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Rechtsprechung
   BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,280
BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95 (https://dejure.org/1996,280)
BGH, Entscheidung vom 12.12.1996 - IX ZR 214/95 (https://dejure.org/1996,280)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 1996 - IX ZR 214/95 (https://dejure.org/1996,280)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Selbständige Tierärzte - Bezug von Tierarzneimitteln - Provision - Eingliederung in Herstellungsunternehmen - Verdeckte Treuhandschaft - Empfänger der Lieferung - Vorsteuerabzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1991) § 2 Abs. 2 Nr. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 1
    Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Lieferung von Tierarzneimitteln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    §§ 2, 15 UStG
    Umsatzsteuer; Lieferung bei verdeckter Treuhandschaft

Papierfundstellen

  • BGHZ 134, 212
  • NJW 1997, 1008
  • NJW-RR 1997, 952 (Ls.)
  • VersR 1997, 759
  • WM 1997, 335
  • DB 1997, 673
 
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Wird zitiert von ... (49)Zitiert selbst (39)

  • BFH, 26.11.1987 - V R 85/83

    Rechnungserteilung und Vorsteuerabzug bei Leistungsvergabe durch Ehegatten

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
    Dies steht im Einklang mit der von § 14 UStG geforderten formgebundenen Abrechnung, die Nebenfolge des dem Leistungsaustausch zugrundeliegenden Schuldverhältnisses ist (…vgl. BGH, Urt. v. 11. Dezember 1974 - VIII ZR 186/73, NJW 1975, 310 [BGH 11.12.1974 - VIII ZR 186/73]): Der leistende Unternehmer ist berechtigt und, soweit er die Umsätze an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt, auf Verlangen des anderen verpflichtet, diesem Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis auszustellen; nur mit einer solchen, ihm erkennbar erteilten Abrechnung kann der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend machen (BFHE 151, 479, 483).

    Werden Personen vor-, zwischen- oder nachgeschaltet, um bestimmte umsatzsteuerrechtliche Folgen dieser Gestaltungen zu erreichen, so setzt dies eine klare Vereinbarung und deren erkennbare Durchführung voraus (BFHE 151, 479, 483); die Klarheit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung verlangen, daß dafür grundsätzlich das Auftreten einer Mittelsperson nach außen hin entscheidend ist (BFH BStBl III 1967, 719).

    Diese zivilrechtliche Betrachtungsweise ("Zwei-Unternehmer-Theorie") hat der Bundesfinanzhof auch in ähnlichen Fällen vertreten (BFHE 151, 479, 482 f: Auftragsvergabe durch einen Ehegatten für Rechnung der Grundstücksgemeinschaft der Eheleute; BStBl II 1985, 21, 22 und UR 1989, 384: Bestellung durch Gesellschafter für Rechnung der Gesellschaft; UR 1991, 168, 169: Kauf von Zertifikaten durch eine Bank für Rechnung ihrer Kunden).

  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der …

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
    Insbesondere muß der Steuerberater seinen Auftraggeber möglichst vor Schaden bewahren und diesen in die Lage versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen wahrzunehmen und eine Fehlentscheidung zu vermeiden (BGHZ 129, 386, 396) [BGH 11.05.1995 - IX ZR 140/94].

    Es entlastet die Beklagte nicht, daß die Finanzbehörde diesen Vorsteuerabzug jahrelang hingenommen hat (vgl. BGHZ 129, 386, 399) [BGH 11.05.1995 - IX ZR 140/94].

  • BGH, 09.06.1994 - IX ZR 125/93

    Zulässigkeit eines Grundurteils über eine Feststellungsklage; Beiziehung von …

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
    Den - vom Geschädigten zu beweisenden - haftungsausfüllenden Ursachenzusammenhang zwischen Haftungsgrund und geltend gemachtem Schaden hat das Regreßgericht gemäß § 287 ZPO festzustellen; dafür ist zu prüfen, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten des Beraters genommen hätten und wie die Vermögenslage des Mandanten wäre, wenn der Berater seine Vertragspflicht erfüllt hätte (vgl. § 249 Satz 1 BGB; BGHZ 123, 311 [BGH 30.09.1993 - IX ZR 73/93]; 126, 217 [BGH 09.06.1994 - IX ZR 125/93];… BGH, Urt. v. 20. Oktober 1994 - IX ZR 116/93, WM 1995, 398, 401).

    Entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung kehrt sich die Beweislast für die haftungsausfüllende Kausalität auch bei einem groben Beratungsfehler nicht um (BGHZ 126, 217, 221 ff) [BGH 09.06.1994 - IX ZR 125/93].

  • BGH, 11.12.1974 - VIII ZR 186/73

    Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen, in denen die Umsatzsteuer gesondert …

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
    Dies steht im Einklang mit der von § 14 UStG geforderten formgebundenen Abrechnung, die Nebenfolge des dem Leistungsaustausch zugrundeliegenden Schuldverhältnisses ist (vgl. BGH, Urt. v. 11. Dezember 1974 - VIII ZR 186/73, NJW 1975, 310 [BGH 11.12.1974 - VIII ZR 186/73]): Der leistende Unternehmer ist berechtigt und, soweit er die Umsätze an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausführt, auf Verlangen des anderen verpflichtet, diesem Rechnungen mit gesondertem Steuerausweis auszustellen; nur mit einer solchen, ihm erkennbar erteilten Abrechnung kann der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend machen (BFHE 151, 479, 483).

    Steht ein verdeckter Treuhänder in der Umsatzkette, so hat auch er nach Treu und Glauben als Nebenpflicht aus seinem Schuldverhältnis mit dem Treugeber diesem eine Lieferrechnung zu erteilen, die den Vorsteuerabzug ermöglicht (vgl. BGHZ 103, 284, 287 [BGH 24.02.1988 - VIII ZR 64/87]; BGH, Urt. v. 11. Dezember 1974 - VIII ZR 186/73, NJW 1975, 310 [BGH 11.12.1974 - VIII ZR 186/73]; BFH BStBl II 1982, 309, 311 f).

  • BFH, 13.03.1987 - V R 55/77

    Zierfischzucht in Teichen fällt nicht unter § 24 Abs. 2 Nr. 1 UStG; zur Frage der …

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
    bb) Demgegenüber bestimmt die sogenannte "Ein-Unternehmer-Theorie" den Leistenden und den Leistungsempfänger aufgrund einer wirtschaftlichen Betrachtung und nimmt deswegen bei Treuhandverhältnissen mit mittelbarer Stellvertretung an, daß der Dritte eine unmittelbare umsatzsteuerliche Lieferung an den Treugeber vornehme, der letztlich mit der Gegenleistung belastet sei und dem das wirtschaftliche Ergebnis des treuhänderischen Handelns zufließe, so daß der Treuhänder - trotz seiner zivilrechtlichen Stellung als Vertragspartner beider Seiten - nicht in die Lieferkette einbezogen werde und nur bezüglich seines Entgelts für die Geschäftsbesorgung umsatzsteuerpflichtig sei (Stadie, Das Recht des Vorsteuerabzugs 1989 S. 65 ff; derselbe UR 1988, 19;… derselbe, in: Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, aaO. § 14 Rdnrn. 136.1 ff;… Giesberts, in: Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, aaO. § 3 Rdnr. 274, 275;… Schöll, in: Sölch/Ringleb/List, UStG 4. Aufl. § 3 Rdnr. 59; Friedel UR 1987, 65, 68 f, für den Fall, daß ein Nichtunternehmer als Mittelsperson eingeschaltet wird).

    Die Sonderfälle eines Vertrages zugunsten Dritter (§ 328 BGB), eines "unternehmensbezogenen" Geschäfts (vgl. BGHZ 92, 259, 268) oder eines "Geschäfts für den, den es angeht" (vgl. BGHZ 114, 74, 80) [BGH 13.03.1991 - XII ZR 53/90], für die eine wirtschaftliche Zuordnung des Leistungsverhältnisses erörtert wird (…Weiss aaO.; Stadie UR 1988, 19;… Wagner aaO. 154, 158), liegen hier nicht vor.

  • FG Düsseldorf, 27.05.1983 - XIII 221/83
    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
    Sie wird gebilligt von den Finanzgerichten Schleswig-Holstein (EFG 1977, 570, 571) und Münster (EFG 1983, 146, 147), von der Finanzverwaltung (UStR 1965, 143; BStBl I 1986, 432, 433 - B - Umsatzsteuer-Richtlinien 1992 und 1996 Abschn. 192 Abs. 13) und einem großen Teil des Schrifttums (…Reiß, in: Tipke/Lang, Steuerrecht 15. Aufl. § 13 Rdnr. 125; derselbe StuW 1981, 81, 84 ff;… Plückebaum/Malitzky, UStG 10. Aufl. §§ 1-3 Rdnr. 867/3 für den hier vorliegenden Fall einer entgeltlichen, verdeckten Treuhandschaft; Eggesiecker/Hofmeister DStZ/A 1974, 37, 40, Weiss UR 1985, 36; Widmann, Steuerberaterkongreß-Report 1988, 71, 79; Heidner DStR 1989, 305, 308;… Schön aaO. 123 ff, 135, 143, 155; Wagner StuW 1995, 154, 155, 160 ff).

    Nur bei Einschaltung eines Nicht- oder Kleinunternehmers (§§ 2, 19 UStG) geht der Vorsteuerabzug verloren; dies muß bei der Kalkulation berücksichtigt werden (vgl. Weiss UR 1985, 36;… Wagner aaO. 154, 161).

  • BFH, 15.07.1987 - X R 19/80

    1. Arbeitnehmer trotz Auftretens wie ein Kaufmann - 2. Unter fremdem Namen …

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
    a) Mit Erfolg beanstandet die Revision zunächst die Feststellung des Berufungsgerichts, die von der Klägerin eingeschalteten Tierärzte hätten die Stellung von weisungsgebundenen Angestellten der Klägerin, nicht jedoch diejenige selbständiger Unternehmer gehabt, so daß die Klägerin Leistungsempfängerin gewesen sei (vgl. BFHE 150, 459, 465 f).

    Für die Eingliederung in ein Unternehmen und die daraus folgende Weisungsgebundenheit können die Merkmale der Arbeitnehmereigenschaft sprechen (BFHE 144, 225, 227 f; 150, 459, 463 f; BFH BStBl II 1995, 559, 561 m.w.N.).

  • BFH, 24.09.1987 - V R 152/78

    Aufsteller als leistender Unternehmer bei Aufstellung von Geldspielgeräten in …

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
    Leistender und Leistungsempfänger im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG sind im allgemeinen nach dem zugrundeliegenden Rechtsverhältnis zu bestimmen, so daß Leistungsempfänger grundsätzlich derjenige ist, der aus dem Schuldverhältnis, auf dem die Leistung beruht, als Auftraggeber berechtigt und verpflichtet ist (BFHE 151, 90, 95 f und 479, 482; 157, 255, 260; BFH NV 1986, 121, 122; 1992, 569, 570; NV 1996, 185, 186;… vgl. Wenzel, in: Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, UStG 7. Aufl. § 15 Rdnrn. 225 ff m.w.N.); ausnahmsweise gilt ein Dritter als Leistungsempfänger, wenn an ihn geleistet wurde unter Mißachtung des schuldrechtlichen Anspruchs eines anderen (BFHE 157, 255, 260).

    Damit ist regelmäßig eine Deckungsgleichheit zwischen zivilrechtlicher Gestaltung und umsatzsteuerrechtlicher Bewertung gewährleistet (BFHE 151, 90, 96).

  • BFH, 24.08.1967 - V 239/64

    Voraussetzungen für die Anerkennung von Rechtsanwaltskosten bei Behörden als …

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
    Werden Personen vor-, zwischen- oder nachgeschaltet, um bestimmte umsatzsteuerrechtliche Folgen dieser Gestaltungen zu erreichen, so setzt dies eine klare Vereinbarung und deren erkennbare Durchführung voraus (BFHE 151, 479, 483); die Klarheit und Gleichmäßigkeit der Besteuerung verlangen, daß dafür grundsätzlich das Auftreten einer Mittelsperson nach außen hin entscheidend ist (BFH BStBl III 1967, 719).

    Die Anknüpfung an das Außenverhältnis dient danach der Rechtsklarheit und -sicherheit; unkontrollierbare und oft nur vorgeschobene Vereinbarungen in der Innenbeziehung können nicht zu steuerlichen Manipulationen führen (vgl. BFH BStBl III 1967, 719).

  • BGH, 08.10.1984 - II ZR 223/83

    Fortführung eines Handelsgeschäfts durch Erbengemeinschaft

    Auszug aus BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95
    Die Sonderfälle eines Vertrages zugunsten Dritter (§ 328 BGB), eines "unternehmensbezogenen" Geschäfts (vgl. BGHZ 92, 259, 268) oder eines "Geschäfts für den, den es angeht" (vgl. BGHZ 114, 74, 80) [BGH 13.03.1991 - XII ZR 53/90], für die eine wirtschaftliche Zuordnung des Leistungsverhältnisses erörtert wird (…Weiss aaO.; Stadie UR 1988, 19;… Wagner aaO. 154, 158), liegen hier nicht vor.
  • BGH, 13.03.1991 - XII ZR 53/90

    Eigentumserwerb des anderen Ehegatten

  • BGH, 24.02.1988 - VIII ZR 64/87

    Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer

  • BFH, 04.03.1982 - V R 107/79

    Zur Frage, in welchen Fällen mit umsatzsteuerrechtlicher Wirkung durch Rechnung …

  • BGH, 04.06.1996 - IX ZR 246/95

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des Steuerberaters wegen …

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 279/91

    Schadensersatz nach ungerechtfertigter einstweiligen Anordnung in …

  • BGH, 16.04.1973 - VII ZR 140/71

    Wirksamkeit des § 18 Abs. 1 GOI 1956?

  • BGH, 02.07.1996 - IX ZR 157/95

    Auszahlung des Vermögens einer LPG an die Genossenschaftsmitglieder; Rechtsnatur …

  • BGH, 30.04.1952 - II ZR 143/51

    Kaufmannseigenschaft einer kommunalen Sparkasse

  • BFH, 22.02.1968 - V R 100/67

    Zurechnung der Herstellungsmaßnahmen, Bearbeitungsmaßnahmen und …

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95

    Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem …

  • BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93

    Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines …

  • BGH, 22.10.1981 - III ZR 149/80

    Scheingeschäft - Strohmann - Abgrenzung - Haftung des Strohmannes - Haftung des …

  • BFH, 01.06.1989 - V R 72/84

    1. Keine Versagung rechtlichen Gehörs bei nicht ausreichender Darlegung von …

  • BGH, 24.01.1980 - III ZR 169/78
  • BFH, 18.01.1995 - XI R 71/93

    1. Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch (beliehene) Unternehmer des privaten …

  • BFH, 13.03.1987 - V R 33/79

    1. Rechtsanwaltssozietät oder einzelner Rechtsanwalt als Leistender bei …

  • BGH, 09.10.1956 - II ZB 11/56

    "Strohmann" bei der Gründung einer GmbH

  • BGH, 14.11.1978 - VI ZR 112/77

    Beweismittel im Anwaltshaftungsprozeß

  • BGH, 15.01.1981 - VII ZR 44/80

    Schaden durch entgangene Steuervorteile

  • BFH, 15.09.1994 - XI R 56/93

    1. Leistungen eines "Strohmannes" sind dem "Hintermann" als Leistendem …

  • BFH, 15.12.1983 - V R 169/75

    Zum Vorsteuerabzug bei sog. Zwischenmietverhältnissen

  • BFH, 13.09.1984 - V B 10/84

    Leistungen für das Unternehmen liegen grundsätzlich nur dann vor, wenn der …

  • BFH, 25.10.1990 - V R 20/85

    Handel mit Lieferansprüchen auf Edelmetall als sonstige Leistung eines …

  • BFH, 24.04.1969 - V 176/64

    Verschaffung der Verfügungsmacht - Fabrikationsunternehmer - Fremder Grund und …

  • BFH, 07.05.1987 - V R 85/77

    Anforderungen an das Innehaben wirtschaftlichen Eigentums - Ermittlung und …

  • BFH, 14.09.1967 - V 108/63

    Abgrenzung eines selbständigen Gewerbetreibenden von einem Angestelltenverhältnis …

  • BFH, 23.08.1988 - X R 23/81

    Vorsteuerabzug aus PKW-Käufen bei der Umsatzsteuer

  • BFH, 17.02.1966 - V 152/64

    Tätigkeit als Schlachthaustierarzt einer Gemeinde als nicht selbständige …

  • BGH, 25.07.2022 - VIa ZR 485/21

    Grundsätze der Vorteilsausgleichung: Einschränkung eines begründeten …

    Rn. 31 Soweit das Berufungsgericht insofern § 255 BGB analog angewendet hat, hat es zwar durchaus richtig ausgeführt, dass § 255 BGB - wie die Vorteilsausgleichung - seinen Hintergrund im schadensersatzrechtlichen Bereicherungsverbot hat (BGH, Urteil vom 12. Dezember 1996 - IX ZR 214/95, NJW 1997, 1008, 1012).
  • BGH, 23.10.2014 - III ZR 82/13

    Schadensersatzprozess wegen Falschberatung durch einen Versicherungsmakler: …

    Rn. 9 a) Der hier maßgebliche haftungsausfüllende Ursachenzusammenhang zwischen dem - unterstellten - Haftungsgrund und dem Eintritt des geltend gemachten Schadens ist nach dem Beweismaß des § 287 Abs. 1 ZPO zu beurteilen; dabei ist zu prüfen, welchen Verlauf die Dinge ohne die Pflichtverletzung genommen hätten und wie sich die Vermögenslage des Anspruchstellers ohne die Pflichtverletzung darstellen würde; darlegungs- und beweisbelastet ist insoweit grundsätzlich der Geschädigte (vgl. nur BGH, Urteile vom 22. Mai 1985 - IVa ZR 190/83, BGHZ 94, 356, 362; vom 30. September 1993 - IX ZR 73/93, BGHZ 123, 311, 313; vom 12. Dezember 1996 - IX ZR 214/95, BGHZ 134, 212, 214 …und vom 23. November 2006 - IX ZR 21/03, VersR 2007, 393 Rn. 21).
  • BGH, 15.04.2010 - IX ZR 223/07

    Rechtsanwaltshaftung: Verschuldet unvollständiger Abschluss einer …

    Der Schädiger kann den Geschädigten nicht darauf verweisen, er habe gegen einen Dritten einen Anspruch, der zum Ausgleich der erlittenen Vermögensbeeinträchtigung führen kann (BGHZ 120, 261, 268; BGH, Urt. v. 12. Dezember 1996 - IX ZR 214/95, NJW 1997, 1008, 1012, insoweit in BGHZ 134, 212 nicht abgedruckt; v. 19. Juli 2001 - IX ZR 62/00, NJW 2001, 3190, 3192;… v. 24. September 2009 - IX ZR 87/08, FamRZ 2009, 2075, 2076 Rn. 26).
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