Rechtsprechung
| BGH, 30.09.1980 - 1 StR 407/80 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Wolters Kluwer
Vorsätzliche Verletzung der Buchführungspflicht - Beihilfe zum Bankrott - Pflichten eines Geschäftsführers zur Hinwirkung auf eine ordnungsgemäße Buchführung nach seinem Ausscheiden - Vorsätzliches Unterlassen der Stellung des Konkursantrags
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 30.09.1980 - 1 StR 407/80
- BGH, 21.10.1980 - 1 StR 407/80
Papierfundstellen
- NJW 1981, 353
- NStZ 1981, 353 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BGH, 29.01.1980 - 1 StR 615/79
Pflichtwidriges Unterlassen des Konkursantrages bei Überschuldung - Täuschung …
Auszug aus BGH, 30.09.1980 - 1 StR 407/80
Unterlassene Buchführung setzt indessen voraus, daß gar keine Bücher geführt wurden (BGH, Urteil vom 29. Januar 1980 - 1 StR 615/79 - bei Holtz MDR 1980, 455).Insoweit genügt zwar eine bloße Vermögensübersicht, aus der sich bei einer Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden auch für ein ungeübtes Auge die Überschuldung ergibt (BGH, Urteil vom 29. Januar 1980 - 1 StR 615/79; RGSt 44, 48, 50 f).
- BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78
Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer …
Auszug aus BGH, 30.09.1980 - 1 StR 407/80
Zudem übersieht er, daß die Überlegungen und Schlußfolgerungen des Tatrichters nicht zwingend zu sein brauchen, sondern nur denkgesetzlich und nach der allgemeinen Lebenserfahrung möglich sein müssen (BGHSt 26, 56, 62 f [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; 29, 18, 20). - BGH, 29.01.1975 - KRB 4/74
Marktinformationsvertrag
Auszug aus BGH, 30.09.1980 - 1 StR 407/80
Zudem übersieht er, daß die Überlegungen und Schlußfolgerungen des Tatrichters nicht zwingend zu sein brauchen, sondern nur denkgesetzlich und nach der allgemeinen Lebenserfahrung möglich sein müssen (BGHSt 26, 56, 62 f [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; 29, 18, 20).
- BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52
- BGH, 28.06.1966 - 1 StR 414/65
"Tatsächlicher Geschäftsführer" einer GmbH bzw. "tatsächlicher Vorstand" einer …
Auszug aus BGH, 30.09.1980 - 1 StR 407/80
Eine andere Beurteilung wäre daher nur möglich, wenn der Angeklagte trotz seines formellen Ausscheidens tatsächlich Geschäftsführer geblieben wäre (vgl. BGHSt 21, 101, 103); dafür lassen sich jedoch aus dem festgestellten Sachverhalt keine hinreichenden Anhaltspunkte entnehmen. - BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50
Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht - …
Auszug aus BGH, 30.09.1980 - 1 StR 407/80
Der Beschwerdeführer gibt nicht an, auf welchem Wege, insbesondere unter Verwendung welcher zusätzlichen Beweismittel die vermißte weitere Aufklärung hätte erreicht werden können (vgl. BGHSt 2, 168); es fehlt auch jede Angabe, welche konkreten Tatsachen die weitere Beweisaufnahme ergeben hätte. - RG, 12.07.1910 - V 463/10
1. Welche Anforderungen sind an Form, Ursprung und Inhalt einer Bilanz zu …
Auszug aus BGH, 30.09.1980 - 1 StR 407/80
Insoweit genügt zwar eine bloße Vermögensübersicht, aus der sich bei einer Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden auch für ein ungeübtes Auge die Überschuldung ergibt (BGH, Urteil vom 29. Januar 1980 - 1 StR 615/79; RGSt 44, 48, 50 f).
- BGH, 25.07.1984 - 3 StR 192/84
Konkursantragspflicht wegen Überschuldung
Daraus wird die Forderung abgeleitet, unter Übergehung des im Tatbestand des § 64 GmbHG geforderten Bilanzierungserfordernisses auf eine schriftliche Bilanz als Voraussetzung der Strafbarkeit zu verzichten (…Schmidt, aaO; Meyer, NStZ 1981, 353 ) und nur auf die Überschuldung sowie darauf abzustellen, daß der Geschäftsführer sie kannte (§ 84 I GmbHG ) oder sie kennen mußte (§ 84 II GmbHG ).Deshalb ist im Sinne der ständigen Rechtsprechung des BGH (…BGH, GA 1959, 87; BGHSt 15, 306 (309); BGH, NStZ 1981, 353 ;… BGH, Urt. v. 18.1.1984 - 2 StR 437/83) daran festzuhalten, daß die Verletzung der Pflicht zur Stellung eines Konkurs- oder Vergleichsantrages nur für den Fall unter Strafe gestellt ist, daß sich die Überschuldung bei der Aufstellung einer Bilanz ergibt.
- BGH, 09.07.1991 - VI ZR 14/91
Erkennbarkeit der Überschuldung aus einer Bilanz
Zwar ist anerkannt, daß es für das Bilanzerfordernis im Sinne von § 64 Abs. 1 GmbHG a.F. nicht so sehr auf die Form der die Überschuldung enthüllenden Vermögensübersicht ankommt (…vgl. Senatsurteil vom 4. Mai 1962 - VI ZR 226/61 - aaO); selbst ein Zettel mit Zahlen kann dem Bilanzerfordernis genügen (vgl. RGSt 44, 48, 50; vgl. ferner Meyer, NStZ 1981, 353 m.w.N.;… Scholz/K. Schmidt, aaO Rdn. 13). - BGH, 18.01.1995 - 2 StR 693/94
Mangelhafte Buchführung - Verstöße gegen die Buchführungspflicht - Entlastung …
Führt er lediglich einzelne Bücher nicht, kommt er also seiner Buchführungspflicht teilweise nach, so ist die 2. Alternative einschlägig (BGH Urt. v. 30. September 1980 - 1 StR 407/80; MDR 1980, 455;… LK 10. Aufl. Rdn. 102;… Schönke/Schröder StGB 24. Aufl. Rdn. 33;… Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. Rdn. 23 jeweils zu § 283 StGB).
- BGH, 18.01.1984 - 2 StR 437/83
Verurteilung wegen Betruges - Verletzung einer Konkursantragspflicht - …
Aus der Überschuldung einer GmbH erwächst gemäß § 64 GmbHG dem Geschäftsführer die Pflicht, den Antrag auf Konkurseröffnung zu stellen, nur dann, wenn sich die Überschuldung "bei der Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz" zeigt (vgl. auch BGH, Urteile vom 30. September 1980 - 1 StR 407/80 [= NStZ 1981, 353 mit Anmerkung Meyer] und vom 29. Januar 1980 - 1 StR 615/79 - sowie RGSt 44, 48). - BGH, 04.08.1981 - 1 StR 446/81
Verletzung der Buchführungspflicht - Verbot der Bezugnahme auf inzwischen …
Das angefochtene Urteil muß abgehoben werden, weil das Landgericht auf die Feststellungen des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 20. Dezember 1979 zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten Bezug genommen hat (UA S. 3), diese Feststellungen aber als zum Strafausspruch gehörend durch den Beschluß des Bundesgerichtshofes vom 30. September 1980 - 1 StR 407/80 - aufgehoben waren. - BGH, 14.11.1980 - 2 StR 505/80
Unterlassen der Konkursantragspflicht in Kenntnis der Überschuldung der …
Dabei übersieht sie, daß sich insoweit gemäß § 64 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 GmbHG für den Angeklagten die Überschuldung aus einer Jahresbilanz oder Zwischenbilanz hätte ergeben müssen (vgl. auch BGH Urt. v. 30. September 1980 - 1 StR 407/80 -). - BGH, 04.11.1981 - 2 StR 443/81
Rechsmittel gegen Verurteilung wegen Scheckbetrug und Urkundenfälschung - …
Soweit es daraus schließt, M. habe sich auf die Verschwiegenheit des Angeklagten verlassen können, ist diese Schlußfolgerung jedenfalls möglich; zwingend braucht sie nicht zu sein (BGHSt 26, 56, 62 f. [BGH 29.01.1975 - KRB 4/74]; 29, 18, 20; BGH, Urteil vom 30. September 1980 - 1 StR 407/80 -).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 22.07.1980 - 6 W 139/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwaltszwang bei einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer beim Landgericht beantragten einstweiligen Verfügung; Zulässigkeit der Einlegung einer Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle; Entscheidung über einen unzulässigen oder unbegründeten Antrag auf Erlass einer ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 04.03.1980 - 15 O 101/80
- OLG Koblenz, 22.07.1980 - 6 W 139/80
Papierfundstellen
- NJW 1980, 2588
- NJW 1981, 353 (Ls.)
- GRUR 1980, 931
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (8)
- OLG München, 07.05.1975 - 24 W 414/75
Auszug aus OLG Koblenz, 22.07.1980 - 6 W 139/80
Es hat den Anschein, jedenfalls wenn man von den veröffentlichten Entscheidungen ausgeht, daß diese Ansicht auch in der Rechtsprechung herrschend geworden ist (vgl. u.a. OLG München, NJW 1975, 1569; KG, WRP 1978, 449, 450; WRP 1979, 201 f.; MDR 1979, 590 - anders: KG, WRP 1970, 144; OLG Schleswig, SchlHA 1979, 192 - Beschluß vom 26. Juni 1979 - 6 W 17/79 ; OLG Frankfurt, MDR 1978, 315).Insbesondere wird auf praktische Gesichtspunkte hingewiesen, nämlich darauf, daß eine mündliche Verhandlung in Fällen eines unbegründeten Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung eine überflüssige Förmlichkeit sei (vgl. u.a. Schmidt, NJW 1975, 2022; v. Goetze, WRP,1978, 433; Klaka, GRUR 1979, 593, 599; Heinz und Stillner, WRP 1979, 625;… Nirk/Kurtze, Wettbewerbsstreitigkeiten, 1980, Rdn. 235 bis 237).
Darauf hat mit Recht Schmidt, NJW 1975, 2022 f hingewiesen.
- BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60
Bayerische Feiertage
Auszug aus OLG Koblenz, 22.07.1980 - 6 W 139/80
Der verfassungsmäßige Grundsatz des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG , der für das Verfahren des Arrestes und der einstweiligen Verfügung durchbrochen wird, bedeutet, daß ein Gericht seiner Entscheidung keine Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde legen darf, ohne den Beteiligten vorher Gelegenheit zu geben, sich zu ihnen zu äußern (vgl. BVerfGE 7, 239, 240 [BVerfG 23.01.1958 - 1 BvR 271/57] ; 7, 275, 278; 9, 261, 267; 13, 132, 145).Eine Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs, die zu einer Aufhebung der Entscheidung führt, liegt indessen nur dann vor, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Anhörung der Parteien zu einer anderen, günstigeren Entscheidung geführt hätte; nur in solchen Fällen beruht die Entscheidung auf einer Nichtanhörung von Beteiligten (vgl. BVerfGE 13, 132, 145 [BVerfG 03.10.1961 - 2 BvR 4/60] ).
- BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus OLG Koblenz, 22.07.1980 - 6 W 139/80
Der verfassungsmäßige Grundsatz des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG , der für das Verfahren des Arrestes und der einstweiligen Verfügung durchbrochen wird, bedeutet, daß ein Gericht seiner Entscheidung keine Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde legen darf, ohne den Beteiligten vorher Gelegenheit zu geben, sich zu ihnen zu äußern (vgl. BVerfGE 7, 239, 240 [BVerfG 23.01.1958 - 1 BvR 271/57] ; 7, 275, 278; 9, 261, 267; 13, 132, 145).
- BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen …
Auszug aus OLG Koblenz, 22.07.1980 - 6 W 139/80
Der verfassungsmäßige Grundsatz des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG , der für das Verfahren des Arrestes und der einstweiligen Verfügung durchbrochen wird, bedeutet, daß ein Gericht seiner Entscheidung keine Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde legen darf, ohne den Beteiligten vorher Gelegenheit zu geben, sich zu ihnen zu äußern (vgl. BVerfGE 7, 239, 240 [BVerfG 23.01.1958 - 1 BvR 271/57] ; 7, 275, 278; 9, 261, 267; 13, 132, 145). - BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvR 109/58
Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren
Auszug aus OLG Koblenz, 22.07.1980 - 6 W 139/80
Der verfassungsmäßige Grundsatz des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG , der für das Verfahren des Arrestes und der einstweiligen Verfügung durchbrochen wird, bedeutet, daß ein Gericht seiner Entscheidung keine Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde legen darf, ohne den Beteiligten vorher Gelegenheit zu geben, sich zu ihnen zu äußern (vgl. BVerfGE 7, 239, 240 [BVerfG 23.01.1958 - 1 BvR 271/57] ; 7, 275, 278; 9, 261, 267; 13, 132, 145). - BGH, 18.01.1967 - Ib ZR 64/65
Anforderungen an das Vorliegen des Merkmals des Ankündigens eines Preisnachlasses …
Auszug aus OLG Koblenz, 22.07.1980 - 6 W 139/80
Einen unzulässigen Nachlaß im Sinne der §§ 1, 2 Rabattgesetz gewährt auch der Unternehmer, der zwar den herabgeminderten Preis jedem Kunden gewährt, die Preissenkung indessen "in den Mantel eines unzulässigen Preisnachlasses" hüllt (vgl. u.a. BGH, GRUR 1967, 433 = WRP 1967, 186 - Schrankwand-; Hoth/Gloy, Rabattgesetz 1973, § 1 Anm. 23, 27;… Baumbach-Hefermehl, § 1 Rabattgesetz, Rdn. 19;… Tetzner, Rabattgesetz, 1963, § 1 Rdn. 89, 91). - OLG Schleswig, 26.06.1979 - 6 W 17/79
Auszug aus OLG Koblenz, 22.07.1980 - 6 W 139/80
Es hat den Anschein, jedenfalls wenn man von den veröffentlichten Entscheidungen ausgeht, daß diese Ansicht auch in der Rechtsprechung herrschend geworden ist (vgl. u.a. OLG München, NJW 1975, 1569; KG, WRP 1978, 449, 450; WRP 1979, 201 f.; MDR 1979, 590 - anders: KG, WRP 1970, 144; OLG Schleswig, SchlHA 1979, 192 - Beschluß vom 26. Juni 1979 - 6 W 17/79 ; OLG Frankfurt, MDR 1978, 315). - KG, 17.08.1973 - 22 W 998/73
Auszug aus OLG Koblenz, 22.07.1980 - 6 W 139/80
Dementsprechend ist in Rechtsprechung und Literatur auch nahezu einhellig die Auffassung vertreten worden, daß Beschwerde gegen einen zurückweisenden Beschluß des Landgerichts nur durch einen Anwalt eingelegt werden kann (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, MDR 1961, 773; OLG Nürnberg, MDR 1970, 515; KG, MDR 1974, 51; Wieczorek, ZPO § 920 Anm. 3 a;… Baumbach-Lauterbach-Hartmann, ZPO, 35. Aufl., § 920 Anm. A 3;… Pastor, Wettbewerbsprozeß, 2. Aufl., S. 204).
- OLG Hamm, 29.11.2007 - 8 W 40/07
Anwaltszwang im einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht
Nach anderer Auffassung ändert demgegenüber die nur für den Arrest- oder Verfügungsantrag als einzelne Prozesshandlung geltende Befreiung vom Anwaltszwang gemäß §§ 936, 920 Abs. 3 ZPO nichts daran, dass das Verfahren über den Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, wenn es vor dem Landgericht anhängig sei, gemäß § 78 Abs. 1 ZPO grundsätzlich ein Anwaltsprozess sei und deshalb von § 569 Abs. 3 Nr. 1 ZPO nicht erfasst werde (so etwa: OLG Saarbrücken, NJW-RR 1998, 611; OLG Frankfurt a.M. (17. ZS), MDR 1983, 233; OLG Hamm (6. ZS), NJW 1982, 1711, OLG Düsseldorf (9. ZS), OLGZ 1983, 358;… Zöller/Gummer, 26. Aufl., § 569 Rn.14;… Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, Bd. II, 3. Aufl., § 569 ZPO Rn.20; Bergerfurth NJW 1981, 353). - OLG Dresden, 10.02.1997 - 14 W 1118/96
Anwaltszwang im Verfahren über die Beschwerde gegen einen ohne mündliche …
Die mittlerweile wohl herrschende Meinung geht davon aus, daß für das Beschwerdeverfahren gegen einen ablehnenden Beschluß im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes kein Anwaltszwang besteht (OLG Hamm MDR 1978, 940; OLG-Report 4/96, 44; OLG Koblenz NJW 1980, 2588; JurBüro 1988, 130; OLG Hamburg WRP 1981, 588; OLG Stuttgart WRP 1982, 669; OLG Frankfurt NJW-RR 1987, 1257; GRUR 1987, 574; KG OLGZ 1982, 91; NJW-RR 1992, 576 = WRP 1992, 34; OLG Köln NJW-RR 1988, 254 ; OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 1470 ; OLG München BauR 1995, 875 ;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 55. Aufl., § 922 Rdn. 24;… Stein/Jonas/Grunsky, ZPO , 21. Aufl., § 922 Rdn. 8;… Wieczorek/Schütze, ZPO , 3. Aufl., § 920 Rdn. 10;… Thomas/Putzo, ZPO , 19. Auf 1., § 922 Rdn. 6;… Zimmermann, ZPO , 4. Auf 1., § 924 Rdn. 2; a.A.: OLG Frankfurt NJW 1981, 2203; MDR 1983, 233; Rpfleger 1995, 468; OLG Düsseldorf OLGZ 1983, 358; Bergerfurth, NJW 1981, 353 ;… Zöller/Vollkommer, ZPO , 20. Auf 1., § 78 Rdn. 15, § 922 Rdn. 13;… MünchKomm-Heinze, ZPO , § 922 Rdn. 8; vgl. in diesem Zusammenhang auch BGH VersR 1983, 247; NJW 1984, 2413 ; OLG Hamm NJW 1982, 1711; OLG Frankfurt FamRZ 1983, 516; OLG Koblenz WRP 1985, 292).Mit dem Ersten Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14.06.1976, durch das § 569 Abs. 2 Satz 2 ZPO neu gefaßt wurde, war es dem Gesetzgeber in erster Linie darum gegangen, die Fälle des Anwaltszwangs auf die den Amtsgerichten seit dem 01.07.1977 zugewiesenen Familiensachen zu erweitern (OLG Koblenz NJW 1980, 2588, 2589).
- BVerfG, 27.01.1992 - 2 BvR 1373/91
Verfassungsrechtliche Prüfung einer Entscheidung mit fehlerhafter Auslegung und …
Die für den Anwendungsbereich der Zivilprozeßordnung umstrittene Frage, ob die Beschwerde gegen den Beschluß eines Landgerichts, durch den der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen wird, dem beim Landgericht grundsätzlich bestehenden Anwaltszwang unterliegt oder aufgrund der §§ 920 Abs. 3, 936, 569 Abs. 2 Satz 2, 78 Abs. 3 ZPO davon ausgenommen ist (…vgl. einerseits Zöller/Vollkommer, § 922 ZPO Rdnr. 13; Bergerfurth, NJW 1981, S. 353 f.;… andererseits Thomas/Putzo, ZPO , 15. Aufl., § 922 Anm. 4 b, jeweils m.w.N.), stellt sich insoweit nicht.
- KG, 15.08.1991 - 25 W 4373/91
Verletzung der nach der Preisangabenverordnung bestehenden Verpflichtung zur …
Der Wortlaut der Vorschrift für sich betrachtet ist nach Auffassung des Senats nicht geeignet, einer der beiden Meinungen den Vorrang einzuräumen, denn wenn in § 569 Abs. 2 Satz 2 ZPO die Frage des Anwaltszwanges davon abhängig gemacht wird, ob "der Rechtsstreit im ersten Rechtszug nicht als Anwaltsprozeß zu führen ist oder war", gibt dies keine klare Auskunft darüber, ob damit der gesamte Rechtsstreit einschließlich der im Verfügungsverfahren grundsätzlich gemäß § 937 Abs. 2 ZPO erforderlichen mündlichen Verhandlung angesprochen ist (so z.B. OLG Düsseldorf OLGZ 83, 358; OLG Frankfurt MDR 1983, 233; OLG Hamm NJW 1982, 1711), oder ob lediglich die im konkreten Verfahren bereits erfolgten Handlungen gemeint sind, also darauf abzustellen ist, ob bereits eine mündliche Verhandlung angeordnet worden war (so z.B. OLG Hamm MDR 1978, 940; OLG Koblenz NJW 1980, 2588; OLG München, NJW 1984, 2414; OLG Hamburg … - OLG Hamm, 19.04.1982 - 6 UF 184/82 Entgegen der Auffassung des Oberlandesgerichts Koblenz (NJW 1980, 2588) und des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm (MDR 1978, 940), sowie von Thomas/Putzo (…ZPO 11. Aufl. § 569 Anm. 3 b, aa) ist nicht entscheidend, daß das Arrestgesuch gemäß § 920 Abs. 3 ZPO zu Protokoll erklärt werden konnte, und daher gemäß § 78 Abs. 2 ZPO das Gesuch nicht dem Anwaltszwang unterlag.
- OLG Bremen, 09.12.1993 - 2 W 82/93
Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung; Anforderungen an …
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den den von ihr beantragten Erlaß einer einstweiligen Verfügung zurückweisenden Beschluß des Landgerichts vom 29.07.1993 ist zulässig, wobei die - nach Ansicht des Senats vom Landgericht zu Unrecht verneinte - Frage, ob die Einlegung dieses Rechtsmittels zulässig auch durch einen Hamburger Anwalt erfolgen konnte (vgl. dazu §§ 78 Abs. 3, 920 Abs. 3, 936, 569 Abs. 2 Satz 2 ZPO sowie OLG München NJW 1984, 2414 [OLG München 15.06.1984 - 25 W 1795/84] ; OLG Koblenz NJW 1980, 2588 [OLG Koblenz 22.07.1980 - 6 W 139/80] ; Baumbach/Hartmann, ZPO, § 922 Anm. 4 B.c m.w.Nw. auch zur Gegenmeinung), sich nunmehr dadurch erledigt hat, daß die Antragstellerin zwischenzeitlich durch einen beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen zugelassenen Bremer Rechtsanwalt vertreten wird. - OVG Bremen, 14.04.1982 - PV-B 5/82
Wahlen zum Bezirkspersonalrat; Unwirksamkeit einer Wahl mangels genügender …
- vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 22.07.1980, NJW 1980, S. 2588, mit weiteren Nachweisen, sowie Hans. OLG Hamburg, Beschl. v. 10.09.1980, MDR 1981, S. 152, m. Nachw. -.
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