Rechtsprechung
| BGH, 01.12.1981 - 1 StR 393/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Teilnahme eines vertretenen Richters aus einer anderen Strafkammer aufgrund Verhinderung des Vorsitzenden Richters - Zusammenwirken mit der Verhinderung zweier weiterer Mitglieder - Feststellung einer Verhinderung vor der Inangriffnahme der richterlichen Aufgabe - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 30, 268
- NJW 1982, 1404
- MDR 1982, 337
- NStZ 1982, 295
- StV 1982, 153
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.10.1966 - 1 StR 282/66
Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Vorübergehende Verhinderung eines …
Auszug aus BGH, 01.12.1981 - 1 StR 393/81
Bei dieser Sachlage mußte zwar die - nicht offensichtliche - Verhinderung des planmäßigen Vorsitzenden der erkennenden Strafkammer vom Präsidenten des Landgerichts festgestellt werden, weil sie sich auf eine andere Kammer auswirkte (vgl. BGHSt 21, 174, 176; BGH NJW 1968, 512).An sich zutreffend weist der Beschwerdeführer zwar auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hin, wonach die Feststellung einer Verhinderung vor der Inangriffnahme der richterlichen Aufgabe getroffen werden müsse (BGHSt 21, 174, 179).
- BGH, 17.05.1956 - 4 StR 36/56
Aussage eines Zeugen als alleiniges Beweismittel - Vorladung eines Zeugen von …
Auszug aus BGH, 01.12.1981 - 1 StR 393/81
Soweit die Revision in diesem Zusammenhang rügt, der die Verlesung anordnende Gerichtsbeschluß sei nicht ausreichend begründet, ist die Beanstandung an sich berechtigt (vgl. BGHSt 9, 230, 231). - BGH, 28.10.1954 - 3 StR 466/54
Beweiskraft einer kommissarischen Vernehmung eines in der Schweiz wohnhaften …
Auszug aus BGH, 01.12.1981 - 1 StR 393/81
Maßgebend sind die am Vernehmungsort geltenden Verfahrensvorschriften (BGHSt 7, 15, 16). - BGH, 17.11.1967 - 4 StR 452/67
Zuständigkeit des Urkundsbeamten für die Befreiung eines durch Krankheit …
Auszug aus BGH, 01.12.1981 - 1 StR 393/81
Bei dieser Sachlage mußte zwar die - nicht offensichtliche - Verhinderung des planmäßigen Vorsitzenden der erkennenden Strafkammer vom Präsidenten des Landgerichts festgestellt werden, weil sie sich auf eine andere Kammer auswirkte (vgl. BGHSt 21, 174, 176; BGH NJW 1968, 512).
- OLG Bremen, 14.04.2020 - 1 Ws 33/20
Zur Statthaftigkeit und zu den formellen Anforderungen eines Besetzungseinwands …
Daraus folgt, dass eine nach dem Zeitpunkt des Beginns der Hauptverhandlung im vorstehenden Sinne eintretende Änderung in der Besetzung des Spruchkörpers nach der Intention des Gesetzes keinen Fall einer erneuten Besetzungsmitteilung nach § 222a StPO in derselben laufenden Hauptverhandlung begründen kann: Vielmehr ist etwa dann, wenn das Ausscheiden eines Schöffen wegen Verhinderung oder Befangenheit das Eintreten des bereits in der ursprünglichen Besetzungsmitteilung benannten Ergänzungsschöffen nach § 192 GVG zur Folge hat, das Verfahren ohne erneute Besetzungsmitteilung nach § 222a StPO in der laufenden Hauptverhandlung fortzusetzen, oder aber das Verfahren ist unter Neubeginn der Hauptverhandlung in der geänderten Besetzung neu zu verhandeln (siehe BGH, Urteil vom 01.12.1981 - 1 StR 393/81, juris Rn. 8, BGHSt 30, 268). - BGH, 27.09.1988 - 1 StR 187/88
Vorübergehende Verhinderung des Vorsitzenden; Wertung der Aussage eines …
Für eine feststellende Tätigkeit dieses Gremiums ähnlich der durch den Präsidenten des Landgerichts zu treffenden Entscheidung darüber, ob ein Richter, insbesondere wegen konkurrierender Aufgaben, überhaupt verhindert ist (vgl. BGHSt 30, 268 [BGH 01.12.1981 - 1 StR 393/81] m.w.Nachw.), ist hier kein Raum. - BGH, 20.03.2025 - StB 10/25
Besetzungseinwand; Feststellung des Verhinderungsfalls (eingeschränkte Kontrolle …
Denn zuständig für die Feststellung der Verhinderung ist der Präsident oder sein nach § 21h GVG bestimmter Vertreter, wenn - wie hier - ein Richter aus einem anderen Spruchkörper heranzuziehen ist (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 22. März 1988 - 4 StR 35/88, BGHR StPO § 338 Nr. 1 Vertreter 1; Urteile vom 1. Dezember 1981 - 1 StR 393/81, BGHSt 30, 268; vom 4. Oktober 1966 - 1 StR 282/66, BGHSt 21, 174, 176; vom 29. Januar 1974 - 1 StR 533/73, NJW 1974, 870; vom 21. Oktober 1958 - 5 StR 412/58, BGHSt 12, 113, 114; vom 5. August 1958 - 5 StR 160/58, BGHSt 12, 33, 34 ff.;… KK-StPO/Diemer, 9. Aufl., § 21e GVG Rn. 10;… KK-StPO/Gericke, 9. Aufl., § 338 Rn. 34;… Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 21e Rn. 148;… MüKoStPO/Schuster, 2. Aufl., § 21e GVG Rn. 23).
- BGH, 22.03.1988 - 4 StR 35/88
Revision gegen Verurteilung wegen Sexuellen Missbrauchs an Kindern - Nicht …
Dieser hätte grundsätzlich vor Inangriffnahme der richterlichen Tätigkeit (BGHSt 21, 174, 179), spätestens aber im Rahmen des Verfahrens nach §§ 222 a, 222 b StPO (BGHSt 30, 268), in einer für das Revisionsgericht nachprüfbaren Weise die Feststellung treffen müssen, daß der Vorsitzende der 8. Strafkammer an der Mitwirkung in dieser Sache verhindert sei. - BGH, 12.06.1985 - 3 StR 35/85
Fehlerhafte Besetzung des Gerichts - Ordnungsgemäße Ablehnung eines Beweisantrags …
- BGH, 09.09.1987 - 3 StR 233/87
Notwendigkeit der Feststellung des Wegfalls der Verhinderung eines Richters - …
Der Revision ist zuzugeben, daß aus Gründen der Rechtsicherheit und Klarheit in aller Regel der Präsident des Landgerichts, der eine vorübergehende Verhinderung ausdrücklich festgestellt hat (vgl. hierzu BGHSt 30, 268 [BGH 01.12.1981 - 1 StR 393/81]; BGH MDR 1974, 416), auch den Wegfall dieser Verhinderung feststellen sollte.
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Rechtsprechung
| BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Aufhebung eines Urteils des Ehrengerichtshofes im Revisionsverfahren - Verstoß gegen die Pflichten eines Rechtsanwalts - Eigenmächtiges Fernbleiben des Pflichtverteidigers bei der Hauptverhandlung - Sitzungspolizeiliche Maßnahme der Kontrolle der Kleider und mitgeführten ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtsanwalt - Ehrengerichtsverfahren - Teilfreispruch - Aufhebung durch Revisionsgericht - Teilweise Aufhebung - Rechtsfehlerfreie Beurteilung durch das Ehrengericht - Anschuldigungspunkt
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BRAO §§ 113, 116
Aufhebung des ehrengerichtlichen Urteils in einzelnen Anschuldigungspunkten
Papierfundstellen
- BGHZ 82, 360
- BGHSt 30, 312
- NJW 1982, 1404
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 07.04.1978 - 2 BvR 202/78
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Durchsuchung von Besuchern …
Auszug aus BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81
Sitzungspolizeiliche Verfügungen des Vorsitzenden, welche eine Durchsuchung des Verteidigers anordnen, sind deshalb zulässig, wenn der Vorsitzende durch sie ohne Willkür einer Gefahr für die Ordnung der Sitzung vorbeugen will (BVerfGE 48, 118, 122 ff).Das Bundesverfassungsgericht hat in einem dem Rechtsanwalt vor dem 20. März 1978 zugegangenen Beschluß vom 6. März 1978 - 2 BvR 202/78 - seinen Antrag abgelehnt, die hier infrage stehende sitzungspolizeiliche Verfügung des Vorsitzenden bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde auszusetzen, und ausgeführt, dem Beschwerdeführer erwachse kein schwerer Nachteil, wenn es bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde bei der angegriffenen Verfügung verbleibe.
Bei dieser Sachlage ist es unerheblich, daß die in BVerfGE 48, 118 abgedruckte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, welche die Verfassungsmäßigkeit der sitzungspolizeilichen Verfügung bejahte, erst am 7. April 1978 - also nach dem hier infrage stehenden Vorfall - ergangen ist.
- BGH, 15.12.1980 - AnwSt (R) 14/80
Verteidigerhandeln und Standesrecht; Verlesen einer Erklärung im Rahmen eines …
Auszug aus BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81
Die unbeschränkt eingelegte Revision berechtigt und verpflichtet den Senat vielmehr, das gesamte Urteil im Rahmen der Revisionsbegründung zu überprüfen (BGH, Urteil vom 15. Dezember 1980 - AnwSt (R) 14/80 = Strafverteidiger 1981, 133).Der Tatrichter hat zutreffend die Auffassung vertreten, daß es in der Regel standeswidrig ist, wenn ein vom Vorsitzenden bestellter Verteidiger in einem Fall notwendiger Verteidigung - wie hier im erstinstanzlichen Strafverfahren vor dem Landgericht (§ 140 Abs. 1 Nr. 1 StPO) - eigenmächtig der Hauptverhandlung fernbleibt und so deren Unterbrechung erzwingt [BGH, Urteil vom 15. Dezember 1980 - AnwSt (R) 14/80 = Strafverteidiger 1981, 133].
Sie sind als "letzter Ausweg" in dem Bereich zu suchen, in dem die Rechtsprechung eine Schuld des Verteidigers im Sinne des § 145 Abs. 4 StPO verneint, weil er die weitere Mitwirkung am Verfahren aus triftigem Grund abgelehnt hat (BGH Strafverteidiger 1981, 133, 135).
- BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61
Mehrere Pflichtverletzungen eines Rechtsanwalts
Auszug aus BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81
Der Umstand, daß das ehrengerichtliche Verfahren einen Teilfreispruch nicht kennt (BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]), führt nicht dazu, daß das Revisionsgericht das Urteil eines Ehrengerichtshofs, das hinsichtlich eines Anschuldigungspunktes der Aufhebung unterliegt, immer auch hinsichtlich anderer Anschuldigungspunkte aufheben muß, die der Ehrengerichtshof rechtsfehlerfrei als nicht für eine Verurteilung ausreichend beurteilt hat.Einen Teilfreispruch kennt das ehrengerichtliche Verfahren deshalb nicht (BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]).
- BGH, 15.10.1979 - AnwSt (R) 3/79
Hinweis auf § 114 BRAO in der Anschuldigungsschrift entbehrlich; Begehung der Tat
Auszug aus BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81
Im ehrengerichtlichen Verfahren gegen einen Rechtsanwalt darf der Sachverhalt, auch wenn er sich aus mehreren Anschuldigungspunkten zusammensetzt, nur einheitlich beurteilt werden (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGHSt 29, 124, 129) [BGH 15.10.1979 - AnwSt R 3/79]. - BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 7/70
Ehrengerichtliches Verfahren gegen Rechtsanwälte
Auszug aus BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81
So ist Gegenstand der Urteilsfindung nur der Sachverhalt, der einem Rechtsanwalt im Eröffnungsbeschluß in Verbindung mit der Anschuldigungsschrift vorgeworfen wird (BGHSt 24, 81). - BGH, 22.07.1963 - NotSt (Brfg) 2/62
Entfernung aus dem Notaramt auf Zeit. Pflichtverletzungen vor früherem …
Auszug aus BGH, 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81
Die Rechtskraft eines im ehrengerichtlichen Verfahren ergangenen Urteils hindert grundsätzlich nicht, den Täter wegen einer vor dem Urteil begangenen Pflichtverletzung in einem neuen Verfahren zu verfolgen und zu bestrafen (BGHSt 19, 90, 93) [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62].
- AGH Hamburg, 16.02.2009 - I EVY 6/08
Verhängung eines Verweises gegen einen Rechtsanwalt aufgrund einer schuldhaften …
Diese unerwünschte Konsequenz hat die Rechtsprechung jedoch nicht ziehen wollen und insoweit wieder auf einen prozessualen Tatbegriff abgestellt (BGHSt 19, 90, 93 [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62]; 30, 312, 313) [BGH 14.12.1981 - AnwSt R 20/81].So sind bei Annahme einer einheitlichen Pflichtverletzung bei einer Anfechtung des Urteiles durch den Betroffenen auch die Vorwürfe mit zu untersuchen, gegen die sich die Berufung nicht wendet (BGHSt 38, 138, 143) [BGH 02.12.1991 - AnwSt R 12/91], während für das Revisionsverfahren wiederum eine Einschränkung gemacht wird: Die Aufhebung hinsichtlich eines Anschuldigungspunktes durch das Revisionsgericht soll nicht dazu führen, dass die angefochtene Entscheidung auch hinsichtlich weiterer Anschuldigungspunkte aufzuheben sei (BGHSt 30, 312, 313) [BGH 14.12.1981 - AnwSt R 20/81].
- BGH, 14.08.2012 - WpSt (R) 1/12
Berufsgerichtliches Verfahren: Erneute Berufspflichtverletzung eines vereidigten …
In diesen Fällen ist dann von einer Aufhebung des freisprechenden Erkenntnisses der Vorinstanz nur die den Berufsangehörigen vorgeworfene Pflichtverletzung erfasst, die von dem Rechtsfehler betroffen ist (BGH, Urteil vom 14. Dezember 1981 - AnwSt (R) 20/81, BGHSt 30, 312;… Jähnke aaO S. 947). - BGH, 15.09.1983 - 4 StR 535/83
Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung - Ausscheidung eines Verfahrens …
Das kann nicht Sinn der Neuregelung in § 154 a StPO sein (vgl. BGHSt 21, 326, 329 [BGH 03.10.1967 - 1 StR 355/67]; und auch BGHSt 30, 312 f [BGH 14.12.1981 - AnwSt R 20/81] sowie Meyer-Goßner in Löwe/Rosenberg, 23. Aufl. Rdn. 25 zu § 154 a StPO).
- OLG Köln, 26.01.1995 - 7 U 151/94
Versagen der Baugenehmigung als ordnungsbehördliche Maßnahme - Entschädigung, …
Allerdings hat er die Zuständigkeitsfrage in einem Fall, in dem sie von der Vorinstanz ausdrücklich aufgeworfen worden war, unentschieden gelassen (BGHZ 82, 360, 365).Für das Gebiet des Polizei- und Ordnungsrechts hat er dem Landesgesetzgeber die Befugnis, Entschädigungsregelungen zu treffen, als Annexkompetenz zur Sachkompetenz zugebilligt (BGHZ 72, 273, 277; 82, 360, 364).
- BGH, 01.12.2025 - AnwSt (R) 5/25 Rn. 9 a) Der Anwaltsgerichtshof ist zunächst zu Recht davon ausgegangen, dass auch im anwaltlichen Disziplinarrecht der Grundsatz der einheitlichen Pflichtverletzung gilt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 25. September 1961 - AnwSt (R) 4/61, BGHSt 16, 237; vom 5. Dezember 1977 - AnwSt (R) 5/77, BGHSt 27, 305; vom 15. Oktober 1979 - AnwSt (R) 3/79, BGHSt 29, 124, 129; vom 15. Dezember 1980 - AnwSt (R) 12/80, NStZ 1981, 354; vom 14. Dezember 1981 - AnwSt (R) 20/81, BGHSt 30, 312; Beschlüsse vom 9. Juni 2008 - AnwSt (R) 5/05, NJW 2009, 534 Rn. 32; vom 12. Mai 2015 - AnwSt (B) 3/15, juris Rn. 2; s. zudem für Wirtschaftsprüfer BGH, Urteil vom 14. August 2012 - WpSt (R) 1/12, BGHSt 57, 289 Rn. 14; Beschluss vom 26. Mai 2025 - WpSt (R) 1/24, juris Rn. 11 ff.; für Steuerberater BGH, Urteil vom 5. Juni 1989 - StbSt (R) 12/88, juris Rn. 20; Beschluss vom 11. Dezember 2015 - StbSt (R) 1/15, NZWiSt 2017, 107 Rn. 34 [insoweit nicht abgedruckt in BGHSt 61, 92]; für Notare BGH, Urteil vom 22. Juli 1963 - NotSt (Brfg) 2/62, BGHSt 19, 90, 93; Beschluss vom 28. August 2019 - NotSt (Brfg) 1/18, BGHZ 223, 335; s. darüber hinaus für Heilberufe etwa BerufsOG Heilberufe Berlin, BeckRS 2025, 18010 Rn. 60 mwN).
- BGH, 13.02.1984 - AnwSt (R) 12/83
Rechtsmittel
Ein einheitlicher Verfahrensgegenstand, der im ehrengerichtlichen Verfahren auch durch die einheitliche Untersuchung verschiedener Anschuldigungspunkte entsteht (vgl. BGHSt 16, 237, 240 f [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]; 24, 81, 86 [BGH 25.01.1971 - AnwSt R 7/70]; 27, 305, 306 f [BGH 05.12.1977 - AnwSt R 5/77]; 29, 124, 129 [BGH 15.10.1979 - AnwSt R 3/79]; 30, 312 f [BGH 14.12.1981 - AnwSt R 20/81]), wurde erst durch die Verbindung beider Berufungsverfahren am 5. Juli 1983 geschaffen.Da die Staatsanwaltschaft den rechtsfehlerfrei von der Ahndung ausgenommenen Fall 3 (Komplex Dr. Br./H.) nicht angreift, kann es insoweit nach den Grundsätzen BGHSt 30, 312 [BGH 14.12.1981 - AnwSt R 20/81] bei dem Urteil bleiben.
- BGH, 08.02.1988 - AnwSt (R) 18/87
Gebot der Sachlichkeit
Das ehrengerichtliche Verfahren kennt grundsätzlich keine Unterscheidung in "selbständige Handlungen", und zwar auch dann nicht, wenn die dem Betroffenen zur Last gelegten Anschuldigungspunkte - wie hier - für sich selbst geprüft und beurteilt werden können und mehrere "Taten" im Sinne des § 264 StPO betreffen (BGHSt 30, 312, 313) [BGH 14.12.1981 - AnwSt R 20/81]. - BGH, 17.04.1984 - 2 StR 63/84
Untrennbarkeit - Teilrechtskraft - Rechtsverletzung - Verurteilung - Tatmehrheit …
Der Senat weicht mit seiner Entscheidung nicht von dem in BGHSt 30, 312 ff veröffentlichten Urteil ab. - Berufsgericht für Architekten Baden-Württemberg, 27.03.2026 - BG 62/25
Chronischer "Fortbildungsverweigerer" wird aus Architektenliste gelöscht!
Rn. 46 Soweit die Beschuldigte der vorgeworfenen Tatbegehung nicht mehr verdächtig ist, kommt ein Teilfreispruch nicht in Betracht, weil im berufsgerichtlichen Verfahren der Sachverhalt, auch wenn er sich aus mehreren Anschuldigungspunkten zusammensetzt, nur einheitlich beurteilt werden darf (BGH, Urteil vom 14.12.1981 - AnwSt (R) 20/81 (EGH Berlin) - beck-online). - BGH, 20.05.1985 - StbSt (R) 9/84
Pflicht des Steuerberaters zur Mitteilung einer Veränderung der Wohnanschrift
Wie das Disziplinarrecht und das ehrengerichtliche Verfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung (dazu BGHSt 30, 312, 313 [BGH 14.12.1981 - AnwSt R 20/81];… Glanzmann, Berufsrecht beim Bundesgerichtshof, in: 25 Jahre Bundesgerichtshof, 1975, S. 185) kennt auch die Berufsgerichtsbarkeit für Steuerberater und Steuerbevollmächtigten keine Unterteilung des Sachverhalts in "selbständige Handlungen", und zwar auch dann nicht, wenn mehrere dem Betroffenen zur Last gelegte Anschuldigungspunkte für sich selbst geprüft und rechtlich gewürdigt werden können und mehrere "Taten" im Sinne des § 264 StPO betreffen (BGHSt 29, 124, 125 [BGH 15.10.1979 - AnwSt R 3/79]; stRspr.). - BGH, 17.03.2020 - AnwSt (B) 2/20
Ausdrückliche Bezeichnung der grundsätzlichen Rechtsfrage in der …
- BGH, 23.02.1987 - AnwSt (R) 24/86
Erfolgshonorar - Verabredung - Mehrerlös - Immobielienverkauf
- Berufsgericht für Architekten Baden-Württemberg, 09.12.2025 - BG 42/25
Keine Haftpflichtversicherung: Über 6.000 Euro Geldstrafe!
- AGH Bayern, 19.07.2005 - BayAGH II - 3/05
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