Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 10.09.1981 - 15 W 150/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,5579
OLG Hamm, 10.09.1981 - 15 W 150/81 (https://dejure.org/1981,5579)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10.09.1981 - 15 W 150/81 (https://dejure.org/1981,5579)
OLG Hamm, Entscheidung vom 10. September 1981 - 15 W 150/81 (https://dejure.org/1981,5579)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,5579) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 2262, 2273
    Erbrecht; Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments ohne eine Beschränkung; Benachrichtigung von im Testament bedachten Enkeln bzw. der Eltern als gesetzliche Vertreter über den gesamten Inhalt eines gemeinschaftlichen Testaments; Einsetzung der Enkelkinder als ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments ohne eine Beschränkung; Benachrichtigung von im Testament bedachten Enkel bzw. der Eltern als gesetzlicher Vertreter über den gesamten Inhalt eines gemeinschaftlichen Testaments; Einsetzung der Enkelkinder als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 57
  • FamRZ 1982, 203 (Ls.)
  • Rpfleger 1981, 486
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.1977 - IV ZB 32/77

    Eröffnung eines gegenseitigen Erbvertrags

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.1981 - 15 W 150/81
    Daß die Mitteilung der Absicht des Nachlaßgerichts, ein gemeinschaftliches Testament ohne eine Beschränkung nach § 2273 BGB zu eröffnen, zu verkünden oder dessen Inhalt dritten Personen bekanntzugeben, eine beschwerdefähige Verfügung darstellt, ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (RGZ 150, 315; BGHZ 70, 173; Senatsbeschluß Rpfleger 1974, 155 ff).

    Zutreffend hat das Landgericht weiter angenommen, daß es sich mit dieser Entscheidung nicht in einen Gegensatz zu der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Beschluß vom 21. Dezember 1977 - BGHZ 70, 173 ff) setze.

  • KG, 19.12.1978 - 1 W 3085/78
    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.1981 - 15 W 150/81
    Die Eröffnung und Verkündung nach dem Tode des erstverstorbenen Ehegatten muß sich demnach auf alle von ihm herrührenden oder mit herrührenden Verfügungen erstrecken, gleichviel ob sie als gültig oder ungültig oder als durch den Tod dieses Teils gegenstandslos geworden anzusehen sind (RGZ 150, 31;… Senat aaO; KG OLGZ 1979, 269 ff).
  • RG, 05.03.1936 - IV B 4/36

    Sind bei der Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments oder Erbvertrags die …

    Auszug aus OLG Hamm, 10.09.1981 - 15 W 150/81
    Daß die Mitteilung der Absicht des Nachlaßgerichts, ein gemeinschaftliches Testament ohne eine Beschränkung nach § 2273 BGB zu eröffnen, zu verkünden oder dessen Inhalt dritten Personen bekanntzugeben, eine beschwerdefähige Verfügung darstellt, ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (RGZ 150, 315; BGHZ 70, 173; Senatsbeschluß Rpfleger 1974, 155 ff).
  • BGH, 15.05.2013 - XII ZB 283/12

    Verfahrenspflegschaft: Anfechtbarkeit der Feststellung der Erforderlichkeit …

    Denn Zwischenentscheidungen können nach dieser Rechtsprechung nur ausnahmsweise dann mit der Beschwerde angefochten werden, wenn sie - für sich allein betrachtet - vom Betroffenen zur Vermeidung von Nachteilen ein bestimmtes Verhalten verlangen und dadurch in so erheblichem Maße in seine Rechte eingreifen, dass ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (BVerfGE 101, 106; BayObLG FamRZ 1995, 301; FamRZ 1986, 1236 und FamRZ 1982, 203).
  • OLG Frankfurt, 11.11.2014 - 20 W 317/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Niederlegung der Geschäftsführung des …

    Das Interesse an der Amtsniederlegung bzw. der Abberufung mit dem Versuch, sich freiwillig übernommener Verantwortung für die Gesellschaft (§ 43 GmbHG) und aller weiteren Pflichten zu entledigen, die besonders in wirtschaftlich schwierigen Situationen der Gesellschaft an das Amt des Geschäftsführers geknüpft sind, kann in diesem Fall nicht zur Zurückstellung überwiegender Interessen anderer Beteiligter führen (vgl. insgesamt u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2010, Az. 25 Wx 56/10 und vom 06.12.2000, Az. 3 Wx 393/00, jeweils m.w.N. und zitiert nach juris; BayObLG, RPfleger 1981, 486 f. und Beschluss vom 15.06.1999, Az. 3Z BR 35/99, zitiert nach juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.02.2006, Az. 3 W 209/05, und OLG Köln, Beschluss vom 01.02.2008, Az. 2 Wx 3/08, - zur Mehrpersonengesellschaft bei entscheidendem Einfluss des amtsniederlegenden Gesellschafter-Geschäftsführers - jeweils m.w.N. und jeweils zitiert nach juris; OLG München, Beschlüsse vom 16.03.2011, Az. 31 Wx 64/11, und vom 29.05.2012, Az. 31 Wx 188/12 - Ausweitung dieser Rspr. auf den Fall des Alleingesellschafters und Geschäftsführers einer Unternehmergesellschaft, die sämtliche Geschäftsanteile einer GmbH hält, und davon absieht, einen neuen Geschäftsführer für die Gesellschaft zu bestellen -, jeweils zitiert nach juris; Kleindieck in Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 18. Aufl., 2012, § 38, Rn. 42 ff.; Krafka/Kühn, Registerrecht, 9. Aufl., 2013, Rn.1093; Zöllner/Noack in Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl., 2013, § 39, Rn. 9a; Koppensteiner/Gruber in Rowedder/Schmidt-Leithoff, 5. Aufl., 2013, § 38, Rn. 35; so auch vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft: Paefgen, a.a.O., Rn. 133, und Schneider/Schneider in Scholz, GmbHG, 11. Aufl. 2014, § 38, Rn. 90;.
  • OLG Brandenburg, 28.07.2026 - 3 U 76/24

    Zustimmungserteilung zur Auszahlung der Pachteinnahmen; Auflassung und …

    Allerdings ist oder wird eine einseitige Verfügung von Todes wegen, die der überlebende Ehegatte vor (OLG Frankfurt FamRZ 1995, 1026) oder nach dem Tode des Erstverstorbenen im Widerspruch zu einer wechselbezüglichen Verfügung errichtet, wirksam, wenn sie durch den vorzeitigen Tod des von dem überlebenden Ehegatten bedachten Ehegatten oder Dritten (§§ 1923, 2160 BGB), durch Ausschlagung der Zuwendung (§§ 1953, 2180 Abs. 3 BGB), durch Erbverzicht (§§ 2346 ff BGB) oder Erbunwürdigkeit (§ 2344 BGB) gegenstandslos ist oder wird (RGZ 130, 213; 149, 200; RG WarnR 1918 Nr. 124; KG JW 1938, 681; OLGE 44, 104; BayObLGZ 22, 120; 32, 411; OLG Celle ErbR 2018, 269; OLG Hamm FamRZ 1982, 203; OLG Frankfurt FamRZ 1995, 1026; OLG Hamm NJW-RR 1991, 1349, 1351; OLG Bremen FamRZ 2013, 661; OLG Braunschweig 31.5.2021 - 3 W 53/21, ErbR 2021, 790 [791]; Senat, Beschl v 31.05.2021 - 3 W 53/21 -, ErbR 2021, 790 = BeckRS 2021, 14873).
  • OLG Frankfurt, 06.03.1997 - 20 W 574/95

    Wirkung des Erbverzichts gegenüber Abkömmlingen

    Der Senat folgt der in der obergerichtlichen Rechtsprechung einhellig und im Schrifttum überwiegend vertretenen Auffassung, daß der Gesetzgeber damit die entsprechende Anwendung des § 2349 BGB auf die Fälle des Verzichts auf erb vertragliche Zuwendungen absichtlich ausgeschlossen hat, zumal die Erstreckung vertraglicher Wirkungen zu Lasten Dritter dem geltenden Recht sonst fremd und die Regelung des § 2349 BGB einer ausdehnenden Anwendung deshalb nicht fähig ist (KG OLGE 14, 311 und 41, 67; OLG Stuttgart NJW 1958, 347 [OLG Stuttgart 09.12.1957 - 8 W 329/57] = DNotZ 1958, 322 Ls; OLG Düsseldorf DNotZ 1974, 367; OLG Hamm OLGZ 1982, 272/279 = FamRZ 1982, 203 = MDR 1982, 320; BayObLG FamRZ 1984, 422 = …
  • OLG Hamm, 09.11.2006 - 15 W 268/06

    Unanfechtbarkeit der Einleitung eines Betreuungsverfahrens und der gerichtlichen …

    Zwischenverfügungen können nur dann mit der Beschwerde angefochten werden, wenn sie - für sich allein betrachtet - von dem Betroffenen ein bestimmtes Verhalten verlangen und in so erheblichem Maße in seine Rechte eingreifen, dass ihre selbständige Anfechtbarkeit unbedingt geboten ist (vgl. BayObLGZ 1982, 167, 169 und FamRZ 1982, 203).
  • BGH, 11.04.1984 - IVa ZB 16/83

    Umfang der Eröffnung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Hieran sieht es sich Jedoch durch die auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidungen des Reichsgerichts in RGZ 150, 315, des Oberlandesgerichts Hamburg in NJW 1965, 1969, des Oberlandesgerichts Hamm in FamRZ 1974, 387 und OLGZ 1982, 136, des Oberlandesgerichts Düsseldorf in Mitt Rh NotK 1978, 160 und des Kammergerichts in OLGZ 1979, 269 gehindert.
  • LG Stuttgart, 22.12.1988 - 2 T 157/88

    Miteröffnung von Verfügungen des überlebenden Ehegatten beim Tode des …

    Obwohl die Ankündigung des Nachlaßgerichts im Beschluß vom 12.1.1988 über die beabsichtigte vollständige Eröffnung des Erbvertrages und dessen Mitteilung an die gesetzlichen Erben und testamentarischen Schlußerben nur eine Zwischenentscheidung ist, wird die selbständige Anfechtbarkeit - ähnlich wie beim Erbscheins-Vorbescheid - von der Rspr. einhellig anerkannt (vgl. RGZ 150, 315 ; BGHZ 70, 173 = DNotZ 1978, 301 = MittRhNotK 1978, 43 ; deutlich OLG Hamm NJW 1982, 57 , insoweit in OLGZ 1982, 136 nicht abgedruckt); Widerspruch aus dem Schrifttum ist nicht ersichtlich.
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2004 - 7 U 126/03
    Denn bei dem gemeinschaftlichen Testament vom 30.09.1978 handelte es sich jedenfalls auch um ein Testament des Erblassers, auch wenn die Erbeinsetzung, die er für den Fall seines Letztversterbens angeordnet hat, durch seinen vorzeitigen Tod hinfällig geworden war (vgl. hierzu nur OLG Hamm, RPfleger 1981, 486; BverfG, NJW 1994, 2535).
  • KG, 23.04.1991 - 1 W 441/89

    Anfechtbarkeit der die Beibringung eines HTLV III-Antikörpertests anordnenden …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 1 Z 11/87

    Zwischenverfügung; Unanfechtbar; Rechtssphäre; Eingriff; Beweisanordnung; …

    Ausnahmsweise sind verfahrensleitende Verfügungen mit der (einfachen) Beschwerde anfechtbar, wenn sie unmittelbar und in nicht völlig unerheblicher Weise in die Rechte eines Beteiligten eingreifen (BayObLG, FamRZ 1982, 203 [hier: IV (470) 200 b]; OLG Köln, FamRZ 1980, 401 [nur Leitsätze];… Bassenge/Herbst, aaO., FGG § 19 Anm. I 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht