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Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 29.02.1996 | BVerfG, 16.01.1996

Rechtsprechung
   BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,33
BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92 (https://dejure.org/1995,33)
BVerfG, Entscheidung vom 24.05.1995 - 2 BvF 1/92 (https://dejure.org/1995,33)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 (https://dejure.org/1995,33)
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Mitbestimmung der Personalräte

Art. 28 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 2 GG

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • DFR

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

  • openjur.de

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

  • Bundesverfassungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Mitbestimmung - Mitbestimmung bei innerdienstlicher Maßnahme - Demokratieprinzip - Personalvertretung - Schutzzweckgrenze - Verantwortungsgrenze

  • opinioiuris.de

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des schleswig-holsteinschen Mitbestimmungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • uni-bremen.de PDF (Dissertation mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Konsequenzen für das Personalvertretungsrecht nach dem Beschluss des BVerfG zum Schleswig-Holsteinischen Mitbestimmungsgesetz - Die Typisierung von Beteiligungstatbeständen (RA Michael Kossens, 2002)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 93, 37
  • NJW 1996, 2149 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 574
  • DVBl 1995, 1291
  • DB 1995, 2174
  • DÖV 1996, 74
 
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Wird zitiert von ... (503)Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 3/89

    Ausländerwahlrecht II

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92
    Als Ausübung von Staatsgewalt, die demokratischer Legitimation bedarf, stellt sich jedenfalls alles amtliche Handeln mit Entscheidungscharakter dar (BVerfGE 83, 60 ).

    Gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG sind die Grundentscheidung des Art. 20 Abs. 2 GG für die Volkssouveränität und die daraus folgenden Grundsätze der demokratischen Organisation und Legitimation von Staatsgewalt auch für die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern verbindlich (vgl. BVerfGE 9, 268 ; 83, 60 ).

    Dieses kann bei den verschiedenen Erscheinungsformen von Staatsgewalt im allgemeinen und der vollziehenden Gewalt im besonderen unterschiedlich ausgestaltet sein; innerhalb der Exekutive ist dabei auch die Funktionenteilung zwischen der für die politische Gestaltung zuständigen, parlamentarisch verantwortlichen Regierung und der zum Gesetzesvollzug verpflichteten Verwaltung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 83, 60 m.w.N.).

    Rn. 137 b) Uneingeschränkte personelle Legitimation besitzt ein Amtsträger dann, wenn er verfassungsgemäß sein Amt im Wege einer Wahl durch das Volk oder das Parlament oder dadurch erhalten hat, daß er durch einen seinerseits personell legitimierten, unter Verantwortung gegenüber dem Parlament handelnden Amtsträger oder mit dessen Zustimmung bestellt worden ist (ununterbrochene Legitimationskette, vgl. dazu BVerfGE 83, 60 ).

    Rn. 139 3. Als Ausübung von Staatsgewalt, die demokratischer Legitimation bedarf, stellt sich jedenfalls alles amtliche Handeln mit Entscheidungscharakter dar (BVerfGE 83, 60 ).

    Der Amtsauftrag selbst muß stets in Verantwortung gegenüber Volk und Parlament wahrgenommen werden, weil die Ausübung staatlicher Herrschaft gegenüber dem Bürger - unbeschadet möglicher Einschränkungen bei Aufgaben von besonders geringem Entscheidungsgehalt (vgl. BVerfGE 83, 60 unter Bezugnahme auf BVerfGE 47, 253 ) - stets den demokratisch legitimierten Amtsträgern vorbehalten ist (vgl. BVerfGE 83, 60 ).

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92
    Gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG sind die Grundentscheidung des Art. 20 Abs. 2 GG für die Volkssouveränität und die daraus folgenden Grundsätze der demokratischen Organisation und Legitimation von Staatsgewalt auch für die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern verbindlich (vgl. BVerfGE 9, 268 ; 83, 60 ).

    In diesem Bereich ist die Ausübung von Staatsgewalt demokratisch legitimiert, wenn sich die Bestellung der Amtsträger - personelle Legitimation vermittelnd - auf das Staatsvolk zurückführen läßt und das Handeln der Amtsträger selbst eine ausreichende sachlich-inhaltliche Legitimation erfährt; dies setzt voraus, daß die Amtsträger im Auftrag und nach Weisung der Regierung - ohne Bindung an die Willensentschließung einer außerhalb parlamentarischer Verantwortung stehenden Stelle - handeln können und die Regierung damit in die Lage versetzen, die Sachverantwortung gegenüber Volk und Parlament zu übernehmen (vgl. BVerfGE 9, 268 ).

    In diese Regelung ist die vom Bundesverfassungsgericht getroffene Feststellung eingegangen, daß entsprechend hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums über Personalangelegenheiten eines Beamten in der Regel allein die ihm vorgesetzten Dienstbehörden entscheiden, die in einem hierarchischen Über- und Unterordnungsverhältnis stehen (vgl. BVerfGE 9, 268 ).

    Ebenso unberührt bleibt der vom Rahmenrecht des Bundes (§ 104 Satz 3 BPersVG) aufgenommene beamtenrechtliche Grundsatz, daß über Personalangelegenheiten eines Beamten in der Regel allein die ihm vorgesetzten Dienstbehörden entscheiden, die in einem hierarchischen Über- und Unterordnungsverhältnis stehen (vgl. BVerfGE 9, 268 ).

  • BVerwG, 25.10.1983 - 6 P 22.82

    Initiativrecht - Gesetzliche Mitbestimmung - Personalvertretung - Belange der …

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92
    An der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur "Ersatzfunktion" des Initiativrechtes (BVerwGE 68, 137 ) sei zu bemängeln, daß sie aus der Funktion eine rechtliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Initiativrechtes konstruiere.

    Dabei ist es unerheblich, daß ein Initiativrecht als solches bei den in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 68, 137 ; BVerwG Buchholz 251.0 BaWüPersVG § 70 Nr. 1) angenommenen Ausübungsschranken nicht verfassungswidrig ist und die im Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein insoweit getroffenen Regelungen für sich genommen sich von den in anderen Personalvertretungsgesetzen nicht derart unterscheiden, daß die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auf sie nicht übertragen werden könnte.

  • BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvF 1/88

    Finanzausgleich II

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92
    Im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle wird der Prüfungsgegenstand durch den Antrag bezeichnet, der im Hinblick auf die im einzelnen vorgebrachten Beanstandungen auszulegen ist (vgl. BVerfGE 86, 148 ).

    Rn. 132 In diesem Rahmen hat das Bundesverfassungsgericht die Gültigkeit des angegriffenen Regelungskomplexes im ganzen und jeder einzelnen seiner Bestimmungen unter allen verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten - mithin ohne an Rügen der Antragsteller gebunden zu sein - zu prüfen (vgl. BVerfGE 37, 363 ; 86, 148 ).

  • BVerfG, 24.04.1985 - 2 BvF 2/83

    Kriegsdienstverweigerung II

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92
    Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Vorschriften und deren Sinn und Zweck mehrere Deutungen zu, von denen jedenfalls eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, so ist eine Auslegung geboten, die mit dem Grundgesetz in Einklang steht (vgl. BVerfGE 69, 1 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92
    Der Amtsauftrag selbst muß stets in Verantwortung gegenüber Volk und Parlament wahrgenommen werden, weil die Ausübung staatlicher Herrschaft gegenüber dem Bürger - unbeschadet möglicher Einschränkungen bei Aufgaben von besonders geringem Entscheidungsgehalt (vgl. BVerfGE 83, 60 unter Bezugnahme auf BVerfGE 47, 253 ) - stets den demokratisch legitimierten Amtsträgern vorbehalten ist (vgl. BVerfGE 83, 60 ).
  • BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85

    Pachtzins für Kleingärten

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92
    Rn. 174 1. Stehen dem Gesetzgeber - wie vorliegend - mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, eine verfassungsmäßige Gesetzeslage herzustellen, so beschränkt sich das Bundesverfassungsgericht darauf, die Unvereinbarkeit der verfassungswidrigen gesetzlichen Regelungen mit dem Grundgesetz festzustellen, und sieht von einer Nichtigerklärung ab (vgl. BVerfGE 87, 114 ).
  • BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1299/89

    Ehelichkeitsanfechtung

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92
    Die verfassungskonforme Auslegung findet ihre Grenzen aber dort, wo sie zu dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzgebers in Widerspruch treten würde (vgl. BVerfGE 90, 263 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.03.1979 - 2 BvL 2/77

    Bayerisches Personalvertretungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92
    Rn. 142 b) Die schon früher aufgeworfene, jedoch vom Bundesverfassungsgericht offen gelassene Frage, ob die Grundrechte oder das Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG den Gesetzgeber verpflichten, für den Bereich des öffentlichen Dienstes in gewissem Umfang Beteiligungsrechte eines gewählten Repräsentationsorgans der Beschäftigten zu schaffen (vgl. BVerfGE 51, 43 ), bedarf auch hier keiner Entscheidung.
  • BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvL 5/57

    Wahlklage

    Auszug aus BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92
    Ist eine einschränkende, verfassungskonforme Auslegung möglich, dann kommt es "nicht darauf an, ob dem subjektiven Willen des Gesetzgebers die weitergehende", dem Grundgesetz nicht entsprechende Auslegung "eher entsprochen hätte" (vgl. BVerfGE 9, 194 ).
  • BVerfG, 25.06.1974 - 2 BvF 2/73

    Bundesrat

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvF 3/11

    Landeslisten - Neuregelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum …

    Rn. 46 Im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle wird der Prüfungsgegenstand durch den Antrag bezeichnet, der im Hinblick auf die einzelnen Beanstandungen auszulegen ist (vgl. BVerfGE 86, 148 ; 93, 37 ; 97, 198 ; 119, 394 ).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche …

    Rn. 545 bb) Der Grundsatz der Volkssouveränität (Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG) erfordert daneben, dass sich alle Akte der Ausübung der Staatsgewalt auf den Willen des Volkes zurückführen lassen (vgl. BVerfGE 38, 258 ; 47, 253 ; 77, 1 ; 83, 60 ; 93, 37 ; 107, 59 ).

    Soweit das Volk die Staatsgewalt nicht selbst durch Wahlen oder Abstimmungen ausübt, sondern dies besonderen Organen (Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG) übertragen ist, bedarf es eines hinreichend engen Legitimationszusammenhangs, der sicherstellt, dass das Volk einen effektiven Einfluss auf die Ausübung der Staatsgewalt durch diese Organe hat (vgl. BVerfGE 83, 60 ; 89, 155 ; 93, 37 ).

    Erforderlich ist eine ununterbrochene Legitimationskette vom Volk zu den mit staatlichen Aufgaben betrauten Organen und Amtswaltern (vgl. BVerfGE 47, 253 ; 52, 95 ; 77, 1 ; 93, 37 ; 107, 59 ).

  • BAG, 24.03.2009 - 9 AZR 983/07

    Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit

    Auch die Einschränkung, wonach die richtlinienkonforme Auslegung nicht als Grundlage für eine Auslegung des nationalen Rechts entgegen dem Willen des nationalen Gesetzgebers dienen darf, bezieht sich nicht auf die Grenze des Wortlauts (zum parallelen Problem der verfassungskonformen Auslegung BVerfG 24. Mai 1995 - 2 BvF 1/92 - zu D I der Gründe, BVerfGE 93, 37;… zur richtlinienkonformen Auslegung BAG 24. Januar 2006 - 1 ABR 6/05 - Rn. 43, BAGE 117, 27).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1301
BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96 (https://dejure.org/1996,1301)
BVerfG, Entscheidung vom 29.02.1996 - 2 BvR 136/96 (https://dejure.org/1996,1301)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Februar 1996 - 2 BvR 136/96 (https://dejure.org/1996,1301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Vorläufige Dienstenthebung eines Richters durch die Dienstgerichte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2149
  • NVwZ 1996, 997 (Ls.)
  • DVBl 1996, 1123
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung eines …

    Auszug aus BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96
    Diese Feststellung läßt sich nur treffen, wenn dabei auch abgewogen wird die Belastung, die den Angeschuldigten trifft, und das auf dem Spiel stehende Ausmaß der unmittelbaren Gefährdung oder Störung der dienstlichen Interessen (vgl. BVerfGE 46, 17 [26, 27]).

    Es hat, wie der ausdrückliche Hinweis auf den einfach-rechtlichen Zusammenhang belegt, lediglich einen Erstrechtschluß gezogen und die vorläufige Dienstenthebung zur Vorbereitung der Dienstentfernung bereits als sinnvoll angesehen (vgl. BVerfGE 46, 17 [26]).

    Allerdings kann die Maßnahme einer Gehaltskürzung - anders als im Regelfall die der Suspendierung - unvereinbar mit dem im Rechtsstaatsprinzip verfassungsrechtlich verankerten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit werden, wenn das Disziplinarverfahren unverhältnismäßig lange dauert (vgl. BVerfGE 46, 17 [28 f.]).

  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

    Auszug aus BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96
    Diese sachliche Unabhängigkeit ist gewährleistet, wenn der Richter seine Entscheidung frei von Weisungen fällen kann (vgl. BVerfGE 14, 56 [69]; 26, 186 [198]).

    Sie ist allen Richtern - Berufsrichtern wie ehrenamtlichen, Bundes- wie Landesrichtern - verfassungsrechtlich garantiert (vgl. BVerfGE 3, 213 [224]; 4, 331 [344]; 18, 241 [254]; 26, 186 [201]).

  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 74/60

    Hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts

    Auszug aus BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96
    Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch anerkannt, daß Art. 33 Abs. 5 GG auch die hergebrachte Stellung besonderer Gruppen von Angehörigen des öffentlichen Dienstes, wie z.B. Richtern, umfaßt und diesen grundrechtsähnliche Individualrechte einräumt, soweit sich für sie vom Gesetzgeber zu beachtende hergebrachte Grundsätze des richterlichen Amtsrechts nachweisen lassen, die gerade die persönliche Rechtsstellung des Richters mitgestalten (vgl. BVerfGE 12, 81 [87]; 15, 298 [302]; 26, 141 [154]; 56, 146 [162]).

    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Richteramtsrechts zählt insbesondere auch der Grundsatz der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit (vgl. BVerfGE 12, 81 [88]; 55, 372 [391 f.]).

  • BVerwG, 18.04.1991 - 2 WDB 3.91

    Sanitätsoffizier - Vorläufige Dienstenthebung - Dienstpflichtverletzungen - …

    Auszug aus BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96
    Dies entspricht der Gesetzeslage, die nur für die vorläufige Einbehaltung der Dienstbezüge (§ 90 Abs. 1 LDO) voraussetzt, daß im Disziplinarverfahren voraussichtlich auf Entfernung aus dem Dienst erkannt werden wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1982, 1 D 107.82, ZBR 1983, 246; BVerwGE 93, 69 [70]).

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat eine solche Prognose allerdings dann gefordert und die Ermessensfreiheit der Einleitungsbehörde als entsprechend beschränkt angesehen, wenn die vorläufige Dienstenthebung über die Nichtausübung des Dienstes hinausgehende Wirkungen zeitigt (vgl. BVerwGE 46, 61 [62 f.]; 93, 69 [70]).

  • BVerwG, 21.12.1982 - 1 D 107.82
    Auszug aus BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96
    Aus dieser gesetzlichen Regelung folgt zugleich, daß die Einleitung des förmlichen Disziplinarverfahrens grundsätzlich den Verdacht eines Dienstvergehens erfordert, das eine schwerere Maßnahme als einen Verweis rechtfertigt, mithin eine Disziplinarmaßnahme in Betracht kommt, die nicht mehr lediglich durch Disziplinarverfügung ausgesprochen werden kann (…vgl. Schmidt-Räntsch, Deutsches Richtergesetz , 4. Aufl., 1988, § 63 Rn. 10; BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1982, 1 D 107.82, ZBR 1983, 246; BVerwGE 93, 214 [216]).

    Dies entspricht der Gesetzeslage, die nur für die vorläufige Einbehaltung der Dienstbezüge (§ 90 Abs. 1 LDO) voraussetzt, daß im Disziplinarverfahren voraussichtlich auf Entfernung aus dem Dienst erkannt werden wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1982, 1 D 107.82, ZBR 1983, 246; BVerwGE 93, 69 [70]).

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96
    Nichts anderes aber kann für die Personen innerhalb der Gerichtsorganisation gelten, die allgemein oder in einer bestimmten Sache - etwa als ausgeschlossener Richter - keine richterliche Funktion wahrnehmen dürfen (vgl. BVerfGE 4, 412 [416 f.]; vgl. auch BVerfGE 21, 139 [145]).
  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96
    Nichts anderes aber kann für die Personen innerhalb der Gerichtsorganisation gelten, die allgemein oder in einer bestimmten Sache - etwa als ausgeschlossener Richter - keine richterliche Funktion wahrnehmen dürfen (vgl. BVerfGE 4, 412 [416 f.]; vgl. auch BVerfGE 21, 139 [145]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96
    Das Bundesverfassungsgericht prüft nur, ob diese dabei spezifisches Verfassungsrecht verletzt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 1988, 2 BvR 111/88, NJW 1989, 93 ).
  • BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68

    Ehescheidungsakten

    Auszug aus BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96
    c) Auch die unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne gebotene Abwägung kann das Bundesverfassungsgericht nicht in allen Einzelheiten, sondern nur daraufhin überprüfen, ob eine solche nach den Umständen des Einzelfalls überhaupt stattgefunden hat und ob die dabei zugrundegelegten Maßstäbe der Verfassung entsprechen (vgl. BVerfGE 27, 344 [352 f.]; zum Wehrdisziplinarverfahren: BVerfGE 28, 264 [280]).
  • BVerfG, 06.06.1988 - 2 BvR 111/88

    Grenzen der politischen Meinungsfreiheit des Richters

    Auszug aus BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96
    Das Bundesverfassungsgericht prüft nur, ob diese dabei spezifisches Verfassungsrecht verletzt haben (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juni 1988, 2 BvR 111/88, NJW 1989, 93 ).
  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

  • BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 570/76

    Verfassungswidrigkeit der Überleitung herausgehobener Richterämter in das neue …

  • BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60

    Gemeindegerichte

  • BVerfG, 07.01.1981 - 2 BvR 401/76

    Richterbesoldung III

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 335/51

    Entlassung von Nationalsozialisten

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

  • BVerfG, 24.11.1964 - 2 BvL 19/63

    Ärztekammern

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 668/68

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Verhängung wiederholter …

  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvL 25/60

    Richterliche Unabhängikeit und Bindungswirkung obergerichtlicher Entscheidungen

  • BVerwG, 20.12.1991 - 1 DB 18.91

    Disziplinarrecht - Lösungsbeschluß - Einleitungsbehörde - Diszplinargericht

  • BVerfG, 09.09.1994 - 2 BvR 1089/94

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Entscheidung über die Suspendierung eines …

  • BVerfG, 06.03.1963 - 2 BvR 129/63

    Einfuhrbewilligungen

  • BVerwG, 19.01.1973 - II WDB 27.72

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 05.05.2015 - 2 BvL 17/09

    R 1-Besoldung der Jahre 2008 bis 2010 in Sachsen-Anhalt verfassungswidrig

    Rn. 120 (2) Zu den hergebrachten Grundsätzen des Richteramtsrechts, die der Gesetzgeber zu beachten hat, zählt insbesondere auch der Grundsatz der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 1996 - 2 BvR 136/96, NJW 1996, S. 2149 ; BVerfGK 8, 395 ).
  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung …

    Die Gewährleistung der sachlichen Unabhängigkeit wirkt aber auch innerhalb der Gerichtsbarkeit und im Innenverhältnis eines Kollegialgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 1996 - 2 BvR 136/96 -, juris, Rn. 17;… Wittreck, Die Verwaltung der Dritten Gewalt, 2006, S. 183 ff.).
  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Nichtannahmebeschluss: Konkurrentenstreit um Besetzung der Stelle eines …

    Zu den hergebrachten Grundsätzen des Richteramtsrechts zählt insbesondere der Grundsatz der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 1996 - 2 BvR 136/96 -, juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 8.07

    Abstrakt-funktionelles Amt; Amt im statusrechtlichen Sinne; amtsangemessene …

    Mit der Versetzung zum Stellenpool ohne gleichzeitige Übertragung eines amtsangemessenen Funktionsamts wird der ebenfalls verfassungsrechtlich abgesicherte Grundsatz der amtsangemessenen Beschäftigung verletzt (…BVerfG, Beschlüsse vom 24. Januar 1961 - 2 BvR 74/60 - BVerfGE 12, 81 , vom 6. März 1963 - 2 BvR 129/63 - BVerfGE 15, 298 , vom 4. Februar 1981 - 2 BvR 570, 571, 629, 630, 189, 218, 331, 617, 621, 627, 536, 574, 631/76 - BVerfGE 56, 146 , vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - a.a.O. sowie Kammerbeschlüsse vom 20. Dezember 1993 - 2 BvR 1327/87, 2 BvR 420/90, 2 BvR 1544/90 - NVwZ 1994, 473 und vom 29. Februar 1996 - 2 BvR 136/96 - NJW 1996, 2149; BVerwG…, Urteil vom 22. Juni 2006 - BVerwG 2 C 26.05 - a.a.O. Rn. 9, stRspr).
  • BGH, 01.03.2002 - RiZ(R) 1/01

    Aufhebung eines Urteils - Zurückverweisung - Verfahrensrechtliche Gründe - …

    Für diese ist nicht die Erklärung maßgebend, sondern die verfassungsrechtliche Gewährleistung der richterlichen Unabhängigkeit (Art. 97 Abs. 1 GG) des Einzelrichters (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22. September 1983 - 2 BvR 1475/83 - NJW 1984, 559 und vom 29. Februar 1996 - 2 BvR 136/96 - NJW 1996, 2149 ).

    Die sich aus dessen sachlicher Unabhängigkeit ergebenden verfassungsrechtlichen Grenzen einer Einflußnahme des Kammervorsitzenden hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 29. Februar 1996, aaO) - soweit hier von Bedeutung - aufgezeigt.

    Eine irgendwie geartete "Mitwirkung" an der Prozeßleitung, Sachbearbeitung und Entscheidungsfindung ist dem Kammervorsitzenden verwehrt (vgl. BVerfG, Beschluß vom 29. Februar 1996, aaO S. 2151).

    Seine Schutzfunktion erstreckt sich auf Maßnahmen von Personen innerhalb der Gerichtsorganisation, die allgemein oder in einer bestimmten Sache keine richterliche Funktion wahrnehmen dürfen (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 21, 139 ; Beschluß vom 29. Februar 1996, aaO S. 2151).

  • BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 30.07

    Umbildung von Körperschaften; Veränderung des Funktionsamtes eines Beamten; …

    Denn der Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung ist als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne von Art. 33 Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gewährleistet (BVerfG, Beschlüsse vom 24. Januar 1961 - 2 BvR 74/60 - BVerfGE 12, 81 , vom 6. März 1963 - 2 BvR 129/63 - BVerfGE 15, 298 , vom 4. Februar 1981 - 2 BvR 570, 571, 629, 630, 189, 218, 331, 617, 621, 627, 536, 574, 631/76 - BVerfGE 56, 146 sowie Kammerbeschlüsse vom 20. Dezember 1993 - 2 BvR 1327/87, 2 BvR 420/90, 2 BvR 1544/90 - NVwZ 1994, 473 und vom 29. Februar 1996 - 2 BvR 136/96 - NJW 1996, 2149; BVerwG…, Urteil vom 22. Juni 2006 - BVerwG 2 C 26.05 - a.a.O. S. 183 f.; stRspr).
  • DGH Thüringen, 15.12.2021 - DGH W 1/21

    Rechtsbeugung im Bereitschaftsdienst: Tochter richtet im Fall des eigenen Vaters

    Daneben sind im Streitfall bei der Abwägung der widerstreitenden Belange auf der einen Seite die verfassungsmäßigen Rechte der Antragstellerin insbesondere aus Art. 12 Abs. 1, 33 Abs. 2 GG und aus der richterlichen Unabhängigkeit, die einem Richter oder einer Richterin als hergebrachter Grundsatz des richterlichen Amtsrechts (Art. 33 Abs. 5 GG i.V.m. Art. 97 GG) grundrechtsähnliche Individualrechte einräumt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 1996 - 2 BvR 136/96 - Juris, Rn. 12, rmw.N.), und auf der anderen Seite das ebenfalls mit Verfassungsrang ausgestattete Interesse des Antragsgegners an einer funktionstüchtigen Rechtspflege zu berücksichtigen.

    Allerdings kommt dieser Schutz sachlicher Unabhängigkeit nach Art. 97 Abs. 1 GG nur dem gesetzlich zur Entscheidung berufenen Richter zu (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 29.02.1996, Az.: 2 BvR 136/96).

  • BVerfG, 23.08.2017 - 2 BvR 1745/17

    Nichtannahmebeschluss: Kommunalverfassungsrechtliches Abwahlverfahren begründet …

    Die unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit gebotene Abwägung kann das Bundesverfassungsgericht nicht in allen Einzelheiten, sondern nur daraufhin überprüfen, ob eine solche überhaupt stattgefunden hat und ob die dabei angewandten Maßstäbe der Verfassung entsprechen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 1996 - 2 BvR 136/96 -, juris, Rn. 22 unter Verweis auf BVerfGE 27, 344 ; 28, 264 ).

    Verfassungsrechtlich ist hiergegen nichts zu erinnern (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 1996 - 2 BvR 136/96 -, juris, Rn. 23).

  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2576/11

    Nichtannahmebeschluss: Zentralisierung der Datenverarbeitung der hessischen …

    Rn. 8 a) Zu den hergebrachten Grundsätzen des Richteramtsrechts, die der Gesetzgeber gemäß Art. 33 Abs. 5 GG zu beachten hat, gehört insbesondere auch der Grundsatz der sachlichen und persönlichen Unabhängigkeit des Richters (vgl. BVerfGE 12, 81 ; 55, 372 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 1996 - 2 BvR 136/96 -, NJW 1996, S. 2149 ).
  • BGH, 14.02.2013 - RiZ 4/12

    Dienstgericht des Bundes entscheidet über Anträge von zwei Richtern des …

    Der Inhalt einer Entscheidung eines Spruchkörpers ist keine Angelegenheit des Präsidiums, sondern nur der zur Entscheidung berufenen Richter (vgl. BVerfG, NJW 1996, 2149, 2150).
  • BVerfG, 14.07.2006 - 2 BvR 1058/05

    Verfassungsbeschwerde gegen die Bildung eines gemeinsamen Finanzgerichts von …

  • BGH, 03.11.2004 - RiZ(R) 2/03

    Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch unzureichende finanzielle …

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 3.07

    Versetzung Berliner Beamter zum Stellenpool verfassungswidrig

  • VG Weimar, 23.06.2003 - 4 E 206/03

    Recht der Richter; Recht der Richter; Antragsbefugnis; Dienstaufsicht; …

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2008 - 4 S 1068/08

    Mitwirkungspflicht eines Richters bei amtsärztlichen Untersuchungen; …

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2021 - 5 O 9/21

    Verwaltungsgerichtliches Vollstreckungsverfahren nach § 169 VwGO; hier: …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2003 - 1 A 2338/01

    Anspruch auf Aufhebung der dienstlichen Beurteilung eines Richters; …

  • VG Berlin, 27.05.2009 - 5 A 50.07

    Normenkontrolle - Versetzung zum Stellenpool

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.08.2019 - 3 MB 16/18

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die abgeschlossene Vollstreckung aus einer …

  • OLG Düsseldorf, 18.06.2002 - 4 Ws 222/02

    Bindung der Strafvollstreckungskammer an Aufhebung und Zurückverweisung; Anhörung …

  • OVG Thüringen, 30.11.2004 - 2 EO 709/03

    Recht der Richter; Richteröffentlichkeit bei Präsidiumssitzungen; Präsidium; …

  • OVG Thüringen, 15.07.2025 - 2 EO 207/24

    Entfristung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit (Professur).

  • VG Weimar, 23.06.2003 - 4 E 584/03

    Recht der Richter; Recht der Richter; Gerichtspräsidium; Beteiligungsfähigkeit; …

  • VG Saarlouis, 28.04.2011 - 7 L 208/11

    Vorläufige Dienstenthebung eines Finanzbeamten

  • VG Saarlouis, 08.03.2011 - 7 L 29/11

    Rechtsbehelf gegen vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Bezügen bei …

  • VGH Bayern, 15.03.2007 - 16a DS 06.3292

    Beamtenrecht: Grundsatz der materiell-rechtlichen Besserstellung bei …

  • BVerfG, 14.01.2008 - 2 BvR 1103/07
  • VG Saarlouis, 06.03.2009 - 7 L 23/09

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegen eine Justizvollzugsbeamtin wegen einer …

  • VG Frankfurt/Main, 27.01.2014 - 9 K 1523/13

    Versetzung in den Ruhestand

  • VG Saarlouis, 29.06.2009 - 7 L 1686/08

    Disziplinarrecht - sexueller Missbrauch von Schülerinnen durch Grundschullehrer

  • DGH Brandenburg, 23.09.2016 - DGH Bbg 1.15

    Richter am Amtsgericht; vorläufige Dienstenthebung; Disziplinarverfahren; …

  • DGH Brandenburg, 22.09.2016 - DGH Bbg 1.16

    Richter am Amtsgericht; vorläufige Dienstenthebung; Disziplinarverfahren; …

  • VG Ansbach, 04.04.2008 - AN 13b DS 08.00224

    Disziplinarrecht (Landesbeamter); kommunaler Wahlbeamter (erster Bürgermeister); …

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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.01.1996 - 2 BvL 4/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,629
BVerfG, 16.01.1996 - 2 BvL 4/95 (https://dejure.org/1996,629)
BVerfG, Entscheidung vom 16.01.1996 - 2 BvL 4/95 (https://dejure.org/1996,629)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Januar 1996 - 2 BvL 4/95 (https://dejure.org/1996,629)
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Gemeinderat - frühere Ehegatten

§§ 29 Abs. 2, 18 Abs. 1 Nr. 1 GemO aF, Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG, gleichzeitige Mitgliedschaft früherer Ehegatten

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • DFR

    Gemeinderat

  • openjur.de

    Gemeinderat

Kurzfassungen/Presse (3)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 93, 373
  • NJW 1996, 2149 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 573
  • DVBl 1996, 362
  • DÖV 1996, 829
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 29.09.1990 - 2 BvE 1/90

    Gesamtdeutsche Wahl

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1996 - 2 BvL 4/95
    Er besagt, daß jedermann sein Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben können soll (vgl. BVerfGE 11, 266 ; 41, 399 ; 69, 92 ; 71, 81 ; 82, 322 ; 85, 148 ; zuletzt 89, 266 ).

    Zwar sind Differenzierungen, bei denen insbesondere die in der jeweiligen Rechtsgemeinschaft bestehenden Anschauungen und Verhältnisse Beachtung finden können (vgl. BVerfGE 1, 208 ; BVerfGE 82, 322 ), auch in diesem Bereich nicht vollständig ausgeschlossen.

  • BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60

    Wählervereinigung

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1996 - 2 BvL 4/95
    Er gilt gleichermaßen für das aktive und das passive Wahlrecht (vgl. BVerfGE 11, 266 ; 48, 64 ; 57, 43 ).

    Er besagt, daß jedermann sein Wahlrecht in formal möglichst gleicher Weise ausüben können soll (vgl. BVerfGE 11, 266 ; 41, 399 ; 69, 92 ; 71, 81 ; 82, 322 ; 85, 148 ; zuletzt 89, 266 ).

  • BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77

    Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1996 - 2 BvL 4/95
    Er gilt gleichermaßen für das aktive und das passive Wahlrecht (vgl. BVerfGE 11, 266 ; 48, 64 ; 57, 43 ).

    Rn. 18 Der Grundsatz, daß jedermann von seinen staatsbürgerlichen Rechten in formal möglichst gleicher Weise soll Gebrauch machen können, gilt nicht nur für die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts im engeren Sinn, sondern in gleichem Maße für die Annahme und die Ausübung eines errungenen Mandats (vgl. BVerfGE 38, 326 ; 40, 296 ; 48, 64 ; 57, 43 ; BayVerfGHE n.F. 29, 143 ).

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95

    Überhangmandate II

    Rn. 139 (vgl. BVerfGE 1, 208 [248 f.], dort ist der Begriff des "zwingenden Grundes" aus der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 18. März 1952, BayVGHE n.F. Bd. 5 Teil II, S. 66 [75] übernommen worden; vgl. weiter BVerfGE 14, 121 [133]; 24, 300 [341]; 28, 220 [225]; 34, 160 [163]; 36, 139 [141]; 41, 1 [12]; 44, 125 [146]; 71, 81 [95, 96]; 78, 350 [358]; 82, 322 [338]; 82, 353 [364]; 89, 266 [270]; 93, 373 [377]).

    Dabei darf für das Ausmaß zulässiger Differenzierungen auch auf die Wertungen Bedacht genommen werden, die im Rechtsbewußtsein der Bevölkerung lebendig sind (vgl. BVerfGE 1, 208 [249]; 6, 84, [94]; 93, 373 [379]).

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07

    Sperrklausel Kommunalwahlen

    Rn. 108 a) Bei der Prüfung, ob eine Differenzierung innerhalb der Wahlrechtsgleichheit gerechtfertigt ist, ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 82, 322 ; 93, 373 ; 95, 408 ;… Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Aufl. 2002, § 1 Rn. 20;… ders., in: Friauf/Höfling , Berliner Kommentar zum Grundgesetz, Band 3, Stand: Dezember 2007, Art. 38 Rn. 52, 83).
  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvC 3/96

    Grundmandatsklausel

    Ebenso können gefestigte Rechtsüberzeugung und Rechtspraxis Beachtung finden (vgl. BVerfGE 1, 208 [249]; 82, 322 [338]; 93, 373 [376 f.]).
  • BVerwG, 21.01.2015 - 10 C 11.14

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Rehabilitierungsinteresse; Wahl; Kommunalwahl; …

    Daraus erwachsen den Wahlbürgern subjektiv-öffentliche Rechte nicht nur für das aktive, sondern auch für das passive Wahlrecht (BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 1996 - 2 BvL 4/95 - BVerfGE 93, 373 m.w.N.), das hier in Rede steht.

    Auch dieser Grundsatz beherrscht nicht nur die Erlangung des Mandats und damit die erste Zusammensetzung des gewählten Organs, sondern ebenso den Fortbestand des Mandats und damit die Zusammensetzung des Organs während der gesamten Wahlperiode (BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 1996 - 2 BvL 4/95 - BVerfGE 93, 373 m.w.N.).

    Rn. 31 (2) Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG schließt eine Ungleichbehandlung der Gewählten zwar nicht schlechterdings aus, knüpft sie aber an zwingende Gründe des gemeinen Wohls, welche die Durchbrechung des demokratischen Prinzips der formalen Stimmengleichheit rechtfertigen (BVerfG, Beschlüsse vom 9. März 1976 - 2 BvR 89/74 - BVerfGE 41, 399 und vom 16. Januar 1996 - 2 BvL 4/95 - BVerfGE 93, 373 m.w.N.).

  • BVerfG, 17.04.2008 - 2 BvL 4/05

    Wählervereinigungen

    Rn. 52 aa) Im Wahlrecht ist für die Anerkennung eines zwingenden Grundes grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (BVerfGE 82, 322 ; 93, 373 ; 95, 408 ;… vgl. Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Aufl. 2002, § 1 Rn. 20;… ders., in: Friauf/Höfling , Berliner Kommentar zum Grundgesetz, Band 3, Loseblatt, Stand Juni 2007, Art. 38 Rn. 52, 83).
  • BVerfG, 16.07.1998 - 2 BvR 1953/95

    Bayerische Kommunalwahlen

    In einem danach entschiedenen konkreten Normenkontrollverfahren, bei dem es allerdings nur auf die Übereinstimmung mit der objektivrechtlichen Wahlrechtsgleichheit ankam, hat der Senat nicht mehr auf Art. 3 Abs. 1 GG als Maßstab abgestellt, sondern allein auf den speziellen wahlrechtlichen Gleichheitssatz aus Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 93, 373 ).
  • BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97

    Inkompatibilität/Vorstandstätigkeit

    Er schließt es aus, einem gewählten Bewerber die Annahme und Ausübung des errungenen Mandats zu verwehren, soweit nicht aus der Verfassungsordnung hierfür eine ausreichende Ermächtigung entnommen werden kann (vgl. BVerfGE 48, 64 ; 57, 43 ; stRspr; zuletzt BVerfGE 93, 373 ).
  • VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11

    Wahlanfechtung; Wahlprüfbeschwerde; Auswirkung unterlassener Bemühungen zur …

    b) Bei der Prüfung, ob eine Differenzierung innerhalb der Wahlrechtsgleichheit gerechtfertigt ist, ist grundsätzlich ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 82, 322, 338; 93, 373, 377; 95, 408, 418;… Schreiber, in: BWahlG, 8. Aufl. 2009, § 1 Rdn. 46;… ders., in: Friauf/Höfling, Berliner Kommentar zum Grundgesetz, Stand: Dezember 2007, Art. 38 Rdn. 52, 83).
  • VerfGH Berlin, 17.03.1997 - VerfGH 90/95
    Nur die konkrete, mit einiger Wahrscheinlichkeit zu erwartende Möglichkeit der Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Bezirksverordnetenversammlung kann ein Rechtfertigungsgrund für den Erlaß bzw. die Aufrechterhaltung der 5 v.H.-Klausel sein (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfGE 93, 373, 378).

    Zwar hat der Gesetzgeber hinsichtlich des Vorliegens zwingender Erfordernisse zur Modifizierung der Wahlrechtsgleichheit eine Einschätzungsprärogative (zu den Grenzen insoweit BVerfGE 93, 373, 378).

    Das ist deshalb keineswegs unzweifelhaft, weil das Bundesverfassungsgericht seine gegenüber dem allgemeinen Gleichheitssatz engere Rechtsprechung insbesondere mit Blick auf "Volksvertretungen" und wegen der Bedeutung des gleichen Wahlrechts "für die freiheitliche demokratische Grundordnung" entwickelt hat (vgl. zuletzt Beschluß vom 16. Januar 1996 - 2 BvL 4/94 - BVerfGE 93, 373 ), im Stadtstaat Berlin aber einzig das Abgeordnetenhaus Volksvertretung ist.

  • VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1302/11

    Ausschluss aus dem Trierer Stadtrat rechtmäßig

    Er verleiht dem gewählten Bewerber insbesondere das Recht, ein errungenes Mandat anzunehmen und auszuüben (BVerfG, Beschluss vom 16. Januar 1996 - 2 BvL 4/95 -, BVerfGE 93, 373).
  • VG Sigmaringen, 16.05.2001 - 1 K 2528/00

    Unvereinbarkeit von Amt und Mandat - Gemeindeangestellter ohne Leitungsfunktion

  • BVerfG, 14.02.2005 - 2 BvL 1/05

    Vorlage des OVG zur Befreiung des SSW von der 5 v.H.-Sperrklausel erneut …

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 02.11.2006 - VGH B 27/06

    Altersgrenze für kommunale Wahlbeamte auf dem Prüfstand: Verfassungsbeschwerde …

  • VG Cottbus, 31.05.2016 - 1 L 215/16

    Unterlassen und Widerrruf amtlicher Äußerungen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2006 - 2 B 10951/06

    Oberbürgermeister muss mit 68 Jahren aus dem Amt scheiden

  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2000 - 1 S 1815/00

    Unvereinbarkeit von Amt und Gemeinderatsmandat

  • BVerfG, 25.07.1997 - 2 BvR 1088/97

    Höchstaltersgrenze bei Bürgermeisterwahlen ist verfassungsgemäß

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99

    Fünf-Prozent-Klausel im Kommunalwahlrecht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.07.2010 - 2 A 10434/10

    Verpflichtung eines Gemeindemitarbeiters in Altersteilzeit als Mitglied des …

  • LSG Hessen, 28.01.2022 - L 9 U 173/18

    Sozialwahlen 2017 in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und …

  • LSG Hessen, 28.01.2022 - L 9 U 175/18

    Sozialversicherung

  • VerfGH Sachsen, 20.02.1997 - 25-IV-96
  • VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 45-V-05

    Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die Gültigkeit der Wahlen zum 4. Sächsischen …

  • LSG Hessen, 28.01.2022 - L 9 U 174/18

    Sozialversicherung

  • VerfGH Sachsen, 25.11.2005 - 46-V-05

    Wahlprüfungsverfahren betreffend die Gültigkeit der Wahlen zum 4. Sächsischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2003 - 15 A 1123/03

    Gewährung einer Verdienstausfallentschädigung

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