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Rechtsprechung
   BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 315/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2421
BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 315/82 (https://dejure.org/1984,2421)
BGH, Entscheidung vom 11.04.1984 - VIII ZR 315/82 (https://dejure.org/1984,2421)
BGH, Entscheidung vom 11. April 1984 - VIII ZR 315/82 (https://dejure.org/1984,2421)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klage auf Rückzahlung einer Kaution für eine verpachtete Gaststätte - Erlöschen des Anspruchs wegen Aufrechnung durch den Verpächter - Verletzung der vertraglich vereinbarten Instandhaltungspflicht - Ersatz der Kosten für die vom Verpächter selbst vorgenommene ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    §§ 157, 133 BGB, §§ 535, 581 BGB
    Vertragliches Recht zur Ersatzvornahme; Vorschußpflicht; Instandhaltungspflicht, Instandsetzungspflicht, Vertragsauslegung, Ersatzvornahme, Verzugsfolgen, Vorschußpflicht, Kaution, Aufrechnung, Schadensersatz wegen Nichterfüllung, Fristsetzung, Ablehnungsandrohung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 535, 581, 157
    Formularmäßiger Vereinbarung der Berechtigung des Verpächters zur Ersatzvornahme bei Verzug des Pächters mit seiner Instandsetzungspflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 267
  • MDR 1985, 49
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.07.1970 - VII ZR 176/68

    Aufrechnung des Auftraggebers mit Vorschußanspruch zur Mängelbeseitigung gegen …

    Auszug aus BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 315/82
    Von dessen Gleichartigkeit hängt die Aufrechenbarkeit nicht ab (BGHZ 54, 244, 246) [BGH 13.07.1970 - VII ZR 176/68].
  • BGH, 24.05.1973 - VII ZR 92/71

    Beratungspflicht des Architekten bei eigener Sachkunde des Bauherrn oder …

    Auszug aus BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 315/82
    Hierzu sowie zu den im wesentlichen gleichgelagerten Tatbeständen der §§ 538 Abs. 2, 633 Abs. 3 BGB vertritt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß der zur Ersatzvornahme Berechtigte einen Anspruch auf Leistung eines Vorschusses in Höhe der voraussichtlich zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten hat (BGHZ 47, 272; 56, 136, 141; 61, 28, 30; 68, 372, 378).
  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76

    Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks; …

    Auszug aus BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 315/82
    Hierzu sowie zu den im wesentlichen gleichgelagerten Tatbeständen der §§ 538 Abs. 2, 633 Abs. 3 BGB vertritt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß der zur Ersatzvornahme Berechtigte einen Anspruch auf Leistung eines Vorschusses in Höhe der voraussichtlich zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten hat (BGHZ 47, 272; 56, 136, 141; 61, 28, 30; 68, 372, 378).
  • BGH, 02.03.1967 - VII ZR 215/64

    Rechte des Bauherrn nach Verstreichen der Frist zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 315/82
    Hierzu sowie zu den im wesentlichen gleichgelagerten Tatbeständen der §§ 538 Abs. 2, 633 Abs. 3 BGB vertritt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß der zur Ersatzvornahme Berechtigte einen Anspruch auf Leistung eines Vorschusses in Höhe der voraussichtlich zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten hat (BGHZ 47, 272; 56, 136, 141; 61, 28, 30; 68, 372, 378).
  • BGH, 25.09.1975 - VII ZR 179/73

    Auslegung eines Vertrages durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 315/82
    Das ergibt die Auslegung der Vereinbarung (§§ 157, 133 BGB), die dem erkennenden Senat möglich ist, weil das Berufungsgericht eine Auslegung unterlassen hat und weitere Feststellungen nicht in Betracht kommen (BGHZ 65, 107, 112) [BGH 25.09.1975 - VII ZR 179/73].
  • BGH, 07.05.1971 - V ZR 94/70

    Zur Rechtsnatur des Träger-Bewerber-Vertrages

    Auszug aus BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 315/82
    Hierzu sowie zu den im wesentlichen gleichgelagerten Tatbeständen der §§ 538 Abs. 2, 633 Abs. 3 BGB vertritt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß der zur Ersatzvornahme Berechtigte einen Anspruch auf Leistung eines Vorschusses in Höhe der voraussichtlich zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten hat (BGHZ 47, 272; 56, 136, 141; 61, 28, 30; 68, 372, 378).
  • BGH, 24.07.2019 - VIII ZR 141/17

    Wohnraummiete: Abrechnung der Mietsicherheit mit Erklärung über die …

    So hat es der Senat bereits in der Vergangenheit im Falle einer - wie auch hier - zu Mietbeginn gewährten Barkaution als konkludente Abrechnung angesehen, wenn der Vermieter mit einer oder mehreren eigenen, aus dem beendeten Mietverhältnis stammenden Forderungen gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters aufrechnet (Senatsurteil vom 11. April 1984 - VIII ZR 315/82, NJW 1985, 267 unter II 2).
  • BGH, 30.05.1990 - VIII ZR 207/89

    Schönheitsreparaturen

    Für diesen Fall hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 11. April 1984 - VIII ZR 315/82 = WM 1984, 973 II l c), dass aus dem Recht zur Ersatzvornahme wie in den vergleichbaren Fällen der §§ 538 Abs. 2, 633 Abs. 3 BGB und § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB (B) ein Vorschussanspruch folgt.
  • BGH, 17.01.1997 - V ZR 285/95

    Geltendmachung eines Verzugsschadens neben dem Nichterfüllungsschaden; …

    Diese Auslegung ist materiellrechtlich (vgl. BGH, Urt. v. 11. April 1984, VIII ZR 315/82, NJW 1985, 267, 269) und verfahrensrechtlich fehlerfrei.
  • KG, 29.02.1988 - 8 REMiet 6717/87

    Vermieter; Mieter; Mängelbeseitigung; Mangel; Beseitigung; Vorschuß

    Sie beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das die Klage insoweit abweichende Urteil des Amtsgerichts gleichwohl zurückzuweisen, sieht sich daran aber gehindert durch das Urteil des BGH vom 11. April 1984 - NJW 1985, 267 (268), wo es unter II 1 c heißt, zum Tatbestand des § 538 Abs. 2 des BGB vertrete der BGH in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß der zur Ersatzvornahme Berechtigte einen Anspruch auf Leistung eines Vorschusses in Höhe der voraussichtlich zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten habe.

    Die Kammer hält für den Fall, daß sie nach Ansicht des Kammergerichts mit ihrer beabsichtigten Entscheidung von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes oder eines Oberlandesgerichtes nicht abweichen würde, - etwa weil vorliegend der Mieter, der zur Ersatzvornahme Berechtigte ist, im Falle des BGH NJW 1985, 267 das dagegen der Verpächter war - die vorgelegte Rechtsfrage auch für grundsätzlich bedeutsam.

    Er folgt damit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach in den Fällen von § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B , § 538 Abs. 2, § 633 Abs. 3 BGB der zur Ersatzvornahme Berechtigte einen Anspruch auf Leistung eines Vorschusses in Höhe der voraussichtlich zur Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten hat (BGH in NJW 1985, 267, 268 = LM § 535 BGB Nr. 86).

  • LG Berlin, 26.11.2020 - 65 S 79/20

    Unterjährige Beendigung eines Wohnraummietvertrages: …

    Unter Zugrundelegung der vom BGH entwickelten Maßstäbe (…vgl. BGH, Urt. v. 24.07.2019 - VIII ZR 141/17, nach juris Rn. 23; Urt. v. 11.04.1984 - VIII ZR 315/82, nach juris Rn. 17) hatte der Beklagte selbst im Schreiben vom 11. September 2017 ausdrücklich die Aufrechnung erklärt, damit durch schlüssiges Verhalten zugleich über die Mietsicherheit abgerechnet.
  • LG Berlin, 26.11.2020 - 65 S 72/20

    Aufrechnung nur mit gleichartigen Forderungen

    Unter Zugrundelegung der vom BGH entwickelten Maßstäbe (…vgl. BGH, Urt. v. 24.07.2019 - VW ZR 141/17; Urt. v. 11.04.1984 - VIII ZR 315/82) hatte der Beklagte selbst im Schreiben vom 11. September 2017 ausdrücklich die Aufrechnung erklärt, damit durch schlüssiges Verhalten zugleich über die Mietsicherheit abgerechnet.
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