits vorsichtig wieder abgerückt ist.
- OLG Hamm, 28.04.1989 - 30 REMiet 1/89 Der Rechtsentscheid stellt eine prozeßrechtliche Besonderheit mit Ausnahmecharakter dar (…Landfermann, NJW 1985, aaO.) und ist schon deshalb eher einschränkend und nicht etwa ausdehnend anzuwenden (OLG Hamm, RES, 3. MietRÄndG Nr. 6 = NJW 1981, 2585 ).
Die Halterung des 4. Zivilsenats des OLG Hamm zu dieser Frage war allerdings nicht immer konsequent: In seiner Entscheidung vom 31.03.1981 (RES, 3.MietRÄndG Nr. 6 = NJW 1981, 2585 ) hat jener Senat die Ansicht vertreten, das Rechtsinstitut des Rechtsentscheides in Wohnraum-Mietsachen stelle eine Ausnahmeregelung im Rahmen des Instanzenzuges der beim Amtsgericht einzuleitenden zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten dar, dessen Anwendungsbereich eher in einschränkender, jedenfalls aber nicht ausdehnender Auslegung zu bestimmen sei.
- BayObLG, 21.07.1987 - REMiet 3/87 Rein verfahrensrechtliche Fragen können daher grundsätzlich nicht zum Gegenstand eines Rechtsentscheids gemacht werden; sie haben ihre Grundlage nicht im materiellen Mietraumrecht, sondern in Verfahrensvorschriften (OLG Hamm, NJW 1981, 2585 /2586 = RES 3. MietRÄndG Nr. 6, Bd. II S. 199/200).
Das OLG Hamm hat in seinem auf Vorlage des Landgerichts als Beschwerdegericht in einer Räumungsfristsache erlassenen Rechtsentscheid vom 31.3.1981 (OLGZ 1981, 337 = RES 3. MietRÄndG Nr. 6, Db. I S. 199) ausgeführt, die Regelung des Rechtsentscheids stelle eine Ausnahme des gesetzlich geregelten Instanzenzugs der beim Amtsgericht einzuleitenden zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten dar.
- KG, 09.08.1982 - 8 W REMiet 4905/81
Wohnraummietsache; Vorlage; Landgericht; Verfahren; Aussetzung; Mietrechtsstreit
Wie das Landgericht Berlin, so hatte bereits das Landgericht Köln als Beschwerdegericht einen Vorlagebeschluß erlassen (Beschluß vom 29. Dezember 1980 - 9 T 235/80 -), mit dem sich das Oberlandesgericht Hamm in seinem Beschluß vom 31. März 1981 - 4 ReMiet 3/81 - (OLGZ 1981, 337 = ZMR 1981, 219 = Müller-Oske-Becker-Blümmel, Rechtsentscheide S. 234) auseinandergesetzt hat.Das ist allgemeine Ansicht (vgl. OLG Oldenburg, Beschluß vom 14. Oktober 1980 - 5 UH 9/80 - [Müller-Oske-Becker-Blümmel, Rechtsentscheide S. 89]; OLG Hamm, Beschluß vom 31. März 1981 - 4 ReMiet 3/81 - [aaO.]; OLG Hamm, Beschluß vom 1. Februar (nicht 8. März) 1982 - 4 ReMiet 7/81 - [WuM 1982, 121 = ZMR 1982, 218];… Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO , 40. Aufl., 1982, Anhang nach § 544 Anm. 2;… Schmidt-Futterer/Blank, Wohnraumschutzgesetz, 4. Aufl., 1981 Teil G Rdn. 12, S. 821).
- BayObLG, 23.07.1987 - REMiet 2/87 Andererseits wird es jedoch nach allgemeiner Meinung für ausreichend erachtet, daß die Vorlage im wesentlichen auf die Entscheidung einer Frage mit sachlichem Bezug zum Wohnraummietrecht abzielt (vgl. z.B. BayObLGZ 1982, 78 = RES § 2 MHG Nr. 20, Bd. II S. 107/110; OLG Hamm, NJW 1981, 2585 = RES 3. MietRÄndG Nr. 6, Bd. II S. 199/200).
- OLG Hamm, 08.03.1982 - 4 REMiet 7/81
Zulässigkeit der Vorlage zum Rechtsentscheid in Mietsachen
Diesen Grundsatz hat der Senat bereits in seinem Rechtsentscheid vom 31. März 1981 - 4 ReMiet 3/81 - (NJW 1981, 2858 = OLGZ 1981, 337 = JMinBl. NW 1981, 153 = ZMR 1981, 219 = WuM 1981, 124 = GrundE 1981, 631) vertreten; daran ist festzuhalten. - OLG Hamm, 11.07.1984 - 4 REMiet 11/82
Berechnung des zulässigen Mietzinses
Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat (4 REMiet 3/81 in NJW 1981, S. 2585;… 4 REMiet 7/81 in NJW 1982, S. 1401) sind Fragen des Verfahrensrechts einem Rechtsentscheid grundsätzlich nicht zugänglich. - OLG Hamm, 30.07.1991 - 30 REMiet 3/91 Vielmehr gebietet die in den normalen Instanzenzug eingreifende Ausnahmeregelung des § 541 ZPO eine enge Auslegung der Zulässigkeitsvoraussetzungen (vgl. dazu OLG Hamm, RE vom 31. März 1981, NJW 1981, 2585 ; BayObLG, NJW-RR 1987, 1301 1302), und zwar unter anderem auch im Sinne der vorliegend vertretenen Einschränkung.
- OLG Hamm, 22.08.1983 - 4 REMiet 11/82
Außerhalb eines Rechtsentscheides
a) Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat (4 REMiet 3/81 in NJW 1981, S. 2585;… 4 REMiet 7/81 in NJW 1982, S. 1401) sind Fragen des Verfahrensrechts einem Rechtsentscheid grundsätzlich nicht zugänglich. - OLG Hamburg, 17.10.1990 - 4 U 138/90
Schutzgesetze im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB; Unterlassens einer gesetzmäßigen …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".