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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 14.12.1983

Rechtsprechung
   BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvL 14/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,393
BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvL 14/83 (https://dejure.org/1983,393)
BVerfG, Entscheidung vom 18.10.1983 - 2 BvL 14/83 (https://dejure.org/1983,393)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Oktober 1983 - 2 BvL 14/83 (https://dejure.org/1983,393)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an eine neuerliche Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unzulässigkeit der Vorlage - Bundesverfassungsgericht - Gericht - Gesetzeskraft - Verfassungsmäßigkeit einer Vorschrift

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 65, 179
  • NJW 1984, 970
  • MDR 1984, 199
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvL 4/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückfallstrafbarkeit bei Vergehen mit geringem Schaden

    Auszug aus BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvL 14/83
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 16. Januar 1979 - 2 BvL 4/77 - (BVerfGE 50, 125) entschieden, daß § 48 StGB mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

    Das vorlegende Gericht begehrt einen Spruch des Bundesverfassungsgerichts, der im Gegensatz zur Entscheidung vom 16. Januar 1979 (BVerfGE 50, 125 ) über die seitdem unverändert gebliebene Vorschrift des § 48 StGB steht.

    Im Vorlagebeschluß ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 1979 (BVerfGE 50, 125 ) nicht einmal erwähnt (vgl. BVerfGE 33, 199 [204]).

    Die der Vorlage zugrundeliegenden verfassungsrechtlichen Bedenken hat das Bundesverfassungsgericht sowohl in der Entscheidung vom 16. Januar 1979 (BVerfGE 50, 125 ) als auch in der weiteren Entscheidung vom 17. Januar 1979 (BVerfGE 50, 205 ) erwogen, ohne ihnen zu folgen.

    Im übrigen macht der Vorlagebeschluß, der keine näheren Ausführungen über den Gegenstand der früheren Verurteilungen des Angeklagten und zu dessen Schuldfähigkeit enthält, nicht hinreichend deutlich, daß das Amtsgericht der vom Bundesverfassungsgericht für eine Anwendung des § 48 StGB im Einzelfall geforderten sorgfältigen Prüfung der materiellen Rückfallvoraussetzungen (vgl. BVerfGE 50, 125 [134 ff.]) genügt hätte.

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvL 14/83
    Ferner hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 17. Januar 1979 - 2 BvL 12/77 - (BVerfGE 50, 205 ) entschieden, daß § 242 StGB , auch soweit er den Diebstahl einer geringwertigen Sache (§ 248a StGB ) unter Strafe stellt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

    Die der Vorlage zugrundeliegenden verfassungsrechtlichen Bedenken hat das Bundesverfassungsgericht sowohl in der Entscheidung vom 16. Januar 1979 (BVerfGE 50, 125 ) als auch in der weiteren Entscheidung vom 17. Januar 1979 (BVerfGE 50, 205 ) erwogen, ohne ihnen zu folgen.

  • BVerfG, 30.05.1972 - 1 BvL 21/69

    Erneute Vorlage

    Auszug aus BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvL 14/83
    Bei dieser Sachlage ist eine Vorlage regelmäßig unzulässig, wenn das vorlegende Gericht die frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht zum Ausgangspunkt seiner verfassungsrechtlichen Prüfung nimmt und auf dieser Grundlage nicht darlegt, welche inzwischen eingetretenen Veränderungen nach seiner Auffassung die erneute verfassungsgerichtliche Prüfung einer bereits entschiedenen Vorlagefrage veranlassen (vgl. BVerfGE 33, 199 [203 f.]; ferner 26, 44 [56]; 39, 169 [181 f.]; 41, 360 [369]).

    Im Vorlagebeschluß ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Januar 1979 (BVerfGE 50, 125 ) nicht einmal erwähnt (vgl. BVerfGE 33, 199 [204]).

  • BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04

    Abfärberegelung

    Rn. 67 3. Schließlich genügt das Finanzgericht mit seinem erneuten Vorlagebeschluss nunmehr auch den erhöhten Anforderungen, die an die Zulässigkeit der wiederholten Vorlage einer Norm zu stellen sind (vgl. BVerfGE 33, 199 ; 39, 169 ; 65, 179 ; 78, 38 ; 87, 341 ), über deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden hat, wie es in Beschlüssen aus den Jahren 1969 und 1977 (vgl. BVerfGE 26, 1 ; 46, 224 ) der Fall war, in denen es Entscheidungen über die Vereinbarkeit der Nichteinbeziehung von freien Berufen, sonstigen Selbständigen und Land- und Forstwirten in die Gewerbesteuer mit dem Gleichheitssatz getroffen hat.
  • BVerfG, 14.06.2023 - 2 BvL 3/20

    Unzulässige Richtervorlagen zum strafbewehrten Cannabisverbot

    Das vorlegende Gericht ist gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG an eine frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gebunden; dieser Entscheidung kommt nach § 31 Abs. 2 BVerfGG Gesetzeskraft und Rechtskraftwirkung zu (vgl. BVerfGE 33, 199 ; 39, 169 ; 65, 179 ; 78, 38 ; 87, 341 ; 94, 315 ; 120, 1 ).

    Insofern kann die Rechtskraft einer Vereinbarkeitserklärung im Tenor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf eine erneute Normenkontrolle ein Prozesshindernis darstellen (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 128, 326 ).

    Vorlagen, die unter Berufung auf eine rechtserhebliche Änderung der Sach- und Rechtslage einen Spruch begehren, der im Gegensatz zu einer früheren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht, unterliegen demnach erhöhten Anforderungen (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 87, 341 ; 94, 315 ; 120, 1 ).

    Eine erneute Vorlage ist regelmäßig unzulässig, wenn das vorlegende Gericht die frühere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht zum Ausgangspunkt seiner verfassungsrechtlichen Prüfung nimmt und nicht auf dieser Grundlage darlegt, welche inzwischen eingetretenen Veränderungen nach seiner Auffassung die erneute verfassungsgerichtliche Prüfung einer bereits entschiedenen Vorlagefrage veranlassen (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 78, 38 ; 87, 341 ; BVerfGK 3, 285 ).

    Soweit sich das Amtsgericht gegen diese verfassungsgerichtliche Auffassung stellt, genügt seine Argumentation den erhöhten Anforderungen an die Begründung einer erneuten Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG daher schon deshalb nicht, weil es von einem falschen verfassungsrechtlichen Maßstab ausgeht (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 78, 38 ; 87, 341 ; BVerfGK 3, 285 ).

    Damit genügen sie nicht den erhöhten Zulässigkeitsanforderungen, denen Vorlagen unterliegen, die unter Berufung auf eine rechtserhebliche Änderung der Sach- und Rechtslage einen Spruch begehren, der im Gegensatz zu einer früheren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 87, 341 ; 94, 315 ; 120, 1 ).

    Damit genügen sie nicht den erhöhten Anforderungen an eine erneute Richtervorlage (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 87, 341 ; 94, 315 ; 120, 1 ).

    Dies genügt den erhöhten Anforderungen an eine erneute Richtervorlage nicht (vgl. BVerfGE 65, 179 ; 87, 341 ; 94, 315 ; 120, 1 ).

  • BVerfG, 07.11.2016 - 1 BvR 1089/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die begrenzte Überführung in der DDR …

    Sie wäre jedoch nur zulässig, sofern neue rechtserhebliche, gegen die damals tragenden Feststellungen sprechende Tatsachen vorlägen, die dadurch eine andere Entscheidung rechtfertigen könnten (BVerfGE 33, 199 ; 65, 179 ; 70, 242 ; BVerfGK 3, 270 ; vgl. auch BVerfGE 128, 326 ; 131, 316 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1268/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1652
BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1268/81 (https://dejure.org/1983,1652)
BVerfG, Entscheidung vom 14.12.1983 - 2 BvR 1268/81 (https://dejure.org/1983,1652)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Dezember 1983 - 2 BvR 1268/81 (https://dejure.org/1983,1652)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Krankenhausbuchführungsverordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kirchliches Krankenhaus - Anwendbarkeit - Krankenhausbuchführungsverordnung

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 970
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1268/81
    Bei der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von gesetzlichen Bestimmungen kann ein Ausgreifen auf andere gesetzliche Normen zwar unvermeidlich werden, wenn die angegriffene Norm durch Verweisung oder durch den klaren inneren Zusammenhang mit anderen Vorschriften derart von den letzteren abhängt, dass sich aus der Verfassungswidrigkeit dieser Normen die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Norm ergibt (BVerfGE 40, 296 >309 f.<).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1268/81
    werden (vgl. BVerfGE 8, 274 >307<; st Rspr.).
  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 209/76

    Stiftungen

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1268/81
    a) Die Ordnung und Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten ist den Beschwerdeführern nach Art. 137 Abs. 3 WRV (vgl. BVerfGE 46, 73 >85<; 57, 220 >241 f.<) nur innerhalb der "Schranken des für alle geltenden Gesetzes" gewährleistet.
  • BVerfG, 17.02.1981 - 2 BvR 384/78

    Bethel

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1268/81
    a) Die Ordnung und Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten ist den Beschwerdeführern nach Art. 137 Abs. 3 WRV (vgl. BVerfGE 46, 73 >85<; 57, 220 >241 f.<) nur innerhalb der "Schranken des für alle geltenden Gesetzes" gewährleistet.
  • BVerfG, 25.11.1980 - 2 BvL 7/76

    Öffentlicher Dienst

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1268/81
    a) Das Grundgesetz fordert in Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG allgemein, dass die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigende Vorschrift nach Inhalt, Zweck und Ausmaß näher bestimmt ist; denn das Parlament soll sich seiner Verantwortung als gesetzgebende Körperschaft nicht dadurch entäußern können, dass es einen Teil der Gesetzgebungsmacht der Exekutive überträgt, ohne die Grenzen dieser Kompetenzen bedacht und diese nach Tendenz und Programm so genau umrissen zu haben, dass schon aus der Ermächtigung erkennbar und vorhersehbar ist, was dem Bürger gegenüber zulässig sein soll (BVerfGE 55, 207 >225 f.<).
  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1268/81
    Zu den für alle geltenden Gesetzen können allerdings nur solche rechnen, die für die Kirche dieselbe Bedeutung haben wie für Jedermann (BVerfGE 42, 312 >334<).
  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1268/81
    Dieser Wechselwirkung von Kirchenfreiheit und Schrankenzweck ist durch entsprechende Güterabwägung Rechnung zu tragen (BVerfGE 53, 366 >400 f.<).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1268/81
    Dies gilt auch dann, wenn während der Jahresfrist eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen das Gesetz möglich gewesen wäre (BVerfGE 9, 338 >341 f.<).
  • BVerfG, 21.02.1957 - 1 BvR 241/56

    Gesamtdeutsche Volkspartei

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1268/81
    Ferner kann - wie das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat - die Verfassungswidrigkeit auch einer nicht angegriffenen Norm eines Gesetzes festgestellt werden, wenn diese der angegriffenen Norm zugrundeliegt und die Verfassungswidrigkeit evident ist (BVerfGE 6, 273 >282<).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1983 - 2 BvR 1268/81
    Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es aber nicht, nachzuprüfen, ob der Gesetzgeber im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 3, 162 >182<; stRspr.).
  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 173/75

    Halbfettmargarine

  • BVerfG, 31.01.1962 - 2 BvL 29/60

    Laufbahnvergleich

  • BFH, 26.11.1996 - VIII R 58/93

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Gegenständen des Anlagevermögens eines …

    Die Verordnung gilt zwar erst für Geschäftsjahre nach dem 1. Januar 1979 (§ 10 KHBV); sie hat für den vorliegenden Rechtsstreit jedoch insoweit Bedeutung, als sie auf einer Ermächtigung in § 16 Satz 1 KHG und damit auf dem "Programm" des KHG beruht (Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 14. Dezember 1983 2 BvR 1268/81, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1984, 970; BFH in BFHE 154, 212, BStBl II 1989, 189 unter 3. b der Gründe).

    Da die Bilanzierung von öffentlichen Zuschüssen entscheidend von den jeweiligen Rechtsbeziehungen zwischen Zuschußgeber und Zuschußempfänger abhängt (…vgl. z. B. Ellrott/Schmidt-Wendt in Beck'scher Bilanzkommentar, a. a. O., § 255 HGB Rdnrn. 113 f. und 123;… zum Streitstand bei Inkrafttreten der KHBV vgl. u. a. Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaften, 4. Aufl., § 153 Tz. 20 f.), ist die in der KHBV getroffene Regelung zugleich Ausdruck der Vorstellungen des Verordnungsgebers vom Inhalt des Rechtsverhältnisses zwischen dem Krankenhaus und dem die Fördermittel gewährenden Land (vgl. dazu auch BVerfG in NJW 1984, 970).

    Dieser Beurteilung steht nicht entgegen, daß das BVerfG in seinem Beschluß in NJW 1984, 970 die Fördermittel nicht dem Eigenkapital, sondern dem Fremdkapital des Krankenhausträgers zugeordnet hat.

    Zum anderen ist die Krankenhausbuchführung auch Grundlage der Kosten- und Leistungsrechnung, die zur Ermittlung der Selbstkosten für die Pflegesätze dient (§ 8 KHBV; zur doppelten Zielsetzung der Krankenhausbilanz vgl. auch BFH in BFHE 154, 212, BStBl II 1989, 189 a. E.; Bossert/Petry, Betriebs-Berater 1979, 1816, 1818, m. w. N.;… Rose, a. a. O., 2317 f.); in diesen dürfen aber als Folge der dualen Krankenhausfinanzierung die Investitionskosten nicht enthalten sein (§ 17 Abs. 4 Nr. 1 KHG; zur dualen Krankenhausfinanzierung BVerfG in NJW 1984, 970; BFH in BFHE 154, 212, BStBl II 1989, 189).

    Die Fördermittel - Zinsen, Tilgung und Verwaltungskosten - sollen erfolgsneutral behandelt werden (vgl. dazu näher BVerfG in NJW 1984, 970).

    Beide Wege haben dasselbe Ziel (vgl. dazu auch BVerfG in NJW 1984, 970 unter II. der Gründe).

  • BVerfG, 17.10.2007 - 2 BvR 1095/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer öffentlich geförderten kirchlichen …

    Rn. 103 Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Regelungen im Bereich der Krankenhausversorgung - die im Grunde ähnlichen Charakter hat wie die Versorgung von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen in entsprechenden stationären Einrichtungen, zumal es jeweils um die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Einrichtungen der Daseinsvorsorge geht (vgl. BSGE 88, 215 ) - ist bei der vorzunehmenden Abwägung davon auszugehen, dass staatliche Regelungen auf dem Sektor des Gesundheitswesens im Interesse des Gesamtwohls von allgemeiner und hoher Bedeutung sind (vgl. BVerfGE 53, 366 und Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 14. Dezember 1983 - 2 BvR 1268/81 -, NJW 1984, S. 970).
  • BFH, 14.07.1988 - IV R 78/85

    Auch Fördermittel i. S. des § 10 Krankenhausfinanzierungsgesetz mindern als …

    Sie hat für den Rechtsstreit jedoch insofern Bedeutung, als sie auf einer Ermächtigung in § 16 Satz 1 KHG und damit auf dem "Programm" des KHG beruht; hierzu hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aufgrund einer Verfassungsbeschwerde gegen die KHBV Ausführungen gemacht (Beschluß vom 10. Dezember 1983 2 BvR 1268/81, Information über Steuer und Wirtschaft 1984, 166).
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