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Rechtsprechung
   BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,173
BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95 (https://dejure.org/1995,173)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1995 - V ZB 5/95 (https://dejure.org/1995,173)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1995 - V ZB 5/95 (https://dejure.org/1995,173)
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Hundehaltungsverbot

§ 15 Abs. 2 WEG

Volltextveröffentlichungen (8)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 15 Abs. 1, § 10 Abs. 1 Satz 2, § 23 Abs. 4; BGB § 138 Abs. 1
    Hundehaltungsverbot der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Generelles Verbot von Hundehaltung in einer WEG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Papierfundstellen

  • BGHZ 129, 329
  • NJW 1995, 2036
  • NJW-RR 1995, 1163 (Ls.)
  • MDR 1995, 895
  • FGPrax 1995, 147
  • ZMR 1995, 416
  • ZMR 1995, 417
  • WM 1995, 1329
  • DB 1995, 2366
  • JR 1996, 235
 
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Wird zitiert von ... (71)Zitiert selbst (14)

  • KG, 13.01.1992 - 24 W 2671/91

    Generelles Verbot der Hundehaltung durch Mehrheitsbeschluss; Berücksichtigung der …

    Auszug aus BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95
    Das Bayerische Oberste Landesgericht hält die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller für begründet, sieht sich aber an einer Wiederherstellung des amtsgerichtlichen Beschlusses durch die Entscheidung des Kammergerichts vom 13. Januar 1992 (NJW 1992, 2577 = OLGZ 1992, 420) gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Demgegenüber hat das Kammergericht (NJW 1992, 2577) in der auf weitere Beschwerde ergangenen Entscheidung die Auffassung vertreten, ein Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümer, der die Hundehaltung ohne Vorliegen konkreter Belästigungen verbiete, sei auch ohne Anfechtung unwirksam.

    Auch das Kammergericht hat seinen oben genannten Beschluß nicht auf eine von dieser Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes teilweise abweichende Meinung gestützt (vgl. NJW 1992, 2577, 2578 ff).

  • BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93

    Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; …

    Auszug aus BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95
    Diese Auffassung hat der Senat mit eingehender Begründung bestätigt (Beschl. v. 16. September 1994, V ZB 2/93, NJW 1994, 3230 ff [BGH 16.09.1994 - V ZB 2/93] mit zustimmender Anmerkung von Niedenführ, LM WEG § 10 Nr. 14).

    Da nach der Senatsrechtsprechung (vgl. insbesondere NJW 1994, 3230 ff [BGH 16.09.1994 - V ZB 2/93]) ein unangefochtener und bestandskräftiger Mehrheitsbeschluß eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer ersetzen kann, liegt es in der Konsequenz dieser Rechtsprechung, daß im vorliegenden Fall auch die grundsätzliche Nutzungsfreiheit des Wohnungseigentümers zulässigerweise eingeschränkt ist.

  • BGH, 20.01.1993 - VIII ZR 10/92

    Auslegung und Zulässigkeit von Formularklauseln in Wohnungsmietvertrag

    Auszug aus BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95
    Ohne Bedeutung ist im vorliegenden Zusammenhang, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes der formularvertragliche Ausschluß jeglicher Haustierhaltung nach § 9 Abs. 1 AGBG unzulässig ist (Urt. v. 20. Januar 1993, VIII ZR 10/92, NJW 1993, 1061, 1062), denn darum geht es hier nicht.
  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch …

    Auszug aus BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 54, 65, 69; 73, 302, 307; 74, 258, 267; 78, 167, 170) [BGH 25.09.1980 - VII ZR 276/79]ist jedoch ein Beschluß der Wohnungseigentümer, der in der Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG nicht angefochten worden ist, auch dann allgemein und gerade für den Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers verbindlich (§ 10 Abs. 3 WEG), wenn an sich eine Vereinbarung notwendig gewesen wäre.
  • BGH, 02.02.1979 - V ZR 14/77

    Eigentum an Heizungsanlage bei Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 54, 65, 69; 73, 302, 307; 74, 258, 267; 78, 167, 170) [BGH 25.09.1980 - VII ZR 276/79]ist jedoch ein Beschluß der Wohnungseigentümer, der in der Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG nicht angefochten worden ist, auch dann allgemein und gerade für den Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers verbindlich (§ 10 Abs. 3 WEG), wenn an sich eine Vereinbarung notwendig gewesen wäre.
  • BGH, 25.09.1980 - VII ZR 276/79

    Vertretungsmacht des Verwalters

    Auszug aus BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 54, 65, 69; 73, 302, 307; 74, 258, 267; 78, 167, 170) [BGH 25.09.1980 - VII ZR 276/79]ist jedoch ein Beschluß der Wohnungseigentümer, der in der Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG nicht angefochten worden ist, auch dann allgemein und gerade für den Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers verbindlich (§ 10 Abs. 3 WEG), wenn an sich eine Vereinbarung notwendig gewesen wäre.
  • BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75

    Schweinemästerei - §§ 906, 1004 BGB, Wahlfreiheit des Störers hinsichtlich der …

    Auszug aus BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95
    Insoweit unterscheidet sich die Rechtslage nicht von der Abwehrklage wegen Eigentumsstörung (§ 1004 Abs. 1 BGB; vgl. z.B. BGHZ 67, 252, 253 m.w.N.; BayObLG, …
  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung; …

    Auszug aus BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 54, 65, 69; 73, 302, 307; 74, 258, 267; 78, 167, 170) [BGH 25.09.1980 - VII ZR 276/79]ist jedoch ein Beschluß der Wohnungseigentümer, der in der Frist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG nicht angefochten worden ist, auch dann allgemein und gerade für den Sondernachfolger eines Wohnungseigentümers verbindlich (§ 10 Abs. 3 WEG), wenn an sich eine Vereinbarung notwendig gewesen wäre.
  • BVerfG, 21.02.1980 - 1 BvR 126/80
    Auszug aus BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95
    Ein solches vertraglich vereinbartes Verbot ist auch verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, WuM 1981, 77 [BVerfG 21.02.1980 - 1 BvR 126/80]).
  • BGH, 22.09.1994 - V ZR 236/93

    Durchsetzbarkeit des Übereignungsanspruchs im Konkurs des Grundstücksverkäufers

    Auszug aus BGH, 04.05.1995 - V ZB 5/95
    b) Mit Recht hat das vorlegende Gericht auch einen Eingriff in den dinglichen Kernbereich des Wohnungseigentums (vgl. Senat aaO., NJW 1994, 3231) verneint.
  • BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 79/88
  • BGH, 28.02.1974 - VII ZR 75/73

    Übertragung des einzigen wesentlichen Vermögenswert in Form eines …

  • BayObLG, 07.03.1972 - BReg. 2 Z 59/71
  • OLG Hamm, 25.09.1989 - 15 W 314/88

    Zweckwidrige Nutzung eines Teileigentums als Spielsalon

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Der Wohnungseigentümerversammlung fehlt hierzu die absolute Beschlußkompetenz (teilweise Aufgabe von BGHZ 54, 65 sowie Abgrenzung zu BGHZ 127, 99 und 129, 329).

    Gegenstand der Entscheidung vom 4. Mai 1995 (BGHZ 129, 329) war ein Beschluß über ein absolutes Verbot der Hundehaltung, also eine Gebrauchsregelung, die sich nicht mehr in dem Rahmen der "Ordnungsmäßigkeit" im Sinne des § 15 Abs. 2 WEG hielt und deswegen einer Vereinbarung bedurft hätte, diese mithin substituierte (vereinbarungsersetzender Beschluß).

    Dabei kann offen bleiben, ob der Beschluß vom 21. Mai 1970 nicht schon durch die von dem erkennenden Senat vertretene Kernbereichstheorie (BGHZ 127, 99, 105; 129, 329, 333; Demharter, MittBayNot 1996, 417) überholt ist, weil der mit der Begründung eines Sondernutzungsrechts einhergehende Entzug des Mitgebrauchs der übrigen Wohnungseigentümer der Einräumung eines Nießbrauchs, einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit, einer Grunddienstbarkeit oder auch einer Regelung nach § 1010 BGB vergleichbar ist (Belz, DWE 1996, 140, 143; ders. WE 1997, 293, 296;… ders., Handbuch des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rdz. 84), die zugleich den Haftungsgegenstand eines beschränkten Liegenschaftsrechts im Sinne der §§ 877, 876 BGB nachteilig verändert (hierzu vgl. BGHZ 91, 343, 345 = NJW 1984, 2409; OLG Frankfurt, WE 1998, 232, 233;… Staudinger/Gursky [1995] § 877 Rdn. 48).

  • BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99

    Frankfurter Drogenhilfezentrum

    Der Senat ist dem im Grundsatz gefolgt und hat für den Fall der Überlassung zum störenden Gebrauch hervorgehoben, daß der Anspruch auf Beseitigung nicht an entgegenstehenden vertraglichen Bindungen des Störers scheitern muß (BGHZ 129, 329, 335;… Urt. v. 11. November 1966, V ZR 191/63, WM 1966, 1300, 1302;… vgl. auch Urt. v. 7. Januar 1966, V ZR 94/65, WM 1966, 343, 345 f; v. 10. Juli 1998, V ZR 60/97, WM 1998, 2203).
  • OLG Frankfurt, 17.01.2011 - 20 W 500/08

    Wirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses der WEG zur Hunde- und Katzenhaltung

    Daher hat trotz der Entscheidung vom 20.09.2000 die zum Verbot der Hundehaltung ergangene Entscheidung des BGH vom 04.05.1995 - V ZB 5/95- (FGPrax 1995, 147=ZMR 1995, 416), der sich der Senat anschließt, weiter Bestand (so auch Oberlandesgericht Hamm ZMR 2005, 897 und Oberlandesgericht Düsseldorf ZMR 2005, 303).
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