Rechtsprechung
| BVerfG, 07.07.1995 - 2 BvR 326/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungswidrige Beweiswürdigung - Schweigerecht des Angeklagten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfassungsmäßiges Schweigerecht - Angeklagter - Vermutung der Täterschaft - Betäubungsmittel - Fahrzeug - Lange Untersuchung - Haschisch
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Karlsruhe frischt Gedächtnis der Strafrichter auf - Schweigen darf dem Beschuldigten nicht zum Nachteil gereichen
Verfahrensgang
- AG Ahaus, 17.09.1991 - 2 Ds 200/91
- BVerfG, 07.07.1995 - 2 BvR 326/92
Papierfundstellen
- NJW 1996, 449 (Ls.)
- NStZ 1995, 555
- StV 1995, 505
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (9)
- BGH, 26.05.1992 - 5 StR 122/92
Nachteilige Schlüsse gegen den Angeklagten, wenn dieser in einem anderen …
Auszug aus BVerfG, 07.07.1995 - 2 BvR 326/92
In der Rechtsprechung wird es als selbstverständlicher Ausdruck einer rechtsstaatlichen Grundhaltung bezeichnet, die auf dem Leitgedanken der Achtung vor der Menschenwürde beruhe (vgl. BVerfGE 38, 105 [113]; 56, 37 [43]; BGHSt 14, 358 , [364]; 34, 39 [46]; 38, 214 [220 f.]; 38, 302 [305]).b) Das dem Beschuldigten im Strafverfahren aus den erörterten verfassungsrechtlich relevanten Gründen zustehende Schweigerecht wird verfahrensrechtlich ergänzt und abgesichert durch den aus dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG ) hergeleiteten Anspruch auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren (vgl. auch BGHSt 38, 302 [305]).
Das aus der Menschenwürde des Beschuldigten hergeleitete Schweigerecht wäre illusorisch, müßte er befürchten, daß sein Schweigen später bei der Beweiswürdigung zu seinem Nachteil verwendet wird (vgl. auch BGHSt 38, 302 [305]); eine Verwertung des Schweigens zum Schuldnachweis setzte den Beschuldigten mittelbar einem unzulässigen psychischen Aussagezwang aus (…vgl. Stürner, NJW 1981, S. 1757 [1758]).
Dabei kann es zumindest dann, wenn der Beschuldigte von Anfang an vollumfänglich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen geschwiegen hat, keinen Unterschied machen, ob nachteilige Schlüsse aus dem Schweigen des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren oder aus dem Schweigen in der Hauptverhandlung gezogen werden sollen (vgl. BGHSt 20, 281 [282 f.]; 38, 302 [305]).
- BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77
Auskunftspflicht des Gemeinschuldners
Auszug aus BVerfG, 07.07.1995 - 2 BvR 326/92
Darüber hinaus berührt ein Zwang zur Selbstbezichtigung zugleich die Würde des Menschen, dessen Aussage gegen sich selbst verwendet wird (vgl. BVerfGE 56, 37 [41 f.]).In der Rechtsprechung wird es als selbstverständlicher Ausdruck einer rechtsstaatlichen Grundhaltung bezeichnet, die auf dem Leitgedanken der Achtung vor der Menschenwürde beruhe (vgl. BVerfGE 38, 105 [113]; 56, 37 [43]; BGHSt 14, 358 , [364]; 34, 39 [46]; 38, 214 [220 f.]; 38, 302 [305]).
Steht dem Beschuldigten nach der Verfassung ein Schweigerecht zu, so folgt daraus nicht nur ein Verwertungsverbot hinsichtlich erzwungener Aussagen (vgl. BVerfGE 56, 37 [51]), vielmehr darf das Schweigen des Beschuldigten als solches im Strafverfahren jedenfalls dann nicht als belastendes Indiz gegen ihn verwendet werden, wenn er die Einlassung zur Sache vo1lst~ndig verweigert hat.
- BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91
nemo tenetur se ipsum accusare
Auszug aus BVerfG, 07.07.1995 - 2 BvR 326/92
In der Rechtsprechung wird es als selbstverständlicher Ausdruck einer rechtsstaatlichen Grundhaltung bezeichnet, die auf dem Leitgedanken der Achtung vor der Menschenwürde beruhe (vgl. BVerfGE 38, 105 [113]; 56, 37 [43]; BGHSt 14, 358 , [364]; 34, 39 [46]; 38, 214 [220 f.]; 38, 302 [305]).
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus BVerfG, 07.07.1995 - 2 BvR 326/92
Weiter rügen die Beschwerdeführer - im Anschluß an den Vorlagebeschluß des Landgerichts Lübeck, der Gegenstand des Beschlusses des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 9. März 1994 (BVerfGE 90, 145 ff.) war -, die Strafbarkeit des Umgangs mit Cannabisprodukten verstoße gegen ihr Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. - BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73
Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eines Rechtsbeistandes des Zeugen von der …
Auszug aus BVerfG, 07.07.1995 - 2 BvR 326/92
In der Rechtsprechung wird es als selbstverständlicher Ausdruck einer rechtsstaatlichen Grundhaltung bezeichnet, die auf dem Leitgedanken der Achtung vor der Menschenwürde beruhe (vgl. BVerfGE 38, 105 [113]; 56, 37 [43]; BGHSt 14, 358 , [364]; 34, 39 [46]; 38, 214 [220 f.]; 38, 302 [305]). - BGH, 09.04.1986 - 3 StR 551/85
Heimliche Tonbandaufnahmen eines Gesprächs des Angeklagten als Eingriff in das …
Auszug aus BVerfG, 07.07.1995 - 2 BvR 326/92
In der Rechtsprechung wird es als selbstverständlicher Ausdruck einer rechtsstaatlichen Grundhaltung bezeichnet, die auf dem Leitgedanken der Achtung vor der Menschenwürde beruhe (vgl. BVerfGE 38, 105 [113]; 56, 37 [43]; BGHSt 14, 358 , [364]; 34, 39 [46]; 38, 214 [220 f.]; 38, 302 [305]). - BGH, 14.06.1960 - 1 StR 683/59
Tonband
Auszug aus BVerfG, 07.07.1995 - 2 BvR 326/92
In der Rechtsprechung wird es als selbstverständlicher Ausdruck einer rechtsstaatlichen Grundhaltung bezeichnet, die auf dem Leitgedanken der Achtung vor der Menschenwürde beruhe (vgl. BVerfGE 38, 105 [113]; 56, 37 [43]; BGHSt 14, 358 , [364]; 34, 39 [46]; 38, 214 [220 f.]; 38, 302 [305]). - BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83
Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten …
Auszug aus BVerfG, 07.07.1995 - 2 BvR 326/92
Danach darf der Beschuldigte im Rechtsstaat des Grundgesetzes nicht bloßes Objekt des Verfahrens sein; ihm muß die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Strafverfahrens Einfluß zu nehmen (vgl. BVerfGE 66, 313 [318]; st. Rspr.). - BGH, 26.10.1965 - 5 StR 415/65
Diebstahl von Geld aus Fernsprechautomaten - Verweigerung der Aussage bei der …
Auszug aus BVerfG, 07.07.1995 - 2 BvR 326/92
Dabei kann es zumindest dann, wenn der Beschuldigte von Anfang an vollumfänglich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen geschwiegen hat, keinen Unterschied machen, ob nachteilige Schlüsse aus dem Schweigen des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren oder aus dem Schweigen in der Hauptverhandlung gezogen werden sollen (vgl. BGHSt 20, 281 [282 f.]; 38, 302 [305]).
- BVerfG, 07.10.2008 - 2 BvR 578/07
Mord (Befriedigung des Geschlechtstriebs; Ermöglichung einer anderen Straftat; …
Rn. 26 Zwar genießt danach der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. nur BVerfGE 56, 37 ), der auch nicht dadurch entwertet werden darf, dass der Beschuldigte befürchten muss, sein Schweigen werde später bei der Beweiswürdigung zu seinem Nachteil verwendet (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Juli 1995 - 2 BvR 326/92 -, Rn. 32 ). - BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01
Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische …
Die Verkennung des Schutzgehalts einer verletzten Verfahrensnorm kann danach ebenso in das Recht des Beschuldigten eingreifen wie eine Überspannung der weiteren Voraussetzungen für die Annahme eines Verwertungsverbots hinsichtlich rechtswidrig gewonnener Beweise (dazu vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1995 - 2 BvR 326/92 -, NStZ 1995, S. 555). - BVerfG, 06.09.2016 - 2 BvR 890/16
Die Verwertung des Schweigens zum Nachteil des Angeklagten hindert die …
Der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit ist zum einen im Rechtsstaatsprinzip verankert und wird von dem Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG umfasst (vgl. BVerfGE 80, 109 ; 109, 279 ; 110, 1 ; 133, 168 ; vgl. aus der Kammerrechtsprechung BVerfGK 14, 295 ; 20, 347 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Juli 1995 - 2 BvR 326/92 -, juris, Rn. 32;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 1997 - 2 BvR 122/97 -, juris, Rn. 2;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13 -, juris, Rn. 13).Zum anderen ist der Schutz vor einem Zwang zur Selbstbezichtigung als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG anerkannt (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 56, 37 ; 95, 220 ; vgl. aus der Kammerrechtsprechung BVerfGK 4, 105 ; 15, 457 ; 16, 116 ; 17, 253 ; 18, 144 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 1993 - 2 BvR 930/92 -, juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Juli 1995 - 2 BvR 326/92 -, juris, Rn. 30 f.;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. März 2008 - 2 BvR 467/08 -, juris, Rn. 2;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. April 2010 - 2 BvR 504/08, 2 BvR 1193/08 -, juris, Rn. 17 f.).
Ein Zwang zur Selbstbezichtigung berührt die Würde des Menschen, dessen Aussage gegen ihn selbst verwendet wird (vgl. BVerfGE 56, 37 ; BVerfGK 4, 105 ; 15, 457 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Juli 1995 - 2 BvR 326/92 -, juris, Rn. 30).
Steht dem Beschuldigten ein Schweigerecht zu, folgt hieraus auch, dass sein Schweigen jedenfalls dann nicht als belastendes Indiz gegen ihn verwendet werden darf, wenn er die Einlassung zur Sache vollständig verweigert hat, da ihn die Verwertung seines Schweigens mittelbar einem unzulässigen psychischen Aussagezwang aussetzte; anderenfalls würde das aus der Menschenwürde hergeleitete Schweigerecht des Beschuldigten entwertet (vgl. BVerfGK 14, 295 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Juli 1995 - 2 BvR 326/92 -, juris, Rn. 32;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 1997 - 2 BvR 122/97 -, juris, Rn. 2).
- BVerfG, 06.05.2016 - 2 BvR 890/16
Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung an das Vereinigte Königreich …
Das Bundesverfassungsgericht habe wiederholt betont, dass der Schutz, den der Beschuldigte durch den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit genieße, auch nicht dadurch entwertet werden dürfe, dass er befürchten müsse, sein Schweigen werde später bei der Beweiswürdigung zu seinem Nachteil verwendet (unter Verweis auf BVerfGK 14, 295 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Juli 1995 - 2 BvR 326/92 -, NStZ 1995, S. 555 ).Vielmehr dürfe das Schweigen als solches im Strafverfahren jedenfalls dann nicht als belastendes Indiz verwendet werden, wenn der Beschuldigte die Einlassung zur Sache im Ermittlungsverfahren oder während der Hauptverhandlung vollständig verweigere (unter Verweis auf BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Juli 1995 - 2 BvR 326/92 -, NStZ 1995, S. 555).
Das dem Beschuldigten im Strafverfahren aus den erörterten verfassungsrechtlich relevanten Gründen zustehende Schweigerecht wird ergänzt und abgesichert durch den aus dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes in Verbindung mit dem allgemeinen Freiheitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) hergeleiteten Anspruch auf ein rechtsstaatliches, faires Verfahren (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Juli 1995 - 2 BvR 326/92 -, NStZ 1995, S. 555 ).
Vielmehr darf das Schweigen des Beschuldigten als solches im Strafverfahren jedenfalls dann nicht als belastendes Indiz gegen ihn verwendet werden, wenn er die Einlassung zur Sache vollständig verweigert hat (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Juli 1995 - 2 BvR 326/92 -, NStZ 1995, S. 555 ).
Dabei kann es zumindest dann, wenn der Beschuldigte von Anfang an vollumfänglich zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen geschwiegen hat, keinen Unterschied machen, ob nachteilige Schlüsse aus seinem Schweigen im Ermittlungsverfahren oder aus dem Schweigen in der Hauptverhandlung gezogen werden sollen (vgl. BVerfGK 14, 295 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Juli 1995 - 2 BvR 326/92 -, NStZ 1995, S. 555 ).
- BVerfG, 08.06.2010 - 2 BvR 432/07
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (Art …
Das Bundesverfassungsgericht hat dies für das Recht auf ein faires Verfahren angenommen, wenn die Fachgerichte den Schutzgehalt einer verletzten Verfahrensnorm verkannt oder die weiteren Voraussetzungen für die Annahme eines Verwertungsverbots hinsichtlich rechtswidrig gewonnener Beweise überspannt haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Juli 1995 - 2 BvR 326/92 -, NStZ 1995, S. 555). - BVerfG, 05.04.2010 - 2 BvR 366/10
Unschuldsvermutung (verfassungs- und konventionsrechtliche Anforderungen; …
Das grundgesetzlich geschützte Recht des Beschwerdeführers, sich im Strafverfahren nicht selbst belasten zu müssen (vgl. BVerfGE 56, 37 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Juli 1995 - 2 BvR 326/92 -, juris, Rn. 30 ff. m.w.N.), ist ebenfalls nicht verletzt. - BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 1034/02
Durchsuchung (Verhältnismäßigkeit; mildestes Mittel; gerichtliche …
Wenngleich der Beschwerdeführer als Angeklagter nicht dazu verpflichtet ist, zu seiner Strafverfolgung durch aktives Handeln beizutragen (vgl. BGHSt 34, 39 ) und er im Strafverfahren keiner Darlegungs- und Beweislast unterliegt (…vgl. Schoreit, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl., § 261 Rn. 39), hätten die Fachgerichte - im Hinblick auf die zumindest teilweisen Einlassungen des Beschwerdeführers (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1995 - 2 BvR 326/92 -, NStZ 1995, S. 555, zu dem verfassungsrechtlichen Verbot, das vollständig ausgeübte Schweigerecht zum Nachteil des Angeklagten zu verwenden) - aus einer etwaigen Nichtvorlage der Bücher verwertbare Schlüsse ziehen können. - FG Hamburg, 16.03.2010 - 1 V 289/09
Keine Vollstreckung österreichischer Geldbußen, wenn der Halter des …
So können die Straferkenntnisse gegen das Verbot eines Zwangs zur Selbstbezichtigung und gegen das Schweigerecht des Angeklagten im Strafverfahren verstoßen (vergleiche zu diesen Rechten BVerfG-Beschluss vom 07.07.1995, 2 BvR 326/92, NStZ 1995, 555 m. w. N.). - OLG Brandenburg, 01.04.2020 - 53 Ss 35/20
Anforderungen an die Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen Verstoßes gegen …
Dies hat das Amtsgericht nicht beachtet, da aus dem umfassenden Schweigen des Angeklagten in der Hauptverhandlung nachteilige Schlüsse gezogen werden (vgl. auch BVerfG NStZ 1995, 555; BGHSt 25, 365 ff.). - FG Köln, 22.03.2017 - 3 K 123/14
Abgabenordnung: Zulässigkeit der Anordnung einer Außenprüfung bei Bestehen des …
Rn. 90 aa) Die Selbstbelastungsfreiheit des Steuerpflichtigen wird aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG abgeleitet und besagt, dass im Rahmen eines Strafverfahrens niemand gezwungen werden darf, sich durch seine eigene Aussage einer Straftat zu bezichtigen oder zu seiner Überführung aktiv beizutragen (BVerfG, Beschlüsse vom 13.1.1981 1 BvR 116/77, BVerfGE 56, 37; vom 7.7.1995 2 BvR 326/92, NStZ 1995, 555 und zuletzt vom 6.9.2016 2 BvR 890/16, JZ 2016, 1113). - FG München, 10.10.2013 - 10 K 2217/13
Vollstreckung eines Straferkenntnisses einer österreichischen …
- BGH, 24.05.2022 - 2 StR 100/22
Strafsache: Beihilfe durch Zurverfügungstellen einer Wohnung zur Begehung von …
- LG Berlin II, 06.05.2025 - 27 O 303/23
Zumutbare Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch presseberichterstattende …
- BVerfG, 04.03.1997 - 2 BvR 122/97
Verwertbarkeit von gegenüber einem Kaufhausdetektiv gemachten Äußerungen im …
- AG Münster, 12.06.2003 - 14 Cs 45 Js 1141/01
Eintritt der Verfolgungsverjährung bei einer Umsatzsteuerhinterziehung; …
- BGH, 24.04.1996 - 3 StR 501/95
Erfordernis einer besonders kritischen Überprüfung der Angaben eines gesperrten …
- OLG Dresden, 17.06.2016 - 21 Ss 260/16
Schweigen des Betroffenen darf nicht zu seinen Lasten verwertet werden
- OLG Jena, 08.10.2007 - 1 Ss 269/07
Beweis
- LG Hamburg, 23.05.2007 - 613 Vollz 9/07
Strafvollzug: Verweigerung der Abgabe einer Urinprobe zur Drogenkontrolle
- VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 86-IV-04
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerfG, 24.04.1995 - 1 BvR 231/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Einbeziehung von Lohnersatzleistungen bei der Berechnung des Steuersatzes
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Einbeziehung von Einkommenssurrogaten in die Besteuerung - Grundsätze der Besteuerung - Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Progressionsvorbehalt
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 32b EStG
Einkommensteuer; Verfassungsmäßigkeit des Progressionsvorbehalts für Lohnersatzleistungen
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 13.12.1988 - V 215/86
- BVerfG, 24.04.1995 - 1 BvR 231/89
Papierfundstellen
- NJW 1996, 449
- NVwZ 1996, 372 (Ls.)
- FamRZ 1995, 925
- BB 1995, 1624
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (7)
- BFH, 29.04.1988 - VI R 74/86
Die Anwendung des Progressionsvorbehalts auf das Arbeitslosengeld und die dem …
Auszug aus BVerfG, 24.04.1995 - 1 BvR 231/89
Im übrigen verweist das Gericht auf die Ausführungen im Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 29. April 1988 (BStBl. II 1988 S. 674 ff.).Angesichts der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 29. April 1988 (BStBl. II 1988 S. 674 ff.) war den Beschwerdeführern nicht zuzumuten, zunächst eine Nichtzulassungsbeschwerde zu erheben, da eine abweichende Entscheidung nicht zu erwarten war (BVerfGE 9, 3 [7 f.]; 78, 155 [160]).
- BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
Zweitwohnungsteuer
Auszug aus BVerfG, 24.04.1995 - 1 BvR 231/89
Will er eine bestimmte Steuerquelle erschließen, andere hingegen nicht, dann ist der allgemeine Gleichheitssatz solange nicht verletzt, als die Differenzierung auf sachgerechten Erwägungen, beispielsweise finanzpolitischer, volkswirtschaftlicher, sozialpolitischer oder steuertechnischer Natur, beruht (BVerfGE 49, 343 [360]; 50, 386 [392]; 65, 325 [354]). - BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74
Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse
Auszug aus BVerfG, 24.04.1995 - 1 BvR 231/89
Will er eine bestimmte Steuerquelle erschließen, andere hingegen nicht, dann ist der allgemeine Gleichheitssatz solange nicht verletzt, als die Differenzierung auf sachgerechten Erwägungen, beispielsweise finanzpolitischer, volkswirtschaftlicher, sozialpolitischer oder steuertechnischer Natur, beruht (BVerfGE 49, 343 [360]; 50, 386 [392]; 65, 325 [354]).
- BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87
Vergünstigte Einkommensteuer
Auszug aus BVerfG, 24.04.1995 - 1 BvR 231/89
Der Steuergesetzgeber hat nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weitgehende Gestaltungsfreiheit hinsichtlich der Erschließung von Steuerquellen (BVerfGE 81, 108 [117]). - BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57
Eigenmietwert
Auszug aus BVerfG, 24.04.1995 - 1 BvR 231/89
Angesichts der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 29. April 1988 (BStBl. II 1988 S. 674 ff.) war den Beschwerdeführern nicht zuzumuten, zunächst eine Nichtzulassungsbeschwerde zu erheben, da eine abweichende Entscheidung nicht zu erwarten war (BVerfGE 9, 3 [7 f.]; 78, 155 [160]). - BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Heilpraktiker von der Kassenzulassung
Auszug aus BVerfG, 24.04.1995 - 1 BvR 231/89
Angesichts der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 29. April 1988 (BStBl. II 1988 S. 674 ff.) war den Beschwerdeführern nicht zuzumuten, zunächst eine Nichtzulassungsbeschwerde zu erheben, da eine abweichende Entscheidung nicht zu erwarten war (BVerfGE 9, 3 [7 f.]; 78, 155 [160]). - BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76
Schuldzinsen
Auszug aus BVerfG, 24.04.1995 - 1 BvR 231/89
Will er eine bestimmte Steuerquelle erschließen, andere hingegen nicht, dann ist der allgemeine Gleichheitssatz solange nicht verletzt, als die Differenzierung auf sachgerechten Erwägungen, beispielsweise finanzpolitischer, volkswirtschaftlicher, sozialpolitischer oder steuertechnischer Natur, beruht (BVerfGE 49, 343 [360]; 50, 386 [392]; 65, 325 [354]).
- BFH, 17.01.2008 - VI R 44/07
Steuerberechnung beim Zusammentreffen von Tarifermäßigung und …
Steuerpflichtige, die neben steuerpflichtigen Einkünften steuerfreie Lohnersatzleistungen bezogen haben, können daher bei gleichem zvE zu einer höheren Einkommensteuer herangezogen werden als Steuerpflichtige, die keine derartigen Leistungen bezogen haben (Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Mai 1995 1 BvR 1176/88, BStBl II 1995, 758; vom 24. April 1995 1 BvR 231/89, HFR 1995, 600). - BFH, 09.08.2001 - III R 50/00
Progressionsvorbehalt und Grundfreibetrag
Der Steuergesetzgeber ist von Verfassungs wegen grundsätzlich nicht gehindert, Einkommenssurrogate in die Besteuerung oder auch nur in den Tarif einzubeziehen, sofern hierbei die Grundsätze der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beachtet werden (BVerfG-Beschlüsse vom 3. Mai 1995 1 BvR 1176/88, BStBl II 1995, 758, und vom 24. April 1995 1 BvR 231/89, Betriebs-Berater --BB-- 1995, 1624).Es ist daher verfassungsrechtlich unbedenklich, dass Steuerpflichtige, die neben steuerpflichtigen Einkünften Lohnersatzleistungen bezogen haben, bei gleichem zu versteuernden Einkommen eine höhere Einkommensteuer zu leisten haben als Steuerpflichtige, die keine derartigen Leistungen bezogen haben (BVerfG-Beschlüsse in BStBl II 1995, 758, und in BB 1995, 1624).
- BFH, 24.06.2026 - VI R 26/24
Das Taggeld der gesetzlichen Schweizer Unfallversicherung unterliegt bei …
Außerdem hat das BVerfG betont, dass Steuerpflichtige, die im Kalenderjahr neben sonstigen (eigenen) Einkünften (steuerfreie) Lohnersatzleistungen bezogen haben, wirtschaftlich leistungsfähiger sind als Steuerpflichtige, die gleich hohe Einkünfte ohne Lohnersatzleistungen erzielt haben (z.B. BVerfG-Beschluss vom 24.04.1995 - 1 BvR 231/89, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1995, 600).
- BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 255/97
Frühpensionierung - Zusage von 90 % des letzten Nettoentgelts - Steuerprogression
Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen hiergegen nicht (BVerfG Nichtannahmebeschluß vom 24. April 1995 - 1 BvR 231/89 - NJW 1996, 449). - FG Saarland, 17.07.2008 - 2 K 2194/05
Einkommensteuer; keine Berücksichtigung ausländischer Sozialversicherungsbeiträge …
Steuerpflichtige, die neben steuerpflichtigen Einkünften steuerfreie (Auslands-)Einkünfte bezogen haben, können daher bei gleichem zu versteuernden Einkommen zu einer höheren Einkommensteuer herangezogen werden als Steuerpflichtige, die keine derartigen Leistungen bezogen haben (Bundesverfassungsgericht vom 3. Mai 1995 1 BvR 1176/88, BStBl II 1995, 758;vom 24. April 1995 1 BvR 231/89, HFR 1995, 600; BFH vom 17. Januar 2008 VI R 44/07, HFR 2008, 450).So aber erfolgt lediglich eine Nichtberücksichtigung im Rahmen des Progressionsvorbehalts, wobei diese nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und auch des BFH vor dem Hintergrund gesteigerter Leistungsfähigkeit ohne Weiteres zulässig, wenn nicht gar geboten ist (dazu Bundesverfassungsgericht vom 3. Mai 1995 1 BvR 1176/88, BStBl II 1995, 758;vom 24. April 1995 1 BvR 231/89, HFR 1995, 600; BFH vom 17. Januar 2008 VI R 44/07, HFR 2008, 450).
- BFH, 29.07.2005 - VI B 199/04
Lohnersatzleistungen - Progressionsvorbehalt verfassungsgemäß
Das BVerfG hat bereits entschieden, dass der Progressionsvorbehalt bei Lohnersatzleistungen (§ 32b Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes --EStG-- a.F.; jetzt § 32 Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 2 i.V.m. § 32a Abs. 1 EStG) verfassungsgemäß ist (Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 3. Mai 1995 1 BvR 1176/88, BStBl II 1995, 758 --Bestätigung des BFH-Urteils vom 29. April 1988 VI R 74/86, BFHE 153, 363, BStBl II 1988, 674--, sowie BVerfG-Beschluss vom 24. April 1995 1 BvR 231/89, Betriebs-Berater --BB-- 1995, 1624). - FG Köln, 26.05.2009 - 1 K 3199/07
Behandlung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen zur Krankenversicherung bei …
Dies hat auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt, indem es ausgesprochen hat, dass es verfassungsrechtlich unbedenklich ist, dass Steuerpflichtige, die neben steuerpflichtigen Einkünften Lohnersatzleistungen bezogen haben, bei gleichem zu versteuernden Einkommen eine höhere Einkommensteuer zu leisten haben als Steuerpflichtige, die keine derartigen Leistungen bezogen haben (BVerfG-Beschlüsse v. 03.05.1995 - 1 BvR 1176/88, BStBl. II 1995, 758; v. 24.04..1995 - 1 BvR 231/89, HFR 1995, 600). - FG Sachsen, 14.02.2002 - 2 K 2084/00
Berücksichtigung von dem Progressionsvorbehalt unterliegenden steuerfreien …
Es sei daher verfassungsrechtlich unbedenklich, dass Steuerpflichtige, die neben steuerpflichtigen Einkünften Lohnersatzleistungen bezogen hätten, bei gleichem zu versteuernden Einkommen eine höhere Einkommensteuer zu leisten hätten als Steuerpflichtige, die keine derartigen Leistungen bezogen haben (BFH Urteil vom 9. August 2001 III R 50/00 unter Hinweis auf BVerfG-Beschlüsse in BStBl II 1995, 758, und in BB 1995, 1624 ). - ArbG Stuttgart, 03.05.2001 - 15 Ca 6939/00
Umfang und Reichweite der Mindestlohngarantie; Umfang der Erstattungspflicht des …
Der Progressionsvorbehalt aus § 32 b EStG ist für Lohnersatzleistungen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 24. April 1994 (NJW 1996, 449 f.) verfassungsgemäß. - FG Hamburg, 27.11.2002 - VII 301/00
Versteuerung des unter dem Grundfreibetrag liegenden Einkommens durch …
Denn von verfassungswegen ist der Steuergesetzgeber grundsätzlich nicht gehindert, ESt-Surrogate in die Besteuerung oder auch nur in den Tarif einzubeziehen, sofern hierbei die Grundsätze der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beachtet werden (…BVerfG vom 3.05.1995 a.a.O.; vom 24.04.1995 1 BvR 231/89, BB 1995, 1624 ). - FG Nürnberg, 25.04.1996 - IV 136/95
- ArbG Stuttgart, 03.05.2001 - 15 Ca 6930/00
Altersteilzeit - Aufstockungsbetrag - Progressionsvorbehalt
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".